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Wissen, denken, meinen Erhalten Sie in diesem eBooklet zusätzliche Informationen und Inhalte zum Themenbuch "Immun gegen Unsinn" von Thilo Baum. Kluge Dinge sagen – lässt sich das lernen? Ja, meint Autor Thilo Baum. Denn was wir sagen oder schreiben, kann qualifiziert sein oder eben auch unqualifiziert. Und dafür gibt es Kriterien, an die sich Wissenschaft und Publizistik seit jeher halten: vom Unterschied zwischen Behauptungen und Meinungen über die Grenzen der Meinungsfreiheit bis hin zu den Methoden, an denen sich Scharlatane und Lügner erkennen lassen. Da wir alle heute publizieren, ist dieses Know-how wichtig für alle, die mit öffentlichen Inhalten zu tun haben, ob sie sie senden oder lesen und hören.
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Seitenzahl: 42
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Thilo Baum
THILO BAUM
Wie kommuniziere ich kluge Inhalte?
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Ein Hinweis zu gendergerechter Sprache: Die Entscheidung, in welcher Form alle Geschlechter angesprochen werden, obliegt den jeweiligen Verfassenden.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN 978-3-96740-397-8
Lektorat: Anke Schild
Umschlaggestaltung: Martin Zech Design, Bremen | www.martinzech.de
Autorenfoto: © privat
Satz und Layout: Zerosoft, Timisoara
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1. Was dürfen wir (nicht) sagen?
Der angebliche Mut, seine Meinung zu äußern
Behauptungen sind prüfbar, Meinungen argumentierbar
Die Grenzen der Meinungsfreiheit
Zulässige und qualifizierte Äußerungen
Was ist Zensur?
2. Wie kommen wir zu gesicherten Erkenntnissen?
Der »Mainstream« vertritt das aufgeklärte Denken
Falle »Plausibilität«
Wer bewahrt einen kühlen Kopf?
Wissenschaftliches Denken
Drei Methoden von Scharlatanen
Wie Demagogen die Demokratie gefährden
Über den Autor
Quiz 1
Was zählt für Profis in der öffentlichen Kommunikation?
a. Alle dürfen alles sagen, darum wird alles veröffentlicht.b. Was zulässig ist, wird veröffentlicht.c. Was zutreffend ist, wird veröffentlicht.d. Was zulässig und qualifiziert ist, wird veröffentlicht.Auflösung am Ende des Kapitels.
»Das wird man doch wohl noch sagen dürfen!!!« – Kommt darauf an. Worauf? Ganz einfach: darauf, ob das, was Sie da sagen wollen, zulässig oder unzulässig ist.
»Wie??? Ich dachte, wir hätten Meinungsfreiheit!« – Ja, haben wir auch. »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt«, heißt es in Art. 5 Abs. 1 GG. Diesen Absatz kennen die meisten.
In Abs. 2 heißt es dann: »Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.« Sieh mal einer an: Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt! Aber ist das ein Skandal?
Stellen Sie sich also vor, jemand postet öffentlich, dass Sie ein Sauhund sind. Würden Sie dann sagen: »Na ja, das ist eben die Meinungsfreiheit«? Vermutlich nicht. Und da greift Art. 5 Abs. 2 GG, dem zufolge eine Vorschrift der allgemeinen Gesetze, in diesem Fall der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), die Freiheit der Meinungsäußerung einschränkt.
Außerdem können Sie nicht nur strafrechtlich gegen den anderen vorgehen, indem Sie ihn anzeigen – Sie können ihn auch zivilrechtlich belangen, indem Sie beispielsweise eine Unterlassungserklärung erwirken und vielleicht sogar Schmerzensgeld bekommen.
Wir kommen gleich noch zu weiteren Rechtsnormen, die die Meinungsäußerungsfreiheit einschränken. Lesen wir Art. 5 GG erst noch zu Ende. Da heißt es in Abs. 3: »Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.«
War Ihnen das klar? Wenn ein Historiker im Hörsaal zur Revolte gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufruft, kann er sich dabei nicht auf die Wissenschaftsfreiheit berufen. Auf der anderen Seite ist uns das aber auch irgendwie klar. Oder hätten Sie gedacht, ein Wissenschaftler dürfe in der Vorlesung die Existenz der NS-Vernichtungslager leugnen, weil er Wissenschaftler ist? Nein. Natürlich darf er das nicht. Er verstößt damit gegen das Gesetz. Und das Gesetz existiert aus gutem Grund: Es geht darum, Geschichtsverfälschungen zu vermeiden. Die Realität von damals muss auch heute sachgemäß dokumentiert sein.
Art. 5 GG formuliert eines der wichtigsten Grundrechte in der liberalen westlichen Welt. Im Äußerungsrecht und im Medienrecht geht es dann aber auch ziemlich differenziert um die Frage, welche Äußerungen zulässig sind und welche nicht.
Zunächst ist also klar: Nein, wir dürfen nicht alles sagen. Es gibt vielmehr klare Regeln und Definitionen, an die wir uns halten sollten. Verstoßen wir dagegen, können wir uns nicht auf unsere Meinungsfreiheit berufen.
Viele, die uns zurufen, das werde man »doch wohl noch sagen dürfen«, unterstellen damit, die Meinungsfreiheit sei bei uns so beschnitten wie in einer Diktatur. In aller Regel tun diese Leute das mit einiger Empörung, auch wenn die Sache selbst völlig harmlos ist.
So schrieb ein Kollege kürzlich in seinem Blog, er fasse den Mut und sage endlich mal Dinge, die niemand zu äußern wage. Beispielsweise frage niemand, wo der Strom fürs Elektroauto herkomme.
Na ja, dachte ich. Ich arbeite viel in der Politik, und ich kenne niemanden dort, der das Thema nicht auf dem Schirm hat. Das Elektroauto gilt nach meinem Eindruck nicht als der Weisheit letzter Schluss. Sogar das Bundesumweltministerium schreibt auf seiner Website: »Elektroautos sind so sauber wie der Strom, mit dem sie fahren«, und weist auf den Strommix hin.1
Auch die anderen Positionen des Kollegen – wir bräuchten eine Fachkräfteinitiative im Inland, die Einwanderung müsse geregelt werden, die Schulen bräuchten mehr Geld – waren sämtlich Banalitäten, die zu formulieren niemand Mut braucht.