Grundlagen der Kriminaltechnik I - Christoph Frings - E-Book

Grundlagen der Kriminaltechnik I E-Book

Christoph Frings

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Beschreibung

Die kriminaltechnischen Untersuchungsmethoden wurden in den letzten Jahren zunehmend verfeinert. Der Sachbeweis hat damit sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Strafprozess in erheblichem Maße an Bedeutung gewonnen. Beweisführung und Urteilsfindung vor Gericht stützen sich mehr und mehr auf den Sachbeweis. In den Lehr- und Studienbriefen Band 16 und 17 stellen die Autoren, ausgehend von einem versuchten Sexualdelikt als Leitsachverhalt, umfassend und praxisnah, den derzeit aktuellen Stand der kriminaltechnischen Möglichkeiten dar. Die wesentlichen Spurenkomplexe werden allgemein verständlich anhand dieses Sachverhaltes erläutert und durch umfangreiches farbiges Bildmaterial veranschaulicht. Der vorliegende Band "Grundlagen der Kriminaltechnik I" handelt die kriminaltechnischen Begriffe, die Grundlagen der Spurensuche und der Spurensicherung ab. Dargestellt wird auch der derzeitige Stand der Fototechnik zur Dokumentation des Tatbefundes. Ausführlich werden in diesem Band die wesentlichen Formspuren erläutert, so u.a. Fingerspuren, Werkzeugspuren und Schuhabdruckspuren. Der Band "Grundlagen der Kriminaltechnik II" widmet sich u.a. DNA-Spuren, Schussspuren, Haarspuren, digitalen Spuren und Brandspuren sowie chemischen Fangmitteln. Zudem findet sich hier eine ausformulierte Lösungsskizze zu den Fragestellungen der kriminalistischen Fallanalyse des Leitsachverhaltes und zu ausgewählten Ermittlungsmaßnahmen

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Lehr- und StudienbriefeKriminalistik / Kriminologie

Herausgegeben von

Horst Clages, Leitender Kriminaldirektor a.D.,Wolfgang Gatzke, Direktor LKA NRW a.D.

Band 16Grundlagen derKriminaltechnik I

vonChristoph FringsFrank Rabe

E-Book2. Auflage 2016© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb; Hilden/Rhld., 2016eISBN 978-3-8011-0777-2

Buch2. Auflage 2016© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb; Hilden/Rhld., 2016ISBN 978-3-8011-07473-4Alle Rechte vorbehalten

www.VDPolizei.de

Vorwort

Im Rahmen der Beweisführung in einem Strafverfahren kommt dem Personalbeweis eine große Bedeutung zu. Viele Urteile basierten in der Vergangenheit nur auf den Aussagen von Zeugen, als eine „Krone der Beweisführung“ wurde ein Geständnis des Angeklagten angesehen.

Sowohl Aussagen von Zeugen als auch von Angeklagten entsprechen aus vielerlei Gründen nicht immer den Tatsachen. Sei es, dass der Zeuge das Geschehen nicht richtig beobachtet hat oder sei es, dass er Erinnerungslücken hat, die er nicht gerne zugeben möchte – Gründe für eine geschönte Aussage gibt es viele.

Der wissenschaftliche Fortschritt der letzten Jahrzehnte führte zur Entwicklung neuer und zunehmend feinerer Untersuchungsmethoden, als Beispiel sei hier nur die DNA-Analyse angeführt. Die Bedeutung des Sachbeweises im Strafverfahren ist somit kontinuierlich gestiegen und hat heute einen Stellenwert erreicht, der sicherlich dem Personalbeweis ebenbürtig ist. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass eine Interpretation der aufgefundenen Spuren vielfach erst anhand von Zeugenaussagen möglich ist. Aber aufgefundene und professionell gesicherte Spuren gestatten heute vielfach eine sehr weitgehende Möglichkeit, Zeugenaussagen oder Aussagen des Beschuldigten oder des Angeklagten auf ihre Glaubwürdigkeit hin abzuprüfen. Vielfach werden Ermittlungshinweise auch erst dadurch erlangt, dass Fingerabdrücke oder DNA mit entsprechenden Dateien von bereits einschlägig aufgetretenen Personen abgeglichen werden.

Dieses Buch richtet sich in erster Linie an Studierende der Polizeifachhochschulen des Bundes und der Länder sowie an Beamtinnen und Beamte des Wach- und Wechseldienstes und der kriminalpolizeilichen Ermittlungspraxis und deckt dabei das notwendige Fachwissen für das Fach Kriminaltechnik ab.

Zum besseren Verständnis haben wir die verwendeten Fachbegriffe durch griffige Beispiele und aussagekräftiges Bildmaterial erläutert. Zu Dank verpflichtet sind die Autoren hier den Mitarbeitern des Kriminaltechnischen Institutes des Landeskriminalamtes NRW für ihre freundliche und geduldige Unterstützung bei der Fertigung entsprechender Bilder in den Bereichen Brandspuren und Werkzeugspuren. Vorangestellt wurde ein Leitsachverhalt. Am Ende des zweiten Bandes finden Sie eine Komplettlösung zur Aufgabenstellung. In den jeweiligen Fachkapiteln wird zur Erläuterung der einzelnen Beispiele (kursiv geschrieben) immer Bezug auf den Leitsachverhalt genommen.

Als Autoren haben wir uns am fachlichen Sprachgebrauch der „Anleitung Tatortarbeit – Spuren“ (ATOS) orientiert, die durch das Bundeskriminalamt herausgegeben wurde.

Bei den Organisations- und Ablaufstrukturen sind die Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen zugrunde gelegt. Diese können sich im Hinblick auf andere Bundesländer unterscheiden.

Aufgrund der stofflichen Fülle und des umfangreichen Bildmaterials haben wir uns entschieden, die Thematik in zwei Bänden darzustellen.

Frank RabeChristoph Frings

Inhalt

Im vorliegenden Band „Grundlagen der Kriminaltechnik I“ sind abgedruckt:

Vorwort

Zur Einführung

• Kriminaltechnik als Fachdisziplin der Kriminalwissenschaften

• Leitsachverhalt

1 Begriffsbestimmungen

1.1 Spurenbegriffe

1.2 Spurenarten

1.2.1 Situationsspuren

1.2.2 Gegenstandsspuren

1.2.3 Materialspuren

1.2.4 Formspuren

1.2.5 Digitale Spuren

1.3 Fachdienststellen im Bereich der Kriminaltechnik

1.3.1 Funktion und gesetzliche Aufgabenzuweisung des Bundeskriminalamtes im Bereich des Erkennungsdienstes

1.3.2 Funktion und gesetzliche Aufgabenzuweisung des Landeskriminalamtes NRW im Bereich des Erkennungsdienstes

1.3.3 Erkennungsdienst

1.3.4 Kriminaltechnische Untersuchungsstellen

1.3.5 Nachrichtensammelstellen

1.3.6 Kriminaltechnische Untersuchungen im Land NRW

1.3.7 Sachverständiger

1.4 Beweiswert und Beweiskraft

1.4.1 Grundsätze der Beweiserhebung und Beweisführung

1.4.2 Personal- und Sachbeweis

1.4.3 Individual- und Gruppenbeweis

1.4.4 Ausschluss

1.4.5 Sammlungsvergleich

1.4.6 Altersbestimmung von Spuren

1.4.7 Indiz

2 Spurensuche

2.1 Tatort

2.1.1 Strafrechtlicher Tatort

2.1.2 Kriminalistischer Tatort

2.2 Sicherungs- und Auswertungsangriff

2.3 Grundsätze der Spurensuche

2.4 Systematik der Spurensuche

2.5 Hilfsmittel der Spurensuche

3 Grundlagen der Spurensicherung

3.1 Dokumentation der Spuren/Spurenlage

3.1.1 Tatort-/Unfallskizzen

3.1.2 Lichtbildmappen

3.1.3 Vollsphärische Digitalaufnahmen und Dokumentationssoftware

3.1.4 Luftaufnahmen

3.2 Tatortvermessung

3.2.1 Monobildverfahren NRW

3.2.2 Photogrammetrieverfahren

3.2.3 3-D-Laserscanner

3.3 Allgemeine Grundsätze der Spurensicherung

4 Einzelspuren

4.1 Menschliche Ab- und Eindruckspuren

4.1.1 Daktyloskopie

4.1.1.1 Allgemeines
4.1.1.2 Grundsätze der Daktyloskopie
4.1.1.3 Feststellung von Spurenverursachern
4.1.1.4 Identifizierung von Personen

4.1.2 Ohrabdruckspuren

4.2 Technische Formspuren

4.2.1 Schuhab- und Eindruckspuren

4.2.2 Reifenab- und Eindruckspuren

4.2.3 Werkzeugspuren

4.2.4 Prägezeichen

Zu den Autoren

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Im nachfolgenden Band „Grundlagen der Kriminaltechnik II“ sind abgedruckt:

Zur Einführung

• Leitsachverhalt

4.3 Sonstige Formspuren

4.4 Besondere Spurenkomplexe

4.5 Schuss- und Schusswaffenspuren

4.6 Geruchsspuren

4.7 Schriften

4.8 Stimmen

4.9 Chemische Fangmittel

4.10Digitale Spuren

5 Brandspuren

5.1 Brandzehrung, Pyrolyseprodukte (Rußablagerungen) und Putzabplatzungen

5.2 Brandbeschleunigungsmittel

5.3 Brandspuren an Personen

6 Anhang

6.1 Beispielschema für Tatortbefundbericht

6.2Lösungsskizze zum Beispielsachverhalt

Zur Einführung

Kriminaltechnik als Fachdisziplin der Kriminalwissenschaften

Das Wort Polizei wird allgemein auf das griechische Wort „politeia“ zurückgeführt, womit in der Antike alle öffentlichen Angelegenheiten bezeichnet wurden, die mit der polis (der Stadt und ihrem Umland) zusammenhingen. „Cicero überträgt das griechische Wort ‚politeia‘ dann in das Lateinische ‚politia‘.“ 1

Bei der Verfolgung von Straftaten bedient sich die Polizei kriminalwissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Kriminalwissenschaften lassen sich grundsätzlich in die juristischen und die nichtjuristischen Kriminalwissenschaften unterscheiden.

Der Bereich der nichtjuristischen Kriminalwissenschaften kann dann unterteilt werden in Kriminologie und Kriminalistik.

„Der Begriff Kriminologie wiederum leitet sich vom lateinischen Wort ‚crimen‘ (Verbrechen) und dem griechischen Wort ‚logos‘ (Lehre) ab. Vom Wortsinn somit die Lehre vom Verbrechen.“

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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