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Die hier eingebrachten Beiträge waren zum Großteil bereits auf meiner privaten Homepage (www.hkropp.de) zu finden. Sie wurden nach Durchsicht in dieses Buch übernommen. Das Erstellungsdatum ist jeweils am Ende des Beitrags eingetragen, die Beiträge enstanden im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit 1980-2015. Im Anhang sind Tipps für SV-Kollegen zu finden.
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Seitenzahl: 163
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Die nachstehend hier eingebrachten Beiträge waren zum Großteil bereits im Internet auf meiner Homepage www.hkropp.de zu finden.
Sie wurden nun ungeändert in dieses Buch übernommen, wobei das Erstellungsdatum jeweils am Ende des Beitrages ersichtlich ist.
Die Beiträge enstanden im Laufe meiner Sachverständigen-Tätigkeit von 1980 bis 2015.
Tür-Freisprechanlage und die FTZ 123 D 12
Der Abhörkrimi
Was ist eine "Apothekerschaltung"?
Das Abenteuer der Calling Cards
Das Ende einer TK-Anlage
Interessantes zur Doku-Übertragung per Telefax
Die Fax-Zeit
Features von TK-Anlagen
Die Filmentwickler
Der Handy-Feuchteschaden
Mobilfunk in USA - Ein Erfahrungsbericht
Die IMEI
Der Lautsprecher am Faxgerät
Der Mietvertrag für die TK-Anlage - ohne jedes Risiko?
Probleme bei ISDN-Anschlüssen
Der alternative Netzbetreiber – Portierung
Vorsicht! R-Gesprächs-Abzocke
Ich gehe in ein Seminar
Zur Technik von SMS (Short Message Service)
Stabilität der Systemuhr
Fatale Programmierung einer VOIP-Telefonzelle
Überspannungs-Schaden einer TK-Anlage?
Bewertung von TK-Anlagen
Aufstieg und Fall eines akkreditierten Labors
Tipps für das Fachenglisch
Erfahrungen beim Telefonieren über Digitalnetze
Der Start ins Internet
Über den Internetzugang
Elektronischer Lebensnachweis
Nostalgische technische Begriffe der Telekommunikation
Sabotage einer Klingel- und Türsprechanlage
Service bei Kleintelefonanlagen
Grundprinzip des Simlock
Der Radius-Server
5 Mio Verbindungsdatensätze
15 Jahre Vfg.168/99 – Verbindungspreisberechnung
Anhang:
Das Verhalten vor Gericht
Tip: Versand von Gerichtsakten, Beweisstücken…
Urteils-Abschriften
Obwohl in der Telekommunikation viel genormt ist und die dort gewohnte weitgehende Kompatibilität viel zum Erfolg beiträgt, gibt es für die Verbindung von Türsprechanlagen und TK-Anlagen keine "genormte Schaltung".
Fakt ist, dass sich Türsprechanlagen-Hersteller und TK-Anlagen-Hersteller offenbar gegenseitig ignorieren:
die Türsprechanlage muss möglichst einfach und billig sein also Einzelanschluss für Mikrofon, Lautsprecher, Klingeltaster zusammen sechs Drähte und der Türöffnermagnet-Anschluss
die TK-Anlage bietet die bekannte Zweidraht-a/b-Schnittstelle. für alle analogen Geräte, wie Telefone, Fax, Modem etc.
Türsprechanlagen haben also keine "teuere" a/b-Schnittstelle und TK-Anlagen haben keine (parallele) Türsprech-Schnittstelle. Erst in neuester Zeit hat ein Hersteller (Rocom) eine Tür-Freisprecheinrichtung mit a/b-Schnittstelle im Programm.
Bekannte Hersteller halten lieber umfangreiche Bibliotheken mit Schaltungsvorschlägen "Wie verbinde ich Sprechanlage X mit TK-Anlage Y" für ihre Kunden bereit. Bekannt ist z.B., dass die Fa.Siedle eine ganze CD mit Schaltungsvorschlägen anbietet.
Aber:
Anbieter von Tür-Sprechanlagen und Zubehör beeilen sich, in Prospekten und Preislisten stets zu versichern, ihre Geräte würden der "Norm 123 D 12" entsprechen.
Fragt man dann nach, was das für eine Norm ist und wo was steht, hat keiner eine Ahnung. Niemand weiß, was diese "Norm" mit der ungewöhnlichen Bezifferung beschreibt, aber jeder versichert, er halte sie ein.
1. Geschichte
Diese Vernebelung zu lichten war gar nicht so einfach. Die
"123 D 12 Rahmenregelung für Anlagen nach Ausstattung 1"
stammt nämlich von Januar 1988. Der seinerzeitige Herausgeber, das "Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen", existiert heute nicht mehr. Auch beim Nachfolger, der RegTP oder bei der "Deutschen Bundespost"-Nachfolgerin, der Telekom AG, Druckschriftenstelle in Darmstadt, ist die Rahmenregelung nicht mehr zu bekommen.
Es besteht daher Bedarf, etwas Klarheit in die "Rahmenregelung", dem unbekannten Wesen, zu bringen, einer Vorschrift, die keiner mehr hat, keiner mehr kennt, aber genau einhält und die immer noch zu Marketingzwecken verwendet wird.
Nun zu den "Fachwörtern". "Anlagen der Ausstattung 1" sind elektromechanische Telefonanlagen, die älteren "Postlern", heute schon im Ruhestand, und TK-Experten älterer Jahrgänge noch gut bekannt sind. Zwar gab es schon 1980 elektronische Telefonanlagen ("Ausstattung 2"), aber erst 1988, dem Jahr der Einführung der volldigitalen TK-Anlagen, hat die Bundespost mit dieser "Rahmenrichtlinie" sich noch schnell einen technischen Türsprech-Nekrolog geschrieben.
Ob man deshalb Türsprechanlagen nur an "Ausstattung 1" anschließen durfte, bleibt ein Geheimnis.
Blättert man nun amüsiert diese immerhin 56 Seiten der Vorschrift durch, findet man schließlich nur mit Mühe in einer Fußnote (!) das, was man erwartete, nämlich technische Angaben zu Türsprechanlagen.
Witzigerweise sind diese nur bei den "Familientelefonanlagen 1/4 und 2/4" (FTA) mit 1-2 Amtsleitungen zu finden, als ob Türsprechanlagen für größere TK-Anlagen nicht existierten. Im Abschnitt mit dem vielversprechenden Titel "Allgemein verwendbare Ergänzungsausstattung" ist hingegen nichts zu finden.
2. Technik
Nun zu den abgedruckten technischen Forderungen. Bei der FTA mit 1 Amtsleitung heißt es dort in der schönen, fast schon ausgestorbenen Sprache der "Fernmeldeordnung (FO)":
"13 Anschluß für eine Tür-Freisprecheinrichtung anstelle einer Nebenstelle. Der Anschluß für die Tür-Freisprecheinrichtung ist nichtamtsberechtigt.*)
14 Anschluß für das Betätigen eines elektrischen Türöffners. Von den Sprechstellen aus Kennzeichengabe für das Betätigen des elektrischen Türöffners.*)"
Bei der FTA mit 2 Amtsleitungen soll gelten:
"14 Anschluß für eine Tür-Freisprecheinrichtung und für das Betätigen eines elektrischen Türöffners. Bei Anschluß einer Tür-Freisprecheinrichtung und/oder eines elektrischen Türöffners wird ein Anschlußorgan für Nebenstellen in Anspruch genommen. Der Anschluß für die Tür-Freisprecheinrichtung ist nichtamts berechtigt. Von den Sprechstellen aus Kennzeichengabe für das Betätigen des elektrischen Türöffners.*)
"*) Für den Anschluß einer Tür-Freisprecheinrichtung ist folgende Schnittstelle vorzusehen:
Sprechweg/ a- und b-Ader
gleichstromfrei
Kontakt für das Betätigen eines
potentialfrei
elektrischen Türöffners (Schließers)
Schaltleistung 24V/0,3A
(höhere Werte sind zulässig)
Schließzeit 3 Sekunden
(höhere Werte sind zulässig)
Kontakt (Schließer) z.B. zum Schalten
der Stromversorgung
potentialfrei
Schaltleistung 24V/0,3A
(höhere Werte sind zulässig)"
Ja und das war auch schon die Technikvorschrift der Tür-Sprechanlagen in der ganzen, berühmten "123 D 12". Wie ein Dinosaurierskelett hat sie, ungestört von Digitaltechnik, Windows, IP und Internet die Zeit überlebt.
Es bleibt also nur mehr zu hoffen, dass auch heute noch, 14 Jahre nach ihrer Publikation, die alte "123 D 12" noch vielen Sprechanlagen-Herstellern gute Geschäfte bescheren möge.
k/s 11.02
Es kommt häufig vor, dass ich einen Anruf bekomme, wie etwa den: "Kommen Sie sofort zu mir, mein Nachbar (Ex, Kollege, Freund) hört mich ab!" Inzwischen kann ich damit umgehen, ich komme nicht sofort, sondern zuerst schicke ich da ein Angebot für ein Privatgutachten mit der Bitte um Zustimmung, dann höre ich seltsamer Weise nichts mehr von den "Abhörern".
Ein ganz andere Fall: Zwei Familien, beide mit kleinen TK-Anlagen und schnurlosen Telefonen, beklagen sich bei Gericht, ein "Unbekannter" würde sich regelmäßig in die Telefonate der Kids einschalten, er wisse alles, er verbinde die Gespräche der Kids miteinander, terrorisiere die Kinder.
Nun kommt bei einer derartigen technischen Konstellation sofort der Gedanke auf, ein Überwachungsplatzbeamter des Netzbetreibers treibe da sein Unwesen. Dort hingegen schwört man Stein Auf Bein, daran sein nichts, da sei niemand tätig geworden.
Darauf geht der eine Vater zur "Wahrsagerin"(!) und die prophezeit ihm, in 14 Tagen werde der Spuk sein Ende haben(!). Der andere Vater erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Beim Ortstermin sind die 14 Tage bereits vergangen und tatsächlich hat sich der Abhörer nicht mehr gemeldet.
Die übliche Überprüfung beim Ortstermin, genaue Besichtigung der Anlagen, der Apparate, der Verkabelungen, Ergebnis: nichts. Ich habe den Eindruck, dass diese Untersuchung der Familie ungelegen kommt, sie ist zurückhaltend, je verstockt, kaum Auskünfte. Was ich hingegen bei der anderen Familie zu hören bekomme, ist eine Tonbandaufzeichnung der "Konferenz" mit dem "Abhörer". Die Stimme ist leicht verstellt, manchmal keucht er nur oder stöhnt. Die Stimme war den Betroffenen angeblich unbekannt.
Lange nach dem Ortstermin und der Gutachtenserstattung bekam ich die technische Erklärung dafür, wie es möglich sein konnte, dass sich ein "Abhörer" in das interne Netz einer TK-Anlage einschalten, dort Vermittlungsvorgänge ausführen und beliebig abhören konnte. Es sei angemerkt, das so eine Konstellation - trotz ihrer Logik - wohl nicht alle Tage zu finden sein wird.
Der Abhörer war zugleich der Installateur der ISDN-TK-Anlage mit den schnurlosen Telefonen. Er hatte sich per "Kundendaten-Programmierung" auf einer Nebenstelle volle "Administratorrechte" mit Zugang zum Wartungsport gegeben. Für den Zugang zur TK-Anlage brauchte er somit keinen Amtszugang, die ISDN-Amts-leitungen blieben frei, er musste sich lediglich in der Reichweite "seiner" Nebenstelle (bestens im Schlafzimmer im 1.Stock plaziert) mit schnurlosem Telefon in einem Auto aufhalten.
Das Haus war in einem Wohngebiet, wo ein um die Ecke geparktes Auto nicht auffiel. Zusammen mit den Leistungsmerkmalen "Konferenz", "Ein-Mann-Umlegung", "Mithören" "Aufschalten" etc. konnte er quasi die volle Kontrolle über die TK-Anlage und die Gespräche der Kids ausüben.
Fazit:
Wenn auch die Motivation des Täters (Abhörers) für einen derartigen technischen Aufwand auf einer anderen Ebene liegt, sollte man die Möglichkeiten, die sich mit "Schnurlis" an TK-Anlagen ergeben, bei vergleichbaren Fällen nie aus dem Auge lassen.
Es empfiehlt sich zu Testzwecken am besten die Funktelefone durch Festnetztypen zu ersetzen und dann nochmals nachzuprüfen, ob das "Abhören" immer noch auftritt.
Der nächste Schritt wäre dann, zu kontrollieren, ob nur diese Festnetztypen an die TK-Anlage angeschlossen sind und sonst nichts. Auch, wie hier, keine "Reserve-Basisstation".
Dann ist nämlich auch das "Schnurli", das der liebe Freund aus der Nachbarschaft bei einem Besuch schnell und heimlich an einer Feststation seines besten Freundes nebenan angemeldet hat, und mit dem er zu seinen Lasten telefonieren konnte, außer Funktion.
Der liebe Freund muss ja nicht gerade ein Supporter eines Providers mit 0900..-Rufnummer sein.
hk 08/2005
1. Definition
Unter einer Apothekerschaltung versteht man die Türfreisprechanlage bei einer Apotheke.
2. Anschluss an TK-Anlage
Vorab soll festgehalten werden, dass es keine genormten Schaltungen für den Anschluss von Türsprechanlagen an TK-Anlagen gibt.
Es gibt vielmehr eine große Vielfalt an Türsprechstellen, auch des gleichen Herstellers, und eine große Vielfalt an Interfaces zwischen Türsprechanlage und Telefonanlage.
Dabei ignorieren sich Türfreisprechanlagenhersteller und TK-Anlagen-Hersteller offenbar gegenseitig: Die Türfreisprechstelle muss möglichst einfach und billig sein und kann offenbar nie direkt gleich mit einer a/b-Schnittstelle zum Anschluss an TK-Anlagen versehen werden. Die TK-Anlage hat dann grundsätzlich keine Schnittstelle zum direkten Anschluss einer Türfreisprechanlage.
3. Die Norm 123 D 12 - siehe oben!
Die einzige bekannte Norm FTZ 123 D 12 stammt aus dem Jahr 1988 und ist nur ganz allgemein gehalten. Sie bezieht sich im wesentlichen auf die elektrischen Schnittstelle einer Türsprechstation, ohne auf die Besonderheiten der TK-Anlage einzugehen. Es wundert daher nicht, dass kaum ein Hersteller eine TK-Anlage mit der Schnittstelle FTZ 123 D 12 liefert.
Zur näheren Erläuterung der 123 D 12 siehe den gesonderten Beitrag.
4. Funktion der Apothekerschaltung
Wenn die Apotheke Nachtdienst hat, ist die Eingangstüre verschlossen, Kunden rufen den Apotheker mit einer Klingeltaste an der Türsprechanlage.
Damit nun der Apotheker nicht die Nacht im Laden verbringen muss, in Erwartung etwaiger Kunden z.B. mit Notfällen, wird die Betätigung der Klingeltaste an der Eingangstüre über das öffentliche Telefonnetz in seiner Wohnung (die dann aber nicht allzu weit von der Apotheke entfernt sein sollte) signalisiert.
Das heißt, sein Telefon in der Wohnung läutet, der Apotheker hebt ab und ist über das öffentliche Telefonnetz mit der Türsprechstelle am Eingang der Apotheke verbunden. Er kann nun mit seinem Kunden sprechen und ihn bitten, einen Moment zu warten, bis er zur Apotheke kommt, aufschließt und ihn bedient.
5. Praktische Realisierung mit TK-Anlage
Durch Drücken der Taste an der Apothekentür kann also nur eine einzige Verbindung, nämlich zu der vorprogrammierten Nummer der Wohnung des Apothekers aufgebaut werden.
Jede moderne TK-Anlage hat dazu das Leistungsmerkmal, das entweder "Babyruf", "Röchelschaltung" oder auch "Hotline" genannt wird. Die zum Türfreisprechanlagen-Anschluss vorgesehene (analoge) Nebenstelle wird dann mit diesem Merkmal programmiert.
Beim Drücken der Türtaste wird dann die a/b-Schleife dieser Nebenstelle geschlossen und die Anlage wählt dann automatisch die einprogrammierte Babyrufnummer, die TK-Anlagen-intern oder extern sein kann.
k/s 11.02
Man bekommt sie in Telefon-Shops, in Internet-Cafes oder auch beim Kiosk, manchmal bunt bedruckte Telefonkarten, manchmal bloß in Kassenzettel-Form mit der 0800-er-Nummer und der PIN. Calling Cards kosten üblicherweise so um 5 EUR, manchen Calling Cards sind auf bestimmte Regionen (USA, Russland, Afghanistan, Irak etc.) zugeschnitten.
Die Auswahl ist also sehr groß, die Qualitätsunterschiede sind es auch.
Wichtig zu wissen: Calling Cards sind nicht dazu da, in einen Karten-Schacht der üblichen magentafarbenen Telefonzellenapparate gesteckt zu werden. Dazu sind sie ungeeignet, sie haben keinen (teueren) Chip integriert. Hier muss eine "Telefonkarte" der DTAG eingeführt werden.
Ferner: Auch die DTAG gibt Calling Cards (T-Card) heraus. Wichtig: Die sollen hier aber nicht behandelt werden.
Allen diesen Karten ist gemeinsam, dass das volle (aufgedruckte) Entgelt im voraus ("prepaid") zu entrichten ist.
Calling Cards können an Festanschlüssen, in Telefonzellen und auch mit Mobilfunkgeräten benützt werden. An diesen Anschlüssen fällt (wegen der gewählten 0800...Nummer, siehe unten) üblicherweise kein Entgelt an.
Man wählt nicht sofort den gewünschten Anschluss, sondern zuerst eine "Gateway" mit 0800..-Rufnummer. Diese fragt nach der zu verwendenden Sprache und der PIN, die von der Karte abgelesen und eingegeben wird.
Die PIN ist mit der Calling Card und einem Konto im Verbindungsrechner verknüpft.
Dann kann man wählen, schon am Wählton merkt man, dass man jetzt in einem ausländischen Netz ist. Die Rufnummer (Inland oder Ausland) wird dabei komplett inklusive Vorwahl eingegeben. Nach einer Weile kommt dann wieder eine Ansage, z.B.im Festnetz: "Sie haben 364 Minuten" und dann kommt der Rufton und der gewählte Anschluss meldet sich.
Ist das Guthaben am Ende, gibt es mehrmals einen kurzen Warnton in das Gespräch, bis dieses mit entsprechender Ansage getrennt wird.
Versucht man es mit einer derartig "abtelefonierten" Karte nochmals, verläuft alles, wie oben beschrieben, nur kommt nach der Wahl der Rufnummer die Ansage, dass das Guthaben nicht ausreicht und es kommt auch nicht zur Durchschaltung zum gewünschten Anschluss.
Durch Aufdruck auf der Calling Card wird der Käufer darauf hingewiesen, dass das Guthaben drei Monate nach der Erstnutzung verfällt.
Anmerkung: Das haben hierzulande die Mobilfunkbetreiber auch schon so ähnlich versucht, bis das ihnen vom Gericht untersagt wurde.
So wie oben beschrieben, läuft das Telefonat aber nicht immer ab. Bei einigen längeren Tests wurden folgende "Abweichungen" registriert:
Wer so etwas nicht hinnimmt und sich heftig beschwert, bekommt im "Call-Shop" vielleicht ein Schulterzucken als Antwort, manchmal Rabatt (EUR 4,50 statt EUR 5,00) oder gar eine neue oder andere Karte (eines anderen Providers) als Naturalentschädigung.
Die Vielfalt der Karten ist sehr groß, die Qualitätsunterschiede sind es auch, und wer heute als Provider Calling Cards anbietet, ist ggf. morgen schon mit dem Ertrag zufrieden abgetaucht...
hk 08/07
Es war einmal eine ISDN-TK-Anlage in einer Steuerberaterkanzlei, die war schon lange in Betrieb und funktionierte tadellos.
Sie hatte auch eine USV dabei, die funktionierte auch tadellos und versorgte auch noch die Kanzlei-EDV mit. Aber eines Tages kam dort die Alarmlampe, die anzeigte, dass die Batterie der USV zu wechseln wäre.
Da kam nun ein EDV-USV-Spezialist, der schaltete einmal die Anlage aus und erneuerte die USV-Batterie. Und hernach war alles kaputt. Die USV funktionierte zwar wieder, aber die TK-Anlage funktionierte nicht mehr.
Also erklärte der Steuerberater über seinen Anwalt per Schriftsatz, durch das Ausschalten habe der USV-Spezialist die TK-Anlage kaputt gemacht.
Stromausfall bei einer TK-Anlage
TK-Anlagen sind so gebaut, dass sie ohne weiteres einen Netzausfall oder einen Ausfall der Notstromversorgung ohne Störungen überstehen können. Natürlich ist, ohne Notstromversorgung, während des Ausbleibens der Netzstrom- oder Notstromversorgung, ein Betrieb der Anlage nicht möglich. Bei Wiederkehr der Netzversorgung jedoch startet die Anlage selbsttätig ein Anlaufprogramm, das in einem Festwertspeicher sich befindet und auf die in der Anlage gespeicherten kundenspezifischen Daten zurückgreift.
Es wäre z.B. undenkbar, wenn bei einem Stromausfall z.B. in einem Stadtviertel anschließend sämtliche TK-Anlage kaputt wären oder erst per manueller Datensicherung wieder betriebsbereit gemacht werden müssten.
Kundenspezifische Daten
Diese Kundendaten sind: welche Nebenstelle hat welche Nummer, wie viele ISDN-Anschlüsse, welche Ports sind analog und haben welche Rufnummer usw. Diese Daten werden bei der Installation der TK-Anlage erstellt und in die TK-Anlage übertragen. Dort sind sie zumeist in einem batteriegestützten C-MOS-Speicher abgelegt. Die üblicherweise sich auf der Platine oder auch leichter auswechselbar, an einem besonderen Ort befindliche "Stütz"-Batterie ist zumeist eine Lithiumbatterie mit einer langen Lebensdauer von 10 Jahren und für die Datenhaltung auch bei Stromausfall verantwortlich.
Sie darf also nicht mit der üblichen "USV"-Anlage verwechselt werden, die die ganze Anlage eine gewisse Zeit betriebsbereit hält. Die Li-Batterie hält nur die Anlagendaten-Speicher unter Strom.
Datenhaltung kundenspezifische Daten
Daraus folgt, dass es bezüglich der Kunden-Datenhaltung nicht so sehr auf die Versorgung der Anlage, ob mit Netz oder per Notstrombatterie ankommt, sondern vor allem auf die Qualität der Li-Batterie zur Erhaltung der Kundendaten. Hat diese ihr Lebensende erreicht, kann sie natürlich die Kundendaten nicht mehr selbst-tätig halten.
Davon merkt man normalerweise nichts, denn die Versorgung dieses Speichers der kundenspezifischen Daten erfolgt auch aus dem Netz über entsprechende Regler und Stellglieder. Erst beim Wegbleiben dieser "Normalversorgung" sollte die Lithiumbatterie einspringen, ist sie defekt, gehen dann natürlich die kundenspezifischen Daten verloren.
Eine Alarmierung wie bei der USV war vielleicht auch hier implementiert, wenn auch nur für das Servicepersonal, und erst bei einem Servicebesuch mit Anschluss des Service-Laptops.
Recover der Kundendaten
Früher einmal, als die TK-Anlagen hardwarebasiert waren, waren Kundendatenspeicher kein Thema. Alle "Features" waren hardwaremäßig "verdrahtet", die konnte der Strom beliebig wegbleiben. Schon bei der Fertigung der Anlage war so ein Ding sofort betriebsbereit.
Ohne Kundendaten ist eine softwarebasierte ISDN-TK-Anlage heute aber nicht funktionsfähig, sie zeigt höchstens einige wenige Grundfunktionen. Die Wiederherstellung des Normalzustandes erfolgt dann so, dass die Li-Batterie ersetzt wird und die bei der Installation der Anlage bzw. beim letzten Service gesicherten Daten in die Anlage wieder eingespielt werden. Ist dies erfolgreich, funktioniert die TK-Anlage wie zuvor.