Kinder gehören den Eltern, nicht dem Staat - Rudolf Schmidheiny - E-Book

Kinder gehören den Eltern, nicht dem Staat E-Book

Rudolf Schmidheiny

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Beschreibung

Dieses Buch ist ein Plädoyer für selbstbewußte und eigenständige Elternschaft. Ebenso ist es eine Streitschrift gegen die weitverbreitete Staatshörigkeit, die mittlerweile erschreckende Ausmaße angenommen hat. Natürliche Elternschaft entsteht unabhängig von irgendwelchen staatlichen Institutionen. Lehrbefähigungsausweise und das damit verbundene "pädagogische Expertenwissen" sind Ausdruck einer ungeheuerlichen Anmaßung seitens staatlicher Scheinautoritäten und Machteliten. Dem schädigenden und Unrecht heraufbeschwörenden Eingriff ins private Familienleben mittels Schulzwang wird natürliche Elternschaft als Alternative gegenübergestellt. Leser finden in dieser Publikation Hinweise und Anregungen, um persönliche Möglichkeiten und Wege zum Ausstieg aus dem staatlichen Systemzwang, bzw. aus staatlich angeordneter Gesinnungskontrolle auszuloten. Das Buch ist ein Aufruf an alle - auch künftige - Eltern, sich nicht von gesetzlichem Schulzwang, von "staatlich Anerkanntem" oder von einem "staatlichen Bildungsauftrag" blenden zu lassen. Art und Inhalt von Bildung und Erziehung ihrer eigenen Kinder zu bestimmen, ist naturbedingt ausschließliche Elternsache; oder, wie es im deutschen Grundgesetz Art. 6.2 so trefflich heißt: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."

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Für Ehepaare wie Daniel und Ramona, Stefan und Jenny, die angefangen haben, sich ernsthaft mit Fragen zu beschäftigen, was aus ihren Kinder werden soll, wenn deren Bildung und Erziehung durch den staatlichen Schulbetrieb bestimmt bleiben.

Buchinhalt

Abweichende Meinungen werden immer dann unterdrückt, wenn sie besonders wichtig sind.

ROGER WILLEMSEN

Buchinhalt

Der Leser findet in der Einleitung einige Ausführungen zu einer Kindheitserfahrung des Verfassers, die zur Frage leitet, wem Kinder denn eigentlich gehören. Die so nie gestellte Frage holt den Vater von ins Schulalter eintretenden Kindern ein. Das Drängen eines lieben Freundes führt schließlich dazu, sich Jahrzehnte später der gefundenen Antwort in Buchform zu widmen.

Im TEIL I des Buches wird erklärt, was mit natürlicher Elternschaft gemeint ist. Das Verständnis natürlicher Elternschaft bildet den Boden für alle weiteren Überlegungen. Es ist der hell leuchtende Teil dieser Veröffentlichung.

TEIL II, bedeutend länger und mit dunklerer Thematik, handelt vom staatlichen Schulzwang. Es soll aufgezeigt werden, wie die uns umgebenden Strukturen, Gesetze, Regelungen und staatlichen Einrichtungen unsere freien Handlungsmöglichkeiten einschränken, wenn nicht gar ersticken. Wer nicht wie alle andern tickt, wird ausgelassen, übersehen, bekämpft, verlacht, verschrien, vor den Richter gezerrt und so weiter.

Die Probleme können für Eltern und Kinder im Staatsapparat selbst, in Strukturen und Gesetzen liegen, aber auch in Rechtsunkenntnis. Eine der Schwierigkeiten liegt im reduzierten Selbstverständnis von Eltern und in der falschen Selbsteinschätzung dessen, wozu sie natürlicherweise fähig sind. Die weltanschauliche Frage ist ausschlaggebend, um selbst geistige Orientierung zu finden, und um eigenen Kindern Boden unter die Füße geben zu können. Geschichtliche Ereignisse und Entwicklungen zur Entstehung staatlicher und überstaatlicher Institutionen bzw. Organisationen werden aufgerollt, um ein tieferes Verständnis für das zu gewinnen, was Familien heute als staatliches Korsett im Bereich von Bildung und Erziehung einengt.

Sehr bedeutsam ist es zu erkennen, daß nicht alle Rechte und Pflichten durch Gesetze entstehen. Damit verbunden ist die Klärung, wann Vorschriften lediglich legal, aber nicht legitim sind. Verschiedene Fragen des Rechtsverständnisses werden berührt.

Ein Ausblick will dazu ermutigen, anläßlich großer Herausforderungen keinesfalls klein beizugeben.

Das Nachwort verdeutlicht, daß die Frage nach der Zugehörigkeit der Kinder zu ihren Eltern zwar einfach zu beantworten ist, dies aber eine Reihe von weiteren Fragen nach sich zieht, die keine schnellen Antworten finden.

Schließlich führt es zur Aufforderung an den Leser, die Antworten auf Weltanschauungsfragen für sich und seine Kinder weder dem Zufall, und noch weniger der Schule zu überlassen.

Teil I Lebenserfüllung durch natürliche Elternschaft

„In diesen Familien, in denen keine die Familienmitglieder vereinende Produktivität – weder die gemeinsame Bebauung des Gartens noch gemeinsame Handarbeit in der abendlichen Wohnstube – mehr stattfindet und damit die natürlichste Gelegenheit zur Einführung der Kinder in das Geschäft des Lebens dahinfällt, in denen den Kindern zugleich die formenden Einflüsse der nachbarlichen Gemeinschaft und der Einbettung in die Natur fehlen, hier muss auch die Erziehung zu einem ewig diskutierten und fast unlösbaren Problem werden. Je mehr aber die Familienglieder – Eltern sowohl wie ältere Geschwister – als die natürlichen Erziehungs- und Lehrmeister ausfallen, um so mehr wird auf die Schule dieses Geschäft abgewälzt, während sie früher den Menschen als solchen in seiner allgemeinen Reife voraussetzen konnte. Da die Schule aber dieser Aufgabe nicht gewachsen sein kann, entsteht das aus endlosen Diskussionen und aus ebenso endlosen pädagogischen Experimenten wohlbekannte Schulproblem unserer Zeit, das durch das Bildungschaos unserer Zeit, durch das Überwuchern der Prüfungen und der blossen Abrichtungsmethoden des Unterrichts und durch spezifische Gebrechen des Schulwesens, vor allem des höheren, oft ins Unerträgliche verschärft wird“.

Nicht belästigt und beschwert wollen wir werden, sondern mit der Sicherung unseres Eigentums und unserer Rechte soll uns der Staat den Rücken freihalten, damit wir „die natürlichste Gelegenheit zur Einführung der Kinder in das Geschäft des Lebens … die formenden Einflüsse der nachbarlichen Gemeinschaft und der Einbettung in die Natur“ an die Hand nehmen können. WILHELM RÖPKE (1899–1966), Ökonom und Sozialphilosoph

Lebenserfüllung durch natürliche Elternschaft

Das Recht der Eltern, die Pflege und Erziehung des Kindes zu leiten, […] ist grundsätzlich unübertragbar, unverzichtbar und unverderblich und daher höchstpersönlicher Natur.18

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.19

Natürliche Elternschaft ist das positive, erste Teilthema meines Buches, und damit enthält dieser erste Teil das Wichtigste, was in dieser Veröffentlichung zu finden ist. Dieser Abschnitt befaßt sich mit der normalen, von der Natur vorgegebenen und seit Jahrtausenden gelebten Form der Nachkommenerzeugung und mit der Einführung aufwachsender Kinder in den Lebensalltag. Natürliche Elternschaft ist als Norm geltende Form des Zusammenschlusses des männlichen und weiblichen Geschlechts zu einem Ehepaar zu verstehen. Damit wird bewußt all das ausgegrenzt, was von dieser Norm abweicht. Dies erlaubt es, nicht durch Einwände und Ausnahmesituationen abgelenkt zu werden und sich dabei in tausenderlei Fragen zu verlieren. Es wird nicht bestritten, daß von dieser Norm abweichende Familiensituationen bestehen. Diese haben aber keinen Einfluß auf die Norm. Außerordentliche Familiensituationen sollten stets Anlaß geben, nach Möglichkeiten zu suchen, sich der Normalität so weit als möglich (wieder) zu nähern und anzuschließen. Die Norm ist ein Ideal, das selbst von intakten Familien nie hundertprozentig verwirklicht wird.

Wer sich diesem Verständnis natürlicher Elternschaft nicht anschließen kann oder will, mag aus der Lektüre dieses Buches trotzdem Nutzen ziehen, vielleicht nicht ganz in erhofftem Umfang.

18Die elterliche Gewalt in bezug auf die Person des Kindes (Art. 301–303 ZGB), U. TSCHÜMPERLIN, 1989, S. 50, zitiert bei LUCIEN CRIBLEZ, Erziehungsauftrag der Schule – Eingriff in die Erziehungsrechte der Familie?, Bern 2003, S. 7.

19 GRUNDGESETZ für die Bundesrepublik Deutschland, Mai 1949; Art. 6 Abs. 2, Satz 1.

Die Ehe als Gegebenheit natürlicher Elternschaft

Die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ist, seit es Menschen auf Erden gibt, die vom Schöpfer eingesetzte Ordnung und das Fundament lebensfähiger Familien. Nur eine solche Ehe schafft die Voraussetzungen, unter denen menschliche Nachkommen naturgemäß, in gesunder Beziehung zu beiden Geschlechtern, aufwachsen und gedeihen können. Kulturen, die diese Voraussetzungen nicht, oder nicht mehr erfüllen, nehmen daraus resultierende Nachteile in Kauf. Die Ehe ist eine auf lebenslängliche Treue beruhende, verläßliche Verbindung zwischen Mann und Frau. Diese Verbindung geht das Paar als Voraussetzung dafür ein, daß es zum Zeugungsakt kommen kann. Aus einsichtigen Gründen ist dies sinnvoll und nötig, unabhängig davon, was der Zeitgeist darüber denkt.

Natürliche Elternschaft setzt voraus, daß die Eheleute sich vertrauen (durch Treueversprechen vor Zeugen20). Durch das Treueversprechen haben beide Ehepartner Gewähr, daß beidseitig keine Absicht besteht, den anderen zu verraten, zu verführen, zu mißbrauchen, auszunützen oder gar zu verlassen. Diese gegenseitige Verpflichtung schafft eine Sphäre der Wertschätzung und der Sicherheit und ist somit nicht nur die beste Voraussetzung für die Zeugung neuen Lebens – sie ist Bedingung. Eine werdende Mutter soll sich nicht mit Fragen plagen müssen, ob ihr Mann ihr die Treue halten werde. Ebenso will der werdende Vater nicht im Zweifel darüber sein, ob die Einrichtung eines Heims, seine Vorbereitungen zur Vaterschaft, sich zuletzt als Reinfall erweisen könnten. Vor allem andern aber soll ein allfälliger Nachwuchs in einer Atmosphäre seelischer Stabilität, der Liebe, der Geborgenheit, der Sicherheit und der Unversehrtheit ausgetragen und schließlich in die Atmosphäre fester, verläßlicher Beziehungen hineingeboren werden.

Die liebende Begleitung des geheimnisvollen Werdens ihres ersten Kindes fördert den Prozeß des Zusammenwachsens eines Ehepaares ungemein.

Dabei ist die Harmonie zwischen Eheleuten nicht von Schwangerschaften abhängig oder bestimmt. Aber Kinder sind unbestritten eine Bereicherung für jedes Eheglück. Eine gelingende Ehe ist ein großes Geschenk. Für Eheleute sind Kinder eine lebenserfüllende Bereicherung.21

Während die Eheleute gemeinsamen aktiv und passiv auf die Geburt ihres Kindes warten, erarbeiten Väter und Mütter jene häuslichen Voraussetzungen, in denen ein oder mehrere Nachkommen willkommen und hoffentlich wohl eingebettet sein werden.

In aller Regel ist natürliche Elternschaft ein Menschenglück, das Eheleute gerne mit andern teilen. Familie, Nachbarn und Freunde werden in die Ankunft eines Sprößlings miteinbezogen. Insbesondere schließt das die Vorgängergeneration – die Eltern der jungen Eltern bzw. nachmaligen Großeltern – oder auch die Geschwister der Eltern mit ein. Die allgemein große Mobilisierung und Individualisierung, wie sie keine Generation vor uns kannte, trägt leider dazu bei, daß helfender Rat und spontan helfende Tat nahestehender Personen eher nur in Ausnahmefällen abrufbar sind. Jene spontanen Helfer stehen eben nicht nahe, sondern wohnen nicht selten weit entfernt und sind – je nachdem – unabkömmlich, sogar uninteressiert, sich zugunsten neu entstehender Familien und der darin aufwachsenden Kinder einzubringen. Noch nie blühte die Beratungsindustrie wie in der heutigen Zeit für angehende Mütter, Väter, Eltern, junge Mütter u. s. w., weil Eltern sich zuweilen rat- und hilflos allein gelassen fühlen.

Die Geburt ist der Anfangspunkt der Geschichte eines neuen Menschen, eines Menschen, der seine geheimnisvollen, nicht vorhersagbaren Wege ziehen wird und dabei nicht umhin kommt, fortan Höhen zu erklimmen und dazwischen liegende Täler zu durchschreiten.

20 Ein öffentliches Versprechen am Traualtar, einschließlich einer öffentlichen Beurkundung, ist herkömmlicher Ausdruck des Eheversprechens (mit Trauzeugen).

21 Von kinderlosen Ehen ist in der Folge nicht die Rede; das hier behandelte Thema ist natürliche Elternschaft.

Entstehung natürlicher Elternschaft

Die menschliche Natur ist so beschaffen, daß natürliche Elternschaft dann entstehen kann, wenn eine männliche Samenzelle in geeigneter Umgebung auf eine weibliche Eizelle trifft und beide, Same und Ei, zu einer untrennbaren Einheit verschmelzen. Damit ist die Grundlage von Elternschaft gelegt – nicht etwa dadurch, daß in einer Verfassung steht, das Recht auf Familie sei gewährleistet 22. In dieser Zeit geheimnisvollen Werdens eines neu gezeugten menschlichen Lebewesens sind weder Einsichten noch Eingriffe von außen nötig. Ähnlich verborgen, wie die Keimung eines Samens in der Erde nicht beobachtbar ist, bleiben die unergründbaren Vorgänge des Heranreifens eines werdenden Kindes dem menschlichen Auge verborgen.

Mit der Geburt werden die beiden Menschen, die sich zur Zeugung des Kindes vereinigt hatten, zu Eltern, zu einer Familie. So wie nach der Verschmelzung von Samen- und Eizelle nur noch von einem neuen Lebewesen statt von zwei Keimzellen die Rede sein kann, so vollzieht sich mit der Geburt eine funktionale Verschmelzung, indem ein Mann und eine Frau, zwei natürlicherweise einzelne Wesen, zur Elternschaft eins werden. Zwar ist es Voraussetzung, daß sich der Mann und die Frau zur Zeugung zu einem Paar vereinigen und damit bereits beim Zeugungsakt körperlich »eins« werden, allerdings nur vorübergehend, nicht dauerhaft. Doch mit der Elternschaft wird das Ehepaar jetzt in ihrer Stellung dem geborenen Kind gegenüber zur dauerhaften Elterneinheit. Natürliche Eltern sind immer zwei Menschen, ein Vater und eine Mutter, die aber mit vollzogener Elternschaft funktional zu einer einzigen Einheit verschmelzen.23 So wie Same und Eizelle zu einem neuen Menschen verschmelzen, so verschmelzen Vater und Mutter zu Eltern. Beide haben spezifische Aufgaben, die jedoch in gegenseitiger Ergänzung der Elternaufgabe gerecht werden.

Eltern können eine dem Wohl, der Lebensentfaltung und der gesunden Entwicklung des Kindes umfassend dienende Umgebung nur gemeinsam bereit stellen.24

22BUNDESVERFASSUNG (BV)

Art. 14 RECHT AUF EHE UND FAMILIE

Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.

23 Sie können ab jetzt nicht ohne Lebensrisiko für das geborene Kind voneinander getrennt werden. Eine Trennung von Eheleuten ist selbstverständlich unabhängig von Nachwuchs ein Treuebruch, dessen schädigende Wirkung auf auf die Persönlichkeit des Verlassenen und des Verlassenden nicht wirklich einschätzbar ist, ganz sicher werden damit die Grundlagen menschlicher Gemeinschaft zerrüttet.

24 Dies sind keine leichtfertig hingeworfenen Aussagen. Das Wissen, daß immer weniger Kinder in normalen Verhältnissen aufwachsen, ist ungemein schmerzlich. Dieser Schmerz, wie tief dieser auch sitzen mag, rechtfertigt es aber keinesfalls, die Norm natürlicher Elternschaft an die Gegebenheit anzupassen. Es ist ein Verrat an der Wahrheit und ein Verbrechen an der gesamten Menschheit, zu behaupten, Kindern, die in Eineltern-, Patchwork-Familien oder bei gleichgeschlechtlichen Paaren u. s. w. aufwüchsen, entstünden daraus keine Nachteile.

Die natürliche Ausstattung der Eltern

Eltern können vorbereitend auf die Ankunft eines Kindes je nach Vorstellungen, Verhältnissen und Mitteln sich innerlich auf manches vorbereiten und äußerlich vieles einrichten. Dies ist sehr wichtig, doch werden nicht mit diesen Vorbereitungen die entscheidenden Bedingungen für gelingende Elternschaft geschaffen.

Die entscheidenden Ausstattungen liefert die Natur selbst ungefragt und kostenlos mit der Geburt ins Heim der Familie. Was zusammen mit dem Kind »angeliefert« wird, ist das, was es Eltern erlauben wird, Elternschaft auszuüben. Eltern erhalten nebst der innigen Liebe zum Kind weitere vier Ausstattungen. Aber so wenig die Liebe zum Kind käuflich ist, so wenig können diese weiteren Ausstattungen als Mitgift zur Elternschaft beschafft oder zugekauft werden. Allein die nachfolgend als erstes behandelte Mitgift Elternsouveränität scheint kaum jemandem bewußt zu sein. Ich erinnere mich nicht im Zusammenhang mit Elternschaft andernorts ausdrücklich von dieser Mitgift gelesen zu haben. Wie wollen Eltern ihr Familienleben gestalten, wenn sie die Weite, Höhe und Tiefe ihrer Handlungsfreiheit aufgrund mangelnden Bewußtseins hinsichtlich ihrer Elternsouveränität nicht zu nutzen wissen? Die in unserer Zeit verkannte Elternsouveränität verursacht viel Verunsicherung und Ratlosigkeit unter Vätern und Müttern, ruft staatliche Sozialdienste und eine florierende Beratungsindustrie auf den Plan.

Es ist außerordentlich wichtig, sich bewußt zu machen, wie Eltern zu den vier nachfolgend aufgezählten Ausstattungen gelangen: Eltern werden diese Gaben nicht zugeeignet, weil sie in kluger Voraussicht durch einen Menschen erdacht oder durch eine Menschengruppe, durch eine Tradition, mittels gesetzlichem Erlaß, einem Grundgesetz oder aufgrund eines internationalen Übereinkommens zugeteilt würden.

Die Natur der Sache »Elternschaft« verlangt es, daß die zur Pflege und Erhaltung, für Erziehung und Bildung dieses Lebens nötige Ausstattung quasi als Teil des Himmelsgeschenks „Kind“ mitgeliefert wird: Elternsouveränität und Elternautorität, Elternpflichten und Elternrechte. Ohne diese Ausrüstung können Eltern ihrer Aufgabe als liebende und hingegebene Pfleger und Erzieher ihres Nachwuchses nicht gerecht werden. Elternliebe findet in ausgeübter Souveränität und Autorität, in wahrgenommenen Pflichten und Rechten ihren besten Ausdruck.

Es ist nur wenigen Menschen bewußt, wie massiv der Staat in der westlichen, postmodernen Welt in Konkurrenz zu natürlicher Elternschaft tritt und durch Gesetze, durch Eingriffe in die Familie und durch zwangsbeglückende staatliche Institutionen Elternschaft ihrer Natürlichkeit beraubt. Die Familie steht seit Generationen unter dem Angriff ideologischer Kräfte, die skrupellos jede Gelegenheit nutzen, natürliche Elternschaft zu beeinträchtigen. Darum ist es dringend notwendig, daß Eltern verstehen, wie sehr irgendwie Selbstverständliches, wenig Bedachtes oder auch Unbewußtes mit Elternschaft zusammenhängt. Es ist das richtige Selbstverständnis, das Eltern zu ihrer Aufgabe befähigt, nicht gesetzliche Regelungen (die höchstens den Blick dafür vernebeln). Deshalb steht es niemandem zu, Elternschaft anders zu regeln, als die Natur es vorgibt.

Elternsouveränität

Eltern sind souverän, weil nur sie (und niemand sonst) im Bereich ihrer Familie ausschließlich zuständig sind. Diese Ausschließlichkeit darf allerdings nicht einer absoluten Handlungsfreiheit gleichgesetzt werden. Bereits Zeugungs- und Geburtsvorgang machen jedem Menschen deutlich, daß es für menschliche Wesen keine absolute Souveränität im Sinne unumschränkter individueller Handlungsfreiheit gibt. Menschen stehen als soziale Wesen immer in einem Abhängigkeitsverhältnis, sind immer auf andere angewiesen. Niemand kann den Lauf der Natur oder der Geschichte allein bestimmen. Doch beeinflussen läßt sich sowohl das eine und das andere. Ein Mensch allein kann keine Nachkommen zeugen. Auch ist der Geburtsvorgang nur in Ausnahmefällen ohne Hebamme denkbar. Im Notfall wird die Familie der Gebärenden beistehen. Auch nach der Geburt geht’s jeder Frau und auch dem Säugling besser, wenn sie auf die Hilfe nahestehender Menschen, allen voran des Vaters, zählen können. Das Auf-andere-Geworfensein gehört unverzichtbar zum menschlichen Leben … schließlich kann auch kein Mensch, wenn der Abschied vom Irdischen naht, sich selbst begraben. Somit ist eine gewisse Abhängigkeit gegeben. Entsprechend sollte Elternsouveränität nie absolut verstanden, dafür um so mehr bedacht werden.

Elternsouveränität kann mit der Souveränität von Nationalstaaten verglichen werden. Unter letzterer versteht man die uneingeschränkte Handlungsfreiheit für alle Angelegenheiten des Innern – ohne Einmischung anderer Staaten – sowie Interessenvertretung gegenüber anderen Staaten auf gleicher Augenhöhe. Unter Staaten hat also kein Staatsoberhaupt dem anderen dreinzureden, was die inneren Angelegenheiten einer Volksgemeinschaft betrifft. Erscheint dem Staatsoberhaupt oder der Regierung eines Staates ein Gesetz oder eine Handlungsmaßnahme als notwendig, so nehmen diese notfalls keine Rücksicht auf Meinungen oder Erwartungen anderer Staaten.

Ähnlich erweisen sich Rahmenbedingungen für die Familie als ein eigenständiges, kleinstmögliches „Gemeinwesen“. Die Familie ist die Grundeinheit jeder überlebensfähigen menschlichen Gemeinschaft. Stellen Beobachter von außerhalb25 bedenkliche bis schwerwiegende Vorkommnisse fest, bleibt ihre Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, auf vermittelnde Gespräche, Beratung und Hilfsangebote beschränkt, wie das unter souveränen Staaten geschieht. Jede Forderung oder gar direkte Einwirkung, ohne ein durch die Eltern erteiltes Einverständnis, verletzt die Elternsouveränität, entspricht einem Angriff auf natürliche Elternschaft.26

Was den Lebensraum der Familie betrifft, sind Eltern souverän, und das soll hier in Erinnerung, vielmehr ins Bewußtsein gerufen werden. Im Bereich der Familie kann die Handlungsfreiheit durch nichts und durch niemanden bestritten bzw. eingeschränkt werden. Eltern werden mit der Geburt dazu ermächtigt, allein und ausschließlich für das ihnen geschenkte Wesen zuständig zu sein. Eltern sind deshalb befugt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die diesem neuen Leben förderlich sind. Sie sind aber auch verpflichtet, alles abzuwenden, was das Leben des Kindes bedrohen oder schädigen könnte.

Eltern sind handlungsbefugt (und darinnen frei), egal ob ein Gesetz oder ein Erlaß diese ausschließliche elterliche Zuständigkeit regelt oder nicht. Etwaige Regelungen können nicht mehr als nachzeichnen, was sich natürlicherweise für Eltern einstellt. Insofern sind die entsprechenden Gesetzesartikel höchstens als nett gemeinte Erinnerung von Bedeutung. Wo Eltern aber, wie z. B. im deutschen Grundgesetz (GG) Art. 6 Abs. 2 27, der Überwachung durch die Gemeinschaft unterstellt werden (und diese „Überwachung“ zudem Intervenierungsmöglichkeiten hervorruft), wird die Eltern- und Familiensphäre einschließlich der damit verbundenen Souveränität ganz klar verletzt.28 Dieser Artikel, auch wenn er von den Abgeordneten des Parlamentarischen Rats verabschiedet wurde, steht im deutlichen Widerspruch zur Elternsouveränität. Solche Grundrechtsartikel oder andere, von Eltern Rechenschaft fordernde Gesetze, sind illegitim, d. h. nicht rechtens.29

Die einfache Tatsache, daß niemand gegen solche und andere Regelungen aufsteht und sich für natürliche Elternschaft einsetzt, ist bestenfalls ein Zeugnis dafür, daß niemand über die Natur von Elternschaft nachzudenken wagt, es darum niemand nötig findet, die naturwidrigen Gesetze zu beanstanden. Es kann im schlechteren Fall aber auch bedeuten, daß Stimmen, die sich wehren, durch Androhung von Gewaltmitteln oder Abstrafung zum Schweigen gebracht werden.

Vom Bürger wird verlangt, alles, was gesetzlich geregelt ist, als gegeben und richtig, als Selbstverständlichkeit anzuerkennen. Solcher Zustand, daß die Gemeinschaft die Tätigkeit der Eltern überwacht, mag am glücklichen Tag der Geburt nicht schwer wiegen.30 Wer solche Überwachung jedoch einfach hinnimmt, weil das ja „gesetzlich so geregelt“ ist, bezeugt damit eine Weltauffassung, nach der unser Leben von Staates Gnaden und von staatlichen Gesetzen abhängt. Die gesetzliche Regelung zur Überwachung von Eltern ist darum ungeheuerlich, weil dadurch unter grundsätzlichen Verdacht gestellt wird, wer immer Nachkommen erzeugt. Steht Eltern als Urheber des Kindes und aufgrund ihrer natürlichen Beziehung zum Kind nicht eine große Portion Vorschußvertrauen zu? 31 Soll oder kann die „staatliche Gemeinschaft“ (vertreten durch Sozial- und Schulbehörden) ermächtigt werden, die elterliche Handlungsfreiheit in jeder Beziehung durch Regelungen (oder Vorgaben) zu definieren (und damit einzuschränken), und wäre dies die staatliche Absicherung für Elternschaft und gelingende Kindererziehung?

Warum denkt niemand daran, solche naturwidrigen, die natürliche Elternsouveränität verletzenden Gesetze zu beseitigen oder sich zumindest solchen standhaft zu widersetzen? Ist es nur eine viel zu weitgehende Unterwürfigkeit unter staatliche Obrigkeit? 32 Oder ist es die Angst vor angedrohten Repressalien bei Widerspruch gegen gesetzlich legalisiertes Unrecht? Gesetze, die Eltern unter Generalverdacht und staatliche Bevormundung stellen, sollten nicht unwidersprochen geduldet werden.

Der „Staatsrechtartikel“ 33, daß die „Gemeinschaft Eltern überwacht“, und andere gesetzliche Regelungen wie etwa der Schulzwang müssen und werden fallen, bzw. müssen ignoriert werden, bis sie fallen, wo Eltern, ihrer Souveränität eingedenk, handeln.

Man nimmt also Souveränität wahr, nachdem man sich derselben bewußt geworden ist, und läßt diese sich von niemandem – auch nicht dem Staat – streitig machen. Souveränität kann man nicht beantragen. Wem Souveränität zusteht, dem ist niemand übergeordnet, von dem es etwas zu erfragen gälte. Deshalb macht es keinen Sinn, Souveränität zu beantragen, zu erbitten34 oder sich diese per Gesetz erteilen zu lassen. Elternsouveränität ist Teil natürlicher Elternschaft. Wer sie nicht wahrnimmt, ist anderen unterworfen, muß Anweisungen befolgen und kann für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Eltern sind aber nicht unterworfen, denn wären sie’s, wären sie für ihre Aufgabe untauglich. Eltern brauchen Handlungsfreiheit.

Eltern sind für ihr Handeln niemandem Rechenschaft schuldig. Es ist allerdings eine bekannte Tatsache, daß man kaum ein Gespräch zum Thema Elternschaft führen, einen Artikel oder ein Buch dazu lesen kann, ohne stets auf den Begriff Elternver-antwort-ung zu stoßen. Doch wer wäre ermächtigt, Eltern in Erziehungsfragen dreinzureden, sie zu befragen und ihnen für ihr eigenständiges Handeln eine Antwort abzufordern? Wer stellt die zu beantwort-enden Fragen? Wem gegenüber wären Eltern denn Rechenschaft schuldig? Weil sie souverän sind, sind Eltern niemandem verantwortlich, niemandem Rechenschaft schuldig, weder staatlichen Aufsichtsbehörden noch einer sie überwachenden Gemeinschaft.35

Allerdings sollte kein Elternpaar übersehen, daß die Folgen ihres Handelns sich langzeitlich auf das Los ihrer eigenen Kinder, auf sie selbst als Eltern, auf das der ganzen Familiengemeinschaft, und im weiteren Sinn auch auf das der menschlichen Gemeinschaft als Summe vieler Familien auswirken wird. Sollten Eltern z. B. alt werden oder schon früher im Leben auf verständnis- und rücksichtsvolle Pflege und Hilfe, auf materielle oder moralische Unterstützung angewiesen sein, werden sie als Rückmeldung ihrer Kinder die Früchte gelebter Elternschaft ernten. Die Langzeitwirkung elterlicher Erziehung wird früher oder später sicht- und spürbar werden. Im positiven Fall im Zusammenhalt zwischen den Generationen (Solidarität), im negativen Fall durch Zerfall familiärer Bindung. Wie wir wissen, wird die innerfamiliäre Entsolidarisierung mittels staatlicher Sozialindustrie befördert. Sie beschwört Bevormundungsmaßnahmen herauf und liefert willkommene Scheinargumente, staatliche Überwachung zu begründen.

Eltern können für ihr erzieherisches Handeln an ihren Nachkommen deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil es keiner irdischen Obrigkeit, auch keinem Jugendamt, zusteht, diese einzufordern. Dagegen werden Eltern jene Früchte schmecken, die aus den von ihnen selbst in Form von Erziehung ausgestreuten Samen wachsen. Nicht nur einem Zeugungsakt sind unvorhersehbare, langzeitliche Folgen eigen. Durch ihre Erziehungsarbeit kultivieren Eltern so oder anders schmeckende Früchte, eine entsprechend geprägte nächste Generation. Generationen von Familien, die sich daran gewöhnt haben, von staatlichen Sozialleistungen zu leben36, entwickeln eine Anspruchsmentalität auf staatliche Leistungen. Diese Geisteshaltung erzeugt einen Teufelskreis gefühlsmäßiger, organisatorischer und finanzieller Abhängigkeit von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen und von polizeistaatlicher Überwachung. Wie wenigen Menschen ist nur bewußt, daß dieser Teufelskreis dem einzelnen, der Familie und der menschlichen Gemeinschaft insgesamt schadet?! Die Mißachtung der Elternsouveränität bewirkt, daß Bürger, Kinder, Familie, ja unsere gesamte Kultur und Gesellschaft staatlich versklavt wird.

Erziehungsarbeit entscheidet über Gestalt, Charakter und weltanschauliche Ausrichtung der nächsten Erwachsenen-Generation, auch über deren Hoffnungen und Erwartungen. Deshalb sollte Erziehungsarbeit überlegt und bewußt geschehen. Eltern, die selbst falschen Anreizen und staatlicher Propaganda folgen (und damit ihre Souveränität verleugnen), wirken als (negative) Vorbilder, die sich in der nächsten Generation verstärken. Fallen Eltern nicht auf solche Tricks und Verführung herein, setzten statt dessen auf ihre Souveränität, auf familiäre Eigenständigkeit und Selbstbestimmung, wird sich auch das in kommenden Generationen verstärken.

Aus Überzeugung bestimmen Eltern und leiten ihr/e Kind/er an, was wertzuschätzen, was wichtig und richtig, was schön, was gut, und was wahr ist. Dazu brauchen Eltern ihre Souveränität, ihre Freiheit und keine Art von Überwachung. Nicht das ist die Kultur einer Volksgemeinschaft, was Politik oder Staatsverwaltung und Organisationen als Kultur bezeichnen (oder gar vorgeben). Sondern das ist Kultur, was Eltern ihren Kindern zugut hochhalten, als achtens- und erstrebenswert mit ihren Nachkommen teilen, das eben, was sie ihren Kindern mit-teilen. Selbstverständlich ist auch das Kultur, was Künstler im Konzert- oder Theatersaal anbieten, oder was sie in der Kunstgalerie ausstellen; es sind Spitzenerzeugnisse der Kultur. Kultur ist alles, was in einem Volk hochgehalten und geschätzt wird. Und es wird darum hochgehalten, weil es Ausdruck dessen ist, was sich Menschen durch Erziehung und Bildung an Verständnis, an Überzeugungen und Fertigkeiten angeeignet haben.37

Verständnis, Einsicht, Überzeugungen und Fertigkeiten entwickeln sich zuerst im Elternhaus, von wo aus sie sich dann weiter entfalten, vertiefen und verfeinern mögen. Kultur ist das, was ein Volk pflegt, was besondere Aufmerksamkeit verdient, egal ob es sich um materielle Gegenstände oder um geistig-moralische Werte handelt. Kultur ist das Produkt ausgelebter Überzeugungen der gesamten Bevölkerung eines Kulturbereichs, nicht nur das, was Eliten und Künstler als Kulturbeiträge leisten und vorzeigen.

Ich und „mein Kult“, d. h. meine persönlichen Überzeugungen, sind Teil der Gesamtkultur.

Die Grundverfassung der Überzeugungen, deren gelebter Ausdruck das kulturelle Leben ist, wird im Leben der Aufwachsenden durch die Elternschaft, durch Elternhäuser bestimmt. So mahnte JEREMIAS GOTTHELF Mitte des 19. Jh., als viele Menschen glaubten, wenn in der Schweiz ein neuer, „moderner“ Staat gegründet werde (erste Bundesverfassung 1848), wenn Schulhäuser gebaut und die obrigkeitliche Verwaltung neu organisiert würde, seien sie als Eltern ihrer Pflichten ledig:

Es ist nicht der Staat, nicht die Schule, nicht irgend etwas anderes des Lebens Fundament, sondern das Haus ist es. Nicht die Regenten regieren das Land, nicht die Lehrer bilden das Leben, sondern Hausväter und Hausmütter tun es; nicht das öffentliche Leben ist die Hauptsache, sondern das häusliche Leben ist die Wurzel von allem, und je nach dem die Wurzel ist, gestaltet sich das andere.38

Nicht der Staat bringt die Familie hervor; auch ist es nicht die Kirche oder irgendeine Sozialeinrichtung, die Familien, die Grund- und Überlebenszellen jeder menschlichen Gemeinschaft, erzeugen. Es ist die Familie, die aus sich selbst existiert und durch Fortpflanzung langfristig Bestand hat. Sie erst schafft die Voraussetzung für größere Zusammenschlüsse.

Der Zusammenschluß mehrerer Familien bringt also Volksgemeinschaften und – je nach dem – obrigkeitliche Einrichtungen und Institutionen hervor. Als Produkte unserer westlichen Welt manifestieren sich diese Institutionen in Rathäusern und Kirchen, in Parlaments- und Verwaltungsgebäuden. Diese haben die dem Auge offensichtlichen Dorfbilder und städtische Landschaften geprägt. Selbstverständlich gehören heute Schulen, Konzert- und Theatersäle, Sportstadien etc. zu den sichtbaren Wahrzeichen unseres „Volkskultes“. Selbst Büro- und Wohnhochhäuser, industrielle Einrichtungen, Wohnquartiere, Spitäler, Altenheime, Verkehrsverbindungen und Einkaufscenter, touristische Anlagen, Restaurations-, Hotel- und Landwirtschaftsbetriebe sind Teil unserer Kultur, gehören zur Welt, die wir mit unsern Kindern teilen, in die Kinder eingeführt werden. Wie wird die Welt von morgen aussehen, die von der nächsten Generation gebaut, weiterentwickelt und gepflegt werden soll? Wir Eltern legen die geistig-moralischen Grundsteine dafür.

Die unübersehbaren Einrichtungen und baulichen Anlagen unserer Wohngebiete sind Zeugen dessen, was vergangene Generationen hervorgebracht, wertgeachtet und hochgehalten haben bzw. gegenwärtige Generationen wertachten und hochhalten. Unsere Kinder sollen sich wohl von Äußerlichkeiten und außerordentlichen Leistungen beeindrucken lassen, doch die Voraussetzungen, solche Leistungen hervorzubringen, sind unsichtbar. Es sind geistige Werte, die zuerst und hauptsächlich in der Familie vermittelt werden. Daß öffentliche Bildung, Politik, Wirtschaft u. s. w. mit der Bedeutung der Familie in Konkurrenz tritt, ist normal, darf uns und unsern Kindern aber den Blick für das Eigentliche nicht verbauen. „Das häusliche Leben ist die Wurzel von allem, und je nach dem die Wurzel ist, gestaltet sich das andere.“

In einer Kultur, in der bald nur noch Überreste der Familie verbleiben, werden der menschlichen Seele Geborgenheit und Heimatgefühl früher oder später abhanden kommen. Überreste einer sich selbst überschätzenden und selbstzerstörerischen „Vorwärts-Kultur“, des Progressivismus, bieten wenig Hoffnung für eine begehrenswerte Zukunft.

Haben Kinder, zuweilen auch Eltern, kein Zuhause, keinen Ort, wo sie sich geschützt und geborgen wissen, verwahrlosen sie. Der Verwahrlosung der Familie zieht die der Gesellschaft nach sich. Einer sich mehrenden Anzahl solcher Verhältnisse kann nicht durch interessengebundene Sozialpolitik, durch wirtschaftlichen Erfolg oder durch Vorstellungen vom globalen Dorf, von der Zugehörigkeit zu einer „weltweiten Familie“ abgeholfen werden. Einzig die Familiengemeinschaft hat die nötigen geistig-seelischen und materiellen Mittel, menschliches Elend wirksam und langfristig zu lindern (bzw. schon im Vorfeld zu vermeiden).

Eltern brauchen ihre Souveränität, da sie die einzigen sind, die eine unmittelbare, tiefe Beziehung, ein echtes Interesse am Wohlergehen ihrer Sprößlinge und eine einzigartige Einsicht in das Leben ihrer Kinder haben. Eltern allein sind in der Lage, das Richtige zu tun oder, sollten sie das Falsche tun, den Fehler zu erkennen, daraus zu lernen und ihr Verhalten entsprechend zu korrigieren. Dazu brauchen sie nicht nur Handlungsfreiheit – und entsprechend keine Vorschriften, die sie beachten müssen, und noch weniger brauchen sie staatliche Überwachung ihrer Elterntätigkeit –, souveräne Eltern brauchen eine unerschütterliche Überzeugung, daß es ihnen übertragen ist, die Zukunft ihrer aufwachsenden Kinder und damit zukünftiger Generationen maßgeblich und normativ zu gestalten.

Leider haben zu viele Menschen sich davon überzeugen lassen und sich daran gewöhnt, von vermeintlichen Notwendigkeiten des Lebens gedrängt, einer Herde gleich, sich wirtschaftlichen, politischen, sozialen oder medialen Zwängen zu unterwerfen.39 Eltern sollen mutig, entschieden und eigenständig nach eigener Überzeugung handeln, anstatt auf Anweisungen „von oben“ zu warten, dem öffentlichen Meinungsdruck und dem Wunsch nach einem bequemen Dasein nachzugeben.40

Ich will dem Leser nicht verheimlichen, daß ich erst während der zweiten Hälfte meines Lebens anfing, mich aus der Herde herauszulösen. Durch meine genossene Erziehung (vor allem der schulischen) war ich genauso zu einem „Herdentier“ erzogen worden wie alle andern.

Heute weiß ich, daß kein Eindringling, keine staatliche oder anderweitige Instanz das Recht beanspruchen kann, in das Handeln der Eltern einzugreifen und dieses zu steuern. Es obliegt einzig den Eltern, im Sinne des Kindeswohls Entscheidungen zu fällen und über eine sinnvolle Zukunft, über Bildung und Erziehung zu bestimmen. Keine Drittpartei steht in dieser nahen, persönlichen Beziehung. Niemand außer den Eltern kann wirkliches Kindesinteresse wahrnehmen und eine persönliche Zukunftsvision entwickeln. Einsicht und Verständnis einer Drittperson würden niemals jenen Stand erreichen können, der einziges Vorrecht von Eltern ist. Es können nur wenige Ausnahmesituationen vorkommen, die eine Verletzung der Elternsouveränität rechtfertigen. Von Ausnahmen ist an dieser Stelle aber nicht die Rede, sondern mit dem Gesagten werden Grundsätze natürlicher Elternschaft festgehalten.

25 Das können nur Nachbarn, Freunde oder weitere Verwandte sein, die dann in der Pflicht stehen, das Gespräch mit den Eltern zu suchen. Auf keinen Fall kann dies eine staatliche Einrichtung wie z. B. das Jugendamt sein, und es kann auch nicht sein, daß Nachbarn, Freunde oder weitere Verwandte sich ihrer persönlichen Verantwortung dadurch entziehen, indem sie sich ans Jugendamt (möglicherweise auch noch anonym) wenden.

26 Es ist ein sehr beunruhigendes Zeichen unserer Zeit, daß es, wohl meistens aus Unkenntnis, so selbstverständlich hingenommen, ja geradezu erwartet wird, daß staatliche Funktionäre und Institutionen, sich ungefragt in familieninterne Angelegenheiten einmischen. Beispielhaft sei RICHARD MORITZ erwähnt. Er ist Initiator und Mitbegründer des Vereins KINDER SIND MENSCHEN E. V. und hat zum Thema „Fürsorgliche Inobhutnahme oder Kinderklau?“ mehrere Bücher verfaßt: Die Deutsche Schande. Der Kinderklau; Der Einzelfallmythos, Missbrauch-Risiken der Schweigepflichtentbindung in der Kinder- und Jugendhilfe, Handbuch: Umgang mit dem Jugendamt – wirksame Hilfe für jedermann. – In der Schweiz kursieren unschöne Geschichten über die KESB (Kinder und Erwachsenenschutzbehörde), die mit Internetsuche leicht aufzufinden sind.

27„Über ihre Betätigung [gemeint ist die der Eltern] wacht die staatliche Gemeinschaft.“

28 Spionage ist z. B. ein illegitimes Mittel, um staatliche Souveränität zu unterlaufen. Ebenso ist staatliche Elternüberwachung illegitim. Es ist im übrigen perfide, daß im Katalog der Grundrechte (Art. 1–20 GG), die ja eigentlich „Abwehrrechte gegen unzulässige Eingriffe des Staates“ darstellen sollen, sich immer wieder scheinbar harmlose Formulierungen vorfinden, die nicht nur den sie umgebenden Grundrechtsartikel unbrauchbar machen, sondern gar ungeheuerliche Eingriffsrechte des Staates erst ermöglichen.

29 Die Frage il/legitimer Gesetze wird in dieser Publikation näher erläutert.

30 Mittlerweile schon: Nicht nur, daß es in Deutschland schon Fälle gab, wo Jugendamtsmitarbeiterinnen im Kreißsaal (Schweiz: Gebärsaal) standen und der Mutter das Kind direkt nach der Geburt wegnahmen – diese verderbliche Praxis hat schon derart überhandgenommen, daß es sogar eine Anwaltskanzlei gibt, die einen Leitfaden veröffentlicht, wie man sich (bedingt) vor solchen Übergriffen schützen kann:https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/inobhutnahme-bei-geburt

31 Leider nein. Es wird angenommen, staatliche Behördenvertreter verdienten allein Kraft ihrer Funktion innerhalb einer Verwaltung mehr Vertrauen als Eltern. Wer Beschwerden gegenüber Behörden einreicht, sieht sich Entscheidungsgremien und Richtern gegenüber, die weder willens noch in der Lage sind, sich unvoreingenommen einer Beschwerde anzunehmen. Vielmehr scheint so eine Art „Kastendenken“ bei Behördenvertretern zu herrschen, behördliche Ent- bzw. Bescheide seien in der Regel richtig und angemessen. Auch wenn Behördenvertreter zwar nicht als unfehlbar gelten, sind sie aus zuvor genannten Gründen aber kaum korrigierbar (weil eben in gewisser Weise „unantastbar“).

32 Unterworfensein und obrigkeitliche Ansprüche bedingen und ergänzen sich gegenseitig. Die die Frage nach den Grenzen obrigkeitlicher Wirksamkeit und der entsprechende Bereich individueller Zuständigkeit zur Lebensgestaltung wird in besprochen.

33 „Staatsrechtartikel“ deshalb, weil hier im sogenannten „Grundrechtskatalog“, der eigentlich „Abwehrrechte gegen unzulässige Eingriffe des Staates“ beinhalten soll (s. a. Fn. 28 auf S. 36) perfiderweise ein „Staatsrecht“ eingebettet wurde, das den Staat zu illegitimer Einflußnahme in die Familien ermächtigt.

34 In Deutschland geschähe das etwa durch eine Petition (= Bittschrift) an das Parlament oder in der Schweiz in Form einer rechtlich bedeutungslosen Petition oder als rechtskräftige, zur Volksabstimmung berechtigende Initiative.

35 Der Leser wird hier möglicherweise fragend innehalten und über diese Aussagen nachdenken wollen. Ich gebe zu, daß es auf den ersten Blick schwerfällt, dem Staat jegliches Eingriffsrecht abzusprechen, und viele denken vermutlich sofort an „Kindesmißbrauch“ und ähnliches, für dessen Abhilfe staatliche Eingriffsmöglichkeiten vorhanden sein müßten. Doch ist Kindesmißhandlung und Kindesmißbrauch schon vom Strafgesetzbuch erfaßt, es bedarf dazu keines Jugendamts. Leider betreibt der Staat Mißbrauch mit dem „Kindesmißbrauch“, indem er den Eltern ideologisch begründete Erziehungsvorgaben macht, für deren Einhaltung er Rechenschaft fordert. Doch weder zur Einhaltung noch zur Rechenschaft darüber sind Eltern verpflichtet! Eltern dürfen und sollten deshalb nicht, wie eben das deutsche Grundgesetz (GG) Art. 6 (2) es tut, einer Überwachung unterstellt werden, durch welche sie unter Generalverdacht gestellt werden, ihre eigenen Kinder prinzipiell zu gefährden. Was anderes kann die Ursache sein, daß alle Eltern, die allermeisten unbescholtene Bürger, staatlich überwacht werden? Nur ein falsches Elternselbstverständnis, daß sie eben „jemandem“ (der Gemeinschaft, die durch staatliche Funktionäre ‚vertreten‘ wird[?]) Rechenschaft schulden, ist der Grund, von Elternverantwortung zu sprechen und zu schreiben, als ob Eltern gegenüber Dritten Rechenschaftspflichten hätten.

Um unsere westliche Tradition nicht zu verleugnen, muß der Ordnung halber aber auch erwähnt werden, daß gemäß christlicher Lehre, Eltern ihrem Schöpfergott sehr wohl Rechenschaft schulden. Aber darum geht es an dieser Stelle nicht, und sicher meistens auch dort nicht, wo suggestiv Elternverantwortung als Worthülse eingesetzt wird, oder wo von „Überwachung durch die Gemeinschaft“ die Rede ist. Nur da, wo Eltern sich zur Rechenschaftspflicht gegenüber Gott äußern, macht Elternverantwortung Sinn. (Diese Ver-Ant-Wort-ung wäre so herzuleiten: Der von seinem Schöpfer geschaffene und entsprechend unterworfene Mensch wird durch Gott angesprochen, z. B. „Wo bist du?, wie handelst du?, was denkst oder glaubst du?, wie sprichst du mit deinem Kind?“ Auf dieses Angesprochensein erwartet der dem Menschen übergeordnete, ihn ansprechende Gott eine Ent-gegnung, ein Gegen-Wort, ein Zurück-Wort, d. h. eine Ant-wort.) Wo von Elternverantwortung gesprochen oder geschrieben wird, erweist es sich in vielen Fällen als Fehleinschätzung oder gar als Täuschungsmanöver. Nicht in dieser Publikation!

36 In der Schweiz sind das etwa Kinderzulagen, in Deutschland Kindergelder, Familienzuschüsse u. s. w., dazu sämtliche Sozialleistungen, davon die verpflichtende staatliche Bildung und Erziehung eines der Grundübel ist.

37 Es ist naheliegend, einen Gedanken zur Wortwurzel „Kult“ einzufügen. Der Kult eines Volkes ist das weltanschaulich bedingte geistig-moralische Ziel, aus dem das allgemeine Denken, Reden und Handeln entspringen. In vergangenen Jahrhunderten, war es keine Frage, worin der Volkskult bestand. Dieser war auf den dreieinigen Gott ausgerichtet. Erst ein für tot gehaltener Gott ließ es zu, daß unsere Kultur in säkular-humanisitsch-liberal-atheistisch-pluralistisch-multikulturalistische, politische und gendergerechte Niederungen sank und anfing mittels moralischem Relativismus und selbstermächtigendem Etatismus (Totalitarismus) sich selbst abzuschaffen. Die Disharmonie, die Häßlichkeit – um nicht zu sagen Haß, Lieblosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegenüber Schwachen und Benachteiligten –, der in seiner Gottes–Ebenbildlichkeit nicht wiedererkennbare Mensch, sind unbestreitbare Kennzeichen zeitgenössischer, eben Gott-lossein-wollender Kultur.

38Geld und Geist, JEREMIAS GOTTHELF, Zitat zum 28. August, bei FRITZ VON GUNTEN, Auf dem Weg zum Original : Ein Gotthelf-Wort für jeden Tag; hep Verlag, Bern 2003.

39 Wegbereiter für solche „Überzeugungen“ ist in erster Linie die staatliche „Schulbildung“. Der Staat ist also der eigentliche Nutznießer einer Zwangsbeschulung, weil sie willfährige, „pflegeleichte“ (und staatsgläubige) Bürger (er)schafft – und hierin kann man den wahren Grund für den Schulzwang erblicken.

40 WILHELM VON HUMBOLDT (1767–1835) wußte bereits: Wer oft und viel geleitet werde, komme leicht dahin, den Überrest seiner Selbsttätigkeit gleichsam freiwillig zu opfern und glaube sich der Sorge, die er in fremden Händen sieht, enthoben. Der meine, genug zu tun, wenn er erwarte von fremden Händen geleitet zu werden und dieser Leitung folge. Der vom Staat Versorgte entwickle verschrobene Vorstellungen von Rechtsanspruch, von Pflicht und Schuldigkeit. Der Einzelne leide nicht nur moralischen Schaden, sondern er glaube sich von jeder Pflicht frei, sich um die Besserung seines Zustandes bemühen zu müssen. Wenn jeder sich auf die sorgende Hilfe des Staates verlasse, übergebe er das Schicksal des Mitmenschen dieser Hilfe. Dies schwäche die gegenseitige Hilfeleistung und mache diese träger. Unter Volksteilen, die von der Regierung vernachlässigt werden, würden sich Menschen eher gegenseitig helfen, sei die Verbindung untereinander besonders stark. Die staatlich versorgten Teile verhielten sich kälter gegeneinander, der Gatte gegen die Gattin, der Hausvater gegen die Familie. Wo der Staat die Selbsttätigkeit durch spezielle Maßnahmen verhindere [etwa Schulzwang], verschlechtern sich gesellschaftliche Zustände, da die Maßnahmen den auf fremde Kraft sich zu lehnen gewohnten Menschen diesen schließlich einem weit trostloseren Schicksal überlassen. „Selbst den besten Fall angenommen, gleichen die Staaten von denen ich rede, zu oft den Ärzten, welche die Krankheit nähren und den Tod entfernen. Ehe es Ärzte gab, kannte man nur Gesundheit oder Tod.“

Aus: WILHELM VON HUMBOLDT, Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen. Reclam, 1967, S. 32–35.

Elternautorität

Eltern sind keine Übermenschen. Für ein aufwachsendes Kind jedoch sind Eltern genau das. Bis ihr Sprößling in etwa das Erwachsenenalter erreicht, sind Eltern in der kindlichen Welt Übermenschen. Kinder sind auf Vorbilder angewiesen, an denen sie sich orientieren, und auf die sie sich verlassen, in dessen Schatten sie sich entwickeln und festigen können. Darum stehen Eltern als natürliche Autoritäten im Leben aufwachsender Kinder.