9,99 €
Der „Staat der Vatikanstadt“ ist der kleinste Staat der Welt und verfügt doch über alle Elemente eines souveränen Staatswesens: Verfassung, Staatsvolk, Armee, Territorium, Währung und diplomatische Vertretungen. Staatsoberhaupt ist der Papst, der zugleich „Haupt der universalen Kirche“ ist. Jörg Ernesti beschreibt anschaulich, wie nach dem Untergang des einst mächtigen mittelalterlichen Kirchenstaates der winzige Staat 1929 von Mussolinis Gnaden gegründet wurde, wie Verfassung und Regierung funktionieren und wie im Vatikan politische Macht, religiöses Charisma, Kunst und Geschichte eine einzigartige, faszinierende Mischung eingehen..
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2025
Jörg Ernesti
DER VATIKAN
Geschichte, Verfassung, Politik
C.H.Beck
Cover
Inhalt
Textbeginn
Titel
Inhalt
Karte: Der Staat der Vatikanstadt
Einleitung
1. Der alte Kirchenstaat und die päpstliche Souveränität
2. Der Papst als «Gefangener im Vatikan» (1870–1929)
3. Der Staat von Mussolinis Gnaden: Die Lateranverträge (1929)
Die Verhandlungen
Der Staatsvertrag
4. Verfassung und Regierungssystem
Verfassung
Staatsspitze
Regierung
Justizwesen
Außenbeziehungen und Diplomatie
5. Territorium und Staatsvolk
6. Eigenheiten eines Mikrostaates
Technische Infrastruktur
Öffentlichkeitsarbeit
Militär und Ordnungskräfte
Zeremoniell
Kunst und Wissenschaft
Verkehr
Feste, Symbole und Gebräuche
Münzen und Medaillen
Post
Vatikanische Gärten und Sommerresidenz
7. Das ungebändigte Finanzwesen
8. Die Mitarbeit in internationalen Organisationen
9. Friedensvermittlung und humanitäre Aktivitäten
10. Chancen und Grenzen eines politischen Projekts
Internationalität
Fixierung auf den Papst
«Soft power»
«Klerokratie»
Die offene Flanke: Die Frauenfrage
Resümee
Staatsoberhäupter des Staates der Vatikanstadt
Kardinalstaatssekretäre
Zeittafel
Literaturhinweise
Personenregister
Bild- und Kartenachweis
Zum Buch
Vita
Impressum
Auf der Erde leben derzeit gut acht Milliarden Menschen. 89 Prozent davon gehören einer Religionsgemeinschaft an – Tendenz steigend. Der Anteil religiös gebundener Menschen an der Weltbevölkerung nimmt also zu. Die größte einzelne Religionsgemeinschaft ist mit 1,38 Milliarden Mitgliedern die katholische Kirche. Neben vielen Besonderheiten im Bereich des Glaubens und der religiösen Praxis unterscheidet sie sich auch dadurch von allen anderen Religionen, dass nur ihr ein eigener Staat zugeordnet ist. Der Papst ist der einzige Religionsführer, der zugleich Staatsoberhaupt ist. Auch wenn er der kleinste Staat der Welt ist, verfügt der 1929 durch einen Vertrag mit dem Königreich Italien begründete «Staat der Vatikanstadt» doch über alle charakteristischen Elemente eines souveränen Staatswesens: Verfassung, Staatsvolk, Armee, Territorium, Währung und – mittels des Heiligen Stuhls – diplomatische Beziehungen. Seine historischen Wurzeln reichen weit zurück, genauer gesagt bis in die karolingische Zeit im 8. Jahrhundert. Er steht zwar in Kontinuität zum alten, 1870 untergegangenen Kirchenstaat, ist aber rechtlich nicht mit ihm identisch. Wenn umgangssprachlich oder in den offiziellen Übersetzungen vatikanischer Dokumente vom «Vatikanstaat» die Rede ist, so ist damit stets der 1929 geschaffene Staat gemeint.
Als Begründung dafür, dass es ein eigenes päpstliches Staatswesen braucht, wurde im Verlauf der Kirchengeschichte immer wieder auf die nötige Unabhängigkeit des katholischen Kirchenoberhaupts hingewiesen. So formulierte Pius IX. (1846–1878) am 20. April 1849 in einer Ansprache:
In der Tat sollen alle wissen, dass die Gläubigen, die Völker, die Nationen und die Königreiche dem Papst in Rom niemals tiefes Vertrauen und vollen Respekt entgegenbringen würden, wenn sie sehen müssten, dass er Untertan irgendeines Fürsten oder einer Regierung ist, und wenn er nicht die volle Freiheit besäße.
Anders wäre es im Mittelalter auch nicht formuliert worden. Und noch im aktuellen Grundgesetz des Vatikanstaates heißt es: «Der Staat der Vatikanstadt sichert die absolute und sichtbare Unabhängigkeit des Heiligen Stuhls in der Ausführung seiner Aufgabe in der Welt und garantiert ihm die unbestrittene Souveränität auch im internationalen Bereich.»
Der Papst ist Staatsoberhaupt eines echten Staates. Und doch handelt es sich dabei nicht um seine wichtigste Funktion. Zunächst ist er nach eigenem Selbstverständnis oberster Vertreter einer internationalen Glaubensgemeinschaft und insofern ein religiöser Führer. Das wird deutlich, wenn man die erste Seite des päpstlichen Jahrbuchs (des Annuario Pontificio) aufschlägt, wo seine Titel ihrer Bedeutung nach aufgelistet werden: Bischof von Rom, Stellvertreter Christi, Nachfolger des Apostels Petrus, Haupt der universalen Kirche, Patriarch des Abendlandes, Erster Bischof (Primas) Italiens, Erzbischof der römischen Kirchenprovinz und Souverän des Staates der Vatikanstadt. Nicht von ungefähr wird seine politische Aufgabe erst an letzter Stelle genannt. Die politische Dimension des Papsttums ist der religiösen untergeordnet und hat eine Dienstfunktion, insofern sie diese unterstützt. Eine Darstellung des Vatikanstaates hat diese Priorität im Auge zu behalten, ansonsten wird man seiner Eigenart nicht gerecht. Dass religiöse und politische Aspekte im konkreten vatikanischen Alltag nicht immer sauber zu trennen sind, versucht dieser Band zu zeigen.
Auf der Welt gibt es wohl keinen Ort, wo so viel Kunst und historische Andenken auf engstem Raum versammelt sind: das Grab des Apostels Petrus, die Fresken Michelangelos in der Sixtinischen Kapelle, der Apoll von Belvedere und die Laokoon-Gruppe, der Schauplatz der mittelalterlichen Kaiserkrönungen. Der Vatikan vereint Kunst und Geschichte, politische Macht und religiöses Charisma. Das macht für viele Menschen seine Faszination aus – ganz gleich, ob sie Katholiken sind oder nicht.
Vor 1870 waren die Päpste sowohl religiöses Oberhaupt der katholischen Kirche als auch Souveräne eines eigenen Staates, des sogenannten «Kirchenstaates». In den anderen großen europäischen Sprachen ist zumeist vom «Päpstlichen Staat» die Rede (engl. Papal States, frz. États Pontificaux, span. Estados Pontificios, ital. Stato Pontificio). Dieser geht auf die Pippinische Schenkung zurück, hat aber noch ältere Wurzeln. Mit dem Untergang des Weströmischen Reiches (476) rückte das Papsttum in eine politische Führungsrolle auf. Bereits in der Spätantike besaßen die Bischöfe von Rom umfangreichen Landbesitz, dessen Kerngebiet im heutigen Latium lag (das sogenannte Patrimonium Petri, der «Erbteil Petri»). Dieser wurde von Papst Gregor dem Großen (590–604) straff organisiert. Faktisch übten er und seine Nachfolger dort hoheitliche Rechte aus, auch wenn die byzantinischen Kaiser immer noch nominell die Oberhoheit über ganz Italien beanspruchten. Sie ließen sich in Italien durch einen Statthalter (Exarchen) vertreten, der in Ravenna residierte.
Die eigentlichen Herren des Landes waren aber die Langobarden. Im Jahr 728 schenkte deren König Liutprand der römischen Kirche die Stadt Sutri in Latium, was den päpstlichen Machtbereich erweiterte. Doch bereits unter seinen Nachfolgern verschlechterte sich das Verhältnis zum Papst. Die Langobarden suchten die Byzantiner aus dem Land zu verdrängen und besetzten schließlich auch Ravenna. Entscheidend für die weiteren Entwicklungen wurde das Bündnis des Papsttums mit den Franken. Der Karolinger Pippin der Jüngere ließ sich 751 die Absetzung des letzten merowingischen Königs und seine eigene Erhebung zum König durch Papst Zacharias (741–752) legitimieren. Als die Langobarden schließlich auch vor päpstlichen Besitzungen nicht haltmachten, begab sich Zacharias’ Nachfolger Stephan II. (752–757) im Jahr 754 ins Frankenreich, um Pippin um Hilfe zu bitten. Dieser versprach, die kirchlichen Gebiete von den Langobarden zurückzuerobern und auf immer dem Apostel Petrus und seinen Nachfolgern, den Päpsten, zu überlassen. Man spricht von der sogenannten Pippinischen Schenkung – oder nach dem lateinischen Namen des Ortes Quierzy, an dem die nicht erhaltene Schenkungsurkunde ausgestellt wurde, von der Promissio Carisiaca. Pippin wurde zum Dank der Titel «Schutzherr der Römer» (Patricius Romanorum) verliehen. Wahrscheinlich salbte der Pontifex ihn und seine beiden Söhne in der Klosterkirche von Saint-Denis zu Königen. Nach einem siegreichen Feldzug gegen die Langobarden erfüllten die Franken ihr Versprechen und überließen der römischen Kirche den größeren Teil Latiums, Umbriens und der Marken (einschließlich des Exarchats Ravenna) – weit mehr, als ihnen die Langobarden genommen hatten. Die Romagna, die südlichen Marken und der Süden Tusziens kamen unter Pippins Nachfolger Karl dem Großen hinzu, der an Weihnachten 800 in Sankt Peter durch Leo III. (795–816) zum Kaiser gekrönt wurde. Sechseinhalb Jahrhunderte erhielten die deutschen Könige in Rom durch den Papst die Kaiserkrone. Noch heute zeigt man im Petersdom die Porphyrplatte, auf der die heilige Handlung vollzogen wurde. Die Schatzkammer von Sankt Peter bewahrt das geistliche Gewand (die Tunika), mit dem die Monarchen zu diesem Anlass bekleidet wurden. Das Kaisertum fungierte trotz aller Konflikte mit dem Papsttum als Schutzmacht des Kirchenstaates.
Wohl noch im 8. Jahrhundert kam eine berühmte Fälschung auf, die sogenannte Konstantinische Schenkung. Die entsprechende Urkunde (das Constitutum Constantini) ist in den Pseudoisidorischen Dekretalen überliefert, einer in Frankreich zusammengestellten zeitgenössischen Rechtssammlung. Demnach sei Kaiser Konstantin auf wunderbare Weise von seinem Aussatz geheilt worden, nachdem ihm Papst Silvester I. (314–335) die Taufe gespendet habe. Aus Dank soll er im Jahr 315 ihm und seinen Nachfolgern den Lateranpalast, die Stadt Rom sowie die Herrschaft über Italien und das ganze Weströmische Reich überlassen haben. Ebenso werden den Bischöfen von Rom in diesem Dokument die Insignien und Ehrenbezeugungen zugesprochen, die an sich den Kaisern zustanden. Dazu gehörten der Fußkuss und das Tragen des kaiserlichen Diadems. Unter Berufung darauf wurden die Päpste seit dem 11. Jahrhundert gekrönt – zuerst mit einer einfachen Krone, ab dem 14. Jahrhundert mit der aus drei Kronen bestehenden Tiara. Nach seiner Schenkung habe sich Konstantin in seine neue Hauptstadt im Osten zurückgezogen, um dem Papst im Westen das Feld zu überlassen, weiß die berühmte Schenkungsurkunde ferner zu berichten. Es erschien ihren Verfassern offenkundig nicht würdig genug, dass die Päpste das eigene Hoheitsgebiet aus der Hand eines Frankenkönigs, der noch dazu ein dynastischer Newcomer war, erhalten hatten. Es musste der erste christliche Kaiser sein, der als Ahnherr des päpstlichen Staates zu gelten hatte. Diese Urkunde, die also der Bestätigung und geistigen Überhöhung der Pippinischen Schenkung diente, wurde allgemein bis zum 15. Jahrhundert für echt gehalten, bis die Fälschung durch die humanistischen Gelehrten Nicolaus Cusanus und Lorenzo Valla aufgedeckt wurde.
Im Jahr 962 bestätigte Otto I. im Privilegium Ottonianum die Pippinische Schenkung und die hoheitlichen Rechte des Pontifex, ebenso wie Friedrich II. im Jahr 1213 in der Goldbulle von Eger. Der Kirchenstaat wurde unter Innozenz III. (1198–1216) noch einmal erweitert, insbesondere durch das Herzogtum Spoleto. Unter den Renaissancepäpsten des frühen 16. Jahrhunderts wurde das Territorium des Staates weiter arrondiert und gesichert. Im 18. Jahrhundert erreichte dieser seine größte Ausdehnung. Neben den heutigen Provinzen Latium, Umbrien und den Marken gehörten große Teile der Emilia-Romagna mit den bedeutenden Städten Ferrara und Bologna zum Kirchenstaat, dazu noch einige kleinere Exklaven. Immer wieder vergaben Päpste ganze Regionen als Lehen an ihre Familienangehörigen, so etwa das Herzogtum Urbino an die Della Rovere oder Parma und Piacenza an die Farnese. Ferner verwalteten sie vom 14. Jahrhundert bis zur Französischen Revolution die Grafschaft Venaissin mit der Stadt Avignon. Dort befand sich der alte Papstpalast, in dem die Bischöfe von Rom während ihres siebzigjährigen Exils in Frankreich (1309–1377) residiert hatten.
Nach der Renaissance setzte ein Niedergang des Kirchenstaates ein, der sich bis zu dessen Ende nicht aufhalten ließ. Die Ursachen für diese Entwicklung waren vielfältig. So war der Staatshaushalt chronisch defizitär. Das lag am überspannten Mäzenatentum der päpstlichen Landesherren, die Rom durch zahlreiche profane und kirchliche Bauwerke zur glänzendsten Hauptstadt Europas machten. Es erwies sich auf die Dauer als äußerst kostspielig, dass jeder Papst Neffen (lat. nepotes) oder andere Familienangehörige für die Regierungsaufgaben einspannte und durch diese Verwandten die materielle Sanierung des eigenen Geschlechtes organisieren ließ (man spricht vom «Nepotismus»). Außerdem schlugen hohe Ausgaben für das Militär zu Buche, die zeitweise bis zu 20 Prozent des Staatshaushalts ausmachten. Die Einnahmen blieben dagegen stets hinter den Möglichkeiten zurück. Es grassierte die Korruption, die Zölle und Steuern wurden nur nachlässig erhoben, umherziehende Räuberbanden bedrohten die öffentliche Ordnung. Merkantilistische Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und des Handels gab es im Unterschied zu anderen absolutistischen Staaten kaum.
Außenpolitisch hatte der Kirchenstaat schon seit dem Westfälischen Frieden kein Gewicht mehr gehabt. Gegen dessen Bestimmungen hatte der päpstliche Vertreter nur zahnlos protestieren können. Nach 1798 ging ein großer Teil des Staatsgebietes an die französischen Satellitenstaaten auf italienischem Boden über, bis schließlich 1809 der verbliebene Rest von Napoleon annektiert wurde. Pius VII. (1800–1823), der sich den Anordnungen des Herrschers nicht fügen wollte, wurde in Savona und in Fontainebleau unter Hausarrest gestellt. Der Wiener Kongress restituierte den Kirchenstaat wider Erwarten nahezu in seiner alten Ausdehnung. Er zählte damals 3,1 Millionen Einwohner und war 41.470 Quadratkilometer groß. Das entspricht in etwa der Größe der heutigen Niederlande. Er fand nicht den Anschluss an das Industriezeitalter, blieb wirtschaftlich rückständig und schlecht verwaltet. Zaghafte Reformen, zu denen die europäischen Großmächte rieten, kamen über Ansätze nicht hinaus.
In den Revolutionsjahren 1848/49 wurde in Rom die Republik ausgerufen und der Kirchenstaat erneut aufgelöst. Pius IX. floh aus Rom und fand Exil im Königreich beider Sizilien. Hier rief er die Österreicher und die Franzosen zu Hilfe, deren Truppen zusammen mit denen seines Gastlandes den Kirchenstaat im Jahr 1850 zurückeroberten. Das kirchliche Gemeinwesen fiel in eine letzte Agonie. Aber auch die Stationierung ausländischer Truppen konnte die italienische Einheitsbewegung («Risorgimento») unter der Führung des Königreiches Piemont-Sardinien und des Freiheitskämpfers Giuseppe Garibaldi nicht aufhalten. Nach 1859 eroberten die «Piemontesen» sukzessive die Provinzen des Kirchenstaates. Am 20. September 1870 fiel schließlich auch die Stadt Rom. Der Widerstand der päpstlichen Truppen war nurmehr symbolischer Art. Damit fand der päpstliche Staat nach über elf Jahrhunderten ein jähes Ende.
Aus Protest gegen die Besetzung Roms und des Kirchenstaates inszenierte sich Pius IX. als «Gefangener im Vatikan» und verließ diesen bis zu seinem Tod nicht mehr. Alle Päpste bis 1929 sollten es ihm gleichtun. Diejenigen, die an der Besetzung beteiligt gewesen waren, wurden exkommuniziert – so auch der italienische König, der nun mit seinem Hofstaat in den Quirinalspalast einzog, der bis 1848 die Hauptresidenz der Päpste gewesen war. Katholischen Staatsoberhäuptern wurde signalisiert, dass ihnen die Türen im Vatikan verschlossen blieben, wenn sie in Rom zugleich den Quirinal besuchten. Italienischen Katholiken wurde bei Strafe der Exkommunikation verboten, an Wahlen teilzunehmen oder politische Mandate anzunehmen. Das hatte zur Folge, dass die italienische Politik bis zum Ersten Weltkrieg von Nichtkatholiken geprägt wurde, die eine ganze Serie von antiklerikalen Gesetzen erließen. Symbolwirkung hatte die päpstliche Entscheidung, den traditionellen Segen Urbi et Orbi (der Stadt und dem Erdkreis) nicht von der Benediktionsloggia des Petersdomes zum Platz und damit zur Stadt hin, sondern im Inneren der Loggia in das Kircheninnere hinein zu spenden.