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Der Skandal ist ein stets wiederkehrendes Phänomen, das die Gesellschaft und die Forschung gleichermaßen bewegt und beschäftigt. Obgleich seine Existenz eine massenmediale Verbreitung vorausSetzt, wurde die Frage nach den Medienspezifika von Skandalberichterstattungen bislang fast vollständig übergangen. Die vorliegende Arbeit sucht diese Leerstelle zu füllen, indem sie die Aufbereitung von Skandalen in diversen Kanälen auf die jeweils wesensimmanenten Darstellungsstrategien untersucht und in einem zweiten Schritt die Bedeutung von Skandalen für das System der Massenmedien dargelegt. Als Hauptgegenstand der Analyse dient dabei die im April 2013 beginnende Causa Hoeneß. Ausgehend von Luhmanns systemtheoretischen Überlegungen zur Kommunikation der Massenmedien wird die entsprechende Berichterstattung in 'Spiegel Online' sowie mehreren öffentlich-rechtlichen Polit-Talks analysiert. Dabei zeigt sich, dass die medienspezifischen Darstellungs- und Narrativierungsmodi – allen Differenzen zum Trotz – sich zu übergreifenden Skandalisierungslogiken verdichten lassen, die eine stete FortSetzung der Kommunikation ermöglichen. Der Skandal wird somit zum Systemstabilisator.
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Seitenzahl: 204
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Inhalt
Vorwort
1 Einleitung
2 Untersuchungsgegenstand
2.1 Öffentlich-rechtliche Talkformate
2.2 Leitmedium SPIEGEL ONLINE
3 Das System Massenmedien
3.1 Kommunikationscode der Massenmedien
3.2 Luhmanns Massenmediendefinition
3.3 Massenmedium Internet
3.4 Luhmanns Realität(en) der Massenmedien
3.5 Zusammenfassung
4 Der Skandal
4.1 Skandaldefinitionen
4.2 Skandalverläufe
4.3 Negativ eines medial vermittelten Bildes
4.4 Normierung des Normverstoßes
4.5 Zusammenfassung
5 Kommunikation des ‚Hoeneß-Skandals‘
5.1 Kontextualisierung
5.1.1 Personalisierung
5.1.2 Perspektivierung
5.1.3 Bewertungssystem
5.2 Narrativierung
5.2.1 Aufhebung der Zeit
5.2.2 Verlinkungen des Einzelfalls
5.2.3 Erinnern und Ve rgessen im Skandal
5.3 Zusammenfassung
6 Visualisierung des ‚Hoeneß-Skandals‘
6.1 Bilderwahl
6.2 Funktions- und Bedeutungsebenen
6.3 Gesichter des Skandals
6.3.1 Antlitz des Sünders
6.3.2 Fratzen der Macht
Exkurs: Blick des Beichtenden
6.4 (Un-)Sichtbarkeit der Sünde
6.5 Zusammenfassung
7 Authentisierungsstrategien im ‚Hoeneß-Skandal‘
.
7.1 Notwendige Selbstkorrektur
7.2 Doppelte Selbstbewertung
7.2.1 Eigenbewertung
7.2.2 Fremdbewertung
7.3 Passive Transparenz
7.4 Zusammenfassung
8 Schlussbetrachtung und Ausblick
Literatur
Als im April des Jahres 2013, gewissermaßen ‚aus aktuellem Anlass‘, das Projekt entstand, der interdisziplinären Skandalforschung anhand des Falls Hoeneß eine medienwissenschaftliche Perspektive hinzuzufügen, genauer: die spezifische Operationsweise von Massenmedien im Skandal zu untersuchen, bedeutete dies eine nicht alltägliche Gelegenheit – und ein kleines Wagnis. Die Gelegenheit war, einen gerade in der Entstehung befindlichen Untersuchungsgegenstand zu begleiten; das Wagnis bestand darin, den gesamten Arbeitsprozess der wandelbaren Dynamik eines eben solchen Gegenstands auszusetzen.
Die Selbstanzeige von Uli Hoeneß als Auslöser entband die daran anschließenden Veröffentlichungen von jeglichen Formen skeptischer Zurückhaltung, die bisweilen beim anfänglichen Umgang mit Verdachtsmomenten auftreten, und bewirkte unmittelbar eine intensive und kanalübergreifende Auseinandersetzung mit diesem Fall. Die exponetiell ansteigende Materialfülle beeinflusste die Arbeit zu nachfolgendem Text auf zweierlei Weise: Im Schlepptau der fortschreitenden Berichterstattung verdichteten sich Einzelmerkmale rasch zu wiederkehrenden Mustern, die dann, der permanenten Prüfung durch den aktuellen Diskurs unterzogen, wiederum rasch Thesen formten. Der zeitlichen Unbestimmtheit des Gegenstands ist jedoch geschuldet, dass für die Untersuchung schließlich ein Endpunkt gewählt werden musste, bevor ein Ende der öffentlichen Skandalbesprechung abzusehen war. Die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse blieb daher ausgespart. Wenngleich sie die Tiefenstruktur der massenmedialen Operationsweise nicht berührt und entsprechend im Kontext dieser Arbeit keine notwendige Position einnimmt, soll sie an dieser Stelle kurz umrissen werden. Immerhin belegt der hohe Grad an medialer Aufmerksamkeit, die den vier Verhandlungstagen im März 2014 zuteil wurde, die Bedeutung einer abschließenden rechtlichen Einordnung der Tat für das Gesamtverständnis des Falls – oder vielmehr dafür, wie er erinnert wird.
Dies mag zunächst überraschen: So wurden die Urteilsverkündungen in anderen Skandalen der jüngeren Vergangenheit zu wenig beachteten Anhängen vorangegangener moralischer Diskurse degradiert – selbst dann, wenn sie dem Thema eine Wendung gaben, wie beispielsweise in den Fällen Kachelmann oder Wulff. Ein Grund ist sicherlich darin zu sehen, dass der Hoeneß Prozess an vier aufeinanderfolgenden Tagen stattfand, die Dramaturgie also keine wesentlichen Unterbrechungen erfuhr. Über weitere, vor allem rezeptionsbezogene Gründe könnte an dieser Stelle nur spekuliert werden.
Die Verhandlung der Causa Hoeneß führte in der Schuldfrage zu keiner Wendung – diese war von vornherein beantwortet –, sondern sie legte den Umfang des Vergehens frei und setzte das Strafmaß dafür fest. Im Horizont der Berichterstattung besaß sie jedoch eine weitere besondere Funktion: Sie verband den Skandal mit einem Ort und einem Zeitraum. Aus einem Konstrukt, das bis dahin lediglich auf der Ebene seiner Besprechung existiert hatte, wurde für ein paar Tage ein vermeintlich greifbares Ereignis.
Die Folgen dieser geänderten Bedingungen blieben insbesondere in der Berichterstattung von Online-Zeitungen nicht verborgen. Besprochen wurde der Fall hier nicht länger retrospektiv und in einzelnen, thematisch gebundenen Meldungen. Vielmehr glich die Aufbereitung nun selbst einem (zweiten) Ereignis, das sich im Sinne einer Live-Übertragung dem zeitlichen Rahmen und dem prozessualen Charakter seines Gegenstands anpasste und dessen Entwicklung scheinbar unvermittelt transportierte. Unter verschiedenen Überschriften – so etwa: „Liveblog“ (FAZ), „Live-Ticker“ (FOCUS, BILD), „Minutenprotokoll“ (SPIEGEL ONLINE), „Prozessprotokoll“ (DIE WELT) – entstanden Informationsschnittstellen, an denen aktuelle Meldungen aus dem Gerichtssaal, Kommentare von Journalisten, Stellungnahmen von Vertretern gesellschaftlicher, religiöser und staatlicher Institutionen sowie regelmäßige redaktionelle Zusammenfassungen des bereits Gesendeten fortlaufend gesammelt und chronologisch geordnet wurden. Zwar oblag die Selektion der Inhalte hierbei immer dem jeweils übertragenden Massenmedium, die Integration sozialer Netzwerke wie Twitter als Informations- und Zitationsquelle lagerte die Besprechung jedoch zum Teil aus und beförderte dadurch die Umkehrung eines kommunikativen Grundproblems in diesem Skandal: Stellte sich bis hierhin die Frage, wie über ein Thema anschlussfähig gesprochen werden konnte, das durch seine restriktive Beschaffenheit ein solches Vorgehen kaum nahelegte, so bestand die Aufgabe für die Massenmedien während der Verhandlungstage darin, der Frequenz, mit der neues Material zu Tage trat, Herr zu werden.
Der feste Ort und die festgelegte Zeit schrieben sich indes auch in die Visualisierung des Hoeneß-Skandals ein. Der bis zu diesem Zeitpunkt dominierende, weil in mehrerlei Hinsicht erzwungene Einsatz von Archivaufnahmen wurde abgelöst durch die Verwendung von Bildern, die einen direkten Bezug zu den gegenwärtigen Geschehnissen vermittelten. Damit einher ging ein Wechsel der Darstellungsstrategie auf semantischer Ebene: Die einheitliche und personenbezogene Bildrhetorik wurde zugunsten einer heterogenen und ereignisbezogenen aufgelöst. Neben gängigen Gerichtsfotografien reichte die Motivvielfalt dabei von morgendlichen Warteschlangen vor dem Besuchereingang des Gerichtsgebäudes über Empörungs- oder Solidaritätsbekundungen auf dem Vorplatz bis hin zu Schnappschüssen, die Hoeneß nach der Urteilsverkündung in einem davonfahrenden Auto zeigen. Die visuelle Aufbereitung verwies somit indirekt stets auf einen Gegenstand (Prozess), den sie zu erfassen suchte, aber per Gesetz nicht erreichen konnte. Weitergeführt wurde diese Annährung an eine kommentierte Live-Bild-Übertragung des Prozesses schließlich mithilfe einer unkommentierten Live-Bild-Übertragung seines Nachgangs. Gegen Ende jedes Verhandlungstages öffneten mehrere Online-Zeitungen ein Fenster für den Blick des Lesers in das Landgericht München II: Zu sehen war eine Traube aus Mikrofonen, zu hören waren vereinzelte, leise Hintergrundgespräche und gewartet wurde, für eine unbestimmte Dauer, auf Andrea Titz. Schließlich trat die Gerichtssprecherin in das Bild und fasste in ihrer neutralen Rolle zusammen, was unlängst durch verschiedene Kanäle aus dem verschlossenen Gerichtssaal hervorgedrungen und unter dem Video nachzulesen war. Über aktuelle, noch nie zuvor gesendete Bilder bestätigte (sich) die Online-Zeitung somit indirekt ihre Position als Enthüllungsmedium in diesem Skandal.
Viele der nachfolgend an der Hochphase des ‚Hoeneß-Skandals‘ aufgezeigten Kommunikationsweisen und Darstellungsstrategien begegnen in komprimierter Form auch in seiner Endphase. Die massenmediale Aufbereitung der Verhandlung zeigt sich als selbständiger Abschnitt der Skandalisierung insofern, als sie auf eigene Ausdrucksformen zurückgreift, und zur selben Zeit als fester Bestandteil insofern, als diese Ausdrucksformen einer übergeordneten Logik der Skandalisierung folgen. Es soll bei diesem kurzen Abriss bleiben – eine detaillierte Analyse wäre einem Vorwort nicht angemessen; eine in den Rahmen dieses Vorworts gezwängte Analyse würde wiederum dem Thema nicht gerecht. Gut ein Jahr ist inzwischen nach dem juristischen Abschluss der Causa vergangen. Der ‚mediale Normalzustand‘ wurde längst wiederhergestellt und seine Unbeständigkeit von sinnverwandten Ereignissen (z. B. der ‚Edathy-Affäre‘) bestätigt. Der Steuerskandal um Hoeneß geht als lehrreicher Sonderfall ein in die Geschichte eines Phänomens, das nur aus Sonderfällen besteht.
Für die Entstehung des vorliegenden Buches schulde ich mehreren Personen besonderen Dank: Prof. Dr. Kay Kirchmann, der das gesamte Projekt betreute, mir Ruhe ließ, wenn ich meinte, keinen Rat zu benötigen und mir stets wertvolle Hinweise gab, wenn ich mich eines Besseren besonnen hatte; Sarah Schulz, die während der ganzen Zeit unverzichtbare Unterstützung leistete, immer wieder geduldig meine Argumentation entwirrte und mit scharfem Blick manchen zu lang geratenen Satz in seine rechte Form gebracht hat; Dr. Sven Grampp, für kritische Fragen und geistreiche wie humorvolle Antworten; Quirin Koch, Magnus Löfflmann und Martina Weingärtner, die das gesamte Manuskript gelesen und verbessert haben; Stephen Hamilton, Maximilian Müller, Paul Sörgel und Florian Tatschner für teils leidenschaftliche, doch immer fruchtbare Gespräche; und nicht zuletzt meiner Familie, die all dies auf verschiedenste Weisen erst ermöglicht hat.
Petja Posor
„Was soll man dazu noch sagen? Ich weiß nicht, warum man von einer Bestrafung spricht, ich weiß nicht mal die Faktenlage. Fast 80 Millionen Bundesbürger kennen die Fakten ebenfalls nicht. Solange die nicht auf dem Tisch liegen, muss man dazu nichts sagen.“1
„Viele Menschen seien jetzt enttäuscht von Uli Hoeneß. ‚Die Bundeskanzlerin gehört auch zu diesen Menschen‘, sagte Seibert.“2
Die Bundesrepublik hat schon viele Skandale erlebt. In beachtlicher Regelmäßigkeit testen zu Vorbildern stilisierte Bürger die Fallhöhe ihrer gesellschaftlichen Positionen und erschüttern nach dem Aufprall, so scheint es, für einen kurzen Zeitraum die (moralischen) Grundfesten des Staates: Im Februar 2012 trat ihr Präsident nach einer ‚Kredit- und Medienaffäre‘ zurück; ein Jahr zuvor, im März 2011, stolperte ihr Verteidigungsminister über eine ‚Plagiatsaffäre‘ ins politische Abseits; und wiederum ein Jahr zuvor, im Februar 2010, manövrierte eine Bischöfin ihren Wagen im alkoholisierten Zustand über eine rote Ampel und damit sich selbst aus dem Amt als Ratsvorsitzende der EKD. Dass eine solche Aufzählung beliebig erweiterbar und der Versuch sie zu vervollständigen dem Gebot einer permanenten Aktualisierung unterworfen wäre, versteht sich von selbst. Doch ist bereits diese knappe Zusammenstellung – oder vielmehr: die Erinnerung an ihre Gegenstände – ausreichend, um zwei trivial anmutende, indes für die folgenden Untersuchungen fundamentale Grundannahmen aufzuzeigen: Zum einen erweisen sich die Verbindungen der Ursprungsorte von Skandalen zu dem Ort ihrer medialen Verhandlung als lose Kopplungen, die allenfalls noch inhaltliche, nicht jedoch diskursexistentielle Bedeutung besitzen, beziehungsweise, die ab einem bestimmten Grad des systemübergreifenden Interesses irrelevant werden. Skandale erleben wir mittels (und nicht selten auch innerhalb) des Systems Massenmedien. Ob sie ihre Ausgangspunkte in akademischen, juristischen, politischen oder kirchlichen Kontexten besitzen, spielt für die Verortung unserer Informationsquelle keine Rolle. Zum anderen entziehen sich die auslösenden Handlungen selbst aufgrund ihres überraschenden oder verborgenen Auftretens zumeist einer direkten Vermittlung. ‚Skandale erleben‘ bedeutet folglich primär ‚Skandale (nach-)besprechen‘. Die Bundesrepublik hat schon viele Skandale (nach-)besprochen. Im April 2013 kam ein weiterer hinzu.
Am 20. April 2013 berichtete das Magazin FOCUS in einer Vorabmeldung von Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gegen Uli Hoeneß wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung auf Grundlage einer Selbstanzeige aus dem Januar des selben Jahres.3 Die für den Selbsterhalt des Systems Massenmedien konstitutive Voraussetzung der Anschlusskommunikationsfähigkeit4 schien in den darauffolgenden Tagen durch diese Meldung als potenter Impulsgeber für den Programmbereich Nachrichten und Berichte, und hierin insbesondere für das Fernsehen und (Online-)Zeitungen, durchweg gewährleistet: Talkformate des öffentlich-rechtlichen Fernsehens verwarfen ‚aus aktuellem Anlass‘ kurzfristig ihre geplanten Themenangebote und diskutierten etwa über Hoeneß’ vermeintliche Entwicklung „Vom Saubermann zum Steuersünder“5 oder stellten mit Blick auf „Hoeneß und sein Bankgeheimnis“6 die gesellschaftskritische Frage: „Ausgerechnet Hoeneß – wem kann man jetzt noch trauen?“7. Gerahmt (und erneut aufgegriffen) wurden diese Knotenpunkte des medialen Geflechts rund um den ‚Fall‘ Hoeneß dabei durch eine kontinuierliche Berichterstattung der größten deutschen Nachrichtenportale: So veröffentlichte allein SPIEGEL ONLINE in der ersten und intensivsten Phase der Skandalisierung, den zwölf Tagen zwischen Bekanntgabe der Ermittlungen und der ersten ausführlichen Stellungnahme von Hoeneß,8 nicht weniger als 43 themenbezogene und mit Fotografien versehene Artikel.9
Dass dieser „Fall aus maximaler Höhe“10 eine solche virale und medienübergreifende Verbreitung erfuhr, überrascht ob des Bekanntheitsgrades und der polarisierenden Reputation des Präsidenten des FC Bayern München nicht. Seine emotionale Vehemenz und rhetorische Schärfe ließen ihn auch außerhalb der Fußballarenen zu einem prominenten Reibungspunkt in der öffentlichen Erörterung von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Themenkomplexen werden. Beachtenswert erscheint die anfängliche Intensität der massenmedialen Diskussionen jedoch unter Berücksichtigung der informationspolitischen und darstellungsbezogenen Rahmenbedingungen. Der Status des schwebenden Verfahrens gegen Hoeneß schloss die Bezugnahme auf bewertbare Fakten bis zur Beendigung der Ermittlungen aus, und auch der Protagonist erlegte sich vorerst eine wohlkalkulierte Erklärungssperre auf.11 Das Schuldeingeständnis in Form einer Selbstanzeige stellte folglich nicht nur den Ausgangspunkt der Berichterstattung, sondern zunächst auch das einzige von Seiten der direkt Beteiligten bestätigte Verhandlungselement dar. Auch ließ der Gegenstand des Gesetzesverstoßes keine exakte Verortung in einem zeitlichen oder räumlichen Bezugssystem zu und entzog sich einer visuellen Greifbarkeit. Dass das massenmediale Rad der Anschlusskommunikation sich auch in einem solch vielschichtigen Kontext und allen Hindernissen zum Trotz konstant und schnell weiterdreht, bekräftigt einerseits die Stabilität dieses Systems und dessen autopoietischen12 Status. Andererseits stellt dieser Prozess einen analysewürdigen Apparat von Selektions-, Darstellungs- und Kompensationsmechanismen dar, die offenbar garantieren, dass ungeachtet der themeneigenen Rahmenbedingungen weiter kommuniziert werden kann, dass es also in der Tat keine Sachverhalte gibt, „[…] die ihrem Wesen nach für die Behandlung in den Massenmedien ungeeignet wären“13.
Ein zentrales Element dieser Mechanismen stellen die Versuche einer Visualisierung des Unsichtbaren dar, die sich stets um die vertrauten Diskurse über die vermeintlich medienspezifische Indexikalität bei gleichzeitiger Bedeutungsoffenheit und daher Interpretationsbedürftigkeit von fotografischen und filmischen Bildern bewegen. So kommt keiner der 43 bei SPIEGEL ONLINE erschienenen Artikel ohne Titelbilder aus, wiewohl diesen eine unmittelbar in Zusammenhang mit dem Fall stehende Verbindung versagt bleiben muss, da sich die Handlungen dieses Skandals naturgemäß einer fotografischen oder filmischen Fixierung und somit einer Verwendung als Gegenstand ‚visueller Beweismittel‘ entziehen. Die daraus resultierende weithin freie Wahlmöglichkeit des Illustrationsinhalts führt in diesem Kontext zu einer einheitlichen wie limitierten Bildrhetorik, die ihre Aussagekraft überwiegend auf der konnotativen Ebene zu entfalten scheint und auf diese Weise ein Sinnspektrum eröffnet, das wiederum mittels anderer Medien des Programmbereichs aufgegriffen und kommentiert werden kann. Der Imperativ des Bildes in der Berichterstattung kann folglich eine restriktive und gleichzeitig konstruktive Wirkung auf die Repräsentation und die Anschlussfähigkeit eines Themas haben. Die ostentative Selektionsmonotonie der visuellen Text- und Sprachergänzungen in der massenmedialen Auseinandersetzung mit dem Ermittlungsverfahren gegen Uli Hoeneß wird in der Folge auf wiederkehrende Motive und Strategien der Bedeutungskonstitution untersucht werden.
Daneben erweist sich auch die Basis für eine anschlussfähige thematische Einordnung dieses Vorfalls in der Berichterstattung als problematisch. So gleicht der Nullpunkt der Berichterstattung gewissermaßen einem Endpunkt, denn das unbestrittene Eingeständnis der Schuld lässt die sich ansonsten aufdrängende Frage danach obsolet werden. Im Gegensatz zu anderen Skandalen der letzten Jahre, wie etwa der Causa Kachelmann, in der die auslösende Behauptung einer Tat bis zur Urteilsverkündung Nachforschungen und Spekulationen betreffend ihres Wahrheitsgehalts zuließ, oder den ‚Affären‘ um zu Guttenberg und Wulff, in denen schrittweise auf den Beleg der Verstöße und die nachträglichen Beichten der Beteiligten hingearbeitet werden konnte,14 bleibt hier eine abwägende Gegenüberstellung von Beschuldigung und Dementi größtenteils aus. Weiterhin erzeugt der Kontrast zwischen dem außerordentlichen Stellenwert dieses Themas für das System Massenmedien und dem Informationsmangel, der mit den nicht abgeschlossenen gerichtlichen Untersuchungen einhergeht, eine komplexe Ausgangsposition für die Kontextualisierung der Geschehnisse. Die verhältnismäßig enge Rahmung, die der Inhalt der Selbstanzeige vorgibt, wird kontinuierlich durchbrochen, verlassen oder gar aufgehoben; die Relevanz der Ressorts und Perspektiven wird einer permanenten Neuorganisation unterzogen. Eine engmaschige und doch variable Vernetzung von Berichten, Interviews, Kommentaren, Bildern, Videos und TV-Beiträgen strukturiert die Architektur des Sachverhalts – als einzige Konstante dabei fungiert Hoeneß selbst. Die aus systemtheoretischer Sicht unabdingbare Konstruktion einer eigenen, massenmedialen Realität15 folgt in diesem Fall einer Personalisierungslogik, deren Radikalität – auch dies wird zu beleuchten sein – als zweckmäßiges Mittel zur ‚Skandalisierung‘ und zur Sicherstellung von Anschlussfähigkeit dient.
Indem sich also die Massenmedien dieses Themas annehmen und es durch ihre Verfahrensweise vermeintlich greifbar machen, bedingen sie gleichzeitig eine gewisse (Selbst-)Enthüllung ihrer Methodiken und ihrer operativen Grenzen. So aktualisiert jeder Skandal das den betreffenden Bereich zuvor kennzeichnende Bild und präzisiert das darüber zur Verfügung gestellte Hintergrundwissen. In diesem Zusammenhang kann jedoch auch von einer Korrektur des bisher Vermittelten, oder anders formuliert, von einem fortwährend erneuerten Eigenbekenntnis zur Unvollständigkeit des Systems hinsichtlich seiner Darstellungsweise gesprochen werden. Der Umgang der Massenmedien mit diesen systemimmanenten ‚Selbstanzeigen‘ ist insofern als interessanter Analysepunkt zu betrachten, als er vor dem Hintergrund eines grundsätzlichen Manipulationsverdachts16 seitens der Rezipienten verhandelt werden muss. Die vom Programmbereich Nachrichten und Berichte gestellte Frage nach der Glaubwürdigkeit von Uli Hoeneß kann also überhaupt nur in Verbindung mit einer zeitgleichen Problematisierung und Stabilisierung der eigenen Glaubwürdigkeit sinnvoll besprochen werden, kurz: sie kann nur auf einer selbstreflexiven Ebene funktionieren. Den zu diesem Zweck eingesetzten Beglaubigungsstrategien muss folglich ein Spagat zwischen Diskreditierung und Bestätigung gelingen, um das System in die Lage versetzen zu können, „[…] trotz kontingenter Bedingungen und dem Wissen darum, dass auch der Rezipient um die kontingenten Bedingungen weiß, Glaubwürdiges und Gültiges zu formulieren.“17 Da der Verdacht der Steuerhinterziehung medienübergreifend aufbereitet wurde, liegt zudem der Schluss nahe, dass eine selbstreflexive Diskussion der Massenmedien eine systeminterne Medienhierarchisierung zur Folge hat und auf diese Weise eine kritische Gegenüberstellung der Wesenseigenschaften einzelner Elemente einen positiven Effekt auf die Wirkung ihrer Gesamtheit ausübt. Konsequenterweise müssen auch die nach außen kommunizierten Selbstbeobachtungen Anschlussmöglichkeiten gewährleisten und auf den Fall Hoeneß verweisen, wodurch diesem ein weiterer, im Grunde themenfremder Aspekt hinzugefügt wird. Das System Massenmedien bespricht nicht nur den Verstoß des Bayern-Präsidenten, sondern auch sich selbst; es spricht über und gleichzeitig durch den Skandal.
Abschließend sei angemerkt, dass die folgende Untersuchung die mediale Berichterstattung über die Ermittlungen gegen Uli Hoeneß einzig als vielschichtige Fallstudie für die medienwissenschaftliche Fragestellung nach der Funktionsweise der Massenmedien (genauer: des Programmbereichs Nachrichten und Berichte) behandelt. Eine Beurteilung oder Zusammenfassung der im April publizierten Taten des Protagonisten sind ebenso wenig Bestandteil dieser Arbeit wie eine biografische Auseinandersetzung mit der Person Hoeneß. Auf diese Bereiche wird ausschließlich dann Bezug genommen, wenn sie in den zu untersuchenden Darstellungen aufgegriffen werden und zum Zwecke einer umfassenden Analyse wiedergegeben werden müssen. Weiterhin ist zu beachten, dass auch die in dieser Arbeit dargelegten Ergebnisse nur Beobachtungen der Beobachtungen des beobachtenden Systems, oder nach Luhmann „Beobachtungen zweiter Ordnung“18, sein können und sich folglich dem Anspruch einer Bewertung oder gar einer Aufklärung der von Hoeneß zu verantwortenden Taten grundsätzlich entziehen. Eine solche unterliegt dem Zuständigkeitsbereich der Rechtspflege, die die juristischen Prozesse zum Zeitpunkt der Abfassung der vorliegenden Arbeit noch nicht vollständig abgeschlossen hat. Da ein Urteil für die Funktionsweise der Massenmedien jedoch nur inhaltliche, nicht aber strukturlogische Bedeutung hat, kann es an dieser Stelle unberücksichtigt bleiben: Es stellt nur eine weitere Information dar, die kommuniziert und an die angeschlossen wird.
1 Campino auf die Frage nach seiner Meinung zur Steueraffäre um Uli Hoeneß: http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga2/Artikel_730268.html.
2http://www.spiegel.de/politik/deutschland/merkel-ist-von-hoeness-enttaeuscht-a-895780.html.
3 Der Artikel erschien zwei Tage vor der Printausgabe. http://www.focus.de/sport/fussball/fussball-steuerermittlungen-gegen-hoeness-nach-selbstanzeigeaid966240.html.
4 Vgl. Luhmann, Die Realität der Massenmedien, S. 26 ff. Dazu auch: Punkt 3.4.
5 Vgl. ARD, Günther Jauch, 21.04.13.
6 Vgl. ZDF, maybrit illner, 26.04.13.
7 Vgl. ARD, hart aber fair, 22.04.13.
8 Vgl. Gilbert et al., „Es war der Kick, pures Adrenalin», in: DIE ZEIT 19/2013, S. 13–16; sowie: http://www.zeit.de/2013/19/uli-hoeness-interview
9 Vgl. http://www.spiegel.de/thema/uli_hoeness/.
10http://www.spiegel.de/sport/fussball/fc-bayern-gegen-hoeness-wird-wegen-steuerhinterziehung-ermittelt-a-895583.html.
11 „Ich darf im Moment nichts sagen, denn ich befinde mich in einem schwebenden Ve rfahren. Sie können sich vorstellen, dass mir vieles auf der Zunge liegt, aber ich muss erst mit den Behörden meine Hausaufgaben machen.“ In: http://www.sueddeutsche.de/sport/ermittlungen-gegen-uli-hoeness-vorbild-a-d-1.1654668.
12 Vgl. Luhmann, Die Realität der Massenmedien, S. 26.
13 Ebd., S. 37.
14 Für weiterführende Informationen zu den jeweiligen Verläufen siehe: Kepplinger, Die Mechanismen der Skandalisierung, S. 11 ff.; Lepsius, „Die Causa Guttenberg als interdisziplinäre Fallstudie“, in: Lepsius und Meyer-Kalkus (Hgg.), Inszenierung als Beruf, S. 7 ff.; sowie: Götschenberg, Der böse Wulff?, S. 155 ff.
15 Vgl. Luhmann, Die Realität der Massenmedien, S.14 f. Siehe dazu auch: Punkt 3.4.
16 Vgl. Luhmann, Die Realität der Massenmedien, S. 9 ff.; sowie: Punkt 3.1.
17 To dorow et al., „Medien unter Ve rdacht“, in: Assmann et al. (Hgg.), Zwischen Literatur und Anthropologie, S. 210.
18 Luhmann, Die Realität der Massenmedien, S. 14.
Der im Zuge von Enthüllungen und Skandalen häufig bemühte Ausdruck des ‚Medienechos‘, das heißt die zumeist unmittelbaren und mannigfachen Reaktionen verschiedener Teile des massenmedialen Systems auf denselben thematischen Auslöser, widersetzt sich auch im Fall Hoeneß der ursprünglich aus dem Griechischen entstammenden Bedeutung des Begriffs echo, der einen einheitlichen und verzögerten Widerhall von Schallwellen bezeichnet. Die Operationen des diesbezüglich geschlossenen Systems bedingen eine Ausdifferenzierung, die die Reaktion von der originären Quelle ablöst. So wird nicht etwa (echoartig) der Wortlaut der Selbstanzeige wiedergegeben, sondern es werden aus unterschiedlichsten Perspektiven Handlungen bewertet und kommentiert, über deren mögliche Konsequenzen spekuliert, Personen charakterisiert und auf vergangene Berichte rekurriert. Die Darstellung dieser methodischen Vielfalt unterliegt ferner nur dem jeweiligen Möglichkeitshorizont des übertragenden Mediums, was eine allseitige Untersuchung a priori ausschließt. Eine sinnvolle Eingrenzung muss daher über die Ebene einer reinen Medienselektion hinausgehen und sich innerhalb des Programmbereichs auf einzelne Institutionen und Produktionen festlegen, die als repräsentativ betrachtet werden können.
Neben feststehenden Auswahlkriterien wie der (visuellen) Beschäftigung mit der Steueraffäre um Hoeneß und ein hohes Empfangspotenzial verspricht die mit dem Bereich Nachrichten und Berichte verbundene Autorität (und Fallhöhe) des Senders maßgebend für eine aufschlussreiche Analyse der Vorgehensweise und Beglaubigungsstrategien zu sein. Zwar betreffen das Gebot der Anschlussfähigkeit und die durch den Skandal vorgegebenen komplexen Rahmenbedingungen das System19 als Ganzes, und somit alle infrage kommenden Medien und ihre Formen gleichermaßen,20 doch dienen Modelle, deren Kommunikationsmechanismen überdies durch einen selbst oder fremd auferlegten Sorgsamkeitsanspruch restringiert werden, insofern als fruchtbare Untersuchungsobjekte, als ihr Umgang mit diesem Thema die autopoietische Operationskraft des Systems deutlicher demonstriert als etwa der von Organisationen, die in der Selektion ihrer Methoden vergleichsweise freier agieren können.
Angesichts der Berufung auf ihren gesellschaftlichen Informations- und Bildungsauftrag stecken Programme der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF das Untersuchungsfeld für das Medium Fernsehen ab. Da weiterhin die Ausführlichkeit der Auseinandersetzung mit dem Fall Hoeneß Einfluss auf die Breite der Vermittlungsoptionen des Kommunikators und somit auf die Zulässigkeit von Aussagen über potenzielle Muster in seiner Verfahrensweise hat, wird sich die Analyse dabei auf verschiedene mindestens einstündige Talkformate dieser Sender konzentrieren.21 So zeichnen sich diese Programme durch eine Synthese von thematischer Aktualität, Flexibilität und Extensität aus und unterscheiden sich darin von anderen ihres Bereichs.22
Dies ist auf einen gewissen Grad an struktureller Variabilität zurückzuführen, der Talkshows durch ein Zusammenspiel aus reglementierenden und freien Elementen ermöglicht wird. Zwar sind auch sie an die Programmstruktur des Senders und damit an die Chronologie eines in der Regel kaum beweglichen Ordnungsschemas gebunden. Sie besitzen darüber hinaus wiederkehrende, den Ablauf disponierende Bestandteile (wie etwa die Begrüßung der Gäste oder die Ankündigung nachfolgender Sendungen). Innerhalb dieses relativ starren (Binnen-)Rahmens besteht jedoch die Möglichkeit, Themenzugänge und Perspektiven je nach Diskussionsverlauf zu intensivieren oder unvermittelt zu wechseln. Da ein Skandal nicht einfach existiert, sondern in gewisser Weise erst durch die mediale Aufbereitung des zugrunde liegenden Verstoßes geschaffen wird,23 ist es notwendig, ihn über die reine Meldung eines Ereignisses hinaus kommunizierbar zu machen, eine greifbare Oberfläche entstehen zu lassen, an der seine Verbindungen zu verschiedenen gesellschaftlichen Teilsystemen ersichtlich werden.
Die Spannweite solcher medialer Kontextualisierungsversuche lassen sich an diesen verlaufsflexiblen Formaten wirkungsvoll beobachten.
Zugleich überbrückt die multiperspektivische Ausrichtung die Kluft zwischen Aktualität und Extensivität. Der Vermittlung von Informationen durch das System Massenmedien gehen selektive Recherchetätigkeiten voraus. Sendungen, die an der Enthüllung eines Vorkommnisses nicht beteiligt waren, sehen sich – je aktueller die Bezugnahme ihres Inhalts sein soll – daher mit einem grundlegenden Zeitproblem konfrontiert, das sich hinsichtlich einer ausführlichen Präsentation von Meldungen negativ auswirkt. Die Recherche für die Ausgaben von Talkshows wird dadurch begünstigt, dass sie nicht im Vorfeld abgeschlossen und in einer bestimmten Form fixiert werden muss, sondern zum Teil ausgelagert werden kann, indem Experten verschiedener Bereiche eingeladen werden und sich der Gastgeber auf das Erfragen und Moderieren von Meinungen und Fakten fokussieren kann. Da es sich bei den hier untersuchten Talkshows überdies um Live-Ausstrahlungen handelt, kann die Ansammlung von Informationen bis zum Zeitpunkt des Übertragungsbeginns (und darüber hinaus) ausgedehnt werden. Dem Rezipienten wird folglich eine sich im Prozess befindliche Recherche suggeriert, deren Verlauf ebenso wenig festgelegt zu sein scheint wie ihr Ergebnis. Diese offene Gestaltung ermöglicht erst die Anpassungsfähigkeit, die für eine umfangreiche Auseinandersetzung bei gleichzeitigem Aktualitätsanspruch notwendig ist. Dabei fungiert sie gleichermaßen als selbstreferentielle Strategie zur Glaubwürdigkeitserzeugung.24 Quellen von Nachrichten und Urheber von Meinungen werden dem Zuschauer vorgeführt und die Auseinandersetzung damit (vermeintlich) transparent gestaltet. Dem Rezipienten wird die Zeugenschaft in den Ermittlungen des Senders angeboten.
Die Talkshow stellt dabei ein für das Medium Fernsehen besonderes Hybrid aus Visualisierung und Verbalisierung dar: Da ihre Vermittlung nur auf Live-Bilder angewiesen ist und theoretisch auch der einstündige Blick auf ,talking heads‘ nicht als Verweigerung ausgelegt würde,25 kann sich die Diskursivierung von Themen jenseits von temporalen und räumlichen Begrenzungen bewegen. Vom Drang befreit, dem Rezipienten eine bildliche Auflösung des Inhalts bieten zu müssen, wird über die Vergangenheit berichtet und über die Zukunft spekuliert, werden Gedankenexperimente durchgespielt und unterschiedliche Meinungen artikuliert – und dies nicht selten gleichzeitig. Durch den mündlichen Erörterungsstil der Talkshow kann ein Gegenstand somit aus unzähligen Blickwinkeln betrachtet und narrativiert werden. Auf diese Weise entstehen permanent neue