Die Würde des Menschen - evangelisch gedeutet - Hendrik Munsonius - E-Book

Die Würde des Menschen - evangelisch gedeutet E-Book

Hendrik Munsonius

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Beschreibung

Die Würde des Menschen wird im ersten Artikel des Grundgesetzes für unantastbar erklärt. Doch was bedeutet das? Und wie lässt sich die Würde des Menschen begründen? Von den verschiedenen Ansätzen wird hier die christliche Deutung in den Mittelpunkt gestellt. Sie hat ihre Grundlagen im biblischen Schöpfungsglauben und wird anhand des Kleinen Katechismus von Martin Luther vertieft. Der christliche Glaube und der Eingangsartikel des Grundgesetzes stehen miteinander im Einklang, ohne andere religiöse oder weltanschauliche Deutungen der Würde des Menschen auszuschließen.

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Inhaltsverzeichnis

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Vorwort

I. Interpretationen der Menschenwürde

1. Mensch als Zweck oder Mittel

2. Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung

3. Entscheidungsfreiheit gegen Zwangsmaßnahmen

4. Achtung der Intimität

5. Gleichberechtigung

6. Achtung der inneren Freiheit

II. Begründungen der Menschenwürde

1. Eigenschaften

2. Beziehungen

3. Transzendenz

4. Das Dilemma der Begründung

III. Biblische Grundlagen

1. Psalm 8

2. Schöpfungsbericht

IV. Theologische Entfaltung

1. Glaube in Beziehung

2. Gottesbeziehung

3. Beziehungsstörung

4. Erlösung

V. Vom Credo zum Grundgesetz

1. Schöpfer und Geschöpf

2. Das Regiment zur ‚Rechten‘ und zur ‚Linken‘

3. Innere und äußere Freiheit

4. Person und Werk

5. Menschenwürde

Literatur

Impressum

Vorwort

Die Reihe ‚Glaube im Gespräch‘ will Themen des christlichen Glaubens auf gehaltvolle und verständliche Weise ins Gespräch bringen. Den Auftakt bildet ein Beitrag zum Thema ‚Menschenwürde‘, der auf Vorträge zurückgeht, die ich in den Jahren 2013/14 in Göttingen, Braunschweig und andernorts gehalten habe. Frau Birgitt Klinker danke ich sehr dafür, dass sie den Audiomitschnitt einer dieser Veranstaltungen verschriftlicht und mir so eine Grundlage für die Ausarbeitung des Textes erstellt hat.

Oktober 2024

Hendrik Munsonius

I. Interpretationen der Menschenwürde

Von der Würde des Menschen ist an einer für unser Gemeinwesen ganz zentralen Stelle die Rede, nämlich in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG):

Artikel 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2)  Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Damit erhält die Menschenwürde eine ganz fundamentale Bedeutung, weil im Grunde alles, was danach im Grundgesetz geregelt wird, von dort hergeleitet wird. Die Menschenwürde ist gewissermaßen der Haken in der Wand, an dem die ganze Verfassungsordnung hängt. Das wird auch besonders dadurch deutlich, dass nach Artikel 79 Absatz 3 GG auch bei einer Verfassungsänderung das Menschenwürdeprinzip nicht beeinträchtigt werden darf. Es ist dem Zugriff des Verfassungsgesetzgebers entzogen und jeder Rechtssetzung in Deutschland vorgegeben.

Aber was heißt das: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt? Das ist eine ziemlich steile und zugleich eine recht unbestimmte Formulierung. Hans Michael Heinig hat mal von der anmutigen Unbestimmtheit geschrieben, die diesen Menschwürdeartikel kennzeichnet. Unantastbarkeit meint etwas, was nicht diskutiert werden kann, was dem menschlichen Walten und Gestalten entzogen ist. Aber was genau soll das sein, was hier als unantastbar deklariert wird?

Daran schließt sich eine weitere Frage an: Wo kommt die Menschenwürde her und wie kann sie begründet werden? Wie kommen wir auf diese Idee? Wir werden gleich sehen: Das ist gar nicht so einfach zu begründen, weil jede Begründung, die man wählt, bestimmte Stärken, aber dann auch wieder deutliche Schwächen hat.

Im Folgenden nenne ich ein paar Deutungsvorschläge, die in der Rechtswissenschaft und darüber hinaus entwickelt worden sind. Dabei geht es nicht darum, diese Deutungsvorschläge alle ganz zu verstehen. Es geht nur darum aufzuzeigen, was in das Thema Menschenwürde alles hineinspielt und wie man versucht, damit umzugehen.

1. Mensch als Zweck oder Mittel

Ein erster Ansatz ist die Unterscheidung, ob der Mensch als Zweck oder als bloßes Mittel betrachtet wird. Das geht zurück auf Immanuel Kant und seinen Kategorischen Imperativ, der in einer bestimmten Fassung lautet:

„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“ (Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1785/86, AA IV, 429).