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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Japanologie, Note: 1,3, Universität Leipzig (Japanologie), Sprache: Deutsch, Abstract: „[...] There has been no more important criminal trial in all history“. Mit diesen Worten eröffnete der australische Richter William F. Webb den Kriegsverbrecherprozess in Tokyo. Die Aussage des Richters unterstreicht den oft gezogenen Vergleich zum deutschen Hauptkriegsverbrecherprozess in Nürnberg, der besonders im völkerrechtlichen Rahmen national sowie international für enorme Aufmerksamkeit sorgte. In der Forschungsliteratur hingegen zeigt sich ein anderes Bild: Durch die fehlende Anklage des damaligen Kaisers Hirohito fehlte dem Prozess nicht nur „ein guter Teil an Glaubwürdigkeit“, sondern auch die Grundlage für eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Kriegsgeschichte. Die Frage, welche Beweggründe zu der fehlenden völkerrechtlichen Anklage des Kaisers Hirohito während des Tōkyō Saiban führten, sollen im Nachfolgenden dargestellt und diskutiert werden. Bevor jedoch auf die Argumentation der ausgebliebenen Anklage eingegangen werden kann, wird der Begriff des Tōkyō Saiban definiert.
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