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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Absicht der vorliegenden Arbeit ist es, die frühneuzeitlichen Verfassungen der Städte Köln und Neuss in Hinsicht auf die Stellung von Rat und Beirat zu vergleichen. Es soll anhand der Verfassungsdokumente beider Städte gezeigt werden, dass es wesentliche Unterschiede in den beiden Stadtverfassungen gibt, besonders was Rat und Beirat betrifft. Die Städte Köln und Neuss bieten sich zum Vergleich an, weil Neuss zu den bedeutendsten Städten im Erzbistum Köln gehörte, genauer neben Bonn die bedeutendste Stadt im Territorium des Kurfürsten von Köln war. Köln hingegen hatte sich durch die Schlacht bei Worringen 1288 von Einfluss des Kurfürsten befreit und sich nach einer Zeit der Patrizierherrschaft 1396 mit dem Verbundbrief eine Gaffelverfassung gegeben. Zwar ist Neuss in der Größe und Wirtschaftskraft schwerlich mit Köln zu messen, doch kann trotzdem einen Vergleich zwischen beiden Städten, die Verfassung betreffend ziehen, da Neuss der größte Steuerzahler im Kurfürstentum Köln war und somit für den Kurfürsten von elementarer Bedeutung gewesen sein muss. Weiterhin ist die Kölner Verfassung von besonderem Interesse, weil hier eine Verfassung vorliegt, die nach dem Sturz einer patrizisch geprägten Stadtregierung nun eine auf den Kölner Gaffeln basierende Stadtverwaltung etablierte. Bei der Untersuchung der beiden Stadtverfassungen ist natürlich vor allem die Unterschiedlichkeit derselben von Interesse und es gilt zu untersuchen, welche Stellung der Rat und das Gremium der Gemeindefreunde in den Städten einnahmen, da gerade an der Rolle des Beirates, was die Mitbestimmung in der Stadtpolitik anbelangt, deutlich wird, wie weit die Bevölkerung der Stadt ein Mitspracherecht hatte. Dass die Mitbestimmung der Gemeinde an der Stadtverwaltung in den beiden Städten unterschiedlich hoch war, soll in der Publikation gezeigt werden.
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Die Absicht der vorliegenden Arbeit ist es, die frühneuzeitlichen Verfassungen der Städte Köln und Neuss in Hinsicht auf die Stellung von Rat und Beirat zu vergleichen. Es soll anhand der Verfassungsdokumente beider Städte gezeigt werden, dass es wesentliche Unterschiede in den beiden Stadtverfassungen gibt, besonders was Rat und Beirat betrifft. Die Städte Köln und Neuss bieten sich zum Vergleich an, weil Neuss zu den bedeutendsten Städten im Erzbistum Köln gehörte, genauer neben Bonn die bedeutendste Stadt im Territorium des Kurfürsten von Köln war.1Köln hingegen hatte sich durch die Schlacht bei Worringen 1288 von Einfluss des Kurfürsten befreit2und sich nach einer Zeit der Patrizierherrschaft 1396 mit dem Verbundbrief eine Gaffelverfassung gegeben.3Zwar ist Neuss in der Größe und Wirtschaftskraft schwerlich mit Köln zu messen, doch kann trotzdem einen Vergleich zwischen beiden Städten, die Verfassung betreffend ziehen, da Neuss der größte Steuerzahler im Kurfürstentum Köln war4und somit für den K urfürsten von elementarer Bedeutung gewesen sein muss. Weiterhin ist die Kölner Verfassung von besonderem Interesse, weil hier eine Verfassung vorliegt, die nach dem Sturz einer patrizisch geprägten Stadtregierung nun eine auf den Kölner Gaffeln basierende Stadtverwaltung etablierte. Bei der Untersuchung der beiden Stadtverfassungen ist natürlich vor allem die Unterschiedlichkeit derselben von Interesse und es gilt zu
1Klaus Flink, Die rheinischen Städte des Erzstiftes Köln und ihre Privilegien; in: Kurköln, Land unter dem Krummstab, Essays und Dokumente,[Zugleich Katalog zur Ausstellung u.a. im städtischen Kramer Museum Kempten, 22.111985-12.01.1986], Kevelaer 1985, S. 145-170, hier S.161, Tab. 9.
2Wolfgang Herborn, Freiheit nur für Bürger; in: Werner Schäfke (Hg.), Der Name der Freiheit 1288-1988, Aspekte Kölner Geschichte von Worringen bis heute, Handbuch zur Ausstellung des Kölnischen Stadtmuseums in der Josef-Haubrich Kunsthalle Köln, Köln 1988, S. 329-332, hier: S.330.3Ebd. S. 330-331.
4Erich Wisplinghoff, Geschichte der Stadt Neuss, Von den mittelalterlichen Anfängen bis zum Jahre 1794; Neuss 1975, S. 177.