Geldanlagen für Mann und Frau - J.R. Lucas Wolf - E-Book
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Geldanlagen für Mann und Frau E-Book

J.R Lucas Wolf

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Beschreibung

Das Thema Frau und Geldanlage hat mich lange beschäftigt. Wie es einmal war und wie es heute ist. Sind Frauen wirklich die besseren Geldanleger? Nun eines gilt als sicher, Frau kann auch in Geldanlage. Das weibliche Wesen meidet das Risiko und handelt mit Bedacht. Frauen sind erfolgreicher als Männer bei der Geldanlage. Am Ende ist es doch eine Erfolgsgeschichte für Eva. Ein Buch mit vielen Tipps und Informationen zum Thema Geldanlage für sie und ihn. Gerade in einer Zeit, wo Zinsen abgeschafft, sind, kommt eine Alternative gerade richtig. Eine Lektüre für jeden, der etwas Geld anlegen möchte und das Risiko scheut.

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Seitenzahl: 38

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Inhalt

1. Einleitung

2.0 Investiere wie eine Frau

2.1 Die Individuelle Beratung

3.0 Der große Unterschied der Geldanlage

4.0 Anlage in Rohstoffen

4.1 Warum in P2p-Kredite investieren?

5.0 Die Aktie

5.1. Steuern

6.0. Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Im 21. Jahrhundert kämpfen Frauen immer noch für Gleichberechtigung. Dabei gab es vor nicht allzu langer Zeit noch sehr viel mehr Dinge, die Frauen nicht durften! Die Frauen-Quote in den Führungsebenen großer Konzerne. Ein Meilenstein, wenn man bedenkt, was Frauen früher alles nicht durften. Bildung wurde beispielsweise verboten! Erst seit 1901 ist es Frauen erlaubt, die Schule und die Universität zu besuchen. Heutzutage muss sich meistens die Frau um die Verhütung kümmern. Das war jedoch nicht immer so! Früher entschied der Mann, ob und wie die Frau verhütet. Ärztliche Beratungen dazu wurden oftmals nur durchgeführt, wenn der Gatte anwesend war.

Bildung erhalten 1901.

In die Politik gehen 1908-1918.

Arbeiten 1958.

Eigenes Bankkonto 1962.

Verhüten 1974.

Namen selbst aussuchen 1976-1991.

Sich scheiden lassen 1977.

Sich gegen ihre gewalttätigen Männer wehren.1996.

Als Hausfrau Rente beziehen 2014.

Was für dich heute wie selbstverständlich zum Alltag gehört, ist ein lang umkämpftes Privileg! Obwohl es schon immer Mädchen und Frauen gab die heimlich Lesen und Schreiben lernten, und unter falschem Namen Texte veröffentlichten eine Erlaubnis, höhere Schulen und Universitäten zu besuchen. Haben Frauen in Deutschland erst seit 1901.

2. In die Politik gehen.

„Alles, was Röcke trägt hat in der Politik nichts verloren“, soll Otto von Bismarck einmal gesagt haben. Frauen waren in jeder Epoche von politischen Aktivitäten ausgeschlossen. Erst ab 1908 erhielten sie die Erlaubnis, sich in politischen Vereinen zu engagieren und ab 1918 auch das allgemeine Wahlrecht. Seitdem beweisen sie, dass es ziemlich egal ist, ob Politik in Hosen oder Röcken gemacht wird.

3. Arbeiten. Dass Frauen hart arbeiten können, war Mitte der 50er Jahre keine Neuigkeit mehr immerhin hatten sie durch zwei Weltkriege hindurch die globale Wirtschaft geschmissen. Trotzdem war Politikern das leibliche Wohl der Ehegatten wichtiger, als die Berufswünsche der Frauen. Mit der Einwilligung in die Ehe verpflichtete eine Frau sich automatisch „zur Führung des Haushalts.“

Schränkte der Job einer Frau die Erledigung ihrer Pflichten ein, konnte ihr Ehemann die Stelle jederzeit aufkündigen. Abgeschafft wurde dieses Gesetz in der BR - Deutschland tatsächlich erst 1958.

4. Bis 1962 durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen.

5. Auch die Frage, ob und wie eine Frau verhütet, war Angelegenheit ihres Mannes Abtreibungen beispielsweise sind für Betroffene erst seit 1974 straffrei. Außerdem führten viele Ärzte die Beratung nicht durch, wenn der Ehepartner nicht anwesend war.

6. Namen selbst aussuchen. Bis 1976 waren Frauen bei der Eheschließung noch verpflichtet den Namen ihres Gatten zu übernehmen. Eine Gesetzesänderung zur Gleichberechtigung erlaubte den Männern zwar, die Entscheidung zu treffen, ob sie den Namen ihrer Frau annehmen wollten gefiel dieser den Herren nicht, mussten Frauen sich dem Willen ihres zukünftigen Gatten beugen. Erst seit 1991 können beide Ehepartner für sich selbst entscheiden, welchen Nachnamen sie jeweils tragen möchten oder ob sich eine hübsche Kombi basteln.

7. Sich scheiden lassen.

Die Ehe als Institution galt dem Gesetzgeber schon immer als äußerst schützenswert. Daher nahm er Scheidungsvorhaben noch nie auf die leichte Schulter. Reichte eine Frau zum Beispiel die Scheidung ein, weil ihr Mann eine Affäre hatte oder sie häuslicher Gewalt ausgesetzt war, wurde ihr selbst die Schuld am Versagen der Ehe zugesprochen.

Damit hatte sie kein Anrecht auf Unterhalt und war nicht nur gesellschaftlich, sondern auch wirtschaftlich am Ende.Seit 1977 gilt statt des Schuldprinzips das Zerrüttungsprinzip. Damit kann eine Ehe von beiden Partnern aufgelöst werden, wenn sie als „gescheitert“ gilt.

8. Sich gegen ihre gewalttätigen Männer wehren.

Dass Frauen selbst bestimmen können, ob und wann sie Kinder bekommen und wie sie ihre eigene Sexualität leben, ist ein geradezu revolutionärer Schritt. Sex war für Frauen nur innerhalb einer Ehe erlaubt und wurde nicht umsonst als „eheliche Pflicht“ bezeichnet.

Es war daher auch nicht möglich, Anzeige für eine Vergewaltigung zu erstatten, wenn sie innerhalb einer Ehe stattfand. Damit waren Frauen ihren „rabiaten“ Männern ausgeliefert. Abgeändert wurde die Definition von Vergewaltigung erst 1996 und ist seitdem auch in der Ehe strafbar.

9. Als Hausfrauen Rente beziehen.

Häusliche Arbeit und Kindererziehung sind so selbstverständlich Teil „weiblicher Pflichten“, dass Hausfrauen nicht einmal einen Anspruch auf Rente haben, wenn sie nicht mindestens fünf Jahre einer festen Beschäftigung nachgegangen sind. Auch heute noch. Seit 2014 werden Nur-Hausfrauen ( und -männern) immerhin für die Erziehung jedes Kindes jeweils zwei Jahre „Erwerbstätigkeit“ angerechnet.