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Sie interessieren sich für eine Existenzgründung als Nageldesignerin? Hier erhalten Sie detaillierte Einblicke in den schriftlichen Teil eines Businessplanes, mit dem Sie eine finanzielle Förderung beantragen können. Zusätzlich gibt es Informationen darüber, wo und wie Sie Existenzgründungsgelder beantragen können. Interessant für Nageldesignerinnen, die sich selbständig machen möchten.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 18
Veröffentlichungsjahr: 2017
Sie möchten sich als Nageldesignerin selbständig machen?
Wenn Sie dazu eine Förderung beantragen möchten, können Sie hier einen Einblick erhalten, wie der schriftliche Teil eines Businessplanes aussieht. Immerhin wurde damit bereits eine Förderung bewilligt.
Das dieser Teil sehr umfangreich ist, wird jedem schnell klar. Sie gewinnen einen Einblick, wie Sie den schriftlichen Teil gestalten müssen, um damit erfolgreich zu sein. Als Grundlagewissen einfach und simpel, auch nachvollziehbar. Sie können daraus Ihren eigenen gestalten.
Gefördert wird der Start in eine Selbständigkeit als Nageldesignerin von zwei Ämtern. Einmal dem Jobcenter und der BfA (Rentenanstalt). Letztere fördert diese Selbständigkeit, wenn Sie in Ihrem alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. In beiden Fällen müssen Sie dazu die Anträge stellen. Für Ihre Rentenanstalt reicht ein unformelles Schreiben, dass Sie in Ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können. Die Verwaltungsmaschinerie setzt sich sodann in Gang. Sie werden zu einem Gutachter müssen, der Ihnen im positiven Fall bestätigt, dass Sie in Ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können. Danach ist der erste Schritt geschafft und Sie müssen nur noch Ihren persönlichen Berater überzeugen, dass dieser Job der richtige für Sie ist. Aus Erfahrung ist der Weg über die Rentenanstalt der einfachere. Diese zahlt für eine anschließende Gründung eines eigenen Nagelstudios ebenfalls.
Zur Förderung durch das Jobcenter.
Schlagworte sind hier "Einzelfallförderung der Agentur für Arbeit und Arge".
Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vom Arbeitsamt oder der Arge in Verbindung und schildern Sie ihm Ihr Vorhaben. Fragen Sie nach der Möglichkeit zur Förderung durch eine sogenannte Einzelfallförderung.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit Ihre berufliche Weiterbildung vom Amt gefördert werden kann?
1.1 Notwendigkeit 1.2 Beratung 1.3 Einzelfallförderung