CBD und Cannabis – gut zu wissen Rechtliche Hinweise zum Cannabisgesetz - Holger Kiefer - E-Book

CBD und Cannabis – gut zu wissen Rechtliche Hinweise zum Cannabisgesetz E-Book

Holger Kiefer

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Beschreibung

Das Buch "CBD und Cannabis – gut zu wissen Rechtliche Hinweise zum Cannabisgesetz" konzentriert sich im ersten Teil auf die neuen Regelungen zum Eigenanbau und die Schaffung von Cannabis-Anbauvereinigungen und -Clubs, die durch das 2-Säulen-Modell des neuen Cannabisgesetzes ermöglicht wurden. Hier werden detaillierte Informationen zu den Besitzgrenzen, den strengen Auflagen für Anbauvereinigungen sowie den bürokratischen und rechtlichen Hürden für den Anbau insbesondere in Berlin gegeben. Darüber hinaus beleuchtet das Buch die Herausforderungen, die mit der Einführung von Cannabisclubs einhergehen, und gibt einen Überblick über die Marktsituation sowie den fortbestehenden Schwarzmarkt im Zusammenhang mit der Teillegalisierung. Ein weiteres Thema ist die Straßenverkehrssicherheit im Zusammenhang mit Cannabis. Hier wird auf die neuen THC-Grenzwerte für Autofahrer eingegangen und darüber informiert, wie die Polizei auf THC testet, wie lange der Wirkstoff im Körper nachweisbar ist und welche Folgen ein positiver Test haben kann. Neben diesen rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten geht das Buch auch auf den medizinischen Gebrauch von Cannabis ein. Es liefert wichtige Hinweise zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln, rechtliche Aspekte beim Reisen mit medizinischem Cannabis und wie entsprechende Formulare korrekt ausgefüllt werden. Für den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit, insbesondere in Bayern, werden spezifische Verbote und Bußgelder erläutert, etwa auf Volksfesten oder in Biergärten. Zudem warnt das Buch vor der illegalen Einfuhr von Cannabissamen aus Drittländern sowie vor den strengen Regelungen beim Import aus den Niederlanden. Abgerundet wird der Inhalt durch Reisehinweise und Informationen zur Mitnahme von medizinischem Cannabis ins Ausland.

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Inhaltsverzeichnis

CBD und Cannabis – gut zu wissen Rechtliche Hinweise zum Cannabisgesetz

CBD und Cannabis – gut zu wissen Rechtliche Hinweise zum Cannabisgesetz

Legalisierung von Eigenanbau und Modellprojekte: Das 2-Säulen-Modell des neuen Cannabisgesetzes

Wichtige Regelungen des neuen Cannabisgesetzes: Erlaubter Eigenanbau, Besitzgrenzen und strenge Auflagen für Anbauvereinigungen

Anbauvereinigungen

Neue THC-Grenzwerte für Autofahrer: ADAC warnt vor Cannabis am Steuer trotz Teillegalisierung

Bayern Cannabis-Verbot auf Volksfesten, in Biergärten und einigen Parks

Verbotene Einfuhr von Cannabissamen aus Drittländern: Zoll warnt vor empfindlichen Bußgeldern

Cannabis Reisehinweise Ausland

Reisen mit Medizinischem Cannabis: Was Sie Wissen Müssen

Formulare für Auslandsreisen mit medizinischem Cannabis

Wichtige Hinweise zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln

Impressum

Weitere Bücher von Holger Kiefer

CBD und Cannabis – gut zu wissen Rechtliche Hinweise zum Cannabisgesetz

Eigenanbau – Anbauvereinigungen – Cannabisclubs – Cannabis-Konsum – Verbote – Bußgeldkatalog – Import – Reisehinweise – Medizinisches Cannabis

CBD und Cannabis – gut zu wissen Rechtliche Hinweise zum Cannabisgesetz

Herausgegeben von: Holger Kiefer

(https://heil-weg.de)

Verlagslabel: Heil-Weg-Verlag

ISBN:

Softcover 978-3-384-35853-0

Hardcover 978-3-384-35854-7

E-Book 9783759252135

Druck und Distribution im Auftrag :

tredition GmbH, Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg, Germany

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Für die Inhalte ist der Autor selbst verantwortlich. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung unzulässig. Die Publikation und Verbreitung erfolgen im Auftrag des Autors, zu erreichen unter: tredition GmbH, Abteilung "Impressumservice", Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg, Deutschland.

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 ein neues Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen, das als Cannabisgesetz bekannt ist. Dieses Gesetz wurde am 22. März 2024 auch vom Bundesrat angenommen.

Das Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt in drei Phasen:

1. Die meisten Bestimmungen des Gesetzes, außer denen zum Eigenanbau und zur Löschung von Einträgen im Strafregister, sind bereits am 1. April 2024 in Kraft getreten.

2. Die Regelungen zum Eigenanbau in speziellen Anbauvereinigungen wurden am 1. Juli 2024 wirksam.

3. Die Regelungen zur Löschung von bestimmten Einträgen im Strafregister treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Legalisierung von Eigenanbau und Modellprojekte: Das 2-Säulen-Modell des neuen Cannabisgesetzes

Mit dem Cannabisgesetz wird Erwachsenen erlaubt, Cannabis privat für den Eigenbedarf anzubauen. Außerdem wird der gemeinschaftliche, nicht-kommerzielle Anbau in speziellen Anbauvereinigungen legalisiert. Diese Entscheidung basiert auf einem Konzept, das die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene in zwei Stufen regelt.

Das 2-Säulen-Modell, das die Bundesregierung am 26. Oktober 2022 entwickelt hat, sieht folgende Schritte vor:

1. Säule 1: Erwachsene dürfen privat Cannabis für den Eigenkonsum anbauen. Zudem wird der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen erlaubt.

2. Säule 2: Hier sollen regionale Modellprojekte mit kommerziellen Lieferketten getestet werden. Diese Vorhaben sind komplex und beinhalten sowohl fachliche als auch rechtliche Herausforderungen, die eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien erfordern. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt.

Wichtige Regelungen des neuen Cannabisgesetzes: Erlaubter Eigenanbau, Besitzgrenzen und strenge Auflagen für Anbauvereinigungen

Privater Anbau: Erwachsene dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Auch der gemeinschaftliche Anbau in Anbauvereinigungen oder Genossenschaften ist erlaubt, solange es nicht gewerblich ist.

Laut dem Bundesgesundheitsministerium dürfen Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben, bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort für den Eigenkonsum anbauen. Die Regelung gilt je volljähriger Person eines Haushalts. Jegliche darüber hinausgehenden Pflanzen müssen unverzüglich vernichtet werden. Am Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 Gramm getrocknetes Cannabis für den Eigenkonsum besitzen.

Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten für den privaten Eigenanbau eingeführt werden, und der Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz ist zulässig. Anbauvereinigungen dürfen monatlich bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge an volljährige Nicht-Mitglieder zum Zweck des privaten Eigenanbaus weitergeben, sofern diese beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Eine gemischte Abgabe von Samen und Stecklingen ist auf insgesamt fünf Stück pro Monat begrenzt. Nicht-Mitglieder müssen die Selbstkosten für die Herstellung der Samen oder Stecklinge erstatten.

Cannabis, das aus privatem Eigenanbau stammt, darf ausschließlich für den Eigenkonsum verwendet werden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Beim Anbau müssen geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um den Zugang durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu verhindern, wie zum Beispiel die Lagerung in abschließbaren Schränken oder Räumen. Zudem sollten unzumutbare Belästigungen für die Nachbarschaft vermieden werden, etwa durch den Einsatz von Lüftungs- oder Luftfilteranlagen, um Gerüche zu kontrollieren. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html.

Cannabis-Anbau im Kleingarten nicht erlaubt

Der Anbau von Cannabis im Kleingarten ist in der Regel nicht erlaubt. Darauf hat das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage hingewiesen.

---ENDE DER LESEPROBE---