Das Investiturverfahren der Europäischen Kommission von Maastricht bis Rom - Die Diskussion um Parlamentisierung, Politisierung und die Größe des Kollegiums - Malte Nelles - E-Book

Das Investiturverfahren der Europäischen Kommission von Maastricht bis Rom - Die Diskussion um Parlamentisierung, Politisierung und die Größe des Kollegiums E-Book

Malte Nelles

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2005
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Universität Trier (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Die Stellung der Kommission im politischen System der EU, Sprache: Deutsch, Abstract: "The commission is a unique institution" [In: Nugent, Neill: The European Commission, 2000, S.17]. Ihre institutionelle Einzigartigkeit ergibt sich nicht nur aus ihrem weitgestalteten funktionalen Aktionsrahmen innerhalb des politischen Systems der Europäischen Union, sondern auch aus der Zusammensetzung ihres Kollegiums. In der hybriden Struktur der Kommission repräsentiert das Kollegium den politischen Flügel des Organs [In: Peterson, John/Shackleton, Michael: the Institutions of the European Union, Oxford 2002, S.72.], dem ein administrativer hinzugeordnet ist. Die Kommissare, die in ihrer Gesamtheit das Kollegium bilden bekommen jeweils einen thematisch differenzierten Aufgabenbereich zugeteilt. Diese Hausarbeit setzt sich schwerpunktmäßig mit dem System der Einsetzung der Kommissare und des Gesamtkollegiums auseinander.

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Inhaltsverzeichnis
1. Der Vertrag von Maastricht
1.1 das Investiturverfahren
2. Der Rücktritt der Santer-Kommission
3.Der Vertrag von Amsterdam
3.1 Die Diskussion um die Größe des Kollegiums
3.2 Die Neutralität der Kommissare
3.3.2 Die Verstärkung der Sanktionsmittel des Präsidenten
3.3.3 Das EP bei der Investitur der Prodi-Kommission
4. Der Vertrag von Nizza
4.1 Die Zusammensetzung des Kollegiums
4.2 Die Einsetzung von QMV bei der Investitur der Kommission
4.3 Das präsidentielle Recht auf Abberufung einzelner Kommissare
4.4 Resümee zu Nizza
5.1 Die Wahl des Kommissionspräsidenten
5.1.1 Das Schröder/Chirac-Papier - Vorschlag für eine Parlamentarisierung
5.1.2 Das Blair/Aznar-Papier
5.1.3 Das Ergebnis im Verfassungsentwurf
5.2 Die Reform des Kollegiums
5.2.1 Die Größe des Kollegiums
5.2.2 Die präsidentiellen Kompetenzen bei der Auswahl der Kommissare
6. Die Kommission als parlamentarische Regierung Europas?

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Universität Trier

FB III

Wintersemester 03/04

Seminar: Die Stellung der Kommission im politischen System der EU

Verfasser der Hausarbeit: Malte Nelles

Das Investiturverfahren der Europäischen Kommission von Maastricht bis Rom - Die Diskussion um Parlamentarisierung, Politisierung und die Größe des Kollegiums

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Das Investiturverfahren der Europäischen Kommission von Maastricht bis Rom - Die Diskussion um Parlamentarisierung, Politisierung und die Größe des Kollegiums

„The commission is a unique institution“1. Ihre institutionelle Einzigartigkeit ergibt sich nicht nur aus ihrem weitgestalteten funktionalen Aktionsrahmen innerhalb des politischen Systems der Europäischen Union, sondern auch aus der Zusammensetzung ihres Kollegiums. In der hybriden Struktur der Kommission repräsentiert das Kollegium den politischen Flügel des Organs2, dem ein administrativer hinzugeordnet ist. Die Kommissare, die in ihrer Gesamtheit das Kollegium bilden bekommen jeweils einen thematisch differenzierten Aufgabenbereich zugeteilt.

Diese Hausarbeit setzt sich schwerpunktmäßig mit dem System der Einsetzung der Kommissare und des Gesamtkollegiums auseinander. Diese wurden bisher nach dem Vertrag von Nizza von den Regierungen der Mitgliedsstaaten in die Kommission entsandt. Somit fehlt ihnen eine unmittelbare demokratische Legitimation. Dies schützt auf der einen Seite ihre geforderte politische Neutralität, da sie nicht von parlamentarischen Mehrheiten abhängig sind und so dem Selbstverständnis der Kommission nach, allein der Vertretung des Gemeinschaftsinteresses verpflichtet sind. Auf der anderen Seite widerspricht es dem demokratischen Prinzip, wonach man politische Verantwortung nur dann übernehmen darf, wenn man hinreichend vom Volk dazu legitimiert ist. Als ein Element des viel beschworenen Demokratiedefizits des politischen Systems der EU macht die fehlende hinreichende Legitimation die Kommission (vor allem in Krisenzeiten) für Kritiker verwundbar und festigt das öffentliche Bild einer anonymen technokratischen Institution, die über die Köpfe der europäischen Bevölkerung hinweg entscheidet, ohne dafür ein an eine demokratische Wahl gekoppeltes Mandat zu besitzen.

Deshalb gibt es immer wieder Reformbestrebungen von integrationsorientierten Kräften, das politische System der EU strukturell einem parlamentarischen System, wie es auf mitgliedsstaatlicher staatlicher Ebene existiert, anzunähern, um somit Bürgernähe, Transparenz und Legitimität zu stärken. Dies impliziert vor Allem eine verstärkte Einbeziehung des Europäischen Parlaments in das Verfahren der Investitur des Kollegiums und die Wahl des Kommissionspräsidenten, da es als einziges Organ der EU eine direkte demokratische Legitimation vorweisen kann. Eine stärkere parlamentarische Rückkoppelung der Kommissare und des Präsidenten birgt jedoch auch Gefahren in sich: Hierdurch sind einer

1In: Nugent, Neill: The European Commission, 2000, S.17.

2In:Peterson, John/Shackleton, Michael: the Institutions of the European Union, Oxford 2002, S.72.

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Politisierung der Kommission prinzipiell die Türen geöffnet. Vertraglich ist sie aber an das Gebot der Neutralität gebunden. Eine verstärkte parlamentarische Legitimation könnte damit indirekt dazu beitragen, die Rolle der Kommission im politischen System der EU neuzudefinieren in Richtung einer parteipolitisch orientierten europäischen Exekutive, die in dieser Position wiederum die Legitimität bei der Ausübung ihrer traditionellen Aufgaben („Hüterin der Verträge“, legislatives Initiativmonopol) hinterfragen müsste. Ich werde bei der Hausarbeit chronologisch vorgehen und betrachten, inwieweit sich das Verfahren zur Investitur vertragsrechtlich seit Maastricht, über Amsterdam und Nizza bis hin zur Regierungskonferenz in Rom verändert hat. Eine besondere Fokussierung soll hierbei auf die jüngere Reformdebatte erfolgen, indem die Konventsphase, der Verfassungsentwurf und die Regierungskonferenz von Rom intensiver analysiert werden. Bei der Beschäftigung mit den einzelnen Verträgen werden drei thematische Schwerpunkte gesetzt: