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Fast alle Politiker, Universitätsangehörige und die gleichgeschalteten Staats-Medien verwenden seit kurzer Zeit eine andere Sprache als das Volk, nämlich die sog. "Gendersprache". Damit soll die angeblich einseitig männlich dominierte deutsche Sprache "geschlechtergerecht" und "divers" umgestaltet werden. In diesem Buch wird aufgezeigt, daß die Argumente für diese Gendersprache nicht stichhaltig sind, daß die Gleichsetzung des grammatikalischen Geschlechts mit biologischen Geschlechtern völliger Unsinn ist und daß die Genderei in Wahrheit eine totalitäre extremistische Ideologie ist, mit der das Denken der Menschen für bestimmte politische Ziele manipuliert werden soll.
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Seitenzahl: 122
Vorwort
Warum Gender-Sprache?
Das grammatikalische Geschlecht
Mißverständnisse
Traditionelles Rollenverständnis
Frauen müssen berufstätig sein!
Genderformen: Doppelanreden
Der Wahnsinn geht weiter
Warum das alles?
Sexualisierung
Womit wir rechnen müssen
Sprachverbote
Verpflichtung zur deutschen Sprache
Die Ziele werden nicht erreicht
Gegenaktionen
Literatur
Ich frage mich bis heute, wer damit angefangen hat und wer den Menschen diese Art beibrachte und warum alle das nachäfften. Mich hat nämlich niemand entsprechend unterrichtet, ich sah nur diese neue Art des Schalbindens überall bei andern Menschen. Als wenn sie alle eine heimliche Absprache verabredet hätten und mich dabei ausgeschlossen haben. Die Verschwörung der Euroschlaufen-Mem-Virus-Befallenen sozusagen.
Der Gender-Mem-Virus ist viel gefährlicher als der Euroschlaufen-Mem-Virus, da er sich gegen unsere Sprachtradition, gegen unsere Kultur und gegen unsere Wertvorstellungen richtet und weil er zugleich einen Totalangriff auf unsere Sprache und unsere damit verbundene Identität darstellt. Auch wird damit eine neue Schlacht auf dem Felde des Geschlechterkampfes eröffnet. Mit dem Verändern der Sprache ist bezweckt (und das wird sogar offen zugegeben), zugleich auch das Denken der Menschen zu verändern, ja zu manipulieren, denn Sprache ist bekanntlich Ausdruck des Denkens; veränderte Sprache – so der Umkehrschluß – bewirkt auch im Denken eine Veränderung. Man will die Menschen also nicht durch Aufklärung und umständliche Argumentation überzeugen, sondern wählt lieber den unterschwelligen Weg der Beeinflussung durch die Sprache – offenbar ist den Urhebern dieser Methode klar, daß ihre „Argumente“ nicht überzeugen, daß sie also auf dem üblichen Weg der Erörterung des Für und Wider, der in einer Demokratie eigentlich der einzigste Weg sein sollte, nicht punkten können. So setzen sie auf die über die Sprache erfolgende unauffällige Gedankenmanipulation, in Verbindung mit einer regelrechten „Sprachpolizei“, die jede in ihren Augen falsche oder unzulässige Aussage und Wortwahl rügt und die Betreffenden versucht, vom Kulturbetrieb auszugrenzen. Das ist eine besonders perfide Form des Mobbing; unterstützt von 190 Gender-Professuren (2017, inzwischen sollen es 240 sein), 180 davon mit weiblichen Professoren besetzt (die Anzahl der Geschlechtsablehnenden darunter ist unbekannt), die hauptamtlich und hochbezahlt in Deutschland nichts anderes zu tun haben, als die Sprache zu gendern und dem ahnungslosen Bürger einzureden, es gäbe nicht nur zwei, sondern 3 oder mehr Geschlechter, die natürlich alle diskriminiert würden (außer dem männlichen Geschlecht, versteht sich).
Gerade diese 180 weiblichen und diversen „ProfessorInnen“ beweisen durch ihre Unfähigkeit, wissenschaftlich korrekt arbeiten zu können, daß das weibliche Geschlecht eben doch nicht alles kann und man besser fährt, wenn man weibliche Professoren nicht leichtfertig beruft. So leisten die Gender-Professorinnen der Emanzipation einen Bärendienst, da sie zeigen, daß sie von ihrer emotional begründeten Einseitigkeit nicht zu einer wissenschaftlich nötigen Objektivität und Distanziertheit zum Forschungsgegenstand gelangen können. Ablehnende Emotionen verhindern die Anerkennung auch grundlegender Fakten, nämlich daß das Genus nicht gleich dem Sexus ist (d. h. das grammatikalische Geschlecht der Wörter nichts mit dem biologischen Geschlecht der Lebewesen zu tun hat).
Inzwischen wurde das „Gender Mainstreaming“ in der EU zur politischen Richtlinie erhoben; es gibt in Vilnius ein eigenes EU Gender-Institut (EIGE), welches die Gender-Ideologie in den Mitgliedsländern durchsetzen soll. Ein „Gender-Kompetenzzentrum“ berät vor allem Politiker und Entscheidungsträger in Genderfragen und steht mit der ideologischen Gender-Forschung in Verbindung.
Namhafte Kritiker der Gendertheorie, wie z.B. der Mainzer Soziologe und Kriminologe Prof. Dr. Dr. Bock, werden mundtot gemacht.
Für den Gender-Unsinn gibt es keinerlei biologische oder grammatikalische Argumente, doch kennen sich viele leider nicht genau damit aus und fallen auf den Wahnsinn herein. Der Begriff „Genderwahn“ existiert übrigens seit dem 6. 6. 2008, wo Karlheinz Klement ihn in einer Rede im österreichischen Nationalrat zuerst nannte. In diesem Buch will ich Argumente liefern gegen den Genderwahn in der Sprache und im realen Leben. Das Buch ist also als Vakzin gegen den Genderwahn-Memvirus gedacht. Es handelt sich genaugenommen um eine Ideologie, die auf zweifelhaften Voraussetzungen fußt und sich gegen jede Kritik von außen abschirmt und versucht, ihre Kritiker zum Schweigen zu bringen. Somit handelt es sich um eine totalitäre Ideologie . Es ist das Kennzeichen jedes Totalitarismus, daß er Menschen ohne demokratische Legitimierung zu neuem Verhalten umerziehen will.
Dieses gewaltige Umerziehungsprogramm „für Geschlechter-Gerechtigkeit“ kostete die europäischen Steuerzahler nach einer vorsichtigen Rechnung bisher 3,56 Milliarden Euro.
Meinen eigenen Standpunkt will ich hier gleich offen mitteilen: Ich halte die Genderianer für verrückt. Deswegen gibt es hier auch einige etwas härtere Formulierungen. Es ist verrückt, überall männliche Unterdrückung und Vorherrschaft hineinzuinterpretieren, auch bei unschuldigen grammatikalischen Geschlechtern, und es ist noch verrückter, diesen „Feind“ überall austilgen zu wollen.
Zum Glück sind die Genderwahnsinnigen in der Minderheit, aber umso lauter schreien sie. Nur 14 % der von einer You-Gov-Umfrage Befragten plädierten für eine Gendersprache, die Mehrheit ist dagegen.
Da es sich beim Genderwahn um eine totalitäre und gefährliche Ideologie handelt, ist jeder Bürger aufgerufen, diese überall, wo sie erscheint, aktiv zu bekämpfen. Argumente dafür will dieses Buch liefern.
A. v. Nahodyl Neményi
Bevor ich mich mit Einzelheiten befasse, will ich die Frage aufwerfen, warum jetzt plötzlich überall angefangen wird, unsere Sprache zu „gendern“. Die Berufung auf das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes kann es nicht sein, denn dieses gilt ja schon seit 1948, und wir sind damit über 70 Jahre gut ausgekommen, ohne deswegen unsere Sprache zu verunstalten.
Dann gab es einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 2017 (und in der Folge einen Gesetzentwurf von 2018), wonach Personen, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen lassen, künftig in den Personenstandsurkunden als „divers“ oder „ohne Angabe“ eingetragen werden können. Aber auch dieser Beschluß bezieht sich ja nicht auf die bestehenden Geschlechter. Es mag gegen Grundrechte verstoßen, wenn ein Zwitter genötigt wird, sich als Junge oder Mädchen registrieren zu lassen, aber mit der Sprache hat das eigentlich nichts zu tun. Also werde ich hier einmal Stimmen von Genderwahnsinnigen zitieren.
Die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ (GfdS) ist eine eher linke Institution, was man u. a. daran erkennen kann, daß sie bis 1994 jeweils ein „Unwort des Jahres“ veröffentlichte, welches immer nur aus einem linken Blickwinkel heraus ein „Unwort“ ist. Das waren 1991 „ausländerfrei“ (für Menschen aus rechten Kreisen ist „ausländerfrei“ kein Unwort, sondern ein legitimes, anzustrebendes politisches Ziel), 1992 „ethnische Säuberung“ und 1993 „Überfremdung“ (die Angst auszudrücken, im eigenen Lande fremd zu werden, ist für die GfdS ein „Unwort“) – man sieht, daß die GfdS eine mono-ethnische Gesellschaft ablehnt und wohl eher der linken Fiktion einer multikulturellen Gesellschaft nahesteht. Seit 1994 bestimmt eine ebenfalls linke Jury das „Unwort des Jahres“.
Die GfdS schreibt zum Genderwahn in den „Leitlinien der GfdS zu den Möglichkeiten des Genderings:
»Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Ein wichtiger Aspekt, um die Gleichbehandlung sicherzustellen, ist eine geschlechtergerechte Sprache. War man bisher in weiten Teilen der Gesellschaft von einem zweigeschlechtlichen Modell ausgegangen, so befindet sich diese Sichtweise derzeit im Umbruch und es wird auch gesetzlich auf die offizielle Anerkennung eines dritten Geschlechts hingewirkt (Beschluß des Gesetzentwurfs vom 15. August 2018). In dieser Hinsicht sind auch sprachliche Faktoren in Augenschein zu nehmen, um allen Geschlechtern gerecht zu werden. Da es für das dritte Geschlecht jedoch bislang weder eindeutige Bezeichnungen noch adäquate Pronomen, Anrede- oder Flexionsformen gibt, soll dieser Punkt für den Moment unberücksichtigt bleiben (…) Es gilt als erwiesen, daß Sprache die Wahrnehmung lenkt, so daß es notwendig ist, sprachliche Gleichberechtigung umzusetzen, um die im Grundgesetz verankerte gesellschaftliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu stützen. Beispielsweise benötigen einer Studie zufolge Frauen im Vergleich zu Männern mehr Zeit, um einen Text zu verstehen, in dem das generische Maskulinum verwendet wurde, denn sie müssen stets – auch unbewußt – am Kontext überprüfen, ob sie tatsächlich mitgemeint oder im Einzelfall nur Männer angesprochen sind. Neue Mittel sind nötig.«
Interessant ist hier, daß sowohl das Grundgesetz, als auch der Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes von 2017 angeführt werden. Im Grundgesetz sei die gesellschaftliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen enthalten.
In Artikel 3, Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes heißt es aber nur:
»(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, (...) benachteiligt oder bevorzugt werden.«
Im Text steht nirgends „Gleichbehandlung“ sondern „Gleichberechtigung“. Den Vätern des GG ging es nicht darum, daß Männer und Frauen gleichbehandelt werden sollten; deswegen mußten Frauen ja auch nicht zum Wehrdienst. Es ging allein um gleiche Rechte.
In den Begründungen des Genderwahns finden wir sehr oft den Bezug zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes von 2017. Es ging dabei um einen seit der Geburt als Mädchen eingetragenen Menschen, der einen a-typischen Chromosomensatz (Turner-Syndrom) aufwies und sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen wollte. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, daß für diese und derartige Personen die Eintragung in den Personenstandsurkunden offenbleiben oder als „divers“ eingetragen werden könne, da sonst ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 des GG (siehe oben) vorliegen würde.
Das Turner-Syndrom ist aber eine Erkrankung bei Mädchen, wobei ihnen das zweite Geschlechtschromosom fehlt. Sie haben nur ein einzelnes X-Chromosom. Die Ursache des Syndroms ist eine fehlerhafte Verteilung der Geschlechtschromosomen meist während der postmeiotischen Keimzellteilung, Sie haben häufig Kleinwuchs und sind unfruchtbar, müssen ab dem 12. Lebensjahr mit Hormonen behandelt werden.
Ein krankes Mädchen lag also dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes für eine Geschlechtseintragung eines angeblichen dritten Geschlechts und der Eintragung in den Personenstandsurkunden mit „divers“ zu Grunde. Nach einer Untersuchung bekennen sich in ganz Deutschland nur 300 Personen zu keinem der beiden Geschlechter.
Aber auch die Bundesärztekammer hatte schon 2015 über Varianten bzw. Störungen der Geschlechtsentwicklung eine Stellungnahme veröffentlicht:
»Unter Varianten der Geschlechtsentwicklung werden angeborene Variationen der genetischen, hormonalen, gonadalen und genitalen Anlagen eines Menschen mit der Folge verstanden, daß das Geschlecht einer Person nicht mehr eindeutig den biologischen Kategorien ‚männlich’ oder ‚weiblich’ entspreche. Eine Gleichsetzung mit Fehlbildung oder Krankheit sei nicht angemessen.«
Hier sind wohl eher sog. „Zwitter“ gemeint, also Kinder, die sowohl männliche, als auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufweisen.
Das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 war da eindeutiger. Wenn Zwitter geboren werden, sollten die Eltern bestimmen, zu welchem Geschlecht das Kind erzogen wird. Wenn das Kind 18 Jahre alt ist, sollte es frei wählen dürfen, zu welchem Geschlecht es sich selbst zuordnete.
Damals gab es noch keine genetischen Untersuchungen; heute hingegen kann man an Hand der Gene eines Kindes auch bei unklaren Geschlechtsmerkmalen feststellen, ob es ein Junge oder Mädchen ist. Auch die Klägerin vor dem Bundesverfassungsgericht war ein Mädchen, denn auch nur ein einzelnes X-Chromosom zu haben bedeutet, daß man ein Mädchen ist, und so wurde das Kind ja auch zuerst amtlich eingetragen. Ein unter einem Gendeffekt leidendes Mädchen bleibt ein Mädchen. Es gibt nur wenige Ausnahmen (eine Frau mit weiblichen Genitalen aber männlichen Chromosomen XY, ein XX-Mann mit männlichem Phänotyp und Männer mit den Chromosomen XXYY, XYY und XXY). Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes war also im konkreten Falle falsch, denn wir haben nicht das Recht, uns willkürlich aussuchen zu dürfen, welches Geschlecht wir gerne haben möchten.
Trotzdem wurde aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes Ende 2018 ein neuer Paragraph (§ 45b PStG). Danach haben Menschen, die wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können (Intersexuelle), nun die Möglichkeit, im Geburtenregister die Bezeichnung „divers“ eintragen oder den Geschlechtseintrag offen zu lassen. Ältere Betroffene können die Eintragungen und auch ihre Vornamen nun nachträglich leicht ändern. Voraussetzung ist das tatsächliche Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung, als Nachweis dafür muß eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Es geht hier also genaugenommen auch nur um Fehlbildungen, also um Krankheit, nicht um zusätzliche Geschlechter.
Auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verwenden inzwischen sehr häufig die Gendersprache. Das zum Deutschlandfunk gehörende Deutschlandradio stellte einen Ratgeber zusammen, in dem der Genderwahn so begründet wird:
»Für uns als Medienunternehmen spielt der Umgang mit Sprache eine herausragende Rolle. Sprache beeinflußt maßgeblich, welches Bild von der Welt wir vermitteln. Und Sprache verändert sich, sie greift gesellschaftliche Veränderungen auf und prägt sie zugleich. Deutschlandradio hat dabei eine besondere Verantwortung, auch wenn es um die sprachliche Gleichstellung der Geschlechter geht. Geschlechtergerechtigkeit ist für uns Anspruch und Verpflichtung, in allen Bereichen unseres Hauses – und in dem Bewußtsein, daß noch manches zu tun bleibt. Mit dieser Handreichung, die eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe im Auftrag der Geschäftsleitung erstellt hat, gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Diskriminierungsfreiheit und Gendersensibilität.
Die Empfehlungen setzen dabei nicht allein auf die Nennung der Geschlechter, sondern vor allem auf Lust und Kreativität beim Formulieren. Denn es gibt zahlreiche Alternativen zum sogenannten generischen Maskulinum, der sprachlichen Einengung auf die männliche Form. Die folgende Übersicht ist insofern weder abschließend noch dogmatisch. Sie gibt Anregungen, die zukünftig in der internen Kommunikation – von Mails über Konzeptpapiere bis zum Intranet – und in der externen Kommunikation – von unseren Onlineauftritten bis zu Pressearbeit, von Korrespondenzen bis zu Broschüren und Programmheft – und natürlich auch on Air berücksichtigt werden sollen. Das ist bisweilen herausfordernd, und gerade in den Programmen ist und bleibt Hörbarkeit und Verständlichkeit oberste Maßgabe. Doch es ist in allen genannten Bereichen unser Anspruch, geschlechtliche Gleichberechtigung und Vielfalt in unseren Radio-und Arbeitsalltag zu integrieren.«
Genauso äußert sich die Universität Hamburg (Informationsblatt geschlechtergerechte Verwaltungssprache):