DER KFZ GUTACHTER - Nico Michaelis - E-Book

DER KFZ GUTACHTER E-Book

Nico Michaelis

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Beschreibung

In diesem Buch werden die Tätigkeiten eines KFZ Gutachter ausführlich beschrieben. Durch klare Gliederung im Aufbau kann die (der) zukünftige KFZ Gutachter die Thematik in ihrem (seinem) Berufsfeld aufnehmen. Die gesetzlichen Grundlagen sind Bestandteil dieses Werkes. Alle Lerneinheiten werden vertieft und zur Selbstkontrolle mit ausführlichen Antworten abgefragt.

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EPUB

Seitenzahl: 192

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DERKFZ GUTACHTER

EPUBAUSGABE

 

Imprint

DERKFZ GUTACHTER

EPUBAUSGABE

Texte:©CopyrightbyNicoMichaelis

Umschlaggestaltung:©CopyrightbyFirstEuropeEducation(FEE)LTD

 

Verlag

FirstEuropeEducation(FEE)LTD Great Ancoats Street 132-134Unit 620

ManchesterM46DE United Kingdom

Internet:https://www.fe-education.eu

 

Vertrieb

First Europe Education(FEE)LTD,Manchester

 

Achtung

DiesesWerk,einschließlichallerdarinenthaltenenTeile,unterliegtdemUrheberrechtsschutz.Alle Rechte vorbehalten.

 

Warnhinweis

VerlagundAutorübernehmenkeinerleiHaftungfüretwaigeschädlicheFolgen,diedirektoder indirekt aus Informationen in diesem Buch entstehen.

 

 

 

DERKFZ GUTACHTER

 

 

 

 

 

 

DERKFZ GUTACHTER

EPUBAUSGABE

 

 

 

 

 

Achtung

DiesesWerk,einschließlichallerdarinenthaltenenTeile,unterliegtdemUrheberrechtsschutz. Alle Rechte vorbehalten.

FirstEuropeEducation(FEE)LTD

 

Inhaltsverzeichnis
LERNEINHEIT 1
1. Lerneinheit
Die Tätigkeit des KFZ GUTACHTER
1.1 Chancen und Risiken
1.2 Infos zum europäischen Binnenmarkt
1.3 Rechtliche Voraussetzungen
1.4 Berufsbild und Qualifikation
1.5 Aufnahmebedingungen der Berufsverbände
1.6 Leistungsprofil und Aufgaben
1.7 Erstellung von Gutachten
1.8 Tätigkeiten bei Gericht
1.9 Ausstattung und Einrichtung
1.10 Akquisition
1.11 Versicherungen
Eigene Zusammenfassung
LERNEINHEIT 2
2. Lerneinheit
Bearbeitung von Kraftfahrzeugschäden und deren Abwicklung
Eigene Zusammenfassung
LERNEINHEIT 3
3. Lerneinheit
Wahl des Gutachter und
3.1 Erteilung des Auftrags
3.2 Die Wahl des Gutachters
LERNEINHEIT 4
4. Lerneinheit
Ortsbesichtigung und Aufnahme von Daten
4.1 Die Ortsbesichtigung
4.2 Vorbereitung auf die Ortsbesichtigung
4.3 Aufnahme der Daten
LERNEINHEIT 5
5. Lerneinheit
Verschiedene Begrifflichkeiten
5.1 Wiederbeschaffungswert (Haftpflichtfall)
5.2 Wertminderung
5.3 Reparaturdauer
5.4 Restwert
5.5 Reparaturkosten
5.6 Totalschaden
5.8 Sonstige Kosten
5.9 Begrifflichkeiten aus dem Verischerungsbereich
Eigene Zusammenfassung
LERNEINHEIT 6
6. Lerneinheit
Schadensaufnahme
6.1 Schadenfeststellung
6.2 Unfallschäden
6.3 Verantwortung des Gutachters
6.4 Begutachtung des zerlegten Fahrzeugs
6.5 Die Beweissicherung
Eigene Zusammenfassung
LERNEINHEIT 7
7. Lerneinheit
Schadensanalyse
7.1 Die Schadenanalyse
7.2 Instandsetzungstechnik
7.3 Vermessung und Maßhaltigkeit der Instandsetzung
7.4 Feststellung der Schadensart
7.5 Beispiel einer Schadensanalyse beim Aufprall
7.6 Reparaturwegerläuterung
7.7 Unfallbedingte Instandsetzungskosten
7.8 Ersatzteilekosten
7.9 Totalschaden
7.10 Karosseriearbeiten
7.11 Lackierung
7.12 Notreparatur
7.13 Sonstige Kosten
7.14 Voraussichtliche Reparaturdauer/Dauer der Wiederbeschaffung
7.15 Die Wiederbeschaffungsdauer
Eigene Zusammenfassung
LERNEINHEIT 8
8. Lerneinheit
Wertminderung und Wertausgleich
8.1 Angaben zum Wertausgleich
8.2 Ausschluss der Merkantilen Wertminderung im Überblick
8.3 Beispiele zur Berechnung von Wertminderung und Wertausgleich
8.4 Der merkantile Minderwert im Überblick
8.5 Wertverbesserung (Haftpflichtschaden)
Eigene Zusammenfassung
Kontrollfragen
LERNEINHEIT 9
9 Lerneinheit
Abwicklung von Haftpflicht und
9.1 Kausalitätsprüfung
9.2 Nutzungsausfallentschädigung
9.3 Nutzungsausfall bei Eigenreparatur
9.4 Teilkasko-Schäden
9.5 Elementarschaden (Schäden durch Naturgewalten)
Eigene Zusammenfassung
Kontrollfragen
LERNEINHEIT 10
10 Lerneinheit
Wiederbeschaffungswert und
10.1 Veräußerungswert
10.2 Theoretischer Wiederbeschaffungswert
10.3 Wiederherstellungswert
10.4 Restwert
10.5 Umbaukosten
10.6 Händlereinkaufswert und Händlerverkaufswert
Eigene Zusammenfassung
Kontrollfragen
LERNEINHEIT 11
11. Lerneinheit
Rechtliche Aspekte des Gutachtens
11.1 Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung im Kfz Gutachten
11.2 Die Mehrwertsteuer im Kfz Gutachten
Eigene Zusammenfassung
Kontrollfragen
LERNEINHEIT 12
12. Lerneinheit
Aufbau und Gestaltung von
12.1 Bearbeitung der Anfrage
12.2 Vertragsabschluss und Übernahme des Auftrags
12.3 Gliederung des Auftrags und Planung
12.4 Untersuchung
12.5 Begründung des Ergebnisses
12.6 Formulierung des Gutachtens / Schlussfolgerung
12.7 Prüfung des Gutachtens auf Vollständigkeit und
12.8 Zusammenfassung und Ergebnis
Eigene Zusammenfassung
Kontrollfragen
LERNEINHEIT 13
13. Lerneinheit
Aufbau des Schadensgutachten
13.1 Vorbemerkung
13.2 Gutachten
Eigene Zusammenfassung
Kontrollfragen
LERNEINHEIT 14
14 Lerneinheit
Das Kfz Gutachten
14.1 Mustergutachten
14.2 Muster-Fahrzeugbewertung
Eigene Zusammenfassung
Literaturverzeichnis

LERNEINHEIT 1

 

AusderStudieneinheit:

DerKfz-Gutachter

 

Lesen Sie sich die gesamte Lerneinheit einmal komplett durch. Danach notieren Sie sich auf dieser Seite stichwortartig, wie Sie von dieser Lerneinheit profitieren möchten. Arbeiten Sie die Lerneinheit anschließend gründlich durch und markierenwichtigeStellen.DieSeitenränderbietenIhnedieGelegenheit,Praxisbeispiele und eigene Ideen zu vermerken.

 

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1. Lerneinheit

DieTätigkeitdesKfz-Gutachter

 

1.1 AllgemeineszurTätigkeit

Obwohl die Konkurrenz (besonders von Vereinigungen wie TÜV und DEKRA, aber auch von angestellten Prüfern der Versicherungsgesellschaften) nicht unerheblich ist, geben Fachleute dem erfahrenen Kfz- Experten durchaus Chancen. In besonderem Umfang gilt das für den Aufgabenbereich"Unfallrekonstruktion".Nur9%derKfz-Gutachter sind ausschließlich auf diesem Gebiet tätig, welches auch erhöhte Anforderungen an die Fachkenntnisse stellt.

Die Fahrzeug- bzw. Schadensbewertung dagegen reizt zahlreiche Führungskräfte aus dem Kfz-Gewerbe, die in ihrem angestammten Tätigkeitsfeld in Handwerk und Industrie keinen angemessenen Arbeitsplatz finden. Die meisten Existenzgründer versuchen, eine wirtschaftlich tragfähige Existenz allein auf diesem Feld der Gutachtertätigkeit aufzubauen. Zum einen lässt der Gebrauchtwagenmarkt einiges für den Gutachtererwarten,wie zum Beispiel verstärkte Kontrollaufgaben im Rahmen der verschärften Umweltschutzgesetzgebung.Auchdie BewertungvonLeasingfahrzeugen nach Ablauf der Verträge, deren Zahl ebenfalls ständig steigt, fällt in dieses Aufgabengebiet. Hier sind nicht nur Pkws, sondern auch kostspieligere Lkws und Sonderfahrzeuge auf dem Markt.

Zum anderen sehen Praktiker in der Öffnung des § 29 und des § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für freiberufliche Gutachter neue Chancen. Der §29 legte bisher die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen in die Hände des TÜV oder von ihm beauftragter Werkstätten. Schon die Einführung der unter TÜV-Hoheit ausgeführten freiwilligen Kfz-Überwachung hatte gezeigt, dass dieKunden durchaus bereit waren, den TÜV mit anderen Institutionen zu vertauschen. Aus der Öffnung des Par. 29 StVZO ergibt sich nun, dass die freien Gutachter ebenfalls die Kfz-Kontrolle und die Vergabe der Plakette vornehmen dürfen.

Vor allem in ländlichen Regionen, wo die Kontrollstellen für den TÜV unrentabel sind, können freie Gutachter diese Aufgabe schneller und effizienter durchführen.

1.2 InfozurEU undBinnenmarkt

Für Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Binnenmarkts ist das"Europa Telefon"imBundesministeriumderFinanzeneingerichtetworden,beidemSieauchAdressenvonEU-BeratungsstelleninIhrerRegionerfahren können.

Auch über die Bankenerhält manInformationen über den Europäischen Binnenmarkt. GEBI, die EU-Beratungsstelle des Genossenschaftlichen Finanzverbundes,wurdefürdieBedürfnissederkleinerenundmittlerenUnternehmengegründet.DieGEBIgibtdiverseBroschürenundMonatsbriefeheraus und unterstützt Unternehmer bei der Beschaffung von Informationen über Märkte und Branchen in Europa, Investitionsmöglichkeiten und FördermittelindeneuropäischenLändern,Adressmaterial,Kontaktaufnahmemit Lieferanten und Abnehmern.

1.3 RechtlicheVoraussetzungen

DieBezeichnungKfz-GutachteroderSachverständigerinistnichtgesetzlich geschützt.JederkannohnebesonderebehördlicheErlaubnisoderPrüfung diese Bezeichnung führen. Der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter/Sachverständigedagegen,derFachwissen,UnabhängigkeitundUnparteilichkeitgewährleistensoll,musssicheinerPrüfungbeiderzuständigenIndustrie-und Handelskammer oder Handwerkskammer stellen.

DieVoraussetzungenfüreineVereidigungsind:

:,Vollendungdes30.Lebensjahrs,

:,QualifikationalsKfz-MeisteroderDiplom-Ingenieurbzw.eine vergleichbare Ausbildung,

:,ausreichende Praxiserfahrung im Fachbereichundals Gutachter

:,Prüfung der Fachkenntnisse durch einen Ausschuss der Kammer (sofern die Sachverständigenordnung dies vorsieht),

:,VorlagebereitserstellterGutachten.

DieBestellungerfolgtaufWiderrufundwirdvonderzuständigenKörperschaftperiodischverlängert,wenndemnichtsentgegensteht.EinWiderrufder Vereidigung kann zum Beispiel wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbotausgesprochenwerdenoderauch,wenngegendenGutachter ein Strafverfahren angestrengt wird.

Die gewerberechtliche Einordnung des Kfz-Gutachters ist derzeit umstritten.Diplom-IngenieureindieserFunktionwerdeninderRegelals Freiberufler imSinnedes"beratendenIngenieurs"eingestuft.Selbständige, dieihreQualifikationimHandwerkerworbenhaben,werdenvon FinanzämternaberaufgrundeinesUrteilsdesBundesfinanzhofszunehmend als Gewerbetreibende behandelt und damit auch bei der Gewerbesteuer zur Kasse gebeten.

ObmanimEinzelfalleinGewerbeanmeldenmussodernicht,sollteman beimzuständigenFinanzamtklären.DieAufnahmeeinergewerblichenTätigkeitmussdemGewerbeamtmitgeteiltwerden.ZuständigistdieStadt-oder Gemeindeverwaltung. Das Finanzamt muss über die Aufnahme der Geschäftstätigkeitinformiertwerden.EserteiltdemBetriebdaraufhineineSteuernummer. Freiberufler müssen also lediglich das Finanzamt benachrichtigen.

WerdenAngestelltebeschäftigt,somussinnerhalbvonachtTagennach BetriebseröffnungdieBerufsgenossenschaftverständigtwerden,diealleBeschäftigten gegen Unfall und Berufskrankheiten versichert.

1.4 BBundQualifikation

Die Bewertung eines Unfallschadens, die Rekonstruktion des Unfallgeschehens und damit die Ermittlung der Unfallursache sowie die Bewertung destechnischenZustandseinesFahrzeugsimweitestenSinnegehörenzu denAufgabenvonKfz-Gutachter.ZurErfüllungihrerPflichtenbenötigen sie umfassende technische Fachkenntnisse, Verkehrs- und Versicherungsrechtliches Wissen und die Fähigkeit, ihre Ermittlungen und Berechnungen in klarer, dem Laien verständlicher Sprache weiterzugeben. InsbesonderefürdieKlärungvonSachverhalteningerichtlichenAuseinandersetzungen werden Gutachter herangezogen.

Im Allgemeinen bringen Kfz-Gutachter eine Ausbildung zum Kfz-Meister oder das Ingenieurstudium der entsprechenden Fachrichtung mit undhabenschonErfahrungeninderPraxisgesammelt,bevorsiesichselbständig machen. Die Praxis zeigt, dass Kfz-Meister oder Techniker hauptsächlichinderBewertungvonUnfallschädenoderinderWertermittlungvon Gebrauchtfahrzeugen tätig werden, während der Bereich UnfallrekonstruktionmathematischeundphysikalischeFachkenntnisseausdemHochschul- studium erfordert.

1.5 AufnahmebedingungenderBV

Ordentliches Mitglied in den Verbänden kann nur werden, wer sein fachliches Können nachgewiesenhat oder eine Prüfung vor einem verbandsinternen Fachausschuss abgelegt hat.

Bei der Sachkunde wird im Hinblick auf die späteren Tätigkeitsfelder zwischen "Kfz-Schäden", "Kfz-Bewertung" und "Unfallrekonstruktion" unterschieden.

EswerdenKfz spezifischeKenntnisseimtechnischenBereich,Fahrdynamik, Fahrzeug- und Karosseriebau, Richtmöglichkeiten, Lackierung, aber auch juristische und versicherungstechnische Grundkenntnisse verlangt.

Im Bereich Unfallrekonstruktion kommen naturwissenschaftliche Fragen hinzu.

DerBewerbermusselementareZusammenhängeinFestigkeitslehre,Statik und Dynamik kennen, Verfahren im Kfz-Bau, Funktion der Fahr- und Antriebsaggregate, Reifenkonstruktion und vieles mehr.

Danebenmuss der Bewerber seine persönliche Zuverlässigkeit undUnabhängigkeitnachweisenundsichderSatzungundEhrenordnungunterwerfen.DieVerbändefordernlaufendeWeiterbildungundunterstützenihreMitglieder mit dem Angebot eigener Seminare. Sie fördern auch die Bemühungen um eine öffentliche Bestellung durch die zuständigen Kammern und bieten Fachseminare an, die auf die Prüfung vorbereiten.

1.6 LeistungsprofilundAufgaben

Gutachter werden benötigt zur Begutachtung von Schäden an Kraftfahrzeugen,ErmittlungvonSchadensursachenundfürdieRekonstruktionvonVerkehrsunfällen.HinzukommteineberatendeTätigkeitdesSachverständigen.

Die Unfallbegutachtung umfasst die Ermittlung der Instandsetzungskosten,dieFestlegungeinereventuelleingetretenenWertminderungbzw.Feststellung von Totalschäden mit Errechnung von Zeitwerten und Wiederbeschaffungskosten. Die Rekonstruktion des Unfallhergangs erlegt dem Gutachter eine besondere Verantwortung auf, weil vom Gutachten häufig der Ausgang gerichtlicher Strafverfahren und erhebliche wirtschaftliche Belastungen des Schuldigen abhängen.

InwesentlichgeringeremUmfangwirdderGutachterauchzur Beurteilung technischer Mängel herangezogen. Gutachten werden z.B. dann nötig, wenn bei Neuwagen während der Garantiezeit auftretende MängelfragenmitderLieferfirmaoderdemHerstellerzuklärensind,umberechtige AnsprüchedesAutokäufersdurchsetzenzukönnen.AuchnachWerkstattreparaturen mit anschließend auftretenden Mängeln, die auf unsachgemäße Reparaturschließenlassen,könnenGutachterzurEntscheidungsfindung gerufen werden.

Kfz-GutachterkönnennichtüberalleFahrzeugeingleichemMaße Detailkenntnissebesitzen.DaherfindetmanauchhierSpezialisierungenauf bestimmteFahrzeugklassen-oderTypenoderaufTeilbereichederFahrzeugtechnik.InderPraxissindSachverständigeunteranderemmitdenfolgenden Spezialkenntnissen tätig:

:,Baumaschinen,

:,Krananlagen,

:,Container,

:,Kunststoffeinbauten,

:,Ölanalyse,

:,Oldtimer,

:,Reifen,

:,Schaustellereinrichtungen,

:,Schienenfahrzeuge,

:,Sonderfahrzeuge,

:,Sportboote,

:,Wohnmobile,

:,Caravans.

Einzelne Gutachter beschäftigen sich auch mit Randgebieten der Kfz-Technik wie Arbeitssicherheit, Ausfallschäden, Lichttechnik, Betriebseinrichtungen oder Waschanlagen.

1.7 ErstellungvonGutachten

BeiderErstellungvonGutachtenoderderSachverständigen Aussagevor GerichtwerdenvomGutachternebenderbesonderenKenntnisder fachlichenZusammenhängeauchKlarheitundPräzisionimSprachgebrauch gefordert.GanzeinfachistesfürdenGutachternicht,sichLaien verständlich zu machen; ein Problem, das er mit vielen Technikern teilt.

DerKundeerwartetvorderErstellungeinesGutachtens,dassihmErfolgschancenundKostenrisikoklaraufgezeigtwerden.AufwendigeMaterialprüfungen für die Feststellung eines Fertigungsmangels oder Materialfehlers sindsinnlos,wennrechtlicheErsatzansprücheandenHerstellerdesbetreffendenTeilskeineAussichtaufErfolghaben.DabeimussderSachverständige darauf achten, keine unzulässige Rechtsberatung vorzunehmen.

EinGutachteninderKfz-Bewertungenthält:

:,genaue Angaben über die Art des Auftrages, den Auftraggeber etc. ,

:,genaue Angaben über die Besichtigung, Zustand des besichtigten Fahrzeugs (repariert oder nicht),

:,technische Daten des Fahrzeuges und alle Angaben, die den Zustand des Fahrzeuges vor dem Unfall betreffen,

:, Stellungnahme zum Fahrzeugwert vor dem Schadensfall zu einem anzugebenden bestimmten Stichtag,

:, Feststellung der Unfallschäden, voraussichtliche unfallbedingte Instandsetzungskosten, voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Dauer der Wiederbeschaffung in Arbeitstagen,

:,StellungnahmezurWertminderungmitBegründung,Fragen,die beider Regulierung ggf. zu beachten sind.

Für die Wert- bzw. Schadensermittlung werden die bekannten Marktberichte von DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH)undAudatexund dieSchwacke-Liste benutzt.

 

EinGutachtenfürdieRekonstruktionvonUnfällenenthält:

:,genaueAngabenüberdenAuftragunddenAuftraggeber,

:,eineAufstellungderfürdieBearbeitungdesGutachtensverwendeten Unterlagen wie Polizeiskizze, Unfallfotos, Spurenverläufe etc.,

:,Daten des Unfalls, Daten des Fahrzeugs, der beteiligten Personenund die Untersuchung des Fahrzeugs, der Unfallphase, der Situation,

:,FotosundSkizzenmitcharakteristischenPositionenderbeteiligten Fahrzeuge bzw. Personen und deren Geschwindigkeiten,

:,die Angabe und Erläuterung der für Berechnungen getroffenen Annahmen, z.B. Grenzwerte der Reibungswerte zwischen Reifen und Gegenständen und Fahrbahn, Grenzwerte der Beschleunigung und Verzögerung,

:,Wertung anderer objektiv gesicherter Feststellungen wie Fahrtenschreiber Auswertung, Spurlängen, die Diskussion des vorliegenden Materials und etwaiger Diskrepanzen in der Aussage.

:, Erstellen eines unabhängigen und eigenverantwortlichen Kfz- Schadensgutachten, nach der Besichtigung bei der Reparaturwerkstatt,unterBeachtungderVerwertungfürdieKfz-Werkstatt, Versicherung und natürlich des Kunden oder Anspruchstellers.

:,DabeimüsseninderRegelfüralleInteressentenfolgendeInformation aus dem Gutachten herauslesbar sein. Schlussendlich richten sich die Angaben und Untersuchungsergebnisse des Gutachtens jedoch nach der Aufgabenstellung oder dem Beweisbeschluss.

:,ArtdesSchadens(Haftpflichtschadenetc.)

:,DatumderSchadensentstehung(Unfallentstehung)

:,Schadenshöhe

:,Restwert

:,WertminderungsansprüchedesGeschädigten

:,DauerderReparatur

:,DauerderWiederbeschaffung

:,KalkulationderbenötigtenTeile

:,ZuerwartenderArbeitsaufwand

:,Unfallrekonstruktion(jenachSachlage)

:,ZustanddesFahrzeugs

:,ProtokollderOrtsbesichtigung(Besichtigungsort,Datumetc.)

:,Vorschäden

:,PlausibilitätderSchäden

:,BenennungdesAnspruchstellersundVersicherungsnehmers

:,RegulierendeVersicherungoderBehörde

:,VersicherungsnehmerundPolicennummer

:,UnterschriftundStempeldesSachverständigen

:,Lakierkosten(sofernLackschäden)

DieRechnungselbstistkeinfesterBestandteildesGutachtens.Invielen Fällen, vor allem bei einer Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers an denGutachter,wirddieRechnungüberdasGutachtenjedochdiesembeigefügt, damit die Versicherung die Gutachterkosten direkt an den Gutachter überweisen kann.

1.7.1 DIEBEGUTACHTUNGVONSTRAßENVERKEHRSUNFÄLLEN

Staatsanwaltschaften und auch Straf- und Zivilgerichte sind oft die AuftraggeberfürdieBegutachtungvonStraßenverkehrsgutachten.Einwichtiger AspektistdabeidieFeststellungderGeschwindigkeitenderUnfallbeteiligten. DennnichtoftwerdenvondenUnfallbeteiligtenvollkommenunbefriedigende und falsche Angaben gemacht. Nicht immer ist der vordergründig schuldhafte Verkehrsteilnehmeram Unfall allein schuld.

 

Beispiel

An einer gleichberechtigten Kreuzung findet eine Kollision zweierFahrzeugestatt.DerVerkehrsteilnehmer,derdemvon rechts kommenden PKW die Vorfahrt genommen hat, ist vorerst an der Unfallentstehung schuld. Der Gutachter kann nun aberanhandvonphysikalischenGesetzmäßigkeitennachweisen, dass der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer sich derKreuzungmiteinerunzulässighohenGeschwindigkeit genähert hat. Somit trifft diesen Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld.

1.7.2 Geschwindigkeitsrückrechnung

Die Geschwindigkeitsrückrechnung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge dientalsAusgangsgrößedazu,obundaufwelcheArtundWeisederUnfall von den Fahrzeuglenkern hätte vermieden werden können. Die Geschwindigkeitsrückrechnung bezieht sich meist auf den Energieeinsatz, der zu einem bestimmten Ergebnis geführt hat. So kann mananhand der BremsspureneinemittleregefahreneGeschwindigkeitermitteln,diesichausdem Erscheinungsbild der Bremsspur ergibt. Gleichermaßen können Verformungen an der Karosse des Fahrzeuges oder andere Deformationen und PositionsveränderungeneinenRückschlussaufdieAufprallgeschwindigkeit geben.BeiderRückrechnungwirdalsodieGeschwindigkeitderUnfallbeteiligtenvonihrerEndlageberechnet.Bremsungen,Schleudervorgänge,Stöße undballistischeSprüngekönnensoenergetischbewertetwerdenundführen auch oft zu einem guten Ergebnis ohne größeren Rechenaufwand.

 

errechenbarenVerhältniszurAufprallgeschwindigkeit von PKW 1

Abbildung1:Geschwindigkeitsrückrechnung

 

DieGeschwindigkeitsrückrechnungisteinesuntermehrerenVerfahren,um gefahrene Geschwindigkeit zu ermitteln.

1.8 TätigkeitenbeiGericht

Im Zivilprozess (§404 Abs. II ZPO) und im Strafverfahren (§73Abs. 2 StPO) muss, in Rechtsschutzsachen (§2 Abs. 1e ARB) kann der vom GerichtangerufeneSachverständige"öffentlichbestelltundvereidigt"sein.DanebenistdenbetroffenenParteienselbstverständlichfreigestellt,einPrivatgutachten von einem Gutachter seines Vertrauens erstellen zu lassen.EinGutachter,derfüreineProzessparteibereitsalsPrivatgutachter tätigwar,wirdindergleichenSachealsgerichtlicherGutachtergewöhnlich ausgeschlossen.DievomGerichtbestelltenGutachtenwerdennach Justizvergütungs-undEntschädigungsgesetz(JVEG)abgerechnet.DieStundensätzerichtensichnachHonorargruppenundliegenzwischen50und85Euro je Stunde. Die Honorargruppen sind einzelnen Fachbereichen zugeordnet (Anlage1zu§9JVEG).KraftGesetzsindöffentlichbestellteundvereidigte Gutachterverpflichtet,gerichtlicheAufträgeauszuführen.TrotzderrelativniedrigenHonorarsätzewirdaberaucheinfreierGutachterdie Ehre, vor Gericht tätig zu werden, normalerweise nicht ablehnen.

FürGutachteraufdemGebietUnfallrekonstruktionkönnendiegerichtlichenGebührensätzeallerdingszumwirtschaftlichenProblemwerden, dasierechthäufigfürGerichtetätigwerdenundwenigerUmsatzaus Privatgutachten erwarten. Zudem wiegt die Verantwortung für das Schicksal der amProzessBeteiligtenwesentlichschwereralsbeiderreinenSchadensermittlung,inderes"nur"umGeldgeht.EinenBlechschadenzubewerten,ist meisteinfacher,alsbeieinerUnfallrekonstruktionexaktewissenschaftliche UntersuchungenundFolgerungenzuziehen.BeischwerenPersonenschäden oder Todesfällen, bei einer drohenden Gefängnisstrafe für den Schuldigen,mussderGutachtereineVerantwortungübernehmen,diemancher verständlicherweise nicht gern tragen will.

1.9 AusstattungundEinrichtung

Es ist möglich und auch gängige Praxis, als Gutachter mit einem Arbeitszimmer in der Privatwohnung und der entsprechenden Büroeinrichtungzustarten.EineeigenePrüfstationistzunächstnichtunbedingtnötig,allerdings bei entsprechender Auftragslage längerfristig zu empfehlen. Bei Einrichtung einer Prüfstation wären allein für Geräte wie Abgasmessinstrumente, Bremsgenprüfgeräte, Lackschichtenmesser, Mikroskop u.a. ca. € 25.000 an Investitionen zu veranschlagen.

HinzukommendieHalle,Standfläche,GrubenundandereEinrichtungen. Anfangsgenügtes,wennderGutachterdieFahrzeugeineinerfremdenWerkstattprüfenkann.ErdarfallerdingsnuransolchenPrüfstellenFahrzeuge untersuchen, die der sogenannten Geräte-Richtlinie entsprechen.

EinrichtungenfürdieKfz-Gutachtertätigkeit

DerKfz-GutachtermussüberdieaufgelistetenMindesteinrichtungen zur Berufsausübung verfügen:

:,EDV-gestützteKalkulationssysteme

:,geeigneteFotoausrüstungmitTasche

:,Reifenprofiltiefenmesser

:,Reifendruckmessergeeicht

:,Bandmaß20m

:,Maßstab

:,Kreide

:,WerkzeugkoffermitInhalt

:,Lupe

:,Taschenlampe

:,Prüflampe

:,ElektrischeMessgeräte(Voltmeter–Amperemeter)

:,Lackschichtdickenmesser

:,Präzisions-Teleskopmessstab

Im Bedarfsfall muss dem Gutachter die Möglichkeit gegeben sein, eine geeignete Untersuchungsstelle zu benutzen.

1.10 Akquisition

Für Gutachter bestehen gewisse Werbebeschränkungen, die jedochindenletztenJahrenwesentlichgelockertwurden.HinweisendeWerbung ist grudnsätzlich erlaubt. Im Zweifelsfällen sollte man sich vorher bei denVerbändenoderderörtlichenIHKerkundigen,obeinebestimmteForm derWerbunginderBranchestatthaftist.DieEröffnungeinesBüroskannder Gutachter in jedem Fall anzeigen. Ebenso ist der Hinweis auf seine Tätigkeit und sein Angebotstatthaft solange es nicht reisserisch ist.

Neben einer Zeitungsannonce kann man sich mit seinem Fachgebiet in einempersönlichenSchreibenbeiAnwältenoderWerkstättenundVersicherungsagenturen bekannt machen. Normalerweise erhält man Aufträge aufgrundvonWeiterempfehlungenunterRechtsanwältenoderWerkstätten.Unter Umständen hat manauch in seiner Praxiszeit alsAngestellter in einem Gutachtenbüro bereits einschlägige Kontakte geknüpft, die einem erste Aufträge als Selbständiger bringen.

WichtigistauchderEintragimBranchenfernsprechbuch.Diebeste,weil in der Regel immer noch eindrucksvollste Werbung ist natürlich die BestellungundVereidigungdurchdieIndustrie-undHandelskammerunddieAufnahmeinderenSachverständigenliste.AuchdieMitgliedschaftimBerufsverbandunterstütztdieAkquisitionsbemühungenerheblich,weilsieeinesolide fachliche Qualifikation voraussetzt.

1.11 Versicherungen

Als Selbständiger kommt man nicht umhin, den privaten Versicherungsschutzzuüberdenken.ZudemsolltedieFirmazumindestgegenexistenzbedrohende Risiken absichert sein. Hinzu kommen Risiken, die aus der Geschäftstätigkeit erwachsen und bei anderen, z.B. Kunden, Schaden verursachen können.

DieSchadensmöglichkeitensindjenachBetriebsehrunterschiedlichund lassensichnurdurcheineRisikoanalyseerfassen.DanachwerdendieerforderlichenVersicherungenabgeschlossen.ErheblicheRisikensolltenaufalle Fälle versichert werden, für Bagatellschäden kannman selbst aufkommen. Wichtig sind Betriebsunterbrechungsversicherungen, die zusätzlich zu den entsprechenden Sachversicherungen, wie Feuer, Sturm oder Maschinenschaden abgeschlossen werden. Unabdingbar sind HaftpflichtversicherungenfürSchäden,diedieMitarbeiterimRahmenderbetrieblichenTätigkeit verursachen.

 

EigeneZusammenfassung

 

DieTätigkeitdesKfz-Gutachter

 

 

 

Waswirdsichverändern,wenn Sie diese Erkenntnisse in die Praxis umsetzen?

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Welche Fragen sind noch offen?

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DieTätigkeitdesKfz-Gutachter

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Welche dieser Erkenntnisse können Sie sofort in die Praxis Umsetzen? Wann? Wie? Wie oft?

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Welche Kernaussagen der vorherigen Lerneinheit erscheinen Ihnen besonders wichtig?

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1. NennenSiedieVoraussetzungenfüreineVereidigungalsKfz-Gutachter/Sachverständiger!

 

 

 

 

 

 

 

 

2. WelcheAufgabengehörenindasTätigkeitsfeldeinesKfz-Gutachter?Nennen SieauchdiepersönlichenVoraussetzungen,dievoneinemKfz-Sachverständigenerwartet werden!

 

 

 

 

 

 

 

 

3. BeschreibenSie,welchenAufgabeneinUnfallgutachtengerechtwerdensoll!

 

 

 

 

 

 

 

 

4. WelcheAngabensolleinGutachteninderKfz-Bewertungenthalten?

 

 

 

 

 

 

 

 

5. BeschreibenSie,welcheFunktioneineGeschwindigkeitsrückrechnungfüreinUnfallgutachten besitzt und welcher gedankliche Ansatz dabei zum Tragen kommt!

 

 

 

 

 

 

 

 

DieAntwortenzudenKontrollfragenfindenSieabSeite237

 

LERNEINHEIT 2

 

AusderStudieneinheit:

DerKfz-Gutachter

 

 

 

Lesen Sie sich die gesamte Lerneinheit einmal komplett durch. Danach notieren Sie sich auf dieser Seite stichwortartig, wie Sie von dieser Lerneinheit profitieren möchten. Arbeiten Sie die Lerneinheit anschließend gründlich durch und markierenwichtigeStellen.DieSeitenränderbietenIhnedieGelegenheit,Praxisbeispiele und eigene Ideen zu vermerken.

 

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2. Lerneinheit

BearbeitungvonKraftfahrzeugschäden und deren Abwicklung

In dieser Lerneinheit erfahren Sie, welche Vorbereitungen erforderlich sind um einen KFZ-Schaden richtig abwickeln zu können. Im entsprechenden Fall muss jedoch immer abgewogen werden, ob die Information auch im betreffenden Fall erforderlich ist.

Im folgenden finden Sie eine Aufstellung aller Informationen, die vor der Erstellungeines Gutachtens besprochen,beziehungsweisegeklärtwerden sollten.

.1 2.1 FeststellungderSchadenart

 

Nach einem Fahrzeugschaden sind im ersten Gespräch zwischen dem FahrzeughalterundderdemSachverständigeneinigePunktezuklären.Zunächst ist festzustellen, um welche Schadenart es sich handelt.

:,WerhatdenSchadenverursacht?

:,Handelt es sich um einen fremdverschuldeten Schaden (Haftpflicht)?

:, Handelt es sich um einen selbstverschuldeten Schaden (Vollkasko)?

:, Handelt es sich um einen Schaden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Wild oder Diebstahl (gedeckt durch Teilkasko)?

:,HandeltessichumeinenSchadenmitunklarerRechtslage?

Die finanzielle Abrechnung richtet sich nach der Schadenart. Dies ist für dieWerkstatt,denSachverständigenunddenKundengleichermaßenwichtig.

 

2.1/1Haftpflichtschaden

Wer schuldhaft einem anderen einen Sach- oder Personenschaden zufügt,istdiesemzumSchadenersatzverpflichtet.DaeineHaftpflichtversicherunggesetzlichvorgeschriebenist,trittdieHaftpflichtversicherungein,wenn der Versicherte einen Schaden verursacht hat. Die Haftpflichtversicherung haftetnebendemSchädiger.EntsprechendegesetzlicheRegelungenfinden sich imBGB, der StVG, der StVO, VVG, AKB, PflVG.

DamitdieVersicherungfürdenSchadeneinsteht,gibtesbestimmteVorgabenzubeachten.SomusszumBeispielderUmfangdesVersicherungsschutzesdenSchadendecken.ZudemmussderSchadenderVersicherung innerhalbeinerbestimmtenFristgemeldetwerden.DieVoraussetzungenergebensichausdenVersicherungsbedingungen,diedemVertragzugrunde liegen.

Da die Versicherungen in der Regel vergleichbare Konditionen haben, empfiehltessichfürdenSachverständigendieallgemeinenVersicherungsbedingungen von Vollkasko und Teilkasko zu studieren.

Abbildung2:AbwicklungHaftpflichtschaden

 

2.1/2 AnsprüchedesGeschädigtengegenüberdemSchädiger

2.1/2.1Instandsetzungskosten

 

Bei einem Haftpflichtschaden werden dem Antragsteller, beziehungsweise dem Geschädigten die notwendigen Instandsetzungskosten ersetzt. DabeikannderGeschädigtemitHilfeeinesKfz-SachverständigendenUmfang und die Reparaturkosten des geschädigten Fahrzeugs feststellen lassen.EineAusnahme