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Beschreibung

Das Bedrohungsmanagement ist schweizweit vorangeschritten. Die Kantone haben entsprechende Strukturen geschaffen, die sich an 2022 eingeführten Qualitätsstandards orientieren. Seit Anfang November 2023 liegt erstmals eine gesamtschweizerische Übersicht zum Stand der Umsetzungsarbeiten vor. Die Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung der Häuslichen Gewalt sowie der Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sind mitunter für diese Entwicklungen ausschlaggebend. Bedrohungsmanagement ist eine ausgesprochene Verbundaufgabe. Das gemeinsame Verständnis zur interdisziplinären Zusammenarbeit ist von zentraler Bedeutung. Die Beiträge im Tagungsband zeigen die Entwicklungen auf. Sie geben Einblicke in Ansätze der Prävention von Gewalt, Best Practices und Studienresultate.

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Fachtagung Bedrohungsmanagement - Reflexion zum Stand der Entwicklungen beim Bedrohungsmanagement Copyright © by Christian Schwarzenegger und Reinhard Brunner is licensed under a Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung 4.0 International, except where otherwise noted.

© 2024 – CC BY-NC-ND (Werk), CC BY-SA (Text)

Herausgeber: Christian Schwarzenegger, Reinhard Brunner – Europa Institut an der Universität ZürichVerlag: EIZ Publishing (eizpublishing.ch)Produktion, Satz & Vertrieb:buchundnetz.comISBN:978-3-03805-692-8 (Print – Softcover)978-3-03805-693-5 (PDF)978-3-03805-694-2 (ePub)DOI: https://doi.org/10.36862/eiz-692Version: 1.00 – 20240610

Das Werk ist als gedrucktes Buch und als Open-Access-Publikation in verschiedenen digitalen Formaten verfügbar: https://eizpublishing.ch/publikationen/fachtagung-bedrohungsmanagement-​reflexion-zum-stand-der-entwicklungen-beim-bedrohungsmanagement/.

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Vorwort

Im Verlauf der letzten Jahre sind die Entwicklungen für den Aufbau von umfassenden Bedrohungsmanagement-Strukturen schweizweit weiter vorangeschritten. Im Verlauf von 2022 wurden Qualitätsstandards definiert und auf politischer Ebene zur Umsetzung in den Kantonen empfohlen. Die Handlungsfelder der Roadmap gegen Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen sowie der Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention haben diese Anstrengungen forciert. Die Übersicht zum Stand der Umsetzungen in den Kantonen steht seit November 2023 auf der Webseite der Schweizerischen Kriminalprävention zur Verfügung. Im Kanton Zürich hat die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt weiterhin höchste Priorität. Der Regierungsrat manifestierte dies in seinem Beschluss zur Schwerpunkbildung in der Strafverfolgung für die Legislaturperiode 2023 bis 2026 (RRB 351/2023). Das gemeinsame Verständnis zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Rahmen des Kantonalen Bedrohungsmanagement soll weiter gefördert und in der gesamten Kette der Strafverfolgung noch besser zu verankert werden.

Die Fachtagung vom 2. November 2023 sollte Einblicke zum Stand der Entwicklungen beim Bedrohungsmanagement in ausgewählten Themen geben sowie neue Ansätze der Prävention von Gewalt, Best Practices und Erkenntnisse aus der Wissenschaft aufzeigen. Die Veranstaltung diente zudem als Plattform für den Austausch und zur Stärkung der Vernetzung unter den Fachpersonen und Partnerorganisationen.

Die Beiträge der Referent*innen bilden den vorliegenden Sammelband.

Major Reinhard Brunner, Chef Präventionsabteilung der Kantonspolizei Zürich, erläutert die Entwicklungen auf der Grundlage der Roadmap gegen Häusliche Gewalt, namentlich den Handlungsfeldern „Bedrohungsmanagement“ und „Technische Mittel“. Er gewährt einen kurzen Einblick in eine Studienreise nach Spanien zur Besichtigung des dortigen Modells des Electronic Monitoring (EM).

MLaw Michael Bühl, Abteilungsleiter Alternativer Strafvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich, beleuchtet die Umsetzung des Electronic Monitoring im Kanton Zürich. Er erklärt die verschiedenen Anwendungsbereiche und Rechtsgrundlagen und stellt das Pilotprojekt „Dynamisches Electronic Monitoring“ in Fällen von Häuslicher Gewalt vor.

Fw mbA Philippe Vogt, Spezialist/Referent für Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Waadt, präsentiert den Stand der Umsetzungen sowie Schwerpunkte (Schlaglichter) bei den Aufbauarbeiten des Bedrohungsmanagements in den Kantonen der Romandie.

Massimo Bonato, Sozialarbeiter FH, Abteilungsleiter Sozialdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt, informiert über die Handlungsfelder und Tätigkeiten des schweizweit einzigartigen Sozialdienstes der Kantonspolizei Basel-Stadt. Er beleuchtet unter anderem die Schnittstellen und die Zusammenarbeit mit dem Bedrohungsmanagement.

lic. iur. Alexandra Ott Müller, Leitende Jugendanwältin der Jugendanwaltschaft Winterthur, erläutert die Aufgaben und Möglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege. Sie gibt Einblicke in die Grundzüge des Jugendstrafrechts, die Organisation und Arbeitsweise der Jugendstrafrechtspflege im Kanton Zürich, die Sanktionen, Schutzmassnahmen und Strafen im Jugendbereich.

M. Sc. May Beyli, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, beleuchtet die Erfahrungen und Erkenntnisse aus forensischer Sicht mit Kindern und Jugendlichen im Umfeld von Gewalt. Sie legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen bei Betroffenheit von Häuslicher Gewalt.

Prof. Dr. iur. Nora Markwalder, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstrafrechts an der Universität St. Gallen, präsentiert die Ergebnisse einer Studie der Universität St. Gallen im Auftrag von Amnesty International zum Umgang mit gefährdenden Personen im Kantonalen Bedrohungsmanagement. Die Studienergebnisse sind dem Bericht zu entnehmen: <https://www.alexandria.​unisg.ch/entities/publication/5d5363d6-d0ab-4bce-81d5-285b325fd​a58/​details>.

Für das gute Gelingen der Fachtagung und der Veröffentlichung dieses Bandes möchten wir Tiziana Rigamonti für die professionelle Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie Petra Bitterli, Janick Elsener und Leonie von Dach für die Unterstützung bei der Fertigstellung dieses Tagungsbandes herzlich danken.

Zürich, im Mai 2024 Christian Schwarzenegger/Reinhard Brunner

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Inhaltsübersicht

Roadmap Häusliche Gewalt: Handlungsfelder Bedrohungsmanagement und technische Mittel mit einem Seitenblick nach Spanien

Reinhard Brunner, Chef Präventionsabteilung, Kantonspolizei Zürich

Electronic Monitoring in Fällen von Häuslicher Gewalt

Michael Bühl, Abteilungsleiter Alternativer Strafvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste, Kanton Zürich

Schlaglichter zum Bedrohungsmanagement in der Romandie

Philippe Vogt, Spezialist/Referent für Bedrohungsmanagement, Kantonspolizei Waadt

Soziale Arbeit als integrierter Bestandteil der Polizei

Massimo Bonato, Sozialarbeiter FH, Abteilungsleiter Sozialdienst, Kantonspolizei Basel-Stadt

Kinder und Jugendliche im Umfeld von Gewalt – Erfahrungen und Erkenntnisse aus forensischer Sicht

May Beyli, Leitung Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management (FFA), Psychiatrische Universitätsklinik Zürich Prof. Dr. Elmar Habermeyer, Direktor, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich

Kinder und Jugendliche im Umfeld von Gewalt – Aufgaben und Möglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege

Alexandra Ott Müller, Leitende Jugendanwältin, Jugendanwaltschaft WinterthurSven Zimmerlin, ehem. Oberjugendanwalt des Kantons Zürich, Lehrbeauftragter für Strafrecht und Strafprozessrecht an der UZH

Roadmap Häusliche Gewalt: Handlungsfelder Bedrohungsmanagement und technische Mittel mit einem Seitenblick nach Spanien

Reinhard Brunner

Inhalt

EinleitungVorstösse auf politischer EbenePostulat 19.4369 ArslanStrategischer Dialog „Häusliche Gewalt“Roadmap von Bund und KantonenHandlungsfeld 3:  BedrohungsmanagementAuszug aus der RoadmapQualitätsstandards entlang des Bedrohungsmanagement-ProzessesGrundlagenpapier zur Definition von QualitätsstandardsEinführung eines Controlling-InstrumentsStand der Entwicklungen in den KantonenHandlungsfeld 4: Technische MittelAuszug aus der RoadmapEM-Modell in Spanien / Studienreise nach Spanien/MadridDynamisches Electronic Monitoring; PilotprojektLiteraturverzeichnis

Einleitung

An der letztjährigen Fachtagung Bedrohungsmanagement (November 2022) zum Thema „Umsetzung Istanbul-Konvention“[1] skizzierte ich zum Abschluss der Veranstaltung im Sinne eines Ausblicks die weiteren Entwicklungen beim Bedrohungsmanagement, namentlich die Einführung von schweizweiten Qualitätsstandards. Dem Buchband[2] zu dieser Veranstaltung sind die entsprechenden Ausführungen zu entnehmen. Im Folgenden werde ich daran anknüpfen und einzelne Aspekte nochmals aufgreifen, die dazu beigetragen haben, dass wesentliche Entwicklungsschritte umgesetzt werden konnten. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen (1.) Bedrohungsmanagement und (2.) Technische Mittel, welche u.a. als Handlungsfelder in der sogenannten Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung der Häuslichen Gewalt aufgeführt sind.

Vorstösse auf politischer Ebene

Postulat 19.4369 Arslan

Gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS)[3] ist der Anteil von vollendeten Tötungsdelikten im häuslichen Bereich in der Schweiz seit Jahren sehr hoch. 2022 wurden in diesem Kontext 25 vollendete Tötungsdelikte registriert (2021: 23). Dies entspricht 59,5% aller polizeilich registrierten vollendeten Tötungsdelikte in der Schweiz (Total: 42).

Um diesem Phänomen zu begegnen, hat Frau Nationalrätin Sibel Arslan am 27. September 2019 das Postulat 19.4369 „Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei Häuslicher Gewalt“[4] eingereicht. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass in der Schweiz im Schnitt alle zwei Wochen eine Frau durch die Gewalt eines Mannes ihr Leben verliere. Dies erfordere endlich griffige Massnahmen zur Beendigung dieser Situation.

Nach Annahme des Postulats durch den Nationalrat am 20. Dezember 2019 wurde der Bundesrat beauftragt, Instrumente zu einem wirksameren Opferschutz bei sogenannten Hochrisikofällen von Häuslicher Gewalt zu prüfen. Die Erfahrungen von allen relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich des Gewaltschutzes sollen zur Klärung der nachstehenden Fragen miteinbezogen werden:

Welche Instrumente für einen wirksameren Opferschutz bei Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt gibt es?Gibt es gute Beispiele aus anderen Ländern?Welche Instrumente haben welche Vor- und Nachteile für den Schutz des Opfers?Wie wirken sich welche Instrumente auf das Opfer selbst aus?Welche technischen Grenzen gibt es?Wo sind die Grenzen in der Umsetzung?

Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Ausführung der Arbeiten. Dieses erteilte sodann dem Bundesamt für Justiz (BJ) den Auftrag, den geforderten Bericht in Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe – Einsitzende von verschiedenen Behörden und Institutionen von Bund und Kantonen – zu erarbeiten. Zur Klärung der im Postulat aufgeworfenen Fragen zu den technischen Mitteln erteilte das BJ dem Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern den entsprechenden Auftrag. Weitere Ausführungen dazu folgen unten, V.2.

Strategischer Dialog „Häusliche Gewalt“

Ergänzend zu den erwähnten Arbeiten initiierte Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter – damals noch in der Funktion als Vorsteherin des EJPD – einen Strategischen Dialog „Häusliche Gewalt“. Auf ihre Einladung setzten sich alle relevanten Akteurinnen und Akteure am 30. April 2021 in Bern an einen Tisch. Zum Ende der Veranstaltung unterzeichneten Bund und Kantone eine Roadmap, in welcher konkrete Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt verpflichtend festgehalten wurden.[5]

Roadmap von Bund und Kantonen

Der Strategische Dialog „Häusliche Gewalt“ schaffte die Möglichkeit, dass sich die politischen Akteurinnen und Akteure von Bund und Kantonen vertieft über ihre Erfahrungen und die vordringlichen Handlungsfelder austauschen konnten. Dabei wurde erkannt, dass insbesondere im Vollzug von Massnahmen Handlungsbedarf besteht und bisherige Anstrengungen fortgesetzt und verstärkt werden müssen. Noch bestehende Lücken wurden u.a. insbesondere in den drei Handlungsfeldern Bedrohungsmanagement, technische Mittel und der Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für Opfer erkannt.

Mit der Verabschiedung der Roadmap wurden dann konkrete Massnahmen in den nachstehenden zehn Handlungsfeldern festgelegt:

Gemeinsames und koordiniertes VorgehenPräventionsarbeit im Bereich Information, Sensibilisierung, ErziehungBedrohungsmanagementTechnische MittelZentrale Telefonnummer für Opfer von StraftatenBetreuung des OpfersSchutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sindArbeit mit gewaltausübenden PersonenWeiterbildungRechtlicher Rahmen zu häuslicher Gewalt

Auf politischer Ebene wurde damit deutlich manifestiert, dass die Häusliche Gewalt weiter reduziert und die Sicherheit der Opfer verbessert werden sollen. Die festgelegten Massnahmen sollen sich mit den Arbeiten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie dem am 22. Juni 2022 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan (NAP IK)[6] und den Optimierungsvorhaben in den Kantonen verschränken.

Unter der Leitung von Frau Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider – neue Vorsteherin des EJPD – haben sich am 26. Mai 2023 Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen in Bern getroffen und eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Massnahmen in der Roadmap gezogen. Ein entsprechender Zwischenbericht[7] wurde zur Kenntnis genommen. Die politischen Akteurinnen und Akteure haben des Weiteren beschlossen, die Roadmap mit dem Addendum[8] „Sexuelle Gewalt“[9] zu erweitern. „Wir wollen ein klares Zeichen setzen: Häusliche und sexuelle Gewalt wird in der Schweiz nicht toleriert“, so das Statement der Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider gegenüber den Medien anlässlich der Veranstaltung.[10] 

Handlungsfeld 3: Bedrohungsmanagement

Auszug aus der Roadmap

Handlungsfeld 3: Bedrohungsmanagement

Die frühzeitige Erkennung heikler Situationen ist ein Schlüsselprozess zur Verhinderung von Gewalttaten. Bestimmte Verhaltensweisen können darauf hinweisen, dass solche Handlungen unmittelbar drohen. Der Informationsaustausch zwischen Behörden und Institutionen bezüglich solcher Warnsignale ist von grösster Bedeutung. Daher sind kantonale Bedrohungsmanagementsysteme erforderlich, an denen verschiedene Behörden und Fachstellen beteiligt sind. Nur so können Gefahren rechtzeitig erkannt, das Risiko richtig eingeschätzt und koordinierte, interdisziplinäre Massnahmen zur Entschärfung der Situation eingeleitet werden. Die Einrichtung von Bedrohungsmanagementsystemen und die präventive Polizeiarbeit liegen in der Verantwortung der Kantone. Mehrere Kantone verfügen heute bereits über ein bewährtes Bedrohungsmanagement. Andere Kantone sind dabei, solche Systeme einzurichten. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) hat die Standards beschrieben, die ein kantonales Bedrohungsmanagement idealerweise erfüllen sollte.[11]

Es ist wichtig, dass alle Kantone über ein Bedrohungsmanagementsystem verfügen, das bestimmte Qualitätsstandards erfüllt.Das Bedrohungsmanagement, insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt, muss präventiv erfolgen und darf sich nicht auf Fälle beschränken, in denen das Risiko als hoch eingeschätzt wird.Bei der Risikobeurteilung muss die Sichtweise des Opfers in Bezug auf die Bedrohung berücksichtigt werden.

Folgende Massnahmen wurden festgehalten:

Die Kantone verpflichten sich, zur Verbesserung des Opferschutzes ein Bedrohungsmanagementsystem einzuführen, das Qualitätsstandards entspricht.