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Der Anwalt, der aus der Kälte kam
Er war ein Grenzgänger zwischen zwei Welten: Der Ostberliner Rechtsanwalt und DDR-Unterhändler Wolfgang Vogel war maßgeblich am Freikauf von mehr als 33.000 politischen Gefangenen der DDR beteiligt und stand dabei stets hoch in der Gunst westdeutscher Spitzenpolitiker – von Schmidt über Wehner bis hin zu Kohl. Doch wer war der geheimnisumwitterte politische Vermittler wirklich? Helfer in der Not oder gar des Teufels Advokat? Norbert F. Pötzl hat erstmals Zugang zu Vogels Privatarchiv und erhellt mit neuen Erkenntnissen ein wichtiges Kapitel deutsch-deutscher Nachkriegsgeschichte – spannend wie ein Agententhriller.
»Meine Wege waren nicht weiß und nicht schwarz. Sie mussten grau sein – anders ging es nicht. Ich wollte Anwalt der Menschen zwischen den Fronten sein.« In Wolfgang Vogels schillerndem Lebenslauf spiegelt sich die Deutschlandpolitik zur Zeit der Teilung. Als Unterhändler des SED-Regimes bewegt er sich geschmeidig im Schattenreich der Geheimdienste: Er arrangiert den Austausch von Spionen auf der Glienicker Brücke sowie den Freikauf politischer Gefangener durch die BRD und hilft durch sein diplomatisches Geschick bei rund 250.000 Familienzusammenführungen. In den Fünfziger- und Sechzigerjahren ist er das einzige Bindeglied zwischen den beiden deutschen Staaten und auch später wichtiger Gesprächspartner für Barzel, Wehner, Schmidt und Co. – weitaus mehr als nur ein Briefträger zwischen Ost und West. Norbert F. Pötzl führte zahlreiche Gespräche mit Vogels Witwe und anderen Zeitzeugen und befragte die ersten freigekauften politischen Häftlinge. Entstanden ist die fesselnde und differenzierte Biografie des DDR-Unterhändlers. Mit vielen bisher unveröffentlichten Fotos.
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Seitenzahl: 659
Norbert F. Pötzl
MissionFreiheit
Wolfgang Vogel
Anwalt der deutsch-deutschen Geschichte
WILHELM HEYNE VERLAG MÜNCHEN
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Copyright © 2014 by Wilhelm Heyne Verlag GmbH & Co. KG, München,
in der Verlagsgruppe Randomhouse GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München.
Redaktion: Johann Lankes, München
Umschlaggestaltung: Hauptmann & Kompanie Werbeagentur, Zürich,
unter Verwendung zweier Fotos von © Sparwasser/Getty Images
und © ullstein bild/Mehner
Satz: EDV-Fotosatz Huber/Verlagsservice G. Pfeifer, Germering
ISBN 978-3-641-12254-6V003
www.heyne.de
Inhalt
Prolog
I Der Auftrag
1 Heimat
2 Waldheim
3 Der Aufstand
4 Geheimer Informator
5 Westlizenz für »Georg«
II Eigene Wege
1 Kirchenmänner
2 Der Apotheker
3 Das Versprechen
4 Die Sache Abel
III Menschen und Schicksale
1 Der Mauerbau
2 Lösegeld
3 Menschen gegen Waren
4 Der ostdeutsche Auschwitzprozess
5 Der kaukasische Kreidekreis
6 Das Giftgas-Geheimnis
IV Zweimal Deutschland
1 Herbert Wehner
2 Politischer Vermittler
3 Helga
4 Kofferfälle
5 Honeckers persönlicher Beauftragter
6 Der Anwaltskanal
7 Der Briefträger
V Wege nach Westen
1 Grauzonen
2 Die Schlussakte von Helsinki
3 Botschaftsbesetzer
VI Im Zwiespalt
1 Feinde fürs Leben
2 Geraubte Kinder
3 Die Frau vom Checkpoint Charlie
4 Freya und Wolf
VII Die Weltbühne
1 Glienicker Brücke
2 Die Reise nach Israel
VIII Die Wende
1 Der Mauerfall
2 Der Prozess
Epilog
Anhang
Anmerkungen
Literatur und Quellen
Dank
Personenregister
Bildteil
Prolog
Er sei »der größte Menschenhändler unseres Jahrhunderts« gewesen, meinte der Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher am 11. November 1996 in Berlin und forderte viereinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten. »Weiß er überhaupt noch, was er sagt?«, hielt Bundespräsident a. D. Richard von Weizsäcker dem Ankläger entgegen. Als Menschenhändler bezeichne man zum Beispiel Leute, die afrikanische Eingeborene als Sklaven nach Amerika verkauften. Der Ost-Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Vogel hingegen sei »für die westdeutschen Verantwortlichen in allen Regierungen … der unentbehrliche Geschäftspartner« gewesen, »um Menschen den Weg in die Freiheit zu öffnen«. Das ehemalige Staatsoberhaupt kann sich die Denkweise des aus Nordrhein-Westfalen stammenden Juristen Brocher, Jahrgang 1954, nur mit einem »eklatanten Mangel an Kenntnis und Einsicht in die historisch-menschlichen Gegebenheiten« zu Zeiten der deutschen Teilung erklären.1
Auch mancher Historiker und Publizist sieht nur auf einem Auge gut. »So holten Konrad Adenauer und Axel Springer politische Häftlinge aus den DDR-Gefängnissen«, warb die Bild-Zeitung für ein von ihrem Chefredakteur Kai Diekmann herausgegebenes Buch.2 Der Bundeskanzler und der Großverleger allein?, möchte man wie bei Bertolt Brechts »Fragen eines lesenden Arbeiters« gern wissen. Hatten sie nicht wenigstens einen Helfer dabei?
Keiner der Beteiligten bezweifelte, dass das Geschäft moralisch anrüchig war. Nicht ohne Grund verbrämten die Bundesregierungen die Aktion schamhaft als »Besondere Bemühungen im humanitären Bereich«. 33 755 politische Häftlinge aus der DDR kaufte Bonn zwischen 1963 und 1989 frei und bezahlte dafür – und für rund 215 000 »Familienzusammenführungen« – mit Waren im Wert von mehr als 3,4 Milliarden D-Mark. Aber »zu den Praktiken des Freikaufs gab es keine hilfreiche Alternative«, sagte Wolfgang Vogel in einer Erwiderung auf die Anklage. So sahen es auch seine westdeutschen Gesprächspartner jeder politischen Couleur.
Oberstaatsanwalt Brocher soll schon bei den Vernehmungen Vogels im Frühjahr 1992 geäußert haben, »dass eigentlich alle, die mit der Ost-Politik der sozialliberalen Bundesregierung zu tun hatten, mit ihm auf die Anklagebank gehörten«.3 Gegen Vogel glaubte er etwas in der Hand zu haben: Er klagte den Anwalt wegen angeblicher Erpressung an, weil er ausreisende DDR-Bürger zum Verkauf ihrer Immobilien genötigt habe. Dabei hatte Vogel nur nach DDR-Vorschriften gehandelt, die den Antragstellern auch auf Merkblättern der Bundesregierung bekannt gemacht worden waren.4 Zwei- bis dreitausend Übersiedler von rund 215 000, denen Vogel zur Ausreise verhalf, hatten ihre Häuser verkauft, um die DDR verlassen zu können. 53 von ihnen stellten sich als Zeugen der Anklage zur Verfügung, weil sie meinten, sie könnten durch die strafrechtliche Verfolgung Vogels ihre einst in Ostdeutschland zurückgelassenen, nach der Wiedervereinigung schlagartig im Wert gestiegenen ehemaligen Besitztümer wiederbekommen. Der Bundesgerichtshof rehabilitierte Vogel 1998 von dem Vorwurf der Erpressung.5
Über den rechtlichen Auseinandersetzungen auf einem Nebenschauplatz geriet fast aus dem Blick, dass Wolfgang Vogel über dreieinhalb Jahrzehnte hinweg eine einzigartige historische Aufgabe wahrgenommen hat. Als Folge des Zweiten Weltkriegs waren auf deutschem Boden zwei Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung entstanden, eingebunden in zwei sich feindselig gegenüberstehende Machtblöcke. Für Nachgeborene, die den Kalten Krieg nicht mehr selbst erlebt haben, ist es schwer vorstellbar, dass der Ost-Berliner Advokat in den 1950er- und 1960er-Jahren fast das einzige Bindeglied zwischen beiden Staaten war; die Regierenden in Bonn mieden jeden offiziellen Kontakt mit Behörden der DDR, aus Furcht, dies könne als Anerkennung eines zweiten deutschen Staates ausgelegt werden.
Aber auch nach der Einrichtung Ständiger Vertretungen 1974 blieb der Jurist ohne Staatsamt ein auf beiden Seiten hoch geschätzter Unterhändler, »eine Figur der Geheimdiplomatie«, wie der Fernsehjournalist Jürgen Engert sagte.6 Vor allem Bundeskanzler Helmut Schmidt, der Vogel salopp »unseren Briefträger« nannte, und Herbert Wehner, der Fraktionsvorsitzende der Regierungspartei SPD von 1969 bis 1982, vertrauten dem Anwalt aus der DDR uneingeschränkt.
Für das innerdeutsche Klima zahlte sich aus, dass die DDR keinen verknöcherten SED-Apparatschik vorgeschickt hatte, sondern einen souverän auftretenden Mann mit bürgerlicher Bonhomie, der Maßanzüge trug und sich offen westlichen Luxus gönnte, der Seriosität ausstrahlte, aber auch herzhaft lachen und vergnügt grinsen konnte. Mancher Verhandlungspartner im Westen vergaß darüber manchmal fast, dass ihm ein Abgesandter des DDR-Regimes gegenübersaß – zumal Vogel bisweilen Interna preisgab und mehr Entgegenkommen zeigte, als seinen Auftraggebern recht sein konnte. Handschriftliche Notizen, die sich Wolfgang Vogel während seiner Unterredungen mit Bonner Politikern machte und die in diesem Buch erstmals wiedergegeben werden, bieten einen authentischen Einblick in Gesprächsverläufe.
Als Zwischenträger in diesem gespaltenen Land musste sich Vogel in das ideologisch geprägte Denken der jeweils anderen Seite hineinversetzen. Der englische Romancier und Spion Graham Greene (»Der dritte Mann«) könnte auch Vogels zwiespältige Rolle erfunden haben, »unter Kommunisten auf die Vorzüge des Kapitalismus, unter Kapitalisten dagegen auf die des Kommunismus« hinweisen zu müssen.7
Er bewegte sich nicht nur geschmeidig auf diplomatischem Parkett, sondern auch im Schattenreich der Geheimdienste. Seit 1962, als er den Austausch des in den Vereinigten Staaten inhaftierten KGB-Agentenführers Rudolf Abel und des über der Sowjetunion abgeschossenen US-Spionagefliegers Francis Gary Powers aushandelte, hat Vogel die wechselseitige Freilassung von rund 150 Geheimdienstmitarbeitern aus 23 Ländern arrangiert.
Wolfgang Vogel ist über Grenzen gegangen, im doppelten Wortsinn. Er hat den Eisernen Vorhang ein wenig gelüftet, die vom Zweiten Weltkrieg gezogene Demarkationslinie für die Menschen durchlässiger gemacht. Im DDR-Staatsapparat gab es mächtige Gegner, die nur danach trachteten, den aus ihrer Sicht oft zu nachgiebigen, zu kompromissbereiten Unterhändler kaltzustellen. Ihm fehle der »Klassenstandpunkt«, wurde ihm vorgehalten. Stasi-Minister Erich Mielke betrieb mehr als einmal Vogels Ablösung, doch SED-Generalsekretär Erich Honecker hielt seine schützende Hand über ihn.
Nicht nur die DDR hat Wolfgang Vogel vielfach geehrt: mit Ehrendoktorwürde, Professur und dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold. Auch Schweden und Österreich verliehen ihm hohe Auszeichnungen. Im Sommer 1987 sondierte Dieter Schröder, Berater des SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Hans-Jochen Vogel, bei Honeckers Staatssekretär Frank-Joachim Herrmann, ob dem DDR-Anwalt die Annahme des Bundesverdienstkreuzes genehmigt würde – was der DDR dann doch zu weit ging.8 Im September 1990, wenige Tage vor der offiziellen Wiedervereinigung, regte auch Bundeskanzler Helmut Kohl an, Wolfgang Vogel »in den ersten Monaten des nächsten Jahres« das Bundesverdienstkreuz zu verleihen.9
Daraus wurde nichts, weil der Advokat unvermittelt ins Zwielicht geriet. Die Wogen einer bisweilen hysterischen Vergangenheitsbewältigung schlugen nun ausgerechnet über dem Mann zusammen, der zu Zeiten der Teilung wie kaum ein anderer dazu beigetragen hatte, deren Folgen erträglicher zu machen.
Aufgefundene Akten enthüllten, dass Wolfgang Vogel in den 1950er-Jahren unter den Decknamen »Eva« und »Georg« vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als »Geheimer Informator« bzw. »Geheimer Mitarbeiter« geführt worden war. Der Anwalt hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er »einen Pakt mit dem Teufel« schließen musste. Jedem sei doch klar gewesen, pflegte Vogel zu sagen, dass er »nicht mit dem Postboten« habe verhandeln können.10 Aber in der Aufgeregtheit der frühen 1990er-Jahre, als die untergegangene DDR gern auf das Reizwort »Stasi« reduziert wurde, verdüsterte der Makel der Kollaboration das über Jahrzehnte erworbene Renommee.
Nun fühlten sich viele ermutigt, dem Anwalt eine Schurkenrolle zuzuweisen – darunter auch einige ehemalige Mandanten, denen Vogel einst zur Freiheit und zur Ausreise in den Westen verholfen hatte. Sie wussten ja, dass ihn das Anwaltsgeheimnis hinderte, gegen ihre Verleumdungen vorzugehen. »Die Frau vom Checkpoint Charlie«, die sich in Büchern und in einem Fernsehfilm auf Kosten Wolfgang Vogels als Opfer stilisierte, ist so ein Beispiel. In diesem Buch steht ihre wahre Geschichte. Dies ist möglich, weil Jutta Gallus ihren Anwalt von der Schweigepflicht entbunden hat.
Das Bundesinnenministerium, Rechtsnachfolger des bei der Wiedervereinigung aufgelösten Ministeriums für innerdeutsche Beziehungen, verpasste Vogel einen Maulkorb. Auf seine Anfrage beschied ihn 1995 ein Ministerialbeamter, dass sich aus seiner »seinerzeitigen anwaltlichen Tätigkeit für den Ministerrat der DDR fortwirkende Schweigepflichten ergeben«. Dabei unterschied der Beamte feinsinnig zwischen »Tatsachen, die im Interesse der ehemaligen DDR und ihrer Organe als Geheimnis zu behandeln waren«, und »Tatsachen, die vom Geheimhaltungswillen der Bundesrepublik Deutschland umfasst sind«. Für DDR-Interna würden »seinerzeitige Schweigepflichten seit dem 3. Oktober 1990«, dem Tag der neuen staatlichen Einheit, »nicht mehr bestehen«. Hingegen bestünden über Vorgänge, »die Behörden der Bundesrepublik Deutschland in Verfolgung humanitärer Bemühungen einem begrenzten Kreis von Wissensträgern in der DDR zu offenbaren genötigt waren«, die anwaltliche Schweigepflicht und »der strafrechtliche Geheimschutz … uneingeschränkt fort«.11
Nicht einmal dem Bundesarchiv, das im August 2012 eine erste Dokumentenedition über die Häftlingsfreikäufe zwischen 1962 und 1969 veröffentlichte, gab das Ministerium alle Unterlagen zur Veröffentlichung frei. »Es ist ein mühseliges Ringen um einzelne Blätter«, bekannte die Bearbeiterin Elke-Ursel Hammer.12
Etwas pikiert formulieren die Autoren der Edition, dass ihnen eine Quelle überhaupt nicht zur Verfügung stand: »Die Unterlagen des Rechtsanwalts Wolfgang Vogel befinden sich in Privatbesitz und waren für die Edition nicht zugänglich.«13 Die Dokumente aus Vogels Nachlass bilden die Basis dieses Buches. Sie zeigen unter anderem erstmals, wie die deutsch-deutsche Freikaufaktion tatsächlich begonnen hat, und korrigieren manche bisherige Darstellung. Es sind jedoch auch Archivalien westdeutscher Herkunft, die eine immer wieder verbreitete Legende widerlegen: dass die DDR aus Devisengier das Geschäft mit politischen Häftlingen erfunden habe. Die Entlastung der Staatskasse war ein durchaus willkommener Nebeneffekt. Wahr aber ist, dass die DDR ursprünglich Häftlinge aus Ost und West wechselseitig austauschen wollte; den Freikauf gegen Warenlieferungen hat ihr die Bundesregierung aufgedrängt.
Kennengelernt habe ich den damals bereits im Ruhestand lebenden Anwalt Wolfgang Vogel im Januar 1992, als die ersten Stasi-Gerüchte über ihn aufkamen. Als Berliner Büroleiter des Spiegel konfrontierte ich ihn, zusammen mit drei Kollegen, in seiner Kanzlei mit Erkenntnissen der Stasi-Unterlagen-Behörde, die damals nach ihrem Leiter Joachim Gauck, dem heutigen Bundespräsidenten, kurz »Gauck-Behörde« genannt wurde. Aus wochenlangen Recherchen des Teams resultierte der erste Spiegel-Artikel über die gegen Vogel erhobenen Vorwürfe.14 Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und die Prozesse vor dem Landgericht Berlin habe ich beobachtet und mehrmals im Spiegel darüber berichtet.
Meine Biografie Wolfgang Vogels beruht zum einen auf zahlreichen Gesprächen: mit Wolfgang Vogel selbst von 1992 bis zu seinem Tod 2008, mit seiner Ehefrau Helga, seinem Sohn Manfred und seiner Schwester Gisela, mit ehemaligen Verhandlungspartnern, Kollegen, Mandanten und anderen Zeitzeugen. Zum andern stützt sie sich, neben Vogels Nachlass, auf Dokumente aus öffentlich zugänglichen, neutralen Quellen: etwa aus dem Bundesarchiv in Berlin und Koblenz, aus der Stasi-Unterlagen-Behörde, aus Herbert Wehners Nachlass oder aus den National Archives in Washington. Aus allem zusammen fügt sich das Bild eines oft auf sich allein gestellten Grenzgängers zwischen den Fronten im Kalten Krieg.