Gefangenschaft und Freiheit - Krüger Kersten - E-Book

Gefangenschaft und Freiheit E-Book

Krüger Kersten

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Beschreibung

Das Buch zeigt die Einbeziehung der Universität Rostock in die Antifaschistisch-demokratische Umwälzung in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR von1945 bis 1952 sowie die Wiedergewinnung der Freiheit von Forschung und Lehre von 1990 bis 1995. Die mit der Wiedereröffnung der Universität Rostock 1946 verbundene Entlassung NS-belasteter Wissenschaftler wurde durch Berufung von Anhängern des Marxismus-Leninismus ergänzt. Die akademische Selbstverwaltung geriet unter zunehmenden Einfluss des Staates, zunächst der mecklenburgischen Landesregierung, ab 1949 der Regierung der DDR. Ursprünglich wissenschaftsfremde Institutionen - Gewerkschaft FDGB, Partei SED, Staatssicherheit (verdeckt) - wanderten in die Universität ein und etablierten sich als universitäre Nebenregierungen. Erst mit der friedlichen Revolution gewann die Universität Rostock die Freiheit in Forschung und Lehre zurück und erlebte damit einen neuen Aufstieg bis in die Gegenwart. Die Ausstellung "Geknebelter Geist. Politische Überwachung und Verfolgung an der Rostocker Universität 1945 bis 1989/90" ist dokumentiert.

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Seitenzahl: 190

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Inhalt

Kersten Krüger und Wolfgang Peters

Vorwort

Kersten Krüger

Die Universität Rostock zwischen Stunde Null und Antifaschistisch-demokratischer Umwälzung 1945-1952

Anhang: Quellen

Kersten Krüger

Die Zweite und die Dritte Hochschulreform (1951/52 und 1968)

Kersten Krüger

Die Erneuerung der Universität Rostock nach 1990

Wolfgang Peters

Demokratischer Neuanfang im Jahr 1990 mit Problemen

Anhang 1: Transkription der Prorektorenwahl am 07.06.1990

Anhang 2: Festlegung zu Aufhebung der Schweigepflicht

Wolfgang Peters

Chronologie der Ereignisse zwischen 1989 und 1995

Meilensteine der Rostocker Universität auf dem Weg in die Bundesrepublik Deutschland

Thomas Rahr

Gebäude der Universität Rostock – eine Auswahl 2023

Wolfgang Peters

Duale Ausstellung „Geknebelter Geist“

Politische Überwachung und Verfolgung an der Universität Rostock

Vorwort zur zweiten Auflage

Vielfache Lehre, überwölbt von göttlicher Wahrheit – dieser Leitsatz für Wissenschaft mochte zur Bauzeit des Rostocker Universitätsgebäudes noch als anerkannte Erkenntnistheorie gelten, wurde aber bald von der Expansion der Wissenschaften und ihren bahnbrechenden neuen Forschungsergebnissen verdrängt durch Freiheit der Forschung, Freiheit der Meinungen, des Austauschs und der Diskussion über neue Erkenntnisse. Nur in der Mathematik gilt alles, was einmal als wahr anerkannt (bewiesen) wurde, für alle Ewigkeit. An die Stelle der einen Wahrheit traten in den anderen Disziplinen ansonsten durch Kreativität in Freiheit der Forschung gewonnene und in freiem Diskurs anerkannte Erkenntnisfortschritte, die solange galten, bis sie durch neue Erkenntnisse überholt wurden. Sie konnten mithin keine ewige Gültigkeit beanspruchen, allenfalls eine mittlere Reichweite. Dieses System der Paradigmenwechsel galt für die an der Forschung Beteiligten ebenso wie für die Institutionen der Forschung, das heißt der Hochschulen und Universitäten, auch für Rostock. Es war ein System des Erfolgs, denn auf fast allen Wissenschaftsgebieten erreichte Deutschland während der Kaiserzeit und folgend der Weimarer Republik bahnbrechende Erkenntnisfortschritte. Doch kamen zunehmend nationalsozialistische Forderungen nach rassischer Bereinigung und rassistischen Forschungs- wie Lehrinhalten zum Tragen, ebenso nach Übergang zum Führerprinzip anstelle der akademischen Selbstverwaltung. Mit der Übertragung der Macht an Hitler 1933 verloren alle Hochschulen und Universitäten ihre seit alters bestehende Autonomie und wurden zu Befehlsempfängern des zuständigen Reichsministeriums. Unter diesen Umständen verarmte die Wissenschaft.

So erschien der militärische Sieg über den Nationalsozialismus – in Rostock am 1. Mai 1945, für das Reich am 8. Mai – als Chance für einen Aufbruch zu neuer Freiheit in früherer Autonomie. Doch nutzte die Sowjetische Militäradministration in ihrer Zone jede Chance, den Sozialismus mit Hilfe der KPD und ab 1946 der SED einzuführen und durchzusetzen. Das galt auch für die Universität Rostock. Das Personal – Lehrende wie Lernende – sollte in der Zusammensetzung in Richtung der Anhängerschaft des neuen sozialistischen Gesellschaftsmodells verändert werden. In der Lehre erhielt der Marxismus-Leninismus einen festen Platz – zunächst freiwillig, doch bald obligatorisch in allen Fächern der akademischen Ausbildung. Zudem wanderten in die Universität Institutionen ein – so die Gewerkschaft (FDGB) und die Partei (SED) –, die sich zu Nebenregierungen der noch bestehenden Selbstverwaltung der Universität wandelten. Verdeckt und kaum sichtbar kam die Staatssicherheit hinzu. Die Gefangennahme der Universität war damit vollendet. Die Geschichtsschreibung der DDR fasste diesen Prozess unter dem Begriff der drei Hochschulreformen zusammen: die in der Zeit 1945-1949 als Erste, die von 19511952 als Zweite und die von 1969 als Dritte Hochschulreform. Galt die erste als antifaschistisch-demokratische Umwälzung, also als gesetzmäßige Revolution vom bürgerlichen Staat zum Sozialismus, so brachte die Zweite Hochschulreform die Vereinheitlichung der akademischen Lehre in allen Fächern und damit das Ende der Freiheit der Lehre. Die Dritte Hochschulreform von 1969 schließlich zielte auf die Einbindung aller der Forschung in die Bedürfnisse der Wirtschaft, das heißt, Forschung sollte nur noch möglichst in vertraglicher Bindung an die volkseigenen Betriebe stattfinden. Das war das Ende der Freiheit der Forschung in vielen Wissenschaftsgebieten. Alle Reformen standen unter dem Dach des Marxismus-Leninismus als verbindlicher Theorie von Gesellschaft und Wirtschaft. Der Leitsatz der Universität Rostock DOCTRINA MULTIPLEX VERITAS UNA konnte mithin unbehelligt stehen bleiben, nur versehen mit anderem Inhalt. Aus dieser Gefangenschaft befreite sich die Universität seit 1990 aus eigener Kraft und kehrte zurück zur Freiheit der Forschung und der Lehre.

Das vorliegende Heft versteht sich als Ergänzung zur Ausstellung „Geknebelter Geist“, die am 3. März 2025 von Altbundeskanzler Joachim Gauck im Atrium des Konrad-Zuse-Hauses eröffnet wurde, und zeichnet diesen Prozess etwas ausführlicher nach. Drei Beiträge von Kersten Krüger geben einen Überblick von 1945 bis zum Ende der 1990er Jahre. Wolfgang Peters gibt in seinem Beitrag einen Einblick in die schwierigen Jahre der Erneuerung der Universität aus eigener Kraft, hat eine detaillierte Chronologie dieser Ereignisse erstellt und reflektiert die Ausstellung. Thomas Rahr steuerte eine Auswahl von Fotos der Universitätsgebäude bei. Quellenanhänge zu den Beiträgen vermitteln allen Interessierten lebensgeschichtlichen Kontakt zu dieser aufregenden Zeit der Universitätsgeschichte. Abschließend ist die Eröffnung der Ausstellung dokumentiert.

Kersten Krüger und Wolfgang Peters im September 2025.

Die Universität Rostock zwischen Stunde Null und Antifaschistisch-demokratischer Umwälzung 1945-1952

Von Kersten Krüger

Als die Rote Armee am 1. Mai 1945 Rostock besetzte, war der Krieg hier endlich zu Ende, für manche ein trauriges, für die meisten sicher ein ersehntes Ende. Die Gefühle konnten schwanken: war es bloß das Kriegsende oder die Befreiung von der NS-Diktatur oder war es die Stunde Null? Die schnell errichtete sowjetische Militäradministration setzte mit ihrem Befehl Nr. 1 vom 5. Mai sowohl ein Zeichen für die Stunde Null wie für den Fortbestand des zivilen Lebens. Es hieß:1

„1. Der gesamte vom Hitlerregime geschaffene Staats- und Verwaltungsapparat ist aufgelöst.

Alle nach dem 30. Januar 1933 erlassenen Gesetze sind außer Kraft gesetzt.

Der neue Bürgermeister der Seestadt Rostock, Christoph Seitz, hat unverzüglich alle Akten und das Eigentum der Stadtverwaltung zu übernehmen und tritt sofort sein Amt an.

2. Die sogenannte NSDAP und alle angeschlossenen Organisationen sind aufgelöst und als gesetzwidrig erklärt.

[…]

II. 2. Alle Arbeiter, Angestellte, Kaufleute, Gewerbetreibende und Handwerker sind verpflichtet, auf ihrem Posten zu bleiben und ihrer Arbeit nachzugehen. Leiter von Unternehmen, Privatfirmen, Werkstätten und dgl. sind für die reibungslose Fortsetzung der Arbeit verantwortlich.“

Die Stunde Null erreichte auch alle Konten bei Kreditinstituten, indem alle Guthaben auf Null gesetzt wurden. In gleicher Weise waren alle Studierenden der Universität Rostock mit Datum des 1. Mai 1945 zu exmatrikulieren – mit unsicherer Aussicht auf Neuimmatrikulation. Die Beschäftigten der Universität blieben hingegen vorerst im Amt. Eine Entlassung politisch Belasteter war zu erwarten. Es mochte scheinen, als ob die Sowjetunion unschlüssig war, was sie mit ihrer Besatzungszone anfangen solle, aber der Schein trog. Zwar hatte Stalin noch 1944 geäußert, der Kommunismus eigne sich für Deutschland wie der Sattel für eine Kuh,2 und die KPD stellte in ihrem Aufruf vom 11. Juni 1945 als Kernaussage fest, „daß der Weg Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre“,3 enthielt aber zugleich Öffnungsklauseln zur Durchführung der „antifaschistisch-demokratischen Umwälzung“, der Revolution in Richtung auf den Sozialismus sowjetischer Prägung:

Keine Wiederholung der Fehler von 1918, das heißt des politischen Systems der parlamentarischen Demokratie (Ergebnis der freien Wahlen von 1919) bei Ablehnung der Räterepublik sowjetischen Musters.

Die feudalen Überreste völlig zu beseitigen und den reaktionären altpreußischen Militarismus mit allen seinen ökonomischen und politischen Ablegern zu vernichten.

Enteignung des gesamten Vermögens der Nazibonzen und Kriegsverbrecher. Gemeint war damit die Großindustrie.

Liquidierung des Großgrundbesitzes, der großen Güter der Junker, Grafen und Fürsten, das heißt der vorgeblich herrschenden Klasse des Feudalismus, und zwar nicht in juristischen Verfahren, sondern als Klassenkampf.

Schaffung eines Blocks der antifaschistischen demokratischen Parteien (der Kommunistischen Partei, der Sozialdemokratischen Partei, der Zentrums Partei und anderer).

4

Daraus ging später die Nationale Front hervor.

Die Sowjetische Militär-Administration (SMAD), ließ – wie etwa den Erinnerungen von Sergej Tjulpanow zu entnehmen ist – keine Gelegenheit aus, die „antifaschistischdemokratische Umwälzung“ im marxistischen Sinn zu befördern und die „sozialistische Revolution“ vorzubereiten.5 Sie mochte sich darin durch die Potsdamer Beschlüsse über die 4D’s bestätigt sehen,6 denn zum einen führte nach marxistischer Lehre entsprechend der gesetzmäßigen Abfolge der Gesellschaftsformationen der Kapitalismus zum Faschismus, zum anderen begann Demokratie erst mit der Vergesellschaftung der Produktionsmittel. Die bereits im September 1945 durchgeführte Enteignung des Großgrundbesitzes und die 1947 in Sachsen nach einer Volksabstimmung begonnene Enteignung der Industrie war mithin nur konsequenter Anfang der „antifaschistisch-demokratischen Umwälzung“ als revolutionärer Prozess. (Anhang Abbildungen 2-5 aus Tjulpanow). Die sozio-ökonomische Basis des Kapitalismus – damit die bürgerliche Gesellschaft –war auf dem Weg zum Sozialismus zu zerstören.

TJULPANOW, Sergej: Deutschland nach dem Kriege (1945-1949), Abb. 14.

Abbildung 1 Arbeiter aus Stadt und Land auf dem Wege

In diesen Prozess sollte auch die Universität Rostock einbezogen werden. Vordringlich war hier die Entnazifizierung im engeren Sinn, das heißt die Bestrafung oder zumindest die Entlassung nationalsozialistisch belasteter Personen. Hier ging die Universität Rostock voran und führte vom 5. Mai 1945 an eine universitätsinterne Entnazifizierung durch Rektor Kurt Wacholder und Kurator Richard Möller durch. Es fanden 65 Überprüfungen bis zum 22. September 1945 mit ersten Entlassungen statt.7 Das war lange vor der Direktive 24 zur Entnazifizierung im Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland (Nr. 5) vom 31. März 1946 und vor dem Befehl Nr. 208 der Sowjetischen Militär-Administration (SMA) zur Entnazifizierung der Lehranstalten vom 17. Juni 1946.8 Durch diese entstanden Entnazifizierungskommissionen auf Landes-, Kreis- und Ortsebene, die teilweise widersprüchliche Urteile fällten, wiewohl in einem juristischen Verfahren. Daneben gab es auch willkürliche Verhaftungen und Einweisungen in Straflager wie Fünfeichen außerhalb eines juristischen Verfahrens.

TJULPANOW, Sergej: Deutschland nach dem Kriege (1945-1949), Abb. 23.

Abbildung 2 Demonstration zum Volksentscheid Dresden Juni 1946

Ein aufschlussreiches Fallbeispiel ist Hermann Teuchert, Professor für Niederdeutsche und Niederländische Sprache und Literatur.9 Von der Sowjetischen Militär-Administration Mecklenburgs (SMAM) war er am 10. Oktober 1946 in seinem Amt bestätigt worden, aber die Entnazifizierungskommission der Stadt Rostock verlangte am 6. Juni 1947 seine sofortige Entlassung mit der Begründung, er habe sich bei Schanzarbeiten abfällig über „Fremdarbeiter“ geäußert: „Professor Dr. Teuchert hat bei Schanzarbeiten vor den Toren Rostocks unmißerständlich zum Ausdruck gebracht, daß Fremdarbeiter [sic] eine Menschenklasse darstellten, die mit deutschen Menschen nichts gemeinsam hätten. Teuchert spricht allen Angehörigen fremder Rassen und fremder Völker alle selbstverständlichen Rechte ab. […] Obgleich Teuchert nicht eingeschriebenes Mitglied der Nazipartei war, wurde er als großer Parteianhänger und Denunziant angesehen.“ Es dürfte sich um eine nicht bewiesene Denunziation gehandelt haben, denn Hermann Teuchert blieb bis zu seiner Emeritierung 1954 im Amt.10

Die Zweite und die Dritte Hochschulreform (1951/52 und 1968)

von Kersten Krüger

War die Universität Rostock nach 1945 bis in die Anfänge der DDR wirksam unter die Kontrolle der SED in ihrer beanspruchten führenden Rolle der Arbeiter und Bauern gebeugt, konnte von der inneren Gewinnung ihrer Mitglieder für den Sozialismus noch keine Rede sein. Diesem Ziel dienten die Reformen der Jahre 1951/52 und 1968, die von der DDR-Geschichtsschreibung als Zweite und Dritte Hochschulreformen bezeichnet wurden. Dabei galt die „antifaschistisch-demokratische Umwälzung“ nach 1945 als erster Schritt, mithin als Erste Hochschulreform. Die Ziffern legen eine logische Konsequenz nahe, die sich aus der marxistisch-leninistischen Lehre von der gesetzmäßigen Abfolge der Gesellschaftsformationen ergab. Danach folgt(e) auf den Kapitalismus der bürgerlichen Gesellschaft der Faschismus und nach dessen Niederlage der Sozialismus und weiter der Kommunismus. Diese im Grund philosophischehistorische Setzung war für ihre Anhänger keine Annahme oder ein Glaube, sondern ein Wissen – wissenschaftlich begründet und unaufhaltsam im Verlauf. Ihn zu fördern und möglichst zu beschleunigen, war die historische Mission der Arbeiterklasse und der sie führenden Partei. Wer sich widersetzte, stellte sich gegen den gesetzmäßigen historischen Prozess und musste beseitigt oder – mit dem widerlichen Begriff des marxistischen Sozialismus ausgedrückt – liquidiert (verflüssigt) werden. Nur bestehende gesamt- oder teilgesellschaftliche Machtverhältnisse konnten temporäre Zugeständnisse erfordern. Die als gesetzmäßig postulierte Entwicklung vollzog sich jedoch nicht wie etwa das physikalische Gesetz vom freien Fall. Sie konnte, wie der vom Volk der DDR 1989 in Gang gesetzte politische Umsturz zeigte, aufgehalten werden; und auch früher hätte eine veränderte außenpolitische Lage – möglicherweise nach der Stalin-Note von 1952 – oder ein Erfolg des Volksaufsandes vom 17. Juni 1953 – zu einer anderen Entwicklung, zu einer anderen als der „gesetzmäßigen“ geführt. Nur ließ der versteinerte und militärisch geschützte Sozialismus das nicht zu. Von daher erscheint die fortlaufende Zählung der Hochschulreformen durchaus konsequent und nachvollziehbar.

Verkürzt lässt sich der durch die drei Hochschulreformen verordnete Wandel der Universitäten von der Universitas litterarum zum Kombinat der Wissenschaft zusammenfassen.108 Auch die Verfassungen der DDR bringen das klar zum Ausdruck. Hieß es 1949 noch bündig: „Art. 34: Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Der Staat nimmt an ihrer Pflege teil und gewährt ihnen Schutz“,109 so kam die Freiheit im Artikel 17 der Verfassung von1968 nicht mehr vor.110 Vielmehr legte der Artikel 17 (1) fest: „Wissenschaft und Forschung sowie die Anwendung ihrer Erkenntnisse sind wesentliche Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft und werden durch den Staat allseitig gefördert.“ In der Verfassung von 1974 schließlich entfiel dieser Absatz und wurde durch den früheren Absatz (3) ersetzt, der – leicht gekürzt – an die erste Stelle des Artikels 17 rückte:111 „(1) Die Deutsche Demokratische Republik fördert Wissenschaft, Forschung und Bildung mit dem Ziel, die Gesellschaft und das Leben der Bürger zu schützen und zu bereichern. Dem dient die Vereinigung der wissenschaftlichtechnischen Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus.“

Konkret erbrachte die Erste Hochschulreform der „antifaschistisch-demokratischen Umwälzung“ weniger eine konsequent Entnazifizierung als die Durchsetzung der zentralen staatlichen Lenkung der Universitäten durch die Deutsche Verwaltung für Volksbildung und des am 22. Februar 1951 gegründeten Staatssekretariats für Hochschulwesen, auf unterer Ebene wirksam unterstützt durch die SED, die Gewerkschaft und durch die FDJ, die geradezu Nebenregierungen ausbildeten. Damit jedoch waren noch keine grundlegenden Entscheidungen über Lehre und Forschung getroffen, die Gegenstand der Zweiten und Dritten Hochschulreform 1951 und 1968 wurden. Eine Orientierung an den Verhältnissen der Weimarer Republik kam nicht in Frage, da sie gesetzmäßig im historischen Verlauf als Vorstufe des Faschismus galt. Als Vorbild diente die Sowjetunion, deren Universitäten straff wie Fachhochschulen organisiert waren und die Freiheit von Lehre und Forschung nicht kannten.112 Noch am Tag der Gründung des Staatssekretariats für Hochschulwesen, am 22. Januar 1951, erging die Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens, mit der die Zweite Hochschulreform eingeleitet wurde. Es folgten zehn Durchführungsbestimmungen mit 18 Einzelverordnungen bis zum 27. März 1952.113 Neu geregelt wurden im Wesentlichen zwölf Bereiche:

1. Zentralisierung

Alle Hochschulen kamen unter die Leitung, Koordinierung und Kontrolle des Staatssekretariats für Hochschulwesen. Die bis dahin bestehenden Zuständigkeiten der Länder waren damit aufgehoben. Dem Staatssekretariat oblag die „fachliche Kontrolle und Anleitung der Fakultäten, die Aufstellung von Studien- und Prüfungsordnungen, Ernennung und Entlassung von Professoren und Dozenten.“114

2. Zulassung zum Studium

Für Neuzulassungen galten folgende Quoten: 40 Prozent Arbeiter- und Bauernkinder, 30 Prozent weibliche Studierende, 30 Prozent übrige Bewerberinnen und Bewerber nach Leistung115

3. Vier Prorektoren

An allen Hochschulen wurden vier Prorektoren vom Staatssekretariat eingesetzt:

Prorektor für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium (Stellvertreter des Rektors), Aufgabe, „den Marxismus-Leninismus an allen Fakultäten und der Universitäten und Hochschulen durchzusetzen;“

116

Prorektor für Forschung, Fern- und Abendstudium: Planung und Orientierung der Forschung auf Schwerpunkte;

Prorektor für wissenschaftliche Aspirantur: Auswahl, Betreuung und materielle Sicherung der planmäßigen und außerplanmäßigen Aspiranten, das heißt des Wissenschaftlichen Nachwuchses

Prorektor für Studentenangelegenheiten: verantwortlich für den Ablaufplan des Zehn-Monate-Studiums, Ausarbeitung und Kontrolle von Studienordnungen,

zuständig für Stipendien, Unterkünfte; Leitung der Zulassungskommission, des zentralen Prüfungsausschusses, der Berufspraktika

Die Prorektoren begrenzten die Zuständigkeiten des Rektors, der gegen sie nichts entscheiden oder bestimmen konnte.

4. Einfach-Studium

Im Interesse tieferer Ausbildung sollte nur noch ein Fach studiert werden. Damit gab es Probleme, so dass später für die Lehrämter wieder das Zweifach-Studium zurückkam.

5. Zehn-Monate-Studienjahr

Die traditionellen Semester wurden durch das Zehn-Monate-Studienjahr ersetzt. Es begann im September und war in Herbst- und Frühjahrssemester zu je vier Monaten unterteilt. Der September galt der Einführung, sehr bald Ernteeinsätzen. (Abbildung 1) Lehrveranstaltungen begannen im Oktober und liefen bis Ende Januar. Nach den Winterferien im Februar fing das Frühjahrssemester im März an und dauerte bis Ende Juni. Darauf folgten zwei Wochen Prüfungen bis Mitte Juli und die Sommerferien, in denen die Studierenden ihr obligatorisches Berufspraktikum von sechs Wochen Dauer absolvierten. Im September begann das neue Studienjahr.

Abbildung 1 Studenten der Fachrichtung Industrieökonomie beim Ernteeinsatz in Kritzmow September 1964 Foto: G. Römer Privatarchiv Ursula Kück

6. Verpflichtende Studienpläne für das Einfachstudium

Studienpläne und Studienordnungen waren gesetzlich republikweit einheitlich festzulegen. Sie umfassten die Abfolge der Lehrveranstaltungen, verbindliche Zwischenprüfungen für alle Studierenden in jedem Studienjahr sowie die zu leistenden Praktika. Für die zahlreichen Prüfungen waren zentrale Prüfungsausschüsse der Universitäten zuständig. Konnte ein Fach die erforderlichen Lehrveranstaltungen nicht erbringen, wurde es geschlossen, bis die entsprechende Lehrkapazität vorhanden war, so etwa die Fächer Englische Philologie und Geschichte an der Universität Rostock. Damit ergab sich für das Staatssekretariat die Möglichkeit, eigene, politisch zuverlässige Fachvertreter mit Wahrnehmungsverträgen für Professuren an die Universitäten zu entsenden.

7. Staatliche Seminargruppen

Die ursprünglich freiwilligen Lerngruppen der FDJ avancierten zu für alle Studierenden obligatorischen Staatlichen Seminargruppen, die im gesamten Studium beieinander blieben und unter der Leitung eines Sekretärs standen, der Mitglied der FDJ und/oder der SED war. Er hatte die Studierenden zu begleiten, das heißt ihre Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen ebenso zu überwachen wie ihre Studienleistungen und ihre politische Zuverlässigkeit. Unabhängig davon entwickelten die Seminargruppen meistens einen starken persönlichsozialen Zusammenhang, der ihre Integration in die akademische Lebenswelt erleichterte. Das gab es an den Universitäten der Weimarer Republik nicht, und gibt es ebenso wenig an denen der Bundesrepublik.

8. Gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium

Für alle Fächer wurde ein Grundstudium in Marxismus-Leninismus und politischer Ökonomie verbindlich. Es war Aufgabe des ersten Prorektors, „den Marxismus-Leninismus an allen Fakultäten und der Universitäten und Hochschulen durchzusetzen,“117 denn „Nur der Marxismus-Leninismus konnte den Hochschulangehörigen ein wissenschaftliches Weltbild und die Kenntnis objektiver Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung vermitteln, die sie benötigen, um das gesellschaftliche Ziel ihrer gesamten Arbeit zu verstehen.“118 Erfolgreiche Prüfungen in Marxismus-Leninismus waren Voraussetzungen für erfolgreiche Abschlussexamina in den einzelnen Fächern.

9. Deutsche und russische Sprache

Weil die sowjetische Forschung auf allen Gebieten als führend galt, hatten alle Studierenden Kurse in russischer Sprache zu absolvieren, um die Ergebnisse in der russischen Fachliteratur zu lesen und aufzunehmen. Obligatorischer Unterricht in der deutschen Sprache galt der „Überwindung eines verfälschten Bildes der deutschen Nationalliteratur“.“119

10. Körpererziehung für alle Studierenden

Abbildung 2 Sportfest der Universität Rostock, Sportplatz am Waldessaum Mai 1964, Prof. Dr. Alfred Klein beim Kugelstoßen Foto G. Römer Privtararchiv Ursula Kück

Unter der Überschrift der Körpererziehung wurde im August 1951 obligatorisch Sport für alle Studierenden angeordnet. Damit war zugleich oder auch vornehmlich eine paramilitärische Ausbildung gemeint, an der die im gleichen Monat gegründete Gesellschaft für Sport und Technik (GST ) und die FDJ sich zu beteiligen bemühten, aber die Organisation des Studentensports blieb in der Hand der Hochschulen, so auch in Rostock. Hier gründete die Universität eine personalintensive Abteilung, die später in das Institut für Leibesübungen und die Sektion Sport integriert wurden. Jährliche Sportfeste, an denen alle Universitätsangehörigen teilnehmen konnten, trugen zur Akzeptanz des Hochschulsports bei. Der Erwerb des Sportabzeichens Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens wurde empfohlen.120 (Abbildung)

11. Berufspraktikum

Abbildung 3 Das erste Studienjahr auf dem Volkseigenen Gut Vorder Bollhagen 1960 Auf dem Misthaufen Von links nach rechts Horst Schneider, Peter Kasster, Günter Kosche Foto Eckart Dittberner Privatarchiv Günter Kosche

Alle Studierenden hatten vor Beginn ihres Studiums ein mehrwöchiges berufsorientiertes Praktikum abzuleisten. Für Studierende im Lehramt für die Polytechnische Oberschule (gegründet 1959) wurde daraus ein langes polytechnisches Praktikum im ersten Studienjahr. Arbeitskleidung wurde nicht gestellt. (Abbildung 3).

12. Zwischenprüfungen, Prüfungen

Den Erfolg ihrer Studien hatten alle Studierenden am Ende des Studienjahres in Zwischenprüfungen ihrer Fächer nachzuweisen. Bei sehr guten und guten Leistungen gab es Zuschläge zu den Stipendien.

13. Stipendien

Mit ihrer Verordnung vom 20. September 1952 bewilligte die Regierung ein durchaus großzügiges Stipendienprogramm. Studierende, sofern – entsprechend dem Elterneinkommen sozial bedürftig – erhielten monatlich 130 Mark, wenn sie im Reifezeugnis die Note eine 2 oder in Zwischenprüfungen die Note 2,2 erreichte hatten. Bei den Noten 1 im Reifezeugnis oder 1,5 in Zwischenprüfungen erhöhte sich der Satz auf 180 Mark. Arbeiter- und Bauernkinder sowie die ihnen gleichgestellten Kinder der Intelligenz bekamen ein Grundstipendium von 180 Mark, bei guten Noten in den Zwischenprüfungen Leistungszuschläge von 40 und 80 Mark. Als Arbeiter und deren Kinder galten diejenigen, die seit 1942 als Arbeiter tätig waren, als werktätige Bauern und Bauernkinder alle mit maximal 15 Hektar Land mittlerer Güte, die ohne fremde Arbeitskräfte wirtschafteten. Die meisten Studierenden erhielten Stipendien; an der Universität Rostock waren es 1951 84 Prozent, 1953 sogar 91 Prozent. Das war wirklich großzügig.

Die Zweite Hochschulreform verwandelte die Universitäten grundlegend. Von einer Autonomie der Hochschulen war nichts geblieben; alle Entscheidungen von Belang fielen auf zentraler Ebene im Staatssekretariat für Hochschulwesen. Freiheit der Lehre gab es nicht mehr, vielmehr hatten die Fächer die Ausbildung nach verbindlichen Lehrplänen republikweit einheitlich durchzuführen. Die Studierenden lernten in geschlossenen Gruppen unter Aufsicht von Seminargruppenleitern, die in der Regel Mitglieder der FDJ und/oder der SED waren. Eine vergleichbare strikte Bindung der Forschung gab es hingegen noch nicht. Sie war Gegenstand der Dritten Hochschulreform.

Ganz ohne kritisches Echo der Universitäten blieb die Zweite Hochschulreform jedoch nicht. In Rostock verfassten die Dekane der Theologischen, der Medizinischen, der Philosophischen, der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und der Landwirtschaftlichen Fakultät im Frühjahr 1952 ein Memorandum gegen wichtige Teile der Reform, das sie über den Rostocker Rektor an den Staatssekretär für Hochschulwesen, Gerhard Harig, und an Wissenschaftler anderer Universitäten sandten.121 Der Text ist hier als Anlage beigefügt. Eine Wirkung hatte er – abgesehen von abwehrenden, teils polemischen Diskussionen122 – nicht. Der Staatssekretär erklärte, solche „Dinge seien auf der Ebene der Universitäten zu klären.“123

Die Dritte Hochschulreform 1968

Der Weg in die sozialistische Universität war solange noch nicht vollendet, wie Forschung von den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen nach weitgehend eigenem Ermessen durchgeführt werden konnte. Doch sollte Forschung, so Walter Ulbricht, in das gesamtgesellschaftliche System des Sozialismus integriert werden und unmittelbar den Bedürfnissen der Wirtschaft dienen. Auf der 16. Sitzung des Staatsrates am 12 März 1965 führte er aus:

„Im Verlaufe der Diskussion zur Hochschulreform ist es gelungen, deutlich zu machen, daß die 3. Hochschulreform ein notwendiges und wichtiges Glied in der Kette der Maßnahmen zur Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ist, und zwar in doppelter Hinsicht: Sie ist einmal notwendig, um die realen Bedürfnisse unserer Gesellschaft, insbesondere der Wirtschaft nach einer weiteren raschen Entwicklung der Produktivkräfte zu befriedigen, das heißt, die Hochschulreform ist erforderlich, um das Ökonomische System des Sozialismus zu realisieren und auf seiner Grundlage die wissenschaftlich-technische Revolution zu vollziehen. Zum zweiten – das ist ebenso wichtig – brauchen wir die Hochschulreform um die sozialistische Menschengemeinschaft zu schaffen, in der sich die Werktätigen zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten entwickeln und entfalten können.“124

Damit sollten die Universitäten zu „Großbetrieben“ oder „Kombinaten der Wissenschaften“ werden, 125 konkret: Forschung sollte sich nach den Bedürfnissen der Betriebe im Umfeld der Universitäten oder der DDR insgesamt richten, vertraglich vereinbart und auch von diesen finanziert werden. Für Freiheit gab es da keinen Platz mehr. Rektor Heidorn brachte es auf die kurze Formel von der „Wissenschaft als Produktivkraft.“126

Abgesichert war dieser Wandel auch durch die Verfassungen der DDR. In der Fassung von 1949 hieß es: „Art. 34: Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Der Staat nimmt an ihrer Pflege teil und gewährt ihnen Schutz, insbesondere gegen den Mißbrauch für Zwecke, die den Bestimmungen und dem Geist der Verfassung widersprechen.“127 Von Freiheit war 1968 nicht mehr die Rede: „Art. 17 (1) Wissenschaft und Forschung sowie die Anwendung ihrer Erkenntnisse sind wesentliche Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft und werden durch den Staat allseitig gefördert.“ 128 Zusammenfassend hieß es 1974: „Art. 17 (1) Die Deutsche Demokratische Republik fördert Wissenschaft, Forschung und Bildung mit dem Ziel, die Gesellschaft und das Leben der Bürger zu schützen und zu bereichern. Dem dient die Vereinigung der wissenschaftlich-technischen Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus.“129

Abbildung 4Organigramm der Universität Rostock 1969130

Mit der Dritten Hochschulreform wurde – außer der Bestimmung aller Forschung als Auftragsforschung der Wirtschaft – die Verfassung der Universitäten und Hochschulen erneut grundlegend verändert. Das Rektorat bestand fortan aus vier Personen: dem Rektor und Prorektor als seinem Stellvertreter, dazu die beiden Prorektoren für Gesellschaftswissenschaften sowie Prognose und Wissenschaftsentwicklung. Ihnen unterstanden sechs Direktorate für Ausbildung und Erziehung, für Weiterbildung, für Forschung, für Kader und Qualifizierung, für Planung und Ökonomie, für Internationale Beziehungen. Neben dem Rektorat bestanden drei Beratungsgremien: das alte Konzil als Universitätsversammlung, der Wissenschaftliche Rat mit Vertretern des wissenschaftlichen Personals und der Gesellschaftliche Rat mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft. Hier wie auf allen Ebenen der Universität galt das zentralistisches Leitungsprinzip der „Einzelleitung mit Kollektivberatung“131 Der darin liegende Widerspruch wurde entsprechend dem Prinzip des hierarchischen demokratischen Zentralismus so gelöst, dass alle Entscheidungen letztlich im Staatssekretariat für Hochschulwesen fielen und über die Rektoren an alle Leiter universitären Organisationseinheiten „durchgestellt“ wurden, wie es auf DDR-Deutsch hieß. Den Beratungsgremien blieb neben der Kenntnisnahme nur noch die Akklamation.

Die innere Organisation der Universität erfuhr mit der Einführung von Sektionen anstelle der alten Fakultäten eine sachlich durchaus sachgerechte Neuordnung. Durch fortschreitende Differenzierung der Wissenschaft umfassten die Fakultäten eine Vielzahl von wissenschaftlichen Fächern, die häufig wenig miteinander zu tun hatten. Eine Neugliederung in verwandte Fachgruppen wurde nicht nur in der DDR, sondern auch in westlichen Ländern diskutiert und auch eingeführt, so etwa die Departments in den Vereinigten Staaten oder die Fachbereiche in der Bundesrepublik. Das war ein internationaler Trend, unabhängig vom jeweiligen politischen System. Allerdings sah die DDR darin kein Vorbild. So wandte sich Gregor Schirmer, Stellvertretender Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen, gegen ein gegen international und gesamtdeutsch geprägtes Wissenschaftsverständnis: „Es ist aber falsch und politisch gefährlich, westliche Vorstellungen [...] kritiklos zu übernehmen“.132 Mochte das als bornierter Provinzialismus erscheinen, so hatte es doch eine eigene Logik, denn die Hochschulpolitik der DDR bemühte sich schon seit der Zweiten Hochschulreform um die Herausbildung des neuen sozialistischen Menschen durch obligatorische Schulung in Marxismus-Leninismus und ebenfalls obligatorischen Sport. Nun wurde die Militarisierung der Studierenden noch verstärkt. Im Vorfeld der Dritten Hochschulreform, 1967, so berichtet die Geschichte der Universität Rostock, wurde

„An der Landwirtschaftlichen Fakultät [wurde] im Ergebnis der 2. Pädagogischen Konferenz ein Programm zur Erziehung sozialistischer Diplomlandwirte ausgearbeitet. Das Programm enthielt beispielsweise neue Aufgabenstellungen für die sozialistische Wehrerziehung. Dieser Seite der Erziehung müßte an der Universität mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es wurde gefordert, die sozialistische Wehrerziehung als festen Bestandteil des Studiums in allen Fakultäten durchzusetzen. Dabei gilt es, die Idee des sozialistischen Internationalismus und der Waffenbrüderschaft zu stärken, die enge Verbundenheit zwischen Volk und Armee weiter zu festigen, den Abscheu und Haß gegen den Imperialismus, insbesondere gegen den westdeutschen Imperialismus und sein Aggressionsinstrument, die Bundeswehr, zu entwickeln, das Geschichts- und Traditionsbewußtsein als Faktor der Stärkung der sozialistischen Wehrmoral theoretisch zu fundieren.

Die Erfüllung dieser Forderungen trägt dazu bei, die Klassenposition der Studenten zu festigen, ihren politischen Reifegrad zu erhöhen und sie zu befähigen, die sogenannte neue Ostpolitik der Kiesinger-Strauß-Regierung als demagogische Verschleierung der Aggressionsabsichten des westdeutschen Monopolkapitals zu erkennen.“133

Selbst wenn es zur Wehrerziehung in den Fächern nicht kam, verstärkte sich die Militarisierung an der Universität, indem Studienanfänger zum Antrag auf Ausbildung zum Reserveoffizier der Nationalen Volksarmee gedrängt wurden und Studentinnen in Ausbildungslagern einen mehrwöchigen Lehrgang in Zivilverteidigung ableisten mussten.

Die Erneuerung der Universität Rostock nach 1990

von Kersten Krüger136

Nach einer unzutreffenden Legende geschieht in Mecklenburg alles später. Diese Aussage wurde fälschlicherweise Otto von Bismarck zugeschrieben, nämlich dass er sich im Fall des Weltuntergangs hierher begeben wolle. Tatsächlich stammt das Wort von Franz Starosson, dem sozialdemokratischen Fraktionsführer im Mecklenburg-Schwerinschen Landtag, als er damit 1919 die späte Ankunft der Demokratie in Mecklenburg begrüßte.137 Die angebliche Verspätung der Mecklenburger spielte auch im Herbst 1989 als Vorwurf eine Rolle, auf den die Bürgerinitiative Neues Forum Güstrow am 17. Oktober 1989 in einem Appell an alle Menschen südlich der Nordbezirke antwortete: Ihr sollt wissen, dass der Norden nicht schläft, sondern hellwach und ebenso engagiert teilnimmt am laufenden Geschehen.138

In Rostock folgte die Teilnahme an der beginnenden friedlichen Revolution dem im Süden der Republik vorgegebenen Muster: in den Kirchen fanden regelmäßig Fürbittandachten statt, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer anschließend als friedliche Demonstrationen durch die Innenstadt zogen. Eine erste Fürbittandacht hielt die Rostocker Evangelische Studentengemeinde bereits am 18. Juni 1989 für die Opfer des Massakers auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking vom 4. Juni, während Egon Krenz noch am 10. Juli nach Peking flog und der chinesischen Partei- und Staatsmacht zu dieser Gewalttat gratulierte. Das musste und sollte wie eine versteckte Drohung an die Opposition in der DDR wirken.

Andachten in Rostock Oktober – November 1989

1. Andacht 05.10.1989 St. Petri: Fürbitte für die Opfer der Demonstrationen in Leipzig Andacht der Betroffenheit am Tag der Gründung der DDR am 07.10.1989 St. Petri, St. Marien

2. Andacht 12.10.1989 St. Marien

3. Andacht 19.10. 1989 St. Marien und St. Petri 9.000 Teilnehmende, erste Demonstration

4. Andacht 26.10.1989 St. Marien, St. Petri, Michaelis, Heiliggeist, dann Demonstration

5. Andacht 02.11.1989 St. Marien, St. Petri, Klosterkirche, Michaelis, Heiliggeist, dann Demonstration

6. Andacht 09.11.1989 St. Marien, St. Petri, Klosterkirche, Michaelis, Heiliggeist, Gemeindezentrum Brücke Groß Klein

7. Andacht 16.11.1989 St. Marien, St. Petri, Klosterkirche, Michaelis, Heiliggeist, Brücke, Christuskirche; Teilnahme rückläufig

8. Andacht 23.11.1989 St. Marien, St. Petri, Klosterkirche, Michaelis, Heiliggeist, Brücke, Christuskirche

9. Andacht 30.11.1989 St. Marien, St. Petri, Klosterkirche, Michaelis, Heiliggeist, Brücke, Christuskirche

Kirchen und politische Anliegen der Opposition waren in dieser bewegten Zeit eng verbunden, indem zum einen die Kirchen Versammlungsräume zur Verfügung stellten, zum anderen die Bürgerinnen und Bürger dort angstfrei zusammenkommen und frei reden konnten. Der gewonnene Mut gab die Kraft zur politischen Aktion durch Demonstrationen im öffentlichen Raum. Joachim Gauck, damals Pastor an Sankt Marien, hebt in seinen Berichten immer wieder hervor, dass die Überwindung der Angst vor Unterdrückung und das Schöpfen von großem Selbstbewusstsein für die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft zu den wichtigsten Ergebnissen des Zusammenwirkens von Kirchen und Bürgern auf dem Weg zur Gewinnung der Freiheit gehörten.

Demokratischer Neuanfang im Jahr 1990 mit Problemen

Von Wolfgang Peters

In der Rostocker Universitätszeitung vom 27.04.1990 wurde der folgende offene Brief mit dem Ziel veröffentlicht, die Stasi-Vergangenheit an der Universität Rostock zu überwinden:176

Am 11.05.1990 unterbreitete Gerhard Maeß, damals noch Professor an der Sektion Mathematik, den konkreteren Vorschlag, dass alle Konzilsmitglieder und Kandidaten für zukünftige Ämter und Funktionen eine Erklärung der folgenden Art unterschreiben sollten:177