Wiederherstellung Zahnersatz Befundklasse 6 - Martina Königer - E-Book

Wiederherstellung Zahnersatz Befundklasse 6 E-Book

Martina Königer

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Beschreibung

Sie kennen diese Problematik, Sie sollen einen Reparaturplan erstellen und abrechnen, aber wissen nicht wie? Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, Reparaturen nach der Befundklasse 6 abzurechnen. Manchmal kommt ja auch noch die GOZ dazu. Man denkt es ist einfach, aber wenn man die ganzen Befundklassen sieht, die BEL Leistungen und die Bema Nummern kommt man dann schon langsam ins Schwitzen. Bei der GOZ hat man dann auch noch die BEB Positionen. Jeder denkt sich oh je, wie soll ich das machen. Deshalb habe ich mir überlegt, wie kann man das vereinfacht so rüberbringen kann, damit diese Abrechnung kinderleicht erscheint. Einen besonderen Vermerk habe ich auf die Bema gelegt, denn durch die verschiedenen Festzuschüsse und Bema Nummern, sowie die BEL- Nummern, ist es hier besonders schwierig, die richtige Zuordnung zu finden. Mit diesem Buch möchte Ich Ihnen einen Leitfaden zur Seite geben, um Ihnen die Angst vor der Wiederherstellung Abrechnung zu nehmen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Lesen und Lernen. Wenn Sie nach diesem Buch Ihre Abrechnung leichter hinbekommen, habe Ich mein Ziel erreicht.

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www.tredition.de

Martina Königer

Wiederherstellung Zahnersatz Befundklasse 6

Bema BEL GOZ BEB

www.tredition.de

© 2015 Martina Königer

Verlag: tredition GmbH, Hamburg

ISBN

 

Paperback:

978-3-7323-2624-2

Hardcover:

978-3-7323-2625-9

e-Book:

978-3-7323-2626-6

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Das Buch wurde nach besten Wissen und Gewissen erstellt.

Für eventuelle Fehler, die nicht beabsichtigt wurden, übernehme ich keine Haftung.

Martina Königer, Rosenheim

•    Zahnmedizinische Fachangestellte, Abrechnung und Verwaltung

•    Praxismanagerin

•    geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen IHK

•    Kauffrau im Gesundheitswesen IHK

•    Ausbilderschein IHK

Haben Sie noch Fragen, Anregungen oder Wünsche?

Dann freue Ich mich über Ihr Anliegen.

Ich werde Ihnen zeitnah antworten.

[email protected]

Stand Februar 2015

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

Begriffserklärungen

Wirtschaftlichkeitsgebot

Wiederherstellungen

Einstufung zur Regel-, gleichartigen Versorgung

Interimsprothese

Was ist was?

Kombinierbarkeit der Festzuschüsse

Ablauf bei der Erstellung eines Reparaturplanes

Laborauftrag

was sollte alles auf dem HKP Plan vorhanden sein?

bei der Eingliederung

die Dokumentation

Bema Nummern zur Wiederherstellung

Wichtiges zu den Klammern

Leistungsinhalt zu den Klammern

Bema 100er Wiederherstellung

BEL II 2014

BEB 97

Zusätzliche Tätigkeiten nach BEB

Wie erkenne ich, ob ich 6.2., oder 6.3., oder 6.4., oder 6.5. abrechnen darf?

wichtig zu 6.2, 6.3, 6.4, 6.5

Befundklasse 6.0

Beispiele

Befundklasse 6.1

BEL Nummern

Beispiele

Befundklasse 6.2

BEL Nummern

Beispiele

Befundklasse 6.3

BEL Nummern

Beispiele

Befundklasse 6.4 Erweiterung im Kunststoffbereich

BEL Nummern

Beispiele

Befundklasse 6.5 Erweiterung im Metallbereich

BEL Nummern

Beispiele

Befundklasse 6.6 Unterfütterung einer Teilprothese

BEL Nummern

Beispiele

Befundklasse 6.7 Unterfütterung einer Totalprothese/Cover Denture Prothese

BEL Nummern

Beispiele

Befundklasse 6.8

BEL Nummern

Beispiele

Befundklasse 6.9

BEL Nummern

Beispiele

Befundklasse 6.10

BEL Nummern

GOZ Nummern zur Wiederherstellung, Beispiele

Vorwort

Liebe Leser,

Sie kennen diese Problematik, Sie sollen einen Reparaturplan erstellen und abrechnen, aber wissen nicht wie?

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, Reparaturen nach der Befundklasse 6 abzurechnen. Manchmal kommt ja auch noch die GOZ dazu.

Man denkt es ist einfach, aber wenn man die ganzen Befundklassen sieht, die BEL Leistungen und die Bema Nummern kommt man dann schon langsam ins Schwitzen. Bei der GOZ hat man dann auch noch die BEB Positionen. Jeder denkt sich ohje, wie soll ich das machen.

Deshalb habe ich mir überlegt, wie kann man das vereinfacht so rüberbringen, damit diese Abrechnung kinderleicht erscheint.

Einen besonderen Vermerk habe ich auf die Bema gelegt, denn durch die verschiedenen Festzuschüsse und Bema Nummern, sowie die BEL-Nummern, ist es hier besonders schwierig, die richtige Zuordnung zu finden.

Mit diesem Buch möchte Ich Ihnen einen Leitfaden zur Seite geben, um Ihnen die Angst vor der Wiederherstellung Abrechnung zu nehmen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Lesen und Lernen.

Wenn Sie nach diesem Buch Ihre Abrechnung leichter hinbekommen, habe Ich mein Ziel erreicht.

Ich gehe immer auf die männliche Form ein, natürlich ist hier auch die weibliche Form gemeint.

Einleitung

Bei Wiederherstellungen gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist, eine Ausnahme stellt eine Befundveränderung da. Aber auch bei nichtwirtschaftlicher Versorgung, z.B. ein Patient möchte eine kostengünstigere Variante anstatt die notwendige Variante, d.h. ein Patient möchte z.B. statt einer notwendigen Rückenschutzplatte nur eine Erweiterung im Kunststoffbereich.

Bei Reparaturen (Werkstücken) hat das Fremdlabor gegenüber dem Zahnarzt die zweijährige Gewährleistung nach § 137 Abs. 4 Satz 3 SGB V.

Nimmt das Fremdlabor den Reparaturauftrag an, muss er ein Werkstück liefern, das frei von Sach- und Rechtsmängel ist § 633 BGB.

Sobald der Zahnarzt das Werkstück vom Fremdlabor abgenommen hat, muss er sofort prüfen, ob der Zahnersatz frei von Mängeln ist, denn nun beginnt die zweijährige Gewährleistung. Repariert das Fremdlabor mangelhaft, hat der Zahnarzt das Recht, eine Nachbesserung zu verlangen.

Der Zahnarzt haftet gegenüber dem Patienten und der Krankenkasse. Er muss den Patienten aufklären, ob eine Reparatur noch wirtschaftlich und möglich ist, oder ob eine Neuanfertigung nötig und wirtschaftlich besser wäre.

Wenn der Patient sich gegen den Rat seines Zahnarztes entscheidet, sollte der Zahnarzt das Ganze gut dokumentieren und den Patient darauf aufmerksam machen, dass er gegebenfalls keine Leistung von der Krankenkasse erhält, wenn das aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot fällt. In dem Fall sollte der Zahnarzt alles schriftlich niederlegen und den Patienten unterschreiben lassen. Der Patient erhält das Duplikat und der Zahnarzt das Original.

Begriffserklärungen

AAV

Andersartige Versorgung

BEB

Leistungsverzeichnis zahntechnische Leistungen privat

BEL

Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis

Bema

Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen

CD

Cover Denture Prothese

F.z.

Festzuschuss

GAV

Gleichartige Versorgung

GE

Grundeinheit

GOZ

Gebührenordnung für Zahnärzte

LE

Leistungseinheit

Mogu

Modellgußprothese

OK

Oberkiefer

UK

Unterkiefer

RV

Regelversorgung

ZE

Zahnersatz

Wirtschaftlichkeitsgebot

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 SGB V ist zu beachten

    Eine Leistung nach § 12 muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind

    können Versicherte nicht beanspruchen

    müssen die Leistungserbringer nicht bewirken (durchführen)

    muss die Krankenkasse nicht bewilligen

Führt man aufwendige Reparaturen an einer Modellgussprothese durch, muss man prüfen, ob dies noch wirtschaftlich ist, oder ob eine Neuanfertigung günstiger wäre.

Wiederherstellungen

    in der Befundklasse 6 gibt es keine Andersartige Versorgung

    nach den Befundnummern 6.0 bis 6.9 und 7.3, 7.4 und 7.7 können ohne Bewilligung der Krankenkasse, die Festzuschüsse über die KZVB abgerechnet werden

    F.z. 1.4 und F.z. 1.5 kann bei einer Wiederherstellung ohne Genehmigung mit den Wiederherstellungsnummern abgerechnet werden

    ist der Bonus nicht klar erkennbar (nicht klar erkennbar ist, wenn in der eigenen Praxis der Bonus nicht erfüllt wurde, weil der Patient vielleicht noch nicht lange in dieser Praxis zur Behandlung ist), muss der HKP vor der Behandlung zur Genehmigung zur Krankenkasse

    es muss aber eine alleinige Leistung sein, keine Festzuschüsse zwischen 1 und 5, d.d. es geht nur die Befundklasse 6, eine Ausnahme stellt der F.z. 1.4 und 1.5 dar

    der Zahnarzt entscheidet, ob der Zahnersatz für eine Wiederherstellung geeignet ist und dies in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis steht, oder eine Neuanfertigung sinnvoller wäre

    der Patient muss selber in die Praxis kommen und seinen Zahnersatz zur Reparatur abgeben

    der Schritt in das Zahntechnische Labor erfolgt immer erst über den Zahnarzt, Patienten dürfen nicht selbst zum Labor gehen und dort ihre Prothese abgeben, denn die Gewährleistung trägt immer der Zahnarzt. Warum soll der Zahnarzt für etwas Verantwortung übernehmen, was er nicht gesehen hat?

    der Zahntechniker darf nur Reparaturen im Auftrag des Zahnarztes annehmen

    in Kombination mit anderen Befundklassen muss vorher eine Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen

    Härtefälle müssen vorher immer genehmigt werden, bis spätestens zur Abrechnung, auch Fälle mit Versicherungsstatusergänzung 4, 6, 7, 8

    Härtefälle bekommen bei gleichartigen Wiederherstellungen den doppelten Festzuschuss

    bei Regelversorgung bekommt der Patient die ganze Wiederherstellung bezahlt, d.h., auch was über den doppelten Festzuschuss hinausgeht, aber keine BEB Nummern

die BEL Nummern bei meinen Beispielen sind Mindestanforderungen und Richtwerte, sie können, je nach Zahntechniker etwas abweichen

Als Einstufung zur Regel-, gleich- oder andersartiger Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich.

Wenn die Voraussetzung nach einer Befundbeschreibung nach 6.0 bis 6.10 vorliegt, handelt es sich um eine Regelversorgung.

    Die Verblendungen müssen allerdings im Verblendbereich liegen, diese gelten für den Oberkiefer von 5 bis 5 und für den Unterkiefer von 4 bis 4

    Bei allen Vollverblendungen, die im Verblendbereich liegen, gibt es einen Festzuschuss von 6.9 bis 7.3, aber das Honorar wird in GOZ und BEB berechnet

Beispiele

    Eine Vollkeramische Krone 26 hat sich abzementiert. Dies ist eine Regelversorgung. Es spielt keine Rolle, ob die Krone vollverblendet oder teilverblendet ist, oder gar nicht verblendet, denn sie muss auf jeden Fall wieder zementiert werden.

    Wenn allerdings sich die Vollverblendung 35 gelöst hat, ist es eine gleichartige Versorgung, denn nach der Regelversorgung dürfte es keine Verblendung sein, beim Zahn 22 darf es nach Regelversorgung nur eine vestibuläre Verblendung sein.

    Vollverblendete Kronen, im Verblendbereich, wo eine Verblendung abgeplatzt ist, sind nach der GOZ zu berechnen, F.z.6.9

bei Rückenschutzplatten gelten keine Verblendgrenzen

Vollverblendungen an Rückenschutzplatten sind gleichartige Versorgungen

    Bema und BEL gehören zusammen

    GOZ und BEB gehören zusammen

Interimsprothese

    Eine Interimsprothese ist eine Kunstsstoffprothese mit handgebogenen Klammern, die als eine provisorische kurzzeitige Versorgung angedacht ist, so lange, bis die Wundheilung abgeschlossen ist (Prothesenlager bildet sich nach operativer Entfernung von Zähnen wegen Knochenabbau zurück)

    Die Reparatur einer Interimsprothese gilt nicht als Regelversorgung, der Patient muss diese Reparatur nach GOZ bezahlen,

    1st aber im Einzelfall bei Bruch, Sprung möglich, aber vorher muss man eine Genehmigung von der Krankenkasse eingeholt werden

    Eine Interimsversorgung ist keine langfristige Versorgung, es sollte ein endgültiger Zahnersatz geplant werden

    Unterfütterungen an Interimsprothesen lösen eine GOZ Position aus, keine Regelversorgung, kein Festzuschuss

Was ist was?

Einzeitiges Verfahren

    es wird alles in einer Sitzung erbracht

Zweizeitiges Verfahren

    die Maßnahmen werden in zwei Sitzungen durchgeführt

Direktes Verfahren

    es wird unmittelbar am Patienten erbracht

    es fallen nur Materialkosten von der Praxis an

Indirektes Verfahren

    hier kann es nicht direkt am Patienten durchgeführt werden

    es fallen zahntechnische Leistungen an

Befundveränderungen

    ein Zahn wurde extrahiert

    der Zahnersatz muss erweitert werden

    der Zeitpunkt der Extraktion ist nicht relevant

Was ist ein Bruch?

    ein Zahn ist herausgebrochen, das heißt, der Zahn befindet sich nicht mehr an der Prothese, mindestens zwei Teile

    die Prothese ist in zwei Teile zerbrochen, z.B eine Oberkieferprothese ist an regio 11, 21 durchgebrochen

Was ist ein Sprung?

    die Prothese besteht wahrscheinlich noch aus einem Teil, aber Sie weißt Risse auf, z.B Riss bei Region 24

Was ist eine Unterfütterung?

    wenn das Prothesenlager im Mund nicht mehr richtig aufliegt, also wackelt, sollte ein Material aufgebracht werden, damit die Prothese wieder passt

    mit Hilfe eines Abdruckes, (z.B Coltex) wird eine Abformung genommen, damit der Techniker sehen kann, wo die Prothese aufgefüllt, unterfüttert werden muss

Was ist eine Erweiterung?

    bei einer Prothese fehlt Zahn 35, aber nur weil der Zahn 35 noch natürlich vorhanden ist

    nun wird aber 35 operativ entfernt, deshalb muss nun in der Prothese der Zahn 35 eingesetzt werden

    die Prothese wird um Zahn 35 erweitert

Was ist eine Rückenschutzplatte?

    wenn wenig Platz für die Prothesenzähne vorhanden ist, wird an den Prothesenzähnen aus Stabilitätsgründen eine Rückenschutzplatte angelegt

    d.h. der linguale oder der palatinale Anteil der Prothesenzähne wird aus Metall gestaltet

    die Retentionen für die Verblendung mit Kunststoff oder für einen Prothesenzahn befinden sich am Metall

    meist zu finden bei Oberkiefer-Frontzähnen mit Tiefbiß

    durch die Rückenschutzplatte lassen sich die Zähne auf Dauer stabil befestigen

Was ist ein Innenteleskop?