Vorschularbeit mit Kindern im Alter zwischen 3 bis 4 Jahren - Dietmar-Wilfried Buck - E-Book

Vorschularbeit mit Kindern im Alter zwischen 3 bis 4 Jahren E-Book

Dietmar-Wilfried Buck

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Beschreibung

Das Recht für Bildung und freie Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit Das Recht auf Bildung ist in der UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 28 und 29 festgeschrieben. Systematisches Lernen beginnt nicht erst mit dem ersten Schultag. Die gezielte Vermittlung von altersentsprechendem Wissen sollte wieder in den Focus der pädagogischen Arbeit in allen Kindergärten rücken. Sowohl Inhalte, Dauer und pädagogische Methoden orientieren sich an den individuellen Entwicklungsständen der Kinder. In diesem Band werden in den Bildungsbereichen Sprachlichen Kommunikation & Literatur, Sport & Bewegung sowie Natur erleben & beobachten und Mathematik Anregungen gegeben, wie das Wissen im Kindergarten aber auch im häuslichen Umfeld bei drei- bis vierjährigen Kindern systematisch aufgebaut werden kann. Sprachliche Kommunikation & Literatur - Die dialoge Kommunikationsform gewinnt im Spiel an Bedeutung. - Die Kinder einigen sich zunehmend selbst über Spielinhalte und Regeln - Der aktive Wortschatz wird umfangreicher und damit differenzierter. - Die Kinder bilden zusammenhängende Sätze in der richtigen Zeitform. - Lautverbindungen wie sp, st usw. werden lautrichtig ausgesprochen. - Die Kinder lernen kleine Gedichte und tragen sie mit Freude vor. - Kinder orientieren sich in Märchen und Geschichten an den Illustrationen. - Die Kinder entwickeln Empathie gegenüber literarischen Figuren. Sport & Bewegung - Mit kleinen Spielen die Freude an der Bewegung wecken (Spielesammlung). - Arbeit an Bewegungsfertigkeiten, Koordination, Kondition, Körperwahrneh- mung mit Übungssammlung Leichtathletik, Gymnastik, Turnen. Natur erleben & beobachten - Das Wetter an der Wetterstation ablesen, den Wetterkalender führen. - Mittel- und langfristige Beobachtungen in den Jahreszeiten (Laubfärbung). - Bäume richtig bestimmen und deren Laubblätter zuordnen - Einheimische Tiere und Wildblumen kennenlernen und richtig benennen. - Kleine Experimente mit Hilfe von Lupen und Laborgeräten gestalten. - Sammlungen und Herbarien mit Kindern systematisch aufbauen. Mathematik - Die Freude am Zählen von Gegenständen (bis 10 Elemente) wecken. - Spielerisches Erfassen und Vergleichen von Mengen, Höhen - Spielerisches Erkennen von Flächen (Quadrat, Rechteck, Dreieck; Kreis)

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In den Bildungsbereichen

Sprachliche Kommunikation & Literatur Sport & Bewegung

Natur erleben & beobachten

Band 2

Inhaltsverzeichnis

Bildung & Spiel sind Rechte für alle Kinder

A) UN Kinderrechte, Grundlagen der pädagogischen Arbeit

B) Rechtliche Bestimmungen in Deutschland

C) Das Bildungssystem und seine Folgen

D) Das Recht auf eine altersorientierte, systematische Bildung im Kindergarten

E) Zum besseren Verständnis dieser Reihe

F) Die Wissensaneignung in den verschiedenen Altersgruppen

G) Verhängnisvolle Leitsätze in den Erziehungswissenschaften

H) Bildungsbereiche und MINT Bildungsbereiche

I) Die Planung und Gestaltung von Lerneinheiten in den verschiedenen Bildungsbereichen

J) Pädagogische Methoden in der Wissensvermittlung

K) Gruppen von Bildungsbereichen

L) Die schriftliche Planung sichert die Qualität der pädagogischen Arbeit

M) Beispiele für die Gliederung der Formblätter

N) Der Planer für die wöchentlichen Lerneinheiten und seine Piktogramme in der Jüngeren Gruppe

O) Kinder mit erhöhtem Förderbedarf unterstützen

P) Kinder aus anderen Ländern

1. Bildungsbereich: Sprachliche Kommunikation & Literatur

1.1. Die Sprachkompetenzen der Dreijährigen

1.1.1. Welche Quellen nutzen die Kinder, um ihren aktiven Wort-Schatz zu erweitern

1.1.2. Sprachstörungen

1.1.3. Pädagogische Methoden, um Kinder bei der Überwindung Von Sprachstörungen zu unterstützen

1.1.4. Die Rolle der Erzieher/innen beim Spracherwerb der Kinder

1.1.5. Die Bedeutung sprachlicher und literarischer Lerneinheiten für die allseitige Bildung der Kinder

1.2. Die Freude am Sprechen wecken

1.2.1. Die Erweiterung des Wortschatzes

1.2.2. Das artikulierte und lautrichtiges Sprechen

1.2.3. Das grammatikalisch richtige Sprechen - Der Gebrauch der Zeitformen Präsens, Futur und Präteritum

1.2.4. Die Phantasievollen Wortschöpfungen der Kinder

1.2.5. Wenn Kinder wieder in die Babysprache zurückfallen

1.3. Erzählen und Nacherzählen

1.3.1. Das Erzählen-ein Erlebnis mit kurzen zusammenhängenden Sätzen schildern

1.3.2. Kleine Geschichten mit Bildkarten chronologisch nacherzählen

1.3.3. Kinder lernen Gegenstände beschreiben

1.4. Die trainierte Kinderstimme

1.4.1. Der anatomische Aufbau des Sprechapparates

1.4.2. Das Zusammenspiel der Organe bei der Stimmerzeugung

1.4.3. Aufgaben und Ziele für Ausbildung der kindlichen Sprechstimme

1.4.4. Einsprechen der Kinderstimme vor den kurzen Lerneinheiten

1.4.5. Ziele der Arbeit mit der kindlichen Stimme in den Lerneinheiten

1.4.6. Das ausdrucksvolle Sprechen und der Einsatz von Mimik und Gestik

1.4.7. Krankhafte Veränderungen in der kindlichen Stimmbildung

1.5. Kinderliteratur

1.5.1. Geschichten und Märchen

1.5.2. Reime und Gedichte

1.6. Sprachförderung in der Kindergruppe

1.7. Die schriftliche Planung sprachlich-kommunikativer und literarischer Lerneinheiten

1.7.1. Warum hat die schriftliche Planung einen hohen Stellenwert in der pädagogischen Arbeit?

1.7.2. Beispielplanung für die Bildungsbereiche Sprachliche Kommunikation und Literatur

1.7.3. Die Sitzordnung in literarischen Lerneinheiten

1.8. Literatur

2. Bildungsbereich: Sport & Bewegung

2.1.1. Ganztägige Bewegungskonzepte als wichtiger Baustein in der pädagogischen Arbeit

2.1.1.1. Zum besseren Verständnis des Kapitels

2.1.2. Aus welchen Teilbereichen setzt sich der Erwerb allgemeiner körperlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten zusammen?

1. Konditionelle Fähigkeiten

2. Koordinative Fähigkeiten

3. Einfache Bewegungsfertigkeiten, Grundformen der sportlichen Motorik

4. Körperhaltung & Körperwahrnehmung

5. Die gesunde körperliche Entwicklung im Kindergarten

2.1.3. Der Einfluss des Gestaltwandels auf die motorische Entwicklung

Gliederung der Entwicklungsstufen

Veränderungen im Gestaltwandel bei Kindern ab 3 Jahren

Strukturen vor der Verknöcherung (A) und nach der Verknöcherung (B)

Die Elastizität des kindlichen Skeletts

2.1.4. Welche Einflüsse bestimmen die Entwicklung körperlicher Fähigkeiten in der Jüngeren Gruppe

2.2. Sport- und Bewegungsspiele im Indoor- und Outdoor Bereich

Funktion von Bewegungsspielen

Der Unterschied zwischen Sportspielen und Lerneinheiten

2.2.1. Sport- und Bewegungsspiele im Turnraum

Handgeräte für Sport- und Bewegungsspiele

Sport- und Bewegungsspiele im Gruppenraum

2.2.2. Die aktive Bewegung für Dreijährige nach der täglichen Lerneinheit

Geeignete Rhythmusinstrumente des klingenden Schlagwerks

Rhythmische Schlagfolgen mit dem Filzschlägel spielen

2.2.3. Bewegungsspiele im Freien unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten mit Spielesammlung

Rhythmische Bewegungsspiele

Stationsspiele

2.2.4. Laufspiele

Wett- und Etappenläufe

Fange- und Haschespiele

Platzsuchspiele

2.2.5. Kraft- und Gewandtheitsspiele

Staffelspiele

Flache Hindernisse überspringen

Hüpfspiele auf Feldern

2.2.6. Sport- und Bewegungsspiele mit Handgeräten

Spiele mit Bällen und Gymnastikbällen

Spiele mit Gymnastikreifen

Spiele mit Tennisringen

Spiele mit Gewichtssäckchen

Spiele mit Luftballons

Motorisches Geschick und Balance

Spiele mit Tüchern

Kegelspiele

Wurfspiele

2.2.7. Balancierspiele

2.2.8. Wasserspiele und Schwimmübungen im Kinderschwimmbecken

Schwimmhilfen für den privaten Gebrauch

Schritt für Schritt zur dynamischen Schwimmbewegung

Fazit

Wasserspiele für Kinder in der Jüngeren Gruppe

2.3. Die Planung von Lerneinheiten im Bildungsbereich Sport in der Jüngeren Gruppe

2.3.1. Allgemeine Anforderungen an die Planung der Lerneinheiten im Bildungsbereich Sport

2.3.2. Die Gliederung der Lerneinheit Sport

1. Phase Erwärmung

2. Phase Hauptteil

3. Phase Ausklang

2.3.3. Sportübungen in der Übersicht

2.3.4. Leichtathletische Übungen

Laufen

Übungs- und Handgeräte

Übungen zur Erwärmung

Übungen in den Lerneinheiten

Springen

Übungen zur Kräftigung der Sprungmuskulatur

Übungen in den Lerneinheiten

Werfen

Übungs- und Handgeräte

Wurftechniken

Übungen in den Lerneinheiten

Ballprellen

Stoßen mit Medizinbällen

Übungen in den Lerneinheiten

2.3.5. Gymnastische Übungen

Rhythmisches Gehen

Wiegeschritt

Nachstellschritt

Laufen

Reaktionslauf

Stationslauf

Muskelkräftigung für die Körperhaltung

Übungs- und Handgeräte

Kräftigung der kindlichen Muskulatur

Kräftigung von Schultergürtel- und Nackenmuskulatur

Kräftigung der Armmuskulatur

Kräftigung der Rumpfmuskulatur

Kräftigung der Beinmuskulatur

Kräftigung der Fußmuskulatur

Haltungsfördernde Übungen

2.3.6. Turnübungen

Übungs- und Handgeräte

Rollen

Wälzen

Balancieren

Steigen

Klettern

Kriechen

Hänge und Schwünge

2.3.7. Optische und akustische Signale in der Lerneinheit Sport

2.3.8. Aufstellungsformationen in der Lerneinheit Sport

Linienformation an der Grundlinie

Aufstellung während der Demonstration

Einfache Reihe/Riege

Auseinandergezogene Reihe

Enge Gasse in Partnerübungen

Weite Gasse

Geschlossener und offener Innenstirnkreis

2.3.9. Aktive Hilfestellung bei den Übungen und aktive Sicherung an den Sportgeräten

Die Bildungsmisere ist auch im Bildungsbereich Sport angekommen

Die aktive Sicherung und Hilfestellung an den Sportgeräten

Die aktive Hilfestellung bei Sportübungen

Die aktive, verbale Hilfestellung in Sportübungen

Die aktive Hilfestellung und Sicherung an Klettergerüsten und anderen Spielgeräten

2.3.10. Beispiele für die Gestaltung der Lerneinheiten

Beispiel für die Gliederung des Formblattes

Die praktische Gestaltung der Lerneinheiten

2.4.

Literatur

3. Bildungsbereich: Natur erleben und beobachten

3.1. Der Bildungsbereich Natur mit seinen Teilgebieten

3.2. Die große Überschneidung der Aufgaben von Blumendienst und dem Bildungsbereich Natur

3.3. Die Bedeutung des Bildungsbereichs Natur für die kognitive, emphatische und körperliche Entwicklung der Kinder

3.4

. Kinder für die Natur begeistern

3.4.1. Ökosystem-Monitoring mit Kindern

3.4.1.1. Wie können jüngere Kinder für Naturbeobachtungen motiviert werden?

3.4.1.2. Verhaltensregeln bei Naturbeobachtungen

3.4.2. Geräte und Instrumente für kleine Naturforscher

3.4.2.1. Der Forschungs- und Wasserrucksack für das Ökosystem-Monitoring und anderen Ausflügen

3.4.2.2. Kinderferngläser

3.4.2.3. Standlupen mit Wechsellinsen für Kinder

3.4.2.4. Handlupen für Kinder

3.4.2.5. Becherlupen

3.4.2.6. Petrischalen aus Kunststoff

3.4.2.7. Kunststoffpinzetten für Kinder

3.4.2.8. Der erste Arbeitsplatz für Kinder im Lernkabinett

3.4.2.9. Der erste Kontakt mit „KOSMOS“ Naturführern

3.4.3. Regeln für den Umgang mit Geräten und Instrumenten

3.4.4. Dokumentationen natürlicher Prozesse rund um das Jahr

3.4.5. Den Erste-Hilfe-Rucksack nicht vergessen

3.5.

Pädagogische Methoden im Bildungsbereich Natur

3.5.1. Betrachten von Naturobjekten

3.5.2. Untersuchen von Naturobjekten

3.5.3. Beobachten von natürlichen Prozessen

3.5.4. Sammeln von Naturobjekten

3.5.4.1. Die erste Sammlung mit Kindern aufbauen

3.5.5. Das Herbarium

3.5.5.1. Naturmaterialien pressen

3.5.5.2. Herbarien anlegen

3.5.6. Das Wetter beobachten

3.5.6.1. Die erste Wetterstation und ihre Messinstrumente kindgerecht gestalten

3.5.6.2. Thermometer mit Hilfsskale

3.5.6.3. Barometer mit kindgerechter Zusatzskale

3.5.6.4. Windmesser

3.5.6.5. Regen- bzw. Niederschlagsmesser

3.5.6.6. Schneehöhenmesser

3.5.6.7. Die erste Wetterstation auf dem Außengelände

3.5.6.8. Der erste Wetterkalender in der Jüngeren Gruppe und seine Piktogramme

3.5.7. Erste kleine Versuche im Bildungsbereich Natur

3.5.7.1. Geräte und Instrumente für Versuche

3.5.8. Der Arbeitsplatz für Kinder

3.5.9. Versuche für Kinder

3.5.9.1. Dekantieren, Filtrieren, Mischen und Verdunsten von Teichwasser mit Makrobestandteilen

3.5.9.2. Aggregatzustände des Wassers

Flüssig-fest-gasförmig

Eis-Wasser-Eis

Schneekristalle

3.5.9.3. Blumen brauchen Wasser (Lebensmittelfarbe)

3.5.9.4. Korngrößenfraktion

3.6.

Naturbeobachtungen im Verlauf der Jahreszeiten

3.6.1. Die Jahreszeiten und ihre typischen Erscheinungen

3.6.2.

Der Herbst

3.6.2.1. Das Wetter im Herbst beobachten

3.6.2.2. Was ist der Unterschied zwischen Blättern und Laub?

3.6.2.3. Der Indian Summer

3.6.2.4. Laubrascheln, ein Laubhaufen und ein Igelhotel

3.6.2.5. Blätter anhand ihrer Formen und Ränder unterscheiden lernen

Blätter und ihre Funktionen bei der Versorgung der Bäume

Aufbau von Laubbäumen

Die Bestandteile des Baums und deren Funktion Dreijährigen erklärt

3.6.2.6. Basteln mit Laubblättern

3.6.2.7. Samen der Bäume richtig bestimmen und zuordnen

Weitere Samen und Samenträger, die die Kinder in der Natur finden

Auch Nüsse sind Samen

Beeren an Sträuchern und Bäumen, häufige Begleiter bei Spaziergängen

3.6.2.8. Mit Kastanien, Eicheln und anderen Naturmaterialien basteln

Tierdarstellungen mit Ahornflügeln

Den Naturbaukasten für die Bauecke mit den Kindern zusammenstellen

3.6.2.9. Lieder und Gedichte zum Herbst

3.6.2.10. Feste und Feiern im Herbst

3.6.3.

Der Winter

3.6.3.1. Beobachtungen in der natürlichen Umwelt

3.6.3.2. Den Wetterkalender führen

3.6.3.3. Natürliche Zusammenhänge erkennen

3.6.3.3.1. Frostige Temperaturen und Eisbildung

3.6.3.3.2. Schnee in seiner vielfältigen Form

3.6.3.3.3. Beobachtungen in der Natur durch Bastelarbeiten vertiefen

Schneeflocken basteln

Schneekristalle als Dekorationselemente

3.6.3.3.4. Den Gruppenraum dekorieren

Tisch- und Fensterdekoration

Raumschmuck

Kombination von Schneekristallen und Schneeflocken

Dekorativer Raumschmuck aus vollplastischem Styropor

3.6.3.3.5. Spiele mit Schnee

Schneeengel

Bilder in den Schnee malen

Schneeballzielwurf

Schneemänner bauen

Schlittenfahren und Rodeln

3.6.3.3.6. Wildtiere beobachten

Wie überwintern Wildtiere in der Natur?

Begegnungen mit wilden Tieren im Winter

3.6.3.3.7. Vögel an der Futtersäule

Die Futtersäule

Das Vogelfutter für die Futtersäule

Futter für Enten und Schwäne

Empathie gegenüber allen Geschöpfen in der Natur wecken

3.6.3.3.8. Tierspuren im Schnee

3.6.3.3.9. Lieder, Gedichte und Geschichten zum Winter

3.6.4.

Der Frühling

3.4.6.1. Beobachtungen in der natürlichen Umwelt

3.6.4.2. Den Wetterkalender führen

3.6.4.3. Die Tage werden länger und wärmer

3.6.4.4. Erste Frühblüher die den Kindern Freude bereiten

3.6.4.5. Die ersten Baumblüten

3.6.4.6. Nach der Baumblüte wachsen die Blätter aus den Knospen

3.6.4.7. Aus dem Winterschlaf erwacht

Geeignete Futter- und Wasserspender für Vögel

3.6.4.8. Erste Sommerbienen sammeln wieder fleißig Pollen

3.6.4.9. Obst- und Gemüsebeete gemeinsam mit Kindern gestalten

Hochbeete mit Gruppentischen in den Zwischenräumen

3.6.4.10. Viele Wildblumen entfalten ihre volle Pracht

3.6.4.11. Mit dem Forschungsrucksack unterwegs

Der Forschungsrucksack

Soziale Kompetenzen

3.6.4.12. Beobachtungen unter der Standlupe

3.6.4.13. Lieder, Gedichte und Geschichten zum Frühling

3.6.4.14. Feste und Feiern im Frühling

3.6.4.15. Den Gruppenraum gestalten

3.6.4.16. Spiele im Freien

Spiele im Freien für Dreijährige

3.6.5.

Der Sommer

3.6.5.1. Beobachtungen in der natürlichen Umwelt

Wetterbedingte Zusammenhänge im Sommer

Regeln für Kinder beim Aufenthalt im Freien

3.6.5.2. Den Wetterkalender führen

3.6.5.3. Lieder, Gedichte und Geschichten zum Sommer

3.6.5.4. Feste und Feiern im Sommer

Erntedankfest

Sommerfest

3.6.5.5. Wasser und Vogelsand für unseren Gefiederten

3.7.

Unsere einheimischen Wildtiere

3.7.1. Welche Wildtiere leben im Tierpark?

3.7.2. Wildtiere und ihre Familien

3.8.

Unsere Nutztiere

3.8.1. Nutztiere

Über das Erlebte vor der Gruppe erzählen

Verzahnung mit dem Bildungsbereich sprachliche

3.8.2. Tiere auf dem Bauernhof

3.8.3. Lebensmittel aus tierischen Rohstoffen

3.8.4. Alte Nutztierrassen

3.9.

Bienen und Hummeln, fleißige Helfer in der Landwirtschaft

3.9.1. Bienen und Hummeln sind fleißige Bestäuber

Bienenfütterung im zeitigen Frühjahr

3.9.2. Unser Honig

3.9.3. Insektenhotels für Käfer und andere Insekten mit Kindern basteln

3.9.4. Erntekalender

3.10.

Die nichtlebende/unbelebte Natur

3.10.1. Lebensspender Luft

3.10.1.1. Die Zusammensetzung der Luft

3.10.1.2. Frische Luft hilft beim Denken

3.10.2. Lebensspender Licht

3.10.2.1. Optimale Lichtverhältnisse in den Gruppenräumen schaffen

3.10.2.2. Gutes Arbeitslicht für Kinder

3.10.3. Lebensspender Wasser

3.10.3.1. Kinder lernen den verantwortungsvollen Umgang mit Wasser

3.10.3.2. Erscheinungsformen des Wassers

3.10.3.3. Der natürliche Wasserkreislauf

Der Prozess der Verdunstung

Wolken und Wetter

3.10.3.4. Blitz und Donner

3.10.4. Steine, Mineralien und Muscheln

3.10.4.1. Freude am Sammeln wecken

3.10.4.2. Spielsand

Der Spielsand hat eine tragende Rolle

Experiment mit einem Ton-Lehm-Sandgemisch

Durch die Lupe betrachtet

3.10.4.3. Geologie im Sandkasten

Was hat der Sand im Sandkasten mit wissenschaftlicher Geologie zu tun?

Korngrößen

Beispiele für verschiedene Korngrößen

Was ist Sand und wie entsteht er?

Die Eigenschaften von Spielsand prüfen

3.11.

Literatur

4. Bildungsbereich: Mathematik

4.1. Die Freude an Zahlen und Mengen wecken

4.1.1. Was sind Elemente, was sind Mengen?

4.2. Spielerisches Erfassen und Vergleichen von Mengen

4.3. Spielerisches Erfassen und Vergleichen von Höhen

4.4. Geometrische Flächen erkennen und zuordnen

4.5. Literatur

A) UN Kinderrechte, Grundlagen der pädagogischen Arbeit

Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein hohes Gut, dass auch für jedes Kind in den pädagogischen Einrichtungen sichergestellt werden muss. Der rechtliche Rahmen wurde in der UN Kinderrechtskonvention festgelegt, die von Deutschland:

Am 26.01.1990 unterzeichnet wurde.

Am 06.03.1992 unterzeichnete Ratifizierungsurkunde bei den UN hinterlegt

Am 05.04.1992 per Gesetz in Kraft getreten ist.

Die UN Kinderrechtskonvention besteht im Teil I aus 54 Artikeln, die im Anhang Teil II als „Denkschrift zu dem Übereinkommen des Bundestages, Drucksache 12/42“ für Deutschland kommentiert worden sind. Für die Umsetzung sind die Bildungs-, Familien- und Sozialministerien der einzelnen Bundesländer verantwortlich. Für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen zeichnen die Bildungsministerien der einzelnen Bundesländer verantwortlich, die ihre Ziele in Bildungs- und Erziehungsplänen aufstellen, an denen sich alle Einrichtungen orientieren müssen. In der Konsequenz stellt jede Kindergarteneinrichtung eine Konzeption mit Leitbild auf, die sich an den Richtlinien der Bildungs- und Erziehungspläne des jeweiligen Bundeslandes orientieren. Sie sind im Internet einsehbar oder liegen als Print in den jeweiligen Einrichtungen aus. Folgende Artikel und Kommentare aus der UN Kinderrechtskonvention sind wichtige Bausteine für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit.

Artikel 2: Verbot der Diskriminierung S.12

„…ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds…“

Artikel 3: Wohl des Kindes S.12

„(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.“

Artikel 4: Verwirklichung der Kinderrechte S.13

„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertrags-staaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.“

Artikel 5: Respektierung des Elternrechts S. 13

„Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.“

Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit S. 15

„(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben…“

Artikel 14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit S.16

„(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.

(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.“

Artikel 23: Förderung behinderter Kinder S.19

„(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbstständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.

(2) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stellen sicher, dass dem behinderten Kind und den für seine Betreuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag die Unterstützung zu Teil wird, die dem Zustanddes Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.

(3) In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung soweit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, dass sichergestellt ist, dass Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist.

(4) Die Vertragsstaaten fördern im Geist der internationalen Zusammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psychologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder einschließlich der Verbreitung von Informationen über Methoden der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbildung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den Vertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihre Fähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Erfahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.“

Artikel 28: Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung S. 22

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; …“

Artikel 29: Bildungsziele; Bildungseinrichtungen S.22/23

„(1) Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen; b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln; c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln; d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten; e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.

(2) Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht.“

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung S. 23

„(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.“

Anhang II S.33

Präambel S.35

„…da das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutz und besonderer Fürsorge einschließlich eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt bedarf,…“

Artikel 2 S.36

„Das Kind genießt besonderen Schutz und erhält kraft Gesetzes oder durch andere Mittel, Chancen und Erleichterungen, so dass es sich körperlich, geistig, moralisch, seelisch und gesellschaftlich gesund und normal in Freiheit und Würde entwickeln kann. Bei der Einführung von Gesetzen zu diesem Zweck sind die Interessen des Kindes ausschlaggebend.“

Artikel 4 S.36

„…Das Kind hat ein Recht auf angemessene Ernährung, Unterbringung, Erholung und ärztliche Betreuung.“

Artikel 5 S.36

„Das Kind, das körperlich, geistig oder sozial behindert ist, erhält die besondere Behandlung, Erziehung und Fürsorge, die seine besondere Lage erfordert.“

Zu Artikel 28: Recht auf Bildung S.74

„1. Das Recht auf Bildung ist als allgemeines kulturelles Menschenrecht bereits in Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert und von der Bundesrepublik Deutschland als Paktstaat anerkannt…

– zu Buchstabe a: Alle Kinder werden mit der Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig. Es besteht Schulgeldfreiheit“

Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Referat Öffentlichkeitsarbeit 11018 Berlin www.bmfsfj.de

Qulle:https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/8c9831a3ff3ebf49a0d0fb42a8efd001/ebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf

Die UN Kinderrechte sind mit der Unterzeichnung für alle Staaten rechtlich bindend.

B) Rechtliche Bestimmungen in Deutschland

„Im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können,Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“

Quelle: Im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Gesetzlich verankerte Kinderrechte sind eine hohe Errungenschaft der Demokratie. Darin werden Kinder als eigenständige Personengruppe in der Gesellschaft definiert, die unter dem direkten Schutz des Staates gestellt werden. Damit ist die Bildung und Erziehung eine hoheitliche Aufgabe in 16 Bundesländern. In den Kindergärten spiegelt sich dies in den Konzeptionen jeder Einrichtung wieder. Deren inhaltliche Gestaltung orientiert sich an den Richtlinien der Bildungsministerien in den einzelnen Bundesländern.

In allen Konzeptionen der Kindergärten steht die individuelle Bildung und

Erziehung im Vordergrund der pädagogischen Arbeit. Durch die gestärkte rechtliche Stellung der Kinder rückt ebenso deren selbstbestimmter Aufenthalt in den Einrichtungen in den Vordergrund. Das ist eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist die, dass es aus Sicht der Ministerien und den Erziehungswissenschaften nicht mehr zeitgemäß ist, Kinder anzuleiten und zu korrigieren. In der pädagogischen Arbeit findet in den Kindergärten keine systematische, altersorientierte und stringente Bildung statt.

C) Das Bildungssystem und seine Folgen

zunehmender Fachlehrermangel

Sanierungsstau in maroden Kindergärten und Schulgebäuden

Permanenter Unterrichtsausfall in allen Fachbereichen

Fehlende Kita Plätze

Mangelhafte Bildung für Kindergartenkinder, die oft nicht in der Lage sind, die Mindestanforderungen in der Schuleingangsuntersuchung zu erfüllen.

Die wachsende Zahl der Quereinsteiger ohne pädagogische Ausbildung, die in Kindergärten und Schulen für die „Bildung“ der Kinder sorgen sollen.

Die mangelnde Digitalisierung.

Ungenügende Bildung in den MINT Fächern.

Ausfall von Schulsport, der dem permanenten Bewegungsmangel und damit der geistigen und körperlichen Immobilität der Kinder Vorschub leistet.

„….Es existieren keine Konzepte der Länder, die die Situation des Sportunterrichts verändern werden! Selbst der Wille der Politik fehlt, hier gegen zu steuern. Dabei sind Kinder die Zukunft unserer Gesellschaft...“

Quelle: Prof. Dr. I. Froböse, Sporthochschule Köln, 27.02.2023, https://www.facebook.com/IngoFroboese/?locale=de_DE

Damit ist die deutsche Bildungspolitik weit davon entfernt, die rechtlichen Bedingungen der UN Kinderrechtskonvention Artikel 28 und 29 angemessen umzusetzen!

D) Das Recht auf eine altersorientierte, systematische Bildung im Kindergarten

Gerade was den Artikel 28 anbelangt, das Recht auf eine altersgerechte und systematische Bildung sollte um die Personengruppe der 3 bis 6 jährigen Vorschulkinder erweitert werden. In diesen Altersgruppen ist die sprunghafte Veränderung im Lernverhalten objektiv festzustellen. Durch diese altersbegründeten Reifungsprozesse im kindlichen Gehirn ist es notwendig, eigene altersspezifisch-systematische Bildungskonzepte für jede Altersgruppe zu entwickeln. Es reicht nicht, wenn sich die Bildung von Kindern ausschließlich auf deren alleinige Selbstbildung verlässt. Kinder brauchen den altersentsprechenden Input von außen durch Demonstrationen, Korrekturen, Wiederholung oder Nachahmung.

Altersgruppen im Kindergarten

3 bis 4 Jahre

Jüngere Gruppe

4 bis 5 Jahre

Mittlere Gruppe

5 bis 6 Jahre

Ältere Gruppe

E) Zum besseren Verständnis dieser Reihe

„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr“ ist nicht nur ein lustiger Spruch für Kinder. Dieser Spruch ist eine Lebensweisheit. Das kontinuierliche Lernen beginnt nach Auffassung vieler Bildungspolitiker und Erziehungswissenschaftler erst mit dem Besuch der Grundschule. Der Aufenthalt im Kindergarten wird von ihnen dagegen eher als kindlich, kreativer Prozess der Selbstfindung gesehen. Die individuelle Selbstverwirklichung steht in der aktuellen Vorschulbildung ganz oben auf der Agenda.

MINT Bildungsbereiche, die eine kontinuierliche, systematische und altersentsprechende Wissensvermittlung erfordern, sind in der Vorbereitung der Lerneinheiten teilweise sehr umfangreich, weswegen sie bei den Bildungsangeboten in den Kindergärten oft unterrepräsentiert sind. Das naturwissenschaftliche Grundwissen fehlt den Kindern später in der Schule. MINT Lerneinheiten erfordern eine stete Kontinuität in der Verwirklichung der Bildungsziele von der Jüngeren Gruppe bis zur Einschulung. Die kontinuierlich systematische Bildung würde in den Kindergärten eine Form der Pädagogik voraussetzen, die einen geregelten Tagesablauf mit festen Zeiten in den Organisationsformen und Lerneinheiten bedingt.

Lernen und Verstehen sind geistige Prozesse im kindlichen Gehirn, deren Erfolge unmittelbar mit der Bewegungsaktivität der Kinder verbunden sind. Bewegung hilft beim Denken. Sicher werden den Kindern in den Einrichtungen sehr viele Möglichkeiten im gesamten Tagesablauf angeboten, um ihre körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten selbst auszuprobieren bzw. erweitern zu können. Kompliziertere Bewegungsabläufe erfordern ebenso wie die MINT Bildungsbereiche die altersorientierte, systematische Arbeit mit den Kindern. Nicht jede komplexe Übung ist für Dreijährige geeignet. Es gilt die Übungen altersgerecht zu gestalten, sodass neben Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit auch das Gleichgewicht und die Koordination der Kinder optimal bis zum Schuleintritt gefördert werden.

F) Die Wissensaneignung in den verschiedenen Altersgruppen

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Zeit im Kindergarten nicht nur zur kindlichen Erbauung und Selbstfindung dient. In dieser Zeit werden bereits die Grundlagen für das spätere Lernverhalten in der Schule gelegt. Kinder sollten in den drei Jahren durch tägliche Lerneinheiten in unterschiedlichen Bildungsbereichen mit einem umfangreichen Grundwissen ausgestattet werden.

Formen der Wissensaneignung in den verschiedenen Altersgruppen

GruppeAlterpädagogische MethodenJüngere Gruppe3 bis 4 jährige Kinderüberwiegend spielerisch, anschaulichMittlere Gruppe4 bis 5 jährige Kinderkonkret anschaulichÄltere Gruppe5 bis 6 jährige Kinderkonkret anschaulich, theoretisch

G) Verhängnisvolle Leitsätze in den Erziehungswissenschaften

„Kinder müssen nicht gebildet werden, sie bilden sich selbst! Alles was ich einem Kind zeige, können sie nicht selbst entdecken!“

Quelle: Konzeption Kindertagesstätte Kunterbunt, Neuruppin, Version 3, B1/S1, Stand 2015, ausgedruckt 29.09.2017

„Was man einem Kind beibringt, kann es nicht mehr selbst entdecken. Aber nur das, was es selbst entdeckt, verbessert seine Fähigkeit, Probleme zu verstehen und zu Lösen.“ (Jean Piaget)

Kinder kommen nicht auf die Welt, um unseren Vorstellungen zu entsprechen. Persönlichkeit braucht Raum zur Entfaltung, statt Begrenzung und Erwartungsdruck.(@Blickpunkt Erziehung

Quelle:https://www.sandra-warsewicz.de/2020/04/11/die-sch%C3%B6nsten-zitate-bildung-erziehung-entwicklung/

Die Liste dieser und anderer Sätze zum Thema Bildung lassen sich beliebig fortsetzen. Diese Formulierungen sind unter dem Punkt „Unser Bild von Kind“ adäquat oder in ähnlicher Form als Leitsätze in allen Konzeptionen von Kindergärten zu finden. Diese Einstellungen können als Einstieg in die Bildungsmisere gesehen werden. Es ist diese Auffassung in den heutigen Erziehungswissenschaften selbst, die die wertvolle pädagogische Erziehungsarbeit zur Hilfsarbeit abwertet, denn die Kinder werden aus Sicht moderner Erziehungswissenschaftler/innen als „Alleskönner“ aufgewertet, die sich ohne Input von außen, quasi aus sich selbst heraus bilden können. Fähigkeiten und Fertigkeiten werden als Kompetenzen bezeichnet. Kompetenzen suggerieren dem pädagogisch interessierten Leser, dass Kindern Fähigkeiten und Fertigkeiten zugeschrieben werden, die sie nicht besitzen können weil sie Lernende sind. Welche Konsequenzen diese verhängnisvolle Einstellung bzw. Lehrmeinung für die gesamte pädagogische Arbeit nach sich zieht, spiegelt sich in den Zahlen der nicht bestandenen Schuleingangsuntersuchungen wieder.

Das Ziel dieser Reihe ist einerseits zu zeigen, wie negativ sich das „Mantra des sich selbständig bildenden Kindes“ auf die Vorbereitung für die Schule auswirkt und andererseits, wie die systematisch-altersgerechte Wissensvermittlung in den drei Altersgruppen gestaltet werden kann. In der folgenden Tabelle werden alle Bildungsbereiche aufgeführt. Lerneinheit ab bedeutet, dass die Bildungsbereiche in den angegebenen Gruppen aufgenommen werden.

H) Bildungsbereiche und MINT-Bildungsbereiche

In der folgenden Aufstellung werden alle Bildungsbereiche der Jüngeren-, Mittleren- und Älteren Gruppe zusammengefasst. Sowohl die altersspezifischen Lerninhalte als auch die pädagogischen Methoden zur Vermittlung des Wissens werden in den entsprechenden Bildungsbereichen für jede Altersgruppe ausführlich beschrieben. Dabei scheinen sich die Themen in den drei Jahrgängen zu doppeln. Sie werden mit der steigenden Altersgruppe detaillierter und ausführlicher behandelt.

BildungsbereichKunsterziehung (Malen, Zeichnen, Farbenlehre, Bauen, Basteln, Formen, dekoratives Gestalten)sprachliche KommunikationLiteraturSportMathematik (Mengen, Längen und Gewichte)NaturGesellschaftMusik (Singen, Rhythmik, Tanzen)Untersuchungen von natürlichen Objekten im KinderlaborSchriftsprache bzw. schreibnahe ÜbungenUhrzeitUmgang mit MedienEnglisch?Lerneinheit ab

Jüngere Gruppe

Jüngere Gruppe

Jüngere Gruppe

Jüngere Gruppe

Jüngere Gruppe

Jüngere Gruppe

Jüngere Gruppe

Jüngere Gruppe

Mittlere Gruppe

Mittlere Gruppe

Mittlere Gruppe

Ältere Gruppe

Ältere Gruppe

I) Die Planung und Gestaltung von Lerneinheiten in den verschiedenen Bildungsbereichen

Die Meinung, dass jedes Kind in der Lage ist, sich aus eigenem Antrieb zu bilden, ist ein Grund dafür, dass die altersgerechte Wissensvermittlung in altersgleichen Gruppen in den Erziehungswissenschaften diesen schweren Stand in Deutschland hat. Das gemeinsame Lernen in altersgleichen Gruppen wird in den tradierten Auffassungen der Verantwortlichen in den Erziehungswissenschaften als diktatorisch, Gleichmacherei, Einschränkung der kindlichen Persönlichkeit gesehen. Damit ist die vielzitierte Chancengleichheit in der Bildung zwischen Kindern aus bildungsnahen und bildungsfernen Elternhäusern nicht mehr gegeben. Erzieher/innen unterbreiten ihren Kindern im Tagesablauf zwar Bildungsangebote. Kinder können aber selbst entscheiden, ob sie die Angebote wahrnehmen oder sich in der Zeit mit andern Dingen beschäftigen. Das böse Erwachen kommt bei vielen Eltern und Kindern spätestens in der Schuleingangsuntersuchung, in der viele Mädchen und Jungen nicht einmal in der Lage sind, die einfachsten Aufgaben, insbesondere in ihrer Bewegung und Koordination zu erfüllen.

Kommen wir auf den Spruch vom Hänschen zurück. Der grundlegende Wandel im Lernverhalten findet bei Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren statt. Vom spielerischen Wissenserwerb der Dreijährigen, über den spielerischanschaulichen Wissenserwerb der Vier- und Fünfjährigen bis zum konkretanschaulichen Wissenserwerb der Fünf- und Sechsjährigen. Eines haben alle drei Altersgruppen im Wissenserwerb gemeinsam. Im Spiel und in der freien Auseinandersetzung mit den Inhalten aus den Lerneinheiten wird das Erlernte im gesamten Tagesablauf von den Kindern ohne Druck gefestigt und wiederholt. Im Gehirn bilden sich neue stabile Nervenverbindungen, durch die das erworbene Wissen im Langzeitgedächtnis als Grundwissen abgespeichert wird. Es kann leicht wieder von den Kindern abgerufen werden. Auf diesem Wissen können Erzieher/innen in ihrer Arbeit über die Jahre aufbauen. Die Wellenlinie in der Grafik auf S.19 stellt den Wissensumfang in der Jüngeren Gruppe dar. Wenn die Kinder in der Mittleren Gruppe sind, werden die gleichen Themen anschaulich und differenzierter vertieft. Neues Wissen verzahnt sich mit vorhandenem Grundwissen zu erweitertem Grundwissen. Diese Entwicklung setzt sich in der Ältesten Gruppe bis zur Einschulung fort. Die gezackte Linie zwischen Ältester Gruppe und Schulzeit zeigt, dass das Grundwissen einschließlich körperlicher und geistiger Fähigkeiten sehr breit aufgestellt ist, sodass die Anforderungen der Schuleingangsuntersuchungen von den Kindern ohne Probleme bewältigt werden können und Grundschullehrer/innen umgehend mit der Vermittlung des Lehrstoffes in der ersten Klasse beginnen können.

Erziehungswissenschaftler/innen sind der Meinung, dass tägliche systematische Lerneinheiten die freie Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit beeinträchtigen. Kinder werden in den Lerneinheiten weder unterdrückt, gleichgemacht noch wird ihnen ein Willen aufgezwungen. Gemeinsame Lerneinheiten garantieren, dass allen die Vermittlung von Grundwissen zu Teil wird. Damit haben alle Kinder die gleichen Bildungschancen ab der ersten Klasse. Sie wollen sich untereinander mit ihren geistigen und körperlichen Kräften messen. Es bereitet ihnen viel Vergnügen, z.B. wenn sie ihre Mal- und Bastelarbeiten miteinander vergleichen. Auf den Weg zum selbständigen Handeln ist es eine wichtige Erfahrung, dass ihnen nicht alle Arbeiten auf Anhieb gelingen werden. Noch wertvoller sind die Erkenntnisse für sie, dass sie durch Wiederholungen der Tätigkeiten immer bessere Ergebnisse erzielen.

Kinder die gewohnt sind sich im Kindergarten nur mit den Dingen zu beschäftigen die sie mögen, werden in der Folge massive Probleme bekommen, sich auf das Unterrichtsgeschehen 45 Minuten lang zu konzentrieren. Nicht nur die Länge einer Schulstunde wird zum Problem, sondern der Stundenplan mit täglich 4 bis 5 Unterrichtsstunden. Der Bildungsnotstand beginnt nicht erst in der Grundschule. Er beginnt mit der unzureichenden Bildung und Lernkultur in den Kindergärten. Am Ende dieser verfehlten Vorschulpädagogik steht der Fachkräftemangel im Berufsleben.

Jedes Kind ist eine eigenständige Persönlichkeit mit eigenem Willen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sich in seinen sozialen, gesellschaftlichen und kognitiven Kompetenzen zeigen. Das wird besonders im Spielverhalten und in der Wahl der Spielinhalte deutlich. In der derzeitigen Auffassung in den Erziehungswissenschaften steht, wie bereits mehrfach betont, ausschließlich die individuelle kreative und musische Förderung der Kinder im Vordergrund der pädagogischen Arbeit. Kinder sollen ihre Welt aus sich selbst heraus entdecken, möglichst ohne äußere Anregungen durch das pädagogische Personal. Diese Einstellung kann jeder in den Konzeptionen in den Kindergärten unter den Punkten „ Die Rolle der Erzieher/innen“ und „Unser Bild vom Kind“ nachlesen.

Lerneinheiten können in verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Deren Einordnung richtet sich nach dem Grad von Konzentration und Aufmerksamkeit, die von den Kindern aufgebracht werden muss, denn sie ermüden sehr schnell. In der Jüngern Gruppe sollten Lerneinheiten mit überwiegend theoretischem Charakter nicht länger als 10 Minuten dauern. Lerneinheiten mit kreativem Charakter sollten die Dauer von12 Minuten nicht wesentlich überschreiten. Lerneinheiten mit einem hohen Bewegungsanteil können bis 30 Minuten in Anspruch nehmen. Erzieher/innen haben die Aufgabe, die geeigneten pädagogischen Mittel und Methoden zu wählen um das Wissen in den Lerneinheiten altersgerecht zu vermitteln. Die folgende Einteilung der Bildungsbereiche ist nicht als statisches Gebilde zu sehen. Die Wahl der pädagogischen Methodik greift in den Lerneinheiten ineinander.

Altersgruppe

tägl. Lerneinheiten

Dauer

Sonderform

Jüngere Gruppe

1

7 bis 10 Min.

Sport 30 bis 35 Min.

Mittlere Gruppe

2

I. 15 bis 20 Min.

II. 10 bis 15 Min.

Sport 35 bis 40 Min.

Ältere Gruppe

2

I. 20 bis 25 Min.

II. 15 bis 20 Min.

Sport 40 bis 45 Min.

In der Jüngeren Gruppe sollte die Wissensvermittlung in den Lerneinheiten spielerisch und anschaulich aufgebaut sein, denn dreijährige Kinder verfügen aufgrund ihrer altersspezifischen Entwicklung noch nicht über die entsprechenden Vorstellungen. Kurz vor ihrem vierten Geburtstag besitzen sie einen reichen Schatz an Erfahrungen und Wissen, sodass Erzieher/innen dazu übergehen können, das Wissen in den Lerneinheiten in konkret anschaulicher Weise zu vermitteln.

J) Pädagogische Methoden in der Wissensvermittlung

Pädagogische Methoden beschreiben Wege in der Bildung, mit denen Wissen altersgerecht vermittelt wird.

Die pädagogischen Methoden wie Demonstration, Nachahmen oder die gemeinsamen Tätigkeiten in den täglichen Lerneinheiten in altersgleichen Kindergruppen werden in den heutigen Erziehungswissenschaften als diktatorisch, gleichmachend und persönlichkeitseinschränkend abgelehnt. Nach gängiger Lehrmeinung bilden sich Kinder aus sich selbst heraus. Für Leser/innen, die Zweifel an dieser Auffassung haben, sind die pädagogischen Methoden in der folgenden Übersicht zusammengefasst:

1. Methoden zur Wissensvermittlung

DemonstrationVergleichenBetrachtenKontrollierenErklärenAnleitenWiederholenZeigenFragenNachschlagenExperimentierenMessen

2. Methoden zur Förderung der Sinne

BeobachtenNachahmenUntersuchenHörenRiechenFühlen

3. Methoden zur Entwicklung der kommunikativen Fähigkeiten

ErzählenNacherzählen in chronologischer ReihenfolgeBeschreibenDialogekurze Gedichte lernenVorlesen