Das Persönliche Budget für behinderte Menschen - Karolin Werner - E-Book

Das Persönliche Budget für behinderte Menschen E-Book

Karolin Werner

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2011
Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Technische Universität Dresden (Institut für Sozialpädagogik, Soziale Arbeit und Wohlfahrtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Persönliche Budget steht im Zeichen des Paradigmenwechsels in der Behindertenhilfe. Für alle beteiligten Akteure ergeben sich neue Rollenbilder, um mehr Partizipation, Selbstbestimmung und Personenzentrierung für behinderte Menschen bei der Gestaltung ihrer Unterstützungsleistungen zu ermöglichen und diese nicht mehr nur als passive Konsumenten zu betrachten. Bevor die neuen Rollenbilder in der Arbeit erarbeitet werden, wird die Ausgangssituation im klassischen Leistungsdreieck analysiert und die Geschichte des Paradigmenwechsels kurz dargestellt. Anschließend wird die neue Leistungsform "Persönliches Budget" mit ihren rechtlichen Grundlagen vorgestellt und die neuen Rollenbilder der drei beteiligten Akteure Leistungsnehmer, Leistungsanbieter und Kostenträger erarbeitet. Ausgehend von den Konzepten des Empowerments und der Konsumentensouveränität werden im empirischen Teil der Arbeit Anforderungen an Leistungsanbieter formuliert und anhand des Interviewmaterials hinsichtlich ihrer Umsetzung in der Praxis der Behindertenhilfe untersucht.

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G l i e d e r u n g

 

1. Einleitung

 

1. Einleitung

 

Das europäische Ausland hat es vorgemacht: Behinderten Menschen wird eine an ihrem Bedarf angepasste Geldsumme zur Verfügung gestellt, mit der sie die für sie passenden Leistungen einkaufen können.

 

So wurde in den Niederlanden 1995, zunächst als Modellprojekt, Personengebundene Budgets (PGB) eingeführt, auf die seit 2003 ein Rechtsanspruch besteht. Dabei werden in einem leistungsträger- und leistungsanbieterunabhängigen Verfahren die Bedarfe des Leistungsnehmers ermittelt, der dann einen Antrag auf Unterstützungsleistung stellen kann. Ein PGB kann dabei nicht für stationäre Leistungen in Anspruch genommen werden, sondern soll ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung fördern (vgl. Rothenburg 2009, S. 20). In der Folge hat sich die Angebotsstruktur der Behindertenhilfe in den Niederlanden verändert: stationäre Einrichtungen wurden geschlossen und neue ambulante Leistungsformen konzipiert (vgl. ebd., S. 21). PGB zeichnen sich auch dadurch aus, „sowohl Fachkräfte als auch Laien über das PBG finanzieren zu können und damit eine optimale Kombination entsprechender Unterstützungsleistungen bezogen auf die individuellen Erfordernisse“ (Schlebrowski 2009, S. 99 f.) zu ermöglichen.

 

Auch in Schweden können behinderte Menschen seit 1994 Geldleistungen in An-spruch nehmen, die im Rahmen des Gesetzes für „Persönliche Assistenz“ gewährt werden. Auch in Schweden ist die Inanspruchnahme an das Leben in einer eigenen Wohnung gebunden. Allerdings gibt es dort auch kaum noch stationäre Einrichtungen, seit 1999 das „Gesetz über die Auflösung von Anstalten“ verab-schiedet wurde, mit der Zielstellung, „dass kein Mensch mit einer Behinderung in einer Anstalt oder einem Heim wohnen muss, wie groß die ursprüngliche Beeinträchtigung auch immer sein mag“ (Rothenburg 2009, S. 18). Mit der persönlichen Assistenz können alle Unterstützungsbedarfe gedeckt werden, die individuell vorhanden sind. Dabei ist die Bewilligung der Assistenz nicht an bestimmte Inhalte gebunden, jeder Assistenznehmer bestimmt selbst darüber und bekommt einen pauschalen Stundensatz bewilligt, den die Regierung jedes Jahr festlegt. Im Jahr 2006 lag dieser bei 24 € (vgl. Schlebrowski 2009, S. 100).

 

Als letztes Beispiel aus dem europäischen Ausland wäre auch noch Großbritannien zu nennen, wo 1997 der „Community Care Direct Payment Act“ eingeführt wurde, der es Leistungsnehmern zur Wahl stellt, ob eine Sach- oder eine Geldleistung in Anspruch genommen wird. Diese Direktzahlungen sind vorrangig an ambulante Leistungsformen gebunden, kurzfristige stationäre Unterbringungen können aber auch finanziert werden (vgl. ebd., S. 101 f.). Besonders die mit der Einführung der Direktzahlungen „verbundene Veränderung der Angebots- und Nachfragestrukturen zugunsten der nachfragenden Menschen mit Behinderung und der damit bestehende Wettbewerb der Anbieter untereinander“ (Rothenburg 2009, S. 24) wird als positiver Effekt hervorgehoben.