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Sexualpädagogik ist ein wesentliches Thema in der Kita und nimmt die Rechte und den Schutz der Kinder in den Blick. Jörg Maywald zeigt, dass eine kindgerechte Sexualpädagogik und der Schutz vor sexualisierter Gewalt zusammengehören und sich gegenseitig ergänzen. Im Buch werden aktuelle Erkenntnisse zu den Themen psychosexuelle Entwicklung, Sexualpädagogik, sexuelle Bildung und Schutz vor sexualisierter Gewalt für den Bereich der Kita aufbereitet. Zahlreiche Fallbeispiele regen dazu an, mit sexualpädagogischen Themen in der Kita kompetent umzugehen, den Austausch mit den Eltern zu suchen und Kinder präventiv vor Gefahren zu schützen.
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Seitenzahl: 213
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Die Reflexionskarten für die Teamarbeit
Jörg Maywald
Sexualpädagogik in der Kita
40 Reflexionskarten für die Teamarbeit
ISBN 978-3-451-39772-1
Mit den Reflexionskarten kommen Sie als Kita-Team in Austausch und Reflexion zu allen wesentlichen Themen rund um sexuelle Bildung und Schutz vor sexualisierter Gewalt. Fragen und Aussagen laden zum Nachdenken ein. Kompakte Infos auf der Rückseite der Karten bieten Erklärungen zum Thema und setzen Impulse für die Praxis. Für gelebten Kinderschutz in der Kita!
Überarbeitete Neuausgabe 2024
© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2013
Alle Rechte vorbehalten
www.herder.de
Lektorat: Caroline Baumer, Freiburg
Umschlagkonzeption und -gestaltung: Sabine Hanel, Gestaltungssaal
Umschlagmotiv: © Enno Hendrik Baltins
Papierstruktur im Innenteil: © Charunee Yodbun – shutterstock
Satz: Sabine Hanel, Gestaltungssaal
E-Book-Konvertierung: Newgen Publishing Europe
ISBN Print 978-3-451-39838-4
ISBN E-Book (EPUB) 978-3-451-83340-3
ISBN E-Book (PDF) 978-3-451-83342-7
Einführung
1. Kinder und Sexualität: Wie passt das zusammen?
1.1 Kinder sind keine kleinen Erwachsenen
1.2 Merkmale kindlicher Sexualität
1.3 Psychosexuelle Entwicklung des Kindes
1.4 Geschlechtsidentität und Geschlechtsrolle
1.5 Intersexualität – Transsexualität – Homosexualität
1.6 Übersicht: psychosexuelle Entwicklungsphasen von der Geburt bis zum Abschluss der Pubertät
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1 UN-Kinderrechtskonvention: Schutz, Förderung und Beteiligung
2.2 Grundgesetz: Gleichheitsgrundsatz, Elternrechte und Schutzauftrag
2.3 Bürgerliches Gesetzbuch: Recht auf Erziehung ohne Gewalt
2.4 Strafgesetzbuch: sexueller Missbrauch als Straftatbestand
2.5 Bundeskinderschutzgesetz und Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: aktiver Kinderschutz
2.6 Kinder- und Jugendhilfegesetz: Förderung der Entwicklung und Schutz vor Gewalt
3. Fachliche Orientierung: sexuelle Bildung, Gender-Mainstreaming und Schutz vor sexualisierter Gewalt
3.1 Sexuelle Bildung und Schutz vor sexualisierter Gewalt – zwei Seiten einer Medaille
3.2 Fachstandards für Sexualaufklärung und sexuelle Bildung
3.3 Gender-Mainstreaming in Kitas
3.4 Empfehlungen des »Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch«
3.5 Bezug zu den Bildungsrahmenplänen
4. Sexualpädagogik im Kita-Alltag
4.1 Professionelle Haltung zu kindlicher Sexualität entwickeln
4.2 Sexualfreundliche und geschlechterbewusste Pädagogik im Alltag
4.3 Eltern einbeziehen und beteiligen
4.4 Was durch mehr Männer in Kitas (nicht) erreicht wird
4.5 Auf dem Weg zu einem sexualpädagogischen Konzept
5. Körpererkundungsspiele oder sexuelle Übergriffe?
5.1 Warum Kinder ihren Körper erkunden
5.2 Beispiele für sexuelle Übergriffe
5.3 Ursachen und Folgen sexueller Übergriffe
5.4 Sexuelle Übergriffe: was die Kita tun kann
6. Kinder stark machen: sexualisierter Gewalt vorbeugen
6.1 Was Prävention (nicht) leisten kann
6.2 Kinder stärken und Persönlichkeitsbildung fördern
6.3 Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt entwickeln
6.4 Kinderrechtsansatz in der Kita verankern
7. Was tun bei Anzeichen für sexuellen Missbrauch?
7.1 Sexueller Kindesmissbrauch – ein Überblick
7.2 Signale erkennen und Schutzauftrag wahrnehmen
7.3 Gesprächsführung mit betroffenen Kindern
7.4 Vernetzung mit anderen Diensten und Einrichtungen
7.5 Sexualisierte Gewalt durch pädagogische Fachkräfte
Schlusswort
Anlaufstellen im Netz
Buch- und Materialtipps für Kinder
Literatur
Das Interesse am eigenen Körper, Lustempfinden und altersentsprechende sexuelle Aktivitäten spielen in der Entwicklung jedes Kindes eine wichtige Rolle. Die psychosexuelle Entwicklung ist ein zentraler Aspekt der Persönlichkeitsbildung und beginnt bereits vor der Geburt. Indem Kinder ihren Körper entdecken und sich mit anderen vergleichen, entwickeln sie ein Bild von sich selbst, das die geschlechtliche Zugehörigkeit einschließt.
Als Lebensenergie ist Sexualität mit allen Facetten menschlichen Seins verflochten. Körperliche, seelische, geistige und soziale Prozesse sind bei der Herausbildung von Geschlechtsidentität, Geschlechtsrolle und sexueller Orientierung eng miteinander verbunden. Das biologische Körpergeschlecht, die sozial und kulturell bestimmten Geschlechtsrollenerwartungen und das subjektive Geschlechtserleben sind stark verschränkt und müssen in der Betrachtung zugleich sorgfältig voneinander getrennt werden.
Der Umgang mit Sexualität in unserer Gesellschaft ist in den vergangenen Jahrzehnten offener, aber auch komplexer und komplizierter geworden. Gerade weil Sexualität besonders in den Medien als überall verfügbar angepriesen wird, bestehen erhebliche Gefahren, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen, Machtgefälle auszunutzen, notwendige Grenzen zu missachten und Kinder für erwachsene Zwecke zu missbrauchen.
Sexualerziehung und Schutz vor Missbrauch sind zunächst Aufgaben der Eltern. Für sie gilt es in erster Linie, den altersgemäßen Bedürfnissen des Kindes nach Beziehung, körperlicher Nähe, Bindung und Zärtlichkeit gerecht zu werden. Zugleich müssen die Eltern darauf achten, Grenzen zu wahren und ihre Kinder vor Übergriffen jeder Art zu schützen. In Ergänzung zu den Eltern sind die pädagogischen Fachkräfte gefordert. Die Kita ist der Ort, an dem Kinder Beziehungen und Freundschaften erleben, Gefühle austauschen, Nähe und Distanz einüben und Lösungen für Konflikte erfahren. Um Kindern sexuelle Bildung zu ermöglichen, sollte jede Kindertageseinrichtung über ein sexualpädagogisches Konzept verfügen, das sowohl sexualerzieherische Angebote als auch Vorkehrungen und Maßnahmen des Kinderschutzes beinhaltet. Die Information und Einbeziehung der Eltern sind dabei selbstverständlich.
In den öffentlichen Debatten und fachlichen Weiterentwicklungen rund um »Frühe Bildung« spielen sexualpädagogische Themen in der Regel nur eine untergeordnete Rolle. Zumeist stehen Sprachförderung, naturwissenschaftliche Grundbildung und die Förderung kognitiver Fähigkeiten im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Dass Kinder vor allem körperlich-sinnlich wahrnehmen, körperliches und psychosexuelles Wohlbefinden eine Voraussetzung für seelische Gesundheit darstellen und darüber hinaus die Grundlage für viele Bildungsprozesse sind, gerät dabei leicht in den Hintergrund.
Wenn es in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit überhaupt um Kinder und Sexualität ging, dann vor allem in Zusammenhang mit der Thematisierung des sexuellen Missbrauchs. Das Bewusstsein dafür, dass Kinder in der Familie, im Bekanntenkreis, aber auch in pädagogischen Einrichtungen Opfer sexualisierter Gewalt durch ältere Kinder, Jugendliche und vor allem Erwachsene werden können, ist gewachsen. Im Zuge gesetzlicher Reformen wurde der staatliche Schutzauftrag auch für den Bereich der Kindertageseinrichtungen konkretisiert und erweitert. In vielen Kitas hat dies bereits zu einer verbesserten Kinderschutzpraxis geführt.
Woran es allerdings noch weithin mangelt, ist die Integration des Schutzes vor sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch1 in ein sexualpädagogisches Gesamtkonzept. Dieses Buch zeigt, dass eine kindgerechte Sexualpädagogik und der Schutz vor sexualisierter Gewalt zusammengehören und sich wechselseitig ergänzen. Kinder, die bei der Entwicklung vertrauensvoller Beziehungen und eines positiven Körperbildes gestärkt und unterstützt werden, sind besser vor Übergriffen und Missbrauch geschützt. Umgekehrt können Kinder, deren Schutz gewahrt ist, ungezwungener ihren Körper entdecken, liebevolle und sichere Beziehungen eingehen und Antworten auf ihre Fragen zu Körperentwicklung und Sexualität bekommen.
1 Die Begriffe »sexueller Missbrauch« und »sexualisierte Gewalt« werden hier je nach Kontext benutzt und sind weitgehend gleichbedeutend.
Die Themen in diesem Kapitel sind
→ Kindheit in Abgrenzung zur Erwachsenenwelt
→ typische Merkmale kindlicher Sexualität
→ psychosexuelle Entwicklung bei Kindern
→ Herausbildung von Geschlechtsidentität und Geschlechtsrolle
→ Unterschiede in den Entwicklungsverläufen
Kinder sind von Natur aus soziale Wesen. Von Beginn an suchen sie die Nähe zu anderen Menschen, die ihnen vertraut werden. Mit ihren Augen, den Ohren, mit dem Mund und über die Haut nehmen sie Beziehung zu den Menschen in ihrer Umgebung auf und gehen intensive Bindungen ein. Sie genießen es, gehalten, gestreichelt und liebkost zu werden, und empfinden dabei körperliches und seelisches Wohlbehagen. Die Bedürfnisse nach körperlicher Nähe, psychischer Sicherheit und sozialem Austausch sind bei Säuglingen und Kleinkindern untrennbar miteinander verbunden.
Auch Erwachsene sind Beziehungswesen. Sie pflegen vielfältige persönliche, familiäre, berufliche und gesellschaftliche Kontakte, haben in den meisten Fällen Bindungsbeziehungen zu Partner:innen aufgebaut, sind in aller Regel sexuell aktiv und haben oftmals eigene Kinder, mit denen sie intensive Bindungen eingehen und für die sie Verantwortung übernommen haben. Im Unterschied zu Kindern sind die Beziehungen von Erwachsenen allerdings viel weiter ausdifferenziert. Ihre körperlichen, seelischen und geistigen Bedürfnisse sind teilweise »entmischt« und werden auf eine größere Anzahl von Personen gerichtet. Während die Bedürfnisse nach körperlicher Nähe und Sexualität zumeist in Partnerschaften befriedigt werden, bestehen seelische Bindungen darüber hinaus zu Familienangehörigen und in engen Freundschaften. Soziale, geistige, kulturelle und spirituelle Bedürfnisse wiederum finden ihre Befriedigung im Rahmen vielgestaltiger Beziehungen im persönlichen, familiären und beruflichen Feld, im Freizeitbereich und im öffentlichen Raum.
Die besonderen Bedürfnisse von Kindern anzuerkennen und einen Schonraum der Kindheit zu etablieren, ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die der Mensch über Jahrtausende hinweg allmählich entwickelt hat. Ein wichtiger erster Schritt bestand darin, durch Einführung des Inzestverbots den Geschlechtsverkehr zwischen Eltern und ihren Kindern zu tabuisieren. In den meisten kulturellen und rechtlichen Ordnungen wurde dieses Verbot darüber hinaus auf eng verwandte Personen, wie zum Beispiel Geschwister, ausgedehnt. Wie sehr sich die Menschen mit dieser Tabugrenze beschäftigt haben, zeigt beispielhaft die Ödipus-Sage. Ihr zufolge nimmt der griechische König Ödipus – ohne dass ihm dies bewusst ist – seine Mutter Iokaste zur Ehefrau und zeugt mit ihr vier Kinder. Weil Verbote den Reiz in sich tragen, durchbrochen zu werden, wurde die Ödipus-Tragödie immer wieder öffentlich gezeigt, um sich auf diese Weise der gesellschaftlichen Tabugrenzen zu vergewissern.
Jenseits der engen Grenzen des Inzestverbots war die körperliche, seelische und sexuelle Ausbeutung der Kinder im Altertum, im Mittelalter und bis in die Neuzeit hinein weit verbreitet und wurde nur in beschränktem Maße gesellschaftlich geächtet. Das hängt mit dem traditionellen Bild vom Kind zusammen: Über Jahrtausende hinweg galten Kinder als Noch-nicht-Menschen, den Erwachsenen in jeder Hinsicht unterlegen und ihnen rechtlich nicht gleichgestellt. Ein Blick in die Geschichte zeigt, wie sich die Haltung und das Verhalten der Erwachsenen den Kindern gegenüber allmählich gewandelt haben. In seinem Buch »Hört ihr die Kinder weinen« schreibt der amerikanische Sozialwissenschaftler Lloyd deMause: »Die Geschichte der Kindheit ist ein Alptraum, aus dem wir gerade erst erwachen. Je weiter wir in der Geschichte zurückgehen, desto unzureichender wird die Pflege der Kinder, die Fürsorge für sie, und desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder getötet, ausgesetzt, geschlagen, gequält und sexuell missbraucht wurden. […] Bei antiken Autoren [gibt es] hunderte von eindeutigen Hinweisen darauf, dass das Umbringen von Kindern eine allgemein akzeptierte alltägliche Erscheinung war. Kinder wurden in Flüsse geworfen, in Misthaufen und Jauchegräben geschleudert, in Gefäßen eingemacht, um sie darin verhungern zu lassen, auf Bergen und an Wegrändern ausgesetzt als Beute für Vögel, Futter für wilde Tiere, die sie zerreißen würden« (deMause 1977, S. 12 u. 46).
Tiefgreifende Veränderungen setzten mit dem Aufkommen der drei großen Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam ein. Das Bild vom Kind veränderte sich nachhaltig und Kinder wurden zumindest vor Gott als den Erwachsenen gleichgestellte Menschen anerkannt. Infolge der sich allmählich durchsetzenden Fürsorgepflicht wurden Kindestötungen und Kindesaussetzungen verboten und erste Kinderschutzeinrichtungen gegründet. Trotz dieser Fortschritte blieb die allgemeine Haltung Kindern gegenüber ambivalent: Einerseits wurden Kinder als »rein« und »unschuldig« angesehen. Andererseits betrachtete man sie als triebhafte, sündige Wesen, denen der Teufel notfalls mit Gewalt ausgetrieben werden musste.
Im Zuge der Aufklärung wandelte sich dann das Bild vom Kind erneut. »Alles ist gut, wie es aus den Händen des Schöpfers kommt; alles entartet unter den Händen des Menschen« (Rousseau 1762/1983, S. 9), schmetterte Jean-Jacques Rousseau in seinem Erziehungsroman »Émile« den Herrschenden entgegen. Die Kindheit als Erfindung der Moderne – als Lebensabschnitt mit eigenen Bedürfnissen – war geboren. Sie wurde in Absetzung zur Welt der Erwachsenen als Schonraum angesehen, in der die von Natur aus guten Kinder ihren naturgegebenen Instinkten folgen können.
Neben der Anerkennung eines eigenständigen Lebensrechts des Kindes wurde die Auffassung vertreten, dass Kinder einer besonderen Förderung bedürfen. Kindergarten und Schule kamen als Orte der Erziehung zur Familie hinzu. Im 18., vor allem aber im 19. Jahrhundert wurden erste Arbeitsschutzgesetze erlassen, wenn auch häufig vor allem aus Sorge, nicht genügend brauchbaren Nachwuchs für Wirtschaft und Militär gewinnen zu können. Verbote von »grober« Misshandlung und »unangemessener« Züchtigung durch Eltern, Lehrkräfte, Lehrherren sowie Heim- und Gefängnispersonal sollten die schlimmsten Auswüchse von Gewalt gegen Kinder verhindern. Lebensbedingungen, Gesundheit und das Wohl der Kinder wurden zusammen mit der »sozialen Frage« zunehmend Gegenstand des öffentlichen Interesses.
Auch wenn in den sich überall bildenden Kinderbewahranstalten und Schulen, in Pflegefamilien, Rettungs- und Waisenhäusern weiterhin Zurichtung und Ausbeutung, nicht selten auch Misshandlung und sexualisierte Gewalt, dominierten, kam es parallel zu einer neuen Verherrlichung und Idealisierung des Kindes. In seinem »Hyperion« schreibt Friedrich Hölderlin: »Ein göttliches Wesen ist das Kind, solange es nicht in die Chamäleonsfarbe der Menschen getaucht ist. Es ist ganz, was es ist, und darum ist es schön. Der Zwang des Gesetzes und des Schicksals betastet es nicht; im Kind ist Freiheit allein. In ihm ist Frieden; es ist noch mit sich selbst nicht zerfallen. Reichtum ist ihn ihm; es kennt sein Herz, die Dürftigkeit des Lebens nicht. Es ist unsterblich, denn es weiß vom Tode nichts« (Hölderlin 1797/1981).
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde dann allmählich eine Bewegung stärker, die eine umfassende Aufwertung der Stellung der Kinder forderte: Den Auftakt dieser neuen Kinderrechtsbewegung bildete die schwedische Pädagogin und Frauenrechtlerin Ellen Key mit ihrem im Jahr 1902 erschienenen Buch »Das Jahrhundert des Kindes«, in dem sie unter anderem das Recht jedes Kindes auf körperliche Unversehrtheit und gleiche Rechte für eheliche und uneheliche Kinder forderte.
Nach dem Ersten Weltkrieg verlangte der polnische Kinderarzt und Pädagoge Janusz Korczak das Recht des Kindes auf unbedingte Achtung seiner Persönlichkeit als Grundlage sämtlicher Kinderrechte. Als Leiter eines jüdischen Waisenhauses in Warschau forderte er umfassende Beteiligungsrechte für Kinder und überwand damit die Vorstellung einer allein von Schutz und Förderung geprägten Sichtweise zugunsten eines Bildes vom Kind, das von Gleichwertigkeit und Respekt geprägt wird. »Kinder werden nicht erst Menschen, sie sind es bereits« (Korczak 1899/2004, S. 50), lautete die Quintessenz seiner der damaligen Zeit weit vorauseilenden Anschauung. In seiner Schrift »Das Kind in der Familie« aus dem Jahr 1919 proklamierte Korczak eine von ihm sogenannte Magna Charta Libertatis der Rechte des Kindes, »die auf der Anerkennung seiner Unabhängigkeit, seiner Freiheit gegenüber dem Willen von Erwachsenen beruhen« (Kerber-Ganse 2009, S. 123).
1. Mit dem »Recht des Kindes auf den Tod« – das das Recht auf Leben voraussetzt und einschließt – markiert er die Unverfügbarkeit des Kindes gegenüber allen Versuchen von Erwachsenen, es für ihre Zwecke zu vereinnahmen.
2. Das »Recht des Kindes auf den heutigen Tag« zielt darauf ab, Kinder nicht im Hinblick auf ihr zukünftiges Leben als Erwachsene, sondern in ihrem Hier und Jetzt zu respektieren.
3. Das »Recht des Kindes, das zu sein, was es ist« als drittes von Korczak formuliertes Fundamentalrecht schließlich unterstreicht den Eigensinn und den Eigenwert jedes Kindes, dessen Subjektstatus von den Erwachsenen anerkannt werden muss.
Unter dem Eindruck massenhaften Kinderelends im Ersten Weltkrieg gründete die englische Grundschullehrerin Eglantyne Jebb 1920 das britische Komitee »Save the Children International Union« als ersten internationalen Lobbyverband für die Interessen von Kindern. Ihr in der Zeitschrift »The World’s Children« veröffentlichtes Fünf-Punkte-Programm (Children’s Charter) enthielt grundlegende Schutzverpflichtungen der Erwachsenen gegenüber den Kindern und endete mit der Aufforderung, Kinder im Geiste des internationalen Friedens zu erziehen.
Es gelang Jebb, die damals rund 50 Mitglieder des 1919 gegründeten Völkerbundes von ihrem Anliegen zu überzeugen. Die Vollversammlung des Völkerbundes übernahm die Children’s Charter und verkündete 1924 die »Geneva Declaration«. Die Deklaration enthielt fünf Artikel, in denen die Staaten der Welt aufgefordert wurden, Bedingungen zu schaffen, damit jedes Kind in der Lage ist, »sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln« (BMFSFJ 2000, S. 33). Obwohl sie keine substanziellen Rechte enthielt und lediglich als unverbindlicher moralischer Appell formuliert wurde, erkannte die Genfer Deklaration zum ersten Mal auf internationaler Ebene die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern politisch an.
Nach den Rückschlägen durch Nationalsozialismus und die schrecklichen Folgen des Zweiten Weltkriegs setzten die Vereinten Nationen als Nachfolger des Völkerbundes die Beratungen fort. Ein überarbeiteter und auf zehn Artikel erweiterter Text der »Geneva Declaration« wurde am 20. November 1959 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als »Deklaration über die Rechte des Kindes« verabschiedet. In dieser ebenfalls noch nicht rechtsverbindlichen Deklaration wird das Kind erstmals auf internationaler Ebene als Träger:in eigener Rechte bezeichnet. In Artikel 2 wird der Begriff des Kindeswohls (»best interests of the child«) aufgegriffen: Bei der Einführung von Kinderschutzgesetzen soll das Wohl des Kindes ausschlaggebend sein. Artikel 7 sieht vor, dass sich alle, die Verantwortung für die Erziehung von Kindern tragen – darunter in erster Linie die Eltern –, am Kindeswohl als Richtschnur ihres Handelns orientieren.
Vor dem Hintergrund großer Hungerkatastrophen und zunehmender weltweiter Berichte über Gewalt gegen Kinder nahmen sich die Vereinten Nationen in den 1970er-Jahren erneut der Sache der Kinder an. Anlässlich des sich ankündigenden 20. Jahrestages der Verabschiedung der »Deklaration über die Rechte des Kindes« beschloss die UN-Vollversammlung, das Jahr 1979 zum »Internationalen Jahr des Kindes« auszurufen. Wegen der Spannungen zwischen Ost und West fiel eine Einigung über die zu treffenden Maßnahmen zunächst schwer. Während die Länder des damaligen Ostblocks den Schwerpunkt auf eine Verabschiedung wirtschaftlicher und sozialer Rechte legen wollten, konzentrierten sich die westlichen Länder auf die Umsetzung der klassischen Freiheitsrechte. Umstritten war auch, ob die bestehende Deklaration von 1959 lediglich erweitert werden oder ob die Neuformulierung einer völkerrechtlich verbindlichen Konvention das Ziel sein sollte.
Auf Initiative Polens hin schlug die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vor, eine »offene Arbeitsgruppe« einzurichten, der alle Mitgliedsstaaten angehören konnten. Die übrigen Staaten waren als Beobachter geladen. Die Vollversammlung schloss sich dem Vorschlag an und beauftragte daraufhin die Arbeitsgruppe, eine Kinderrechtskonvention zu erarbeiten. An den Beratungen beteiligten sich immer mehr Staaten – darunter seit 1981 die Bundesrepublik Deutschland und seit 1984 die Deutsche Demokratische Republik – sowie eine wachsende Zahl von Nichtregierungsorganisationen.
Nach insgesamt zehnjähriger Arbeit einigte sich die Arbeitsgruppe schließlich im Februar 1989 auf einen Entwurf. Am 20. November 1989 – auf den Tag genau 30 Jahre nach Verabschiedung der Deklaration von 1959 – wurde dann in der 44. Vollversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes einstimmig verabschiedet. Das Übereinkommen ist insofern einmalig, als es die bisher größte Bandbreite fundamentaler Menschenrechte – ökonomische, soziale, kulturelle, zivile und politische – in einem einzigen Vertragswerk zusammenbindet. Die in den 54 Artikeln dargelegten völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards haben zum Ziel, weltweit die Würde, das Überleben und die Entwicklung von Kindern und damit von mehr als der Hälfte der Weltbevölkerung sicherzustellen.
ÜBERBLICK
Wandel im gesellschaftlichen Bild vom Kind
Antike(Römisches Reich)
Kind als Eigentum des Vaters(patria potestas, ius vitae et necis)
Moderne(Aufklärung)
Kind als Objekt von Bildung und Erziehung(»Erfindung der Kindheit«)
Postmoderne(Globalisierung)
Kind als (Rechts-)Subjekt(Individualisierung)
Mit der Verabschiedung und beinahe universellen Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention wurde erstmals in der Geschichte der Menschheit anerkannt, dass Kinder sowohl den Erwachsenen gleich als auch aufgrund spezifischer kindlicher Bedürfnisse von ihnen verschieden sind. Kindheit definiert sich demnach gerade im Unterschied zur Welt der Erwachsenen. Bei der Bestimmung des Verhältnisses zwischen Kindern und Erwachsenen geht es also sowohl um Gleichberechtigung als auch um Anerkennung der Verschiedenheit.
Einerseits sind Kinder von Beginn an Menschen und daher ohne Einschränkung Träger:innen aller Menschenrechte. Werden der Status des Menschseins und die damit verbundenen Menschenrechte als Maßstab des Vergleichs genommen, sind Kinder insofern den Erwachsenen gleich. Dies folgt aus der Tatsache, dass Gleichheit immer nur in Hinsicht auf ein zu definierendes Drittes (tertium comparationis) – in diesem Fall die Eigenschaft, Mensch zu sein – festgestellt werden kann. Denn der Begriff der Gleichheit »bezeichnet nicht eine konkrete Realität, sondern ein bestimmtes Verhältnis zwischen Personen […], die grundsätzlich verschieden voneinander sind: sie sollen in einer bestimmten Hinsicht als gleich betrachtet oder behandelt werden« (Prengel 2006, S. 9).
Andererseits unterscheiden sich Kinder zweifellos von den Erwachsenen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Als »Seiende« sind sie einerseits Menschen wie alle anderen auch. Als »Werdende« sind sie andererseits Menschen in einer besonders dynamischen Entwicklungsphase. Das Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern ist asymmetrisch: Erwachsene tragen Verantwortung für Kinder, nicht jedoch umgekehrt Kinder in gleicher Weise für Erwachsene. Aufgrund der Entwicklungstatsache brauchen Kinder besonderen Schutz, besondere Förderung und besondere, kindgerechte Beteiligungsformen. Für eine gesunde Entwicklung sind sie auf Erwachsene angewiesen, die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Kinder zu ihrem Recht kommen.
ÜBERBLICK
Das Verhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen
Gleichheit
Kinder sind wie Erwachsene Menschen.
Verschiedenheit
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen; sie haben entwicklungsbedingt spezifische Bedürfnisse.
An die Anerkennung einer »Eigenwelt der Kindheit« knüpft sich untrennbar der Respekt vor den kindlichen Formen von Sexualität im Unterschied zur Erwachsenensexualität. Daher ist es nur konsequent, das Verbot sexueller Beziehungen zwischen Eltern und Kindern auf nicht-verwandte Erwachsenen-Kind-Beziehungen auszudehnen und Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern mit einem generellen Tabu zu belegen. Diese Auffassung spiegelt sich auch in unserer heutigen Rechtsordnung wider.
Dabei gilt das Verbot sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern unabhängig von der Frage des Einverständnisses. Zwar hat sich im Verhältnis zwischen Erwachsenen eine Verhandlungsmoral etabliert, nach der in sexueller Hinsicht alles erlaubt ist, was zwischen einverständnisfähigen Menschen einverständlich stattfindet. Dies gilt jedoch nicht in gleicher Weise für Kinder. Auch dann, wenn Kinder sexuellen Kontakten mit Erwachsenen (angeblich) zugestimmt haben und die sexuellen Handlungen scheinbar einvernehmlich stattfinden, sind diese zu Recht mit einem ausnahmslosen Verbot belegt. Da Kinder aufgrund ihres Kindseins die Tragweite eines Einverständnisses nicht überblicken können und daher auf den Schutz durch verantwortliche Erwachsene angewiesen sind, bleiben sexuelle Kontakte gleich welcher Art mit Kindern für Erwachsene tabu.
Dass Kinder in der Beschäftigung mit sich selbst und im Zusammensein mit anderen Körperfreude und Körperlust empfinden, springt unmittelbar ins Auge. Ebenso eindeutig ist, dass sich kindliche Formen körperlicher Lust grundlegend von Erwachsenensexualität unterscheiden. Wenn daher im Folgenden von kindlicher Sexualität gesprochen wird, dann in einem weiten Sinne, der sich deutlich von einem engen Verständnis und dem verkürzten Begriff »Sex« abhebt.
GRUNDLAGEN
Sexualität als ein zentraler Aspekt des Menschseins
Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) hat ihrer Definition von Sexualität ein weites Verständnis zugrunde gelegt, das unterschiedliche Dimensionen des Menschseins umfasst und sämtliche Lebensalter einbezieht: »Sexualität bezieht sich auf einen zentralen Aspekt des Menschseins über die gesamte Lebensspanne hinweg, der das biologische Geschlecht, die Geschlechtsidentität, die Geschlechterrolle, sexuelle Orientierung, Lust, Erotik, Intimität und Fortpflanzung einschließt. Sie wird erfahren und drückt sich aus in Gedanken, Fantasien, Wünschen, Überzeugungen, Einstellungen, Werten, Verhaltensmustern, Praktiken, Rollen und Beziehungen. Während Sexualität all diese Aspekte beinhaltet, werden nicht alle ihre Dimensionen jederzeit erfahren oder ausgedrückt. Sexualität wird beeinflusst durch das Zusammenwirken biologischer, psychologischer, sozialer, wirtschaftlicher, politischer, ethischer, rechtlicher, religiöser und spiritueller Faktoren« (WHO, zitiert nach BZgA 2011, S. 18).
Was aber ist unter spezifisch kindlicher Sexualität zu verstehen? Welche Merkmale kennzeichnen sie? Was ist das Besondere an ihr und in welcher Weise unterscheidet sie sich von erwachsener Sexualität? Zu den typischen Kennzeichen kindlicher Sexualität gehören:
Ganzheitliches Erleben mit allen Sinnen: Kinder erkunden die Welt um sie herum ganzheitlich und mit allen Sinnen. Dabei beziehen sie ihren eigenen Körper und andere Kinder spielerisch mit ein. Sinnesempfindungen, Gefühle und Gedanken mischen sich auf einem Kontinuum, das zwischen den Polen »Wohlsein« und »Unwohlsein« angesiedelt ist. Erst allmählich sind Kinder in der Lage, zwischen unterschiedlichen Wahrnehmungen, Emotionen und Überlegungen zu differenzieren.
Spiel und Spontaneität: Das spielerische Entdecken des eigenen Körpers und die Einbeziehung anderer Kinder ist Teil der allgemeinen kindlichen Spielfreude. Kindliches Spiel kennt keinen Zweck außerhalb sich selbst und ist von Spontaneität und Fantasie geprägt. Auch sogenannte Körpererkundungsspiele und gemeinschaftliche Rollenspiele (z. B. Vater-Mutter-Kind-Spiele) gehören dazu.
Angesiedelt im Hier und Jetzt: Kinder empfinden körperliche Lust beim Bewegen, Toben und Schmusen. Dabei vergessen sie häufig Raum und Zeit um sich herum und genießen den Moment im Hier und Jetzt. Die Freude am eigenen Körper und das Empfinden körperlicher Lust sind nicht an einem Ziel in der Zukunft orientiert.
Ich-Bezogenheit: Die kindlichen Aktivitäten sind in erster Linie darauf ausgerichtet, sich selbst wohlzufühlen. Auch wenn Kinder das Zusammensein mit anderen suchen, dominiert der Ich-Bezug. Dies gilt auch für das Entdecken des Körpers bei sich und anderen. Nicht das Verlangen, zu dem Gegenüber eine sexuelle Beziehung aufzubauen, oder gar (wie bei Erwachsenen) das Begehren einer anderen Person stehen im Mittelpunkt, sondern Neugier und der Wunsch, sich selbst gut zu fühlen.
Nähe und Geborgenheit: Kinder haben ein tiefes Bedürfnis, anerkannt und geliebt zu werden. Körperliche Nähe zu vertrauten Personen und das Empfinden von Sicherheit und Schutz tragen dazu bei, dass diese Bedürfnisse erfüllt werden. Das Streben von Kindern nach Körperkontakt steht vor allem im Dienst ihrer Wünsche nach Nähe und Geborgenheit.
Unbefangenheit: Das unbefangene Erkunden des eigenen Körpers einschließlich des Genitals sowie Rollen- und Körpererkundungsspiele mit anderen Kindern sind Bestandteile normaler psychosexueller Entwicklung, die wichtige Lernerfahrungen darstellen. Aus erwachsener Perspektive handelt es sich hierbei um (altersgerechte) sexuelle Aktivitäten. Die Kinder selbst ordnen ihr Handeln jedoch nicht als »sexuell« ein. Das Genitalspiel zum Beispiel empfinden sie einfach nur als angenehm, ohne sich dabei weitere Gedanken zu machen.
ÜBERBLICK
Unterschiede zwischen kindlicher Sexualität und Erwachsenensexualität
Kindliche Sexualität
Erwachsenensexualität
Spielerisch, spontan
Absichtsvoll, zielgerichtet
Nicht auf zukünftige Handlungen ausgerichtet
Auf Entspannung und Befriedigung hin orientiert
Erleben des Körpers mit allen Sinnen
Eher auf genitale Sexualität ausgerichtet
Egozentrisch
Beziehungsorientiert
Wunsch nach Nähe und Geborgenheit
Verlangen nach Erregung und Befriedigung
Unbefangenheit
Befangenheit
Sexuelle Handlungen werden nicht bewusst als Sexualität wahrgenommen
Bewusster Bezug zu Sexualität
Kinder von Geburt an als sexuelle Wesen anzuerkennen, bedeutet auch, den Mythos vom angeblich »unschuldigen« bzw. »reinen« Kind aufzugeben. Die Vorstellung, dass Kinder »unbelastet« von sexuellen Empfindungen, Gedanken und Handlungen aufwachsen könnten, ist eine realitätsferne Fiktion, die ihnen nicht gerecht wird und sogar Schaden zufügen kann. Sexualität mit Schuld, Unreinheit und Unanständigkeit zu verbinden, ist Bestandteil einer körper- und lustfeindlichen Sexualmoral und verkennt die große Bedeutung einer altersgemäßen und Grenzen wahrenden Sexualität für Wohlergehen und Lebensfreude.
GRUNDLAGEN
Sexualität gehört von Beginn an zur Entwicklung jedes Kindes
Sexualität beginnt nicht erst »später«, also etwa in der Zeit der Pubertät, sondern gehört als menschliches Grundbedürfnis von Beginn an zur Entwicklung jedes Kindes. Sie ist kein Vorrecht von Jugendlichen und Erwachsenen, sondern durchzieht das gesamte Leben. Allerdings äußert sich Sexualität je nach Alter, Reife und Entwicklungsphase in sehr unterschiedlichen Formen. Erwachsene haben die wichtige Aufgabe, die kindliche Sexualität in ihrer Besonderheit und Eigenständigkeit zu erkennen und wertzuschätzen.