Spaß beiseite! - Angela Troni - E-Book

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Angela Troni

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  • Herausgeber: Heyne
  • Kategorie: Lebensstil
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2009
Beschreibung

Warum es draußen nur Kännchen gibt und andere Einblicke in die unergründliche deutsche Seele

Ordnung, Fleiß und Pünktlichkeit sollen zu den Stärken der Deutschen gehören, Sturköpfigkeit, Besserwisserei und Humorlosigkeit zu ihren Schwächen. Aber wie ist der gemeine Deutsche eigentlich zu handhaben? Angela Troni hat eine ironisch-humorvolle Gebrauchsanleitung für alle verfasst, die das Land der Dichter, Denker und Fußballer besser verstehen wollen. Skurrile und interessante Fakten sind hier lexikonartig zusammengestellt: von A wie Arbeitslosenzahlen bis Z wie Zigarettenkonsum.

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Seitenzahl: 247

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Inhaltsverzeichnis
 
Über die Autorin:
Was ist deutsch?
 
Politik und Geschichte
Parteienlandschaft
Die Grundrechte
Bildungstest für alle Neubürger
 
Copyright
Über die Autorin:
Angela Troni, geboren 1970, hat vier Jahre in einem großen deutschen Verlag gearbeitet, bevor sie sich 1999 als freie Lektorin, Übersetzerin und Autorin selbstständig machte. Bei Heyne erschien von ihr Die döfsten Deutschfehler. Sprachliche Stolperfallen und wie man sie umgeht. Angela Troni lebt und arbeitet in München.
Was ist deutsch?
Ein seltsames Völkchen sind sie ja schon, diese Deutschen.
Einerseits regeln sie sogar die Größe von Abwasserrohren per gesetzlicher Vorschrift bis auf den letzten Millimeter, andererseits bieten Gesetzeslücken so viele Steuerschlupflöcher wie in keinem anderen europäischen Land.
Einerseits ahnden sie das Fahren auf der falschen Seite von Radwegen mit einem Bußgeld, andererseits finden sie es völlig normal, mit über 200 Stundenkilometern über die Autobahn zu jagen, und verteidigen ihr Recht auf freie Fahrt mit Zähnen und Klauen.
Einerseits gelten die Deutschen als extrem gesundheitsbewusst, haben europaweit die höchste Quote von Ärzten pro Einwohner und eine Unmenge an bestens sortierten Apotheken, andererseits werden ihre Kinder immer dicker und unbeweglicher, und sie wollen auf das Rauchen in öffentlichen Räumen nicht verzichten.
Einerseits kann ihnen das Schnitzel, das nach Möglichkeit über den Tellerrand hängen sollte, nicht billig genug sein, andererseits wundern sie sich über die vielen Gammelfleischskandale.
Typisch deutsch - wie oft hört man diesen Ausdruck, und doch kann alles und nichts damit gemeint sein. Denn was ist schon typisch für die Deutschen? Kann man das Volk der Dichter und Denker überhaupt in Kategorien einteilen und ihnen feste Eigenschaften zusprechen? Sind sie tatsächlich vor allem fleißig, strebsam, ordentlich, korrekt, zuverlässig, sauber, arbeitsfreudig und derart diszipliniert, dass es fast schon an Sturheit grenzt? Machen sie sich mit ihrem ausgeprägten Hang zu Genauigkeit und Pünktlichkeit nicht nur selbst das Leben schwer? Lassen der deutsche Humor ebenso wie Esprit, Lebensfreude, Gelassenheit und vor allem Genussfähigkeit tatsächlich zu wünschen übrig? Oder fallen sie einfach nur wegen ihrer offenbar angeborenen grenzenlosen Selbstüberschätzung, ihrer Prahlerei (vorzugsweise mit Geld) und aufgrund ihres lauten, aufdringlichen Wesens unangenehm auf?
Ganz so einfach ist es natürlich nicht, dennoch ist sicher was dran, etwa am geizigen Schwaben, am tugendhaften Preußen, am gemütlichen Bayern, am fröhlichen Rheinländer.
Dieses Buch geht den herkömmlichen Vorurteilen auf den Grund und beleuchtet mit Zahlen und Fakten, wie sie denn nun tatsächlich sind - die Deutschen.
Politik und Geschichte
Die Deutschen haben - verständlicherweise - keinen wirklich entspannten Umgang mit ihrer Geschichte. Das ist noch heute vor allem daran zu spüren, dass ihnen ein gewisser gesunder Nationalstolz völlig abgeht und sie auch nicht gerne öffentlich stolz auf ihr Land sind. Mit der Fußball-Weltmeisterschaft im eigenen Land im Jahr 2006 hat sich jedoch ganz viel getan, und die Tatsache, dass die halbe Nation mit schwarz-rot-goldener Nationalflagge am Auto durch die Lande fuhr, galt als Zeichen des Aufbruchs und der Veränderung.
Das kommt natürlich alles nicht von ungefähr, schließlich blicken die Deutschen auf bewegte Zeiten zurück.
Nachdem das Land erst 1918, also nach Ende des Ersten Weltkriegs, mit den heutigen Landesgrenzen bestand, wollten die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler an der Spitze Deutschland zu einer Weltmacht machen. Er träumte vom Großdeutschen Reich und zeichnet verantwortlich für die Massenvernichtung der jüdischen Bevölkerung. Nach Kriegsende war Deutschland eine Besatzungszone, und mit dem Bau der Mauer zerfiel das Land in einen westdeutschen und einen ostdeutschen Staat. Die westdeutsche Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde ebenso wie die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Jahr 1949 gegründet. Erst mit der deutschen Wiedervereinigung 1989 gehört das Land wieder zusammen.
Deutsche Könige und Kaiser
Name (Geburtsjahr)Krönung was & wann, TodesjahrFRANKENREICH 768-911KarolingerKarl I. der Große (*747)König 768, Kaiser 800, † 814Ludwig der Fromme (*778)König/Kaiser 814, † 840Ludwig (I.) der Deutsche (um 805)König 840, † 876Ludwig (II.) der Jüngere (um 830)König (Ostfranken) 876, † 882Karlmann (vor 830)König (Bayern) 876, König (Italien) 877, † 880Karl III. der Dicke (839)König (Alemannien) 876, König (Italien) 879, Kaiser 881, Alleinherrscher in Ostfranken 882, Abdankung 887, † 888Arnulf von Kärnten (um 850)König 887, König (Italien) 894, Kaiser 896, † 899Ludwig (III.) das Kind (893)König 900, † 911HEILIGES RÖMISCHES REICH 911-1806Konrad I.König 911, † 918Sachsen (Ottonen)Heinrich I. (um 875)König 919, † 936Otto I. der Große (912)König 936, König (Italien) 951, Kaiser 962, † 973Otto II. (955)König 973, † 983Otto III. (980)König 983, Kaiser 996, † 1002Heinrich II. (973)König 1002, Kaiser 1014, † 1024SalierKonrad II. (um 990)König 1024, Kaiser 1027, König (Burgund) 1033, † 1039Heinrich III. (1017)König 1039, Kaiser 1046, † 1056Heinrich IV. (1050)König 1056, Kaiser 1084, † 1106(Rudolf von RheinfeldenGegenkönig 1077, † 1080)(Hermann von SalmGegenkönig 1081, † 1088)(Konrad [1074]Mitkönig 1087, Gegenkönig 1093, † 1101)Heinrich V. (1086)König 1106, Kaiser 1111, † 1125SachsenLothar III. von Supplingenburg (um 1075)König 1125, Kaiser 1133, † 1137(Konrad [III.]Gegenkönig 1127, Abdankung 1130)StauferKonrad III. (1093)König 1138, † 1152(Heinrich Berengar [1137]Mitkönig 1147, † 1150)Friedrich I. Barbarossa (1122)König 1152, Kaiser 1155, † 1190Heinrich VI. (1165)König 1190, Kaiser 1191, † 1197Philipp von Schwaben (1177)König 1198, † 1208WelfenOtto IV. (1176/1182)König 1198 bzw. 1208 (Neuwahl!), Kaiser 1209, † 1218StauferFriedrich II. (1194)König 1212 bzw. 1215, Kaiser 1220, † 1250(Heinrich [VII.] [1211]Mitkönig 1222, Abdankung 1235, † 1242)(Konrad IV. (1228)Mitkönig 1237, König 1250, † 1254)(Heinrich Raspe v. Thüringen [um 1204]Gegenkönig 1246, † 1247)INTERREGNUM(Wilhelm von Holland [1227]Gegenkönig 1248, anerkannt 1254, † 1256)(Richard von Cornwall [1209]König 1257, † 1272, regierte faktisch nicht)(Alfons [X.] von Kastilien [1221]König 1257, † 1284, regierte faktisch nicht)Diverse »deutsche« HäuserRudolf I. von Habsburg (1218)König 1273, † 1291Adolf von Nassau (1255)König 1292, Abdankung 1298, † 1298Albrecht I. von Österreich (1255)König 1298, † 1308Heinrich VII. von Luxemburg (um 1275)König 1308, Kaiser 1312, † 1313Ludwig IV. der Bayer (um 1283)König 1314, Kaiser 1328, † 1347 (Wittelsbach)(Friedrich [III.] der Schöne [1289]König 1314, anerkannt als Mitkönig 1325, † 1330 [Habsburg])LuxemburgerKarl IV. (1316)König 1346, anerkannt 1347, Kaiser 1355, † 1378(Günther von Schwarzburg [1304]Gegenkönig 1349, Abdankung 1349, † 1349)Wenzel (1361)König 1378, Abdankung 1400, † 1419Ruprecht von der Pfalz (1352)König 1400, † 1410 (Wittelsbacher)Jobst von Mähren (1354)König 1410, † 1411Sigismund (1368)König 1410, Kaiser 1433, † 1437HabsburgerAlbrecht II. (1397)König 1438, † 1439Friedrich III. (1415)König 1440, Kaiser 1452, † 1493Maximilian I. (1459)König 1493, Kaiser (ohne Krönung!) 1508, † 1519Karl V. (1500)König 1519, Kaiser 1530, Abdankung 1556, † 1558Ferdinand I. (1503)Kaiser 1556, † 1564Maximilian II. (1527)Kaiser 1564, † 1576Rudolf II. (1552)Kaiser 1576, † 1612Matthias (1557)Kaiser 1612, † 1619Ferdinand II. (1578)Kaiser 1619, † 1637Ferdinand III. (1608)Kaiser 1637, † 1657(Ferdinand IV. [1633]Mitkönig, Designation 1653, † 1654Leopold I. (1640)Kaiser 1658, † 1705Joseph I. (1678)Kaiser 1705, † 1711Karl VI. (1685)Kaiser 1711, † 1740WittelsbacherKarl VII. (1697)Kaiser 1742, † 1745Habsburg-LothringerFranz I. Stephan von Lothringen (1708)Kaiser 1745, † 1765Maria Theresia (1717)Regentin 1765, † 1780Joseph II. (1741)Kaiser 1765, Regentschaft 1780, † 1790Leopold II. (1747)Kaiser 1790, † 1792Franz II. (1768)Kaiser 1792, Abdankung 1806, † 1835Von 1806 bis 1871 war Deutschland ein»loser Verbund von Teilstaaten ohnegemeinsames Staatsoberhaupt«, sagt dasGeschichtsbuch.ZWEITES KAISERREICH 1871-1918HohenzollernWilhelm I. (1797)Kaiser 18. Jan. 1871, † 9. März 1888Friedrich III. (1831)Kaiser 9. März 1888, † 15. Juni 1888Wilhelm II. (1859)Kaiser 15. Juni 1888, Abdankung 9. Nov. 1918, † 4. Juni 1941

Parteienlandschaft

Deutsche Parteien im Jahr 2006
Die folgenden Parteien sind derzeit in Deutschland offiziell anerkannt:
Automobile Steuerzahler-ParteiDeutsche VolksunionBündnis 90/Die GrünenDie Grauen (Graue Panther)CDU - Christlich DemokratischeDie RepublikanerUnionDie TierschutzparteiCSU - Christlich Soziale UnionDSP Deutsche SeniorenparteiDeutsche Kommunistische ParteiEuropa-Union
FDP Freie DemokratischePBC Partei Bibeltreuer ChristenParteiPDS Partei des DemokratischenFreie WählerSozialismusJungdemokraten & Junge LinkeSPD Sozialdemokratische ParteiKommunistische ParteiDeutschlandsDeutschlandsSTATT-ParteiÖkologisch-Demokratische ParteiSüdschleswigscherPartei für Arbeit und sozialeWählerverbandSicherheitWASG Wahlalternative Arbeit undPartei Rechtsstaatlicher Offensivesoziale Gerechtigkeit

Der 16. Deutsche Bundestag

Der 16. Deutsche Bundestag wurde am 18. 9. 2005 aufgrund der vorzeitigen Auflösung des 15. Deutschen Bundestages gewählt. Ihm gehören die folgenden Parteien an, dahinter steht das jeweilige Wahlergebnis:
CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands27,8 %CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.7,4 %FDP - Freie Demokratische Partei9,8 %GRÜNE - Bündnis 90/Die Grünen8,1 %Die Linke.PDS - Die Linkspartei.8,7 %SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands34,2 %

Berufe der Abgeordneten des 16. Deutschen Bundestages

Die meisten der Abgeordneten, die derzeit im Deutschen Bundestag sitzen, sind nicht als Berufspolitiker auf die Welt gekommen, sondern haben einen »anständigen« Brotberuf gelernt, unter anderem:
Arbeiter, Bergmann, Geisteswissenschaftler, Ingenieur, Hochschulprofessor, Journalist, Jurist, Künstler, Landwirt, Lehrer, Lokomotivführer, Mediziner, Pfarrer, Psychologe.
Grundsatzprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien (1. Absatz)

CDU, Grundsatzprogramm vom 23. 02. 1994

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist eine Volkspartei. Sie wendet sich an alle Menschen in allen Schichten und Gruppen unseres Landes. Unsere Politik beruht auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Für uns ist der Mensch Geschöpf Gottes und nicht das letzte Maß aller Dinge. Wir wissen um die Fehlbarkeit des Menschen und die Grenzen politischen Handelns. Gleichwohl sind wir davon überzeugt, dass der Mensch zur ethisch verantwortlichen Gestaltung der Welt berufen und befähigt ist.

CSU, Grundsatzprogramm vom 08. 10. 1993

In einer Zeit rascher gesellschaftlicher Veränderungen, eines allgemeinen Wertewandels und des vielfachen Umbruchs schöpft die CSU ihre Orientierung aus einer ungebrochenen Tradition. Die CSU will die gesellschaftliche und politische Entwicklung gestalten.

SPD, Grundsatzprogramm vom 20. 12. 1998

Wir Sozialdemokraten, Männer und Frauen, kämpfen für eine friedliche Welt und eine lebensfähige Natur, für eine menschenwürdige, soziale, gerechte Gesellschaft. Wir wollen Bewahrenswertes erhalten, lebensbedrohende Risiken abwenden und Mut machen, Fortschritt zu erstreiten.

FDP, Wiesbadener Grundsätze vom 24. 05. 1997

Der Liberalismus beginnt seinen historischen Weg als Philosophie der Freiheit und als politische Bewegung für die Rechte des Einzelnen. Die Willkürherrschaft des Absolutismus stand im Widerspruch zur Idee einer freiheitlichen Gesellschaft. Mit dem Verfassungsstaat hat der Liberalismus den Absolutismus überwunden.
 
Bündnis 90/Die Grünen, Grundsatzprogramm vom 15.-17. 03. 2002 Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch mit seiner Würde und seiner Freiheit. Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde ist unser Ausgangspunkt. Sie ist der Kern unserer Vision von Selbstbestimmung und Parteinahme für die Schwächsten. Als Vernunftwesen ist der Mensch in der Lage zu einem verantwortlichen Leben in Selbstbestimmung. Als Teil der Natur kann der Mensch nur leben, wenn er die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt und sich selbst demgemäß Grenzen setzt. Der Schutz der Natur und ihrer Lebensformen ist auch um ihrer selbst willen geboten. Jeder Mensch ist einzigartig und verdient gleiche Anerkennung - heute und morgen, hier und anderswo. Deshalb ist bündnisgrüne Politik dem Maßstab der Gerechtigkeit verpflichtet. Freiheit und Gerechtigkeit lassen sich nur in einer lebendigen Demokratie verwirklichen. Demokratie ist Basis und Art und Weise unseres politischen Handelns.

Linkspartei.PDS, Grundsatzprogramm vom 26. 10. 2003

Wir, die Mitglieder der Partei des Demokratischen Sozialismus, geben uns dieses Programm in der Absicht, unsere Ziele zu benennen und mit anderen über die Wege zu sprechen, die zu einer friedlichen und gerechten Gesellschaft führen, einer Gesellschaft, in der jede und jeder selbstbestimmt in sozialer Sicherheit leben kann und der Satz eingelöst ist, mit dem das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beginnt: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Wir suchen die Zusammenarbeit mit allen, die diese Ziele teilen, und wollen in dieser Zusammenarbeit unseren eigenen Platz bestimmen.
Deutsche Staatsoberhäupter
Deutsches Reich - ReichspräsidentenFriedrich Ebert1919-1925Walter Simons1925Paul von Hindenburg1925-1934Adolf Hitler1934-1945Karl DönitzMai 1945Deutsche Demokratische RepublikWilhelm Pieck1949-1960Walter Ulbricht1960-1973Willi Stoph1973-1976Erich Honecker1976-1989Egon Krenz10/1989-12/1989Manfred Gerlach12/1989-03/1990Bundesrepublik Deutschland - BundespräsidentenTheodor Heuss1949-1959Heinrich Lübke1959-1969Gustav Heinemann1969-1974Walter Scheel1974-1979Karl Carstens1979-1984Richard von Weizsäcker1984-1994Roman Herzog1994-1999Johannes Rau1999-2004Horst Köhlerseit 2004Bundesrepublik Deutschland - BundeskanzlerKonrad Adenauer1949-1963 CDULudwig Erhard1963-1966 CDUKurt Georg Kiesinger1966-1969 CDUWilly Brandt1969-1974 SPDHelmut Schmidt1974-1982 SPDHelmut Kohl1982-1998 CDUGerhard Schröder1998-2005 SPDAngela Merkelseit 2005 CDU

Die Grundrechte

Die Grundrechte der Deutschen sind im deutschen Grundgesetz verankert, das am 08. 05. 1949 vom damaligen Parlamentarischen Rat beschlossen wurde und am 24. 05. 1949 in Kraft trat.
Auch wenn das »Gesetz für die Bundesrepublik Deutschland« im Grunde die gleiche Bedeutung hat wie eine Verfassung des Landes, so hat der Parlamentarische Rat seinerzeit die vorläufige Bezeichnung »Gesetz« gewählt, um den provisorischen Charakter der Bestimmungen zu betonen. Schließlich ging man damals davon aus, dass die sowjetische Besatzungszone bald zu den drei anderen Territorien der Siegermächte gehören würde - und dann wollte man für das vereinigte Deutschland eine »Verfassung« schaffen. Doch dann wurde 1961 die Mauer in Berlin gebaut, und das Land teilte sich in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Im Jahr 1989 kam es schließlich durch eine »friedliche Revolution« des Volkes zur Wiedervereinigung, die Bezeichnung »Grundgesetz« wurde aber auch danach beibehalten.
Das Grundgesetz enthält zwar die Fundamentalnormen des Deutschen Staates, regelt die wichtigsten staatsrechtlichen Fragen und knüpft im Grunde an die Frankfurter Reichs-Verfassung von 1849 und die Weimarer Reichs-Verfassung von 1919 an, ist aber keine richtige Verfassung. Während des Nationalsozialismus wurden die Grundrechte im Jahr 1933 »zum Schutz von Volk und Staat«, wie es damals hieß, außer Kraft gesetzt.
In die Verfassung der DDR wurden nicht alle Grundrechte aufgenommen, so fehlte zum Beispiel das Recht auf Ausreise- und Auswanderungsfreiheit. Erst mit der Wiedervereinigung im Jahr 1989 galten die Grundrechte in ganz Deutschland.
 
Die ersten zehn Artikel des Grundgesetzes lauten:

Artikel 1

Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5

Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 6

Ehe und Familie; nichteheliche Kinder

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 7

Schulwesen

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Artikel 8

Versammlungsfreiheit

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Artikel 9

Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Absatz 2 und 3, Artikel 87a Absatz 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Artikel 10

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Bildungstest für alle Neubürger

Einbürgerungstests für ausländische Immigranten, deren Bestehen unter anderem als Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gelten sollte, waren im Jahr 2006 in Deutschland das Gesprächsthema schlechthin. Sie sollten im Anschluss an einen Integrationskurs absolviert werden. Inzwischen ist der Vorschlag abgelehnt und das Thema aus den Medien verschwunden - dennoch sind die darin gestellten Fragen durchaus interessant und vermitteln ein Bild über Deutschland.
Ob das »Wissensquiz« mit Bildung tatsächlich nur wenig, dafür aber umso mehr mit »angesäuerter bürgerlicher Bildungshuberei« zu tun hat, wie der Migrationsforscher Dieter Oberndörfer behauptet, davon können Sie sich an dieser Stelle selbst überzeugen. Es handelt sich hier übrigens um den Vorschlag der hessischen Landesregierung.
Machen Sie also den Test, und stellen Sie Ihr Wissen auf die Probe - und bitte verzweifeln Sie nicht, falls Sie nicht alle Fragen beantworten können. Selbst Literaturpapst Marcel Reich-Ranicki gab zu Protokoll, er hätte den Test wohl nicht auf Anhieb bestanden.

I. Deutschland und die Deutschen

1. Wie viele Einwohner hat Deutschland?
2. Nennen Sie drei Flüsse, die durch Deutschland fließen.
3. Nennen Sie drei deutsche Mittelgebirge.
4. Wie heißt die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland?
5. Wie viele Bundesländer hat die Bundesrepublik Deutschland? Nennen Sie sieben Bundesländer und ihre Hauptstädte.
6. Nennen Sie drei Staaten, die an die Bundesrepublik Deutschland grenzen.
7. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um deutscher Staatsbürger zu werden?
8. Nennen Sie drei Gründe, warum Sie deutscher Staatsbürger werden wollen.

II. Grundlinien deutscher Geschichte

9. Was verstehen Sie unter dem Begriff »Reformation«, und wer hat sie eingeleitet?
10. Welche Versammlung tagte im Jahr 1848 in der Frankfurter Paulskirche?
11. Die erste Republik mit demokratischer Verfassung in Deutschland wurde 1918 ausgerufen. Wie wird diese erste deutsche Republik genannt?
12. Wann ging diese erste deutsche Republik zu Ende?
13. In welchen Jahren der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war Deutschland eine Diktatur?
14. Wie hieß die damals herrschende Partei?
15. Erläutern Sie den Begriff »Holocaust«.
16. Wenn jemand den Holocaust als Mythos oder Märchen bezeichnet: Was sagen Sie dazu?
17. Erläutern Sie den Begriff »Existenzrecht« Israels.
18. Welches Ereignis fand am 20. Juli 1944 statt?
19. Was geschah am 8. Mai 1945?
20. Nach dem Zusammenbruch des »Dritten Reiches« war Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Wer waren die vier Besatzungsmächte?
21. In welchem Jahr wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet?
22. Wie hieß der erste Bundeskanzler?
23. Was bedeutet »DDR«?
24. Welches Ereignis fand am 17. Juni 1953 in der DDR statt?
25. Was verstehen Sie unter dem deutschen »Wirtschaftswunder«?
26. Erläutern Sie den Begriff »Mauerbau« (1961 in Berlin).
27. Welcher deutsche Bundeskanzler bekam den Friedensnobelpreis?
28. In welchem Jahr kam es zur deutschen Wiedervereinigung?
29. Nennen Sie die Bundesländer, die heute auf dem Gebiet der ehemaligen DDR existieren.
30. Der 9. November hat in der deutschen Geschichte eine besondere Bedeutung. Welche Ereignisse fanden statt a) am 9. 11. 1938 und b) am 9. 11. 1989?

III. Verfassung und Grundrechte

31. Wo sind die Grundrechte der deutschen Staatsbürger festgelegt?
32. Wie heißt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland?
33. In welchem Jahr ist sie in Kraft getreten?
34. Von wem geht in der Bundesrepublik Deutschland alle Staatsgewalt aus? Welche Vorteile ergeben sich daraus für die Bürgerinnen und Bürger?
35. Welches Recht schützt Artikel 1 der bundesdeutschen Verfassung?
36. Wie heißt das höchste gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland, und wer bestimmt seine Mitglieder?
37. Unsere Verfassung garantiert Grundrechte. Nennen Sie vier.
38. In der Verfassung ist verankert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Erläutern Sie diesen Grundsatz.
39. Einer Frau soll es nicht erlaubt sein, sich ohne Begleitung eines nahen männlichen Verwandten allein in der Öffentlichkeit aufzuhalten oder auf Reisen gehen zu dürfen: Wie ist Ihre Meinung dazu?
40. Wer kann in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Ehescheidung stellen?
41. Beschreiben Sie den Grundgedanken der Gewaltenteilung.
42. Erläutern Sie den Begriff »Religionsfreiheit«.
43. In Filmen, Theaterstücken und Büchern werden manchmal die religiösen Gefühle von Menschen der unterschiedlichen Glaubensrichtungen verletzt. Welche Mittel darf der Einzelne Ihrer Meinung nach anwenden, um sich gegen so etwas zu wehren, und welche nicht?
44. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. In welchem Alter beginnt die Schulpflicht, wann endet sie?
45. Was ist der Grund für die gesetzliche Schulpflicht?
46. Nicht immer sind Eltern mit dem Verhalten ihrer Kinder einverstanden. Welche Erziehungsmaßnahmen sind erlaubt, welche verboten?
47. Welche Möglichkeiten haben Eltern, die Partnerwahl ihres Sohnes oder ihrer Tochter zu beeinflussen? Welche Handlungen sind verboten?
Originalausgabe 6/2007
 
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Umschlaggestaltung: eisele grafik-design, münchen Satz: C. Schaber Datentechnik, Wels
 
eISBN : 978-3-641-03392-7
 
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