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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Note: 2, Philipps-Universität Marburg (Institut für Medienwissenschaft), Veranstaltung: Berufsfeld Filmtheater, Sprache: Deutsch, Abstract: „Der nachfolgende Film ist urheberrechtlich geschützt. Das Mitschneiden von Bild oder Ton während der Kinovorstellung ist eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Jeder – auch jeder Versuch – wird zur Anzeige gebracht" Textmarke vor dem Hauptfilm1 Diesen Hinweis kennt wohl jeder Kinobesucher in Deutschland. Er gehört sozusagen schon fast zu einem Kinobesuch dazu. Die Filmbranche versucht so das Phänomen der Filmpiraterie im Kino einzudämmen. Noch in den Neunzigern war dies kein Problem, denn die „Filmpiraterie ist ein vergleichsweise neues Phänomen“ (Dördrechter, 2006, S. 1). Am Anfang dieser Arbeit möchte ich somit den Begriff der Filmpiraterie genauer definieren und den geschichtlichen Hintergrund beziehungsweise Wandel klären. So nahmen zum Beispiel durch die Entwicklung des Internets die Raubkopien enorm zu. Man geht davon aus, „... dass 90 Prozent der Urheberrechtsverletzungen heute im Internet stattfinden...“ (Zukunft Kino Marketing GmbH).2 Dieser Umstand führt zu neuen rechtlichen Relevanzen rund um den Film, welche ich im Laufe dieser Arbeit ebenfalls klären werde. Die Rechte und die geplante Verwertungskette seitens der Filmverleiher werden so erheblich gestört. Filmproduzenten nennen deshalb eine unkontrollierte Verwertung ihrer Filme, bei der sie negative wirtschaftliche...
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