5,99 €
In Kindertageseinrichtungen erwarten Eltern neben einer guten Betreuung, Erziehung und Bildung ihres Kindes auch Elternveranstaltungen, Gesprächsangebote, Unterstützung bei der Familienerziehung und Beratung bei Problemen. Damit kommt der Elternarbeit eine große Bedeutung zu. In den Bildungsplänen der Bundesländer - und in den meisten aktuellen Fachpublikationen - wird gefordert, dass "die Arbeit an den Eltern" (im Sinne einer Dienstleistung) durch eine gleichberechtigte Kooperation zwischen Erzieher/innen und Eltern ersetzt werden solle - im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Im Buch wird zunächst auf zentrale Aussagen der Bildungspläne eingegangen. Die bislang in den Tageseinrichtungen angewandten Formen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft bilden einen weiteren Schwerpunkt. Ferner werden die Gesprächsführung mit Eltern, ihre Beratung und das Erschließen von Hilfsangeboten thematisiert. Dann werden innovative Ansätze der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft wie die verstärkte Einbindung von Eltern in Bildungsangebote und Projekte dargestellt. Schließlich werden die Partizipation von Eltern und die Erziehungspartnerschaft mit Migrantenfamilien beschrieben.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Vorwort
Erziehungspartnerschaft aus Perspektive der Bildungspläne....
Leitgedanken
Transparenz der pädagogischen Arbeit
Elterngespräche
Erziehungspartnerschaft bei Transitionen
Elternmitarbeit und Bildungspartnerschaft
Elternmitbestimmung
Die Kindertageseinrichtung als Familienzentrum
Fazit
Formen der Erziehungspartnerschaft
Erste Elternkontakte
Erziehungspartnerschaft zu Beginn des Kita-Jahres
Angebote im weiteren Verlauf des Kita-Jahres
Elternbildung
Mediale Elternarbeit
Angebote für besondere Zielgruppen
Fazit
Einbindung von Eltern
Mithilfe bei Aktivitäten
Mitgestaltung von pädagogischen Angeboten
Bildungspartnerschaft
Weitere Möglichkeiten der Mitarbeit von Eltern
Fazit
Elternberatung und Weitervermittlung
Das Beratungsgespräch
Emotionen in Schach halten
Vermittlung von Hilfsangeboten
Fazit
Elterngespräche erfolgreich führen
Kommunikation
Gesprächsführung
Gesprächssituation
Konfliktgespräche
Beschwerden
Fazit
Erziehungspartnerschaft mit Migranteneltern
Migrantenfamilien – eine komplexe Zielgruppe
Verständigungsprobleme reduzieren
Termingespräche mit Migrant/innen
Elternabende und Gesprächskreise
Fazit
Partizipation von Eltern
1.
Ebene des Kindes
2.
Ebene der Gruppe
3.
Ebene der Kindertageseinrichtung
4.
Ebene größerer Systeme
Fazit
Hemmende und förderliche Faktoren
Ausblick
Literatur
Autor
Quellenangaben
Liebe Leserinnen und Leser,
Kindertageseinrichtungen sind die ersten öffentlichen Institutionen, mit denen alle jungen Familien in Kontakt kommen. Hier erwarten Eltern neben einer guten Betreuung, Erziehung und Bildung ihres Kindes auch zunehmend Partizipationsmöglichkeiten, Unterstützung bei der Familienerziehung und Beratung bei Problemen. Damit kommt der Elternarbeit der Erzieher/innen eine immer größer werdende Bedeutung zu. Dies wird auch in den meisten Bildungsplänen der Bundesländer offensichtlich, die der Elternarbeit einen hohen Stellenwert beimessen. In vielen dieser Pläne – und in den meisten aktuellen Fachpublikationen – wird aber gefordert, dass „die Arbeit an den Eltern“ (im Sinne einer Dienstleistung) durch eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von Erzieher/innen und Eltern ersetzt werden solle – im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.
Nach ausführlichen Recherchen in den Datenbanken des Fachportals Pädagogik (http://www.fachportal-paedagogik.de) kann ich wohl sagen, dass ich die Begriffe „Erziehungspartnerschaft“ und „Bildungspartnerschaft“ in die elementarpädagogische Literatur eingeführt habe. Der renommierte Professor Wolfgang Brezinka benutzte 1988 zum ersten Mal den Begriff „Erziehungspartnerschaft“ in einer schulpädagogischen Publikation. Sieben Jahre später verwendete ich dieses Wort erstmalig in einer frühpädagogischen Veröffentlichung (Textor 1995, S. 14), ohne von Brezinka zu wissen. Ein Jahr später wählten Brigitte Blank und ich den Begriff für den Titel der Broschüre „Elternmitarbeit – auf dem Wege zur Erziehungspartnerschaft“ aus (Textor/Blank 1996), die an alle Kindertageseinrichtungen in Bayern verteilt wurde und bis ca. 2010 auf der Website des Bayerischen Sozialministeriums abgerufen werden konnte. Leider kann ich nicht mehr nachvollziehen, wie ich damals auf diesen Begriff gekommen bin. Das Wort „Bildungspartnerschaft“ benutzte ich 2002 zum ersten Mal bei einer Internetveröffentlichung (Textor 2002). Beide Begriffe verbreiteten sich dann schnell in der Elementarpädagogik.
Auf die Darstellung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in den Bildungsplänen der Bundesländer wird im ersten Kapitel des vorliegenden Buches eingegangen. Die bislang in den Tageseinrichtungen angewandten Formen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft bilden einen weiteren Schwerpunkt. Ferner werden die Gesprächsführung mit Eltern, ihre Beratung und das Erschließen von Hilfsangeboten thematisiert. Zusätzlich werden innovative Ansätze der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft wie die verstärkte Einbindung von Eltern in Bildungsangebote und Projekte dargestellt. Schließlich wird auf die Partizipation von Eltern eingegangen – und auf die Erziehungspartnerschaft mit Migrantenfamilien, die mit besonderen Herausforderungen verbunden ist.
Es wünscht Ihnen eine interessante Lektüre und hofft, dass dieses Buch zu einer guten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Erzieher/innen und Eltern und zur Stärkung von Familien beitragen wird
Ihr
Martin R. Textor
Seit mehr als einem Jahrzehnt findet (wieder) eine intensive öffentliche Debatte über die Leistungsfähigkeit und Qualität unseres Bildungssystems statt. Sie wurde ausgelöst zum einen durch die Delphi-Befragungen, das „Forum Bildung“ der Bundesregierung und andere Gremien, die sich z.B. mit dem Entstehen der Wissensgesellschaft, dem zunehmenden Wettbewerbsdruck aufgrund der Globalisierung und dem daraus resultierenden Bedarf an hoch qualifizierten Fachleuten befassten. Zum anderen machten internationale Vergleichsuntersuchungen wie z.B. die OECD-, IGLU- und PISA-Studien deutlich, dass Kinder in der Bundesrepublik Deutschland eine schlechtere Schulbildung als in anderen Ländern erhalten und dass sie in Kindertageseinrichtungen weniger intensiv gefördert werden.
Zugleich verwiesen neuere Erkenntnisse aus Hirnforschung und Entwicklungspsychologie darauf, dass in der frühen Kindheit die für den späteren Schul- und Berufserfolg notwendigen emotionalen, sozialen und kognitiven Grundlagen gelegt werden. So wurde deutlich, dass die Bildungsbemühungen vor allem im Elementarbereich verstärkt werden müssen: Kindertageseinrichtungen haben einen Bildungsauftrag und sollten diesem mehr, umfassender und qualitativ besser nachkommen als bisher.
In allen Bundesländern wurden dann relativ schnell die entsprechenden Anforderungen an die Erzieher/innen in Bildungs- und Erziehungsplänen niedergelegt. Diese werden auch bezeichnet als Bildungsprogramm, Grundsätze elementarer Bildung, Orientierungsplan, Bildungs- (und Erziehungs-) Empfehlungen, Leitlinien, Bildungsvereinbarung oder Rahmenplan. Die Bildungspläne – so werde ich diese Publikationen im Folgenden nennen – wurden von den zuständigen Ministerien der Bundesländer verabschiedet. Obwohl sie nicht so verbindlich wie die Lehrpläne von Schulen sind, kommt ihnen eine große Bedeutung zu: Sie sind letztlich staatlich genehmigte Leitlinien für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Dementsprechend sind auch die Aussagen zur Erziehungspartnerschaft, die sich in den Bildungsplänen befinden, von hoher Relevanz – zumal sie im Vergleich zu den bundes- und landesgesetzlichen Regelungen zum Teil recht ausführlich und praxisnah sind. Deshalb wurden sie als Grundlage für dieses Kapitel über die Bedeutung, die Ziele und Aufgaben der Erziehungspartnerschaft genommen.
Die Bildungspläne der Bundesländer sind unterschiedlich lang; sie umfassen zwischen einigen Dutzend und rund 500 Seiten. Dementsprechend nimmt auch die Erziehungspartnerschaft in Kindertageseinrichtungen unterschiedlich viel Platz in den Bildungsplänen ein. Vereinzelt wird dieses Arbeitsfeld nur kursorisch gestreift; ansonsten wird ihm zwischen einer und mehr als 10 Seiten gewidmet.
Zumeist wird in den Bildungsplänen nun der neue Begriff „Erziehungspartnerschaft“ – oft gekoppelt mit „Bildungspartnerschaft“ – anstatt bzw. neben der „alten“ Bezeichnung „Elternarbeit“ verwendet. Damit ist eine Art Paradigmenwechsel impliziert: weg von der nur von der Seite der Erzieher/innen aus definierten „Arbeit an Eltern“ (mit den Eltern als „Konsumenten“ von Dienstleistungen) und hin zur Zusammenarbeit als gleichwertige und gleichberechtigte Partner bei der Erziehung und Bildung des jeweiligen Kindes.
In mehreren Bildungsplänen wird zunächst betont, dass die Familie die primäre bzw. wichtigste Sozialisationsinstanz ist und entscheidende Grundlagen für die Entwicklung der Kinder legt: „Erfahrungen, die das Kind in der Familie macht, bestimmen wesentlich seine Entwicklung und damit auch seinen späteren Bildungserfolg mit. Im Zusammenleben in der Familie finden grundlegende Bildungsprozesse statt, die entscheidenden Einfluss auf die Entfaltung und (Weiter) Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen eines Kindes haben. Darüber hinaus treffen Eltern wichtige Entscheidungen über den jeweiligen Bildungsverlauf ihres Kindes, zum Beispiel bei der Wahl der Bildungsinstitutionen oder indem sie sich an der Bildungsarbeit in den entsprechenden Institutionen aktiv beteiligen oder nicht. Eltern sind in der Regel die ersten und wichtigsten Bezugs- und Bindungspersonen für ihre Kinder und damit wesentliche Bildungspartner. Ihr Wissen und ihre Kenntnis über ihr Kind bedeuten für Fach- und Lehrkräfte einen wichtigen Beitrag, um dem jeweiligen Kind anknüpfende, lebensnahe Erfahrungen und Bildungsprozesse in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schule zu ermöglichen. Auch eine ganztägige Betreuung – in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung oder Offener Ganztagsschule – verringert nicht die Verantwortung der Eltern, ihren elterlichen Einfluss und die familiäre Prägung. Eltern sind die ‚natürlichen‘ Erzieherinnen und Erzieher. Sie sind die ersten Bezugspersonen des Kindes; ihr Verhalten und ihre Einstellungen sind Vorbild, prägen das Weltbild des Kindes maßgeblich und erhalten dadurch großes pädagogisches Gewicht“ (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen/Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2016, S. 61 f.).
Insbesondere in den ersten Lebensjahren ist die Familie die „Basis für Selbstbildungsprozesse der Kinder“, die ihnen „erste Fenster zur Welt“ eröffnet (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein 2012, S. 55). „Kinder erwerben in ihrer Familie Kompetenzen und Einstellungen, die für das ganze weitere Leben bedeutsam sind. Der Erwerb solcher Kompetenzen in der Familie bestimmt zu einem erheblichen Teil den Erfolg in Schule und Beruf“ (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration/Hessisches Kultusministerium 2014, S. 108).
Erzieher/innen sollten die familiale Lebenswelt des jeweiligen Kindes kennen, denn: „Die Kindertagesstätte als erste Einrichtung öffentlicher Erziehung und Bildung knüpft an die Erfahrungen des Kindes in seiner Familie an und erweitert diesen Erfahrungshorizont. Oft betritt das Kind in der Tageseinrichtung erstmals einen Lebensraum außerhalb seines familiären Umfelds. Dabei muss das Kind die Chance haben, seine bisher in der Familie erworbenen Fähigkeiten in die Kindertagesstätte mit einbringen zu können. Die familiäre Welt ist seine Basis, von der aus sich das Kind Neues aneignen kann oder sich diesem eher verschließt“ (Niedersächsisches Kultusministerium 2018, S. 41). Zugleich ist dies die Grundlage, auf der die institutionelle Bildungsarbeit aufbauen muss.
Die Familie als private und die Kindertageseinrichtung als öffentliche Institution für Erziehung und Bildung sind also von Anfang an aufeinander bezogen und durch die kontinuierliche wechselseitige Beeinflussung eng miteinander verbunden. Deshalb ist es laut den Bildungsplänen unabdingbar, dass sie miteinander kooperieren und gemeinsam den Entwicklungsprozess der Kinder begleiten und gestalten.
So ist es sinnvoll, nach einem gleichberechtigten und partnerschaftlichen Verhältnis zu trachten. „Anzustreben ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der sich Familie und Kindertageseinrichtung füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren. Sie erkennen die Bedeutung der jeweils anderen Lebenswelt für das Kind an und teilen ihre gemeinsame Verantwortung für die Erziehung des Kindes. Bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Fachkräften und Eltern findet das Kind ideale Entwicklungsbedingungen vor: Es erlebt, dass Familie und Tageseinrichtung eine positive Einstellung zueinander haben und (viel) voneinander wissen, dass beide Seiten gleichermaßen an seinem Wohl interessiert sind, sich ergänzen und einander wechselseitig bereichern. Diese Erziehungspartnerschaft ist auszubauen zu einer Bildungspartnerschaft. Wie die Erziehung soll auch die Bildung zur gemeinsamen Aufgabe werden, die von beiden Seiten verantwortet wird. Wenn Eltern eingeladen werden, ihr Wissen, ihre Kompetenzen oder ihre Interessen in die Kindertageseinrichtung einzubringen, erweitert sich das Bildungsangebot. Wenn Eltern mit Kindern diskutieren, in Kleingruppen oder Einzelgesprächen, bringen sie andere Sichtweisen und Bildungsperspektiven ein. Wenn Eltern Lerninhalte zu Hause aufgreifen und vertiefen, wird sich dies auf die Entwicklung des Kindes positiv und nachhaltig auswirken“ (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen/Staatsinstitut für Frühpädagogik München 2012, S. 426).
„Eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Eltern bzw. Familie und professionell pädagogisch Tätigen basiert auf drei wesentlichen Komponenten: auf Vertrauen, auf Respekt und auf gemeinsamen Zielen. Vertrauen und Respekt sind einerseits Voraussetzungen und andererseits Ergebnisse von Zusammenarbeit“ (Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2015, S. 356).
Erzieher/innen sind aber auch kraft Gesetzes verpflichtet, mit den Eltern zu kooperieren und sie an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen. In Bildungsplänen wird hier immer wieder auf § 22a Abs. 2 SGB VIII und auf entsprechende landesrechtliche Bestimmungen verwiesen. Hinzu kommt, dass Kindertagesstätten – bezogen auf das einzelne Kind – kein „eigenes“ Erziehungsrecht haben, sondern dass dieses ihnen von den Eltern per (Betreuungs-) Vertrag übertragen wird. Daraus resultiert ebenfalls eine Verpflichtung zur Kooperation.
In manchen Bildungsplänen wird die Sicherstellung einer hohen Qualität der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft verlangt, indem beispielsweise Qualitätsansprüche und -kriterien aufgelistet werden (z.B. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 2014, S. 53). Ferner wird auf die diesbezügliche Mitverantwortung der Träger und der Fachberatung verwiesen: „Zur Verantwortung der Träger gehört es, dem pädagogischen Personal ein ausreichendes Zeitbudget und entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten für die gute Kooperationsqualität mit Eltern zu gewähren. Die Qualität der Kooperation mit Eltern ist durch geeignete Verfahren regelmäßig zu überprüfen, sodass eventuell notwendige Maßnahmen eingeleitet werden können (...) oder die Qualifikation der Fachkräfte verbessert werden kann (z.B. durch Fortbildung, Fachberatung oder Supervision)“ (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen/ Staatsinstitut für Frühpädagogik München 2012, S. 431).
Ferner werden eine Situations- und Bedarfsanalyse sowie eine genaue Planung seitens der Erzieher/innen verlangt, damit sichergestellt ist, dass die Angebote der jeweiligen Kindertagesstätte möglichst genau den Bedürfnissen und Interessen ihrer Elternschaft entsprechen. Außerdem benötigt die Zusammenarbeit Zeit, gemeinsame Anstrengung und Gelegenheiten zur kontinuierlichen Reflexion.
Als Voraussetzungen auf Seiten der Erzieher/innen, die zum Entstehen einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft beitragen würden, werden in den Bildungsplänen z.B. eine vertrauensvolle und wertschätzende Haltung gegenüber allen Eltern, die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe und „Kulturen“ von Familien, die Anerkennung der elterlichen Lebenserfahrung und Erziehungskompetenz, die Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Eltern sowie die Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung miteinander genannt. „Für den Aufbau und Erhalt einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sind insbesondere soziale Kompetenzen erforderlich, die die innere Haltung der Fachkraft widerspiegeln:
Positive Grundhaltung allen Menschen gegenüber,