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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,7, Universität zu Köln (Historisches Institut), Veranstaltung: Europäische Kolonialgouverneure- und verwalter im 19. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: „Ich glaube, dass die Nation als solche vernichtet werden muss.“ Mit diesen Worten äußerte sich Generalleutnant Lothar von Trotha zu seiner Vorstellung des weiteren Vorgehens gegen die Stämme der Herero, die am 11. August 1904 in der Schlacht am Waterberg von den deutschen Schutztruppen geschlagen wurden. Was im Januar desselben Jahres als für die damalige Zeit nicht ungewöhnlicher Kolonialkrieg seinen Ursprung hatte, nahm in der Folgezeit die Züge eines Völkermords, begangen an den Herero und den Nama, an, der ca. 80.000 Menschen in den Tod riss und die gesellschaftlichen und ökonomischen Strukturen der indigenen Bevölkerung Namibias auf lange Sicht veränderte. Die Tatsache, dass die deutsche Besatzung in Südwestafrika in einer solch humanitären Katastrophe mündete, war sicherlich nicht vorauszusehen. Doch lassen sich in den Jahren zuvor, in denen Theodor Leutwein als Kolonialgouverneur in Deutsch-Südwestafrika eingesetzt war, Tendenzen und Prozesse erkennen, die auf einen Zusammenschluss und Aufstand der indigenen Stämme schließen lassen. Als Leutwein im Jahre 1894 seinen Dienst in der Kolonie antrat, hatte er von Seiten der Reichsregierung den Auftrag bekommen, den deutschen Herrschaftsanspruch gegenüber der indigenen Bevölkerung durchzusetzen und zu manifestieren, wobei er stets darauf achten sollte, die finanziellen Mittel möglichst gering zu halten. Dabei konnte er auf die lediglich 340 Mann starke Schutztruppe als exekutives Organ zurückgreifen, die in Relation zu der indigenen Bevölkerungsanzahl – die Angehörigen der verschiedenen Stämme summierten sich annähernd auf 250.000 – verschwindend gering anmutete und mit der er die ihm vorgeschriebene Politik nicht durchsetzen konnte. Mit der indigenen Bevölkerung bestanden bis dato nur vereinzelt Schutzverträge und die Machtverhältnisse im Land wurden durch den stets latent vorhandenen Widerstand der verschiedenen Stammeshäuptlinge bestimmt, der sich allerdings aufgrund der vorkolonialen Rivalitäten zu keinem gemeinsamen Widerstand formieren konnte.
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