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Magisterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ), Sprache: Deutsch, Abstract: Public Relations werden von rechtlichen Bestimmungen mit geprägt. Diese können als Teil des Normenkontextes dargestellt werden, welcher den äußersten Kreis eines Modells der „Kontexte der Public Relations – Gegenstände der PR-Forschung“ ausmacht. Dieses Modell, angelehnt an Weischenbergs Modell des Journalismus (2004), zeigt Bedingungen auf, die PR-Handeln beeinflussen. So bestimmt das Verfassungsrecht ganz wesentlich, was die PR der Regierung leisten soll und leisten darf, da die Regierung als Staatsorgan unmittelbar an das Grundgesetz und die Rechtsprechung des BVerfG gebunden ist. Damit unterscheidet sich die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit ganz grundlegend von der PR von Parteien oder Wirtschaftsunternehmen. Die grundlegende Zielsetzung der Verfassung liegt in der Eingrenzung und Kontrolle staatlicher Macht sowie im Schutz der in einem Staat zusammengeschlossenen Individuen liegt. Der Staat muss insbesondere das Prinzip der Volkssouveränität, des sozialen Rechtsstaats, sowie die Kompetenzordnung des Grundgesetzes beachten. Aus diesen Prinzipien ergeben sich einerseits Aufgaben, andererseits Grenzen der Regierungs-PR. So kommt dieser eine bedeutende Rolle als Vermittler zwischen den Interessen der Bürger und den Entscheidungen der Regierung zu: Eine funktionierende Demokratie bedarf der aktiven Mitgestaltung und eines grundsätzlichen Einverständnisses der Bürger mit der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung. Gleichzeitig verlangen das Demokratieprinzip sowie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit die Begrenzung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit, etwa was die Einflussnahme auf den Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes oder die Grundrechte der von Informationshandeln betroffenen Parteien oder Bürger angeht. Hinsichtlich der Kompetenzaufteilung ist juristisch umstritten, welche Zuständigkeiten der Bundesregierung im Rahmen ihrer Staatsleitungsaufgabe und im Bund-Länder-Verhältnis zukommen, sofern sie nicht durch spezielle Gesetze ausdrücklich zu Informationshandeln ermächtigt wird. Die Legitimität der Regierungs-PR hängt grundsätzlich davon ab, dass sie sich auf einer Aufgabenzuweisung der Verfassung stützen kann und innerhalb der ihr gesetzten Grenzen gehalten wird. Regierungs-PR findet somit im Spannungsfeld zwischen Parteiinteressen und Gemeinwohl, zwischen staatlichem Neutralitätsgebot und Informationspflicht, zwischen demokratisch gebotener Verständniswerbung und der Gefahr des Machtmissbrauchs statt.
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