Pandemiemanagement auf dem Prüfstand - Günter Kampf - E-Book

Pandemiemanagement auf dem Prüfstand E-Book

Günter Kampf

0,0

Beschreibung

Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (2G) traten in Deutschland im November 2021 in Kraft und sperrten Millionen Bürger für Monate aus dem Großteil des öffentlichen Lebens aus. Eine massive Einschränkung von Grundrechten! Ziel von 2G war es, die Infektionsdynamik von COVID-19 schnell zu beenden und eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens abzuwenden. Als Hauptverursacher für diese mögliche Entwicklung wurden die Ungeimpften gesehen. Waren Ungeimpfte tatsächlich häufiger die Quelle für eine Übertragung zu engen Kontakten? Trugen Ungeimpfte tatsächlich eine höhere Virenmenge und schieden diese länger aus? Gingen von Ungeimpften tatsächlich mehr Übertragungen zu engen Kontakten aus? Und haben sich unter 2G die Fallzahlen von COVID-19 und die Zahl schwerer Verläufe bei Ungeimpften tatsächlich stärker reduziert als bei den Geimpften bzw. Genesenen? Zahlreiche Studien sowie die Berichte des Robert Koch-Instituts belegen, dass der von einigen Wissenschaftlern und Politkern erwartete Effekt nicht eintrat. Nicht einmal die Impfquote ist während der Ausgrenzung Ungeimpfter stärker angestiegen als zuvor. Parallel dazu ist jedoch der Ton im Umgang miteinander zunehmend verroht. Eine diskriminierende Haltung gegenüber der anderen Gruppe war besonders stark bei Geimpften nachweisbar. Die Gesamtbilanz von 2G ist ernüchternd. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erkenntnisse für zukünftige politische Entscheidungen nicht unberücksichtigt bleiben.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 95

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Vorwort

Im Mai 2020 äußerte sich der Ministerpräsident Sachsens Michael Kretschmer zu Spekulationen um den möglichen Verlust von Grundrechten für Ungeimpfte im Verlauf der Pandemie. Diese Behauptung sein absurd und bösartig. Doch im November 2021 traten in Deutschland wegen der „Infektionsdynamik“ von COVID-19 die 2G-Kontaktbeschränkungen in Kraft. Damit war ausschließlich den Geimpften und Genesenen der Zugang zu fast allen Bereichen des öffentlichen und sozialen Lebens vorbehalten. Millionen ungeimpfter Bürger duften über Wochen nur noch in Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Selbst das Betreten von Bekleidungsgeschäften oder Baumärkten war Ungeimpften über Wochen verboten. Es war ein bis dahin einmaliger selektiver Eingriff in die Grundrechte von Millionen Bürgern aufgrund eines Gesundheitszertifikats.

Zum Herbst 2021 stiegen die COVID-19-Fallzahlen wieder an, die Delta-Variante von SARS-CoV-2 machte praktisch alle Neuinfektionen aus. Die politischen Entscheider, unterstützt von einigen Wissenschaftlern bzw. Wissenschaftsorganisationen, wollten diese „vierte Welle brechen“ und eine „Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden“. So lautete die offizielle Begründung für die Maßnahmen im Herbst 2021. 69 % der Bevölkerung hatten zu diesem Zeitpunkt bereits eine COVID-19-Grundimmunisierung, der Anteil unter den älteren Menschen ab 60 Jahren war mit 87 % sogar noch höher. Somit hatte ein Großteil der stärker gefährdeten Menschen ihr persönliches Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 durch die Impfung bereits reduziert. Außerdem gab es weiterhin die Möglichkeit von COVID-19-Tests, um Virenträger zu entdecken und vorübergehend aus dem öffentlichen Leben auszuschließen.

Doch mit der 2G-Entscheidung standen die Ungeimpften im Fokus, weil sie als Hauptverursacher der Infektionsdynamik ausgemacht wurden. Zu dieser Einschätzung haben verschiedene öffentliche Äußerungen von Politkern sicher ihren Beitrag geleistet. „Wer geimpft ist, stellt keine Gefahr dar“, sagte der bayrische Ministerpräsident Markus Söder im August 2021. Im Oktober desselben Jahres äußerte sich der Schweizer Bundesrat Alain Berset: „Mit dem Zertifikat kann man zeigen, dass man nicht ansteckend ist“, was ausdrücklich die Geimpften mit einem Zertifikat einbezog.

Die Rollen waren nun klar verteilt. Das vereinfachte Verständnis der damaligen epidemiologischen Lage fand schließlich seine Umsetzung in den 2G-Regeln. Doch waren tatsächlich robuste wissenschaftliche bzw. epidemiologische Erkenntnisse vorhanden, die zur Rechtfertigung von 2G vorhanden waren? Und hat 2G den erwarteten epidemiologischen und gesundheitlichen Nutzen erbracht?

Der Präsident der Robert Koch-Instituts Lothar Wieler sprach sich am 25. Januar 2023 dafür aus, die Entscheidungen und Maßnahmen der Coronapandemie aufzuarbeiten. Es brauche hier eine saubere Analyse, um daraus für die Zukunft zu lernen. Es hätte bei den Empfehlungen zu Maßnahmen immer Spielräume gegeben, dieser sei jedoch während der Pandemie nicht ausreichend mit der nötigen Sorgfalt, Ruhe und Sachlichkeit betrachtet worden.

Ich werde in diesem Buch nun der Frage nachgehen, ob die Ungeimpften tatsächlich häufiger Virenträger waren, ob sie als COVID-19-Fall tatsächlich eine höhere Virenlast in sich tragen, das Virus tatsächlich länger ausscheiden bzw. im Gegensatz zu den Geimpften häufiger enge Kontaktpersonen oder Haushaltsmitglieder anstecken. Darüber hinaus werde ich versuchen zu klären, ob die von der Politik und Teilen der Wissenschaft formulierten Ziele von 2G tatsächlich erreicht wurden. Wurde die Infektionsdynamik gebrochen? Kam es zu weniger Übertragungen? Hat sich unter 2G die Impfquote deutlicher erhöht? Nur wenn ein relevanter gesundheitlicher Nutzen tatsächlich nachweisbar wäre, könnten im Rückblick derartig drastische Einschränkungen von Grundrechten für Millionen Bürger überhaupt gerechtfertigt werden. Wenn 2G jedoch keinen relevanten gesundheitlichen Nutzen zur Folge hatte, stellt sich die Frage zur Verhältnismäßigkeit dieser Beschlüsse und zur Verantwortung in Politik und Wissenschaft.

Abschließend bitte ich alle Leser, zwei Hinweise zu beachten. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Der zweite Hinweis betrifft die Aktualität der hier dargestellten Informationen, denn die Entwicklung neuer Erkenntnisse in wissenschaftlichen Fachzeitschriften ist bei diesem Thema unverändert rasant. Die hier ausführlicher dargestellten Studienergebnisse habe ich mit größter Sorgfalt zusammengetragen und ich hoffe, bis zum Abschluss des Manuskripts keine wesentlichen Erkenntnisse übersehen zu haben. In diesem Sinn wünsche ich allen Lesern eine interessante und erkenntnisreiche Lektüre.

Inhaltsverzeichnis

1. Es begann in Hamburg

2. Entwicklungen im Zeitraum um 2G

2.1. SARS-CoV-2-Varianten

2.1.1. Höhere Übertragbarkeit der Omikron-Variante

2.1.2. Mildere Verläufe durch die Omikron-Variante

2.1.3. Mehr asymptomatische Fälle durch die Omikron-Variante

2.1.4. Schwächere Impfwirkung gegenüber der Omikron-Variante

2.2. Erst- und Auffrischimpfungen

2.3. Hospitalisierte COVID-19-Fälle mit akuter Atemwegsinfektion

3. Begründungen für 2G

3.1. „Ungeimpfte spielen mit dem Leben der anderen“

3.2. „Ungeimpfte übertragen das Virus häufiger“

3.3. „Neuinfektion zu 91,5% bei Ungeimpften“

3.4. „Bei 8 bis 9 von 10 Ansteckungen sind Ungeimpfte involviert“

4. Ziel: COVID-19-Fallzahlen senken

4.1. „Infektionsdynamik brechen“

4.2. Hypothese für sinkende Fallzahlen

4.3. Fallzahlen bei Geimpften und Ungeimpften

4.3.1. Erkenntnisse aus Impfstoffstudien – symptomatische Fälle

4.3.2. Daten aus Deutschland – symptomatische Fälle

4.3.3. Erkenntnisse aus Impfstoffstudien – asymptomatische Fälle

4.3.4. Zahlen aus Großbritannien – alle Fälle

4.4. Wurde die Fallzahl durch 2G reduziert?

5. Ziel: Übertragungen verhindern

5.1. „Ansteckungswahrscheinlichkeit senken“

5.2. Hypothese für weniger Übertragungen

5.3. Virenlast in Abhängigkeit vom Impfstatus

5.3.1. RNA-Nachweis (PCR-Test)

5.3.2. Nachweis infektiöser Viren (Zellkultur)

5.4. Virenpersistenz in Abhängigkeit vom Impfstatus

5.5. Quelle für Ausbruch: grundimmunisierter Patient

5.6. Übertragungsraten nach Impfstatus der Indexfälle

5.7. Hot Spots für Risikokontakte

5.8. Ausbrüche unter Geimpften und Genesenen

5.8.1. 2G in Bars: 10 % - 60 % infiziert

5.8.2. 2G in Clubs: 1 % - 22 % infiziert

5.8.3. 2G in Chorproben und -konzerten: 12 % - 40 % infiziert

5.8.4. Weihnachtsfeier unter „fast 2G“: 73 % infiziert

5.8.5. 2G Pflegeheim: 39 % der Bewohner infiziert

5.9. Wie sind die Ausbrüche zu deuten?

5.10. Wurden Übertragungen durch 2G gesenkt?

6. Ziel: Anzahl schwerer Verläufe reduzieren

6.1. „Überlastung des Gesundheitssystems verhindern“

6.2. Wurden schwere Verläufe verhindert?

6.2.1. Hospitalisierte COVID-19-Fälle

6.2.2. COVID-19-Fälle auf Intensivstationen

7. Ziel: Druck auf Ungeimpfte erhöhen

8. War 2G verhältnismäßig?

8.1. Betroffene Grundrechte

8.2. Eignung

8.2.1. Eindämmung des Infektionsgeschehens

8.2.2. Überlastung des Gesundheitssystems verhindern

8.2.3. Höhere Impfquote erreichen

8.3. Erforderlichkeit

8.3.1. Das „mildeste gut geeignete Mittel“

8.3.2. Beeinträchtigungen durch 2G

8.3.3. Gezielte Testpflicht wahrscheinlich effektiver

8.3.4. 2G bei hoher Impfquote überhaupt erforderlich?

8.3.5. Nationaler Pandemieplan und Kontaktbeschränkungen

8.4. Verhältnismäßigkeit

8.4.1. Simulationsstudie: erwartbarer Effekt von 2G sehr gering

8.4.2. Urteil zu Einzelhandel (Niedersachsen)

8.4.3. Urteil zu Sport unter freiem Himmel (Niedersachsen)

9. Die Gesellschaft unter 2G

9.1. Öffentliche Äußerungen

9.2. Geimpfte denken stärker diskriminierend

9.3. Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten

9.4. Ausblick

10. Danksagung

Quellenverzeichnis

Zum Autor

1. Es begann in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg hatte im August 2021 als erstes Bundesland ein 2G-Optionsmodell beschlossen, nach dem Betreiber von Gaststätten, Clubs, Hotels, Theatern, Kinos, Museen, Konzertsälen, Messen, Fitnessstudios, Saunen, Schwimmbädern und Sportveranstaltungen freiwillig auf 2G umstellen konnten. Diese Maßnahme sollte ermöglichen, Geimpften und Genesenen den Zugang ohne Kapazitätseinschränkungen, Abstandsgebote oder Testpflichten zu gewähren [1]. Nach diesem Modell war Ungeimpften der Zugang zu diesen Bereichen des öffentlichen Lebens verwehrt, selbst wenn sie einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Test vorweisen konnten. Doch viele Geschäfte scheuten zunächst den Aufwand, jeden Impfausweis zu kontrollieren bzw. ungeimpfte Kunden auszugrenzen [2].

Ab dem 4. Dezember 2021 galt 2G verpflichtend für Gastronomie, Bars, Clubs, Diskos, körpernahe Dienstleister, Sport in geschlossenen Räumen sowie Freizeitchöre und Orchester [3]. Lediglich das Betreten von Supermärkten, Drogerien und Apotheken war ungeimpften Bürgern in dieser Zeit noch erlaubt [4]. Nach Ansicht des Senats bestand in der 2G-Personengruppe ein so geringes Infektionsrisiko, dass für sie die Lockerung ohne Testpflicht, Maskenpflicht, und Abstandsgebot als vertretbar angesehen wurde. Die Begründung für 2G in diesen Teilen des öffentlichen Lebens lautet außerdem, dass es sich hier um Einrichtungen mit Publikumsverkehr handelt, die durch ein besonders hohes Infektionsrisiko gekennzeichnet sind [5].

Am 6. Dezember 2021 wurde zusätzlich die Präsenzlehre an der Universität Hamburg zur 2G-Veranstaltung erklärt. Ungeimpften sollte aber bei Bedarf ein Ersatzangebot gemacht werden [6].

Am 12. Februar 2022 wurde die 2G-Regelung für den Einzelhandel aufgehoben [7]. Das wird unter anderem an den zahlreichen Klagen gelegen haben, von denen hier eine beispielhaft beschrieben wird.

Bereits am 30. Dezember 2021 hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Bekleidungsgeschäfte, Buchhandlungen und Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen und somit nicht unter die 2G-Regel fallen. Nach dem Urteil der Richter sind Bekleidungsgeschäfte deshalb von der 2G-Regel ausgenommen, "weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne" [8]. Schon vorher hatten die Richter klargestellt, dass Spielzeugläden ebenfalls davon ausgenommen sind. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen [8].

Die 2G-Regelung wurde ab dem 4. März 2022 durch die 3G-Regelung in Restaurants und Hotels ersetzt. Ab dem 20. März 2022 wurde 2G für Clubs, Diskos und Veranstaltungen unter Auflagen beendet. Die letzten Auflagen für den Zugang zu ausgewählten Bereichen galten noch bis zum 30. April 2022, beispielsweise ein negativer Test für Ungeimpfte (Tabelle 1).

Datum

Supermärkte, Drogerien, Apotheken

Einzelhandel

Restaurants, Hotels

Clubs, Diskos, Veranstaltungen

20.11.2021

12.02.2022

04.03.2022

*

20.03.2022

*

*

01.05.2022

Tabelle 1: Bereiche des öffentlichen Lebens, zu denen Ungeimpfte während der 2G-Regelung keinen Zugang hatten; * nur mit einem negativen COVID-19-Test (3G).

Die Folge dieses Beschlusses war einerseits die Ausgrenzung aller Ungeimpften ohne vorherige COVID-19-Infektion aus großen Teilen des öffentlichen Lebens. Doch auch Geimpfte und Genesene konnten während dieser Zeit ausgegrenzt sein, wenn die Gültigkeit ihrer Impfung (nach neun Monaten) oder ihres Genesenennachweises (nach sechs Monaten; ab dem 15. Januar 2022 bereits nach drei Monaten) abgelaufen war.

In Österreich wurden vergleichbare Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte beschlossen. Zunächst hatte die Regierung Österreichs noch eine 2G-Regel für Lokale, Tourismus, Veranstaltungen und Sport eingeführt: Nach dieser Regel hatten nur noch Geimpfte und von COVID-19 Genesene Zutritt. Im November 2021 wurden noch schärfere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte beschlossen. Man sprach von einem „Lockdown für Ungeimpfte“. Sie durften ihr Zuhause nur noch dann verlassen, wenn sie ihre täglichen Bedürfnisse decken wollten, zur Arbeit zu gehen wollten oder wenn sie Hilfe benötigten. Diese selektive Einschränkung der Grundrechte von Ungeimpften ging in Österreich somit noch etwas weiter.

2. Entwicklungen im Zeitraum um 2G

Für die spätere Bewertung der möglichen Effekte von 2G ist es wichtig, sich die Entwicklungen verschiedener Faktoren vor Augen zu führen, die als Erklärung für Veränderungen der COVID-19-Fallzahlen oder schwerer COVID-19-Verläufe in Betracht kommen können.

2.1. SARS-CoV-2-Varianten

Im Herbst 2021 herrschte in Deutschland fast ausschließlich die Delta-Variante vor. Doch die Omikron-Variante setzte sich zum Jahresende hin immer mehr durch und machte bereits Ende Januar 2022 mehr als 90 % aller COVID-19-Fälle in Deutschland aus (Abbildung 1).

Abbildung 1: Anteil der SARS-CoV-2-Varianten bei neuen COVID-19-Fällen in Deutschland; Daten aus den jeweiligen Wochenberichten des Robert Koch-Instituts; 2G wurde am 18. November 2021 beschlossen und beispielsweise in Hamburg ab dem 4. Dezember 2021 (KW 48) umgesetzt.

Dieser Wechsel der SARS-CoV-2-Varianten ist aus verschiedenen Gründen von großer Bedeutung im Hinblick auf die Interpretation des Infektionsgeschehens in dieser Zeit.

2.1.1. Höhere Übertragbarkeit der Omikron-Variante

Eine Untersuchung aus Spanien zeigte, dass unabhängig von der Impfung der Studienteilnehmer die Omikron-Variante in 39 % zu einer Zweitinfektion führte, wohingegen es bei der Delta-Variante nur 26 % waren [9