Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Die Unternehmensfinanzierung umfasst alle betrieblichen Entscheidungen im Rahmen der Planung, Durchführung und Kontrolle der Bereitstellung von Kapital zur Sicherung der Zahlungs- und Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens. Die Buchkonzeption versammelt die klassischen Inhalte für die Aus- bzw. Weiterbildung im Bereich Corporate Finance und Unternehmensfinanzierung: Sie umfasst in diesem 1. Band neben den Grundbegriffen, Prozessen und Instrumenten der finanziellen Führung, die Finanzmärkte und ihre Institutionen sowie die Instrumente der Eigen- und Innenfinanzierung. Zur Einübung einer strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung der jeweiligen Finanzierungsmaßnahmen dienen zahlreiche klausur- und praxisrelevante Übungsaufgaben mit Lösungen.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 682
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die 14., überarbeitete Auflage dieses Werks ist zuletzt 2010 unter dem Titel »Unternehmensfinanzierung 1. Grundlagen und Kapitalbeschaffung« im Verlag SKV erschienen.
1. Auflage 2024
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-042707-5
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-042708-2
epub: ISBN 978-3-17-042709-9
Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Finance is, in a real sense, the cornerstone of the enterprise system, so good financial management is vitally important to the economic health of business firms, hence to the nation and the world. Because of its importance, finance should be widely and thoroughly understood; but this is easier said than done. The field is relatively complex and it is an undergoing constant change in response to shift in economic conditions. All of this makes finance stimulating and exciting, but also challenging and sometimes perplexing.
Eugene F. Brigham
Die zentrale Bedeutung der Finanzierung für den Unternehmungserfolg – wie sie Brigham prägnant umschreibt – wird in Wissenschaft und Praxis allgemein anerkannt. Die Finanzfunktion bestimmt massgeblich alle anderen Funktionen der Unternehmung. Verständnis für die Probleme der Unternehmungsfinanzierung ist deshalb in allen Bereichen und auf allen Stufen der Unternehmungsleitung unerlässlich. Bei der Lösung von Finanzierungsproblemen sind neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten auch die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten. Wegen der unterschiedlichen Rechts- und Steuerordnung ist die ausländische Finanzierungsliteratur in der schweizerischen Praxis nur beschränkt verwendbar.
Im letzten Jahrzehnt haben sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen (u. a. Rechnungslegungsrecht, Aktienrechtsreform, Finanzmarktregelungen, Unternehmenssteuerrecht in der Form der STAF usw.) für die Unternehmungsfinanzierung grundlegend verändert, die in diesem Werk eingeflossen sind. DIe neue Ausgabe – wegen des wachsenden Stoffs wurde sie auf zwei Bände aufgeteilt – bietet eine anwendungsorientierte Darstellung der Finanzierungsvorgänge und des Finanzmanagements mit starkem Bezug auf die handels- und steuerrechtlichen schweizerischen Rahmenbedingungen. Im Gegensatz zu den mehr theoretisch orientierten ausländischen Publikationen zur Unternehmungsfinanzierung erläutern zahlreiche aktualisierte Beispiele und Fallstudien aus der Schweizer Wirtschaft den Stoff. Insbesondere wird auch auf neue Finanzierungsthemen Bezug genommen und aktuelle steuerrechtliche Bestimmungen sind integriert.
Das Lehrbuch ist vorwiegend auf praxisrelevante Fragestellungen der Unternehmungsfinanzierung von mittleren Unternehmungen und kleinkapitalisierten Publikumsgesellschaften (Small Cap) ausgerichtet. Die besonderen Probleme der Finanzierung von multinationalen Konzernen sowie jene von Finanzdienstleistungsunternehmen werden nicht behandelt. Nach wie vor haben wir auf eine ausführliche Darstellung der finanzmathematischen Grundlagen und der Kapitalmarkttheorie verzichtet, weil diese Gebiete in anderen Lehrbüchern umfassend behandelt werden. Unter den gegebenen schweizerischen Rahmenbedingungen (Vorherrschen der Klein- und Mittelbetriebe, unvollkommene Kapitalmärkte und immer noch lückenhafte Marktinformation) ist nach Volkart1 die theoretische Optimumsbestimmung der Kapitalstruktur unergiebig. Die Feststellung von Levin2 – «Text book finance doesn’t work in private companies.» – trifft nach wie vor ins Schwarze! Überdies erleben in Zeiten einer markanten Konjunkturverschlechterung, einer schweren Finanzkrise im Jahr 2009 und der Auswirkungen der Corona-Pandemie die traditionellen Grundsätze einer soliden Finanzpolitik eine Renaissance.
Mit der Funktion Finanzierung ist das Rechnungswesen eng verknüpft. Es ist keine finanzielle Transaktion ohne Rückkoppelung zur Bilanz denkbar. Aus diesem Grund werden auch die buchhalterischen Auswirkungen der Finanzierungsvorgänge erläutert.
Bei den steuerlichen Problemen werden nur die eidgenössischen Steuern berücksichtigt (Stand Dezember 2022). Die Gesetzgebung und die Steuerpraxis sind jedoch laufend Änderungen unterworfen, weshalb es empfehlenswert ist, bei schwierigen Finanzierungsvorgängen die steuerlichen Folgen im Voraus bei den zuständigen Steuerbehörden abzuklären (Tax Rulings). Auch wird versucht, die aktuelle Praxis der Steuerbehörden zu berücksichtigen und an geeigneten Stellen einfliessen zu lassen.
Wir haben uns bemüht, trotz wissenschaftlicher Genauigkeit die Praxisnähe und leichtfassliche Darstellung beizubehalten. Wir hoffen daher, dass das Buch den Kandidatinnen und Kandidaten für höhere Fachprüfungen ebenso wie den Studierenden der Wirtschaftswissenschaften an Fachhochschulen und Universitäten sowie den Praktikern bei der Weiterbildung nützlich sein wird. Die Hinweise auf die Quellen und weiterführende Fachliteratur sollen die Abklärung von Spezialfragen erleichtern. Mit dem ausführlichen Stichwortverzeichnis dient das Buch auch als betont auf schweizerische Verhältnisse ausgerichtetes Nachschlagewerk zum Finanzmanagement.
Das vorliegende Werk entstammt dem geistigen Wirken von Prof. Dr. Max Boemle, der in zahlreichen Auflagen sein Wissen und seine Erfahrung zur Verfügung stellte. Dieses Vorwort dient auch an die Erinnerung von Max Boemle, der bei dieser Neuauflage leider nicht mehr unter uns gewesen ist. Die Unternehmensfinanzierung wird daher in seinem Sinne fortgeführt.
Basel/ St. Gallen, im Oktober 2023
Carsten Stolz
Marco Gehrig
1 Volkart, R.: Beiträge zur Theorie und Praxis des Finanzmanagements, Band I (1995), S. 266.
2 In: Harvard Business Review, November/Dezember 1987.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Unternehmungsfinanzierung wandeln sich ständig, was im vorliegenden Lehrbuch mit seinem traditionell hohen Praxisbezug zu zahlreichen Anpassungen und Ergänzungen und damit zu einer Ausweitung des Umfangs führt. Aus diesem Grund wurde der Stoff auf zwei Bände verteilt. Band 1 umfasst 3 Teile:
• Im Teil 1 Grundbegriffe, Prozesse und Instrumente der finanziellen Führung wurden die Kapitel 1 – 7 generell überarbeitet und erweitert.
• Teil 2 Finanzmärkte und Finanzinstitutionen wurde an die Neuerungen auf den Finanzmärkten angepasst.
• Teil 3 beschreibt die Hauptquellen der Kapitalbeschaffung:
– Eigenkapital, insbesondere bei der Aktiengesellschaft, einschliesslich der Bewertung von Aktien mit Hilfe von Aktienkennzahlen.
– Innenfinanzierung. Es behandelt vertieft die verschiedenen Konzepte der Ausschüttungspolitik und berücksichtigt fiskalische Neuerungen.
Band 2 umfasst die besonderen Finanzierungsanlässe und Entscheidungen, die nur fallweise zu treffen sind: Beschaffung von kurzfristigem und langfristigem Fremdkapital, insbesondere Anleihen, Mezzanine- und Venture-Finanzierung, Financial Leasing, Umwandlung, Management Buyout, Unternehmungszusammenschlüsse und Konzernfinanzierung, Restrukturierung und Sanierung, Teilrückzahlung des Eigenkapitals, Liquidation sowie Unternehmungsbewertung. Ein besonderes Augenmerk erhält die Nachfolgeregelung und die Umstrukturierungen aus steuerrechtlicher Perspektive.
Grosser Wert wurde auf die Strukturierung des Inhalts sowie auf klare Begriffsbestimmungen, welche in Boxen besonders hervorgehoben werden, gelegt. Die verschiedenen Aspekte des Finanzmanagements werden mit aktuellen Beispielen von mittelgrossen schweizerischen Unternehmen und – sofern nicht vorhanden – mit solchen aus früheren Jahren oder ausnahmsweise mit schematischen Darstellungen veranschaulicht. Der Bezug zur Praxis wird zudem durch das Aufzeigen der Auswirkungen von Finanzentscheidungen auf die externe Finanzberichterstattung und der steuerlichen Folgen hergestellt.
Fachausdrücke
Der herkömmliche Begriff «Unternehmung» wurde in Übereinstimmung mit dem St. Galler Management-Modell beibehalten, obwohl in der Gesetzgebung seit einigen Jahren auf «Unternehmen» umgestellt wird. Die beiden Begriffe werden synonym verwendet.
Gesetzestexte:
OR 671 II Ziff. 3 Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 671, Absatz 2, Ziff. 3
BankV 3a IV Verordnung über die Banken und Sparkassen, Art. 3a, Absatz 4
HGB 297 Deutsches Handelsgesetzbuch, § 297
Rechnungslegungsstandards:
FER 18/5 Swiss GAAP FER, Nr. 18, Ziff. 5
FER-RK 19 Rahmenkonzept von Swiss GAAP FER, Nr. 19
IAS 33/14 International Accounting Standard, Nr. 33, § 14
IFRS-F 7 Rahmenkonzept (Framework) von IFRS, § 7
IFRIC Interpretation des International Interpretations Committee
Gesetzestexte und Fachliteratur sind mit Stand Ende Dezember 2022 erwähnt. Die Informationen im Literaturverzeichnis sind getrennt nach allgemeinen Themen und Spezialliteratur zu den einzelnen Teilgebieten. Auf eine alphabetische Zusammenfassung der zitierten Autoren wird bewusst verzichtet. Die Literaturquellen sind jeweils im Lehrbuch aufgeführt bzw. es wird auf weitere Literatur entsprechend verwiesen.
ABS
Asset Backed Securities
Abs.
Absatz
ABV
Aktionärsbindungsvertrag
aFER
alte FER
AktG
Deutsches Aktiengesetz
a. M.
anderer Meinung
Anm.
Anmerkung
a. o.
ausserordentlicher (Aufwand und Ertrag)
aOR
altes Obligationenrecht: Die Aktiengesellschaft (Fassung 1937)
Art.
Artikel
BankG
Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen
BankV
Verordnung zum Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen
BBl
Bundesblatt
BEHG
Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel
BEHV
Börsenverordnung
Bd.
Band
BEG
Bundesgesetz über Bucheffekten
BG
Bundesgesetz
BGE
Bundesgerichtsentscheid
BSK
OR II Basler Kommentar zum Obligationenrecht
BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
BVV 2
Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
CAGR
Compound Annual Growth Rate
CAPEX
Capital Expenditures
CAPM
Capital Asset Pricing Model
CCA
Current Cost Accounting
CDS
Credit Default Swap
CDO
Collateralized Debt Obligations
CEO
Chief Executive Officer
CFBIT
Cash Flow Before Interests and Taxes
CFO
Chief Financial Officer
CHF
Schweizer Franken
COTO
Cash- oder Titel-Option
cov
Kovarianz zweier Grössen
CP
Commercial Papers
DAX
Deutscher Aktienindex
DBG
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
DCF
Discounted Cash Flow
DEM
Deutsche Mark
Diss.
Dissertation
DPO
Direct Public Offering
DRS
Deutscher Rechnungslegungsstandard
DVFA/SG
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (Schmalenbach-Gesellschaft)
e
estimated
EaR
Earnings at Risk
EAT
Earnings After Taxes
EBIT
Earnings Before Interest and Taxes
EBITDA
Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
EBK
Eidgenössische Bankenkommission (seit 1. 1. 2009 FINMA)
EBT
Earnings Before Taxes
EK
Eigenkapital
EMH
Efficient Market Hypothesis
EPS
Earnings per share
ER
Erfolgsrechnung
ERV
Verordnung über die Eigenmittel- und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler
ESOP
Employee-Stock-Ownership-Plane
EStV
Eidgenössische Steuerverwaltung Bern
EUR
Euro
EU-RL
EU-Richtlinie
EV
Enterprise Value
EVA
Economic Value Added
F & E
Forschung und Entwicklung
FASB
Financial Accounting Standards Board
FCF
Free Cash Flow
FER
Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung
FER-RK
Swiss GAAP FER Rahmenkonzept
ff.
fortfolgende
FINMA
Finanzmarktaufsicht (löste am 1. 1. 2009 die EBK ab)
FK
Fremdkapital
FPO
Funds Provided by Operations
FusG
Fusionsgesetz
FuW
Finanz und Wirtschaft
Gl. M.
Gleicher Meinung
GBF-Lexikon
Geld-, Bank- und Finanzmarkt-Lexikon der Schweiz
GK
Gesamtkapital
GMBF
Geldmarktbuchforderungen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GP
Going Public
GV
Generalversammlung
HCA
Historical Cost Accounting
HGB
(Deutsches) Handelsgesetzbuch
HR
Handelsregister
HRegV
Handelsregisterverordnung
hrsg.
herausgegeben
HWB
Handwörterbuch Unternehmensrechnung und Controlling
HWF
Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens
HWP
Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung
HWR
Handwörterbuch des Rechnungswesens
HWRP
Handwörterbuch
i. e. S.
im engeren Sinne
i. w. S.
im weiteren Sinne
IAS
International Accounting Standards
IFRS
International Financial Reporting Standards
IFRS-F
IFRS-Framework
IKS
Internes Kontrollsystem
IPO
Initial Public Offering
IR
Investor Relations
IRR
Internal Rate of Return
IT
Informationstechnologie
KAG
Kollektivanlagengesetz
KEK
Eigenkapitalkosten
KFK
Fremdkapitalkosten
KGV
Kurs/Gewinn-Verhältnis (Price-Earnings-Ratio)
KKV
Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
KR
Kotierungsreglement der SIX
lfr.
langfristig
LIBOR
London Interbank Offered Rate
lit.
Litera
LRW
Lexikon des Rechnungswesens
M&A
Mergers & Acquisitions
MBO
Management Buyout
MBS
Mortgage Backed Securities
MVA
Market Value Added
n
Anzahl Ereignisse
n.a.
not available (Informationen nicht verfügbar)
n.m.
not meaningfull (Informationen nicht sinnvoll verwertbar)
NASDAQ
National Association of Securities Dealers Automated Quotation System (elektronische Handelsplattform der USA)
NBG
Nationalbankgesetz
NOPAT
Net Operating Profit after Taxes
NPO
Nonprofit-Organisationen
NPV
Net Present Value
NUV
Nettoumlaufvermögen
NWC
Net Working Capital
NZZ
Neue Zürcher Zeitung
NYSE
New York Stock Exchange (US-Borse)
OR
Bundesgesetz über das Obligationenrecht
OTC
Over-the-counter (ausserborslich)
p.a.
per annum (jährlich)
p.m.
pro memoria
PBR
Price Book Ratio
PEG
Price Earnings Growth
PER
Price Earnings Ratio
PS
Partizipationsschein
PVE
Personalvorsorgeeinrichtung
RAG
Revisionsaufsichtsgesetz
rEK
Rendite Eigenkapital
revOR
Revidiertes Obligationenrecht 1991
Rf
Risikoloser Zinssatz
rGK
Rendite Gesamtkapital
Ri
Rendite Anlage i
RIF
Reinvestment Faktor
RKG
Risikokapitalgesellschaft
Rm
Rendite Markt
ROA
Return on Assets
ROC
Return on Capital
ROE
Return on Equity
ROI
Return on Investment
ROIC
Return on Invested Capital
RONA
Return on Net Assets
ROS
Return on Sales
SARON
Swiss Average Rate Overnight
S&P
Standard & Poor’s
SchKG
Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz
SEC
Securities and Exchange Commission (US-Börsenaufsichtsbehörde)
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards (USA)
SHAB
Schweizerisches Handelsamtsblatt
SHZ
Schweizerische Handelszeitung
SIX
Swiss Stock Exchange (Schweizer Börse)
SMI
Swiss Market Index
SML
Security Market Line
SNB
Schweizerische Nationalbank
SOP
Stock Options Plan
SOTP
Sum of the Parts
SPE
Special Purpose Entities
SPI
Swiss Performance Index
SPV
Special Purpose Vehicles
ST
Der Schweizer Treuhänder
StG
Bundesgesetz über die Stempelabgaben
StGB
Schweizerisches Strafgesetzbuch
StHG
Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern
SWX
(SIX) Swiss Exchange (Schweizer Börse)
SZW
Schweizerische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
TA
Transitorische Aktiven
TCHF
Tausend Franken
TERP
Theoretical Ex Rights Price
TIR
Times Interest Earned Ratio
TP
Transitorische Passiven
TSR
Total Shareholder Return
US GAAP
United States Generally Accepted Accounting Principles
UV
Umlaufvermögen
V
Verordnung
VAG
Bundesgesetz betr. die Aufsicht über Versicherungsunternehmen
VaR
Value at Risk
var
Varianz
VBCP
Value Based Compensation Plan
VR
Verwaltungsrat
VStG
Verrechnungssteuergesetz
WACC
Weighted Average Cost of Capital
ZGB
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Ziff.
Ziffer
Ohne Zeitschriftenaufsätze und Beitrage in Sammelwerken. Bei Büchern mit mehreren Erscheinungsorten ist jeweils nur der erstgenannte aufgeführt. Ein umfassendes Verzeichnis der Fachliteratur zur Unternehmungsfinanzierung enthält Perridon/Steiner.
Zur Unternehmungsfinanzierung und zum Finanzmanagement im Allgemeinen
Brealey, R. A./Myers, St. C./Allen, F.: Principles of Corporate Finance (Boston 2008).
Brigham, E. F./Erhardt, M. C.: Financial Management (Masan 2008).
Higgins, R. C.: Analysis Financial Management (Boston 2007).
Perridon, L./Steiner, M.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (München 2007).
Ross, St./Westerfield, R.W./Jaffe, J./Jordan, B.: Core Principles and Application of Corporate Finance (Boston 2007).
Spreemann, K./Pfeil, O./Weckbach, St.: Lexikon Value Management (München 2001).
Steiner, M./Bruns, Ch.: Wertpapiermanagement (Stuttgart 2007).
Volkart, R.: Unternehmungsfinanzierung und Kreditpolitik (Zürich 2000).
Volkart, R.: Corporate Finance (Zürich 2007).
Von Horne, J. C.: Financial Management and Policy (Englewood Cliffs 1997).
Wild, J./Subramanyam, K. R./Halsey, R.: Financial Statement Analysis (Boston 2007).
Wöhe, G./Bilstein, J./Ernst, D./Häcker, J.: Grundzüge der Unternehmungsfinanzierung (München 2009).
Zu den einzelnen Teilen
Teil 1: Grundlagen
Albrecht, P./Mayer, Ch.: Finanzmathematik für Wirtschaftswissenschafter (Stuttgart 2007).
Döhnert, K.: Bestimmungsfaktoren der Kapitalstruktur (Zug 2007).
Grünig, R./Kühn, R.: Methodik der strategischen Planung (Bern 2009).
Heidorn, Th .: Finanzmathematik in der Bankpraxis (Wiesbaden 2009).
Loderer, C. et al.: Handbuch der Bewertung (Bern 2005).
Peters, G./Pfaff , D.: Controlling (Zürich 2005).
Rieger, M. O.: Optionen, Derivate und strukturierte Produkte (Stuttgart 2009).
Romeike, F.: Modernes Risikomanagement (Weinheim 2005).
Vischer, F.: Geld- und Wahrungsrecht (Basel 2010).
Volkart, R.: Unternehmungsfinanzierung und Kreditpolitik (Zürich 2000).
Teil 2: Finanzmärkte und Institutionen der Unternehmungsfinanzierung
Boemle, M./Gsell, M. et al.: Geld-, Bank- und Finanzmarktlexikon der Schweiz (Zürich 2002).
Emch, U./Renz, H./Arpagaus, R.: Das Schweizer Bankgeschäft (Zürich 2004).
Frick, J.: Private Equity im Schweizer Recht (Zürich 2009).
Meier, R. T./Sigrist, T.: Der helvetische Big Bang: Geschichte der SWX (Zürich 2006).
Teil 3: Finanzierungsformen
Amstutz, M. D.: Macht und Ohnmacht des Aktionärs (Zürich 2007).
Baumann, M.: Die Familienholding (Zürich 2005).
Lenoir, F.: Prospekthaftung in Zusammenhang mit Going Publics (Zürich 2004).
Portmann, D.: Mitarbeiterbeteiligung: Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen im Schweizerischen Arbeitsrecht (Bern 2005).
Steiner, F.: Das Emissionsgeschäft in der Schweiz (Diss. Freiburg 2005).
Zellweger, Th./Fueglistaller, U.: Finanzielles Risiko und Investitionsverhalten von Familienunternehmen, Publikation Ernst & Young (Zürich 2005).
Zellweger, Th./Fueglistaller, U.: Rendite und Spielregeln in Familienunternehmen, Publikation Ernst & Young (Zürich 2005).
Hail, L./Meyer, C.: Abschlussanalyse und Unternehmensbewertung. Framework zur Analyse von Rechnungswesendaten (Zürich 2006).
Hail, L./Meyer, C.: Abschlussanalyse und Unternehmensbewertung. Fallstudien zum finanziellen Rechnungswesen (Zürich 2006).
Seppelfricke, P.: Handbuch Aktien- und Unternehmungsbewertung (Stuttgart 2007).
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Ausgewählte Literatur
1 Grundlagen der Unternehmensfinanzierung
1.1 Grundbegriffe der Unternehmensfinanzierung
1.1.1 Begriff der Finanzierung und des Finanzmanagements
1.1.2 Kapital und Vermögen
1.1.2.1 Begriff und Arten des Kapitals (Capital)
1.1.2.2 Begriff und Arten des Eigenkapitals (Equity)
1.1.2.3 Begriff und Arten des Fremdkapitals (Liabilities)
1.1.2.4 Begriff und Arten des hybriden Kapitals (Hybrid Capital)
1.1.2.5 Begriff und Arten des Vermögens (Assets)
1.2 Finanzierungsformen
1.3 Begriff und Art der Investition (Investment)
1.4 Investitionsprozess
1.5 Investitionsrechnung
1.5.1 Time-Value-of-Money-Konzept
1.5.2 Übersicht über die Investitionsrechnungsverfahren
1.5.3 Statische Verfahren der Investitionsrechnung
1.5.4 Dynamische Verfahren der Investitionsrechnung
1.5.5 Grenzen der Investitionsrechnung
2 Risiko und Risikomanagement
2.1 Begriff und Messung des Risikos
2.2 Arten von betriebswirtschaftlichen Risiken
2.3 Riskmanagement
2.3.1 Grundsätzliche Aspekte
2.3.2 Zielsetzung des Corporate Hedging
2.3.3 Instrumente zum Management von finanziellen Risiken
2.3.3.1 Überblick der Termingeschäfte
2.3.3.2 Financial Futures
2.3.3.3 Traded Options
2.3.3.4 Forwards, Forward Rate Agreements und Swaps
2.3.3.5 OTC-Optionen
2.3.3.6 Indexzertifikate
2.3.3.7 Warrants und Optionsscheine
2.3.3.8 Bewertung von Optionen
2.3.3.9 Kreditderivative
2.3.4 Alternativer Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten
2.3.5 Exkurs: Realoptionen
2.4 Aufgaben des Riskmanagements
2.5 Risikomasse zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken
2.6 Risikoberichterstattung
3 Grundsätze der Finanzpolitik
3.1 Unternehmensziel und finanzpolitische Grundlagen
3.2 Grundsatz der rentabilitätsoptimalen Finanzpolitik
3.2.1 Begriff und Art der Rentabilität
3.2.2 Wechselwirkung zwischen Kapitalrentabilität und Kapitalstruktur
3.2.3 Kapitalkosten im Allgemeinen
3.2.4 Fremdkapitalkosten
3.2.5 Eigenkapitalkosten
3.2.6 Kapitalkosten nach der modernen Finanzmarktheorie
3.3 Grundsatz der liquiditätsgenügenden Finanzpolitik
3.3.1 Inhalt der Liquiditätspolitik
3.3.2 Regeln für die Kapitalstruktur und ihre Bedeutung für die Liquidität
3.3.3 Bedeutung der Kapitalbindungsregel für die Liquidität der Unternehmung
3.4 Grundsatz der risikoangepassten Finanzpolitik
3.5 Grundsatz der flexiblen Finanzpolitik
3.6 Grundsatz der unabhängigkeitsbewahrenden Finanzpolitik
3.7 Grundsatz der imagefördernden Finanzpolitik
3.8 Zusammenfassende Beurteilung der finanzpolitischen Grundsätze
3.8.1 Gewinn als Finanzierungsquelle
3.8.2 Finanzierung und Inflation
3.8.3 Informationen über das Kapitalmanagement in der finanziellen Berichterstattung
3.8.4 Neuere theoretische Erkenntnisse der Unternehmungsfinanzierung
4 Grundsätze der Finanzpolitik
4.1 Bedeutung der Finanzziele in der Unternehmenspolitik
4.2 Zielsetzungen zu Ergebnisgrössen
4.3 Zielsetzungen zur Kapitalausstattung
4.4 Zielsetzungen zur Kapitalverwendung
4.4.1 Investitionen
4.4.2 Beteiligungen
4.4.3 Ausschüttungspolitik
4.5 Zielsetzungen zur Liquidität
4.6 Zielsetzungen zur Wertsteigerung
4.7 Offenlegung der finanzpolitischen Grundsätze der Zielsetzung
5 Grundlagen der Unternehmensfinanzierung
5.1 Stellung der Finanzplanung innerhalb der gesamten Unternehmensplanung
5.2 Arten und Anlässe der Finanzplanung
5.3 Erstellung von Finanzplänen
5.4 Finanz- und Liquiditätspläne
5.5 Herausforderung bei der Erstellung von Finanzplänen
6 Finanzcontrolling
6.1 Begriff und Bedeutung des Finanzcontrolling
6.2 Statische Instrumente des Finanzcontrollings
6.2.1 Liquiditätsstatus
6.2.2 Liquiditätskennzahlen
6.2.3 Kennzahlen zum Working Capital
6.2.4 Kennzahlen zur Kapitalstruktur und Deckungsverhältnisse
6.2.5 Nettofinanzen
6.3 Dynamische Instrumente des Finanzcontrolling
6.3.1 Entstehung des Cashflow-Begriffs
6.3.2 Cashflow als Instrument für Führung und Controlling
6.3.3 Free Cashflow
6.3.4 Geldflussrechnungen
6.3.5 Verschuldungsfaktor
6.3.6 Tilgungsfaktor
6.3.7 Cashflow-Kennzahlen
6.3.8 Coverage-Ratio
6.3.9 Kapital- und Vermögensumschlag
6.4 Kennzahlen des wertorientierten Managements
7 Organisation des Finanzwesens
7.1 Aufgaben der finanziellen Führung
7.2 Strukturorganisation der Finanzbuchhaltung
7.3 Aufgaben des Controllers
7.4 Aufgaben des Treasures
7.5 Aufgaben des Investor Relation Officers
8 Finanzmärkte
8.1 Grundbegriffe
8.2 Geldmarkt
8.2.1 Begriff und Bedeutung
8.2.2 Übersicht über die Geldmarktinstrumente
8.2.3 Zinsbildung auf dem Geldmarkt
8.3 Kapitalmarkt
8.3.1 Begriff und Bedeutung
8.3.2 Kapitalmarktsegmente
8.3.3 Zinsbildung am Kapitalmarkt
8.4 Effektenbörse
8.4.1 Grundbegriffe und Bedeutung
8.4.2 Zulassung zum Handel und regulatorische Standards der SIX Swiss Exchange
8.4.3 Preisbildung auf dem Aktienmarkt
8.4.4 Preisbildung auf dem Obligationenmarkt
8.4.5 Bedeutung der Effektenmärkte für das Finanzmanagement
8.4.6 Der OTC-Effektenmarkt
8.4.7 Derivatemarkt
8.4.8 Devisenmarkt
8.5 Special Purpose Acquisition Company (SPAC)
8.6 Crowdlending bzw. Crowdfunding
8.7 Kryptowährungen
9 Institutionen der Unternehmensfinanzierung
9.1 Bankensystem
9.2 Konzernbanken und konzerneigene Finanzierungsgesellschaften
9.3 Holdinggesellschaften
9.4 Industrielle Holdingsgesellschaften
9.5 Investmentgesellschaften
9.6 Banknahe Finanzierungsgesellschaften
9.7 Private-Equity-Gesellschaften
9.7.1 Begriffsabgrenzungen
9.7.2 Grundstrukturen
9.7.3 Erscheinungsformen
9.8 Risikokapitalgesellschaften
9.9 Offshore-Gesellschaften
9.10 Unternehmensstiftungen
9.10.1 Bedeutung und Arten
9.10.2 Inhalt der Stiftungsurkunde
9.10.3 Steuerrechtliche Probleme
9.11 Factoring-Gesellschaften
9.12 Leasinggesellschaften
9.13 Family Offices
9.14 Trusts
10 Grundlagen der Unternehmensfinanzierung
10.1 Unternehmensformen
10.2 Aspekte der Entscheidungskriterien für die Wahl der Unternehmensform
11 Beteiligungsfinanzierung des Einzelunternehmens
11.1 Begriff und Wesen
11.2 Eigenkapital des Inhabers
11.3 Beteiligung des Ehepartners
11.4 Beteiligung von Nahestehenden
12 Beteiligungsfinanzierung der Personengesellschaft
12.1 Kollektivgesellschaft
12.1.1 Begriff und Wesen
12.1.2 Kapitalstruktur
12.2 Kommanditgesellschaft
12.2.1 Begriff und Wesen
12.2.2 Kapitalstruktur
13 Beteiligungsfinanzierung der Aktiengesellschaft
13.1 Begriff und Wesensmerkmale
13.1.1 Festes Grundkapital
13.1.2 Mobilisierung der Beteiligung
13.1.3 Trennung von Unternehmer- und Kapitalgeberfunktion
13.2 Typen von Aktiengesellschaften
13.2.1 Allgemeines
13.2.2 Private Aktiengesellschaften
13.2.2.1 Familienaktiengesellschaft
13.2.2.2 Einpersonenaktiengesellschaft
13.2.2.3 Tochtergesellschaften in Konzernen
13.2.2.4 Übrige private Aktiengesellschaften
13.2.3 Publikumsgesellschaften
13.2.3.1 Gesellschaften ohne Mitspracherecht des Publikums
13.2.3.2 Unechte Publikumsgesellschaften
13.2.3.3 Echte Publikumsgesellschaften
13.3 Typen von Aktiengesellschaften
13.4 Gründungsvorgang
13.4.1 Gründungsphasen
13.4.2 Errichtungsphase
13.4.3 Handelsregistereintrag und Publikation
13.4.4 Gründungsarten
13.4.4.1 Allgemeines
13.4.4.2 Bargründung
13.4.4.3 Sacheinlage oder Apportgründung (OR 634)
13.4.4.4 Sachübernahmegründung
13.4.4.5 Gründung mit Verrechnung
13.4.4.6 Zubilligung von besonderen Vorteilen
13.4.4.7 Sondervorschriften über die qualifizierte Gründung
13.4.4.8 Steuerrechtliche Probleme bei der Sachgründung
13.5 Kapitalstruktur
13.5.1 Bedeutung des Grundkapitals
13.5.2 Höhe und Zerlegung des Aktienkapitals
13.5.3 Bestimmung der Aktienart
13.5.3.1 Übersicht über die Aktienarten
13.5.3.2 Inhaberaktien
13.5.3.3 Namenaktien
13.5.3.4 Stammaktien
13.5.3.5 Vorzugsaktien oder Prioritätsaktien
13.5.3.6 Stimmrechtsaktien
13.5.3.7 Einheitsaktien
13.5.3.8 Tracking oder Targeted Stocks
13.5.5 Partizipationskapital
13.5.5.1 Bedeutung des Partizipationskapitals
13.5.5.2 Rechtliche Regelung des Partizipationskapitals
13.5.5.3 Umwandlung Partizipationskapital in Aktienkapital
13.6 Kapitalerhöhung
13.6.1 Gründe für die Kapitalerhöhung
13.6.2 Ordentliche Kapitalerhöhung
13.6.3 Bedingungen für die Kapitalerhöhung
13.6.3.1 Bezugsrecht
13.6.3.2 Ausgabekonditionen
13.6.3.3 Besondere Probleme der Kapitalerhöhung mit Agio
13.6.3.4 Ausgabepreispolitik der Unternehmen
13.6.3.5 Bedeutung des Bezugsrechts für die Aktionäre
13.6.3.6 Berechnung des Bezugsrechtes
13.6.3.7 Verwendung des Emissionsagios
13.6.3.8 Kosten und Steuern bei Kapitalerhöhungen
13.6.4 Kapitalerhöhung aus Eigenkapital (Gratisaktien)
13.6.5 Kapitalband
13.6.6 Genehmigte Kapitalerhöhung
13.6.7 Bedingte Kapitalerhöhung
13.6.8 Fallstudie zur Kapitalerhöhung
13.6.9 Emission von Genussscheinen
13.6.10 Eigene Aktien
14 Sonderprobleme der Familienaktiengesellschaft
14.1 Begriff und Bedeutung
14.2 Corporate Governance in Familiengesellschaften
14.3 Aktionärsbindungsverträge
14.4 Besondere Aspekte der Stimmrechtsaktien
14.5 Strenge Vinkulierung
14.6 Errichtung einer Familienholdinggesellschaft (Personal Holding Company)
14.7 Schutz der Minderheitsaktionäre
15 Mitarbeiterbeteiligung
15.1 Wesen, Zweck und Formen der Mitarbeiterbeteiligungen
15.2 Ausgestaltung der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungspläne
15.3 Ausgestaltung der Stock-Option-Pläne (SOP)
15.4 Andere aktienbasierte unternehmensspezifische Bonussysteme
15.5 Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligung
15.6 Buchhalterische Erfassung von Mitarbeiterbeteiligungen
16 Going Public und Initial Public Offering (IPO)
16.1 Begriff des Going Public and des Initial Public Offering
16.2 Motive des Going Public
16.3 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Publikumsöffnung
16.4 Abwicklung eines Initial Public Offering (IPO)
16.4.1 Schematischer Ablauf eines IPO
16.4.2 Vorbereitung
16.4.3 Platzierungsverfahren
16.4.4 Bookbuilding
16.4.5 Zuteilung und Übergang zum Sekundärmarkt und Einführung im Börsenhandel
16.4.6 Erfahrungen mit dem Going Public
16.5 Zusammenfassende Fallstudien für IPO in der Schweiz
17 Beteiligungsfinanzierung anderer Gesellschaftsformen
17.1 Beteiligungsfinanzierung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
17.2 Kapitalstruktur der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
17.3 Beteiligungsfinanzierung der Genossenschaft
17.3.1 Begriff und Wesen der Genossenschaft
17.3.2 Besonderheiten des Genossenschaftskapitals
17.3.3 Beteiligungsfinanzierung der stillen Gesellschaft
18 Überblick über die Innenfinanzierung
19 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwarten
20 Finanzierung aus Rückstellungen
21 Selbstfinanzierung
21.1 Begriff und Wesen der Selbstfinanzierung
21.2 Gründe für die Selbstfinanzierung
21.3 Umfang und Bedeutung der Selbstfinanzierung
21.4 Formen der Selbstfinanzierung
21.4.1 Offene Selbstfinanzierung
21.4.2 Verdeckte Selbstfinanzierung
22 Ausschüttungspolitik
22.1 Überblick über die Ausschüttungspolitik
22.2 Konzepte der Ausschüttungspolitik
22.3 Zusammenhang zwischen Ausschüttungspolitik und Aktienbewertung
22.4 Ausschüttungspolitische Systeme
22.4.1 Grundsatz der stabilen Ausschüttungen
22.4.2 Grundsatz der gewinnabhängigen Ausschüttungen
22.4.3 Grundsatz der regelmässigen Erhöhung der Ausschüttungen
22.5 Massnahmen zur Beeinflussung der Ausschüttungspolitik
22.5.1 Massnahmen zur Beeinflussung des Gewinnausweises
22.5.2 Massnahmen ohne Veränderungen des Aktienkapitals
22.5.3 Massnahmen mit Veränderungen des Aktienkapitals
22.6 Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung der Ausschüttung
22.7 Formen der Ausschüttung
22.7.1 Bardividende
22.7.2 Aktiendividende (Gratisaktien)
22.7.3 Wertpapierdividende (Portfolioausschüttungen)
22.7.4 Naturaldividende
22.7.5 Alternativdividende
22.7.6 Aktionärsoptionen
22.7.7 Nennwertherabsetzung
22.7.8 Aktienrückkauf
22.7.9 Kombination Bardividende und Pari-Kapitelerhöhung
22.7.10 COTO-Modell
22.8 Besondere Aspekte der Dividendenpolitik aus der Sicht von Unternehmensaktionären
22.8.1 Modalitäten der Gewinnausschüttung
22.8.2 Verdeckte Gewinnausschüttung
22.8.3 Checkliste für Ausschüttungsentscheide
23 Aktienbewertung
23.1 Aufgaben und Methoden
23.2 Bewertungsgrössen
23.3 Grundzahlen
23.4 Kennzahlen für die Aktienbewertung
24 Übungsaufgaben
25 Lösungen
Jede erfolgreiche Unternehmenstätigkeit setzt ein sicheres und ausreichendes finanzielles Fundament voraus. Die Bereitstellung des für die Durchführung des Unternehmenszweckes erforderlichen Kapitals bezeichnen wir im allgemeinen Sprachgebrauch als Finanzierung.3
Kapital bedeutet in der Finanzwirtschaft finanzielle Mittel.
Zahlungsmittel (Flüssige Mittel in der Rechnungslegung) sind Münzen, Banknoten sowie das sog. Buch- oder Giralgeld (Sichtguthaben bei Post und Banken, in beschränktem Umfang auch übrige Bankguthaben4) sowie die elektronischen Zahlungsmittel. Im Finanzmanagement werden zu den Zahlungsmitteln auch die sog. Kassaeffekten, d. h. leicht realisierbare (monetisierbare) Wertpapiere, gerechnet. Nicht zu Zahlungsmitteln zählen in der Regel WIR-Guthaben.
Das Geld eines Landes oder einer Ländergruppe wird als Währung bezeichnet. Die rechtliche Grundlage der Währungsordnung und der Zahlungsmittel bildet das Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) vom 22. Dezember 1999 (Stand 1. Januar 2020). Es legt den Begriff der gesetzlichen Zahlungsmittel (Währungseinheit, Bezeichnung und Einteilung) fest. Das Wesensmerkmal eines gesetzlichen Zahlungsmittels besteht darin, dass der Gläubiger verpflichtet ist, dieses mit schuldtilgender Wirkung anzunehmen.
Als gesetzliche Zahlungsmittel (staatliches Geld) gelten (WZG 2):
• die vom Bund ausgegebenen Münzen,
• die von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ausgegebenen Banknoten,
• auf Franken lautende Sichtguthaben bei der SNB (Girokonten), welche als Zahlungsmittel im elektronischen Interbank-Zahlungsverkehrssystem SIC dienen.
Das Bankenbuchgeld hat streng juristisch betrachtet keine Zahlungsmitteleigenschaft. In der Praxis wird jedoch angenommen, dass der Gläubiger ausdrücklich oder konkludent die Tilgung einer Geldschuld durch Gutschrift auf ein Bank- oder Postkonto anerkennt. Für Inhaber eines SNB-Girokontos ist dagegen auch dieses Buchgeld gesetzliches Zahlungsmittel.5
Volkswirtschaftlich entsprechen die Zahlungsmittel der Geldmenge M 1 dem Noten- und Münzumlauf, den Sichteinlagen bei Banken und Postcheck sowie Transaktionskonten, z. B. Lohnkonten. M 2 umfasst die Geldmenge M1 zuzüglich Spareinlagen, M 3 umfasst M 2 zuzüglich Termineinlagen. Die Geldmengen spielen eine wichtige Rolle als Indikatoren für die Geldpolitik der Notenbank, welche ihrerseits eine zentrale Bedeutung für die Finanzmärkte und damit auch für die Unternehmungsfinanzierung hat.6
Die finanzielle Führung der Unternehmung ist aber nicht nur auf die Kapitalbeschaffung beschränkt. Ebenso wichtig sind die Probleme, die sich aus dem Einsatz des bereitgestellten Kapitals (Kapitaldisposition) und bei der Kapitalrückzahlung ergeben.
Die Unternehmungsfinanzierung (Corporate Finance) umfasst alle mit der Kapitalbeschaffung, dem Kapitaleinsatz, der Kapitalbewirtschaftung und der Kapitalrückzahlung zusammenhängenden Massnahmen.
Das Kapital wird in der Regel als Bankguthaben aufgebracht. Es ist möglich, dass bei der Gründung oder Erweiterung einer Unternehmung das Kapital nicht in Zahlungsmitteln, sondern direkt in Sacheinlagen eingebracht wird. Unter diesen Umständen überspringt das Kapital gewissermassen die Geldform.
Die mit den Geldvorgängen zusammenhängenden Grundbegriffe des Rechnungswesens sind:
• Geldeingänge: Einzahlungen,
• Geldausgänge: Auszahlungen.
Früher wurden in der Theorie wie heute noch in der Praxis die Ausdrücke Einnahmen und Ausgaben für Geldbewegungen verwendet. In der neueren Theorie wird ein Unterschied gemacht, indem sich diese Begriffe auf das monetäre Umlaufvermögen (bestehend aus flüssigen Mitteln und kurzfristigen Forderungen) beziehen.7 Diese vier Begriffe sind nicht mit den Aufwendungen und Erträgen zu verwechseln.
Die finanzwirtschaftlichen Massnahmen sind das Ergebnis des Entscheidungsprozesses im Finanzmanagement der Unternehmung.8 Die Entscheidungen beziehen sich
• auf die Kapitalbeschaffung durch Aussenfinanzierung über den Kapitalmarkt mit der Entscheidung zur Kapitalart: Eigenkapital, Fremdkapital oder hybrides Kapital und Innenfinanzierung durch Generierung von Zahlungsmitteln aus operativer Tätigkeit (über entsprechende Generierung von Geldfluss aus Betriebstätigkeit),
• auf den Kapitaleinsatz (Investition) Investitionen nach Geschäftsbereichen, Absatzgebieten, Arten der Anlagen,
• auf die Kapitalbewirtschaftung Anlagen für vorübergehend nicht benötigtes Kapital,
• auf die Kapitalrückzahlung Tilgungspläne für langfristiges Fremdkapital, Form der Ausschüttung an die Eigentümer,
• auf die Gestaltung der Beziehungen mit den verschiedenen Kapitalgebern.
Der Begriff Investition stammt vom Spätlateinischen investire (= einkleiden, ausstatten) und bezeichnet die Ausstattung einer Unternehmung mit den erforderlichen materiellen und immateriellen langfristigen Vermögenswerten wie Beteiligungen, Maschinen, Mobilien, Gebäude, Patente, Software usw.9
Durch den betrieblichen Umsatzprozess wird über die Abschreibungen Anlagevermögen in flüssige Mittel verwandelt. Im weitesten Sinn handelt es sich um einen Desinvestitionsvorgang. Im engeren Sinn wird der Begriff Desinvestition auf die Veräusserung von Vermögensteilen und Rückzahlung von Aktivdarlehen eingeschränkt, so insbesondere in den Geldflussrechnungen, wo klar zwischen der operativen Kapitalfreisetzung aus der Umsatztätigkeit und der Desinvestition aus Veräusserungstransaktionen unterschieden wird. Freigesetztes Kapital steht entweder für neue Investitionen oder zur Rückzahlung an die Kapitalgeber zur Verfügung.
Die Praxis schränkt den Begriff der Investition jedoch meistens auf die Umwandlung von flüssigen Mitteln in Sach- und Finanzanlagen sowie von Dritten entgeltlich (derivativ) erworbene immaterielle Werte ein. Auch Auszahlungen für Forschung, Entwicklung, Personalausbildung10 oder Marketing, wodurch von den Unternehmungen selbst geschaffene (originäre) immaterielle Werte entstehen, sind betriebswirtschaftlich als Investitionen zu betrachten. Sie können gemäss FER 10/4 unter bestimmten Bedingungen wie erworbene immaterielle Werte aktiviert werden. Die Aktivierungsbestimmungen sind nach FER 10/4 als anspruchsvoll zu betrachten, indem die Ansatzkriterien kumulativ erfüllt sein müssen. Im handelsrechtlichen Einzelabschluss können selbst geschaffene immaterielle Werte nicht aktiviert werden.
Grundsätzlich entsteht der Kapitalbedarf der Unternehmung aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Kapitalbindung (Zahlungen zur Beschaffung der für die betriebliche Leistungserstellung erforderlichen Güter und Dienstleistungen) und Kapitalfreisetzung (Einzahlungen aus der Leistungsverwertung).
Die wichtigsten Faktoren, die den Kapitalbedarf und seine Entwicklung im Zeitablauf bestimmen sind:11
• die technisch-organisatorischen Grundlagen der Leistungserstellung (Prozessanordnung),
• der Zeitbedarf des Leistungserstellungsprozesses (Prozessgeschwindigkeit),
• die Beschäftigung und ihre Veränderung,
• das Produktions- und Verkaufsprogramm,
• die Betriebsgrösse und ihre Veränderungen,
• das Preisniveau und seine Veränderungen.
Es ist möglich, dass bei der Unternehmungsgründung die Höhe der Investitionen von den Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten abhängt. Dies gilt z. B. vor allem für die Investitionsplanung von gewerblichen und kleinindustriellen Betrieben, wo die Betriebsgrösse nach den vorhandenen Kapitalien ausgerichtet wird. Bei vielen Unternehmungen ist jedoch die Leistungserstellung von vornherein an eine Mindestgrösse der technischen Anlagen gebunden (z. B. Kraftwerke, touristische Transportunternehmungen wie Seilbahnen, automatisierte Produktion). Der Kapitalbedarf ergibt sich aus dieser erforderlichen Mindestgrösse der technischen Anlagen. Die Art der Leistungserstellung sowie die Betriebsgrösse beeinflussen weitgehend auch die übrige Vermögensstruktur. Dabei ist zu beachten, dass zwischen Anlage- und Umlaufvermögen eine Wechselwirkung besteht. Grössere Produktionsanlagen erfordern üblicherweise gleichzeitig eine Ausdehnung des Umlaufvermögens und damit im Endeffekt einen höheren Kapitalbedarf als derjenige, der sich aus dem notwendigen Anlagevermögen errechnen.
Der Kapitalbedarf für das erforderliche Anlagevermögen kann anhand der vorliegenden Kostenvoranschläge für die Beschaffung der Anlagen verhältnismassig leicht ermittelt werden. Müssen bei der Gründung einer Unternehmung alle erforderlichen Anlagen in einer Rechnungsperiode angeschafft werden, so ergibt sich der Kapitalbedarf aus den Anschaffungskosten des Anlagevermögens zuzüglich der Nebenkosten, die durch die Organisation (z. B. Personalaufwand zur Erstellung der Betriebsbereitschaft vor Aufnahme der eigentlichen Produktion) und Betriebseinrichtung entstehen. Mehr Schwierigkeiten bietet die Ermittlung des durch das Umlaufvermögen hervorgerufenen Kapitalbedarfs, weil sich Produktion und Absatz über einen längeren Zeitraum erstrecken und deshalb die Produktions- und Lagerdauer sowie die Zahlungsfristen der Kunden berücksichtigt werden müssen.
Die Kapitalbindung im Umlaufvermögen wird von fünf Faktoren bestimmt:
• von der Fertigungs- und Absatzmenge je Zeiteinheit,
• von der Fertigungstiefe (Outsourcing oder Insourcing von Leistungen),
• von den Auszahlungen für Material, Verpackung, Lohn, übrige Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen je Produkteinheit,
• von der Dauer des Umsatzprozesses, d. h. dem Zeitraum zwischen den Auszahlungen zur Beschaffung der Betriebsmittel und den Einzahlungen aus den verkauften Produkten.
Daraus geht hervor, dass der Kapitalbedarf gesenkt werden kann:
• durch kürzere Durchlaufzeiten vom Einkauf des Rohmaterials bis zum Zahlungsmitteleingang aus Warenlieferungen (z. B. Just-in-time-Konzept bei der Fertigung),
• durch Steuerung und Kontrolle der Lagerbestände,
• durch straffes Kreditmanagement (Steuerung und Kontrolle der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen),
• durch Senkung der Fertigungstiefe.
Eine Kennzahl zur Beurteilung des Kapitalbedarfs ist die Kapitalintensität. Die Kapitalintensität ist nicht zu verwechseln mit dem Kapitalumschlag (Asset Turnover, ATO), welcher den Jahresumsatz durch das Vermögen (Total Aktiven) teilt und damit die Umschlagshäufigkeit ausdruckt.
Kapitalintensität ist das Verhältnis Umsatz zu Kapitalbedarf. Es beantwortet die Frage, wie viele Aktiven für je CHF 100 Umsatz benötigt werden.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass beim Kapitalbedarf das sog. automatische Fremdkapital, wie z. B. die Lieferantenverbindlichkeiten aus dem Einkauf von Rohmaterial, in Abzug gebracht wird. Bei einer Kapitalbedarfsrechnung anlässlich der Unternehmungsgründung oder einer Betriebserweiterung ist neben der Höhe des erforderlichen Kapitals auch von Bedeutung, zu welchen Zeitpunkten des Leistungserstellungsprozesses die Kapitalbeträge bereitzustellen sind. Dabei ist die Kapitalbeschaffung auf die Investitionsvorhaben abzustimmen. Die benötigten Mittel müssen fristgerecht und in einer dem Finanzierungszweck angemessenen Form bereitgestellt werden.
Im Folgenden werden zuerst die verschiedenen Arten von Kapital und Vermögen erläutert und anschliessend die Quellen der Kapitalbeschaffung (Finanzierungsformen) behandelt.
In der Unternehmungsfinanzierung bedeutet Kapital Finanzmittel für Investitionen. Sind diese investiert, verkörpert das Kapital bilanzmässig den in Geldeinheiten ausgedruckten Wert aller zur Unternehmung gehörenden Güter des Unternehmungsvermögens.12 Die Summe dieses Unternehmungsvermögens entspricht in der bilanzmässigen Darstellung dem Kapital.
Kapital bezeichnet in der Rechnungslegung die Ansprüche der Geldgeber, d. h., die künftigen Zahlungen und sonstigen Leistungen an Dritte und Unternehmungseigentümer, soweit sie nicht durch zu erwartende Gegenleistungen kompensiert werden.13
Nach der rechtlichen Form der Kapitalüberlassung unterscheiden wir Eigenkapital und Fremdkapital sowie als Mischform das hybride Kapital.
Sind mehrere Unternehmungseigentümer vorhanden, so verwendet man den Begriff des Beteiligungskapitals. Das Eigenkapital steht der Unternehmung entweder dauernd (bis zur Auflösung der Unternehmung) oder bei Kündbarkeit (z. B. in der Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) wenigstens langfristig zur Verfügung.
Eigenkapital wird vom Unternehmer oder den Unternehmenseigentümern entweder in der Form von Zahlungsmitteln oder anderen Vermögenswerten sowie beim Verzicht auf Gewinnausschüttung aufgebracht.
Bei Kapitalgesellschaften können die Eigenkapitalgeber Beträge einzahlen, welche den Nennwert des Grundkapitals übersteigen (Agio-Einzahlungen). Die Summe aller Einzahlungen ergibt das einbezahlte Eigenkapital (Paid-in Capital), d. h. das Aktien- oder Stammkapital, welches somit aus dem Grundkapital sowie den gesetzlichen und freiwilligen Kapitalreserven (Agio), im EU-Recht als Kapitalrücklagen bezeichnet, besteht. Übersteigt der Eigenkapitalbedarf des Unternehmens die verfügbaren Mittel der Aktionäre, besteht bei grösseren Gesellschaften die Möglichkeit, Aktien über den Kapitalmarkt auszugeben. Eine solche Aktienemission erfolgt am Primärmarkt. Der Emissionserlös wird im Betrag des Nennwertes als Aktienkapital und eines allfälligen Agios als Kapitalreserven ausgewiesen. Die Schwankungen des Marktwertes der Aktien an der Börse (Sekundärmarkt) beeinflussen das bilanzmässige Eigenkapital nicht.
Die Höhe der Beteiligung der Teilhaber an einer Unternehmung deckt sich aber nicht unbedingt mit der auf die Beteiligung geleisteten Einzahlung. Die Differenz zwischen dem vertraglich oder statutarisch festgelegten Kapital und dem einbezahlten oder liberierten Kapital bezeichnet man als nicht einbezahltes Kapital (non versé). Es kommt hin und wieder vor, dass nach der Gründung noch kein Kapitalbedarf in der Höhe des vorgesehenen Eigenkapitals besteht. Oft genügt die Möglichkeit, dass die Unternehmung jederzeit auf die restliche Kapitaleinzahlung zurückgreifen kann, um ihr das Vertrauen der Gläubiger und Geschäftspartner zu sichern, welches sie für ihre Geschäftstätigkeit benötigt. Das nicht einbezahlte Kapital bildet somit für die Gläubiger eine zusätzliche Sicherung. Wir bezeichnen es daher auch als Garantiekapital. Solches Garantiekapital finden wir z. B. bei den Pfandbriefzentralen sowie bei Tochtergesellschaften von Konzernen. Nicht einbezahltes Kapital kommt auch vor, wenn die Teilhaber bei der Gründung noch gar nicht über das festgelegte Kapital verfügen. Nach OR 959a I Zif. 2 let. e. ist nicht einbezahltes Kapital als Vermögenswert im Anlagevermögen aufzuführen.
Eigenkapital entsteht jedoch nicht nur durch Einzahlung oder Überlassung von Vermögenswerten durch die Unternehmungseigentümer. Bei erfolgreicher Unternehmungstätigkeit wird zusätzliches Eigenkapital aus den erzielten Gewinnen gebildet. Bleibt der Gewinn in der Unternehmung stehen, wird die Eigenkapitalbasis erweitert. Dieses aus zurückbehaltenen Gewinnen gebildete Eigenkapital nennt man im Gegensatz zum einbezahlten Eigenkapital das erarbeitete Eigenkapital (Retained Earnings). Es wird in der betriebswirtschaftlich korrekt gegliederten Bilanz als Gewinnreserve ausgewiesen.
Der Begriff Reserven erweckt häufig die irrtümliche Vorstellung, es handle sich dabei um zusätzliche Mittel, die im Bedarfsfall eingesetzt werden könnten. Auch das erarbeitete Kapital ist nur eine Rechnungsgrösse, der auf der Aktivseite keine bestimmten Vermögensteile zugeordnet werden können. Nur in Ausnahmefällen werden zur Deckung der Reserven besondere Vermögensteile als Fonds aus dem betrieblichen Umsatzprozess ausgeschieden.14 Der juristische Reservebegriff stimmt deshalb nicht ohne weiteres mit dem erarbeiteten Eigenkapital überein, insbesondere nicht bei grossen Publikumsgesellschaften.
Reserven (Rücklagen) sind bilanzrechtlich jene Teile des Eigenkapitals, die nicht im Grund- oder Stammkapitalkonto erfasst sind.
OR 959a II Zif. 3 sieht eine Mindestgliederung des Eigenkapitals – unabhängig von ihrer Rechtsform – im Einzelabschluss vor:
• Grund-, Gesellschafter oder Stiftungskapital,
• gesetzliche Kapitalreserve,
• gesetzliche Gewinnreserven,
• freiwillige Gewinnreserven,
• eigene Kapitalanteile als Minusposition,
• Gewinnvortrag oder Verlustvortrag als Minusposition,
• Jahresgewinn oder Jahresverlust als Minusposition.
Beim Konzernabschluss sind nach den jeweiligen anerkannten Standards der Rechnungslegung keine spezifischen Reservekonti zu führen. Allerdings ist ein Eigenkapitalnachweis zu erstellen.
Die im alten Aktienrecht verwendeten Begriffe Reservefonds und Reserveanlagen waren betriebswirtschaftlich gesehen unrichtig und verschwanden mit der Revision des Aktienrechtes 1991 zu Recht. Sowohl die allgemeinen wie die freiwilligen statutarischen Reserven ermöglichen lediglich den buchhalterischen Ausgleich von Verlusten, in keinem Fall aber einen Ersatz des durch Verluste verminderten Unternehmungsvermögens. Deshalb ist der Ausdruck Verlustdeckung (OR 674 I) finanzwirtschaftlich unzutreffend. Zweckgebundene Bilanzreserven wie sog. Bau- oder Erneuerungsfonds, Dividendenausgleichsreserven erfüllen finanzwirtschaftlich betrachtet ihre Aufgabe nur dann, wenn auch das entsprechende Reservevermögen (z. B. in Form von leicht realisierbaren Wertschriften, Terminguthaben bei Banken) bereitgestellt wird. Bilanzmässig betrachtet entspricht das Eigenkapital der Differenz zwischen dem Wert des Vermögens (den sog. Aktiven der Unternehmung) und den Schulden, d. h. den Verpflichtungen gegenüber Dritten.
Als rechnerische Grösse ist die Höhe des Eigenkapitals von der Bewertung des Vermögens abhängig. Neben dem offen ausgewiesenen und daher sichtbaren Eigenkapital besteht meistens noch verdecktes Eigenkapital. Das Vermögen kann in der Bilanz aufgrund der rechnungslegungsrechtlichen Bewertungsvorschriften – insbesondere wegen des Vorsichtsprinzips – unter seinem tatsächlichen Wert ausgewiesen werden. Ebenso können Verpflichtungen zu einem überhöhten Betrag (z. B. durch nicht mehr benötigte Rückstellungen) erfasst werden. Jede Tieferbewertung des Vermögens führt dazu, dass auch das Eigenkapital, welches zur Finanzierung der zu niedrig bilanzierten Vermögenswerte diente, in der Bilanz nicht mehr ersichtlich ist, weshalb wir von unsichtbarem oder verdecktem Eigenkapital sprechen. Aus buchhalterischer Sicht handelt es sich beim verdeckten Eigenkapital um stille Reserven.
Der Begriff des verdeckten Eigenkapitals wird auch für Verpflichtungen gegenüber den Unternehmungseigentümern verwendet, z. B. für Darlehen, denen wirtschaftlich gesehen der Charakter von haftendem Eigenkapital zukommt. Für Banken gilt eine besondere Regelung gemäss der Eigenmittelverordnung (ERV) vom 1. August 2021 zum BankG Art. 3 und 4. Zweckmässiger ist der Ausdruck wirtschaftliches Eigenkapital. Auch das Steuerrecht kennt den Begriff des verdeckten Eigenkapitals.
Das Eigenkapital erfüllt in der Unternehmung folgende Funktionen:
• Das Eigenkapital finanziert den Grundstock des Unternehmungsvermögens. Weil es in der Kapitalgesellschaft unbefristet und unkündbar überlassen wird, steht es dauerhaft zur Finanzierung der unternehmerischen Tätigkeit zur Verfügung und sichert damit die Kontinuität der Unternehmung (Kontinuitäts- und Existenzsicherungsfunktion).
• Das Eigenkapital trägt die aus der allgemeinen Unternehmungstätigkeit anfallenden Risiken, insbesondere die nicht diversifizierbaren Risiken. Es soll in erster Linie allfällige Verluste aus der Geschäftstätigkeit auffangen und ist daher für den Gläubiger ein Sicherheitspolster. Weil die Eigenkapitalgeber, in der Aktiengesellschaft die Aktionäre, erst nach Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber Dritten Ansprüche auf das Unternehmungsvermögen erheben können, spricht man auch von Residual Claim der Unternehmungseigentümer. Baetge bezeichnet es deshalb als die Verlustausgleichsfunktion des Eigenkapitals. Das Eigenkapital ist wohl in erster Linie, aber nicht ausschliesslich Risikoträger. Wenn die Unternehmung hohe Verluste erleidet, sind auch die Ansprüche der Fremdkapitalgeber gefährdet. Die Existenzsicherungs- und Verlustausgleichsfunktion ist die unerlässliche Grundlage für die Verschuldungskapazität der Unternehmung.
• Bei Kapitalgesellschaften wird mit dem Eigenkapital für die Gläubiger der bilanzmässige Betrag der Haftung festgelegt (Haftungsfunktion).
• Bei Gesellschaftsunternehmungen bringt das Eigenkapital die Beteiligungsverhältnisse zum Ausdruck und bildet damit auch die Grundlage für den Anspruch auf den Gewinn der Unternehmung (Gewinnbeteiligungsfunktion).
• Bei Gesellschaftsunternehmungen leitet sich aus den Anteilen am Eigenkapital das Recht auf Mitwirkung in der Geschäftsführung ab (Geschäftsführungsfunktion). Eine Ausnahme davon bilden die nicht mitwirkungsberechtigten Eigenkapitalformen (Partizipationsscheine).
• Die Eigenkapitalausstattung bestimmt weitgehend die Kreditfähigkeit der Unternehmen (Kreditfähigkeitsfunktion).
Dem Eigenkapital werden meist drei konstituierende Merkmale zugeschrieben:
• Eigenkapital hat keine Endfälligkeit oder feste Rückzahlungsverpflichtung. Es bildet unter einer Going-Concern-Betrachtung einen permanenten Bestandteil der Kapitalstruktur des Unternehmens.
• Eigenkapital verursacht keine laufenden Kapitalkosten, welche bei Nichtleistung einen Schuldnerverzug auslosen.
• Eigenkapital ist ein Substrat zum Tragen von Verlusten. Es ist gegenüber allen anderen Kapitalformen im Konkurs- oder Liquidationsfall nachrangig.
Die Form des Eigenkapitals ist stark von der gewählten Rechtsform abhängig. Bei den verschiedenen privatrechtlichen Unternehmungen erscheint das Eigenkapital in der Bilanz in folgenden Formen (Dar. 1).
Dar. 1: Eigenkapital nach Rechtsformen
Bei öffentlich-rechtlichen Unternehmungen wird das vom öffentlichen Gemeinwesen zur Verfügung gestellte Kapital meist als Dotationskapital bezeichnet. Auch Filialen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden vom Hauptgeschäft oft mit einem festen Dotationskapital ausgestattet. Bei Nonprofit-Organisationen (NPO) umfasst das Eigenkapital das Fonds- und das Organisationskapital (FER 21/15). Organisationskapital wird von der Trägerschaft der NPO zur Verfügung gestellt oder entsteht aus erarbeiteten Mitteln. Eine Rückzahlung ist nicht möglich.
Fremdkapital, auch als Verbindlichkeiten oder Schulden bezeichnet, entsteht als operative Verbindlichkeiten (z. B. Lieferantenschulden, Anzahlungen von Kunden) durch Kreditfinanzierung oder als finanzielle Verbindlichkeiten aus besonderen Kapitalbeschaffungstransaktionen (Bankkredite, Ausgabe von Anleihensobligationen).
In der Rechnungslegung zählen zum Fremdkapital auch die Rückstellungen. Rückstellungen sind künftige Geld-, Güter- oder Leistungsabgänge ohne weitere Gegenleistung, die nicht dem Eigentümer zukommen. Es handelt sich um eine auf ein Ereignis der Vergangenheit begründete Verpflichtung, deren Höhe und/ oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist (FER 23/1).
Fremdkapital wird der Unternehmung von Dritten, fremden Personen als Gläubigerkapital für eine bestimmte Zeitspanne zur Nutzung überlassen.
Das Fremdkapital erfüllt im Wesentlichen zwei Funktionen:
• Es dient zur Deckung jenes Kapitalbedarfs, für den der Unternehmer oder die Beteiligten nicht aus eigener Kraft aufkommen können oder wollen.
• Es verleiht dem Gesamtkapital jene Elastizität, welche der Unternehmung gestattet, sich möglichst rasch und wirtschaftlich dem jeweiligen Kapitalbedarf anzupassen (Financial Slack).
Dem Fremdkapital werden meist drei konstituierende Merkmale zugeschrieben:
• Ein fest definiertes Fälligkeits- bzw. Rückzahlungsdatum (Begrenzung der Nutzungsdauer).15
• Ein festes, von der Unternehmungsentwicklung unabhängiges Verzinsungsversprechen.
• Grundsätzlich kein Tragen eines Verlustrisikos.
Zum Fremdkapital zählen alle Verbindlichkeiten der Unternehmung. Diese können nach Schuldgrund, Schuldbetrag und Fälligkeit feststehen wie die Verbindlichkeiten aus Warenbezügen, Darlehens- und Kreditaufnahmen usw. oder vorläufig nur nach ihrem Schuldgrund, jedoch noch nicht in ihrer Höhe und/ oder Fälligkeit eindeutig bestimmt sein wie z. B. die Rückstellungen. Eine scharfe Abgrenzung der Rückstellungen als Fremdkapital gegenüber den Rücklagen als Eigenkapital ist allerdings nicht möglich, weil bei Rückstellungen (z. B. für Prozessrisiken, Garantieleistungen, latente Steuern) der Ermessensspielraum am Bilanzstichtag in der Rechnungslegung nach OR sehr breit ist. Wird der Rückstellungsbedarf nicht nach strengen betriebswirtschaftlichen Kriterien festgesetzt, enthält die Position stille Reserven und stellt im entsprechenden Umfang unsichtbares Eigenkapital dar. FER 23/1 und 2 schränkt diesen Spielraum erheblich ein, indem Rückstellungen nur für Verbindlichkeiten gebildet werden dürfen. Denn FER und das Rechnungslegungsrecht kennen eine Legaldefinition für eine Verbindlichkeit und somit für eine Rückstellung. Zudem ist nach FER ein Rückstellungsspiegel im Anhang aufzuführen, womit die Transparenz erhöht wird.
Zum bedingten Fremdkapital sind jene Verpflichtungen zu rechnen, deren Entstehung vom Eintritt gewisser Bedingungen abhängt, z. B. Verpflichtungen aus Bürgschaften oder Garantieleistungen. Die Bilanzlehre verwendet den Begriff der Eventualverpflichtungen. Diese Eventualverpflichtungen werden im Anhang nach dem Rechnungslegungsrecht aufgeführt.
Aus rechtlicher Sicht kann das Fremdkapital vom Eigenkapital genau abgegrenzt werden: Beim Fremdkapital ist der Kapitalgeber Gläubiger der Unternehmung. Wirtschaftlich betrachtet sind die Grenzen jedoch fliessend. Bei Personengesellschaften und bei Familienaktiengesellschaften ist z. B. ein Darlehen der Gesellschafter rechtlich gesehen zwar Fremdkapital, wirtschaftlich betrachtet aber oft eine zusätzliche Beteiligung mit Eigenkapitalcharakter. Das Gleiche trifft auf ein Darlehen zu, das eine Muttergesellschaft ihrer Tochterunternehmung gewährt. Man spricht deshalb von eigenkapitalersetzenden Darlehen (FER 30/20). Ähnlich sind Darlehen mit Rangrücktrittserklärung zu beurteilen.
Mit der wachsenden Internationalisierung der Finanzmärkte hat sich für Darlehen und Anleihensverbindlichkeiten, die im Rang hinter die übrigen Verpflichtungen zurücktreten, der aus den USA stammende Begriff des Subordinated Loan (Subordinated Debentures) eingebürgert. Subordinated Loans gelten als wirtschaftliches Eigenkapital: «Subordinated debt usually is employed to increase the equity base.»16
Nach der 1980 erfolgten Änderung der Eigenmittelvorschriften für Banken hat sich die nachrangige Anleihe als Finanzierungsinstrument von Banken rasch durchgesetzt. Die erste nachrangige Anleihe eines Schuldners ausserhalb des Bankensektors wurde in der Schweiz im November 1982 von der Royal Dutch Airlines (KLM) aufgelegt.
Nach der Dauer der Kapitalüberlassung unterscheiden wir zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Fremdkapital, wobei jedoch die zeitlichen Grenzen, die für diese Einteilung verwendet werden, stets willkürlich gewählt sind. Die Frage, ob Kapital kurz- oder langfristig überlassen wird, hängt wesentlich von den Vorstellungen des Kapitalgebers über die Dauer der Kapitalüberlassung und von den rechtlichen Möglichkeiten des Kapitalentzuges (durch Kündigung) ab.
Alle Instrumente zwischen den reinen Formen beider Kapitalarten bilden sog. hybrides oder mezzanines Kapital.17 Hybrides Kapital ist eine Form des sog. Mezzanine-Kapitals (Mezzanine Finance im engeren Sinne). Mezzanine-Kapital ist dem herkömmlichen Fremdkapital nachgeordnet und mit Eigenkapitalmerkmalen entsprechend der Vertragsgestaltung ausgestattet. Nach der dominierenden Ausprägung ist zu unterscheiden zwischen Equity Mezzanine Capital (Quasi Eigenkapital) und Debt Mezzanine Capital.
Hybrides Kapital ist eine Zwitterform des Kapitals, welches je nach Ausgestaltung eher eigenkapital- oder fremdkapitalähnliche Merkmale aufweist.
Eigenkapitalähnlich ist ein hybrides Finanzierungsinstrument, wenn es bei Fälligkeit mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 % eine Eigenkapitalposition darstellt. Klassische Beispiele für hybrides Fremdkapital (Hybrid Debt) sind die Wandelanleihe, nachrangige Anleihen mit gewinnabhängiger Verzinsung oder undatierte Anleihen (Perpetuals). Eine neuere Variante ist das Contingent Capital. Diese Fremdkapitalform wird bei Eintreffen bestimmter Voraussetzungen (Trigger) automatisch in Eigenkapital umgewandelt und deshalb auch Convertible Contingent Capital (COCO) genannt.
Hybrides Kapital spielt vor allem in regulierten Wirtschaftszweigen wie Banken und Versicherungen eine Rolle. Dabei werden Instrumente so ausgestaltet, dass das Kapital für die Erfüllung von regulatorischen Anforderungen anrechenbar ist. Bei der Strukturierung dieser Instrumente sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Die leitende Frage ist stets: «Wie stark muss ich mich von den Merkmalen des Fremdkapitals in Richtung Eigenkapital bewegen, damit das Kapital anrechenbar wird?» Bei der Beantwortung dieser Frage kommt den Regulatoren und Rating-Agenturen eine zentrale Rolle zu.
Aus der Sicht der Bilanz ist das Vermögen die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Güter, in die das Kapital der Unternehmung investiert ist und deren Wert verlässlich geschätzt werden kann. Daher sind in der Bilanz rechnerisch die Vermögensseite (Aktiven, Vermögenswerte) und die Kapitalseite (Passiven, Verbindlichkeiten) stets gleich gross.
Vermögenswerte sind aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit in der Verfügungsmacht der Unternehmung stehende Ressourcen, von denen erwartet wird, dass sich daraus in der Zukunft ein wirtschaftlicher Nutzen ergibt. Dieser repräsentiert das Potenzial, direkt oder indirekt zu einem Zufluss von Zahlungsmitteln oder zu einer Verminderung eines Mittelabflusses beizutragen.18
Im Rechnungslegungsrecht werden Vermögenswerte nach Ansatzkriterien bestimmt. Im Mittelpunkt steht dabei das Ansatzkriterium des erwarteten Nutzens bzw. des erwarteten Nutzenzugangs. Das Vermögen wird in der Regel nach der Dauer der Bindung des Kapitals in verschiedene Vermögensteile bzw. nach ihrer Nutzungsdauer gegliedert.
Das Anlagevermögen steht der Unternehmung dauernd oder zumindest mehr als eine einjährige Rechnungsperiode zur Verfügung.
Das Sachanlagevermögen umfasst unbebaute Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Mobilien, Werkzeuge und Einrichtungen. Oft ist eine Unternehmung auch genötigt, Finanzanlagevermögen in Form von Beteiligungen, langfristigen Darlehen usw. zu erwerben, um einen dauernden Einfluss auf Lieferanten, Abnehmer, Konkurrenzunternehmungen usw. zu gewinnen. Anzahlungen an Lieferanten für Maschinen, Einrichtungen, Anlagen im Bau usw. sind dem Sachanlagevermögen zuzurechnen. Ausser den Sachanlagen sind zur Leistungserstellung oft gewisse Rechte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen usw. erforderlich. Auch diese Rechte weisen Anlagecharakter auf. Sie bilden das immaterielle Anlagevermögen (Intangible Assets). Ebenso ist der erworbene Firmenmehrwert (Goodwill) sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch selbst erarbeitete immaterielle Werte wie Aufwand zur Entwicklung neuer Markte Bestandteil des immateriellen Anlagevermögens.
Zum Umlaufvermögen zählen die flüssigen Mittel sowie jene Aktiven, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zu flüssigen Mitteln werden oder anderweitig realisiert werden.
Es handelt sich vor allem um die für den Produktionsprozess oder den Absatz bestimmten Vorräte (Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsmaterialien, Halbfabrikate, Fertigfabrikate, Handelswaren), um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Forderungen aller Art. Da zwischen der Leistungserstellung und dem Eingang des Leistungserlöses (Zahlungseingang) eine zeitliche Spanne besteht, kann nie das gesamte Kapital in Sachgütern und Forderungen investiert werden. Die Unternehmung benötigt zur Überbrückung dieser Zeitspanne einen bestimmten Vorrat an Zahlungsmitteln (Flüssige Mittel) in Form von Bargeld, Post- und Bankguthaben oder allenfalls von kurzfristig realisierbaren Wertpapieren.
Keine Vermögenswerte bilden die als sog. Bilanzierungshilfe aktivierten Kosten wie Gründungskosten, Obligationendisagio sowie andere zu tilgende Aufwendungen. Auch dürfen keine Vermögenswerte erfasst werden, wenn die Ansatzkriterien nach OR oder FER nicht erfüllt sind. Nach OR 959 II sind Vermögenswerte zu aktivieren, die aufgrund eines vergangenen Ereignisses bestehen, die in der Verfügungsmacht der Unternehmung stehen, verlässlich geschätzt werden können und bei denen ein wirtschaftlicher Nutzen erwartet werden kann.
Die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft bedingt, dass das Anlagevermögen in seiner Höhe auf längere Zeit festgelegt ist. Es ist teilweise überhaupt nicht oder nur schwer beweglich (mobil). Das im Anlagevermögen investierte Kapital ist daher weitgehend immobilisiert und kann entweder gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen wieder verflüssigt und einem anderen Einsatz zugeführt werden. Das Sachanlagevermögen ist die Hauptursache der fixen Produktionskosten. In diesem Zusammenhang spricht man vom operativen Leverage.19 Demgegenüber ist das Umlaufvermögen beweglicher. Es kann den Beschäftigungsschwankungen der Unternehmung rascher angepasst werden.
In Bezug auf die zeitliche Bindung des investierten Kapitals stehen jedoch gewisse Teile des Umlaufvermögens dem Anlagevermögen recht nahe, nämlich jene, die sich nur in ihrer Zusammensetzung, nicht aber in ihrem Gesamtwert verändern. Dazu gehört vor allem der zur reibungslosen Abwicklung der Leistungserstellung erforderliche Mindestbestand an Vorräten, der sog. eiserne Bestand.20
Das Vermögen stellt die unmittelbare Arbeits- und Erwerbsgrundlage der Unternehmung dar. Wenn die Unternehmung dauernd ihre Leistungen erbringen will, ist sie darauf angewiesen, ihr Vermögen wertmässig zu erhalten. Die Erhaltung des Vermögens ist die Voraussetzung für die Erhaltung des eingesetzten Kapitals. In der freien Marktwirtschaft läuft aber jede Unternehmung Gefahr, dass ihr die zur Leistungserstellung verbrauchten Vermögenswerte bei der Leistungsverwertung nicht voll ersetzt werden; mit anderen Worten: Der Aufwand für die Leistungserstellung ist höher als der Ertrag aus dem Absatz der Betriebsleistung. Dieser Vermögensschwund bedeutet für die Kapitalgeber das Risiko des Gewinnentgangs, der Kapitalverminderung oder im schlimmsten Fall des völligen Kapitalverzehrs. Risiko und Risikomanagement spielen deshalb eine zentrale Rolle in der finanziellen Führung der Unternehmung. Die damit zusammenhängenden Fragen werden in den folgenden Kapiteln ausführlich dargestellt.
Die finanzwirtschaftlichen Grundbegriffe «Kapital» und «Vermögen» sind auf den vorangehenden Seiten nach rechtlichen und buchhalterischen Kriterien definiert worden. Die moderne Finanzierungstheorie geht demgegenüber von den diskontierten zukünftigen Geldzu- und -abflüssen (Cashflows) abgeleiteten Marktwerten (Fair Value)21 des Vermögens (anstelle der in der Buchhaltung zu historischen Kosten erfassten Aktiven) und der Schulden (Fremdkapital) aus. Der Marktwert des Eigenkapitals ergibt sich als Saldogrösse aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vermögens und dem Barwert des Fremdkapitals. Die Verwendung von Marktwerten (sog. Mark-to-Market-Bewertung) spielt in der Rechnungslegung nach anerkannten Standards (IFRS, Swiss GAAP FER, US GAAP, IFRS für KMU) eine vorherrschende Bedeutung.
Die Aktiven sind das zum Marktwert bewertete leistungswirtschaftliche Potenzial der Unternehmung. Sie stellen zugleich den Wert der Unternehmung dar, den Brutto-Unternehmungswert (Entity-Basis). Dieser teilt sich auf die Gläubiger und die Eigenkapitalgeber auf (Dar. 2).22
Dar. 2: Bilanz nach der modernen Finanzierungstheorie
Das Eigenkapital (Netto-Unternehmungswert) entspricht dem diskontierten Netto-Cashflow, der aus Aktiven und Verbindlichkeiten generiert wird. Aus finanzwirtschaftlicher bzw. betriebswirtschaftlicher Sicht ergeben sich stille Reserven aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem entsprechenden Marktwert (Fair Value) einer Bilanzposition. In der Praxis entstehen stille Reserven vor allem auf der Aktivseite (durch Unterbewertung oder durch marktbedingte Wertsteigerung über den Buchwert hinaus). Marktbedingte stille Reserven entstehen auf der Passivseite, wenn die Nominalwerte der Verbindlichkeiten einen tieferen Marktwert aufweisen wegen einer unter den aktuellen Marktwerten liegenden Verzinsung.
Beim Konzept der Bilanzierung zum Marktwert ändert deshalb der rechnungslegungsrechtliche Begriff der stillen Reserven. In der Rechnungslegung wird die Differenz zwischen dem rechnungslegungsrechtlichen Höchstwert und dem Buchwert als stille Reserve bezeichnet.
Bei der Bilanzierung zu Marktwerten ergeben sich in der Praxis allerdings Probleme, welche erst im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise 2007/08 richtig erkannt worden sind. Aufgrund der verschlechterten Erwartungen der Finanzmarktteilnehmer konnten für verschiedene Aktiven keine verlässlichen Marktwerte mehr festgestellt werden.23 Auch für die Erfassung des Erfolgs aus der betrieblichen Leistungserstellung ergeben sich gegenüber den herkömmlichen Massstäben, die mit Periodenergebnissen (Jahres-, Quartals-, Monatsergebnissen) wie dem Verhältnis Gewinn zu Kapitaleinsatz (Kapitalrendite) arbeiten, gewichtige Unterschiede. Die zahlungsstromorientierte Erfolgsmessung basiert auf einzelnen Investitionsprojekten, Produktesparten usw. Diese haben einen möglichst hohen Beitrag zur Steigerung des Unternehmungswertes für die Aktionäre (Shareholder Value) zu generieren.24
Die Vorgänge, durch welche die Unternehmung mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird, können nach gemeinsamen Merkmalen klassifiziert werden, z. B. nach der Art der Rechtsbeziehung zwischen der Unternehmung und ihren Geldgebern, nach der Herkunft der Mittel, nach der Dauer der Mittelüberlassung oder nach dem Anlass, welcher besondere Finanzierungsmassnahmen auslöst. Wir unterscheiden deshalb verschiedene Finanzierungsformen, die auch als Finanzierungsarten oder -quellen bezeichnet werden (Dar. 3).
Darstellung 3 zeigt, nach welchen Kriterien die Finanzierungsformen gegliedert werden können. Der wesentliche Unterschied zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung liegt in der Übernahme des Unternehmungsrisikos.
Mit der Eigenfinanzierung wird der Unternehmung Risikokapital zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt entweder durch Einzahlung von Eigenkapital durch die beteiligten Eigentümer (Beteiligungsfinanzierung) oder durch Verzicht der Eigentümer auf Gewinnausschüttung (Selbstfinanzierung). Mit der Kreditfinanzierung im weiteren Sinn wird der Unternehmung Kapital leihweise zur Verfügung gestellt in Form von Lieferanten- und Bankkrediten, Darlehen, Hypotheken oder Obligationenanleihen. Aus der Kreditfinanzierung entstehen Gläubigerrechte. Die Kreditfinanzierung ist endlich, verzinslich und zu einem bestimmten Zeitpunkt zu tilgen.
Dar. 3: Gliederung der Finanzierungsformen
Im engeren Sinn umfasst die Kreditfinanzierung die Kapitalbeschaffung über den Geld-, Kapital- und Bankenkreditmarkt. Das Fremdkapital aus operativer Tätigkeit (z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Passive Rechnungsabgrenzungen), zählt hingegen zur Innenfinanzierung. Von den in der Darstellung aufgeführten verschiedenen Begriffen bedarf insbesondere die Innenfinanzierung zusätzlicher Erklärungen, einerseits weil sie in einer gesunden Unternehmung die wichtigste Quelle der Kapitalherkunft darstellt25, anderseits weil sie weder in Theorie noch Praxis einheitlich definiert wird.
Innenfinanzierung wird mit der Analyse des Geldzuflusses (Cashflow) aus der operativen Geschäftstätigkeit (Geldfluss aus Betriebstätigkeit) vollzogen.
Die unterschiedliche und leider auch verwirrende Verwendung von Begriffen zur Beurteilung der Innenfinanzierung rührt von der früher üblichen Betrachtungsweise her. Als Massstab zur Beurteilung der Liquidität diente ursprünglich das Nettoumlaufvermögen (NUV) bzw. Net Working Capital (NWC)26. Als Innenfinanzierung im engeren Sinn wurde der Zufluss zum Nettoumlaufvermögen aus Geschäftstätigkeit (NUV-wirksame Erträge abzüglich NUV-wirksame Aufwendungen), im deutschen Sprachraum sachlich unzutreffend als Cashflow bezeichnet, betrachtet. In der Unternehmungsfinanzierung zählen jedoch als finanzielle Ressourcen Geld und geldnahe Mittel (Flüssige Mittel). Deshalb ist es nicht mehr angebracht, Reingewinn zuzüglich nicht NUV-wirksamen Aufwendungen abzüglich nicht NUV-wirksamen Erträgen als Innenfinanzierung zu betrachten. Für die Bereitstellung von Zahlungsmitteln aus der Geschäftstätigkeit ist nur der Geld- und nicht der Nettoumlaufvermögenszufluss massgebend. Die Innenfinanzierung im weiteren Sinn entspricht dem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit im Schema der Geldflussrechnung nach Swiss GAAP FER oder IFRS. Im Rechnungslegungsrecht nach OR ist kein Schema vorgesehen, jedoch kann der Mindestgliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung bzw. dem KMU-Kontorahmen gefolgt werden.
Einzelne Autoren und auch verschiedene Unternehmungen unterscheiden immer noch in Anlehnung an die herkömmliche und – wie erwähnt – nicht mehr zeitgemässe Betrachtung zwischen einem über dies nicht einheitlich definierten sog. Cashflow (in der Regel als Zufluss zum Nettoumlaufvermögen) und einem «Geldfluss aus Geschäftstätigkeit», welcher zusätzlich auch die Veränderungen des NUV (ohne flüssige Mittel und kurzfristige Bankschulden) umfasst. In Abgrenzung zum echten Cashflow wird dieser Cashflow, vereinfacht berechnet aus Reingewinn + Abschreibungen + Veränderung der Rückstellungen27, als Brutto-Cashflow, wegen seiner Nähe zum Erfolg auch Ertrags-Cashflow oder – sachlich allerdings irreführend – Cash Earnings28 bezeichnet.
Massgebend ist aus finanzwirtschaftlicher Sicht der umfassende Begriff, d. h., die Innenfinanzierung im weiteren Sinn, der Geldfluss aus operativer Geschäftstätigkeit, welcher auch die Veränderungen des NUV umfasst. In Übereinstimmung mit den im Finanzmanagement angelsächsischer Unternehmungen üblichen Begriffen sollte die Aufteilung der Grösse Innenfinanzierung in einen unklar definierten Cashflow und einen operativen Mittelfluss unterlassen werden. Die Finanzierungsformen werden im Folgenden anhand von Bilanz und Erfolgsrechnung einer kleineren Unternehmung aus der Praxis dargestellt.
Dar. 4: Kurzfassung Erfolgsrechnung (summarisch)
Finanzierungsformen
Dar. 5: Innenfinanzierung
2. Verflüssigungsfinanzierung
Keine
Dar. 6: Aussenfinanzierung
Dar. 7: Total Finanzierung
Dar. 8: Geldabfluss in Investitionen
Dar. 9: Geldabfluss für Kapitalrückzahlungen
Dar. 10: Total Geldabfluss
Die Finanzierungsformen werden in Darstellung 11 nachfolgend in Übereinstimmung mit den Finanzierungsquellen gemäss dem Konzept der Geldflussrechnung aufgezeigt.
Zwischenformen von Finanzierungsquellen, welche sowohl Eigen- wie Fremdkapitalelemente enthalten – hybride oder Mezzanine-Finanzierungen – können nicht in dieses Schema eingeordnet werden. Das als Leasing-Finanzierung bezeichnete Anlagenmietgeschäft wird nicht als Form der Fremdfinanzierung betrachtet, sondern als Ersatz der Beschaffung von langfristigem Fremdkapital.
Im Konzern erhält die auf die einzelne Unternehmung bezogene rechtliche Unterscheidung zwischen Innen- und Aussenfinanzierung eine neue Dimension. Das Darlehen der Muttergesellschaft ist bei einzelwirtschaftlicher Betrachtung eine Aussenfinanzierung. Aus der Konzernsicht handelt es sich um eine konzerninterne Eigenfinanzierung.
Die Innenfinanzierung ist in der Praxis wesentlich wichtiger als die Aussenfinanzierung. Insbesondere Grossunternehmungen decken ihren Kapitalbedarf vorwiegend durch Innenfinanzierung. Diese setzt jedoch eine ausreichende Ertragskraft voraus. Wegen der Schwankungen im Kapitalbedarf des Umlaufvermögens kann der Beitrag zur Unternehmungsfinanzierung aus operativer Tätigkeit (Innenfinanzierung im weiteren Sinn) vor allem in kleinen und mittelgrossen Unternehmen im Zeitverlauf starken Veränderungen unterworfen sein. Die Beurteilung der Finanzkraft muss deshalb im Mehrjahresvergleich und unter Berücksichtigung des Kapitalbedarfs für Investitionen vorgenommen werden.
Dar. 11: Übersicht der Finanzierungsformen (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Perridon/Steiner, S. 348)
Für die Beurteilung des Innenfinanzierungspotenzials ist der Free Cashflow massgebend, weil daraus die Schulden getilgt und Gewinnausschüttungen vorgenommen werden können. Der Free Cashflow wird jedoch nicht einheitlich definiert. Im Allgemeinen werden aus dem Cashflow zuerst die Investitionen bezahlt in der Annahme, diese seien zwingend (Zwangsinvestitionen). Im Finanzmanagement wird der Free Cashflow als Kennzahl des finanziellen Führungsinstrumentariums nach den Bedürfnissen der Unternehmensleitung festgelegt.
Free Cashflow entsteht, wenn der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) den Nettomittelbedarf für Investitionen in das Anlagevermögen übersteigt. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem operativen und dem investiven Cashflow.
Der Free Cashflow ist in grösseren industriellen Unternehmungen im Laufe der Jahre erheblichen Schwankungen unterworfen.
Übersteigt der Kapitalbedarf für Investitionen den operativen Cashflow oder weist die Unternehmung einen Cashdrain aus, entfällt der Begriff des Free Cashflows. Der in der Praxis hin und wieder verwendete Begriff des negativen Free Cashflows ist betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll. Ist die Ausstattung einer Unternehmung mit Kapital ungenügend, so spricht man von Unterfinanzierung.
Dar. 12: Konzernabschluss nach dem Swiss GAAP FER (Jahre 2015-2020)
Kommentar: Die hohe Volatilität des Free Cashflows entwickelt sich ungleich mit den übrigen Finanzgrössen. Seit 2017 ist der Umsatz stark rückläufig. Die Investitionstätigkeiten sind auf der einen Seite tief für ein Industrieunternehmen, jedoch konnten andererseits selten positive operative Cashflows erzielt werden.
Eine Unterkapitalisierung meint eine tiefe Eigenkapitalausstattung einer Aktiengesellschaft (Unternehmen), so dass die tiefe Ausstattung voraussichtlich die Überlebensfähigkeit der Aktiengesellschaft in Zweifel zieht.29
Die Unternehmung besitzt in diesem Fall zu wenig Mittel, um reibungslos arbeiten zu können. Dauernde Illiquidität ist das untrügliche Zeichen der Unterfinanzierung. Ist das vorhandene Eigenkapital nicht den finanzwirtschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Risiken angepasst, liegt eine Unterkapitalisierung im betriebswirtschaftlichen Sinne vor (Dar. 13).
Die nach dem Rechnungslegungsrecht erstellten Bilanzen schweizerischer Unternehmungen oft festzustellende Unterkapitalisierung ist in den meisten Fällen unecht, weil das in der Form von stillen Reserven vorhandene, erarbeitete Eigenkapital, welches das ausgewiesene Eigenkapital meistens erheblich übersteigt, nicht ersichtlich ist.
Überkapitalisierung bezeichnet den Überfluss an Eigenkapital. Die eingesetzten eigenen Mittel können wirtschaftlich nur noch ungenügend genutzt werden. Die brachliegenden Vermögensteile führen zu einer Schmälerung der Rentabilität. In den USA und seit 1998 vermehrt auch in der Schweiz wird die Überkapitalisierung durch den Rückkauf von eigenen Aktien auf dem Markt abgebaut (Dar. 14).
Dar. 13: Beispiel eines unterkapitalisierten Unternehmens (Einkaufsgenossenschaft)
Dar. 14: Beispiel eines überkapitalisierten Unternehmens (Holz- und Möbelindustrie)
Mit einer Investition werden Zahlungsmittel, die verfügbar oder beschafft worden sind, für die Bereitstellung eines Leistungspotenzials eingesetzt, woraus zu einem späteren Zeitpunkt grössere Einzahlungen oder kleinere Auszahlungen resultieren sollen.
Investitionen stellen stets eine Kapitalverwendung dar. Sie charakterisieren sich durch folgende Merkmale:
• Der Nutzen einer Investition ist nicht sofort wirksam, sondern erst später
• und dann in der Regel über einen längeren Zeitraum. Investitionen erfordern deshalb stets eine mehrjährige Betrachtungsweise.
• Die mit dem Nutzen verbundenen Einzahlungsströme fallen unregelmässig verteilt während der Nutzungsdauer an.
• Weil Investitionen ihren Nutzen erst in der Zukunft entfalten, sind Investitionsvorhaben stets mehr oder weniger unsicher. Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist gross.30
• Mit einer Investition werden Mittel langfristig und je nach Art des Vorhabens mehr oder weniger irreversibel gebunden.
Bei bilanzmässiger Betrachtung werden folgende Investitionsarten unterschieden:
• Sach- oder Realinvestitionen umfassen u. a. die Investitionen in Fahrzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Immobilien.
• Finanzinvestitionen umfassen die Investitionen in Beteiligungen und Aktivdarlehen.
• Immaterielle Investitionen umfassen im Wesentlichen die Auszahlungen für Forschung und Entwicklung, Produktelancierung, Markenpflege, Mitarbeiterschulung sowie den Goodwill aus Akquisitionen.31
Die gesamten Investitionen einer Unternehmung während einer bestimmten Periode werden als Bruttoinvestitionen bezeichnet. Diese setzen sich zusammen aus Ersatzinvestitionen (Reinvestitionen) zum Ersatz verbrauchter oder durch Veralterung unbrauchbar gewordener Produktionsmittel und aus Neuinvestitionen zur Erweiterung oder Rationalisierung der Produktionsanlagen. Die beiden Formen können ineinander übergehen. Eine Investition kann zum Teil Ersatz-, zum Teil Neuinvestition sein, wenn eine bestehende durch eine technisch und wirtschaftlich verbesserte Anlage ersetzt wird, die das betriebliche Leistungsvermögen erhöht (Erweiterungsinvestition) oder eine Kostensenkung (Rationalisierungsinvestition) ermöglicht. Bei reinen Ersatzinvestitionen ist in der Regel kein neues Kapital notwendig, sofern die zur Wiederbeschaffung benötigten Mittel durch Abschreibungen in die Verkaufspreise korrekt einkalkuliert sind und der Unternehmung über die Verkaufserlöse wieder zufliessen.
Aus finanzwirtschaftlicher Sicht ist die Dringlichkeit der Investitionsvorhaben ein wichtiges Kriterium. Zwangsinvestitionen müssen realisiert werden (Muss-Investitionen). Darunter fallen einerseits Investitionen, die in früheren Perioden begonnen worden sind und weitergeführt werden müssen wie grössere Bauvorhaben und anderseits unaufschiebbare Ersatzinvestitionen. Entscheidungsfreiheit bleibt demgegenüber bei Soll- oder Kann-Investitionen, wobei auch ein Investitionsverzicht (Null-Variante) möglich ist.
Wegen ihrer Langfristigkeit sind Investitionsentscheidungen stets strategische Entscheidungen, die nicht isoliert, sondern im Rahmen der strategischen Gesamtplanung der Unternehmung getroffen werden. Investitionen erhalten oder schaffen Kapazitäten und damit Erfolgspotenziale. Deshalb kommt der systematischen Gestaltung des Entscheidungsprozesses grosse Bedeutung zu. Dieser umfasst die folgenden Phasen:32
• die Investitionsanregung,
• die Problemanalyse,
• die Grobevaluation von Alternativen,
• die Untersuchung der Investitionsauswirkungen anhand von Investitionsrechnungen,
• die Investitionsentscheidung.
Die Kompetenzen für Investitionsvorhaben werden in Kapitalgesellschaften oft in Organisationsreglementen definiert.
Das Zeitelement ist ein wichtiges Merkmal von Investitionsentscheidungen. Das Problem der Bewertung von zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallenden Zahlungsmittelströmen stellt sich bei Wirkungen von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. In der Unternehmungsfinanzierung kommt deshalb dem Time-Value-of-Money-Konzept eine grundlegende Bedeutung zu.33