Rechts- und Sozialkunde für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte - Tanja von Langen - E-Book

Rechts- und Sozialkunde für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte E-Book

Tanja von Langen

4,6

Beschreibung

Dieses Lehrbuch gibt Orientierung und umfasst alle aktuellen Entwicklungen des Rechts wie beispielsweise Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls oder die der Finanzierung sozialpädagogischer Einrichtungen. Die Darstellung nutzt dabei den Synergieeffekt von Recht und Sozialkunde und ermöglicht durch eine praxiserprobte Zusammenführung beider Disziplinen, die Abhandlung lebensnah und komprimiert zu halten.

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Tanja von Langen

Rechts- und Sozialkunde für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte

Ein praxisbezogenes Lehr- und Arbeitsbuch

Impressum

© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2013

Alle Rechte vorbehalten

www.herder.de

Umschlagkonzeption und -gestaltung: Schwarzwaldmädel, Simonswald

Titelbild: ufotopix110 – Fotolia.com

Fotos im Innenteil: Hartmut W. Schmidt, Freiburg

ISBN (E-Book) 978-3-451-34558-6

ISBN (Buch) 978-3-451-32665-3

Für Leonie, Emilia und Caspar

Inhalt

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

1. Das Recht: Eine Einführung

1.1 Planspiel: Die Insel

1.2 Garant der Rechtsordnung: Der Staat

1.3 Das Recht: Begriff, Aufgaben und Funktionen

1.4 Privatrecht und Öffentliches Recht

1.5 Rechtsträgerschaft: Natürliche und Juristische Personen

1.6 Rechtsquellen: Der Ursprung unseres Rechtes

1.7 Das Recht: Anwendung und Auslegung

2. Der Staat – Wie er organisiert ist

2.1 Die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen

2.2 Föderalismus und Subsidiarität

2.3 Gewaltenteilung

2.4 Die wichtigsten Begriffe der Staatsorganisation auf einen Blick...

3. Unser Grundgesetz – Oberste Richtschnur in der politischen Ordnung der BRD

3.1 Die Historie des Grundgesetzes

3.2 Das Menschenbild des Grundgesetzes

3.3 Das Grundgesetz als Werteordnung

3.4 Die Grundrechte des GG

3.5 Die Organe des Grundgesetzes

4. Repräsentation, Wahl und Partizipation

4.1 Repräsentative Demokratie

4.2 Wahlen

4.3 Partizipation

4.4 Planspiel: Die Krümelkiste

4.5 Partizipation von Kindern und Jugendlichen

4.6 Partizipation in der Kita

5. Kinderrechte und das Recht auf Bildung

5.1 Kinderrechte in Deutschland

5.2 Das Kinderrecht auf Bildung nach §§ 22, 22 a SGB VIII

5.3 Die gesetzliche Entwicklung des Bildungsauftrages seit 1990

5.4 Die Bildungspläne im Vergleich

5.5 Die Kita als Bildungseinrichtung

5.6 Soziale Ungleichheit und kompensatorische Erziehung

5.7 Kinderarmut in Deutschland

6. Die Familie als Lebens- und Entfaltungsraum

6.1 Familie: Definition und Erscheinungsformen

6.2 Lebenslagen von Familien und Kindern

6.3 Die Familie in unserer Verfassung: Art. 6 GG

6.4 Verfassungswidrigkeit des § 1626 a BGB

6.5 Die Kollision des Elternrechtes mit Grundrechten der Kinder

7. Das Eltern-Kind-Verhältnis

7.1 Die Träger der elterlichen Sorge

7.2 Inhalt der elterlichen Sorge

7.3 Der Sorgfaltsmaßstab des § 1664 BGB

7.4 Die elterliche Sorge durch den Staat nach den §§ 1666, 1666 a, 1667 BGB

7.5 Das Umgangsrecht

7.6 Vormundschaft und Pflegschaft

8. Die Rechtsstellung des Minderjährigen in der Gesellschaft

8.1 Sind Minderjährige rechtsfähig?

8.2 Sind Minderjährige geschäftsfähig?

8.3 Was ist ein Rechtsgeschäft?

8.4 Der Taschengeldparagraph

8.5 Der Minderjährige im Erwerbsleben

9. Die rechtliche Verantwortung des Minderjährigen für einen Schaden

9.1 Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Strafmündigkeit, Deliktfähigkeit: Eine Abgrenzung

9.2 Die Schadensersatzpflicht bei einer unerlaubten Handlung

9.3 Schadensrechtsänderungsgesetz: Neu gefasster § 828 Abs. 2 BGB

10. Die Rechtsstellung des Minderjährigen und der pädagogischen Fachkraft in der Einrichtung

10.1 Planspiel: Die »Dschungelkids«

10.2 Die Aufsichtspflicht

10.3 Die Haftung

11. Die Jugendhilfe

11.1 Jugendhilfe: Ziele und Aufgaben

11.2 Jugendhilfe: Öffentliche und freie Träger

11.3 Was Jugendhilfe leistet

11.4 Die Finanzierung der sozialpädagogischen Einrichtung

11.5 Finanzierung: Aktuelle Rechtsprechung

12. Kinder- und Jugendschutz

12.1 Das Bundeskinderschutzgesetz

12.2 Das Jugendschutzgesetz

12.3 Das Jugendarbeitsschutzgesetz

12.4 Der Schutzauftrag nach § 8 a SGB VIII

12.5 Jugendschutz im Strafgesetzbuch

13. Das Jugendstrafrecht

13.1 Die absolute Straftheorie

13.2 Die relative Straftheorie

13.3 Die Vereinigungstheorie

13.4 Der Täter-Opfer-Ausgleich

13.5 Die Besonderheiten des Jugendstrafrechtes

13.6 Jugend und Devianz: Ursachen und Prävention

14. Qualitätsmanagement in Kitas

14.1 Die Qualitätsphilosophie nach Deming

14.2 Das EFQM-Modell

14.3 DIN EN ISO 9001

14.4 Der Einzug von Qualitätsmanagement in Kitas

14.5 Die wichtigsten Qualitätsmanagement-Systeme im Überblick

14.6 Die Qualitätsdimensionen

14.7 Vom Leitbild zum Gütesiegel: Die Organisation von Qualitätsentwicklung

14.8 Die Implementierung eines Qualitätsmanagement-Systems: Ein Beispiel

14.9 Der Umgang mit Fehlern: Die Fehlerkultur

15. Die pädagogische Fachkraft im Arbeitsverhältnis

15.1 Grundlagen des Arbeitsrechtes

15.2 Formen von Arbeitsverhältnissen

15.3 Begründung des Arbeitsverhältnisses

15.4 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

15.5 Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

15.6 Der Erholungsurlaub

15.7 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

15.8 Kündigungsschutz

15.9 Zeugnis

15.10 Arbeitnehmerrechte im Betrieb

15.11 Die Schweigepflicht

15.12 Datenschutz

Sachregister

Quellen und Literaturempfehlungen

Vorwort

Ausbildung und Qualifikation von Erzieherinnen und Erziehern bilden einen der wichtigsten Schwerpunkte in der alles beherrschenden Bildungsdebatte. Die umwälzende Ausbildungsreform, die seit dem Jahr 2003 in allen Bundesländern stattfindet und in deren Zuge die Ausbildungsordnungen – häufig parallel zur Erstellung des jeweiligen Bildungsplanes – grundlegend überarbeitet wurden, hat weitreichende Folgen: Gab es im Jahr 2004 noch vier Vertiefungsstudiengänge, sind es heute rund 70 Ausbildungsgänge an ebenso vielen unterschiedlichen Hochschulen.

Eine Neuordnung der Ausbildung erfordert auch eine zeitgerechte Neusetzung der Standards hinsichtlich ihrer Inhalte. DiesesLehr- und Arbeitsbuch orientiert sich an den amtlichen Lehrplänen der Fachschulen und Fachakademien für Sozialpädagogik und umfasst die jüngsten Entwicklungen des Rechtes, wie beispielsweise das neue Bundeskinderschutzgesetz, die Verfassungswidrigkeit des § 1626 a BGB, die Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohles nach § 8 a SGB VIII, Ausführungen zur erziehungsbeauftragten Person nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG und den neugefassten § 42 SGB VIII. Es behandelt aktuelle Problemlagen wie die Stärkung der UN-Kinderrechte, Partizipation von Kindern in den sozialpädagogischen Feldern, Warnschussarrest und die nachträgliche Sicherungsverwahrung straffälliger Jugendlicher. Es stellt die Grundzüge des Qualitätsmanagements genauso dar wie die der Finanzierung einer sozialpädagogischen Einrichtung und eignet sich nicht zuletzt auch zur fundierten Weiterbildung für Praktikerinnen und Praktiker – allein oder im Team.

In Anbetracht der gegenwärtig bereits hohen und noch immer stetig steigenden Anforderungen an die Qualifikationen der Erzieherinnen und Erzieher im Bereich der Kindertagesbetreuung ist der Schwerpunkt der Darstellung in der Elementarpädagogik beheimatet, jedoch ist selbstverständlich auch die Heimerziehung berücksichtigt.

Das Lehr- und Arbeitsbuch nutzt dabei den Synergieeffekt von Recht und Sozialkunde und ermöglicht so eine praxiserprobte Zusammenführung der beiden Disziplinen, um die Informationen lebensnah und komprimiert zu gestalten.

Besonderer Wert wurde darauf gelegt, die Leserinnen und Leser vom Grundsatz zum Detail zu führen und mithilfe einer aussagefähigen Gliederung und anschaulicher Grafiken die Materie komprimiert und leicht fasslich zu vermitteln. Sie prägt sich auf diese Weise rasch ein und lässt sich gut repetieren, weil eben auch visualisieren. Wo immer erforderlich, fördern Beispiele den Transfer des Stoffes in den Praxisalltag. Für die schnelle Wiederholung zwischendurch ist jedes Kapitel am Ende in seinen wesentlichen Aussagen zusammengefasst, zum Erkenntnisgewinn durch pragmatischen Einsatz des Internets wird immer wieder angeregt.

Zahlreiche Praxisübungen, die teilweise interaktiv ausgestaltet sind, helfen dabei, sich den Stoff zu erschließen oder vertiefend einzuprägen, ihn erfühl- und erfahrbar zu machen. Durchgängig liegt der wesentliche Schwerpunkt der Praxisübungen auf dem kooperativen und kreativen Lernen, denn es schult in ausgezeichneter Weise Basiskompetenzen von Erzieherinnen und Erziehern – wie:

Teamfähigkeit

Solidarität mit Schwachen

Aktives Zuhören-Können

Lösungsorientiertes Denken

Kompetenz zu sachlicher Auseinandersetzung

Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und wertfreier Kritik

Fähigkeit zum Perspektivenwechsel / Empathie

Verhandlungsführung

Präsentation

Sprachkompetenz.

So kann es nicht zuletzt gelingen, an der Fähigkeit zur Selbstbeobachtung, an Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit zu gewinnen.

Mein herzlicher Dank gilt den Teilnehmerinnen meiner Kurse in Rechts- und Sozialkunde im Rahmen des Kolping-Ausbildungsganges zur staatlich geprüften Erzieherin der Studiengänge 2009–2013, die die Texte dieses Buches auf Verständlichkeit und Praxistauglichkeit getestet und mit zahlreichen Anregungen optimiert haben. Für weitere Anregungen, Hinweise und Kritik bin ich stets dankbar.

München, im Januar 2013

Tanja von Langen

Abkürzungsverzeichnis

Abs.Absatz

a.F.alte Fassung

AGAktiengesellschaft

AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz

ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

ArbSchGArbeitsschutzgesetz

Art.Artikel

ASDAllgemeiner Sozialer Dienst

AVAusführungsverordnung

AVRArbeitsvertragsrichtlinien

Az.Aktenzeichen

BAGBundesarbeitsgericht

BATBundes-Angestellten-Tarifvertrag

BayGOBayerische Gemeindeordnung

BayKiBiGBayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

BayObLGBayerisches Oberstes Landesgericht

BayVGHBayerischer Verwaltungsgerichtshof

BBiGBerufsbildungsgesetz

Beschl.Beschluss

BETABundesverband evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder

BGBBürgerliches Gesetzbuch

BGHBundesgerichtshof

BGVVorschriften der Berufsgenossenschaften

BImSchGBundesimmissionsschutzgesetz

BioStoffVBiostoffverordnung

bpbBundesanstalt für politische Bildung

BPjMBundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

BRBundesrat

BRDBundesrepublik Deutschland

BTBundestag

BuRegBundesregierung

BUrlGBundesurlaubsgesetz

BVVerfassung des Freistaates Bayern

BVerfGBundesverfassungsgericht

BVerfGEEntscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes

BVerfGGBundesverfassungsgerichtsgesetz

BVerwGBundesverwaltungsgericht

BVerwGEEntscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes

DINDeutsche Industrienorm

DIWDeutsches Institut für Wirtschaftsforschung

DRiGDeutsches Richtergesetz

DSG-EKDKirchengesetz über den Sozialdatenschutz der EKD

e.G.eingetragene Genossenschaft

e.V.eingetragener Verein

EFQMEuropean Foundation for Quality Management

EGMREuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EKDEvangelische Kirche Deutschlands

ENEuro-Norm

FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FamRZZeitschrift für das gesamte Familienrecht

GewOGewerbeordnung

GGGrundgesetz

GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung

GRGemeinderat

GTKGesetze über Tageseinrichtungen für Kinder

GVGGerichtsverfassungsgesetz

HACCPHazard Analysis and Critical Control Point

HGBHandelsgesetzbuch

HSHalbsatz

i.e.S.im engeren Sinne

i.S.d.im Sinne des

i.V.m.in Verbindung mit

i.w.S.im weiteren Sinne

ISOInternational Organisation for Standardization

JAJugendamt

JAmtDas Jugendamt – Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht

JArbSchGJugendarbeitsschutzgesetz

JGGJugendgerichtsgesetz

JHJugendhilfe

JMStVJugend-Medienschutz-Staatsvertrag

JuSchGJugendschutzgesetz

KArbSchVOKinderarbeitsschutzverordnung

K.I.E.L.Kieler Instrumentarium für Elementarpädagogik und Leistungsqualität

KESKindergarten-Einschätz-Skala

KICKGesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

KiföGKinderförderungsgesetz

KindRGKindschaftsrechtsreformgesetz

KiTaGKindertagesstättengesetz

KJHGKinder- und Jugendhilfegesetz

KSchGKündigungsschutzgesetz

KunstUrhGKunsturhebergesetz

LTLandtag

MAVMitarbeitervertretung

MAVOMitarbeitervertretungsordnung

MuSchArbEuropäische Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz

MuSchGMutterschutzgesetz

MuSchRiVMutterschutzrichtlinienverordnung

MVGMitarbeitervertretungsgesetz

NachweisGNachweisgesetz

NJWNeue Juristische Wochenschrift

Nr.Nummer

NVwZNeue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NZVNeue Zeitschrift für Verkehrsrecht

OLGOberlandesgericht

OVerwGOberverwaltungsgericht

PKSPolizeiliche Kriminalstatistik

QMSQualitätsmanagement-System

RVORechtsverordnung

Rz.Randziffer

SGBSozialgesetzbuch

SGB IErstes Buch Sozialgesetzbuch

SGB IIIDrittes Buch Sozialgesetzbuch

SGB VFünftes Buch Sozialgesetzbuch

SGB VISechstes Buch Sozialgesetzbuch

SGB VIISiebtes Buch Sozialgesetzbuch

SGB VIIIAchtes Buch Sozialgesetzbuch

SGB IXNeuntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB XZehntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB XIElftes Buch Sozialgesetzbuch

StGBStrafgesetzbuch

StPOStrafprozessordnung

SVESchulvorbereitende Einrichtung

TMGTelemediengesetz

TQMTotal Quality Management

TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst

UNUnited Nations

Urt.Urteil

UVVUnfallverhütungsvorschriften

VAVerwaltungsakt

VGVerwaltungsgericht

VGHVerwaltungsgerichtshof

VOVerordnung

VwGOVerwaltungsgerichtsordnung

WRVWeimarer Reichsverfassung

ZPOZivilprozessordnung

»Der wichtigste und schwerwiegendste Irrtum über die Natur der demographischen Veränderungen ist der Glaube, dass uns ein rascher Wiederanstieg der Geburtenrate von 1,6 oder 1,8 oder zwei Kinder pro Frau vor dem Schlimmsten bewahren könnte. Aber es ist dreißig Jahre nach Zwölf, heute kann selbst ein Anstieg der Geburtenrate auf die ideale Zahl von zwei Kindern je Frau die Alterung für Jahrzehnte nicht abwenden. Dass es ein demographisches Monstrum mit irreversiblen Folgen gibt, ist vielleicht die wichtigste Erkenntnis der Demographie. Wenn ein demographischer Prozess ein Vierteljahrhundert in die falsche Richtung läuft, dauert es ein Dreivierteljahrhundert, um ihn zu stoppen.«

Herwig Birg, Bevölkerungsforscher

»Was ein Mensch wirklich ist – so pathetisch dieser Satz klingen mag –, was also ein geborener Mensch wirklich wert ist, das werden wir alle erst jetzt erfahren. Es müsste uns gelingen, über etwas ganz Einfaches und Naheliegendes zu reden, etwas, was nicht jeder hat, aber jeder einmal war. Reden wir über Kinder.«

Frank Schirrmacher, Herausgeber FAZ

Beide Zitate sind entnommen aus »Grundkurs für Staatsbürger: Dreißig Jahre nach Zwölf« (www.faz.net 21. 02. 2005).

1. Das Recht: Eine Einführung

»Der freiheitliche säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann … Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft reguliert. Andererseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwangs und autoritativen Gebots, zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben …«

(Böckenförde 1991, S. 112)

1.1 Planspiel: Die Insel

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie machen mit Ihrem Team eine Schiffsreise. Unterwegs kommen Sie in einen verheerenden Sturm. Das Schiff kentert und Sie landen auf einer unbewohnten Insel. Dort finden Sie Bäume und Sträucher, die genügend Früchte für alle tragen, auch eine Süßwasserquelle ist vorhanden. Sie können also überleben, aber wie soll es weitergehen?

Praxisübung
Überlegen Sie zunächst allein, welche Aufgaben die Gruppe auf der einsamen Insel als erste Schritte angehen sollte.Stellen Sie nun Ihre Vorschläge im Team vor.Sammeln Sie in der Runde einerseits gleiche oder ähnliche Interessen und andererseits Interessen, die stark voneinander abweichen.Diskutieren Sie die abweichenden Interessen und versuchen Sie hierüber eine möglichst breite Einigkeit zu erreichen.Erarbeiten Sie einen Verfassungsentwurf für Ihren Inselstaat.Stimmen Sie nun ab: Wird diese Verfassung angenommen oder abgelehnt? Einigen Sie sich hierfür zunächst auf ein Abstimmungsverfahren.

Abstimmungsverfahren

Einstimmigkeit2/3-MehrheitAbsolute Mehrheit: Mehr als die Hälfte stimmt zu, also mehr Pro-Stimmen als Gegenstimmen und Enthaltungen zusammen.Einfache Mehrheit: Mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, Enthaltungen zählen nicht.

Bei Annahme: Sie haben eine Inselstaatsverfassung verabschiedet. Nach welchen übergeordneten Kriterien organisiert diese ein Zusammenleben? Woraus lassen sich diese Kriterien ableiten und wie lassen sie sich legitimieren?

Bei Ablehnung: Es kommt keine Inselverfassung zustande. Was wird wahrscheinlich passieren?

1.2 Garant der Rechtsordnung: Der Staat

Die Aufgaben des Staates

Der Staat ist eine Herrschaftsordnung, durch die ein Personenverband – das Volk – auf abgegrenztem Gebiet durch hoheitliche Gewalt zur Wahrung gemeinsamer Güter verbunden ist. Diese menschliche Gemeinschaft ist eine Schicksalsgemeinschaft: Der Einzelne ist mit den jeweils anderen ungefragt und gezwungenermaßen verbunden. Zwar stellt diese Schicksalsgemeinschaft in unserer fortschrittlichen Zeit der wachsenden Individualisierung nicht die einzige und nicht einmal die wichtigste Gemeinschaft dar, sie bildet aber doch für jedes Individuum einen unverzichtbaren Teil seiner Existenz. Denn in unserer hochtechnisierten und arbeitsteilig organisierten Gesellschaft von Autarkie weit entfernt, braucht der Einzelne zu seiner Existenz immer auch die Gemeinschaft.

Der Begriff »Staat« wird in der Staatsphilosophie und in der allgemeinen Staatslehre sehr unterschiedlich definiert. In seiner einfachsten Form versteht man darunter:

Ein Staat ist eine Personengemeinschaft in ihrer politischen Organisation, die ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt voraussetzt.

Der Staat hat eine Reihe elementarer – gleichsam überzeitlicher – Aufgaben, die ihm sein typisches Gepräge geben:

Herstellung und Erhaltung der Äußeren Sicherheit, also die Abwehr von Bedrohungen und Angriffen auf das Staatsgebiet von außen. Dies wird bewirkt durch Landesverteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und friedenssichernde Maßnahmen (z. B. im Rahmen von Bündnissen).

Herstellung und Erhaltung der Inneren Sicherheit, also der Gewährleistung einer Rechts- und Friedensordnung im Inneren. Dies wird bewirkt durch Institutionen wie Verwaltung, Gerichte, Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz etc.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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