Staats- und Verfassungsrecht Grundlagen - Prof. Dr. Martin Wachovius - E-Book

Staats- und Verfassungsrecht Grundlagen E-Book

Prof. Dr. Martin Wachovius

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Beschreibung

Dieses Lehrbuch richtet sich an Studierende des Wirtschaftsrechts, die sich zu Beginn ihres Studiums mit dem Staats- und Verfassungsrecht beschäftigen. Es werden alle prüfungsrelevanten Themen behandelt (Staatsorganisationsrecht, verfassungsrechtliche Grundentscheidungen, Grundrechte und Verfassungsbeschwerde). Staats- und Verfassungsrecht Grundlagen ist endlich ein maßgeschneidertes Lehrbuch für Studierende des Wirtschaftsrechts. Ein individueller Begleiter auf dem Weg zum erfolgreichen Studium!

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Professor Dr. Martin Wachovius wurde 1976 in Castrop-Rauxel geboren. Er studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in Englisch und Französisch. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er beim Landgericht Dortmund. An der Universität Passau wurde er 2008 promoviert. 2009 absolvierte er erfolgreich den ersten Fachlehrgang zum Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht beim DAI.

Im Energierechtsteam von Clifford Chance arbeitete er von 2005 - 2006 als freier Mitarbeiter. Von 2005 - 2012 war er zugelassener Rechtsanwalt (Zulassung ruht seit 2012). Von 2006 - 2012 war er Justiziar beim Energieversorgungskonzern EWE AG.

2012 wurde er auf Vorschlag der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule Hof zum Professor für Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Umwelt-und Energierecht berufen.

Seit 2015 ist Professor Dr. Wachovius Querschnittsbereichsleiter am IWE. Seit 2017 ist er Herausgeber der Hofer Akademischen Schriften zu Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit. Seit Wintersemester 2017 ist Professor Dr. Wachovius Studiengangleiter Wirtschaftsrecht an der Hochschule Hof.

Prof. Dr. Martin Wachovius

Staats- und Verfassungsrecht Grundlagen

für Studierende des Wirtschaftsrechts

© 2019 Prof. Dr. Martin Wachovius

Verlag und Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

ISBN

 

Paperback:

978-3-7497-3928-8

Hardcover:

978-3-7497-3929-5

e-Book:

978-3-7497-3930-1

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1 Grundlegendes zum Klausurschreiben

I) Methodik der Falllösung

1) Die Sachverhaltserfassung

a) Bearbeitervermerk lesen

b) Sachverhalt lesen

c) Sachverhalt unterstreichen/ markieren und gliedern

d) Ggfs. (Personen)Skizze/ Schaubilderstellen

e) ggfs. Zeitstrahl anfertigen

2) Entwurf einer Lösungsskizze

3) Die Reinschrift

a) Der Gutachtenstil

aa) Voranstellen eines hypothetischen Ergebnisses

bb) Aufzählung der erforderlichen Voraussetzungen

cc) Prüfung der Voraussetzungen durch Subsumtion

dd) Feststellung des Ergebnisses

b) Die Argumentation

aa) logische Gedankenfolge

bb) pro - contra

c) Formale Gestaltung

aa) Schreiben Sie leserlich

bb) Gliedern Sie Ihre Arbeit und fügen Absätze und Freizeilen ein

cc) Zitieren Sie genau

II) Zusammenfassung

Kapitel 2 Gutachtenstil

I) Allgemeines zum Gutachtenstil

II) Struktur des juristischen Gutachtens

1) Der Obersatz

2) Die Definition

3) Die Subsumtion

4) Gutes Argumentieren

a) These

b) Antithese

c) Synthese

Kapitel 3 Abgrenzung Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

I) 3 Rechtsgebiete

1) Privatrecht

2) Öffentliches Recht

3) Strafrecht

II) Unterschied Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

Kapitel 4 Staatsorganisationsrecht

I) Gewaltenteilung

II) Gesetzgebungskompetenz

1) Grundsatz: Länderkompetenz

2) Ausnahme: Bundeskompetenz

a) Geschriebene Bundeskompetenz

aa) Ausschließliche Bundeskompetenz, Art. 71, 73 GG

bb) Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, Art. 72, 74 GG

b) Ungeschriebene Bundeskompetenz

aa) Kompetenz kraft Sachzusammenhangs

bb) Annexkompetenz

cc) Kompetenz kraft Natur der Sache

III) Verwaltung

1) Grundsatz: Länder kompetenz

a) Bundesaufsichtsverwaltung

b) Bundesauftragsverwaltung

2) Ausnahme: Bundeskompetenz

Kapitel 5 Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen

I) Rechtsstaat

1) echte Rückwirkung

2) unechte Rückwirkung

3) Beispiel

II) Demokratie

III) Republik

IV) Bundesstaat

V) Sozialstaat

VI) Umweltschutz- und Tierschutz als Staatszielbestimmung

Kapitel 6 Einführung in die Grundrechtsdogmatik

I) Grundrechtsarten

1) Freiheitsgrundrechte

2) Gleichheitsgrundrechte

II) Grundrechtsfunktionen

1) Grundrechte als Abwehrrechte

2) Grundrechte als Leistungsrechte

3) Grundrechte als Grundlage für Schutzpflichten

Kapitel 7 Einführung zur Prüfung eines Freiheitsgrundrechts mit Gesetzesvorbehalt

Kapitel 8 Schutzbereich

I) Sachlicher Schutzbereich

II) Persönlicher Schutzbereich

1) natürliche Personen

a) Ausländer, Staatenlose

b) Nasciturus, Embryo

c) Verstorbene

2) juristische Personen

a) Juristische Person des Zivilrechts

b) Juristische Person des Öffentlichen Rechts

aa) Konfusionsargument und Lehre vom personalen Substrat

bb) Gemischt wirtschaftliche Unternehmen

Kapitel 9 Eingriff

I) Urheber der Maßnahme

II) Art der Maßnahme

III) Definition des Eingriffs

IV) Erweiterter Eingriffsbegriff

Kapitel 10 verfassungsrechtliche Rechtfertigung

I) Schranken-/ Gesetzesvorbehalt

1) (einfacher) Gesetzesvorbehalt

2) Qualifizierter Gesetzvorbehalt

3) Schranke

4) Vorbehaltlose Grundrechte

II) formelle Verfassungsmäßigkeit

1) Gesetzgebungskompetenz

2) Gesetzgebungsverfahren

a) Einleitungsverfahren

aa) Entwurf der Bundesregierung

bb) Entwurf „aus der Mitte des Bundestages“

cc) Bundesrat

b) Vorverfahren

aa) Gesetzesvorlage der Bundesregierung

bb) Gesetzesvorlage des Bundesrates

c) Hauptverfahren

aa) Gesetzesbeschluss durch den Bundestag

d) Abschlussverfahren

III) materielle Verfassungsmäßigkeit

1) Verbot des Einzelfallgesetzes

2) Zitiergebot

3) Wesensgehaltsgarantie

4) Verhältnismäßigkeitsprinzip/Übermaßverbot

a) Legitimes Ziel des Staats

b) Legitimes Mittel des Staates

c) Geeignetheit

d) Erforderlichkeit

e) Angemessenheit

5) Untermaßverbot

Kapitel 11 Allgemeine Handlungsfreiheit

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Kapitel 12 Meinungsfreiheit

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Kapitel 13 Kunstfreiheit

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Kapitel 14 Berufsfreiheit

I) Schutzbereich

1) sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

1) Schrankenvorbehalt

2) materielle Verfassungsmäßigkeit

a) Erforderlichkeit

aa) 1. Stufe: Berufsausübungsregelung

bb) 2. Stufe: Subjektive Berufswahlregelung

cc) 3. Stufe: Objektive Berufswahlregelung

b) Angemessenheit

aa) 1. Stufe: Berufsausübungsregelung

bb) 2. Stufe: Subjektive Berufswahlregelung

cc) 3. Stufe: Objektiver Berufswahlregelung

Kapitel 15 Menschenwürde

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtsfertigung

Kapitel 16 informationelle Selbstbestimmung

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtsfertigung

1) Schrankenvorbehalt

2) Materielle Verfassungsmäßigkeit

a) Bestimmtheitsgrundsatz

b) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

c) Verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen

Kapitel 17 Eigentumsfreiheit

I) Eigentumsbegriff

II) Sozialbindung

III) Abgrenzung der Inhalts- und Schrankenbestimmung von der Enteignung

Kapitel 18 Verfassungsbeschwerde

I) Zulässigkeit

1) Zuständigkeit

2) Beschwerdeberechtigung

a) Antragsberechtigung

b) Prozessfähigkeit

3) Beschwerdegegenstand

a) Legislativakte

b) Exekutivakte

c) Judikativakte

4) Beschwerdebefugnis

a) Rügefähige Rechte

b) Betroffenheit des Beschwerdeführers

aa) selbst

bb) gegenwärtig

cc) unmittelbar

5) Rechtswegerschöpfung

a) Rechtswegerschöpfung

b) Subsidiarität

6) Form und Frist

II) Begründetheit

Kapitel 19 Gleichbehandlung

I) Gleichheitssatz in der Klausur

II) Prüfungsschema

1) Taugliche Vergleichsgruppen

2) Ungleichbehandlung von Personengruppen

3) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Vorwort

Seit einigen Jahrzehnten haben Studierende des Rechts die Wahl zwischen dem klassischen, vor allem auf die typischen Berufsfelder Richter und Staatsanwalt inzwischen auch ein bisschen auf Rechtsanwalt orientierten Jurastudium an einer Universität, und dem auf alle anderen Tätigkeitsfelder von Juristen, vor allem Unternehmensjurist zugeschnittenen Studium des Wirtschaftsrechts an Hochschulen. Wirtschaftsjuristen haben den Vorteil, dass sie während des Studiums nur das Lernen, was für ihre spätere Tätigkeit auch wirklich erforderlich ist und z.B. das Erbrecht ins private Selbststudium legen können.

Trotz dieser sehr erfolgreichen Reformation der Juristenausbildung in Deutschland ist die rechtliche Literatur doch immer noch sehr stark auf die Vorbereitung zum 1. juristischen Staatsexamen hin ausgerichtet. Für das Staats- und Verfassungsrecht ändert dies das hier vorliegende Lehrbuch. Es ist gerade für Studierende des Wirtschaftsrechts geschrieben und bereitet genau diese Zielgruppe genau auf die Anforderungen an der Hochschule und der späteren beruflichen Praxis vor. Daher soll dieses Lehrbuch kein weiteres Werk am Markt der juristischen Ausbildungsliteratur sein, sondern eine bisherige Lücke genau für Wirtschaftsrechts-Studierende schließen.

Daher unterschiedet es sich im Umfang und Inhalt auch deutlich von der bisherigen Studienliteratur. Es ist nicht leichter, als andere Lehrbücher. Sondern an den Stellen, die für einen Wirtschaftsrechtlicher in der beruflichen Praxis weniger relevant, wird lediglich ein Überblick gegeben. An für Unternehmen praxisrelevanten Stellen wird statt dessen der Fokus gesetzt.

Ich wünsche allen Studierenden viel Freude und Erfolg bei der Arbeit mit diesem neuen Angebot speziell für sie und ein gewinnbringendes Lernen!

Ihr

Prof. Dr. iur Martin Wachovius

Hof, September 2019

KAPITEL 1 GRUNDLEGENDES ZUM KLAUSURSCHREIBEN

In diesem Kapitel lernen Sie die Methodik kennen, erfolgreiche juristische Fälle zu lösen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, den Sachverhalt richtig zu erfassen und im richtigen Stil (Gutachtenstil), mit guten Argumenten und in der richtigen Form eine vertretbare Lösung des Falles zu präsentieren.

I) METHODIK DER FALLLÖSUNG

Zu guten Ergebnissen bei der Bearbeitung von juristischen Klausuren im Studium – und später von Fragestellungen in der Praxis - gehört neben den unverzichtbaren guten juristischen Grundkenntnissen vor allem die Fähigkeit, Ihr erlerntes Wissen auch überzeugend zur Lösung eines konkreten Falles anzuwenden.

Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen dabei helfen, sich die wichtigsten Techniken der Klausur-/Fallbearbeitung anzueignen bzw. nochmals zu vergegenwärtigen.

Vorab sei angemerkt: Versuchen Sie, so regelmäßig wie möglich (Probe)Klausuren zu schreiben, bevor Sie die „richtigen“ Klausuren (Abschlussklausuren) angehen. Denn auch hier gilt: „Übung macht den Meister“.

Bei jeder Fallklausur ist nach den folgenden drei Schritten zu differenzieren:

1. Sachverhaltserfassung

2. Entwurf einer Lösungsskizze

3. Reinschrift

Die Verwendung der Ihnen zur Klausurlösung zur Verfügung stehenden Zeit ist letzten Endes eine sehr individuelle Entscheidung. Jedoch haben sich dabei generell die folgenden Grundsätze bewährt:

• Die Sachverhaltserfassung dürfte 10 % Ihrer Gesamtzeit in Anspruch nehmen.

• 40 % der Gesamtzeit sollten Sie für die Erstellung einer Lösungsskizze verwenden.

• Für die Reinschrift sollten Sie etwa 50 % der Gesamtzeit einplanen.

Die für Sie passende Zeitaufteilung erlernen Sie am besten durch regelmäßiges (Probe)Klausuren schreiben. Es kann sein, dass Sie in Ihrem persönlichen Fall zum Ergebnis kommen, dass Sie nicht so viel Zeit für die Erstellung einer Lösungsskizze benötigen. Vielleicht entscheiden Sie sich sogar, ganz auf eine geschriebene Lösungsskizze zu verzichten. Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass Sie die zur Verfügung stehende Zeit voll ausschöpfen.

1) Die Sachverhaltserfassung

Die richtige und vollständige Erfassung des Sachverhalts ist der Ausgangspunkt für jede gelungene Fallbearbeitung. Wie auch später in der beruflichen Praxis wird von Ihnen erwartet, erörterungsbedürftige Probleme herauszufiltern. Als Rüstzeug für eine ordentliche Sachverhaltserfassung haben sich die folgenden 5 Schritte bewährt:

1. Bearbeitervermerk lesen

2. Sachverhalt lesen

3. Sachverhalt unterstreichen/ markieren und gliedern

4. Ggfs. (Personen)Skizze/ Schaubild erstellen

5. Ggfs. Zeitstrahl anfertigen

Zu diesen Schritten im Einzelnen folgende kurze Anmerkungen:

a) Bearbeitervermerk lesen

Bitte lesen Sie zu Beginn jeder Klausur zuerst den Bearbeitervermerk am Ende des Aufgabentextes. Daraus ergibt sich Art und Umfang der erwarteten Fallbearbeitung. Auf diese Weise gehen Sie bereits zielorientiert an das anschließende Lesen des Sachverhalts und können so viele Angaben einordnen und bewerten. In der Hochschulpraxis ist mir oft aufgefallen, dass in Abschlussklausuren Zeit mit der Prüfung von Fragestellungen verwendet wird, die nach dem Bearbeitervermerk von Prüfung ausgenommen waren. Das ist aus zwei Gründen besonders ärgerlich: erstens bekommen Sie für diese Ausführungen keinerlei Punkte; zweitens geht Ihnen dadurch Zeit verloren, die Ihnen dann bei der Prüfung von relevanten Fragestellungen fehlt. Oft schlägt sich dieser Fehler deutlich bei der Bewertung der Klausur nieder. Daher lesen Sie bitte stets zu Beginn der Klausur den Bearbeitervermerk!

b) Sachverhalt lesen

Nun erfolgt zum ersten Mal die aufmerksame Lektüre des Sachverhalts. Sie können in der Regel davon ausgehen, dass Ihre Klausurtexte – anders als die Fragstellungen, die Ihnen später in der beruflichen Praxis unterbreitet werden – nicht mit Überflüssigem belastet sind. Mit anderen Worten: sämtliche mitgeteilte Tatsachen sind für die rechtliche Würdigung von Bedeutung. Beachten Sie dabei bitte auch vermeintliche Kleinigkeiten wie z.B. ungewöhnliche Wortwahl, Anführungszeichen etc. Anführungszeichen deuten meist darauf hin, dass Sie das Gesagte interpretieren (der Jurist sagt „auslegen“ müssen).

c) Sachverhalt unterstreichen/ markieren und gliedern

Nachdem Sie den Sachverhalt nun einmal durchgelesen haben, lesen Sie ihn zum zweiten (!) mal durch und unterstreichen/ markieren die juristisch relevanten Tatsachen. Die wesentlichen Problemfelder sollten mit Ziffern versehen werden. Werden im Sachverhalt Vorschriften genannt, sind diese immer nachzulesen. Sie stellen Hilfestellungen des Klausurerstellers dar und sind grds. erörterungsbedürftig. Gleiches gilt für Rechtsansichten, die im Sachverhalt enthalten sind. Tatsachen sind alle Informationen im Sachverhalt, die dem Beweis zugängig sind. Rechtsansichten hingegen stellen lediglich die Meinung der Beteiligten dar, wie ihrer Meinung nach er Sachverhalt juristisch zu bewerten ist. Die Tatsachen sind für Sie in der Klausur stets als richtig zugrunde zu legen. Die Rechtsansichten hingegen sind für Sie nur Anhaltspunkte, worauf bei der juristischen Bewertung einzugehen ist. Welche Rechtsansicht letzten Ende „die Richtige“ ist, müssen Sie in Ihrer Klausur herausarbeiten und begründen.

d) Ggfs. (Personen)Skizze/ Schaubild erstellen

Eine graphische Darstellung des Sachverhalts kann sehr hilfreich sein, wenn das Geschehen aus mehr als zwei Personen besteht oder der geschilderte Sachverhalt komplex ist. Dabei können Sie auch mit unterschiedlichen Symbolen oder Farben arbeiten.

e) ggfs. Zeitstrahl anfertigen

Es kann ebenfalls sehr hilfreich sein, einen Zeitstrahl anzufertigen, wenn Daten von Bedeutung sind (z.B. Fristberechnungen, Verjährungen, etc.). Die relevanten Ereignisse sollten Sie zusammen mit Datum und Stichworten in chronologischer Reihenfolge notieren.

2) Entwurf einer Lösungsskizze

Die Erstellung einer Lösungsskizze bereitet die spätere gutachterliche Darstellung vor. Hierbei ist darauf zu achten, die Lösungsskizze nicht zu ausführlich zu gestalten, sondern vielmehr den richtigen Aufbau der Lösung bzw. die einzelnen Problemfelder stichpunktartig (!) niederzuschreiben. Ansonsten verbleibt Ihnen für die Erstellung der Reinschrift zu wenig Zeit. Eine gute Lösungsskizze ist mithin so kurz wie möglich, enthält aber dennoch alle relevanten Problemfelder mit einer stichwortartigen argumentativen Lösung. Denken Sie daran: Für eine Lösungsskizze bekommen Sie in der Klausur keinerlei Punkte. Sie ist ausschließlich für Sie selbst gedacht. Nur die Reinschrift kann bewertet werden.

3) Die Reinschrift

Haben Sie den Sachverhalt erfasst und eine Lösungsskizze erstellt, können Sie mit der gutachterlichen Umsetzung der Falllösung beginnen. Haben Sie bei den ersten beiden Schritten konzentriert gearbeitet, fällt Ihnen nun die Ausformulierung um so leichter.

Drei Gesichtspunkte sind bei der Reinschrift zu berücksichtigen:

a) Der Gutachtenstil

Im nächsten Kapitel wird ausführlich auf den Gutachtenstil und die Argumentation eingegangen. Daher finden Sie an dieser Stelle nur ein paar kurze Ausführungen. Das Gegenstück zum Gutachtenstil ist der Urteilsstil. Beim letzteren wird das Ergebnis der rechtlichen Würdigung vorangestellt und dann begründet. Dagegen wird beim Gutachtenstil lediglich eine Hypothese vorangestellt (also eine rechtliche Möglichkeit) und dann geprüft, ob diese richtig ist. Erst am Ende einer gutachterlichen Stellungnahme wird das Ergebnis genannt. Grundsätzlich wird von Ihnen bei der Klausurbearbeitung der Gutachtenstil erwartet. Jedoch hat der Gebrauch des Gutachtenstils auch seine Grenzen. Nur echte rechtliche Probleme sind im Gutachtenstil zu behandeln. Unproblematisches ist hingegen kurz im Urteilsstil zu erledigen. Im Einzelnen sind beim Gutachtenstil vier Teilschritte zu unterscheiden:

aa) Voranstellen eines hypothetischen Ergebnisses

bb) Aufzählung der erforderlichen Voraussetzungen

cc) Prüfung der Voraussetzungen durch Subsumtion

dd) Feststellung des Ergebnisses

Zu diesen Teilschritten im Einzelnen folgende kurze Anmerkungen:

aa) Voranstellen eines hypothetischen Ergebnisses

Sie beginnen mit der Formulierung eines hypothetischen Ergebnisses, z.B.: „Die Verfassungsbeschwerde müßte erfolgreich sein“.

bb) Aufzählung der erforderlichen Voraussetzungen