Unternehmensfinanzierung II - Carsten Stolz - E-Book

Unternehmensfinanzierung II E-Book

Carsten Stolz

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Beschreibung

Die Unternehmensfinanzierung umfasst alle betrieblichen Entscheidungen im Rahmen der Planung, Durchführung und Kontrolle der Bereitstellung von Kapital zur Sicherung der Zahlungs- und Arbeitsfähigkeit eines Unternehmens. Die Buchkonzeption versammelt die klassischen Inhalte für die Aus- bzw. Weiterbildung im Bereich Corporate Finance und Unternehmensfinanzierung: Sie umfasst in diesem 2. Band neben den theoretischen Grundlagen vor allem die Instrumente der Fremdfinanzierung, der Spezialthemen der Finanzierung (wie Leasing, Factoring, Nachhaltigkeit, Umstrukturierungen, usw.) sowie die Unternehmens- und Liegenschaftsbewertung. Zur Einübung einer strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung der jeweiligen Finanzierungsmaßnahmen dienen zahlreiche Übungsaufgaben mit Lösungen.

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Carsten Stolz/Marco Gehrig

[3]Unternehmensfinanzierung II

Fremdfinanzierung, besondere Finanzierungsanlässe und Unternehmensbewertung

Verlag W. Kohlhammer

[4]Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Die 14., überarbeitete Auflage dieses Werks ist zuletzt 2015 unter dem Titel »Unternehmensfinanzierung 2. Langfristige Fremdfinanzierung, Besondere Finanzierungsanlässe, Unternehmensbewertung« im Verlag SKV erschienen.

1. Auflage 2024

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-044459-1

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-044460-7

epub: ISBN 978-3-17-044461-4

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

[5]Vorwort

Dieses Lehrbuch gibt einen systematischen und umfassenden Überblick über die Formen und Instrumente der Unternehmungsfinanzierung. Es baut auf dem ersten Band (Unternehmensfinanzierung I) auf, welcher die Grundlagen und Eigenkapitalbeschaffung behandelt. Die stetig wachsende Regelungsdichte und damit verbunden die Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie eine Vielzahl von Neuerungen bei den Finanzierungsinstrumenten führen zu einer stets ansteigenden Stofffülle. Deshalb drängte sich eine Aufteilung auf zwei Bände auf. Die beiden Bände bilden eine Einheit, sind aber auch in sich geschlossene Darstellungen.

Der erste Band behandelt das Grundwissen und die im üblichen Geschäftsverlauf zu treffenden Finanzierungsentscheidungen mit Schwergewicht auf der Aktiengesellschaft. Mittelgrosse und grosse Unternehmungen haben bei besonderen Anlässen komplexe Finanzierungsprobleme zu lösen. Die Bereitstellung von kurzfristigem und langfristigem Fremdkapital in den verschiedenen Formen und entsprechenden Finanzierungssurrogaten, bei Nachfolgeregelungen, Umstrukturierungen, Unternehmenszusammenschlüssen, Sanierungen und letztlich auch der Liquidation sind in diesem Band dargestellt. Mit den Finanzierungsfragen bei besonderen Anlässen sind die Probleme der Unternehmensbewertung eng verbunden. Auch werden neuere Themen wie die Liegenschaftsbewertungen, Crowdlending und nachhaltige Finanzierung in den Grundzügen behandelt. Auch dieses Gebiet wird deshalb praxisnah und unter Berücksichtigung der oft nicht beachteten Standesregeln und Gerichtspraxis behandelt.

Bei den besonderen Finanzierungsanlässen wirken sich die unterschiedlichen Bestimmungen der nationalen Rechtsordnung besonders ausgeprägt aus, weshalb die ausländische Fachliteratur zwar aus der Sicht der Theorie, nicht aber aus der Sicht der schweizerischen Praxis verwendet wird. Wie im ersten Band werden die Finanzierungsprobleme von multinationalen Grosskonzernen und von Finanzdienstleistungsunternehmen nicht behandelt.

Bei den steuerlichen Problemen wurden nur die eidgenössischen Abgaben berücksichtigt (Stand Dezember 2023). Die Gesetzgebung und die Steuerpraxis sind jedoch laufend Änderungen unterworfen, weshalb es empfehlenswert ist, bei schwierigen Finanzierungsvorgängen die steuerlichen Folgen zum Voraus bei den zuständigen Steuerbehörden abzuklären (Tax Rulings). Wir haben uns bemüht, trotz wissenschaftlicher Genauigkeit die Praxisnähe und leichtfassliche Darstellung der wichtigsten Finanzierungsvorgänge beizubehalten und diese nicht nur mit [6]theoretischen Beispielen, sondern als besonderes Merkmal durch zahlreiche Hinweise und Fallstudien aus der schweizerischen Praxis zu veranschaulichen.

Ein Andenken und Dank an Prof. Dr. Max Boemle

Prof. Dr. oec. Max Boemle hat in vierzehn Auflagen die Bände I und II zur Unternehmensfinanzierung geprägt. In seinen Veröffentlichungen teilte er sein Wissen und seine Erfahrung und leistete einen nachhaltigen Beitrag zur Lehre und Wissensvermittlung auf dem Gebiet der Unternehmensfinanzierung. Als Zeichen der Anerkennung und des tiefen Dankes werden mit den beiden neuen Bänden Unternehmensfinanzierung I und Unternehmensfinanzierung II die Werke in seinem Sinne fortgeführt.

Basel/St. Gallen, im Mai 2024 Carsten StolzMarco Gehrig

[7]Ausgewählte Literatur

Die nachfolgende Literaturübersicht dient der Orientierung. Die verwendete Literatur ist mit Verweisen direkt im Lehrbuch aufgeführt worden.

Fachstandards

IDW S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (Düsseldorf 2008).

Treuhand-Kammer: Unternehmensbewertung, Richtlinien und Grundsätze für die Bewertenden (Zürich, 2008).

ExpertSuisse, Fachmitteilung Unternehmensbewertung, (Zürich, 2022).

IDW S 8: Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (Düsseldorf 2011).

Ausgewählte neuere Literatur

Es sind jeweils die verwendeten Zeitschriften und Sammelwerke an den relevanten Stellen im Buch zitiert worden.

Ein umfassendes Verzeichnis der Fachliteratur zur Unternehmungsfinanzierung enthält Volkart (Corporate Finance, Zürich 2011 bzw. die neuere Auflage Volkart/Wagner 2018).

Teil Langfristige Fremdfinanzierung

Bürer, Ch.: Contingent Capital (Zürich 2010).

Glanzmann, L.: Der Darlehensvertrag mit einer Aktiengesellschaft aus gesellschaftsrechtlicher Sicht (St. Gallen 1996).

Jaussi, Th./Pfirter, M./Ghielmetti, C.: Fremdfinanzierung im schweizerischen Unternehmenssteuerrecht, Band 13 (Muri bei Bern 2010).

Kolb, P.: Kapitalbeschaffung mittels Wandelanleihen (Bern 2005).

Teil Besondere Finanzierungsanlässe

Altenburger P./Calderan, M./Lederer, W.: Schweizerisches Umstrukturierungsrecht (Zürich 2004).

Baker & McKenzie (Hrsg.): Fusionsgesetz (Bern 2003).

Ballwieser, W./Beyer, S./Zelger, H. J.: Unternehmenskauf nach IFRS und US-GAAP (Stuttgart 2008).

Binder, P. M.: Mergers & Acquisitions in der Praxis (Zürich 2006).

Bournet, G.: Börsengang mittels Reverse Takeover (Bern 2004).

Buchi, R.: Spin-off (Bern 2001).

Candreia, Ph.: Konzerne als marktbeherrschende Unternehmen nach Art. 7 KG (Zürich 2007).

[8]Credit Suisse: Unternehmensnachfolge (Zürich 2010).

Druey, J. N./Druey Just, E./Glanzmann, L.: Gesellschafts- und Handelsrecht (Zürich 2010).

Engelhardt, J./Gantenbein, P.: Venture Capital in Switzerland (Bern et al. 2010).

Eulerich, M.: Strategische Planung – M&A-Risikomanagement – Praxiswissen (Frankfurt am Main 2009).

Faulhaber, P.: Turnaround-Management in der Praxis (Frankfurt 2009).

Fopp, L.: Herausforderung Unternehmensnachfolge (Zürich 2004).

Gericke, D. (Hrsg.): Private Equity: Vertrage und Rechtsfragen bei Venture Capital (Zürich 2011).

Gericke, D./Wiedmer, K.: Kommentar Übernahmeverordnung UEV (Zürich 2011).

Glanzmann, L.: Umstrukturierung (Bern 2008).

Halter, F./Schroder, R. (Hrsg.): Unternehmensnachfolge in der Theorie und Praxis (Bern, 2010).

Hasler, D.: Die Umwandlung von Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften nach dem Fusionsgesetz (Bern 2007).

Heinzmann, M.: Die Herabsetzung des Aktienkapitals (Zürich 2004).

Hess, M./Jakob, R./Zern, B.: (Hrsg.) Leasing (Zürich 2008).

Hohn, J./Lang, Ch./Roelli, S.: Öffentliche Übernahmen (Basel 2011).

Hongler, P.: Hybride Finanzierungsinstrumente im nationalen und internationalen Steuerrecht der Schweiz (Basel 2012).

Hurni, Ch.: Die Vermögensübertragung im Spannungsfeld zwischen Vermögens- und Unternehmensrecht (Bern 2007).

Koblin, C.: Wertsteigernde Konzernstrukturen (Freiburg 2002).

Koller, A.: Leasingrecht, ausgewählte Fragen (Bern 2007).

Krebs, A./Studer, T.: Management Buyout – Probleme, Lösungen, Erfahrungen (Chur 1998).

Leupin, U.: Turnaround von Unternehmen (Bern et al. 1998).

Linder, Th./Jau, M.: Handbuch zu Umstrukturierungen im Steuerrecht (Muri 2005), S. 90 ff.

Lütolf, Ph.: Aktienrückkäufe in der Schweiz (Luzern 2005).

Meier-Mazzucato, G.: Entgeltliche Unternehmensnachfolge von KMU mit Schwerpunkt steuerliche Aspekte (Bern 2009).

Müller Tiberini, F.: Erben in Familienunternehmen: die Unternehmensnachfolge konfliktfrei regeln (Zürich 2008).

Müller-Ganz, J.: Turnaround – Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen (Zürich 2004).

Müller-Ganz, J.: Turnaround – Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen (Zürich 2019, 2. Auflage).

Müller-Känel, O.: Mezzanine Finance (Bern et al. 2004).

Müller-Stewens, G./Kunisch, S./Binder, A.: Mergers & Acquisitions (Stuttgart 2010).

Oertle, M. et al. (Hrsg.): M&A Recht und Wirtschaft in der Praxis (Zürich 2010).

Renn, Ch.: Einsatz und Offenlegung von Derivaten bei Unternehmensübernahmen (Zürich 2010).

Roberto, V.: (Hrsg.): Sanierung der AG (Zürich 2003).

Ruppen, D. A.: Corporate Governance bei Venture-Capital-finanzierten Unternehmen (Wiesbaden 2002).

Schalcher, F.: Die Sanierung von Kapitalgesellschaften im schweizerischen Steuerrecht (Bern et al. 2008).

Schenker, U.: Schweizerisches Übernahmerecht (Bern 2009).

Schenker, U.: Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen (Baker & McKenzie, Zürich 2008).

Schenker, U.: Rechtliche und steuerliche Aspekte beim Unternehmenskauf (Baker & McKenzie, Zürich 2011).

Schmid, M.: Vermögensubertragungen im schweizerischen Konzern und ihre gewinnsteuerrechtlichen Folgen (St. Gallen 2005).

Simonek, M. et al.: Unternehmensrecht II: Nachfolge und Umstrukturierung (Zürich 2009).

Sprecher, Th. (Hrsg.): Sanierung und Insolvenz von Unternehmen (Zürich 2011).

Trachsel, A. C.: Leasing, Publikation der Swiss Banking School (Bern 1996).

[9]Trezzini, L.: Finanzierungsstrukturierung im Venture Capital (Bern et al. 2005).

Tschani, R./Iffl and, J./Diem, H. J.: Öffentliche Kaufangebote (Zürich 2011).

Tschani, R.: M&A-Transaktionen nach Schweizer Recht (Zürich 2003).

Tschani, R. (Hrsg.): Mergers & Acquisitions, Bd. 1 (1998) bis Bd. 12 (2010).

UBS outlook: Nachfolge im Unternehmen (Zürich 2010).

Von Ah, J.: Die Kapitalherabsetzung von Publikumsgesellschaften (Zürich 2001).

Von der Crone, H. C. et al.: Das Fusionsgesetz (Zürich 2004), S. 313 ff.

Weber, B./Siegert, Th./Gomez, P.: Firmen kaufen und verkaufen: M&A-Leitfaden (Zürich 2007).

Wehrli-Ducaud, J.: Steueroptimierte Konzernfinanzierung eines multinationalen Unternehmens mittels Cash-Pooling (Basel 2011).

Welti, A.: Aktienrückkauf (Zürich 2001).

Wipfli, C.: Unternehmensbewertung im Venture Capital-Geschäft (Bern et al. 2001).

Wirtz, B. W.: Mergers & Acquisitions Management. Strategie und Organisation von Unternehmenszusammenschlüssen (Wiesbaden 2003).

Wunsch, Th.: Tracking Stocks – Geschäftsbereichsbezogene Gewinnbeteiligungen bei Aktiengesellschaften (Frankfurt et al. 2002).

Teil Unternehmensbewertung

Böckli P.: Schweizer Aktienrecht (Zürich, 2022).

Copeland, T./Koller, T./Murrin, J.: Valuation (New York 2005).

Hauser, M./Turnes, E.: Unternehmensbewertung und Aktienanalyse (Zürich 2021, 4. Auflage).

Helbling, C.: Unternehmensbewertung und Steuern (Düsseldorf 1998).

Helbling, C: Unternehmensbewertungs-, Rechnungslegungs- und Pensionskassen-Themen (Zürich 2010).

Loderer, C./Walchli, U.: Handbuch der Bewertung, Band 2: Unternehmen (Zürich 2010, 5. Auflage).

Peemöller, V. (Hrsg.): Praxishandbuch der Unternehmensbewertung (Herne 2009).

Schon, E.: Unternehmensbewertung im Gesellschafts-Vertragsrecht (Zürich 2000).

Schönefelder, L.: Unternehmensbewertungen im Rahmen von Fairness Opinions (Bern et al. 2008).

Superina, M.: Praxis der Discounted Cash Flow-Bewertungsmethode in der Schweiz (Bern et al. 2000).

Volkart, R.: Unternehmensbewertung und Akquisitionen (Zürich 2010).

[10]Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Ausgewählte Literatur

1

Überblick über die Fremdfinanzierung

2

Kurzfristige Fremdfinanzierung

2.1

Lieferantenkredite

2.2

Anzahlungen von Kunden

2.3

Bankkredite

2.3.1

Kontokorrentkredite

2.3.2

Darlehen und fester Vorschuss

2.3.3

Wechselkredit

2.3.4

Kautionskredit

2.3.5

Geldmarktbuchforderungen und Commercial Papers

3

Überblick über die langfristige Fremdfinanzierung

4

Mittel- und langfristige Fremdfinanzierung

4.1

Darlehen

4.1.1

Begriffe

4.1.2

Besondere Formen

4.2

Aktionärsdarlehen als Sonderfall

4.3

Einlagekonten des Personals

4.4

Notes

4.5

Hypothekardarlehen

4.6

Darlehen der unternehmenseigenen Vorsorgeeinrichtung

4.7

Mittel- und langfristige Exportfinanzierung

5

Obligationsanleihen

5.1

Rechtliche Grundbegriffe

5.2

Wirtschaftliche Grundbegriffe

5.3

Emission und Platzierung von Obligationsanleihen

5.4

Verzinsung von Obligationsanleihen

5.5

Laufzeit und Rückzahlung

5.6

Besicherung von Obligationsanleihen

5.7

Preisbildung und Bewertung von Obligationsanleihen

5.8

Sonderformen der Obligationsanleihen

5.8.1

Anleihen mit Währungsklauseln

5.8.2

Gewinnberechtige Obligationen

5.8.3

Income Bonds

5.8.4

Indexanleihen

5.8.5

Funding und PIK-Anleihen

5.8.6

Nachrangige Anleihen

5.8.7

Asset Backed Securities

5.9

Kosten der Anleihe

6

Wandelanleihe

6.1

Begriff und Bedeutung für Unternehmen und Investoren

6.2

Arten von Wandelanleihen

6.2.1

Subordinated Convertible Bond

6.2.2

Zero Coupon Convertible Bond

6.2.3

Mandatory Convertible Securities

6.2.4

Pre IPO Convertibles

6.2.5

Resettable Convertibles

6.3

Besondere Bedingungen und Kennzahlen von Wandelanleihen

6.3.1

Wandelpreis und Wandelverhältnis

6.3.2

Wandelfrist und Rückzahlungsklauseln

6.3.3

Verwässerungsschutz

6.3.4

Bereitstellung Konversionsaktien

7

Crowdlending

8

Nachhaltige Finanzierung

9

Leasing

9.1

Begriff und Formen des Leasings

9.2

Sonderformen des Leasings

9.3

Abwicklung eines Finanzierungsleasings

9.4

Vor- und Nachteile des Finanzierungsleasings

9.5

Behandlung des Leasings im Jahresabschluss

9.6

Bewertung des Leasings

10

Mezzanine-Finanzierung

10.1

Begriff

10.2

Kapitalmarktorientierte Mezzanine-Finanzierung

10.3

Private Mezzanine-Finanzierung

10.4

Vor- und Nachteile der Mezzanine-Finanzierung

11

Venture-Capital-Finanzierungen

11.1

Begriff und rechtliche Gestaltung

11.2

Prozesse der Venture-Capital-Finanzierungen

11.3

Finanzierungsphasen

11.4

Desinvestitionen von Venture-Capital-Finanzierungen

12

Unternehmensnachfolge

12.1

Nachfolgeregelung als Führungsaufgabe

12.2

Optionen der Nachfolgetransaktion

12.2.1

Familieninterne Unternehmensnachfolge

12.2.2

Familieninterne Geschäftsführungsnachfolge

12.2.3

Fremdmanagement mit Familienkontrolle

12.2.4

Verkauf an Dritte

12.2.5

Unternehmensstiftung

12.2.6

Fusion

12.3

Fallbeispiel: Nachfolgeregelung der EMS-Chemie

12.3.1

Phase 1: Nachfolgeregelung MBO

12.3.2

Phase 2: Familieninterne Unternehmernachfolge

13

Management-Buy-out

13.1

Begriff und Erscheinungsformen

13.1.1

Share Deal

13.1.2

Asset Deal

13.2

Akquisitionsstrukturen eines MBO

13.3

Abwicklung eines MBO

13.4

MBO-Fallstudie

14

Umstrukturierungen

14.1

Formen und Bedeutung

14.2

Umwandlung

14.2.1

Begriff und Erscheinungsformen

14.2.2

Verfahrensablauf

14.2.3

Steuerrechtliche Aspekte

14.3

Vermögensübertragung

14.4

Spaltung

14.4.1

Arten der Spaltung

14.4.2

Verfahrensablauf

14.4.3

Steuerrechtliche Aspekte

14.5

Konzerninterne Übertragung

14.6

Andere Formen der Desinvestition

14.6.1

Begriff und Arten

14.6.2

Desinvestition durch Sell-Off (Trade Sale)

14.6.3

Desinvestition durch Equity Carve-out

14.6.4

Desinvestition durch Spin-off

14.6.5

Desinvestion durch Ausgliederung

14.7

Targeted oder Tracking Stocks

15

Unternehmensverbindungen

15.1

Bedeutung und Arten von Unternehmensverbindungen

15.2

Arten von Unternehmensverbindungen

15.2.1

Motive

15.2.2

Effizienz von M&A-Aktivitäten

15.3

Unternehmensverbindungen aus vertraglicher Grundlage

15.4

Unternehmensverbindungen aus Beteiligungserwerb (Akquisition)

15.4.1

Begriff und Wesen

15.4.2

Akquisitionsprozess

15.4.3

Finanzierung der Akquisition

15.4.4

Integration der Zielgesellschaft (Post Merger Management)

15.4.5

Beteiligungserwerb von börsenkotierten Gesellschaften

15.4.5.1

Der Markt für Unternehmenskontrolle

15.4.5.2

Meldepflichten bei Erwerb und Veräusserung von Beteiligungen

15.4.5.3

Vorschriften für öffentliche Übernahmeangebote

15.4.5.4

Ablauf eines öffentlichen Übernahmeangebots

15.4.6

Übernahme einer inaktiven Gesellschaft (Reserve Takeover)

15.4.7

Besondere Aspekte von feindseligen Unternehmensübernahmen

15.5

Verbindungen durch käufliche Übernahme von Aktiven und Passiven

15.6

Beteiligung an Gemeinschaftsunterhemen (Joint Venture)

15.7

Verbindungen durch Bildung einer Zwillingsgesellschaft

15.8

Quasifusion

15.9

Volkswirtschaftliche Aspekte

15.10

Der Konzern als Unternehmensverbindung

15.10.1

Begriff und Wesen des Konzerns

15.10.2

Gestaltung der Konzernspitze

15.10.3

Gestaltung der Konzernfinanzierung

15.10.4

Rechnungslegung für Konzerne

16

Fusion

16.1

Begriffe und Arten

16.2

Finanzielle Aspekte der Fusion

16.2.1

Bewertung

16.2.2

Umtauschverhältnis

16.2.3

Kapitalerhöhung

16.3

Rechtliche Aspekte

16.3.1

Verhandlungen und Abschluss des Fusionsvertrages

16.3.2

Fusionsbericht und Fusionsprüfung

16.3.3

Einsichtsverfahren

16.3.4

Fusionsbeschluss und -vollzug

16.4

Erleichterte Fusionsverfahren

16.5

Schutzbestimmungen

16.6

Rechnungslegung für Fusionen

16.7

Steuerrechtliche Aspekte der Fusion

16.8

Praxisbeispiel einer Absorptionsfusion

17

Going Private

17.1

Begriffe und Gründe

17.2

Abwicklung

18

Sanierung

18.1

Begriffliche Grundlagen

18.2

Krisensymptome und -ursachen

18.3

Vorgehen bei einer Sanierung

18.4

Sanierungsplan als Voraussetzung für eine Sanierung

18.5

Sanierung durch die Veränderung des Eigenkapitals

18.5.1

Rechtliche Aspekte

18.5.2

Herabsetzung des Aktienkapitals zum Ausgleich des Verlustes

18.5.3

Verfahren der Kapitalherabsetzung

18.6

Sanierung mit Zuführung von neuem Eigenkapital

18.7

Sanierung durch die Veränderung des Fremdkapitals

18.7.1

Rechtliche Grundlagen

18.7.2

Aussergerichtlicher Nachlassvertrag

18.7.3

Gerichtlicher Nachlassvertrag

18.7.4

Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen

18.7.5

Erleichterung der Zinsenlast

18.7.6

Stundung und Teilverzicht

18.7.7

Umwandlung von kurzfristigem in langfristiges Fremdkapital

18.7.8

Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital

18.7.9

Befriedigung von Gläubigern durch Übertragung von Aktiven zur Schuldentilgung

18.7.10

Sanierung durch Forderungsverzicht

18.7.11

Sanierungsgenussschein und Besserungsschein

18.8

Liquiditäts- und Ertragsoptimierung

18.9

Sanierungsfusion

18.10

Steuerrechtliche Aspekte der Sanierung

18.10.1

Grundlagen

18.10.2

Direkte Steuern

18.10.3

Emissionsabgabe

18.10.4

Verrechnungssteuer

18.11

Rolle der kreditgebenden Bank in der Sanierung

18.12

Aufwertung von Beteiligungen und Liegenschaften

18.13

Praxisbeispiele

18.13.1

Nachlassverfahren

18.13.2

Going-Concern-Sanierung eines Industriekonzerns

19

Teilrückzahlung des Eigenkapitals

19.1

Ursachen und Auswirkungen von Eigenkapitalrückzahlungen

19.2

Motive

19.3

Wirkung von Eigenkapitalrückzahlungen

19.4

Formen

19.4.1

Nennwertrückzahlung

19.4.2

Kapitaleinlagerückzahlung

19.4.3

Öffentliches Rückkaufangebot

19.4.4

Rückkauf über die zweite Handelslinie

19.4.5

Freihändiger Rückkauf an der Börse

19.4.6

Rückkaufsofferte an einzelne Aktionäre

19.4.7

Aktienrückkauf via Put-Option

19.5

Aktienrechtliche Verfahrensvorschriften

19.6

Börsenrechtliche Vorschriften

19.7

Steuerrechtliche Vorschriften

19.8

Vorschriften der Rechnungslegung

20

Liquidation

20.1

Grundlagen

20.2

Aktienrechtliches Verfahren

20.3

Mantelhandel als Sonderfall der Liquidation

20.4

Steuerrechtliche Grundlagen

21

Unternehmensbewertung

21.1

Gegenstand der Bewertung, Wert und Preis

21.2

Grundsätze ordnungsgemässer Unternehmensbewertung

21.3

Anlässe der Bewertung

21.4

Funktionen des Unternehmenswertes

21.5

Bewertungsstichtag

21.6

Unternehmensanalyse

21.6.1

Analyse der Vergangenheitsergebnisse

21.6.2

Analyse der Unternehmensplanung und Finanzplan

21.7

Begriff des Unternehmenswerts

21.8

Bewertungselemente

21.8.1

Erfolg

21.8.2

Kapitalisierungszinssatz

21.8.3

Finanzierungsverhältnis

21.8.4

Unternehmenssubstanz

21.8.5

Steuern

21.9

Equity und Entity Approach

22

Überblick über die Unternehmensbewertungsmethoden

22.1

Gewinnbasierte Ertragsmethoden

22.1.1

Reine Ertragsmethode

22.1.2

Economic Value Added-Methode

22.2

Cashflow-basierte Ertragswertmethoden

22.2.1

Discounted Cashflow-Methode

22.2.2

Adjusted-Present-Value-Methode (APV-Methode)

22.2.3

Flow-to-Equity-Methode

22.2.4

Dividendendiscount-Methode

22.3

Vergleichsmethoden (Comparative Company Approach)

22.3.1

Marktwertmethode

22.3.2

Transaktionsvergleiche

22.3.3

Multiplikatorenmethode

22.4

Substanzwertmethode

22.4.1

Fortführungswerte (Reproduktionswerte)

22.4.2

Liquidationswerte (Break-Up-Value)

22.5

Mischmethoden

22.5.1

Mittelwertmethode

22.5.2

Übergewinnmethode

22.5.3

Goodwillrentendauermethode

22.6

Übrige Praktikermethoden

22.7

Berufliche Vorsorge und Unternehmensbewertung

22.8

Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

22.9

Steuerrechtliche Überlegungen

22.10

Unternehmensbewertung und Purchase Price Allocation

22.11

Sensitivitätsanalyse

22.12

Bewertung von nicht rentablen Unternehmen

22.13

Unternehmensbewertung von Konzernen

22.14

Methodenvergleiche und Grenzen der Aussagekraft

22.15

Unternehmensbewertung und Gesellschaftsrecht

22.16

Unternehmensbewertung und Kaufvertrag

22.17

Unternehmensbewertung und Arbeitsrecht

22.18

Unternehmensbewertung und Ehe- bzw. Erbschaftsrecht

22.19

Praxisbeispiele der Unternehmensbewertung

22.19.1

Praxisbeispiel eines privat gehaltenen Unternehmens

22.19.2

Praxisbeispiel eines kotierten Unternehmens

22.19.3

Praxisbeispiel für die Herleitung des Unternehmenspreises im Rahmen eines IPO

23

Liegenschaftsbewertung

24

Übungsaufgaben

25

Lösungen

Stichwortverzeichnis

[19]1Überblick über die Fremdfinanzierung

Fremdkapital, Verbindlichkeiten oder Schulden – diese Begriffe werden in der schweizerischen Lehre und Praxis synonym verwendet1 – sind zukünftige Geld-, Güter- und Leistungsabgänge ohne weitere Gegenleistung aufgrund von rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen2 oder dem üblichen Geschäftsgebaren, die nicht den Unternehmungseigentümern zukommen.3

Der Fremdkapitalgeber zeichnet sich durch Nichtinteresse an der Unternehmungspolitik aus, weil er an den Erfolgen und Misserfolgen der Unternehmungstätigkeit im Normalfall nicht partizipiert.4

Fremdkapital verkörpert Gläubigerrechte. Dies bedeutet, dass

mit dem Fremdkapital in der Regel keine Mitwirkungsrechte bei der Unternehmungsführung begründet werden.

ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung in der vereinbarten Höhe besteht und dieser gegebenenfalls im Zwangsvollstreckungsverfahren durchgesetzt werden kann.

das Fremdkapital zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt wird.5

es im Normalfall Anspruch auf eine feste Vergütung (Zins) hat.6

aus Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen eine feste Liquiditätsbelastung entsteht.

[20]Der starke Gläubigerfokus ist auch Ausdruck im Rechnungslegungsrecht. Die Vorschriften zur Bewertung, die gesetzliche Duldung von stillen Reserven und die Mindestgliederung der Bilanz und der Erfolgsrechnung dienen vor allem dem Schutz der Gläubiger.

Das Fremdkapital kann nach verschiedenen Kriterien gegliedert werden (► Dar. 1).

Dar. 1:Kriterien des Fremdkapitals [zurück]

Aktiv aufgenommene Verbindlichkeiten sind in der Regel verzinslich und stellen Finanzverbindlichkeiten dar. Bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten wird der Zinssatz entsprechend den jeweiligen Marktbedingungen festgelegt. Wird nur zwischen kurz- und langfristigem Fremdkapital unterschieden, so gelten alle innert Jahresfrist fälligen Verpflichtungen als kurzfristig. Diese umfassen auch die entsprechenden Beträge aus dem langfristigen Fremdkapital (z. B. Tilgungsraten von Anleihen). Alle Übrigen gelten als langfristig.

Fremdkapitalarten, welche auch eine Eigenkapitalkomponente aufweisen (hybrides Kapital), müssen nach anerkannten Standards der Rechnungslegung in die beiden Komponenten zerlegt und in die entsprechenden Kategorien eingereiht werden.

1

Dies im Gegensatz zum deutschen Recht, welches Fremdkapital als Oberbegriff verwendet. Dieses umfasst zwei Bestandteile: die Verbindlichkeiten und die Rückstellungen.

2

Rechtliche Verpflichtungen sind gesetzlich, reglementarisch oder vertraglich vorgeschrieben. Faktische Verpflichtungen leiten sich aus dem vergangenen Geschäftsgebaren ab (FER 23/14).

3

Käfer, K.: Kommentar zu OR 957 ff., Anmerkung 6.246, S. 295.

4

Unternehmungsmisserfolge treffen das Fremdkapital nur in jenen Fällen, wo diese so schwerwiegend sind, dass sie zum Konkurs der Unternehmung führen.

5

Eine Ausnahme bilden die sogenannten ewigen Anleihen (Perpetuals) ohne festen Rückzahlungstermin sowie das Contingent Capital, welches bei Eintreten bestimmter Bedingungen automatisch in Eigenkapital umgewandelt wird.

6

Eine Gewinnbeteiligung zusätzlich zum festen Zins kann vereinbart werden, ist jedoch selten.

[36]3Überblick über die langfristige Fremdfinanzierung

Bei der Deckung des durch die Unternehmungstätigkeit entstehenden Kapitalbedarfs sind verschiedene Aspekte zu beachten. Die Finanzierungsentscheidungen weisen mehrere Dimensionen auf

die betragsmässige Dimension: Umfang der bereitzustellenden finanziellen Mittel,

die zeitliche Dimension: Dauer der Mittelbindung im Umsatzprozess,

die Risikodimension: Unternehmensrisiken aus den Investitionen (Business Risk) und aus der Kapitalstruktur (Financial Risk).

Die Dauer der Mittelbindung sowie die Risiken wirken sich auf die Art des zu beanspruchenden Kapitals aus. Der langfristige Kapitalbedarf ist durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital zu decken.

Risikoträger ist das Eigenkapital. Es muss Unternehmensverluste absorbieren und kann bei Kapitalgesellschaften von den Gesellschaftern nicht gekündigt werden.28 Es steht somit unbefristet zur Verfügung. Eine Herabsetzung des Aktienkapitals und die Gewinnausschüttung (OR 671 ff.) sind nur unter Beachtung der gesetzlichen Schutzvorschriften (OR 732 ff.) möglich.

Kapitalgeber stellen Fremdkapital für eine bestimmte Frist gegen einen festen Zins zur Verfügung. Sie übernehmen grundsätzlich keine unternehmerischen Risiken. Im Normalfall werden ihre festen Ansprüche auch bei einem ungünstigen Geschäftsverlauf befriedigt.29 Die herkömmliche Betrachtung unterscheidet deshalb grundsätzlich wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung der Kapitalgeber und der daraus abgeleiteten Ansprüche der Eigenkapitalgeber auf einen Gewinnanteil und der Fremdkapitalgeber auf fristgerechte Verzinsung und Rückzahlung zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Sofern ein Unternehmen in einer finanziellen Krise ist und die kreditgebende Bank Auflagen in Form von Covenants erstellt, muss die kreditgebende Bank darauf bedacht sein, nicht in eine faktische Organschaft zu gelangen, womit sie für die Entscheidungen haftbar gemacht werden kann.30

[37]Die moderne Finanzierungspraxis hat diese klaren Trennungsgrenzen durch Entwicklung neuartiger Finanzinstrumente verwischt, indem Elemente beider Kapitalformen in kombinierten Instrumenten verbunden werden (hybride Finanzinstrumente31). Es gibt jedoch in der Praxis aus rechtlicher Sicht verschiedene Überschneidungen und Überlappungen.32

Mit der Frage, wie diese kombinierten Finanzinstrumente bei der Beurteilung der Kapitalstruktur zu werten sind, haben sich auch die Ratingagenturen auseinandergesetzt. Als Erste hat Moody’s das Vorgehen systematisiert und die kombinierten Finanzinstrumente in Körbe (Baskets) eingeordnet. Die Baskets wurden mit der Bezeichnung A bis E versehen.

A umfasst Finanzinstrumente, welche zu 100 % Fremdkapitalcharakter aufweisen. Finanzinstrumente im Basket E entsprechen 100 % Eigenkapital. Mischformen werden in die Korbe B, C und D eingeordnet. Folgende Baskets sind daher möglich:

Basket A: 100 % Fremdkapital

Basket B: 75 % Fremdkapital, 25 % Eigenkapital

Basket C: 50 % Fremdkapital, 50 % Eigenkapital

Basket D: 25 % Fremdkapital, 75 % Eigenkapital

Basket E: 100 % Eigenkapital

Diese Körbe (Basekts) stellen das Debt-Equity-Kontinuum dar. Die Anrechnung als Eigenkapital nimmt von Basket A bis Basket E kontinuierlich zu. Die Strukturierung von Finanzierungsinstrumenten kann entlang von drei Dimensionen erfolgen:

Fremdkapital versus Eigenkapital

Fixe Laufzeit gegenüber unbefristeter Laufzeit.

Fixe Verzinsung gegenüber keiner festen Verzinsung.

Keine Risikotragung gegenüber voller Risikotragung.

Das Eigenkapital ist eine langfristige Finanzierungsquelle. Eindeutig Fremdkapital mit den damit verbundenen juristischen Folgen sind alle Varianten der klassischen Bankkreditfinanzierung, der reinen Darlehensfinanzierung und der klassischen Obligationenanleihen. Als Surrogat der langfristigen Fremdkapitalbeschaffung dient das Finanzierungsleasing. Abgeschwächte Formen des Fremdkapitals sind das partiarische Darlehen, wenn der Zins gewinnabhängig festgelegt ist, die nachrangigen Darlehen, welche erst geltend gemacht werden können, wenn die Forderungen aller übrigen Gläubiger voll befriedigt worden sind.

[38]Deutliche Elemente von Fremd- und Eigenkapital enthalten die Wandelanleihen und die verschiedenen Formen der Mezzanine-Finanzierungen. Bei der Wandelanleihe sind überdies noch spezielle Ausgestaltungen möglich, z. B. bei einer Zwangswandelanleihe (Mandatory Convertible Security), welche formell Obligationencharakter aufweist, materiell jedoch die Bedeutung einer aufgeschobenen Aktienkapitalerhöhung hat und damit Eigenkapital darstellt. Starke Eigenkapitalelemente weisen auch die undatierten Anleihen (Perpetuals) auf. Eine Neuerung in den Mischformen Fremd-/Eigenfinanzierung sind auch die bedingten Pflichtwandelanleihen (CoCos).33

Die nach der Finanzkrise von Finanzdienstleistern geforderte erhöhte Fähigkeit, Verluste absorbieren zu können, hat zum Einsatz von neuartigen Finanzinstrumenten geführt, welche bei normalem Geschäftsverlauf langfristiges Fremdkapital darstellen, im Krisenfall jedoch die Funktion von Eigenkapital erfüllen. Bei Tier-1-Anleihen (Write-off-Bonds) müssen die Obligationäre auf ihre Forderungsrechte verzichten, wenn das Eigenkapital des Schuldners unter einen bestimmten Schwellenwert fällt. Die Obligationäre tragen das gleiche Risiko wie Aktionäre.34

In der modernen langfristigen Finanzierung vermischen sich die Grenzen zwischen Fremd- und Eigenfinanzierung. Internationale Konzerne nutzen hybride Finanzinstrumente zur Steueroptimierung, weil diese aus fiskalischer Sicht sowohl beim Kapitalgeber wie beim Kapitalnehmer als Fremdkapital qualifiziert werden können.35

Zur Fristigkeit des Fremdkapitals bestehen verschiedene Umschreibungen. Die Rechnungslegung unterscheidet nur zwischen kurz- und langfristigem Fremdkapital, wobei alle innert Jahresfrist fälligen Verbindlichkeiten als kurzfristig gelten. Diese umfassen auch die entsprechenden Beträge aus dem langfristigen Fremdkapital z. B. Tilgungsraten von Darlehen und Anleihen (IAS 1/61, FER-RK 18, OR 959a II Ziff. 1 i. V. m. Ziff. 2). Im Finanzmanagement wird in der Regel zwischen mittel- und langfristigem Fremdkapital unterschieden. Als langfristig gelten Verbindlichkeiten mit einer längeren Rückzahlung als fünf Jahre. Wegen der besonderen Bedeutung der verschiedenen Formen von Obligationenanleihen werden diese nicht im folgenden Kapitel über mittel- und langfristige Fremdfinanzierung einbezogen, sondern getrennt dargestellt.

28

Bei der GmbH ist jedoch ein Austritt aus wichtigen Gründen möglich (OR 822). Diese Ausnahme ist in der Finanzierungspraxis von geringem Einfluss, weil für grössere Unternehmen die Rechtsform der GmbH kaum angewendet wird.

29

Ein teilweiser Kapitalverzicht (im Fachjargon »Haircut« genannt) ist nur ausnahmsweise im rechtlichen Rahmen einer Sanierung durchführbar.

30

BGE 141 III 159, S. 160, Ziffer 2.2: »Nach dem funktionalen Organbegriff sei als Organ aber nicht nur anzusehen, wer de forma zur Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben berufen wurde (formelles Organ), sondern auch, wer de facto Leitungsfunktionen wahrnehme bzw. effektiv und in entscheidender Weise an der Bildung des Verbandswille teilhabe.«

31

Von zweierlei Herkunft, sich auf Mischung oder Kreuzung beziehend.

32

Kunz, P. V.: Unternehmungsfinanzierung sowie Konzernfinanzierung, in: Entwicklungen im Gesellschaftsrecht, Band V, Bern 2010, S. 52.

33

Bosch, R./Leisinger, B.: Contingent Convertible Bonds (CoCos). Umsetzung in der Schweiz, in: SZW 1/2012, S. 2 ff.

34

Im Januar 2012 hat die Züricher Kantonalbank eine 3.5 % Tier-1-Anleihe von CHF 590 Mio. aufgelegt.

35

Pratter, K./Eichenberger, O.: Steuerliche Aspekte der Unternehmensfinanzierung mittels hybrider Darlehen aus schweizerischer Sicht, in: SteuerRevue 9/2011, S. 650 ff.

[39]4Mittel- und langfristige Fremdfinanzierung

4.1Darlehen

4.1.1Begriffe

Darlehen, im Bankverkehr auch Fest- oder Terminkredit, fester Vorschuss genannt, sind im kaufmännischen Verkehr auf einen festen Betrag lautende verzinsliche Verbindlichkeiten mit einer im Allgemeinen festen Laufzeit.

Darlehen ohne festen Rückzahlungstermin sind ohne besondere Abrede unter Beobachtung einer Frist von sechs Wochen kündbar (OR 318). Im Bankverkehr wird in der Regel eine kürzere Kündigungsfrist oder ein fester Rückzahlungstermin vereinbart. Wünscht der Darlehensnehmer eine vorzeitige Rückzahlung, ist eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen.36Amortisationsdarlehen sind während der Laufzeit durch regelmässige Teilzahlungen zu tilgen. Gedeckte Darlehen sind Verbindlichkeiten, bei welchen der Gläubiger mit einer besonderen Sicherheit ausgestattet worden ist, z. B. mit Faust- bzw. Grundpfand oder einer Bürgschaft.

Im Bankverkehr unterscheidet sich das Darlehen als feste Schuldverpflichtung vom Kontokorrentkredit wegen der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Im Kontokorrentkredit wird dem Bankkunden ein Höchstbetrag als Kredit, die Kreditlimite, auch Kreditlinie oder Line of Credit genannt, zur Verfügung gestellt. Der Kreditnehmer ist nicht verpflichtet, den Kredit zu beanspruchen. Er hat in der Regel der Bank für die Kreditbereitstellung eine Kommission zu vergüten. Dagegen wird die Darlehenssumme dem Kreditnehmer nach Abschluss des Darlehensvertrages voll belastet, selbst wenn dieser die Summe nicht sofort benötigt.

Grössere mittel- bis langfristige ungedeckte Kredite, welche die Refinanzierungskapazität oder die Risikotragfähigkeit einer einzelnen Bank übersteigen, werden als Konsortialkredit, auch syndizierter Kredit (Syndicated Loan)37 genannt, [40]auf Roll-Over-Basis38 und in der Regel in verschiedenen Währungen (Multi-Currency-Klausel) abgewickelt. Bei syndizierten Krediten spielen die Kreditvereinbarungen über die Einhaltung von Finanzkennziffern, die sogenannten Covenants, für Anleihen eine besonders wichtige Rolle. Bei Nichteinhaltung sind die Banken grundsätzlich berechtigt, den Kredit zur Rückzahlung zu künden.

Die Auflage von Covenants steht in der Rechnungslegung oft in Verbindung mit der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern). Zweifel an dieser Annahme sind im Anhang entsprechend offenzulegen.

Beispiel des Einflusses von Covenants auf die Annahme der Unternehmensfortführung, Schmolz und Bickenbach AG, Emmenbrücke

Anhanginformation Capital Management

Since the amount of the financial expenses for the syndicated loan is linked to the ratio of net debt to EBITDA, this financial ratio, besides other financial covenants minimum liquidity and consolidated economic equity, is monitored on an ongoing basis within the capital management framework so as to secure the most favorable conditions possible for the Group’s financing.

Informationen zum Going Concern

Beginning in 2021 and intensifying in 2022, Swiss Steel Group benefited from the strong post COVID-19 market recovery throughout its main customer industries, leading to higher margin realization and improved profitability. The market recovery in combination with the ongoing transformation efforts enabled Swiss Steel Group to record a strong EBITDA in 2022. However, the continued global semiconductor shortage and additional automotive supply chain disruptions triggered by the Russia/Ukraine conflict, coupled with logistical capacity constraints in Europe, have negatively affected both the demand for and the ability to produce and ship the Group’s products. Furthermore, sales volume and profitability have been adversely impacted by the stoppage of the steel mill in Ugine following the crane collapse in early January 2022. The steel mill production in Ugine restarted with approximately 65 % of capacity in June 2022 and will reach full capacity again in the first quarter of 2023. Starting in Q4 2021, energy prices, namely for electricity and natural gas, increased significantly and escalated further in 2022, exacerbated by uncertainties about energy supply in light of the war in Ukraine and maintenance shutdowns at French nuclear power plants. A further escalation of energy prices during winter 2022/2023 did not materialize but prices remained elevated in Q4 2022 and in the [41]beginning of 2023. While Swiss Steel Group managed to pass on these significant cost increases to customers by establishing an energy surcharge, it has led to a significant increase in working capital and thus in a negative free cash flow in the first half of 2022. The Group was able to mitigate the impact of high energy prices and realized a positive free cash flow in the second half of 2022, but this strict cash focus led to foregoing certain market opportunities and negatively impacted shipments in the second half of 2022 and in the beginning of 2023.

The Group’s ability to continue as a going concern is mainly dependent on the availability of sufficient liquidity, the adherence to the agreed financial covenants and the ability to repay short-term external financing. The Group expects to return to a normalized production level and sales volume in 2023 with Ugitech again fully participating in the market. Decreasing energy prices, as observed in the spot and futures market since late December 2022 are expected to lead to a normalization of the Group’s working capital over time, releasing liquidity in the process. Moreover, in February 2023, the Group signed a definitive agreement for the sale of several distribution entities with sale proceeds expected for Q2 2023. However, several uncertainties with regard to liquidity levels remain. These are mainly related to the future development of relevant markets, energy prices, the implementation of the planned net working capital and restructuring measures. When preparing the consolidated financial statements, the continuation of Swiss Steel Group as a going concern was assessed as positive by the Board of Directors and by the Executive Board. It is expected that the rebound in the Group’s market participation paired with stabilizing energy markets as well as the expected cash inflow from divestments will enable Swiss Steel Group to cover its liquidity needs and to remain compliant with the applicable financing conditions so that the Group can continue its business activities over the next twelve months. Furthermore, it is expected that sufficient mitigating factors are available to overcome the inherent and specific forecasting risks, should they materialize during 2023. Therefore, these consolidated financial statements have been prepared on a going concern basis.39

Rechtsgrundlage für die Gewährung von Darlehen ist der Darlehensvertrag (OR 312–318). Die meisten gesetzlichen Bestimmungen sind nicht zwingend (dispositives Recht), sodass sich das Darlehensverhältnis nach den Bedürfnissen der Parteien frei gestalten lässt.

4.1.2Besondere Formen

Die vertraglichen Bedingungen über Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens können entsprechend den Bedürfnissen der Vertragsparteien angepasst werden, [42]weshalb sich in der Praxis verschiedene Sonderformen entwickelt haben. Es werden folgende besondere Formen differenziert:

Partiarische Darlehen

Beim partiarischen Darlehen wird mit dem Darlehensnehmer als Entschädigung eine vom Geschäftsergebnis abhängige Vergütung vereinbart. Das partiarische Darlehen ist nicht mit der stillen Gesellschaft zu verwechseln, da der Darlehensgeber nicht Gesellschafter wird. Der Darlehensgläubiger kann im Fall des Konkurses der Unternehmung stets seine Forderung anmelden und mit den anderen Gläubigern am Ergebnis der Zwangsverwertung teilnehmen. In der Praxis ist jedoch die Grenzziehung zur einfachen Gesellschaft nicht einfach.

Auch der employé intéressé, der Angestellte mit gewinnbeteiligter Einlage im Geschäft, kann in diesem Sinne Darlehensgläubiger sein, wobei die Abgrenzung des partiarischen Arbeitsvertrages von einem Gesellschaftsverhältnis ebenfalls schwierig ist.

Grundlage für die Berechnung des Gewinnanteiles des partiarischen Darlehensgläubigers bildet im Zweifelsfall immer der Jahresgewinn. Der Partiar ist dagegen in der Regel an einem allfälligen Liquidationsgewinn bei der Veräusserung des Geschäftes nicht anteilsberechtigt. Es ist auch möglich, dass der Kreditnehmer eine zum Voraus feststehende Entschädigung zusichert, entweder in Form einer bescheidenen festen Zinsvergütung oder auch eines Mindestgewinnanteils. In diesem Fall liegt eine Verbindung eines gewöhnlichen mit einem partiarischen Darlehen vor.40

Wandeldarlehen

Beim Wandeldarlehen wird dem Gläubiger das Recht eingeräumt, anstelle der Rückzahlung der Darlehenssumme nach zum Voraus festgelegten Bedingungen Beteiligungspapiere zu erwerben. Wandeldarlehen sind ein klassisches Beispiel für ein hybrides Finanzierungsinstrument.

Darlehen mit Rangrücktritt

Wenn die Unternehmungsleitung bei knapper Eigenkapitalausstattung nicht in der Lage ist, den zusätzlichen Kapitalbedarf durch eine Einlage der Gesellschafter zu decken, ist ein Darlehen mit Rangrücktritt, auch nachrangiges Darlehen (Subordinated Loan) genannt, eine Ersatzlösung. Der Darlehensgläubiger ist bereit, auf die Geltendmachung seiner Forderung zu verzichten, solange die übrigen Gläubiger nicht voll befriedigt sind. Eine besondere Rolle spielt der Einsatz von Darlehen, [43]welche in Kapitalgesellschaften von den Gesellschaftern als eigenkapitalersetzende Darlehen gewährt werden. Die damit verbundenen besonderen Probleme werden deshalb im folgenden Kapitel ausführlich dargestellt.

4.2Aktionärsdarlehen als Sonderfall

Gewähren Inhaber von Beteiligungsrechten (Aktien, GmbH-Anteile) der Gesellschaft Darlehen oder Kontokorrentvorschüsse, sind im Vergleich zur üblichen Fremdfinanzierung durch Banken oder andere Finanzinvestoren abweichende Überlegungen massgebend. Besonders vielfältig sind die Aspekte der konzerninternen Darlehensfinanzierung (Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften).

Wichtigstes Motiv für die bei der Finanzierung von KMU verbreiteten Aktionärsdarlehen sind die im Vergleich zur Beteiligungsfinanzierung damit verbundenen steuerlichen Vorteile. Gewinnausschüttungen in Form von Dividenden sind für die Gesellschafter wegen der wirtschaftlichen Doppelbelastung bekanntlich wenig attraktiv. Für die Gesellschaft sind dagegen die Zinsen auf Aktionärsdarlehen grundsätzlich gewinnsteuernmindernder Aufwand (Finanzaufwand). Darlehenszinsen unterliegen zudem nicht der Verrechnungssteuer (VSTG 4 I a). Überdies können den Gesellschaftern auch bei einem Verlustabschluss Zinsen gutgeschrieben werden, während die Ausschüttung von Dividenden einen Gewinn oder frei verfügbare Reserven voraussetzt.

Die Gläubiger einer Aktiengesellschaft gehen davon aus, dass die Hauptaktionäre ihre Darlehensforderungen bei finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens nicht geltend machen. Aktionärsdarlehen werden deshalb bei der Beurteilung der Kapitalstruktur als wirtschaftliches Eigenkapital betrachtet. Im Handelsrecht wird dafür der Begriff des eigenkapitalersetzenden Darlehens verwendet. Ein besonderer Anwendungsfall der Darlehensgewährung durch Aktionäre liegt vor, wenn Dritte, welche nicht bereits durch eine Eigenkapitalbeteiligung engagiert sind, den entsprechenden Kapitalbetrag aus Risikoüberlegungen gar nicht oder nicht zu gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt hatten.

Eine auch rechtlich klare eigenkapitalersetzende Wirkung haben Aktionärsdarlehen mit einem formellen Rangrücktritt. Die Aktionarsdarlehensgläubiger erklären verbindlich zu Gunsten aller anderen Gläubiger, dass sie im Fall einer Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder Liquidation der Gesellschaft ihre Ansprüche erst geltend machen, wenn die finanziellen Verpflichtungen gegenüber allen anderen Gesellschaftsgläubigern vollständig erfüllt sind. Eine solche originäre (ursprüngliche) Rangrücktrittserklärung wird vor allem bei Anleihen oder bei Blankokrediten gegenüber der Bank abgegeben. Eine nachträgliche Rangrücktrittserklärung ist im Fall einer akuten Überschuldung häufig. Nach OR 725 II kann der Verwaltungsrat auf die Benachrichtigung des Richters verzichten, wenn Gesellschaftsgläubiger im Ausmass der Unterdeckung im Rang mit allen anderen Gesellschaftsgläubigern zurücktreten und auf die Tilgung ihrer Kapitalforderung verzichten, solange der [44]Zustand der Überschuldung andauert.41 Eine nachträgliche Rangrücktrittserklärung kann auch von anderen Kreditgebern abgegeben werden, welche ein Interesse an der Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft haben. Auch bei einer Sanierung hat jedoch ein Rangrücktritt nicht die Bedeutung eines Forderungsverzichts.

Die Gewährung von Aktionärsdarlehen anstelle von Aktienkapital zur Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbelastung kann in einem Umfang erfolgen, welcher als Steuerumgehung zu betrachten ist. Aus diesem Grund ist im Steuerrecht der Begriff des verdeckten Eigenkapitals entwickelt worden (DBG 65). Zudem besteht ein Anreiz, mit Aktionärsdarlehen die kantonale Kapitalsteuer zu reduzieren.

Verdecktes Eigenkapital