Deutschland ist ungerecht - Roman Schneider - E-Book

Deutschland ist ungerecht E-Book

Roman Schneider

0,0
5,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Das Sozialsystem in Deutschland wird oft als eines der besten in der ganzen Welt bezeichnet. Dazu gehört es sicher auch und doch gibt es viele Dinge, die auch in Deutschland ungerecht oder extrem ungerecht sind. Manchmal sind es Kleinigkeiten, manchmal sind es große Ungerechtigkeiten, die sich aber keiner traut, anzufassen, weil dann Menschen, die Pfründe zu verlieren haben, aufschreien. Die beiden Autoren, beide Mitte 50 haben 66 Zusammenhänge aufgelistet, die in Deutschland als ungerecht empfunden werden. Es sollte Aufgabe der Politik sein, dies zu prüfen und daran zu arbeiten, dass die nächste Liste kürzer wird. Das Buch gehört auf den Schreibtisch jedes Bundestagsabgeordneten.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 171

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



All denen gewidmet, die in Deutschland in Ungerechtigkeit leben müssen.

Denen, die 40 Jahre jeden Tag gearbeitet haben und im Alter dennoch Flaschen sammeln müssen.

Denen, die 40 Jahre gearbeitet haben und dann nach etwas mehr als einem Jahr aus dem Arbeitslosengeld ausgesteuert werden.

Denen, die erwerbsunfähig sind, die der Beruf krank gemacht hat, aber von der Rentenversicherung für gesund „begutachtet“ werden.

Denen, die für einen Chef gearbeitet haben, der jetzt auf einer weißen Yacht im Mittelmeer schaukelt, während sie nicht wissen, wovon sie den Rest des Monats Lebensmittel kaufen sollen.

Inhaltsverzeichnis

Selbstständige essen auf Steuerzahlerkosten

Kalt für den Unternehmer, warm für den Geflüchteten

Gastronomen haben regelmäßig Schwarzeinnahmen

Schlechte Lehrer sind Beamte

Die Rentenversicherung zahlt nicht jedem die EU-Rente

Zwangsmitgliedschaft in der IHK

Väter dürfen für Kinder zahlen – sie aber nicht sehen

30 Jahre einzahlen – 1 Jahr bekommen

Mindestlohn wird oft nicht eingehalten

1,5 Jahre Bundespräsident ergibt lebenslange Rente

Moslems zahlen Bischofsgehälter

Finanzamt holt schnell, aber gibt langsam

Kindergeldmissbrauch für im Ausland lebende Kinder

Wohnungen vom Jobcenter gibt es gar nicht

Dickes Portemonnaie: Kein Gefängnis

Polizisten müssen auf dem Dorf wohnen

Die Witwenrente – mehrfach ungerecht

Rente trotz langer Arbeit nicht zum Leben

Obdachlose tags draußen, Asylanten im Warmen

Brauchen Lehrer 12 Wochen bezahlten Urlaub?

Kostenlose Drogen für Drogenabhängige?

Staat behält Kautionen länger als es ihm zusteht

Hausfrauen sind immer noch benachteiligt

Nahtlosregelung wird umgangen

Allgemeinheit zahlt für uneheliche Kinder

Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen nicht

Für ein paar Cent von China nach Deutschland

Großkonzerne foppen noch immer das Finanzamt

Ab 42 Jahren wird man vom Staat diskriminiert

Die Feiertage in jedem Bundesland anders

Pensionäre erhalten deutlich mehr im Alter als Rentner

Frauen nicht in Vorständen

Mehr als 50% fürs Finanzamt

Privatpatienten erhalten schnellere Termine beim Arzt

Zeitarbeitsfirmen beuten aus

Numerus Clausus für bestimmte Studien ist ungerecht

Lohn wird stärker besteuert als Kapital

Reiche würden mehr Steuern zahlen

KITA-Plätze belasten die Eltern unterschiedlich stark

Wir bezahlen Gefährdern auch noch Geld

Mord ist in Süddeutschland weniger schlimm

Reiche haben den besseren Steuerberater

Ungleiche Chancen auf Schulbildung

Eigenes Leben beenden verboten

Azubis über Gebühr ausgenutzt

Nachtarbeit wird teilweise noch zu schlecht bezahlt

Kirchensteuer ist ungerecht

Pflege zuhause wird schlecht bezahlt

25 Euro Haftentschädigung am Tag

Straßenbaubeiträge sind ungerecht

Pflegekosten in D stark divergierend

Ohne Protokoll zum Fehlurteil

Sexueller Missbrauch verjährt zu schnell

Millionen-Boni für Milliarden-Verluste

Manch katholischer Priester darf heiraten

Nur arme Missbrauchsopfer kriegen Geld

Kinderlose Kinderexperten

20 Minuten beim Gutachter entscheiden über 30 Jahre.

Aus GKV freigekauft

Das Vermögen ist in Deutschland ungerecht verteilt

Frauen unter den Rock greifen erlaubt

Waffenschein für Psychopathen

Buszahlpflicht für Nicht-Nutzer

Fehler machen – ohne dafür zu zahlen

Brauchen Millionäre Kindergeld?

Unwürdiger Urlaubsantrag beim Amt

Deutschland ist ungerecht

Deutschland ist ein tolles Land. Die Straßen sind zumeist sauber und beleuchtet. Es gibt eine gesetzliche Krankenkasse. Wer krank ist, kann zum Arzt gehen und es wird bezahlt. Die meisten Leute haben Arbeit und die, die keine haben, haben Anspruch auf Gelder aus diversen Töpfen: Von Krankengeld über Hartz4 bis zur Sozialhilfe. Alles ist wunderbar oder zumindest fast. Oder doch nicht?

Lügen wir uns da nicht vielleicht selbst in die Tasche? Oder lügen sich nur die in die Tasche, denen es gut geht? Glauben wir, dass hier alles gut ist, nur weil es woanders noch schlechter ist? Nur weil in San Franzisko oder Tokyo noch mehr Obdachlose auf Heizungsschächten schlafen oder, weil man in USA mit gebrochenem Arm im Krankenhaus erst behandelt wird, wenn man die Kreditkarte vorlegen kann? Wir haben an zahlreichen Lebenssituationen einmal beleuchtet, wie gerecht oder ungerecht es in Deutschland zugeht.

Nach Lektüre des Buches vermag jeder selbst zu beurteilen, ob Deutschland gerecht oder ungerecht ist. Wir kommen zum Schluss: Es ist ungerecht.

Auch dann, wenn es in vielen Ländern der Welt in einigen Bereichen ungerechter ist. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in einigen Ländern der Welt auch deutlich gerechter zugeht.

Schon im Jahr 2008, mehr als 10 Jahre zurück, empfanden viele in Deutschland das System als ungerecht, und zwar:

82% das Steuersystem

81% die Einkommensverteilung

73% das Rentensystem

73% das Gesundheitssystem

65% die Behandlung von Familien

Außer kleinen eher kosmetischen Korrekturen hat die Politik nichts Wesentliches geändert. Gerade in obigen Bereichen treten immer noch zahlreiche Ungerechtigkeiten auf oder Ungerechtigkeit ist sogar die Basis des Systems. Wir machen dies im Folgenden an zahlreichen Beispielen fest, die auf den Zeitraum 2018/2019 zutreffen.

1. Selbstständige essen auf Steuerzahlerkosten

Haben Sie es gewusst? Während Otto Normalverbraucher, der angestellt ist, sein Essen selbst bezahlen muss, können Selbstständige den Staat an den Kosten einer Mahlzeit beteiligen, z.B. wenn sie mittags im Restaurant essen gehen.

Selbstständige machen aus einem Mittagessen im Restaurant einfach ein sogenanntes Geschäftsessen und verlangen anschließend vom Gastwirt einen sogenannten Bewirtungsbeleg. In der Folge können Selbstständige 70% der Kosten als Betriebsausgabe absetzen, zudem können Sie die gesamte Vorsteuer (Umsatzsteuer), die in der Rechnung enthalten ist, bei der nächsten Umsatzsteuererklärung von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen. Wenn Selbstständige essen gehen, sparen sie also gleich doppelt. Zur betrieblichen Veranlassung reicht es aus, wenn sie mit jemanden Essen gehen, mit dem auch Geschäfte macht oder aber mit jemandem, mit dem gerne Geschäfte machen möchte. Auf den Bewirtungsbeleg schreibt man dann den Namen der Geschäftspartner (die im Regelfall kein Finanzamt kontrolliert), den Anlass, das Datum und den Betrag, unterschreibt und schwuppdiwupp hat man das Finanzamt am Essen beteiligt. Geht der Angestellte im Restaurant essen, kann er dies nicht von der Steuer absetzen.

Hat der Selbstständige z.B. seine Frau im Betrieb angestellt und geht mit ihr essen, handelt es sich übrigens um in voller Höhe abziehbare Betriebsausgaben, - zu 100% betrieblich abziehbar. Die Ehefrau muss dann lediglich ggf. einen Sachbezugswert im einstelligen Eurobereich als geldwerten Vorteil versteuern, was sich aber bei teuren Restaurantrechnungen auf jeden Fall lohnen dürfte, da der Sachbezugswert eine von der tatsächlichen Rechnungshöhe unabhängige Konstante ist, die sehr niedrig liegt (z.B. 2017: 3,17 Euro für eine Hauptmahlzeit).

Wir finden: DAS IST UNGERECHT

Selbstständige können Restaurant-Rechnungen über Essen und Getränke von der Steuer absetzen. Das Finanzamt beteiligt sich an der Rechnung. Ein Unternehmer-Freundeskreis kann sich so ständig gegenseitig auf Finanzamtskosten einladen. Arbeitnehmer müssen „Essen gehen“ selber bezahlen.

2. Kalt für den Unternehmer, warm für den Geflüchteten

Wer als Unternehmer für sein Unternehmen, z.B. eine GmbH Insolvenz anmelden muss, weil die Geschäfte schlecht laufen, ein großer Kunde nicht bezahlt hat, die Rohstoffpreise davon gelaufen sind oder warum auch immer, steht immer in Gefahr, in Untersuchungshaft genommen zu werden, weil er die Insolvenz ja auch geplant haben könnte, diese zu spät angemeldet haben könnte und/oder so das Geld von Gläubigern gefährdet haben könnte. Diese Gefahr ist in der Tat nicht nur theoretischer Natur, sondern auch in der Praxis so. Jedes Jahr geht eine zwei- bis dreistellige Anzahl an Unternehmen in Untersuchungshaft, weil bei einer Insolvenz seitens des Amtsgerichts, wo diese angemeldet werden muss, immer auch die Staatsanwaltschaft informiert wird, um zu verhindern, dass Unternehmer auf Gläubigerkosten Gelder auf die Malediven schaffen.

Zumeist erledigt sich dieser Verdacht nach ein paar Wochen oder Monaten von selbst und der Unternehmer wird – ggf. gegen Auflagen – aus der U-Haft entlassen. Doch wie ist es eigentlich in der Zwischenzeit für den Unternehmer in der U-Haft? Während Großteile der Bevölkerung den Glauben haben, ein Gefängnis sei ein Hotel mit Vollpension und Flachbildschirm, so sieht die Realität anders aus:

In der Regel geht es jedem Geflüchteten und auch denen, die nur angeben, geflüchtet zu sein, im Asylantenheim besser als einem Unternehmer in der Untersuchungshaft:

Während der Flüchtling zumeist 12qm sein eigen nennen darf, fließend warmes und kaltes Wasser hat und warm und kalt duschen kann, wie oft er möchte, sowie seine Kleidung in einer Waschmaschine waschen kann, so oft er will, geht es dem Unternehmer in U-Haft, über den wohlgemerkt noch gar kein Urteil ergangen ist, der damit als unschuldig gilt, wesentlich schlechter. In der U-Haft gibt es in der Regel:

Nur eiskaltes Wasser auf der Zelle, womit er sich waschen darf.

Duschen wird zumeist allenfalls 5 Minuten am Tag erlaubt, wenn überhaupt. Manchmal auch mehrere Tage nicht.

Einen Fernseher gibt es standardmäßig in den meisten U-Haft-Zellen übrigens auch nicht, - diesen kann man sich allenfalls über einen Leihservice im Gefängnis leihen, was aber auch gerne schon mal mehr als eine Woche Bearbeitungszeit dauern kann.

Wir können verstehen, dass eine Haftstrafe nach einem Urteil kein Zuckerschlecken sein soll und dort auch einmal kaltes Wasser angebracht sein kann. Es soll ja eine Strafe sein. Untersuchungshaft trifft aber Menschen, die noch gar nicht verurteilt sind. Häufig kommt es nach der Untersuchungshaft auch gar nicht zu einer Haftstrafe, weil sich die Vorwürfe als haltlos erweisen. Wir können daher nicht einsehen, warum ein bislang unbescholtener Bürger, der z.B. nach einer Insolvenzanmeldung in Untersuchungshaft genommen wird, es dort schlechter haben soll, als jemand, der aus einem Dritte-Welt-Land kommt, noch nie hier Steuern gezahlt hat, und anschließend im Asylantenheim so lange warm und kalt duschen kann, wie er möchte. Uns liegt der Fall eines deutschen Unternehmers vor, der nach Insolvenzanmeldung in U-Haft kam und dort erst nach ca. 2 Wochen überhaupt erst Duschgel bekommen hat. In der Zelle gab es nur kaltes Wasser. Als Duschzeit für eine ganze Gefängnis-Etage waren 60 Minuten vorgesehen, was noch nicht einmal 5 Minuten pro Person bedeutet hätte. Allerdings nicht jeden Tag. Wir finden: DAS IST UNGERECHT und verstößt gegen die Menschenwürde.

Während Untersuchungshäftlinge nur kaltes Wasser in der Zelle haben, duscht der Migrant solange er möchte, warm. Bei nicht nachgewiesener Strafe zumindest überdenkenswert.

Lösungsvorschlag:

Die Länder sollten nach und nach zumindest die Zellen für die Untersuchungshäftlinge mit warmem und kaltem Wasser ausstatten. Nur kaltes Wasser erinnert an das Mittelalter. Was wir Flüchtlingen aus Afrika gönnen, sollten wir auch Untersuchungshäftlingen zugestehen. Nur Brot und kaltes Wasser gehören auch im Gefängnis eher ins Mittelalter. Man muss dort keine Sterneküche bieten, aber warmes Wasser sollte selbstverständlich sein.

3. Gastronomen haben regelmäßig Schwarzeinnahmen

Die Trainingskasse in der Gastronomie wird langsam zur Standardausrüstung. Eine Trainingskasse ist nur eine Methode, wie Gastronomen am Finanzamt vorbei Einnahmen verbuchen. Speist der Gast am Tisch, werden die Einnahmen in einer Trainingskasse verbucht oder auf einem Trainingskonto in der regulären Kasse, sodass der Verzehr erfasst wird und am Ende des Essens auch ein Gesamtbon erstellt werden kann. Besteht der Kunde anschließend nicht auf einem Bewirtungsbeleg, werden diese Buchungen wieder gelöscht und für das Finanzamt waren die Gäste niemals da. Die 100 Euro für die vier Essen kann sich der Gastwirt dann so in die Tasche stecken, abzüglich seines Wareneinsatzes. Einige Gastwirte erfassen Speisen auch gar nicht in Kassen, sondern auf Notizblöcken oder haben gar zwei Kassen, eine fürs Finanzamt und eine, bei der abends immer alles gelöscht wird. Bei der dünnen Personaldecke beim Finanzamt fällt dies häufig über Jahre nicht auf. Genauso wenig wie die Beschäftigten, die häufig nur für ein paar Stunden angemeldet sind, tatsächlich aber viel mehr arbeiten und den Rest schwarz kassieren – aus den Schwarzeinnahmen des Wirtes. Immer wieder kommen vereinzelt Fälle ans Tageslicht, wo der Zoll oder das Finanzamt dann doch mal genauer hinschauen und teilweise sechsstellige Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden müssen. Gastronomen kaufen zahlreiche Lebensmittel für den Betrieb ein und i.d.R. fällt es nicht auf, wenn davon ein Teil zum privaten Kochen und Verzehr entnommen wird. Der Anteil, den Gastronomen dort versteuern, ist häufig deutlich kleiner als der tatsächlich privat entnommene. Gastronomen mit Brauereibindung kaufen gerne auch einmal Cola-, Wasser oder Bierflaschen im Supermarkt ein, die dann ebenso schwarz verkauft werden und weder als Einnahme noch als Ausgabe in der Buchführung auftauchen und auch nicht der Umsatzprovisionsberechnung der Brauerei unterworfen werden.

Wer sich immer schon gefragt hat, warum so mancher Gastronom so ein großes Auto fährt, kann sich dies nun vielleicht besser erklären. Betriebsprüfer und der Zoll finden – wenn sie denn kommen – in der Gastronomie häufig Ansatzpunkte für Nachversteuerungen. Aber sie kommen viel zu selten. In Italien muss jeder Gastwirt den Umsatz sofort bongen und der speisende Kunde muss nach dem Restaurantbesuch in einem bestimmten Abstand vom Restaurant noch den Beleg mit sich führen. Hiervon träumen deutsche Finanzämter wohl noch lange. Wir finden, das ist UNGERECHT. Der deutsche Michel, der als Angestellter in einem Büro arbeitet, kann auch nicht einen Teil seines Gehalts vorm Finanzamt verstecken.

Trotz Bonpflicht läuft in der Gastronomie nicht jeder Umsatz durch die Kasse – von Biergärten oder Weihnachtsmärkten mal ganz abgesehen.

Lösungsvorschlag:

In der Gastronomie reicht eine Bonpflicht allein nicht aus. Der Restaurantbesucher muss zwanghaft einen Beleg mitbekommen, den er auch im Umkreis von 100m um das Restaurant dabeihaben muss. Zeitgleich müssen die Kontrollen, auch verdeckte, intensiviert werden. Notfalls muss man sich in Italien dazu Nachhilfe geben lassen.

4. Schlechte Lehrer sind Beamte

Warum sind immer noch viel zu viele Beschäftigte in Deutschland BEAMTE und bleiben es auch bei Schlechtleistung? Bei Polizisten und Richtern kann man die Verbeamtung vielleicht noch nachvollziehen, doch warum werden immer noch große Teile der Lehrerschaft verbeamtet? Warum müssen Architekten in Bauämtern etc. verbeamtet werden? Es gibt schlichtweg keinen Grund dafür. Immer wieder hört man von Lehrern, die nicht in der Lage sind, den Kindern den Stoff anständig zu vermitteln oder gar politische Einstellungen vermitteln wollen, deren Übereinstimmung mit rechtsstaatlichen Gedanken mindestens fragwürdig ist. Warum werden solche Menschen verbeamtet?

80% der Lehrer in Deutschland sind verbeamtet. Ein schöner Job – 12 Wochen Schulferien im Jahr und oft nur halbtags Unterricht in der Schule. Lehrer argumentieren, dass unterrichtsfreie Zeit nicht unbedingt arbeitsfreie Zeit ist und man natürlich haufenweise Klassenarbeiten kontrollieren müsse und überdies auch den Unterricht vorbereiten muss. Mag ja alles stimmen, aber warum muss man dafür verbeamtet werden? Nur, weil Lehrer damit auf das Streikrecht verzichten? In Thüringen und Berlin werden Lehrer häufig nicht mehr verbeamtet. Warum geht das in den anderen Bundesländern nicht auch?

Das Beamtentum kommt aus dem Altertum, als die Beamten den jeweiligen Herrschern noch unbedingte Treue geschworen haben und im Gegenzug der Herrscher versprach, sich lebenslang um sie zu sorgen. Im Mittelalter haben Fürsten Verwaltungsaufgaben an Beamte vergeben und die preußischen Könige haben ebenso Beamte für Verwaltungsaufgaben eingesetzt? Aber müssen wir im 21.Jahrhundert noch mit den Methoden des Mittelalters und der Preußen-Könige arbeiten? Wir fahren ja auch nicht mehr mit der Postkutsche. Die Alliierten schafften nach dem 2.Weltkrieg das Beamtentum zunächst sogar ab, doch mit der Schaffung des Grundgesetzes wurde es dann schnell wieder in Gang gesetzt.

Heute verdient ein Lehrer, wenn er nach dem Studium anfängt, häufig bereits 3600 Euro im Monat, ist schnell unkündbar und kommt mit der Beihilferegelung auf eine angenehme privatärztliche Versorgung. Weil Beamte nicht arbeitslos werden können, wird von der Vergütung natürlich auch kein Abzug für die Arbeitslosenversicherung vorgenommen. Wir fassen zusammen: Verbeamtete Lehrer verdienen deutlich mehr als in der freien Wirtschaft, sind dafür unkündbar und erhalten nach dem Berufsleben auch noch deutlich mehr Altersbezüge. Und können – von beruflichem Stress abgesehen – seelenruhig schlafen, weil die Gefahr, entlassen zu werden, gegen Null geht.

Wir finden, es ist nicht mehr zeitgemäß, Lehrer und andere Staats- oder Landesangestellte (mit wenigen Ausnahmen) lebenslang zu verbeamten und sie weiter zu beschäftigen, auch wenn die Leistung enttäuschend wird. In der freien Wirtschaft fliegen solche Leute dann auch – nach Abmahnung raus. Bei den Beamten werden sie häufig auch noch wegbefördert und kurz vor der Pensionierung nochmal befördert, damit die Ruhebezüge, die sich nach dem letzten Verdienst bemessen, möglichst hoch ausfallen.

Das Gehalt der deutschen verbeamteten Lehrer ist überdies auch im europäischen Vergleich hoch. Hier einmal die gerundeten Durchschnittsgehälter p.a. von Lehrern in der Sekundarstufe 1 (Stand 1.2018) im Ländervergleich:

Polen: 15.600 Euro

Griechenland: 30.000 Euro

Frankreich: 31.500 Euro

Norwegen: 38.300 Euro

Österreich: 39.000 Euro

Niederlande: 52.800 Euro

Deutschland: 55.300 Euro

Luxemburg: 98.200 Euro

Nur in Luxemburg verdient ein Lehrer mehr als in Deutschland. Was ist an den deutschen Lehrern besser als an den Österreichischen? Warum muss ein deutscher Lehrer im Jahr mehr als 10.000 Euro mehr verdienen als ein Österreicher und dann verbeamtet sein?

Wir finden, das ist UNGERECHT.

Lehrer sind sicherlich wichtig für das Bildungswesen, aber der Sinn einer Zwangs-Verbeamtung ist infrage zu stellen. Angestellte Lehrer sind möglicherweise engagierter.

Lösungsvorschlag:

Lehrer sollten nur noch im Ausnahmefall verbeamtet werden. Eine Anstellung (zunächst auf Zeit) dürfte den Ehrgeiz der Lehrer sicher anregen, den Unterrichtsstoff noch interessanter zu vermitteln. Es gibt den Schulleitern mehr Flexibilität.

5. Die Rentenversicherung zahlt nicht jedem die EU-Rente

Nicht immer schaffen es Erwerbstätige, ein ganzes Leben zu arbeiten. Manchmal macht eine Krankheit einem einen Stricht durch die Rechnung. Sei es ein Schlaganfall, eine Lähmung oder in zunehmendem Maße auch psychische Erkranken wie schwere Depressionen. Für den Fall, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten, weil er erwerbsunfähig ist, hat der deutsche Staat die Einrichtung der Erwerbsunfähigkeitsrente geschaffen. Ausgezahlt wird sie von der Rentenversicherung, in die der Angestellte bis zum Antrag häufig auch jahrzehntelang eingezahlt hat. Doch wer entscheidet, ob jemand erwerbsunfähig ist? Zunächst stellt der Kranke einen Antrag und legt ggf. Bescheinigungen von Ärzten, i.d.R. auch seinem Facharzt bei. Häufig waren solche Patienten auch bereits in Rehabilitationsmaßnahmen und wurden dort arbeitsunfähig entlassen. Die Rentenversicherung glaubt aber solchen Anträgen und ärztlichen Bescheinigungen nicht, sondern hat einen eigenen Arzt in größeren Städten, der im Gebäude der Rentenversicherung dann den Antragsteller untersucht und darüber befindet, ob die Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeitsrente zahlen muss oder nicht, indem er den Patienten erwerbsunfähig einstuft oder eben nicht. Das bedeutet, die Rentenversicherung entscheidet im Prinzip selbst über sich selbst. Das wäre so, als wäre man mit der Reparatur seines Autos in der Vertragswerkstatt unzufrieden und muss, um die Reparatur „neutral“ begutachten zu lassen, wieder in die Werkstatt fahren, damit ein Werkstattangestellter dann entscheidet, ob die Reparatur ordentlich war. Wie der wohl entscheiden wird, wenn er bedenkt, wer sein Gehalt bezahlt? Natürlich kann man auch vor Gerichten gegen Entscheidungen der Rentenversicherungen kämpfen und klagen, dann wird noch ein weiterer Gutachter eingeschaltet, was häufig im jahrelangen Kampf endet, wo schon so mancher Rentner aufgegeben hat – oder verstorben ist. Auf Freiburg ist ein Fall bekannt, wo der Gutachter der Rentenversicherung bei der Begutachtung die Patienten mit den Worten empfing „In anderen Ländern gibt es gar keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung – sie sind auch viel zu jung für eine Rente“ – das lässt erahnen, wie „neutral“ dieser „Gutachter“ dann wohl tatsächlich seine Gutachten verfasst. In Deutschland beziehen per Stand 5.2019 rund 1,8 Millionen Menschen Erwerbsunfähigkeitsrente. Doch bis man diese bekommt, vergeht oft ein langer Prozessweg, nachdem ein „hauseigener“ Gutachter für die Rentenversicherung erst einmal der Rente einen Riegel vorgeschoben hat. Rund 150.000 Anträge auf EU-Renten werden pro Jahr abgelehnt. Wer Widerspruch einlegt, bekommt bei ca. 1/3 der Fälle Recht. Warum versucht die Rentenversicherung in diesen Fällen zunächst mit dem eigenen Gutachter, die Leistung zu verweigern? Warum müssen kranke und erwerbsunfähige Menschen ihr Recht erst einklagen?

Wir finden, das ist UNGERECHT.

Wenn die Rentenversicherung einen für erwerbsfähig hält, bekommt man erstmal keine Erwerbsminderungsrente – auch nicht, wenn der Hausarzt einen für arbeitsunfähig und erwerbsunfähig hält. Eigene Gutachter der Rentenversicherung wehren Ansprüche ab.

Lösungsvorschlag:

Das erste Gutachten für eine Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung sollte nicht deren eigener – angestellter – Gutachter erstellen, sondern ein unabhängiger. Ggf. freie Sachverständige. Ansonsten droht ein jahrelanger Rechtsstreit, der Kranke noch kränker macht.

6. Zwangsmitgliedschaft in der IHK

Sobald man in Deutschland eine Firma gründet und hat sich dazu zur Gemeinde begeben und für wenige Euro das Gewerbe angemeldet, erhält der engagierte Selbstständige oder Firmengründer Post von zahlreichen Institutionen, die alle Geld von ihm wollen. Das Finanzamt schreibt einen schnell an und will wissen, wieviel Umsatz man denn so im ersten Jahr machen möchte, um dann Umsatzsteuervorauszahlungen festsetzen zu können. Eine der Institutionen, die schnell auf einen zukommt, ist auch die Industrie und Handelskammer. Ob man will oder nicht. Man wird Zwangsmitglied in dieser Vereinigung. Leider ist das nicht kostenlos, sondern die wollen für diese ungefragte Zwangsmitgliedschaft, die man weder ablehnen noch kündigen kann, auch noch Geld. Der Beitrag rechnet sich nach dem Gewinn, aber es gibt Mindestbeiträge, die häufig schon im dreistelligen Eurobereich liegen. Noch bevor man den ersten Euro verdient hat.