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Eltern finden in diesem Ratgeber viele hilfreiche Informationen: Sie lernen die verschiedenen Formen von Kindertageseinrichtungen kennen - aber auch Alternativen wie die Kindertagespflege - und werden über deren Kosten sowie über Steuererleichterungen unterrichtet. Sie erfahren, nach welchen Vorgaben ihr Kind gebildet und erzogen wird - nach bestimmten gesetzlichen Regelungen, dem in ihrem Bundesland gültigen Bildungsplan und der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Kindertagesstätte. Ferner werden Eltern Kriterien an die Hand gegeben, mit deren Hilfe sie die Qualität eines Kinderbetreuungsangebots beurteilen können. Außerdem erhalten sie Informationen über das Anmeldeverfahren bzw. das Finden einer Tagesmutter, die "sanfte" Eingewöhnung von Kleinkindern und den Tagesablauf in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege. Sie erfahren, was an Mitarbeit von ihnen erwartet wird und wie sie das Geschehen in der Kindertagesstätte bzw. der Tagespflegestelle mitbestimmen können. Schließlich wird diskutiert, wie sich Kindertagesbetreuung auf die Beziehung zwischen Eltern und ihrem Kind auswirkt, wie Eltern die außerfamiliale Erziehung und Bildung ihres Kindes unterstützen können und wie ihnen Fachkräfte und Tagesmütter bei Erziehungsproblemen helfen können.
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Seitenzahl: 99
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Begrüßung
Formen der Kindertagesbetreuung
Kosten der Kindertagesbetreuung
Rechtsgrundlagen
Bildungspläne der Bundesländer
Die Konzeption der Kindertageseinrichtung
Die Betreuungsqualität
Das Anmeldeverfahren
Die Eingewöhnung
Der Tagesablauf
Die Elternbeteiligung
Die Elternvertretung
Die Familienerziehung
Erziehungsprobleme
Autor
Buchhinweis
Liebe Eltern,
wenn Sie nach einer Tagesbetreuung für Ihr Kind suchen, dann werden Sie in diesem Ratgeber sicherlich viele hilfreiche Informationen finden: Sie lernen die verschiedenen Formen von Kindertageseinrichtungen kennen – aber auch Alternativen wie die Kindertagespflege – und werden über deren Kosten sowie über Steuererleichterungen unterrichtet. Sie erfahren, nach welchen Vorgaben Ihr Kind gebildet und erzogen wird – nach bestimmten gesetzlichen Regelungen, dem in Ihrem Bundesland gültigen Bildungsplan und der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Kindertagesstätte.
Ferner werden Ihnen Kriterien an die Hand gegeben, mit deren Hilfe Sie die Qualität eines Kinderbetreuungsangebots beurteilen können. Außerdem erhalten Sie Informationen über das Anmeldeverfahren bzw. das Finden einer Tagesmutter, die „sanfte“ Eingewöhnung von Kleinkindern und den Tagesablauf in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege. Sie erfahren, was an Mitarbeit von Ihnen erwartet wird und wie Sie das Geschehen in der Kindertagesstätte bzw. in der Tagespflegestelle mitbestimmen können.
Schließlich wird diskutiert, wie sich Kindertagesbetreuung auf die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kind auswirkt, wie Sie die außerfamiliale Erziehung und Bildung Ihres Kindes unterstützen können und wie Ihnen Fachkräfte und Tagespflegepersonen bei Erziehungsproblemen helfen können.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei der Suche nach einer Tagesbetreuung für Ihr Kind kein Ratgeber, keine Website, keine Homepage einer Kindertageseinrichtung und kein Informationsmaterial, das Ihnen überreicht oder zugeschickt wird, den direkten Kontakt mit den Pädagoginnen oder Tagespflegepersonen überflüssig machen. Die Betreuung, Erziehung und Bildung Ihres Kindes wird nämlich immer geprägt von der Persönlichkeit und den Kompetenzen der jeweiligen Fachkräfte. Und davon können Sie sich nur persönlich einen ersten Eindruck verschaffen!
Dieses Buch wurde von mir mit größter Sorgfalt verfasst. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann ich jedoch keine Gewähr übernehmen. Insbesondere die Kapitel zu den Kosten und Rechtsgrundlagen der Kindertagesbetreuung sind rechtlich unverbindlich.
In der Hoffnung, dass dieser Ratgeber viele für Sie relevante und interessante Informationen enthält, verbleibe ich
Ihr
Martin R. Textor
Prinzipiell können Sie zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wählen. In den letzten Jahrzehnten haben sich hier ganz unterschiedliche Formen herausgebildet, die Ihnen in diesem Kapitel vorgestellt werden sollen. Allerdings kann nur ein grober Überblick geleistet werden, da es viele länderspezifische und kommunale „Eigenheiten“ gibt – für Kindertagesbetreuung sind in erster Linie die Städte und Gemeinden zuständig, die von Bund und Ländern nur recht allgemeine Vorgaben erhalten. Ferner werden Sie in diesem Kapitel verschiedene Träger von Kindertagesstätten kennen lernen. Schließlich wird kurz auf Krabbel- bzw. Eltern-Kind-Gruppen, Au-pairs und Babysitter eingegangen, obwohl es sich hier nicht um Angebote der Kindertagesbetreuung handelt.
Kindertageseinrichtungen
Die Begriffe „Kindertagesstätte“, „Kindertageseinrichtung“ bzw. „Kita“ sind im weiteren Sinne Sammelbezeichnungen für Institutionen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Diese werden von sozialpädagogischen Fachkräften in Gruppen betreut. Dabei handelt es sich neben Jahrgangsgruppen vor allem um altersgemischte Gruppen, die in der Regel zwei bis fünf Jahrgänge umfassen.
Öffnungszeiten: Um dem unterschiedlichen Betreuungsbedarf von Eltern zu entsprechen, können Kindertageseinrichtungen als Ganztagskitas, Kitas mit verlängerten Vormittagsgruppen, Halbtagskitas oder auch als Kitas mit überlangen Öffnungszeiten betrieben werden. In vielen Kindertagesstätten gibt es auch Gruppen mit unterschiedlich langen Öffnungszeiten oder einen Früh- bzw. Spätdienst für Kinder, die besonders früh gebracht oder später als andere abgeholt werden. Insbesondere in Großstädten sind einige Kitas (z.B. an Krankenhäusern oder Flughäfen) an allen sieben Tagen der Woche bzw. 24 Stunden am Tag geöffnet.
Es werden nun die wichtigsten Arten von Kindertageseinrichtungen beschrieben. Die Bezeichnungen können in verschiedenen Regionen Deutschlands unterschiedlich ausfallen.
Kinderkrippen
Kinderkrippen sind Tageseinrichtungen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, die hier in einem altersgemäß ausgestatteten Raum das Zusammenleben mit anderen Kindern lernen. Da unter dreijährige Kinder viel Pflege, Stimulation und Zuwendung benötigen, sind die Gruppen recht klein. Kinderkrippen haben einen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Leider werden sie in der Öffentlichkeit zumeist noch als reine Betreuungsangebote wahrgenommen. Erst langsam „erobern“ sie sich die Anerkennung als Einrichtungen der frühkindlichen Bildung.
Krabbel- und Spielgruppen
Unter Bezeichnungen wie „Eltern-Kind-Gruppe“, „Spielgruppe“, „Krabbelgruppe“ oder „Mutter-Kind-Gruppe“ werden z.B. von Kirchengemeinden, Mütterzentren oder Familienbildungsstätten Angebote vorgehalten, wo Babys bzw. unter dreijährige Kinder erste soziale Beziehungen mit ähnlich alten Kindern aufnehmen und miteinander spielen können. Die Gruppenleiterin leitet Eltern und Kinder bei gemeinsamen Aktivitäten an, bringt ihnen Reime und Lieder bei und steht den Erwachsenen bei Erziehungsfragen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Da diese Gruppen in der Regel nur an einigen Wochentagen für ca. zwei Stunden zusammen kommen und die Eltern ihre Kinder begleiten müssen, handelt es sich hier allerdings nicht um ein Betreuungsangebot.
Kindergärten
Kindergärten – gelegentlich auch als Kindertagesheime bezeichnet – sind Tageseinrichtungen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. Die Gruppengröße schwankt je nach Bundesland zwischen 12 und 25 Kindern.
Unter Regelkindergarten versteht man einen Kindergarten, der Kinder aus dem umliegenden Wohnumfeld aufnimmt. Kindergärten mit einer besonderen pädagogischen Konzeption (siehe 5. Kapitel) – z.B. Waldorf-, Montessori- oder Waldkindergärten – haben in der Regel ein größeres Einzugsgebiet. Für Kinder, die mit sechs Jahren vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, gibt es mancherorts auch Schulkindergärten oder Vorklassen. Ansonsten können sie weiter ihren alten Kindergarten besuchen.
Sonderkindergärten, Heilpädagogische Tagesstätten bzw. Schulvorbereitende Einrichtungen (SVEs) nehmen behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder auf und fördern sie intensiv. Oft sind sie Sonderbzw. Förderschulen angeschlossen und haben sich auf eine Behinderungsform spezialisiert (z.B. Tagesstätte für Blinde). Aufgrund des großen Einzugsbereichs gibt es häufig einen Fahrdienst – die Kinder werden zu Hause abgeholt und wieder heimgebracht.
In Integrationskindergärten werden bis zu fünf behinderte und ca. 10 nicht behinderte Kinder gemeinsam erzogen, gebildet und betreut. Werden hingegen nur einzelne behinderte Kinder in eine Kindergruppe aufgenommen, dann handelt es sich um Einzelintegration.
Kindertageseinrichtungen mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern haben in der Regel kleinere Gruppen und mehr Personal. Einzelne Fachkräfte sind oft zusätzlich qualifiziert (z.B. als Heilpädagoginnen). Ferner werden die behinderten Kinder häufig zusätzlich von Fachleuten (einzeln) gefördert, die nur zu diesem Zweck in die Tageseinrichtung kommen.
Kitas mit erweiterter, großer bzw. weiter Altersmischung
In den letzten Jahrzehnten ist das Altersspektrum in vielen Kindertageseinrichtungen größer geworden: Bei einer „erweiterten Altersmischung“ nehmen Kindergärten auch zweijährige Kinder auf. Die Gruppen sind dann zumeist etwas kleiner als in Regeleinrichtungen. Dasselbe gilt für die „weite Altersmischung“ (Kinder zwischen 0 bzw. 1 und 6 Jahren in einer Gruppe). Vereinzelt gibt es auch Kitas mit einer „großen Altersmischung“ (Kinder zwischen 0 bzw. 1 und 10 bzw. 12 oder gar 14 Jahren in einer Gruppe). Sie haben zumeist eine besondere pädagogische Konzeption, die sich oft an der „Großfamilie“ orientiert: In „Familiengruppen“ sollen Kinder unterschiedlichen Alters wie Geschwister zusammenleben.
Kombinierte bzw. Kooperationseinrichtungen
Manche Kitas vereinen verschiedene Betreuungsangebote unter einem Dach, also z.B. eine Kinderkrippe und einen Kindergarten, einen Kindergarten und einen Kinderhort, eine Regel- und eine Integrationsgruppe.
Kitas mit geschlossenen, halboffenen bzw. offenen Gruppen
In den meisten Kindertageseinrichtungen sind die Gruppen „geschlossen“, d.h. nahezu alle Aktivitäten finden innerhalb der Gruppe statt. Bei halboffenen Gruppen verbringen die Kinder einen Teil der Zeit in ihren Stammgruppen. In der übrigen Zeit können sie alle Gruppen- bzw. Funktionsräume nutzen und mit allen anderen Kindern spielen. In offenen Einrichtungen gibt es keine festen Gruppen mehr. Die Kinder wechseln zwischen verschiedenen Räumen und spielen mit den sich dort aufhaltenden Kindern. Sowohl bei halboffenen als auch bei offenen Gruppen machen die Fachkräfte zu bestimmten Zeiten Angebote, die von allen Kindern genutzt werden oder die sich an bestimmte Zielgruppen richten. Die Pädagoginnen können sich somit auf bestimmte Bildungsbereiche spezialisieren, für die sie ein großes Interesse oder besondere Kompetenzen mitbringen.
Einige Kindertagesstätten mit offenen Gruppen haben Nestgruppen für Babys, Ein- und (eventuell) Zweijährige eingerichtet, die entweder für begrenzte Zeit (bis zum Ende der Eingewöhnung) oder auf Dauer bestehen. Unter dreijährige Kinder finden hier einen Schutzraum vor, von dem aus sie allmählich die gesamte Einrichtung „erobern“. In Nestgruppen werden zumeist nur acht bis zehn Kleinstkinder betreut, auf die in der Regel anderthalb bis zwei Fachkraftstellen kommen.
Familienzentren
Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die Familien zusätzlich eine Anlaufstelle bei Alltagsfragen und -problemen bieten. Durch besondere Angebote wie z.B. Elternkurse soll die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt werden. Zudem werden frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen ermöglicht, indem die Familienzentren bereits vorhandene Fachdienste und psychosoziale Leistungen vermitteln oder in ihrem Hause anbieten. So wird besonders eng mit Erziehungsberatungsstellen, Familienbildungsstätten, Frühförderstellen, Jugendämtern und anderen relevanten Einrichtungen kooperiert.
Kinderhorte
In Kinderhorten werden schulpflichtige Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren betreut. Zumeist handelt es sich aber um Grundschulhorte. Diese sind keine „Hausaufgabeninstitute“ (obwohl sie auch Unterstützung beim Erledigen der Hausaufgaben leisten), denn sie haben einen wichtigen sozialpädagogischen Auftrag: In enger Zusammenarbeit mit Schulen und Familien soll die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert werden. So kommt der gemeinsamen Freizeitgestaltung eine große Bedeutung zu. Kinderhorte schaffen auf diese Weise einen Ausgleich zur Schule. Während der Schulferien bieten sie in der Regel ganztägige Ferienmaßnahmen an.
Heilpädagogische Tagesstätten
Heilpädagogische Tagesstätten (HPTs) betreuen und fördern behinderte oder von Behinderung bedrohte Schulkinder – inklusive erziehungsschwieriger oder verhaltensauffälliger Kinder – (vor und) nach der Schule und in den Ferien.
Ganztagsschulen/Mittagsbetreuung
Für Schulkinder gibt es immer mehr Ganztagsschulen – das Angebot reicht aber noch lange nicht aus. Brauchen sie nur eine kurze Betreuung nach der Schule, so bietet sich die Mittagsbetreuung an Schulen an. Hier können die Kinder einen Imbiss zu sich nehmen, Hausaufgaben machen oder spielen. Sie werden während dieser Zeit beaufsichtigt und betreut, jedoch zumeist nicht von Fachkräften.
Träger von Kindertageseinrichtungen
Jede Kindertageseinrichtung hat einen Träger, der die Gesamtverantwortung innehat und sowohl für das Personal und die Räumlichkeiten als auch für die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zuständig ist.
Rund zwei Drittel der Kindertageseinrichtungen befinden sich in „freier“ Trägerschaft. Viele von ihnen gehören zu einer evangelischen oder katholischen Kirchengemeinde; ihre pädagogischen Konzeptionen sind zumeist von christlichen Werten geprägt. Zu den freien Trägern gehören ferner Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt, der Caritas Verband, das Diakonische Werk, der Paritätische, das Rote Kreuz und die Volkssolidarität, die ihr Handeln an religiösen, humanitären bzw. politischen Überzeugungen orientieren. Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband haben sich auch die meisten Elterninitiativen angeschlossen, die oft Kindertageseinrichtungen mit einer besonderen pädagogischen Konzeption betreiben (z.B. ausgerichtet an der Waldorf-, Montessori- oder Reggio-Pädagogik). Aufgrund der Selbstverwaltung fallen hier häufig zusätzliche Aufgaben und Kosten für die Eltern an. Ferner gibt es viele kleine freie Träger, die nur einige wenige Kitas in einer begrenzten Region besitzen.
Rund ein Drittel der Kindertageseinrichtungen befindet sich in „öffentlicher“ Trägerschaft; sie werden von Kommunen und Landkreisen betrieben. Diese üben in der Regel kaum Einfluss auf deren pädagogischen Konzeptionen aus, die somit sehr unterschiedlich sein können.
Eine kleine, aber wachsende Zahl von Kindertageseinrichtungen hat einen privatgewerblichen Träger. Diese verlangen häufig hohe Elternbeiträge, was sie mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, besseren Rahmenbedingungen (z.B. kleinere Gruppen) und besonderen Angeboten (wie z.B. eine bilinguale Betreuung) rechtfertigen.
Relativ kostengünstig sind hingegen Betriebskindertageseinrichtungen, da hier Unternehmen die Kindertagesbetreuung als Sozialleistung für ihre Mitarbeiter betrachten. Zumeist wird kaum Einfluss auf die pädagogische Konzeption ausgeübt; einige Betriebe haben aber auch einen Schwerpunkt auf die naturwissenschaftlich-technische Bildung gesetzt.