Medienethik und Pressewesen. Der Deutsche Presserat als selbstkontrollierende Instanz -  - E-Book

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2016
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Printmedien, Presse, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Musikwissenschaft und Medienwissenschaft der HU), Veranstaltung: Vergleich der medienhistorischen Entwicklung der BRD und DDR (1945-1968), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich mit dem Deutschen Presserat als selbstkontrollierende Instanz innerhalb des Pressewesens in der Bundesrepublik Deutschland. Der Presserat wurde am 20. November 1956 in Bonn von Delegierten des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Deutschen Journalisten-Verbandes als freiwilliges Kontrollorgan der Presse gegründet. Der Status des Presserates als medienethisches Modell soll folgend mit Fokus auf dem Konzept der Medienethik diskutiert werden. Ziel dieser Arbeit ist es, Klarheit über das Modell der Medienethik zu schaffen und mit dem gewonnen Wissen anhand des Deutschen Presserates den Unterschied zwischen juristischer und moralischer Medienregulierung zu erläutern. Der Deutsche Presserat bietet sich dabei als Beispiel an, da er zu den bekanntesten und ältesten Modellen im Bereich der freiwilligen Selbstkontrolle gehört. Natürlich ist es auf Grund des gegebenen Umfangs nicht möglich, den Deutschen Presserat in seiner kompletten Komplexität zu erfassen. Was ist Medienethik? Welche Relevanz hat das Konzept der Medienethik für das Pressewesen? Wie resultiert daraus die Notwendigkeit einer moralischen Regulierung durch den Presserat und wie funktioniert eine solche Regulierung? Diese Fragen sollen im Zuge der Arbeit beantwortet werden. Das zweite Kapitel gibt einen kurzen Überblick über den medienrechtlichen Rahmen der Presse. Hierbei wird auf die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (2.1) sowie die „öffentliche Aufgabe“ der Presse (2.2) eingegangen. Die juristisch-politischen Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle dabei, warum der Bedarf für eine freiwillige Medienselbstkontrolle überhaupt erst besteht. Das dritte Kapitel beschreibt die Verflechtung von „Medien und Ethik“. Neben einer Definition der Konzepte von Ethik und Moral, befasst sich das Kapitel mit der Notwendigkeit einer moralischen Regulierung (3.2) und dem Stellenwert von Ethik im Journalismus (3.3). Kapitel 3 ist entscheidend, um im nächsten Schritt den Deutschen Presserat als ethisches Modell zu diskutieren. Kapitel 4 beschreibt die Medienselbstkontrolle als ethisches Modell. Nach einer kurzen Definition der Medienselbstkontrolle folgt in 4.2 die Abhandlung über die Gründung, Organisation und Arbeitsweise des Deutschen Presserates.

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Inhaltsverzeichnis

 

1. Einleitung

2. Der medienrechtliche Rahmen

2.1 Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland

2.2 Die „öffentliche Aufgabe“ der Presse

3. Medien und Ethik

3.1 Begriffsklärung Ethik und Moral

3.2 Notwendigkeit einer moralischen Regulierung

3.3 Ethik im Journalismus

4. Medienselbstkontrolle als ethisches Modell

4.1 Definition Selbstkontrolle

4.2 Der Deutsche Presserat

4.2.1 Geschichte des Deutschen Presserates

4.2.2 Zielsetzung und Organisation

4.2.3 Der Pressekodex

4.2.4 Sanktionen

5. Fazit

6. Quellenverzeichnis

 

1. Einleitung

Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich mit dem Deutschen Presserat als selbstkontrollierende Instanz innerhalb des Pressewesens in der Bundesrepublik Deutschland. Der Presserat wurde am 20. November 1956 in Bonn von Delegierten des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Deutschen Journalisten-Verbandes (vgl. Münch 2002, S. 175) als freiwilliges Kontrollorgan der Presse gegründet. Der Status des Presserates als medienethisches Modell (vgl. Stapf 2006, S. 10) soll folgend mit Fokus auf dem Konzept der Medienethik diskutiert werden.

Das zweite Kapitel gibt einen kurzen Überblick über den medienrechtlichen Rahmen der Presse. Hierbei wird auf die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (2.1) sowie die „öffentliche Aufgabe“ der Presse (2.2) eingegangen. Die juristisch-politischen Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle dabei, warum der Bedarf für eine freiwillige Medienselbstkontrolle überhaupt erst besteht.

Das dritte Kapitel beschreibt die Verflechtung von „Medien und Ethik“. Neben einer Definition der Konzepte von Ethik und Moral, befasst sich das Kapitel mit der Notwendigkeit einer moralischen Regulierung (3.2) und dem Stellenwert von Ethik im Journalismus (3.3). Kapitel 3 ist entscheidend, um im nächsten Schritt den Deutschen Presserat als ethisches Modell zu diskutieren.

Kapitel 4 beschreibt die Medienselbstkontrolle als ethisches Modell. Nach einer kurzen Definition der Medienselbstkontrolle folgt in 4.2 die Abhandlung über die Gründung, Organisation und Arbeitsweise des Deutschen Presserates.

Ziel dieser Arbeit ist es, Klarheit über das Modell der Medienethik zu schaffen und mit dem gewonnen Wissen anhand des Deutschen Presserates den Unterschied zwischen juristischer und moralischer Medienregulierung zu erläutern. Der Deutsche Presserat bietet sich dabei als Beispiel an, da er zu den bekanntesten und ältesten Modellen im Bereich der freiwilligen Selbstkontrolle gehört. Natürlich ist es auf Grund des gegebenen Umfangs nicht möglich, den Deutschen Presserat in seiner kompletten Komplexität zu erfassen.

2. Der medienrechtliche Rahmen

 

Während es sich bei der Selbstkontrolle um ein medieninternes Kontrollmittel handelt, befindet sich auf der anderen Seite die Medienpolitik und Rechtsprechung. Medienrecht und Medienpolitik gestalten hierbei die gesetzlichen Rahmenbedingungen (vgl. Stapf 2006, S. 49).

 

2.1 Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland

 

Bevor man einen Blick auf die freiwillige Medienselbstkontrolle wirft, ist es entscheidend die juristisch-politischen Bedingungen zu klären. Wie Wilke feststellt: „Ein Bedarf an professioneller Ethik ergibt sich aus den rechtlich geringen Einschränkungen“ (1996, S. 3). Die ethische Selbstverpflichtung wie etwa beim Deutschen Presserat, die im Zuge dieser Arbeit erörtert wird, ist nämlich das „Korrelat zur Freiheit“ (Wilke 1996, S. 4). Ohne die Freiheit der Medien würde demnach auch nicht der Bedarf einer freiwilligen Selbstkontrolle dieser bestehen.

 

Nach dem deutschen Medienrecht „gilt für das Verhältnis von Medien und Politik das Prinzip der Staatsferne“ (Stapf 2006, S. 55). Zur Zeit des Nationalsozialismus hingegen war die Presse „vollständig der staatlichen Kontrolle ausgeliefert und musste der Verbreitung staatlicher Propaganda dienen“ (Fechner 2010, S. 217). Erst 1949 wurde die Presse unter dem Grundgesetz wieder frei (vgl. ebd.) und die allgemeine Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt (vgl. Münch 2002, S. 172).

 

Die Pressefreiheit ist in Art. 5. Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. GG festgelegt und „schützt sowohl die individualrechtliche als auch die institutionelle Seite der Presse“ (Fechner 2010. S. 218) und ist daher „ein Recht des Einzelnen, Pressetätigkeit ohne staatliche Einflussnahme ausüben zu dürfen“ (ebd.). Die in Artikel 5 festgelegte Meinungs- und Pressefreiheit etabliert „für den Bereich der Medien einen Gestaltungsraum, der frei von rechtlicher Regelung ist“ (Griers 2003, S. 4). Demnach hat „jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ (Stapf 2006, S. 51). Der Art. 5 Abs. 1 Alt. GG etabliert „die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit als gleichwertige Grundrechte der Medien“ (Stapf 2006, S. 52) und schließt eine Zensur dieser Medien aus.

 

Natürlich stößt die Pressefreiheit auf jene Grenzen, „die durch die Gesetze des Straf- und Zivilrechts vorgegeben werden“ (Müller 2001, S. 91). Die Grundrechte der Presse finden ihre Schranken in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Recht am eigenen Bild, dem Jugendschutz und dem Schutz der persönlichen Ehre (vgl. Stapf 2006, S. 52).

 

2.2 Die „öffentliche Aufgabe“ der Presse