Knabenbeschneidung / Ausstellung gegen das neue Beschneidungsgesetz der Bundesregierung - Tomé Thomas Etzensperger - E-Book

Knabenbeschneidung / Ausstellung gegen das neue Beschneidungsgesetz der Bundesregierung E-Book

Tomé Thomas Etzensperger

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Beschreibung

Der Künstler Tomé setzte sich mit seinen Zeichnungen in einer Ausstellung gegen den geplanten Entwurf der Bundesregierung zur Beschneidung von Knaben ein. Sämtliche Proteste von Ärzten, Kinder- und anderen humanitären Organisationen konnten dieses Gesetz jedoch nicht verhindern. Seit der Legalisierung der Jungenbeschneidung in Deutschland am 12.12.2012 werden in Deutschland jedes Jahr 28´000 Jungen ohne medizinische Not beschnitten. Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen die Beschneidung und betrachtet diese als Körperverletzung. Auch eine Eingabe beim Bundespräsidenten, der dieses Gesetz noch hätte verhindern können, blieb ohne Erfolg.

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Seitenzahl: 14

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Ausstellung gegen den Gesetzesentwurf der Bundes-regierung zur Beschneidung von Knabenim Kinderporträtmuseum Augsburg am 25.11.2012

Druck & Distribution:tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

963 P 1176 Schmerz 2, Junge bei der Beschneidung im OP,festgeschnallt und festgehalten, Gersthofen, 29.6.2012

www.tome-art.com

http://kinderportraitmuseum-aktionen.jimdo.com/

973 P 1196 Bald (egalisiert von der Bundesregierung? Carbon und Farbstift, 65 X 50 cm, Augsburg, 20./21.7.12

Ein Gerichtsurteil als Auslöser, ein Gesetzesentwurf und was ich will

„AZ“ Mi 27 Juni 2012

Strafbare Beschneidung

Religion Urteil mit weitreichenden Folgen

Köln Die Beschneidung von Jungenim Islam oder im Judentum stelltnach einem Urteil des Kölner Land-gerichts eine strafbare Körperver-letzung dar. Schwerer als die Religi-onsfreiheit wiege das Selbstbestim-mungsrecht des Kindes. Das Urteilkönnte weitreichende Folgen haben.Der Zentralrat der Juden inDeutschland kritisierte es als einen„dramatischen Eingriff in dasSelbstbestimmungsrecht der Religi-onsgemeinschaften“.

In dem Urteil sprach das Gerichteinen Arzt, der einen muslimischenJungen beschnitten hatte, zwar frei.Dies jedoch nur mit der Begrün-dung, dass der Arzt von der Straf-barkeit nichts gewusst habe. Tat-sächlich müssten religiöse Beschnei-dungen als „rechtswidrige Körper-verletzung“ betrachtet werden, ur-teilte das Gericht. Das Urteil ist fürandere Gerichte nicht bindend, lautStrafrechtlern dürfte es allerdingseine Signalwirkung entfalten, (dpa)

„AZ“ 29-6.2012

Kinderrechte gestärkt

Zu „Strafbare Beschneidung“ (Panora-ma) vom 27. Juni:

Das Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung von Jungen in ihrem Urteil als strafbare Körper- verletzung darstellt, ist sehr zu be- grüßen und überfällig. Bravo im Namen der Kinderrechte! Das Ge- richt stellt die körperliche Unver- sehrtheit des Kindes über die überholten archaischen Bräuche von