Wissenschaft ist frei - Günter Kampf - E-Book

Wissenschaft ist frei E-Book

Günter Kampf

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Beschreibung

Es steht nicht gut um die Freiheit der Wissenschaft. Ihre Unabhängigkeit, finanziert durch den Staat, ist normalerweise ein großer Vorteil, solange der Staat kein eigenes Interesse am Ergebnis hat. Doch in der COVID-19-Pandemie scheint das bei einzelnen Fragestellungen nicht mehr zu gelten. So wurden beispielsweise wissenschaftliche Veröffentlichungen zu Masken aus fadenscheinigen Gründen abgewertet oder zurückgezogen. Öffentliche Kritik an ausgewählten Maßnahmen kommt vorwiegend von Wissenschaftlern außerhalb des Staatsdienstes. Sogenannte Faktenchecker deklarierten Berichte über einzelne wissenschaftliche Publikationen als "schädliche Inhalte". Politiker üben offenen Druck auf Wissenschaftler aus, wenn diese nicht den Kurs der Regierenden unterstützen. Und die Leopoldina beschreibt ein Dokument als Wissenschaft, was in keiner Weise den internationalen Ansprüchen an evidenzbasierte Empfehlungen entspricht. Warum ist das so? Anhand ausgewählter Beispiele wird nachvollziehbar aufgezeigt, warum der Staatsdienst bei einzelnen Fragestellungen möglicherweise einen Interessenkonflikt darstellt. Die Wissenschaft kann nur dann wieder frei sein, wenn sie öffentlich Distanz zu staatlichen Autoritäten wahrt, kontroverse Debatten einfordert und politische Entscheidungen und ihre Begründungen fortwährend kritisch und ergebnisoffen auf ihre wissenschaftlichen Grundlagen hinterfragt.

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Günter Kampf

Wissenschaft ist frei

Auch in der Pandemie?

© 2021 Günter Kampf

Bildquelle (Umschlag): Natalyia Vaitkevich von Pexels

Verlag & Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

ISBN

Paperback       978-3-347-36338-0

Hardcover      978-3-347-36339-7

e-Book             978-3-347-36340-3

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Die Wissenschaft ist frei

1.1. Deutsche UNESCO-Kommission

1.2. Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit

1.3. Deutsche Forschungsgemeinschaft

2. Evidenzbasierte Medizin

2.1. Vorgehensweise

2.1.1. Fragestellung definieren

2.1.2. Systematische Literaturrecherche

2.1.3. Kritische Evidenzbewertung

2.1.4. Abwägung der konkreten Situation

2.1.5. Selbstkritische Evaluation

2.2. Evidenzkategorien der KRINKO

2.3. Bedeutung für COVID-19-Maßnahmen

3. Masken

3.1. Maskentypen

3.2. Studienlage zur Effektivität

3.2.1. Filtrationsleistung (Laborstudien)

3.2.2. Virale Atemweginfektionen

3.2. Ärztlicher Fortbildungsbeitrag

3.3. Gesellschaft für Virologie

3.4. Hochrangige Veröffentlichungen

3.4.1. Masken: „wirkungsvollste Maßnahme“

3.4.2. Masken: „Ausbrüche sicher verhindert“

3.5. Deutsches Ärzteblatt

3.5.1. Übersichtsarbeit zur Wirksamkeit

3.5.2. Berichterstattung zu Masken

3.6. Freiheit der Wissenschaft?

4. Die Leopoldina

4.1. Das Selbstbild der Leopoldina

4.2. Die 7. Ad-hoc-Stellungnahme

4.2.1. Der Vergleich mit Irland

4.2.2. Das Szenario ohne harten Lockdown

4.2.3. Die Arbeitsgruppe

4.2.4. Echte Experten und Pseudoexperten

4.2.5. Unabhängigkeit der Arbeitsgruppe?

4.2.6. Vorspiegelung der Professionalität?

4.3. Reaktionen auf die Stellungnahme

4.3.1. Offener Brief von Prof. Michael Esfeld

4.3.2. Stellungnahme von Jörg Friedrich, Die Welt

4.3.3. Austritt von Prof. Stephan Luckhaus

4.3.4. Austritt von Prof. Thomas Aigner

4.4. Grenze zwischen Wissenschaft und Politik

4.5. Freiheit der Wissenschaft?

5. Staatsdienst als Interessenkonflikt?

5.1. Interessenkonflikt „Industrie“

5.2. Interessenkonflikt „Staat“?

5.3. Netzwerk Wissenschaftsfreiheit

5.4. Wer übt Kritik an der Politik?

5.4.1. Prof. Matthias Schrappe

5.4.2. Prof. Klaus Püschel

5.4.3. Prof. Sucharit Bhakdi

5.4.4. Prof. Stefan Hockertz

5.4.5. Profs. René Gottschalk / Ursel Heudorf

5.4.6. Prof. Ines Kappstein

5.4.7. Dr. Wolfgang Wodarg

5.4.8. Prof. Franz Allerberger

5.4.9. Prof. Alexander Kekulé

5.4.10. Die häufige Gemeinsamkeit

5.4.11. Die Lücke

5.5. Rolle des Wissenschaftsmarketings

5.6. Aufklärung schwerer Impffolgen

5.7. Freiheit der Wissenschaft?

6. Offener politischer Druck

6.1. COVID-19-Impfung von 12-17-Jährigen

6.1.1. Ständige Impfkommission (STIKO)

6.1.2. Plädoyer einer Fachgesellschaft

6.1.3. Der 124. Deutsche Ärztetag

6.1.4. Jens Spahn

6.1.5. Dr. Markus Söder

6.1.6. Prof. Karl Lauterbach

6.1.7. Saskia Esken

6.1.8. Manfred Lucha

6.1.9. Bewertung der Politik durch die STIKO

6.2. Maskenpflicht im öffentlichen Raum

6.2.1. Der Bundesärztekammerpräsident

6.2.2. Gab es politischen Druck?

6.3. Freiheit der Wissenschaft?

7. „Faktenchecker“ und Wissenschaft

7.1. Beispiel: Facebook

7.2. Beispiel: Twitter

7.3. Was sind „schädliche Inhalte“?

7.4. Recht auf Meinungsfreiheit

8. Zurückgezogene Veröffentlichungen

8.1. Option Leserbrief

8.2. Option Corrigendum

8.3. Option Rückzug

8.3.1. Gründe für Rückzug

8.3.2. Ethische Richtlinien

8.4. Publikationen zu COVID-19

8.5. Beispiel: Kohlendioxid unter Masken

8.5.1. Eignung des Messgeräts

8.5.2. Wird eingeatmete Luft gemessen?

8.5.3. Die Schlussfolgerungen

8.5.4. Weitere gutachterliche Anmerkungen

8.5.5. Sind die Rückzugskriterien erfüllt?

9. Ausblick

9.1. Wissenschaft

9.1.1. Das sollte sie leisten

9.1.2. Das sollte sie lassen

9.2. Politik und Staat

9.2.1. Das sollten sie leisten

9.2.2. Das sollten sie lassen

10. Danksagung

11. Quellenverzeichnis

Vorwort

Die Versuchung für politischen Missbrauch von Wissenschaft ist so alt wie die Wissenschaft selbst. Denn Wissen verleiht Macht. Wir benötigen Erkenntnisse über die Welt, um unsere Ziele in der Welt zu erreichen. Wer glaubhaft machen kann, über Wissen zu verfügen, hat damit Macht, die Handlungen anderer zu beeinflussen. Für Politiker ist die Macht, die Wissen verleiht, attraktiv. Politiker sind in der Regel keine Wissenschaftler. Ihnen wird im Allgemeinen nicht mehr Wissen zugetraut als in der Bevölkerung generell vorhanden ist. Dementsprechend ist ihre Macht in republikanischen Rechtsstaaten durch das Mandat begrenzt, das ihnen im Rahmen der Verfassung vom Volk durch Wahlen verliehen wird. Wissenschaftler hinzuziehen zu können, die besondere Wissensansprüche zur Steuerung der Gesellschaft in einer als krisenhaft empfundenen Situation erheben, ist für Politiker attraktiv, weil es ihnen eine Macht verleiht, die ihnen auf dem normalen verfassungsmäßigen Weg nicht zusteht: Angeblich durch Wissenschaft erzeugtes Wissen legitimiert politische Handlungen, die nicht einmal durch die Grundrechte beschränkt sind. Die Situation wird geradezu umgekehrt: Grundrechte sollen nur noch unter Bedingungen gewährt werden, die von einigen Wissenschaftlern gesetzt werden (jüngstes Beispiel: sich einer Impfung unterziehen, um Grundrechte zu erhalten). Selbstverständlich gelten Grundrechte auch in totalitären Staaten unter den vom jeweiligen Regime gesetzten Bedingungen, die natürlich immer einem höheren Ziel angeblichen Allgemeinwohls gelten. Damit sind es aber keine Grundrechte mehr: Grundrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie bedingungslos gelten. So ergibt sich eine unheilige Allianz aus Politik und Wissenschaft: Politiker erhalten durch wissenschaftliche Legitimation eine Macht, die sie auf verfassungsmäßigem Wege nicht erlangen können; Wissenschaftler können sich ins Rampenlicht stellen, wenn sie Politikern ihre angeblich wissensbasierten Anweisungen geben.

Günter Kampf zeigt in diesem Buch auf, wie durch die Versuchung politischen Einflusses die Freiheit der Wissenschaft unterminiert wird. Wissen wird teilweise so zurechtgebogen, dass es bestimmte politische Handlungen rechtfertigt, die massiv in die Lebensgestaltung der Menschen eingreifen – von der Verpflichtung, Masken zu tragen bis hin zu dem Verbot, seinen Beruf auszuüben und detaillierten Vorgaben, welche sozialen Kontakte man pflegen darf und welche nicht, wie wir es mit den Lockdowns erlebt haben. Die Stärke dieses Buches ist es, dass Günter Kampf stets präzise und detailliert argumentiert statt pauschale Angaben und Urteile zu formulieren. Das Buch bleibt immer auf einer rein sachlichen Ebene: Die Tatsachen sprechen für sich selbst. Werturteile, welche die Stimmung weiter anheizen würden, unterbleiben. Kurz, das Buch zeichnet sich durch hanseatische Gründlichkeit und Sachlichkeit aus.

Insbesondere legt Günter Kampf dar, wie die staatliche Organisation und Finanzierung von Wissenschaften in staatlichen Hochschulen, Fachgesellschaften und Akademien in der gegenwärtigen Corona-Krise die Freiheit der Wissenschaft gefährdet statt sie zu schützen: Eigentlich sollen die staatliche Finanzierung und Organisation von Wissenschaft die Unabhängigkeit der Forschung und Lehre von bestimmten wirtschaftlichen, weltanschaulichen, religiösen oder politischen Interessen garantieren. Doch wenn die Regierung selbst Ansprüche an die Wissenschaft zur Legitimation bestimmter politischer Handlungen stellt, dann sind Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft gefährdet. Günter Kampf deckt die entsprechenden Zusammenhänge detailliert und überzeugend auf.

Um eine unheilige Allianz zwischen Wissenschaft und Politik handelt es sich hier deshalb, weil Wissenschaft die Rolle von Religion in der voraufklärerischen Zeit einnimmt: Wie damals angebliche religiöse Erkenntnisse die Zwangsmaßnahmen der Herrscher von Gottes Gnaden legitimierten, so legitimieren heute in der Corona-Krise einige angeblich wissenschaftliche Erkenntnisse gesamtgesellschaftliche Zwangsmaßnahmen mit massiven Grundrechtseinschränkungen. So wie damals die entsprechende Religion als die einzig wahre dargestellt werden musste, um diese Legitimation leisten zu können, so muss heute diese Wissenschaft als unbezweifelbare Erkenntnis präsentiert werden, über die keine Debatte innerhalb der Wissenschaft besteht, um diese Legitimation leisten zu können. Das ist der Grund, weshalb der Versuch, politische Handlungen wissenschaftlich zu legitimieren, die Freiheit der Wissenschaft unterminiert: Die innerwissenschaftliche Debatte, in der verschiedene Argumente ausgetauscht und Positionen kontrovers diskutiert werden, um der Wahrheit näher zu kommen, wird von der Politik nicht kompromisslos eingefordert. Denn in dem Moment, in dem diese Debatte frei ablaufen kann, bricht der Versuch der wissenschaftlichen Legitimation politischer Zwangsmaßnahmen möglicherweise zusammen: Politik kann ja nicht in einer wissenschaftlichen Kontroverse für eine bestimmte Seite Stellung beziehen. Ihr nützt nur Wissenschaft, die in der Öffentlichkeit als ein Block dargestellt werden kann, der mit einer Stimme spricht.

Die Alternative dazu ist Aufklärung: Wissenschaft dient der Öffentlichkeit, nicht der Politik. Die Öffentlichkeit besteht aus mündigen Bürgern, die sich selbst ihr Urteil bilden, statt Handlungsvorgaben von einer Autorität zu empfangen. Die Aufklärung, die dieses Buch bietet, trägt hoffentlich dazu bei, dass auch Wissenschaftler sich wieder mehr wie mündige Bürger verhalten und deutlich mehr öffentliche Distanz zu staatlichen Autoritäten zeigen.

Michael Esfeld, 26. Juli 2021

1. Die Wissenschaft ist frei

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.

Immanuel Kant (1784)

Wissenschaft ist „alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit” angesehen werden kann (38). In Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“. Dieses Grundrecht gibt dem einzelnen Wissenschaftler ein subjektives Recht auf Nichteinmischung des Staates in seine wissenschaftliche Tätigkeit. Damit tritt es neben die ohnehin gewährleistete Meinungsfreiheit (104). Der einzelne Grundrechtsträger ist im Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit gegen jede Einwirkung der Staatsgewalt abgeschirmt. Forschung und Lehre haben das Ziel, wissenschaftliche Einsichten zu gewinnen und weiterzugeben und sollen sich nach dem Willen des Grundgesetzes ungehindert von staatlicher Einflussnahme entfalten können (104).

1.1. Deutsche UNESCO-Kommission

Nach Auffassung der deutschen UNESCO-Kommission fungiert die Wissenschaftsfreiheit vor allem als Abwehrrecht (53). Somit dürfe keine Person aufgrund ihrer wissenschaftlichen Standpunkte verfolgt oder vertrieben werden. Gleichzeitig sei die Wissenschaft vor Beeinflussung, Beschränkung, Benachteiligung oder Abhängigkeiten zu schützen. Wie wichtig dieser Grundsatz ist, zeigt sich heute an vielen Stellen. Freie Forschung und Lehre geraten heute zunehmend unter Druck – auch in den großen Forschungsnationen der Welt.

1.2. Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit

Anlässlich der Ministerkonferenz zum europäischen Forschungsraum wurde am 20. Oktober 2020 die Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit veröffentlicht (8). Darin finden sich einige wichtige Aspekte:

- Forschungsfreiheit beinhaltet, anerkanntes Wissen zu hinterfragen und Ergebnisse zu veröffentlichen und zu verbreiten.

- Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse und Ansichten verdienen unseren höchsten Schutz, da sie transparent ermittelt werden und widerlegbar sind.

- Die Wissenschaft trägt eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, Klarheit, Transparenz und Verständlichkeit bei der Verbreitung und der Kommunikation von Forschungsergebnissen zu gewährleisten und den Unterschied zwischen nichtwissenschaftlichen Meinungen und wissenschaftlich überprüfbaren Ergebnissen zu verdeutlichen.

1.3. Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat 2019 zehn Thesen zur Wissenschaftsfreiheit formuliert (51), von denen zwei nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben werden.

Vertrauen in wissenschaftliche Erkenntnisse stärken

„Wissenschaftliche Erkenntnisse sind keine bloße Meinungsäußerung‘. Die Wissenschaft hat daher auch die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Unterschied zwischen Meinungen und wissenschaftlich überprüfbaren Erkenntnissen zu verdeutlichen, bei der Vermittlung wissenschaftlicher Ergebnisse auf Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit zu achten und populistisch motivierter Faktenverzerrung den Boden zu entziehen. Dabei muss sie immer wieder die Grenzen gesicherter Erkenntnis und die Bedeutung wissenschaftlicher Kontroversen sichtbar machen. So kann das Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft und damit in ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Wissenschaftsfreiheit gestärkt werden.“

Freiheit der Wissenschaft erfordert eine Debattenkultur

„Offene Diskurse und die Auseinandersetzung mit Andersdenkenden sind ein wesentliches Fundament der Wissenschaftsfreiheit. Studierenden aller Disziplinen muss der hohe Wert einer freien wissenschaftlichen Debatte vermittelt werden – sie sollen lernen, sich mit unterschiedlichen Perspektiven kritisch auseinanderzusetzen, auch mit der eigenen. Diese Erfahrungen mit wissenschaftlicher Kontroverse tragen auch zur Stärkung der Grundwerte der liberalen Demokratie bei, die für umfassende Wissenschaftsfreiheit wiederum unverzichtbar sind.“

Daraus ergeben sich einige Grundsätze, die nachfolgend hinsichtlich ihrer Einhaltung bewertet werden:

- Der Staat hat sich nicht in die Wissenschaft einzumischen.

- Die Wissenschaft ist vor Beeinflussung, Beschränkung, Benachteiligung oder Abhängigkeiten zu schützen.

- Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse verdienen den höchsten Schutz, da sie transparent ermittelt und widerlegbar sind.

- Meinungen und wissenschaftlich überprüfbare Erkenntnisse sind zu unterscheiden.

- Die Grenzen gesicherter Erkenntnis sind sichtbar zu machen.

- Die offene Auseinandersetzung mit Andersdenkenden ist ein wesentliches Fundament der Wissenschaftsfreiheit.

Doch wie sieht die Freiheit der Wissenschaft im Umfeld politischer Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung aus? Ist die Wissenschaft tatsächlich von der Staatsgewalt abgeschirmt? Darf anerkanntes Wissen hinterfragt und das Ergebnis kritischer Hinterfragung veröffentlicht und verbreitet werden? Werden die Grenzen gesicherter Erkenntnisse grundsätzlich sichtbar gemacht? Werden Standpunkte Andersdenkender geduldet und in fairen Debatten hinterfragt? Anhand einiger Beispiele möchte ich zeigen, dass diese Grundsätze im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie teilweise nicht mehr beachtet werden und somit die Freiheit der Wissenschaft gefährdet ist.

2. Evidenzbasierte Medizin

Nicht die Wahrheit, in deren Besitz irgendein Mensch ist oder zu sein vermeinet, sondern die aufrichtige Mühe, die er angewandt hat, hinter die Wahrheit zu kommen, macht den Wert des Menschen.

Gotthold Ephraim Lessing (1777)

Die ärztliche Heilkunst basierte seit Jahrhunderten auf dem Wissen und der Erfahrung der Heiler. Mit zunehmender Forschung wurden jedoch individuelle Therapieansätze immer mehr durch wissenschaftliche begründbare Behandlungskonzepte ergänzt. Im Jahr 1990 wurde der Begriff „evidence-based medicine“ im anglo-amerikanischen Sprachraum begründet (deutsch: „evidenzbasierte Medizin“). Mitte der 90er Jahre fand dieser Ansatz Einzug im deutschsprachigen Raum.

Definition der evidenzbasierten Medizin

Evidenzbasierte Medizin ist der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten. Die Praxis der evidenzbasierten Medizin bedeutet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestverfügbaren externen Evidenz aus systematischer Forschung.

Die evidenzbasierte Medizin erhebt somit für sich den Anspruch, die aus unterschiedlichen Quellen gelieferten wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. Belege („Evidenz“) nach klaren methodischen Grundlagen – die international und national völlig unstrittig sind – zu sichten und zu bewerten. Ergebnisse aus der klinischen Forschung stehen hier im Fokus. Das Ergebnis sind beispielsweise hochwertige Leitlinien, aus denen klinisch tätige Ärzte die bestmöglichen „Wissenszutaten“ für eine im Einzelfall klar begründete Entscheidung entnehmen können.

Seit 1998 gibt es das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V. (www.ebm-netzwerk.de) und 1999 wurde Cochrane Deutschland gegründet (www.cochrane.de). Cochrane gilt als das erste und international wichtigste weltweite Netzwerk, um das Problem der wachsenden Informationsflut in der Medizin zu lösen. Durch systematische Recherche, Bewertung und leicht zugängliche Aufbereitung von Studienergebnissen soll der Wissenstransfer aus der klinischen Forschung in die klinische Praxis transparenter und einfacher werden.

Für den „Gemeinsamen Bundesausschuss“, der in Deutschland über die Leistungsansprüche gesetzlich krankenversicherter Personen entscheidet, dienen die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin als maßgebliche Bewertungsgrundlage. Auch in der Infektionsprävention sind die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin zum Entscheidungsstandard geworden. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) verfasst Empfehlungen für Krankenhäuser, Heime und Arztpraxen zu verschiedenen Infektionsarten wie postoperativen Wundinfektionen, Krankheitserregern wie C. difficile oder übergeordneten Themen wie Händehygiene. Damit kommt sie ihrer im § 23 des Infektionsschutzgesetzes zugewiesenen Aufgabe nach, Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen auf dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu erstellen.

2.1. Vorgehensweise

Neben der individuellen klinischen Erfahrung und den Werten und Wünschen des Patienten ist der aktuelle Stand der klinischen Forschung eine wesentliche Säule der optimalen Behandlung von Patienten. Das Vorgehen in der evidenzbasierten Medizin gliedert sich dabei in fünf Schritte.

2.1.1. Fragestellung definieren

In diesem Schritt wird das klinische Problem in eine Fragestellung übersetzt, die durch wissenschaftliche Untersuchungen zu beantworten ist. Im Umfeld von COVID-19 können die Fragestellungen sehr unterschiedlich formuliert werden und somit Einfluss auf die Antwort haben. Das Tragen der Masken soll hier als Beispiel dienen.

„Haben Masken eine Schutzwirkung?“

Diese sehr allgemein formulierte Fragestellung wird immer wieder in den Medien verwendet. Es handelt sich um eine Ja-Nein-Frage, die aus wissenschaftlicher Sicht ungeeignet ist. Denn in der Regel ist eine Schutzwirkung variabel und kann sehr gering oder sehr stark sein. Darüber hinaus wird hier nicht differenziert, welche Masken gemeint sind, ob die Maske den Träger oder sein Gegenüber schützt, wovor der Schutz gegeben sein soll (z. B. vor Tröpfchen, bestimmten Krankheitserregern oder Infektionen) und in welchem Umfeld diese Schutzwirkung zu erwarten ist. Wenn man nur die Filtrationsleitung von Tröpfchen meint, kann man selbst bestimmten Alltagsmasken eine gewisse Schutzwirkung zuschreiben.

„Schützen OP-Masken vor SARS-CoV-2-Viren?“

Diese Fragestellung ist differenzierter, weil ein Maskentyp definiert ist und sich die Schutzwirkung auf ein bestimmtes Virus bezieht. Zur Beantwortung dieser Fragestellung könnten alle Studien ausgewertet werden, in denen die Filtrationsleistung von OP-Masken im Hinblick auf SARS-CoV-2 untersucht wurde. Es bleibt jedoch unklar, ob sich die Schutzwirkung auf die Person bezieht, die sich selber schützen will oder auf eine Person, die selber SARS-CoV-2-Träger ist und andere Menschen im direkten Umfeld zu schützen versucht. Zudem bleibt bei dieser Fragestellung offen, ob die OP-Masken auch vor tatsächlichen Infektionen oder vor der Krankheit COVID-19 mit den entsprechenden Krankheitszeichen schützen sollen, was keinesfalls das Gleiche ist.

„Schützt das Tragen von OP-Masken im Laden vor COVID-19?“

Die Frage mag ähnlich klingen wie die vorherige, meint aber nicht mehr das Virus selbst, sondern die Krankheit COVID-19. In der Folge kann die Fragestellung nur beantwortet werden, wenn Studien herangezogen werden, in denen ein gesundheitlicher Nutzen durch das Tragen von OP-Masken untersucht wurde (weniger COVID-19-Fälle). Darüber hinaus ist das Umfeld klar definiert (Laden). Für diese Fragestellung sind also Studien unerheblich, in denen auf einer COVID-19-Station im Krankenhaus das Tragen von OP-Masken auf einen gesundheitlichen Nutzen hin untersucht wurden. Denn im Laden liegt ein völlig anderes Expositionsrisiko im Vergleich zu einer COVID-19-Station vor (kaum Virusträger, kurze Kontaktzeiten, kaum Gesicht-Gesicht-Kontakte, wenig Sprechen). Bei dieser Fragestellung bleibt dennoch immer noch offen, ob der Träger der Maske oder andere Personen geschützt werden sollten.

„Schützt mich das Tragen einer OP-Maske im Laden vor COVID-19?“

Bei dieser Fragestellung wird in Ergänzung zur vorherigen Frage noch die Person eingegrenzt, für die eine Schutzwirkung definiert wird.

„Wie stark schützt mich das Tragen einer OP-Maske im Laden vor COVID-19?“

Schließlich kann die Fragestellung eine Quantifizierung der Schutzwirkung beinhalten, um das Ausmaß des erwartbaren gesundheitlichen Nutzens zu beschreiben. Spätestens bei dieser Frage kann die Antwort nicht mehr einfach „Ja“ oder „Nein“ lauten. Das Ergebnis kann nun zwischen 100 % (vollständige Schutzwirkung) und 0 % (keine Schutzwirkung) liegen.

2.1.2. Systematische Literaturrecherche

In diesem Schritt wird die wissenschaftliche Literatur mit Hilfe einer nachvollziehbaren Strategie durchsucht und anschließend systematisch ausgewertet. Ziel ist es dabei, nicht nur solche Literatur zu berücksichtigen, die eine bestimmte Hypothese unterstützt, sondern sich einen unverzerrten, unvoreingenommenen Überblick über den derzeitigen Kenntnisstand zu bestimmten Fragestellungen zu verschaffen.

Zunächst werden Suchbegriffe (z. B. „face mask“ [deutsch: Gesichtsmaske] und „protection“ [deutsch: Schutz]) und die Datenbanken der Fachliteratur definiert (z.B. „PubMed“; größte öffentlich zugängliche Datenbank für medizinische Fachliteratur). Die Definition der Suchbegriffe ist sehr wichtig, da die Ergebnisse der Recherche stark von der Auswahl der verwendeten Begriffe abhängen. Man erhält dann eine Liste mit den Treffern. Diese kann hunderte und tausende von Publikationen umfassen, und nur publizierte Erkenntnisse zählen in der Wissenschaft. Gegebenenfalls waren die Suchbegriffe zu allgemein und müssen nachgeschärft werden. Im Rahmen der Literaturrecherche kann ggf. der Umfang der Publikationsliste durch eine präzisere Formulierung der Suchbegriffe verringert werden. In diesem Stadium werden jedoch noch keine Studien wegen definierter formaler oder inhaltlicher Kriterien ausgeschlossen.

2.1.3. Kritische Evidenzbewertung