Alles, was Recht ist: Basiswissen fürs Recherchieren im Netz - Marlis Prinzing - E-Book

Alles, was Recht ist: Basiswissen fürs Recherchieren im Netz E-Book

Marlis Prinzing

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Beschreibung

Kapitel aus dem Band 'Recherche im Netz' Recherche ist eines der wichtigsten Handwerkszeuge der journalistischen Praxis. Doch wie recherchiert man richtig? Welche Techniken muss man beherrschen – speziell bei der Recherche im Netz? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten? Wie fundiert sind die Suchergebnisse von Google und anderen Suchmaschinen? Wie geht man mit Leaking und Fakes um? Welches Recherchepotential birgt das Soziale Netz? Wie funktionieren Crowdfounding, Crowdsourcing und Crossborder-Reporting, welche Rolle können diese Herangehensweisen in Zukunft spielen? Und: Worin besteht die Herausforderung für die demokratische Öffentlichkeit in der modernen Mediengesellschaft? Diese und weitere fragen werden in diesem Band von Medienexperten, Juristen und Journalismusforschern erörtert und beantwortet.

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Seitenzahl: 40

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Marlis Prinzing

Alles, was Recht ist: Basiswissen fürs Recherchieren im Netz

Europa Verlag AG Zürich

Inhaltsübersicht

ALLES, WAS RECHT IST: BASISWISSEN FÜRS RECHERCHIEREN IM NETZ1. HERAUSFORDERUNGEN BEIM RECHERCHIEREN IM NETZ – EIN INTERVIEW MIT ROLF AUF DER MAUR2. WISSENSWERTES ZU URHEBER-, ÄUSSERUNGS- UND PERSÖNLICHKEITSRECHTEN SOWIE ZUR JOURNALISTISCHEN SORGFALTSPFLICHT – EIN INTERVIEW IM STIL EINES GLOSSARS MIT FRANK FISCHERI. Rechtslage in Deutschland, Österreich und der SchweizII. UrheberrechtIII. Äußerungs- und PersönlichkeitsrechteIV. Journalistische Sorgfaltspflicht3. GRUNDSÄTZLICHES, HINWEISE UND LINKS ZU INFORMATIONSFREIHEIT UND AUSKUNFTSRECHTENAUTOREN UND HERAUSGEBERHERAUSGEBER UND KONTAKTKontakte

MARLISPRINZING

ALLES, WAS RECHT IST: BASISWISSEN FÜRS RECHERCHIEREN IM NETZ

KURZZUSAMMENFASSUNG

Im Netz kann man zwar direkt, aktuell, jederzeit und zeitlos veröffentlichen, alles ist und bleibt an irgendwelchen Orten gespeichert, der Zugriff auf Texte und Bilder ist mit einiger Spezialkenntnis fast unbegrenzt. Aber die Grundfragen bleiben bestehen: Wie verlässlich ist das Netz? Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten? Was darf man verwenden und was nicht? Wer haftet – und wofür? In diesem Kapitel geben zwei Juristen, die auf Medienrecht und Internetfragen spezialisiert sind, Einschätzungen, Empfehlungen und Basiswissen weiter: Rolf auf der Maur aus Zürich und Frank Fischer aus Köln. Aus dem Gespräch mit Rolf auf der Maur lässt sich einiges lernen über Herausforderungen und Risiken für Journalisten, die im Netz recherchieren, sowie über Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz. Dabei handelt es sich letztlich um Mentalitätsunterschiede, im Kern wird vieles ganz ähnlich gesehen, führt Frank Fischer aus, das gelte im Übrigen auch für Österreich – und auch im Vergleich von digitaler und analoger Welt: Was bereits im Analogen galt, gilt in ähnlicher Weise nun auch im Netz. In einem Interview im Stil eines Glossars erläutert er Kernpunkte zu Urheber-, Äußerungs- und Persönlichkeitsrechten sowie journalistischer Sorgfaltspflicht.

Rolf auf der Maur ist seit 1992 Anwalt, spezialisiert auf rechtliche Aspekte des Internets, gilt in diesem Bereich als einer der führenden Experten in der Schweiz und ist Partner der Kanzlei Vischer (www.vischer.com) in Zürich. Zu seinen Klienten zählen Unternehmen aus den Bereichen der Medien, der Unterhaltungsindustrie, der Telekommunikation und der Informationstechnologie. Frank Fischer ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der auf Internet und TV spezialisierten Kanzlei Wilde-Beuger-Solmecke (www.wbs-law.de/) in Köln. Neben urheberrechtlichen Fragestellungen und Vertragsgestaltungen in allen Bereichen der Medien- und Entertainmentbranche befasst sich Fischer vor allem mit äußerungs- und presserechtlichen Mandaten. Er betreut Künstler, Medienschaffende, Journalisten und diverse Prominente.

LERNZIELE

Grundlagenwissen: Was sind Kernbereiche des Urheberrechts, was sind Kernbereiche des Persönlichkeitsrechts, bezogen auf journalistisches Arbeiten?

Was ist besonders zu beachten, wo sollte man sensibel werden und Expertenrat suchen?

1.HERAUSFORDERUNGEN BEIM RECHERCHIEREN IM NETZ – EIN INTERVIEW MIT ROLF AUF DER MAUR[1]

Inwiefern waren Sie konkret mit Fällen befasst, in denen es um Probleme ging, die durch das Recherchieren im Netz entstanden sind?

Noch nicht. Aber es besteht ein erhöhtes Risiko, dass es Fälle geben wird, weil jene, die Meldungen im Internet verwenden oder auf Plattformen wie Twitter oder Facebook recherchieren, oft Quellen vor dem Veröffentlichen nicht mehr auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen. Denn das kostet Zeit, und die Redaktionen stehen heute unter einem unglaublichen Zeitdruck. Auch deshalb häufen sich Fehlmeldungen.

 

Was vor allen Dingen ist aus juristischer Sicht zu beachten bei der Recherche im Netz?

Die Anforderungen sind grundsätzlich die gleichen wie bei Recherchen außerhalb des Netzes. Der Unterschied besteht mehr in den praktischen Umständen: Informationen sind sehr einfach und schnell zugänglich und können sehr einfach und schnell verbreitet werden, und zwar nicht nur von etablierten Medienunternehmen, sondern von jedermann. In dieser Konkurrenz, und weil es so einfach geht, erliegen auch etablierte Medienunternehmen immer wieder der Versuchung, Meldungen ungeprüft zu übernehmen. Ein spezielles Problemfeld ist die Abgrenzung von privater und öffentlicher Sphäre. Ein Beispiel: Stelle ich in Social Networks wie Facebook ein Foto in den privaten Bereich, dann ist das für meine Facebook-Freunde zugänglich, aber es ist damit veröffentlicht. Darin steckt eine Frage, die bisher im Schweizer Recht noch nicht höchstrichterlich entschieden ist. Die Verlage fahren unterschiedliche Strategien. Der eine Medienverlag stellt sich auf den Standpunkt, dass Informationen, die in Social Networks auftauchen, für die Berichterstattung verwendet und veröffentlicht werden können, weil das Web ein öffentlicher Bereich ist, der andere Verlag ist zurückhaltender.

 

Wie sehen Sie das als Jurist: Kann man das Internet als »Selbstbedienungsladen« betrachten, und ist insbesondere alles im Social Web Verfügbare tatsächlich öffentlich?

Ich meine: Wenn etwas einem bestimmten Kreis, etwa den Facebook-Freunden, zugänglich gemacht wird, ist dies noch nicht öffentlich. Faktisch ist es aber natürlich öffentlich zugänglich, und faktisch müssen wir uns mit einem anderen Stellenwert der Privatsphäre abfinden. Zumindest im Grundsatz sollte das, was in Social Networks im nicht öffentlichen Bereich publiziert wird, nicht als frei verwendbar betrachtet werden. Wir sind in einem Übergangszeitraum, und das Verhalten ist zudem eine Generationenfrage.