Rechtsphilosophie. Besprechung von Fällen der Rechtssicherheit, Zweckmäßigkeit, Gerechtigkeit und Wiederaufnahme - Isabel Jung - E-Book

Rechtsphilosophie. Besprechung von Fällen der Rechtssicherheit, Zweckmäßigkeit, Gerechtigkeit und Wiederaufnahme E-Book

Isabel Jung

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Fachbereich Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Rechtsphilosophie I - Neumann, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden folgende Themen anhand von Aufgaben bearbeitet: Rechtssicherheit, Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit als Bestandteile des Rechts nach Gustav Radbruch, Wiederaufnahmeverfahren, Voraussetzungen, Abwägung im Bezug auf Rechtssicherheit/ Gerechtigkeit. Gerechtigkeit und Rechtssicherheit stehen zueinander häufig in einem Spannungsverhältnis. Gustav Radbruch spricht hier von den Antinomien der Rechtsidee, zu deren Komponenten er neben Gerechtigkeit und Rechtssicherheit auch die Zweckmäßigkeit rechnet. So würde das Prinzip der Strafgerechtigkeit ver-langen, dass jedes als materiell fehlerhaft erkannte Strafurteil korrigiert wird. Das Institut der Rechtskraft dagegen sichert im Dienste der Rechtssicherheit die Bestandskraft auch des materiell fehlerhaften Urteils und lässt eine nachträgliche Korrektur nur unter besonderen Voraussetzungen zu, die in der Straf-rechtsordnung der Bundesrepublik in den §§ 359 ff. der Strafprozessordnung (StPO) geregelt sind.

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Inhaltsverzeichnis

 

A. Aufgabe 1)

I. Verhältnis von Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit nach Radbruch

1. Einleitung

2. Bestandteile der Rechtsidee

3. Verhältnis von Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit zueinander

II. Bewertung

B. Aufgabe 2a)

I. Voraussetzungen des strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens

1. Allgemeines

2. Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten

3. Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Angeklagten

II. Vergleich der gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten und zuungunsten des Angeklagten

C. Aufgabe 2b)

I. Berücksichtigung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit nach gegenwärtiger Rechtslage

II. Denkbare Erweiterungen der Wiederaufnahmetatbestände zuungunsten des Angeklagten

1. Geständnis des Täters

2. Neue Tatsachen oder Beweismittel

Literaturverzeichnis

 

A. Aufgabe 1)

 

I. Verhältnis von Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit nach Radbruch

 

1. Einleitung

 

Radbruch benennt in seinem Werk „Rechtsphilosophie“ die Bestandteile der Rechtsidee.[1] Er beschreibt damit die Anforderungen, die ein ideales Gesetz erfüllen sollte und erstellt damit gleichsam eine allgemeine Richtschnur für den Gesetzgeber. Das ideale Gesetz, dass der Rechtsidee vollkommen entspricht, ist in der Realität naturgemäß kaum denkbar. Radbruch zeigt allerdings zusätzlich auf, warum aus seiner Sicht das ideale Gesetz eine Utopie bleiben muss: Die einzelnen Bestandteile der Rechtsidee laufen einander zuwider. Schon in der Überschrift zu § 9 seines Werks[2] spricht er von „Antinomien der Rechtsidee". Mit der bereits wertenden Bezeichnung als „Antinomien“ nimmt Radbruch das im Folgenden entwickelte Ergebnis vorweg: Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit sind nach seinen Ausführungen zwar unverzichtbare Bestandteile der Rechtsidee, stehen aber zueinander in einem Spannungsverhältnis.

 

2. Bestandteile der Rechtsidee

 

a) Gerechtigkeit