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Eberhard Bohn, Jahrgang 1935 und gelernter Mühlenbauer erzählt Mühlengeschichten und was man über Mühlen, das Getreidekorn, das Kornmahlen, das Mehl und das Brotbacken wissen sollte.
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Seitenzahl: 133
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Müllerleben –
Das hat Gott gegeben.
Aber das Aufschütten in der Nacht,
Das hat der Teufel erdacht!
Die Aufteilung der Mühle und der Welt
Der Müllersfritz
Die Geschichte der Hundsberger Sägmühle
Die Hummelgautsche
Das Fluter-, Flater-, oder Pfladerrad
Die Sägmühle am Glattenzainbach
Ein Wasserrad wird gebaut
Material
Radstuhl und Radzirkel
Die Felgen
Das Anlegen des Rades
Die Arme
Die Schaufeln
Die Welle
Die Montage
Die Rinne
Lebensdauer
Zum Abschluss
Eine Mühlengeschichte aus der Türkei
Die Geschichte der deutschen Mühlen und Müller
Korn – Mehl – Brot
Das Korn
Ernten − Reinigen − Trocknen − Lagern − Netzen − Mahlen
Die Mahlerzeugnisse
Die Mehltypen
Wichtige Begriffe
Das Brotbacken
Mühlenordnungen
Ein Unglück kommt selten allein
Mühlen- und Müllersprüche
Ein Unkraut machte Europa zum Abendland
Der Besatz des Getreides
Kornbesatz
Schwarzbesatz
Pilze
Getreide- und Mühlenschädlinge
Die Kärntner Bergmühle
Auf Mühlensuche in Baschkortostan
Eine Mühlengeschichte aus Ungarn
Der Müller, der Bauer und das Mostfass
Eine arabische Mühlengeschichte
Von Ölmühlen und Ölen
Ratten und Mäuse in der Mühle
Lebensweise
Mäuse und Ratten in früheren Zeiten
Rattenwolf und Rattenkönig
Rattenbekämpfung
Müllersprüche zu Ratten und Mäusen
Die Geistermühle
Anhang
Der Autor
Illustrationen
Einem kretischen Märchen nacherzählt und in den Schwäbischen Wald übertragen.
Die Mühle ist alt, uralt ist sie.
Die Mühle ist so alt wie die Welt!
Und derjenige, der die Mühle besitzt,
Der ist auch der Besitzer der Welt.
Vor langer Zeit – es muss lange vor der Zeit gewesen sein, als hier die Kelten in den Tälern siedelten, und unseren Flüssen, der Rems, der Murr und dem Neckar und unseren Bächen, der Rot und dem Zainbach ihre Namen gaben – stritten sich der Herrgott und der Teufel – der Gottseibeiuns – darüber, wer nun eigentlich der Herr der Mühle – und somit der Welt – sein sollte.
Lange ging der Streit hin und her, bis es dem Herrgott zu lästig und zu dumm wurde. Er ritzte mit einem Quarzstein über der Türe, die in die Mühle führte, das Kreuzeszeichen in die Mauer, und damit war dem Teufel der Zugang zur Mühle verwehrt.
Der schlich jammernd und anklagend um die Mühle herum, und bettelte Gott an, ihm wenigstens einen kleinen Teil der Mühle wieder zurückzugeben. Und der Herrgott des Gejammers müde, ließ sich beschwatzen und ließ sich dazu herumkriegen, zu sagen: Gut! All das Korn, welches die Bauern zum Mahlen in die Mühle bringen, das beim Ausleeren in den Säcken zurück bleibt, soll dir gehören. Und all der Schrot und der Grieß und das Mehl, das in den Ecken und Ritzen der Rohre und Kästen beim Mahlen kleben bleibt, sollen dein sein.
Dem Teufel war es recht so, und er trollte sich.
Und der Herrgott hatte wohl einen großen Fehler gemacht.
Der Teufel ging und stieg draußen, dort wo der Mühlbach aus dem Gebüsch herauskommt, auf einen Erlenbaum. Von dort aus konnte er gerade durchs Mühlfenster zum Mahlgang sehen und den Müller bei seiner Arbeit beobachten, und aufpassen, dass ihm der Müller immer all das, was ihm zustand, auch zukommen ließ.
Er war mit dem, was er erreicht hatte, wohl zufrieden. Nur der blaue Himmel, der sich im Mühlbach spiegelte, machte ihn unruhig, denn das erinnerte ihn immer wieder daran, dass er eben doch nicht der Herr der Mühle – und der Welt – war.
Seit damals müssen alle Mühlen, die neu gebaut werden, so gebaut werden, dass zwischen dem Erlenbaum, dem Mühlfenster und dem Mahlgang eine gerade Linie ist, damit der Teufel von seinem Platz im Erlenbaum jederzeit den Müller beobachten kann, und sehen kann, dass er ihn nicht übers Ohr haut.
Und seit damals hat der Müller die undankbare Aufgabe, zwischen dem Herrgott und dem Teufel, zwischen Gut und Böse, zu entscheiden.
Blick vom Erlenbaum durchs Fenster zum Mahlgang. Meuschenmühle, ca. 1980.
Dr Müllersfritz em Erlagrond1
Isch manchmal übel dra.
Er schaffet fleißig, tuat sich om2,
Ond mahlt au – wenn er ka.
Doch fehlt 's ehm halt am Wasser oft,
Ond 's Rad stoht tägweis3 still.
Es dreht sich oft bloß halba rom,
Wie 's Wasser eba will.
Dem Müller, wo 's4 am Wasser fehlt,
Fehlt 's meischtens au am Wei5,
Ond wo sich 's Rad so langsam dreht,
Da ka koi Wohlschtand sei.
mündlich überliefert
1 Erlengrund
2 „tut sich um“ – bemüht sich
3 tagelang
4 „wo ‘s“ – schwäbisch: „dem es“
5 Wein
Die Geschichte der Hundsberger Sägmühle beginnt mit einem heftigen Streit:
Am 11. Juni 1729 wird Hans Wahlen und Georg Waibel zu Hundsberg wie auch Jacob Wahlen aufm Sixtenhof auf ihr untertänigstes Supplizieren6 und Ansuchen, an ersagtem Hans Wahlens eigenem Seelein und das dahin geleit wordenen Eulenbächlein eine Sägmühle zu erbauen, von der hochgeborenen und gnädigster Herrschaft von Solms-Assenheim, gnädigst permittieret7 und verwilliget.
Der Hainlesmüller, Elias Bareiß, dessen Mühle unterhalb der genannten Hundsberger Sägmühle liegt, und die ebenfalls zum Besitz der Hochgräflichen Sontheimschen Herrschaft gehört, erhebt nun „untertänigst“ dagegen Einspruch, und bittet, um guter Nachbarschaft willen, zu beschließen, bei diesem Sägmühlenbau bei der Stauung des Seeleins eine Obergrenze festzulegen, damit dem Hainlesmüller Elias Bareiß „durch gänzliche Entwendung oder langwährige Aufhaltung und hohe Schwellung des Wassers kein sonderlicher Schaden zugefügt werden solle“.
Actum, Gaildorf den 16. Sept. 1746
Erschiene vor allhiesiger Solms-Assenheimische Kanzlei abermalen Michel Waibel vor sich und namens Gottfried Wahl von Hundsberg und Jacob Wahlen vom Stixtenhof als sämliche Eigentümer der Sägmühle bei Hundsberg, und zeigte an, was maßen der Hainlesmüller Elias Bareiss sich abermalen unterstanden, auf diesherrschaftlichem Grund und Boden die Schutzbretter von dem Seelein, worinnen sie das Wasser zu erwähnter ihrer Sägmühle sammeln müßten, eigenmächtigerweis vor ungefähr 14 Tagen wegzunehmen und gar in die Heinlesmühle zu tragen, so dass solches Seelein bishere ganz trocken stände und sie Eigentümer ersagter Sägmühle, wovorn sie jedoch die Herrschaftl. pflichtgemäßen praestanda8 geben müßten, und gebrauchen könnten. Und obwohl Er Anzeiger und die Mitteilung habe verschiedene mal und noch gestern ersagten Hainlesmüller gütlich erinnert hätten, die Schutzbretter ohne größere Weitläufigkeit wieder herauszugeben, damit sie die ihnen gnädigst concedierte Sägmühle ohne fernere Hindernis gebrauchen könnten, so hätten sie jedoch bei diesem hartnäckigen und gwalttätigen Mann nichts ausrichten können, sondern derselbe hätte sich vielmehr bedrohlich vernehmen lassen. Er fragte nach keinem Beamten nichts, sondern ginge gerade vor gnädigste Herrschaften, und wann ein oder zwei von Hundsberg kämen und wollten ihn bei seiner Tathandlung hindern, so wolle er sie sämtlich über den Haufen schlagen. Wann sie nun solchergestalt in dem Gebrauch der ihnen gnädigst verstatteten Sägmühle turbieret9, aus ersagten Bareissen Tathandlungen und Drohungen auch besorglich ein größeres Unglück entstehen könnte; So wollte er für sich und namens seiner Consorten nachmal gebeten haben, sich ihrer rechtlich anzunehmen, damit sie bei dem Gebrauch ihrer Sägmühle nicht weiter turbieret, sondern ihnen vielmehr der bisherige Schaden und Unkosten wieder ersetzt werden möchte.
6 Bitten lassen
7 erlaubt
8 Pflichtleistung oder Abgabe
9 gestört
Von Säge- oder Schneide-Mühlen
Die Säge- oder Schneide-Mühlen, welche auch einiger Orten Bret-Mühlen genannt werden, sind ein sehr nutzbares Stück der Hauß-Wirthschafft, wo man nemlich viel haubares Gehölze in der Nähe haben kan, sonderlich wann große Städte und Märkte nicht weit entfernet, wo es gemeiniglich viel Tischler, Zimmerleute und dergleichen Handwerker giebet, welche Pfosten, Bretter und Latten zu ihrer Nothdurfft bedürffen.10
Die abgelegene Vaihinghöfer Sägmühle mit ihrem ausgefallenen, jedoch durchaus berechtigten Namen „Hummelgautsche“11 hatte einen Sonderstatus. Sie war fast so etwas wie ein befriedeter Ort, an dem man auch einmal etwas anderes machen konnte, als das Übliche. Etwas, das vielleicht auch einmal gegen die Ehre eines rechten „Sägers“ (Sägmüllers) ging, dass man etwas so machte, wie man es eigentlich nicht machte.
Die Hummelgautsche, so urteilte man abfällig, die war doch nicht voll zu nehmen, da gab es nicht einmal elektrisches Licht! Man erwartete nicht unbedingt, dass die Produkte aus dieser Mühle immer so hundertprozentig perfekt waren. Man war zufrieden, wenn man überhaupt etwas davon bekam.
Es war auch ein Ort, an dem sich auch einmal etwas zwielichtige Gestalten für einige Zeit aufhalten konnten, ohne dass gleich die Polizei auftauchte.
Da war der Waldmattes, der in unregelmäßigen Abständen im damals zur Hummelgautsche gehörenden kleinen Häuschen, wohl mit Einwilligung vom Vaihingbauer Müller, nächtigte. Ein eiserner Ofen mit der Jahreszahl 1842 war im Häuschen aufgestellt, und Holz war immer genügend vorhanden. Hier konnte der Waldmattes im Winter ein paar Tage zubringen und sich aufwärmen, bevor er mit unbekanntem Ziel weiterzog. Wer er war, weiß heute keiner mehr zu sagen. Wer wusste es damals?12
Hier hat man mit einem Hochgang, einer Einblattsäge, Balken, Dielen und Bretter gesägt. Beim Hochgang ist in einem Rahmen, dem sogenannten Gatter, im Gegensatz zum Vollgatter nur ein Sägeblatt eingespannt. Das Gatter wird mit einer Stelze auf- und abwärts bewegt. Die Stelze ist im unteren Stockwerk auf einer Kurbel exzentrisch gelagert, und wenn sich diese, vom Wasserrad angetrieben, dreht, so kommt eben diese Auf- und Abwärtsbewegung, das „Gautschen“ zustande.
Zwischen Wasserrad und Kurbelwelle ist ein Zahnrad- und Riemengetriebe eingefügt, das die Drehzahl des Wasserrades von fünf Umdrehungen in der Minute auf ungefähr 80 Umdrehungen bringt. Schneller durfte es wiederum auch nicht laufen, da gab es eine alte Vorschrift, damit nichts „heiß lief“, und die Sägmühle kein Feuer fing und abbrannte.13
Der Stamm, der zu Bretter oder Dielen gesägt werden soll, ist mit dem „Geißfuß“ auf einen Wagen gespannt. Der Wagen bewegt sich mittels eines Vorschubs langsam vorwärts in das Sägeblatt hinein. Der Vorschub ist ähnlich wie eine Kirchturmuhr ohne Pendel. Ein wichtiges Teil ist die „Schärre“, eine Klaue aus Metall, die das Zurücklaufen des Vorschubs verhindert, eine Rücklaufsperre.14
Es kann immer nur ein Brett geschnitten werden. Dann wird der Wagen wieder mit dem Stamm zurückgefahren. Der Stamm wird um die Brettstärke, die gesägt werden soll, verschoben, wieder festgespannt, und der nächste Schnitt kann beginnen. Schwierig war immer der letzte Schnitt, wenn nur noch ein Brett und eine Schwarte da waren. Da war es schwer, einen ordentlichen Halt zu bekommen. Die letzten zehn Zentimeter des Stammes können wegen der Halterung, dem Geißfuß, nicht gesägt werden, sie werden abgerissen oder abgespalten. Im Prinzip laufen die heutigen Vollgatter in den Sägemühlen noch genauso.15
Bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts wurde hier zum Antrieb ein Fluterrad16 verwendet. Die Kurbel saß direkt auf der Wasserradwelle, und das Rädchen lief so schnell, dass das Wasser haushoch spritzte. Aber es war kein Getriebe notwendig.
Dadurch, dass das Rad der Hummelgautsche nur 94 cm Durchmesser hatte, lag die Wasserradwelle, mit der Kurbel darauf, viel tiefer als heute. Deshalb war die Stelze wesentlich länger, etwa 4,5 bis fünf Meter.
10 Jacob Leupolds Theatrum Machinarum Molarium von 1735.
11 Helmut Glock †, Welzheim. Tafel an der Hummelgautsche.
12 Erzählt von Gerhard Stettner, Hellershof, 2006.
13 Nach Eberhard Bohn. Vorschrift nicht mehr auffindbar.
14 Erzählt von Fritz Bareiß † von der Ebersbergmühle, 2006.
15 An der Hummelgautsche heute noch zu sehen.
16 Siehe nachfolgendes Kapitel.
Das Fluter-, Flater-, oder auch Pfladerrad wird in verschiedenen Triebwerksakten fälschlicherweise als Flatterrad bezeichnet. Flattern tun Vögel in der Luft, Gänse und Enten fladern schwäbisch auch „pfladern“ im seichten Wasser.
Im Grimm’schen Wörterbuch kommt unter dem Begriff flattern (fladern flederen) das Zitat: „Das Flattern in der Luft gleicht dem Plätschern im Wasser“. Ein weiteres Zitat: „Der Knese flätert sein Platt wie eine Mühle“.
Das heute noch teilweise eingesetzte „Waschel“ im Allgäu und in den Alpen (z. B. in Gerstruben bei Oberstdorf) weist ebenfalls zum Wasser. Waschel und Pfladerrad sind sich sehr ähnlich und sind, bzw. waren, für den gleichen Zweck im Einsatz. Möglicherweise stammen beide Begriffe vom selben Stamm ab, aber das soll hier nicht untersucht werden.
Durch den „Schusskähner“ – ein schwäbischer Ausdruck ist dafür nicht mehr bekannt – wurde das Wasser in einer zuerst flachen, dann nach einem Knick mit 60 bis 70 Grad steilen Rinne mit hoher Geschwindigkeit (drei Meter pro Sekunde) auf die Schaufeln im unteren Teil des Rädchens (unterschlächtig) gelenkt, und brachte dieses auf ca. 80 bis 100 Umdrehungen pro Minute.
Bei dieser Drehzahl war zum Antrieb eines Sägegatters keine Übersetzung notwendig. Da die Schaufeln – meist acht bis sechzehn Stück – radial gestellt waren, nahmen diese bei der hohen Geschwindigkeit viel Wasser mit nach oben, wie ein Ventilator ohne Gehäuse, und die Rädchen spritzten haushoch.
Nach dem Rädchen floss das Wasser im „Bäderich“ – das war eine circa acht Meter lange Holzrinne – ab.
War kein Bäderich angebracht, spülte das Wasser unter dem Rad den Boden aus. Die ausgespülte Erde setzte sich kurz dahinter wieder ab, und es baute sich ein Damm auf und das Wasser konnte nicht mehr abfließen. Das Wasser staute sich unter das Rad und stellte es schließlich ab.
Der Wirkungsgrad des Fladerrädchens war sehr schlecht, und entsprechend schlecht war seine Leistung. Aber es war billig. Deshalb wurden die Räder, als sich andere Möglichkeiten boten, aufgegeben und meistens durch große Wasserräder ersetzt. Oder die Sägen wurden in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts aufgegeben.
Bei uns im Welzheimer Wald waren unter anderem in der Hummelgautsche, Heinlesmühle, Menzlesmühle, Ebersberger Mühle und Meuschenmühle solche Räder in Betrieb.
Pfladerrad
Pfladerrad an der Ebersbergmühle im Schwäbischen Wald, um 1920
Knappe zehn Jahre nach Ende des verheerenden Dreißigjährigen Krieges versuchte die Adelberger Verwaltung, welcher Kirchenkirnberg damals unterstellt war, wieder geordnete Verhältnisse zu schaffen und wenigstens ansatzweise eine funktionierende Wirtschaft aufzubauen.
Am „Sibenzehenden Monatstag Decembri, Anno Sechzehenhundert, Fünffzig und Sechse“ bittet der Kirchenkirnberger Bauer Wilhelm Lauinger den „durchleuchtig Hochgebohrene Fürst und Herr, Herr, Eberhardt zu Würtemberg und Töckh [...] eine „Neuen Seeg Mühlin erbauen zu dürfen und dafür usser Gnaden (umsonst) sechzig Bau Stämme zu erhalten“.
Als Gegenleistung verspricht er: „alleinig aus der Herrschafft und des Closters angehörigen Waldungen [Bäume zu] nemmen, Vor Jeden Baum, Sechzehen Creuzer [zu] bezahlen und andersstwo nirgendt ainigen Baum erkauffen“.
„Hochgedacht gnädiger Herrschafft mehrers nicht, als Ein Creuzer, vom Schnitt [zu] nemmen“. Außerdem wolle er jährlich einen Gulden Pacht ans Kloster zu zahlen.
Am 27t Februaary, Anno 1657 wird von Eberhardt, Herzog von Würtemberg, der Eingang des Gesuchs zum Bau einer neuen Seegmühl von Wilhelm Laubinger, bestädigt und auch genehmigt.
Anscheinend übernimmt noch im selben Jahr Hanns Weller „die Seegmühle“ zu den von Lauinger ausgehandelten Bedingungen. Es wird noch drauf hingewiesen: „Als wollen wir Ihnen in seinem Begehren... gnädig willfahrt haben, mit Befehld, fürauß alles das Jenige fleißig [zu] beobachten“.
Weiter wird in den Kirchenbüchern Kirchenkirnbergs von einer „Christina, geb. 8.9.1782, Tochter des Joh. Georg Ackermann, Sägmüller allhie“ berichtet
1824 ist eine Sägmühle am „Zahnbach“ erwähnt. Besitzer je ½ Friedrich Welz mit Ehefrau Dorothea, geb. Schönleber, später, 1833 Gottlob Welz und ½ Hugo Horn, Kronenwirt in Murrhardt. Außerdem sind in der Zeit noch Teilhaber: Michel Nibel von Vichberg17, Friedrich Bohn von Kirchenkirnberg, und noch einige andere.
1843 kauft der Bauer Christian Schwarz zusammen mit einigen Genossen aus Kirchenkirnberg die Mühle, „die sich in äußerst schlechtem Zustand befand“. Sie wurde 1844 von ihnen ohne Genehmigung abgerissen und wieder neu aufgebaut. Dabei wurden auch, unerlaubter Weise, die Außenwände, nicht der allgemeinen Vorschrift entsprechend, ausgeführt. Darüber wird in den Mühlakten der Kirchenkirnberger Mahlmühle berichtet, und der Schriftwechsel zwischen dem Bauern Schwarz, dem Oberamt Welzheim und der Kreisbaubehörde des Jagstkreises in Ellwangen dargelegt. Die Akten der Sägmühle sind in den Akten der Kirnberger Mühle untergegangen, und wurden dort bisher nicht beachtet.
An die
Königliche Kreis-Regierung
Bericht
Des Königlichen Oberamts Welzheim
Betreffend
Das Baugesuch des Christian Schwarz und
Genossen von Kirchenkirnberg
Welzheim, den 7. Februar l845
Unter Rück Anschluß der Communicate mit
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