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Im Namen der Gerechtigkeit wurden schon immer Menschen zu Tode gebracht. Die besten Informationen die sich im Internet frei finden lassen bereitet dieses Buch übersichtlich und geordnet für Sie zusammen. Genau der richtige Einstieg in dieses Thema für alle die sich einen Überblick verschaffen wollen.
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Seitenzahl: 86
Veröffentlichungsjahr: 2013
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Johanna H. Wyer
Hinrichtung, Scheiterhaufen und Todesstrafe
Sterben im Mittelalter im Namen der Gerechtigkeit?
Dieses ebook wurde erstellt bei
Inhaltsverzeichnis
Titel
Im Namen der Wahrheit – Hinrichtung und Tod auf dem Scheiterhaufen
Was ist die Todesstrafe?
Scheiterhaufen und Feuertod
Der elektrische Stuhl
Enthauptung
Erhängen
Erschießung
Steinigung
Giftspritze - letale Injektion
Ausdärmen
Lebendig begraben
Erdolchen
Erdrosseln
Ertränken
Enthäuten
Kreuzigung
Mazzolata
Säcken
Lingchi
Pfählung
Vierteilung
Gaskammer
Fustuarium
Rädern
Interessante Rahmenhinweise und Fußnoten
Rechtlicher Hinweis
Impressum neobooks
Dieses Buch auch der Reihe „Im Namen des Volkes und der Wahrheit“ begibt sich auf die Spuren nicht nur des Mittelalters. Sicher hat die Faszination dieser Zeit auch mit den dunklen Seiten zu tun.
Bei der Lektüre dieses Buches werden Ihnen Wörter begegnen die Sie heute in einer anderen Bedeutung kennen. Ich lade Sie ein gemeinsam mit mir das Gefühl zu erleben froh darüber zu sein nicht alles miterleben zu müssen.
Heute laufen einem richtige Schauer über den Rücken, was einst im Namen der Gerechtigkeit in diesem Bereich als angemessen betrachtet wurde.
Hier ist sicher nicht von „der guten alten Zeit“ zu sprechen.
Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.
Seit Jahrtausenden werden als besonders schwere Verbrechen geltende Tatbestände durch das Töten der als Täter geltenden Personen geahndet. Im 18. Jahrhundert in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber dazu in Frage; einige Staaten schafften die Todesstrafe ab.
Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert. Nach den beiden Weltkriegen, und verstärkt seit 1970 und 1990, haben immer mehr Staaten sie abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Artikel 10 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Österreich mit Artikel 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Heute ist die Todesstrafe im Strafrecht international ethisch, rechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt dorthin fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007 ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen.
Der Scheiterhaufen (Scheiter: alte Pluralform von Scheit, althochdeutsch scît: Holzstück) ist ein aufgeschichteter Haufen Holz zur Verbrennung eines Toten oder zur Hinrichtung eines Verurteilten durch den Feuertod.
Der Feuertod (das Lebendig verbrennen) war im Römischen Reich der Spätantike eine verbreitete Form der Todesstrafe. Im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit wurden Menschen, die der „Häresie“ sowie der „Hexerei“ beschuldigt und danach zum Tod verurteilt wurden, üblicherweise durch den Feuertod hingerichtet.
Bereits das Zwölftafelgesetz |1| (ca. 450 v. Chr.) sieht bei Brandstiftung die Verbrennung des Brandstifters vor, wobei dieser Regelung offenbar ein Talionsprinzip zugrunde liegt. Aus der römischen Republik ist indes die Anwendung nicht bekannt, was allerdings auf die Quellenlage zurückgeführt werden kann. Obwohl sporadische Belege für diese Strafform bereits unter Kaiser Tiberius vorliegen, wurde sie vermutlich erstmals unter Nero bei der Bestrafung von Christen, die der Verursachung des großen Brandes von Rom 64 n. Chr. beschuldigt waren, in größerem Umfang angewandt.
Die antike Geschichtsschreibung schreibt diese Handlung dem grausamen Charakter des Kaisers zu, allerdings handelte es sich wohl eher um eine konsequente Anwendung des vorliegenden Rechts, wenn auch die tatsächliche Beteiligung der Christen am Brand zumindest zweifelhaft ist. In der Zeit nach Konstantin konnten auch die römischen Militärangehörigen mit dieser Strafe belegt werden, wenn diese sich der Verschwörung (coniuratio transfuga) mit dem Feind schuldig gemacht hatten.
Spätere christliche Märtyrerdarstellungen zeugen davon, dass das Lebendig verbrennen deliktunabhängig bei Christenprozessen zur Anwendung kam. In der von Religionskämpfen geprägten Spätantike drohte der nichtchristliche Kaiser Diokletian den Feuertod gegenüber der synkretistischen Glaubensgemeinschaft der Manichäer an.
Nach der Umwandlung des Christentums zur Staatsreligion unter Theodosius I. wurden trotz der früheren Verfolgungen Andersgläubige häufig mit dieser Hinrichtungsart bedroht, da einerseits die Kreuzigung nun aus religiösen Gründen abgelehnt wurde, andererseits Verurteilungen im Amphitheater, wie die Damnatio ad bestias oder die Damnatio ad ferrum, wegen des ursprünglich paganen Ursprungs der Einrichtung nicht erwünscht waren. Auch sah man im Verbrennen eine reinigende Wirkung |2|.
Diese Hinrichtungsart war im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit vor allem für durch die Inquisition zum Tode verurteilte Ketzer oder während der europäischen Hexenverfolgungen für verurteilte „Hexen“ vorgesehen. 1224 führte Kaiser Friedrich II. in der Lombardei den Feuertod auf dem Scheiterhaufen als Strafe für Ketzerei ein.
Die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Kaiser Karls V., (Constitutio Criminalis Carolina) von 1532 sah Verbrennung als Strafe für Zauberei (§ 109), Falschmünzerei (§ 111), „Unkeuschheit wider die Natur“ (§ 116), Brandstiftung (§ 125) und Diebstahl einer Monstranz mit geweihter Hostie (§ 172) vor.
Neben der Methode, den Verurteilten bei lebendigem Leibe am Brandpfahl gekettet oder gebunden zu verbrennen, gab es auch die Möglichkeit, diesen zuvor auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen. Dies wurde als Gnadenakt angesehen. Weitere als gnädig angesehene Varianten bestanden in der Verwendung von frischem, noch feuchtem Holz, so dass der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte, oder man band ihm ein Säckchen mit Schwarzpulver um den Hals, das explodierte, sobald es von den Flammen erreicht wurde.
Am 24. April 1751 wurde Anna Schnidenwind in Endingen am Kaiserstuhl bei vermutlich einer der letzten Hinrichtungen einer angeblichen Hexe in Deutschland erdrosselt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Das letzte Todesurteil durch Verbrennen in Deutschland soll am 28. Mai 1813 auf der Berliner Jungfernheide vollstreckt worden sein, als Johann Peter Horst und Friederike Luise Delitz als Mitglieder einer Mordbrennerbande hingerichtet wurden.
Diese Hinrichtungsart war im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit vor allem für durch die Inquisition zum Tode verurteilte Ketzer oder während der europäischen Hexenverfolgungen für verurteilte „Hexen“ vorgesehen. 1224 führte Kaiser Friedrich II. in der Lombardei den Feuertod auf dem Scheiterhaufen als Strafe für Ketzerei ein.
Bertrand Marty († 16.März 1244 bei Montségur)
Fra Dolcino († 1. Juni 1307 in Vercelli)
Jacques de Molay († 18. März 1314 in Paris)
Cecco d’Ascoli († 26. September 1327 in Florenz)
Jan Hus († 6. Juli 1415 in Konstanz)
Jeanne d’Arc († 30. Mai 1431 in Rouen)
Hans Böhm (Pauker von Niklashausen) (1476 in Würzburg)
Girolamo Savonarola († 23. Mai 1498 in Florenz)
Johannes van Esschen († 1. Juli 1523 in Brüssel)
Hendrik Vos († 1. Juli 1523 in Brüssel)
Jan van Woerden († 15. September 1525 in Woerden)
Balthasar Hubmaier († 10. März 1528 in Wien)
Jörg Blaurock († 6. September 1529 in Klausen)
Adolf Clarenbach († 28. September 1529 in Köln)
Jakob Hutter († 25. Februar 1536 in Innsbruck)
Michael Servetus († 27. Oktober 1553 in Genf)
Thomas Cranmer († 21. März 1556 in Oxford)
Dirk Willems († 16. Mai 1569 bei Asperen)
Giordano Bruno († 17. Februar 1600 in Rom)
Lucilio Vanini († 19. Februar 1619 in Toulouse)
Der Feuertod war im Mittelalter auch die übliche Strafe für Juden wegen angeblicher Hostienschändung. Dokumentiert sind solche Judenverbrennungen sowie die damit einhergehenden Pogrome für
1338 in Deggendorf
1348 in Straßburg
1349 in Dresden
1351 in Königsberg in der Neumark
1421 in Wien
1477 in Passau
1453 in Breslau
1492 in Sternberg
1510 in Berlin
Das im Mittelalter für die Lombardei erlassene „Antiketzergesetz“ Kaiser Friedrichs II. aus dem Jahr 1224, das den Feuertod für schwere Fälle der „Häresie“ |3| bereits vorsah, wurde 1231 von Papst Gregor IX. für den kirchlichen Bereich übernommen, wo das Verbrennen als Todesstrafe im Rahmen der Inquisition für aus deren Sicht hartnäckige oder rückfällige „Ketzer“ zur Anwendung kam. Die Formulierung für die Todesstrafe lautete meist, dass der Betroffene „dem weltlichen Arm“ zu übergeben sei, da die Kirche selbst nach dem Grundsatz ecclesia non sitit sanguinem keine Todesstrafen vollziehen durfte.
Viele vorchristliche Kulturen in Nord- und Mitteleuropa verwendeten den Scheiterhaufen als übliche Bestattungsmethode. Da die Christen ebenso wie die Juden die Totenverbrennung als unvereinbar mit dem Glauben an die Auferstehung des Fleisches betrachteten, geriet die Methode in Europa außer Gebrauch. In Indien sind Scheiterhaufen bis heute die traditionelle Form der Kremation.
Bis ins 19. Jahrhundert wurden dort häufig auch Witwen zusammen mit dem Leichnam ihres Mannes verbrannt (siehe Sati). Dem Ritual zufolge war dies ein Freitod, welcher der Frau als Heldentat angerechnet wurde, da sie ihrem Mann folgte, jedoch nie eine Hinrichtung oder ein erzwungener Tod, obwohl in vielen Fällen eine Nötigung zum Freitod nicht auszuschließen ist.
Obwohl diese Praxis bereits seit 1829 gesetzlich verboten ist, werden auch heute gelegentlich Einzelfälle von Witwenverbrennungen bekannt.
Zufällig wurde der Zahnarzt Albert Southwick 1881 Zeuge eines Unfalls, bei dem ein betrunkener alter Mann einen Stromgenerator berührte und sofort starb. Er erzählte dieses Ereignis seinem Freund, Senator David McMillan, der es wiederum Gouverneur David B. Hill mit dem Gedanken weitererzählte, das Erhängen als grausame Hinrichtungsmethode zu ersetzen. 1886 rief das Parlament des Staates New York eine Kommission ins Leben, die eine „menschliche und bequeme“ Art der Hinrichtung finden sollte. Man beauftragte Thomas Edison mit der Untersuchung einer Hinrichtungsmethode per Elektrizität.
Der elektrische Stuhl wurde von Edisons Mitarbeiter Harold P. Brown entwickelt. Da Edison sich stark für Browns Arbeit einsetzte, gilt er als Erfinder des elektrischen Stuhls. Edison und George Westinghouse, der den Wechselstrom propagierte, lieferten sich damals einen erbitterten Streit darüber, welche Stromart sicherer in der Anwendung sei. Edison versuchte, durch mehrere Tests mit Katzen und Pferden die Gefährlichkeit des Wechselstroms seines Widersachers zu belegen.
Im Jahr 1903 wurde von Harold P. Brown sogar die Elefantenkuh Topsy, die drei ihrer Wärter getötet hatte, mit Wechselstrom „hingerichtet“. Das Tier wurde getötet, indem es mit seinen Füßen auf Metallplatten gestellt und durch Ketten fixiert wurde, bevor Wechselstrom durch die Metallplatten geleitet wurde. Die gelegentlich zu lesende Darstellung, diese Tiertötung habe schließlich zur Entwicklung des elektrischen Stuhls als Hinrichtungswerkzeug geführt, ist sachlich falsch. Die erste Hinrichtung eines Menschen durch Wechselstrom fand 13 Jahre früher statt (siehe unten).