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Dieses Lehrbuch gibt Orientierung und umfasst alle aktuellen Entwicklungen des Rechts wie beispielsweise Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls oder die der Finanzierung sozialpädagogischer Einrichtungen. Die Darstellung nutzt dabei den Synergieeffekt von Recht und Sozialkunde und ermöglicht durch eine praxiserprobte Zusammenführung beider Disziplinen, die Abhandlung lebensnah und komprimiert zu halten.
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Seitenzahl: 478
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Tanja von Langen
Rechts- und Sozialkunde für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte
Ein praxisbezogenes Lehr- und Arbeitsbuch
© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2013
Alle Rechte vorbehalten
www.herder.de
Umschlagkonzeption und -gestaltung: Schwarzwaldmädel, Simonswald
Titelbild: ufotopix110 – Fotolia.com
Fotos im Innenteil: Hartmut W. Schmidt, Freiburg
ISBN (E-Book) 978-3-451-34558-6
ISBN (Buch) 978-3-451-32665-3
Für Leonie, Emilia und Caspar
Inhalt
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
1. Das Recht: Eine Einführung
1.1 Planspiel: Die Insel
1.2 Garant der Rechtsordnung: Der Staat
1.3 Das Recht: Begriff, Aufgaben und Funktionen
1.4 Privatrecht und Öffentliches Recht
1.5 Rechtsträgerschaft: Natürliche und Juristische Personen
1.6 Rechtsquellen: Der Ursprung unseres Rechtes
1.7 Das Recht: Anwendung und Auslegung
2. Der Staat – Wie er organisiert ist
2.1 Die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen
2.2 Föderalismus und Subsidiarität
2.3 Gewaltenteilung
2.4 Die wichtigsten Begriffe der Staatsorganisation auf einen Blick...
3. Unser Grundgesetz – Oberste Richtschnur in der politischen Ordnung der BRD
3.1 Die Historie des Grundgesetzes
3.2 Das Menschenbild des Grundgesetzes
3.3 Das Grundgesetz als Werteordnung
3.4 Die Grundrechte des GG
3.5 Die Organe des Grundgesetzes
4. Repräsentation, Wahl und Partizipation
4.1 Repräsentative Demokratie
4.2 Wahlen
4.3 Partizipation
4.4 Planspiel: Die Krümelkiste
4.5 Partizipation von Kindern und Jugendlichen
4.6 Partizipation in der Kita
5. Kinderrechte und das Recht auf Bildung
5.1 Kinderrechte in Deutschland
5.2 Das Kinderrecht auf Bildung nach §§ 22, 22 a SGB VIII
5.3 Die gesetzliche Entwicklung des Bildungsauftrages seit 1990
5.4 Die Bildungspläne im Vergleich
5.5 Die Kita als Bildungseinrichtung
5.6 Soziale Ungleichheit und kompensatorische Erziehung
5.7 Kinderarmut in Deutschland
6. Die Familie als Lebens- und Entfaltungsraum
6.1 Familie: Definition und Erscheinungsformen
6.2 Lebenslagen von Familien und Kindern
6.3 Die Familie in unserer Verfassung: Art. 6 GG
6.4 Verfassungswidrigkeit des § 1626 a BGB
6.5 Die Kollision des Elternrechtes mit Grundrechten der Kinder
7. Das Eltern-Kind-Verhältnis
7.1 Die Träger der elterlichen Sorge
7.2 Inhalt der elterlichen Sorge
7.3 Der Sorgfaltsmaßstab des § 1664 BGB
7.4 Die elterliche Sorge durch den Staat nach den §§ 1666, 1666 a, 1667 BGB
7.5 Das Umgangsrecht
7.6 Vormundschaft und Pflegschaft
8. Die Rechtsstellung des Minderjährigen in der Gesellschaft
8.1 Sind Minderjährige rechtsfähig?
8.2 Sind Minderjährige geschäftsfähig?
8.3 Was ist ein Rechtsgeschäft?
8.4 Der Taschengeldparagraph
8.5 Der Minderjährige im Erwerbsleben
9. Die rechtliche Verantwortung des Minderjährigen für einen Schaden
9.1 Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Strafmündigkeit, Deliktfähigkeit: Eine Abgrenzung
9.2 Die Schadensersatzpflicht bei einer unerlaubten Handlung
9.3 Schadensrechtsänderungsgesetz: Neu gefasster § 828 Abs. 2 BGB
10. Die Rechtsstellung des Minderjährigen und der pädagogischen Fachkraft in der Einrichtung
10.1 Planspiel: Die »Dschungelkids«
10.2 Die Aufsichtspflicht
10.3 Die Haftung
11. Die Jugendhilfe
11.1 Jugendhilfe: Ziele und Aufgaben
11.2 Jugendhilfe: Öffentliche und freie Träger
11.3 Was Jugendhilfe leistet
11.4 Die Finanzierung der sozialpädagogischen Einrichtung
11.5 Finanzierung: Aktuelle Rechtsprechung
12. Kinder- und Jugendschutz
12.1 Das Bundeskinderschutzgesetz
12.2 Das Jugendschutzgesetz
12.3 Das Jugendarbeitsschutzgesetz
12.4 Der Schutzauftrag nach § 8 a SGB VIII
12.5 Jugendschutz im Strafgesetzbuch
13. Das Jugendstrafrecht
13.1 Die absolute Straftheorie
13.2 Die relative Straftheorie
13.3 Die Vereinigungstheorie
13.4 Der Täter-Opfer-Ausgleich
13.5 Die Besonderheiten des Jugendstrafrechtes
13.6 Jugend und Devianz: Ursachen und Prävention
14. Qualitätsmanagement in Kitas
14.1 Die Qualitätsphilosophie nach Deming
14.2 Das EFQM-Modell
14.3 DIN EN ISO 9001
14.4 Der Einzug von Qualitätsmanagement in Kitas
14.5 Die wichtigsten Qualitätsmanagement-Systeme im Überblick
14.6 Die Qualitätsdimensionen
14.7 Vom Leitbild zum Gütesiegel: Die Organisation von Qualitätsentwicklung
14.8 Die Implementierung eines Qualitätsmanagement-Systems: Ein Beispiel
14.9 Der Umgang mit Fehlern: Die Fehlerkultur
15. Die pädagogische Fachkraft im Arbeitsverhältnis
15.1 Grundlagen des Arbeitsrechtes
15.2 Formen von Arbeitsverhältnissen
15.3 Begründung des Arbeitsverhältnisses
15.4 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen
15.5 Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
15.6 Der Erholungsurlaub
15.7 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
15.8 Kündigungsschutz
15.9 Zeugnis
15.10 Arbeitnehmerrechte im Betrieb
15.11 Die Schweigepflicht
15.12 Datenschutz
Sachregister
Quellen und Literaturempfehlungen
Ausbildung und Qualifikation von Erzieherinnen und Erziehern bilden einen der wichtigsten Schwerpunkte in der alles beherrschenden Bildungsdebatte. Die umwälzende Ausbildungsreform, die seit dem Jahr 2003 in allen Bundesländern stattfindet und in deren Zuge die Ausbildungsordnungen – häufig parallel zur Erstellung des jeweiligen Bildungsplanes – grundlegend überarbeitet wurden, hat weitreichende Folgen: Gab es im Jahr 2004 noch vier Vertiefungsstudiengänge, sind es heute rund 70 Ausbildungsgänge an ebenso vielen unterschiedlichen Hochschulen.
Eine Neuordnung der Ausbildung erfordert auch eine zeitgerechte Neusetzung der Standards hinsichtlich ihrer Inhalte. DiesesLehr- und Arbeitsbuch orientiert sich an den amtlichen Lehrplänen der Fachschulen und Fachakademien für Sozialpädagogik und umfasst die jüngsten Entwicklungen des Rechtes, wie beispielsweise das neue Bundeskinderschutzgesetz, die Verfassungswidrigkeit des § 1626 a BGB, die Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohles nach § 8 a SGB VIII, Ausführungen zur erziehungsbeauftragten Person nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG und den neugefassten § 42 SGB VIII. Es behandelt aktuelle Problemlagen wie die Stärkung der UN-Kinderrechte, Partizipation von Kindern in den sozialpädagogischen Feldern, Warnschussarrest und die nachträgliche Sicherungsverwahrung straffälliger Jugendlicher. Es stellt die Grundzüge des Qualitätsmanagements genauso dar wie die der Finanzierung einer sozialpädagogischen Einrichtung und eignet sich nicht zuletzt auch zur fundierten Weiterbildung für Praktikerinnen und Praktiker – allein oder im Team.
In Anbetracht der gegenwärtig bereits hohen und noch immer stetig steigenden Anforderungen an die Qualifikationen der Erzieherinnen und Erzieher im Bereich der Kindertagesbetreuung ist der Schwerpunkt der Darstellung in der Elementarpädagogik beheimatet, jedoch ist selbstverständlich auch die Heimerziehung berücksichtigt.
Das Lehr- und Arbeitsbuch nutzt dabei den Synergieeffekt von Recht und Sozialkunde und ermöglicht so eine praxiserprobte Zusammenführung der beiden Disziplinen, um die Informationen lebensnah und komprimiert zu gestalten.
Besonderer Wert wurde darauf gelegt, die Leserinnen und Leser vom Grundsatz zum Detail zu führen und mithilfe einer aussagefähigen Gliederung und anschaulicher Grafiken die Materie komprimiert und leicht fasslich zu vermitteln. Sie prägt sich auf diese Weise rasch ein und lässt sich gut repetieren, weil eben auch visualisieren. Wo immer erforderlich, fördern Beispiele den Transfer des Stoffes in den Praxisalltag. Für die schnelle Wiederholung zwischendurch ist jedes Kapitel am Ende in seinen wesentlichen Aussagen zusammengefasst, zum Erkenntnisgewinn durch pragmatischen Einsatz des Internets wird immer wieder angeregt.
Zahlreiche Praxisübungen, die teilweise interaktiv ausgestaltet sind, helfen dabei, sich den Stoff zu erschließen oder vertiefend einzuprägen, ihn erfühl- und erfahrbar zu machen. Durchgängig liegt der wesentliche Schwerpunkt der Praxisübungen auf dem kooperativen und kreativen Lernen, denn es schult in ausgezeichneter Weise Basiskompetenzen von Erzieherinnen und Erziehern – wie:
Teamfähigkeit
Solidarität mit Schwachen
Aktives Zuhören-Können
Lösungsorientiertes Denken
Kompetenz zu sachlicher Auseinandersetzung
Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und wertfreier Kritik
Fähigkeit zum Perspektivenwechsel / Empathie
Verhandlungsführung
Präsentation
Sprachkompetenz.
So kann es nicht zuletzt gelingen, an der Fähigkeit zur Selbstbeobachtung, an Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit zu gewinnen.
Mein herzlicher Dank gilt den Teilnehmerinnen meiner Kurse in Rechts- und Sozialkunde im Rahmen des Kolping-Ausbildungsganges zur staatlich geprüften Erzieherin der Studiengänge 2009–2013, die die Texte dieses Buches auf Verständlichkeit und Praxistauglichkeit getestet und mit zahlreichen Anregungen optimiert haben. Für weitere Anregungen, Hinweise und Kritik bin ich stets dankbar.
München, im Januar 2013
Tanja von Langen
Abs.Absatz
a.F.alte Fassung
AGAktiengesellschaft
AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
ArbSchGArbeitsschutzgesetz
Art.Artikel
ASDAllgemeiner Sozialer Dienst
AVAusführungsverordnung
AVRArbeitsvertragsrichtlinien
Az.Aktenzeichen
BAGBundesarbeitsgericht
BATBundes-Angestellten-Tarifvertrag
BayGOBayerische Gemeindeordnung
BayKiBiGBayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
BayObLGBayerisches Oberstes Landesgericht
BayVGHBayerischer Verwaltungsgerichtshof
BBiGBerufsbildungsgesetz
Beschl.Beschluss
BETABundesverband evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder
BGBBürgerliches Gesetzbuch
BGHBundesgerichtshof
BGVVorschriften der Berufsgenossenschaften
BImSchGBundesimmissionsschutzgesetz
BioStoffVBiostoffverordnung
bpbBundesanstalt für politische Bildung
BPjMBundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
BRBundesrat
BRDBundesrepublik Deutschland
BTBundestag
BuRegBundesregierung
BUrlGBundesurlaubsgesetz
BVVerfassung des Freistaates Bayern
BVerfGBundesverfassungsgericht
BVerfGEEntscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes
BVerfGGBundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerwGBundesverwaltungsgericht
BVerwGEEntscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes
DINDeutsche Industrienorm
DIWDeutsches Institut für Wirtschaftsforschung
DRiGDeutsches Richtergesetz
DSG-EKDKirchengesetz über den Sozialdatenschutz der EKD
e.G.eingetragene Genossenschaft
e.V.eingetragener Verein
EFQMEuropean Foundation for Quality Management
EGMREuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EKDEvangelische Kirche Deutschlands
ENEuro-Norm
FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamRZZeitschrift für das gesamte Familienrecht
GewOGewerbeordnung
GGGrundgesetz
GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung
GRGemeinderat
GTKGesetze über Tageseinrichtungen für Kinder
GVGGerichtsverfassungsgesetz
HACCPHazard Analysis and Critical Control Point
HGBHandelsgesetzbuch
HSHalbsatz
i.e.S.im engeren Sinne
i.S.d.im Sinne des
i.V.m.in Verbindung mit
i.w.S.im weiteren Sinne
ISOInternational Organisation for Standardization
JAJugendamt
JAmtDas Jugendamt – Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht
JArbSchGJugendarbeitsschutzgesetz
JGGJugendgerichtsgesetz
JHJugendhilfe
JMStVJugend-Medienschutz-Staatsvertrag
JuSchGJugendschutzgesetz
KArbSchVOKinderarbeitsschutzverordnung
K.I.E.L.Kieler Instrumentarium für Elementarpädagogik und Leistungsqualität
KESKindergarten-Einschätz-Skala
KICKGesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
KiföGKinderförderungsgesetz
KindRGKindschaftsrechtsreformgesetz
KiTaGKindertagesstättengesetz
KJHGKinder- und Jugendhilfegesetz
KSchGKündigungsschutzgesetz
KunstUrhGKunsturhebergesetz
LTLandtag
MAVMitarbeitervertretung
MAVOMitarbeitervertretungsordnung
MuSchArbEuropäische Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
MuSchGMutterschutzgesetz
MuSchRiVMutterschutzrichtlinienverordnung
MVGMitarbeitervertretungsgesetz
NachweisGNachweisgesetz
NJWNeue Juristische Wochenschrift
Nr.Nummer
NVwZNeue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NZVNeue Zeitschrift für Verkehrsrecht
OLGOberlandesgericht
OVerwGOberverwaltungsgericht
PKSPolizeiliche Kriminalstatistik
QMSQualitätsmanagement-System
RVORechtsverordnung
Rz.Randziffer
SGBSozialgesetzbuch
SGB IErstes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IIIDrittes Buch Sozialgesetzbuch
SGB VFünftes Buch Sozialgesetzbuch
SGB VISechstes Buch Sozialgesetzbuch
SGB VIISiebtes Buch Sozialgesetzbuch
SGB VIIIAchtes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IXNeuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XZehntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XIElftes Buch Sozialgesetzbuch
StGBStrafgesetzbuch
StPOStrafprozessordnung
SVESchulvorbereitende Einrichtung
TMGTelemediengesetz
TQMTotal Quality Management
TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
UNUnited Nations
Urt.Urteil
UVVUnfallverhütungsvorschriften
VAVerwaltungsakt
VGVerwaltungsgericht
VGHVerwaltungsgerichtshof
VOVerordnung
VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
WRVWeimarer Reichsverfassung
ZPOZivilprozessordnung
»Der wichtigste und schwerwiegendste Irrtum über die Natur der demographischen Veränderungen ist der Glaube, dass uns ein rascher Wiederanstieg der Geburtenrate von 1,6 oder 1,8 oder zwei Kinder pro Frau vor dem Schlimmsten bewahren könnte. Aber es ist dreißig Jahre nach Zwölf, heute kann selbst ein Anstieg der Geburtenrate auf die ideale Zahl von zwei Kindern je Frau die Alterung für Jahrzehnte nicht abwenden. Dass es ein demographisches Monstrum mit irreversiblen Folgen gibt, ist vielleicht die wichtigste Erkenntnis der Demographie. Wenn ein demographischer Prozess ein Vierteljahrhundert in die falsche Richtung läuft, dauert es ein Dreivierteljahrhundert, um ihn zu stoppen.«
Herwig Birg, Bevölkerungsforscher
»Was ein Mensch wirklich ist – so pathetisch dieser Satz klingen mag –, was also ein geborener Mensch wirklich wert ist, das werden wir alle erst jetzt erfahren. Es müsste uns gelingen, über etwas ganz Einfaches und Naheliegendes zu reden, etwas, was nicht jeder hat, aber jeder einmal war. Reden wir über Kinder.«
Frank Schirrmacher, Herausgeber FAZ
Beide Zitate sind entnommen aus »Grundkurs für Staatsbürger: Dreißig Jahre nach Zwölf« (www.faz.net 21. 02. 2005).
»Der freiheitliche säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann … Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft reguliert. Andererseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwangs und autoritativen Gebots, zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben …«
(Böckenförde 1991, S. 112)
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie machen mit Ihrem Team eine Schiffsreise. Unterwegs kommen Sie in einen verheerenden Sturm. Das Schiff kentert und Sie landen auf einer unbewohnten Insel. Dort finden Sie Bäume und Sträucher, die genügend Früchte für alle tragen, auch eine Süßwasserquelle ist vorhanden. Sie können also überleben, aber wie soll es weitergehen?
Abstimmungsverfahren
Einstimmigkeit2/3-MehrheitAbsolute Mehrheit: Mehr als die Hälfte stimmt zu, also mehr Pro-Stimmen als Gegenstimmen und Enthaltungen zusammen.Einfache Mehrheit: Mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, Enthaltungen zählen nicht.Bei Annahme: Sie haben eine Inselstaatsverfassung verabschiedet. Nach welchen übergeordneten Kriterien organisiert diese ein Zusammenleben? Woraus lassen sich diese Kriterien ableiten und wie lassen sie sich legitimieren?
Bei Ablehnung: Es kommt keine Inselverfassung zustande. Was wird wahrscheinlich passieren?
Der Staat ist eine Herrschaftsordnung, durch die ein Personenverband – das Volk – auf abgegrenztem Gebiet durch hoheitliche Gewalt zur Wahrung gemeinsamer Güter verbunden ist. Diese menschliche Gemeinschaft ist eine Schicksalsgemeinschaft: Der Einzelne ist mit den jeweils anderen ungefragt und gezwungenermaßen verbunden. Zwar stellt diese Schicksalsgemeinschaft in unserer fortschrittlichen Zeit der wachsenden Individualisierung nicht die einzige und nicht einmal die wichtigste Gemeinschaft dar, sie bildet aber doch für jedes Individuum einen unverzichtbaren Teil seiner Existenz. Denn in unserer hochtechnisierten und arbeitsteilig organisierten Gesellschaft von Autarkie weit entfernt, braucht der Einzelne zu seiner Existenz immer auch die Gemeinschaft.
Der Begriff »Staat« wird in der Staatsphilosophie und in der allgemeinen Staatslehre sehr unterschiedlich definiert. In seiner einfachsten Form versteht man darunter:
Ein Staat ist eine Personengemeinschaft in ihrer politischen Organisation, die ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt voraussetzt.
Der Staat hat eine Reihe elementarer – gleichsam überzeitlicher – Aufgaben, die ihm sein typisches Gepräge geben:
Herstellung und Erhaltung der Äußeren Sicherheit, also die Abwehr von Bedrohungen und Angriffen auf das Staatsgebiet von außen. Dies wird bewirkt durch Landesverteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und friedenssichernde Maßnahmen (z. B. im Rahmen von Bündnissen).
Herstellung und Erhaltung der Inneren Sicherheit, also der Gewährleistung einer Rechts- und Friedensordnung im Inneren. Dies wird bewirkt durch Institutionen wie Verwaltung, Gerichte, Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz etc.
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