Demokratie wagen! - Árpád von Nahodyl Neményi - E-Book

Demokratie wagen! E-Book

Àrpád von Nahodyl Neményi

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Beschreibung

Ist Deutschland ein demokratischer Staat? Viele verneinen das mit der Begründung, daß es nicht reicht, alle vier Jahre wählen zu dürfen. Immer mehr Menschen wenden sich daher von unserer "Stellvertreter-Demokratie" ab. Um zu einer wirklichen Demokratie zu werden, sind einige Veränderungen im System, aber auch in unseren Köpfen nötig. Diskussion und Meinungsfreiheit sind notwendig, der Partei-Dogmatismus muß beendet werden, Sperrklauseln und Redeverbote darf es nicht geben. Dieses Buch bringt aus subjektiver Sicht Vorschläge, was man verbessern müßte, um unser Land zu einer echten Demokratie umzugestalten und so die wachsende Demokratieverdrossenheit zu beenden.

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Inhalt

Vorwort

1. Volksverhetzung

2. Das Volk

3. Sprache

4. Sperrklauseln

5. Parlamentarismus

6. Europa

7. Bezeichnungen

8. Eigenhaß

9. Religion und Demokratie

10. Die Medien

11. Gleichberechtigung

12. Ehe für alle

13. Spiel mit der Angst

14. Corona

15. Einwanderung

16. Systemlinge

17. Bilderstürmer

18. Weltverbesserer

19. Monarchie

20. Die Systemfrage

Nachwort

Vorwort

»Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.« (Grundgesetz Artikel 5)

Gilt dieser Satz aus dem Grundgesetz heute noch? Man kann daran durchaus seine Zweifel haben. In unserer Gesellschaft hat sich einiges geändert; insbesondere stelle ich einen gefühlt fast minütlich eintretenden Werteverfall und Werteverlust fest. Was vor einigen Jahren noch „normal“, üblich und allgemeingültig war, ist plötzlich nicht nur „out“, sondern regelrecht verpönt, und wer es tatsächlich wagt, derartige Ansichten noch heute zu äußern, wird in den Medien diffamiert und kommt – selbst wenn er zu den Prominenten gehört – so gut wie gar nicht mehr vor. Umgekehrt scheinen einige karriereversessene Journalisten und Prominente ihren „Deal“ mit dem „Zeitgeist“ gemacht zu haben und vertreten nun genau diese vorgegebene Meinung, mit der durchschaubaren Absicht, in den Medien häufiger zu erscheinen oder schneller in höhere Ämter aufzusteigen.

Immer mehr Menschen beklagen, daß sie sich nicht mehr trauen, ihre Meinung frei zu äußern, weil sie Repressalien und Bestrafung befürchten. Zugleich wird der Abstand zwischen den Bürgern und der Elite, also den Politikern und ihren Medien, immer größer. Die Politiker sprechen schon lange nicht mehr die gleiche Sprache wie die Bürger, was man z. B. an ihrer „Genderei“ sieht oder der Verwendung sinnentleerter Floskeln und der Fremdwörter. Politiker wähnen sich als Experten, die dem „dummen Volk“ alles erklären müssen, obwohl ein lediglich gewählter Mensch deswegen noch lange kein Experte ist. Die Wähler dürfen nur alle vier Jahre einmal abstimmen; und das Ergebnis wird von den Politikern als Freifahrtschein für jedes noch so unsinnige Projekt verstanden, das sie in Angriff nehmen wollen. Um Wählerstimmen zu generieren, wird geschickt mit Ängsten gearbeitet; ja Ängste werden eigens erzeugt, die es zuvor gar nicht gab. Mit rhetorischer Finesse und von Werbeagenturen ausgearbeiteter Sprache werden Wähler überredet, ihre Stimme einer Partei zu geben, die eigentlich die Interessen dieser Wähler gar nicht vertritt.

In den Parlamenten sitzen Abgeordnete, die als Stellvertreter ihrer Wähler den Willen des Volkes umsetzen sollen. Das tun sie aber nur selten; tatsächlich setzen sie nur ihre eigenen Zielsetzungen um. Nicht umsonst gehen viele Bürger davon aus, daß die meisten Parlamentarier ihre Amtseide brechen oder doch zumindest gar nicht ernst nehmen. Und diese „Volksvertreter“ verhindern, daß ihre Maßnahmen durch das Volk im Wege der Volksentscheide überprüft und abgelehnt werden können. Politiker, die das Volk vertreten sollen und zugleich verhindern, daß der Wille des Volkes sich in Volksentscheiden durchsetzen kann – ein Widerspruch.

Ich stelle fest, daß die Politiker immer noch von einem „dummen Volk“ ausgehen und sich anmaßen, es zu belehren, anstatt seinen Willen umzusetzen.

Ich plädiere in diesem Buch für die Demokratie, für eine wirkliche Demokratie, denn meiner Meinung nach sind wir von einer wirklichen Demokratie, die diesen Namen auch verdient, noch weit entfernt. Der Titel ist angelehnt an einen Ausspruch von Willi Brandt von 1969, „Mehr Demokratie wagen!“, doch ich habe absichtlich das erste Wort weggelassen, denn hätte ich es stehen lassen, hieße das, das wir bereits eine Demokratie hätten. Das haben wir aber nach meiner Meinung noch lange nicht. Zu einer wirklichen Demo­kratie gehört viel mehr, als es bei uns z. Zt. ist. Wir sind von einer echten Demokratie noch weit entfernt; man läßt uns nur die „Illusion einer Demokratie“. Das liegt an den vorhandenen, undemokratischen Strukturen, aber vor allem auch an den beteiligten Personen selbst, die gar nicht wissen, was Demokratie eigentlich heißt. Das sind nicht nur die Politiker, sondern auch viele Bürger: Sie sind demokratieunfähig. Es hieß nach 1945 oft, daß wir Deutsche eigentlich nicht für die Demokratie geeignet seien, daß wir eigentlich obrigkeitsfixiert sind und nur unter einer Diktatur leben könnten. Mag sein, doch wir können lernen. Dieses Buch will einige Dinge aufzeigen, die verbesserungsfähig sind, will Widersprüche zur Demokratie anprangern und für eine wahrhafte Demokratie werben. In einer wirklichen Demokratie darf es keine Denkverbote, Sprachverbote oder Meinungsverbote geben. Es darf keine Medien geben, die „Hofberichterstattung“ betreiben; es darf keine moralische Einteilung von Meinungen in „Gut“ und „Böse“ geben; es darf für eine geäußerte Meinung keine Repressalien geben, und Politiker haben nicht das Volk zu belehren, sondern genau umgekehrt: sie haben sich nach dem Willen des Volkes zu richten und ihn umzusetzen. Dann wird es auch keine Spaltung der Gesellschaft und Haßkommentare der beiden Seiten gegeneinander geben. Dafür setze ich mich mit diesem Buche ein.

Ich bin mir dabei bewußt, daß ich hier auch Meinungen vertrete, die dem derzeitig vorgegebenen Zeitgeist nicht entsprechen. Ich bin mir bewußt, daß meine Zielgruppe, also diejenigen Menschen, die behaupten, Demokraten zu sein aber tatsächlich gar nicht demokratisch denken, mich deswegen verurteilen werden. In der Anpassung an den herrschenden Zeitgeist und der Bekämpfung aller derjenigen, die Gedanken äußern, die diesem Zeitgeist widersprechen, zeigt sich auf drastische Weise der „deutsche Untertanengeist“ oder anders gesagt: Die mangelnde Demokratiefähigkeit der Deutschen. Ich bin immer wieder erstaunt, wenn ich Diskussionen in anderen Ländern verfolge, in denen jede noch so merkwürdige Meinung frei geäußert werden kann, darf und wird, und wo man sich höflich inhaltlich damit auseinandersetzt und sie toleriert. Ganz anders sieht es leider bei uns aus, wo Menschen wegen ihrer Meinungen unterdrückt werden oder ausgegrenzt und wo ihnen schlimmste Verbrechen unterstellt werden, nur weil sie eine Meinung vertreten, die dem Anderen nicht gefällt. Deswegen verzichten viele Menschen darauf, ihre Meinung überhaupt noch zu äußern. Und genau das ist der Tod für eine Demokratie, denn sobald das Volk sich nicht mehr traut, sich frei zu äußern, ist Demokratie nicht mehr möglich und nicht mehr vorhanden.

Ich stelle hier am Anfang fest: Jede Meinung muß frei geäußert werden dürfen; es gibt keine „guten“ und „bösen“ oder „richtigen“ und „falschen“ Meinungen. Es geht bei der Äußerung einer Meinung auch nicht um den Weltuntergang, einen Atomkrieg oder das Ende jeden Lebens. Man wundert sich, mit welchem Engagement manche Menschen andere Meinungen bekämpfen: Als hinge ihr eigenes Überleben davon ab. Da werden Politiker mit dem Tode bedroht, da werden Bureaus, ja ganze Häuser in Brand gesteckt und Staatsvertreter (z. B. die Polizei) wie Aussätzige behandelt. Als Beispiel sei der G7-Gipfel in Hamburg genannt, den Linksextremisten zum Anlaß nahmen, um ihren Aufstand zu rechtfertigen. Dabei wollten da nur Staatschefs zusammensitzen und Beschlüsse fassen. Das wurde bekämpft, als ginge es um eine Absprache zur Auslöschung der ganzen Menschheit.

Derartige Vorkommnisse resultieren auch aus der „Selbstermächtigung“: Jeder, der beim Anderen eine Denkweise oder Handlungsweise erkennt, die der eigenen widerspricht, ermächtigt sich selbst dazu, dagegen mit allen Mitteln (auch ungesetzlichen) vorzugehen.

Eine Art „Notwehr“ gegen abweichende Gedanken. Denn die abweichenden Gedanken könnten Mehrheiten finden und zu politischen Entscheidungen führen, unter denen man dann selbst leiden würde. Hier kommt ein grundlegendes Mißtrauen an der Demokratie zum Ausdruck: Man vertraut nicht darauf, daß das Volk sich vernünftige Gesetze geben wird, die es allen recht machen werden, sondern man mißtraut den demokratischen Entscheidungen. Warum? Weil man im Innersten undemokratisch ist und von einem „dummen, unwissenden“ Volk ausgeht, das nur falsche Entscheidungen treffen kann. „Richtige“ Entscheidungen können dagegen nur von Menschen der eigenen Meinung getroffen werden.

Aber an der Ablehnung der Demokratie durch Extremisten ist die Demokratie auch selbst schuld. Denn unsere Stellvertreter-Demokratie gewährt den Menschen viel zu wenig Möglichkeiten einer Mitsprache. Der Mensch hat das Gefühl, daß seine Meinung gar nicht zählt und daß er Beschlüssen und Gesetzen gegenüber hilflos ist. Politiker kungeln Gesetze aus, oft unter Einfluß der Lobbyisten der Industrie, und der Bürger muß das hinnehmen. Volksentscheide auf Bundesebene gibt es nicht, und für Volksentscheide auf Länderebene sind die Hürden meist viel zu hoch; und am Ende verpflichtet ein durchgebrachter Volksentscheid die Politiker nicht, dies dann auch umzusetzen. Das Parlament ist bei uns ein machtloses Gremium, welches nur die Beschlüsse der Regierung durchwinkt; Debatten sind Scheindebatten, da sie nichts an Beschlüssen ändern können, wenn die Regierungskoalition von über 50 % der Abgeordneten getragen wird.

Deswegen wenden sich viele Menschen von der Demokratie ab und greifen zu undemokratischen, ja kriminellen Mitteln, um sich Gehör zu verschaffen. Solange es keine Mitsprachemöglichkeiten gibt, wird es auch so bleiben. Erst wenn eine Demokratie verwirk­licht ist, die den Namen „Demokratie“ auch tatsächlich verdient, wird sich das wahrscheinlich ändern.

»Ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.« (Voltaire)

Dieses berühmte Voltaire-Zitat hat leider heute in Deutschland keine Gültigkeit mehr. Eine Abwandlung dieses Zitates trifft eher zu:

»Ich teile Ihre Meinung nicht, und ich werde alles tun, damit sie sie nicht mehr äußern dürfen und dafür bestraft werden.«

So sieht es leider derzeit aus, und das ist sehr bedenklich. Ich hoffe, daß mein Buch mithelfen kann, dies ein wenig zu ändern. Dabei müssen Meinungen geäußert werden, die nicht dem Zeitgeist entsprechen, denn die Mainstream-Meinung zu äußern ist ja in keiner Weise eingeschränkt; die Defizite der Demokratie zeigen sich vor allem dann, wenn abweichende, verfehmte Meinungen geäußert werden. Menschen, die mit dem herrschenden System zufrieden sind und die vorgegebene Meinung der Medien vertreten, können meist die Kritik betreffs fehlender Meinungsfreiheit gar nicht nachvollziehen. Wenn sie ihre politisch korrekte Meinung äußern, gibt es keine Repressalien, sondern Belohnungen. Menschen aber, die anderer Meinung sind, kennen es sehr wohl, wenn sie für ihre Äußerungen geächtet und bestraft werden.

Abweichende Meinungen sind aber keine Haßkommentare. Der Haß gehört zum menschlichen Empfinden dazu, wie die Liebe. Aber Haß zu äußern ersetzt keine wirkliche und ernstzunehmende politische Meinung und auch kein Argument. Ein Grundrecht darauf, seinen Haß öffentlich zu äußern und andere zu beleidigen gibt es nicht. Man darf allerdings seinen Haß nüchtern beschreiben, z. B. in dem Sinne: »Ich hasse alle Mitglieder der Partei XY« (besser wäre es allerdings, wenn man den Haß gar nicht erst aufkommen ließe). Man darf dann aber diese Mitglieder nicht direkt beleidigen. Man darf ein Gefühl, welches man hat, durchaus erwähnen, aber das ist es dann auch schon, mehr darf nicht sein. Und natürlich sind Gefühle in einer politischen Diskussion fehl am Platze, da sollten doch eher Fakten und Tatsachen zählen. Aber die Parteien, Medien und Politiker bringen selbst Gefühle unauffällig ins Spiel, um sich gute Argumente zu ersparen und wundern sich dann, wenn sie dafür gleichfalls Gefühle beim Bürger auslösen, die ablehnend oder sogar voller Haß sind.

Noch etwas: Ich habe mich immer gefragt, wie dumm es ist, einen Menschen zu ermorden, weil er eine andere Meinung hat. Glaubt so ein Mörder etwa, er könne eine bestimmte politische Meinung dadurch bekämpfen, daß er deren Vertreter tötet? Oder wenn Menschen durch Anschläge und Drohbriefe eingeschüchtert werden sollen – glaubt so ein Drohbriefschreiber ernsthaft, er würde damit den Bedrohten von seiner Meinung abbringen? Das ist doch richtiggehend dumm. Kein Mensch ändert eine Meinung, die er sich gebildet hat und die er für richtig (zutreffend) hält, nur weil er bedroht wird. Er wird seine Meinung vielleicht nicht mehr äußern, sie aber dennoch weiterhin behalten. Der politische Mord bewirkt nur dort etwas, wo ein Entscheider betroffen ist, etwa der US-amerikanische Präsident John Kennedy. Denn es kommt ein anderer an die Macht, der andere Entscheidungen treffen kann. Bei Politikern, die keine Entscheidungsträger sind (oder nur einen kleinen Teil mitentscheiden z. B. im Parlament) wäre ein politischer Mord völlig sinnlos. Und Politiker, die sich aus der politischen Arbeit zurückziehen, weil sie um Leib und Leben fürchten, werden durch gleichhandelnde ersetzt. Der politische Mörder müßte also alle Mitglieder der Partei ermorden, um irgendeine Veränderung zu bewirken.

Auch der politische Mord ist eine Folge der fehlenden Mitsprachemöglichkeiten und auch eine Folge der Stellvertreter-Demokratie. Denn hätte die Stimme des Menschen irgendeine Bedeutung, dann könnte er sich einbringen und mitreden. Da die Einzelstimme aber (außer bei den Wahlen) keine Bedeutung hat, glauben primitive Elemente, sich durch Mord oder Drohungen Gehör verschaffen zu müssen.

Ich richte mich in diesem Buch auch nicht nach den Sprachverboten, die es inzwischen gibt, sondern spreche und schreibe so, wie ich es für richtig halte. Ich werde also nicht „politisch korrekt“ schreiben.

Für diejenigen Menschen, die meine hier geäußerten Meinungen nicht teilen und die sie auch nicht tolerieren, weil diese Menschen in Wahrheit undemokratisch sind, die also irgendwie gegen mich vorgehen wollen, sei gesagt, daß ich gut rechtsschutzversichert bin. Für diejenigen, die mich bedrohen wollen, sei gesagt, daß ich keine Angst habe, daß Drohungen bei mir nicht wirken. Auch ist mein Haus gut versichert.

Für diejenigen, die glauben, durch Intrigen meinem Ruf schaden zu müssen sage ich: Mein Ruf interessiert mich gar nicht. Wenn ich etwas für richtig halte, werde ich das äußern, ohne Rücksicht auf meinen Ruf.

Bad Belzig, 2021.

Kapitel 1

Volksverhetzung

Im Strafgesetzbuch gibt es seit 1960 einen Paragraphen 130, der eine sog. „Volksverhetzung“ unter Strafe stellt:

»(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.«

Später (1994) kamen weitere Absätze hinzu, so bezieht Absatz 2 auch „Wort, Schrift und Bild“ hinzu, Absatz 3 stellt das Verharmlosen von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Völkermord“ unter Strafe, und Absatz 4 (von 2005) bezieht sich auf das „Billigen, Rechtfertigen“ oder „Verharmlosen“ der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.

Schon der Name dieses Paragraphen ist höchst fraglich und offenbart ein völlig irrsinniges Demokratieverständnis der Politiker, die dieses Gesetz 1969 mit der Überschrift „Volksverhetzung“ versahen. Da steckt zum einen der Begriff „Volk“ drin, mit dem ich mich noch im nächsten Kapitel befassen werde. Vor allem aber die Vorstellung einer „Verhetzung“. Diese Vorstellung geht also doch offenbar von einem „dummen Volk“ aus, welches Demagogen usw. leicht „verhetzen“, also „aufhetzen“ können. Man denkt hier an den „Wilden Westen“ der USA zu Ende des 18. Jh., wo aufgebrachte (verhetzte) Menschen einen vermeintlichen Mörder auch ohne Gerichtsverhandlung per Lynchjustiz aufhängen wollten, oder an von der Inquisition aufgehetzte Bürger, die eine als „Hexe“ bezeichnete Frau auf den Scheiterhaufen trieben.

Die Politiker, die es für nötig halten, einen Paragraphen mit dem Namen „Volksverhetzung“ zu haben, sollten dringend einmal über die Demokratie nachdenken. Die Demokratie ist eine Regierungsform, wo das Volk der Souverän ist, wo das Volk aus seinen Reihen Vertreter in geheimer und freier Wahl bestimmt, die es regieren. Mit einem „dummen Volk“, was sich leicht von irgendwem aufhetzen läßt, ist also eine Demokratie gar nicht möglich; die Demokratie setzt ein intelligentes Volk voraus, welches zwischen verschiedenen politischen Vorstellungen unterscheiden kann und sich so gut mit der Politik auskennt, daß es in der Lage ist, sich entspre ­chende Vertreter zu wählen. So ein Volk ist nicht „verhetzbar“ oder „aufhetzbar“. Wenn wir also von einem gebildeten, wissenden Volk ausgehen, dann kann es gar keine Verhetzung geben, und so ein Paragraph ist schlichtweg Unsinn. Gehen wir aber von einem „dummen Volk“ aus, dem man sagen muß, was richtig und was falsch ist, dann sind wir keine Demokraten. Dann wäre es gleich ehrlicher, die Demokratie ganz abzuschaffen, denn ein „dummes Volk“ ist wohl kaum in der Lage, sich selbst zu regieren. Leider gehen noch heutzutage viele Menschen tatsächlich von einem „dummen Volk“ aus und zeigen damit unbeabsichtigt, daß sie nicht wirklich Demokraten sind. Das ist sehr bedenklich.

Sicher, in jedem Volk gibt es intelligentere Individuen und weniger intelligente, gibt es also Gebildete und Bildungsferne. Aber die Bildung ist nicht immer entscheidend; auch weniger Gebildete sind durchaus in der Lage, zu erkennen, was in ihren Augen gut ist und was nicht, teils sogar intuitiv. Manchmal hat der einfache Mann auf der Straße viel mehr Durchblick als der hochbezahlte Fachmann. Außerdem ist die Dummheit (wenn man von dem Vorhandensein derselben im Volke unbedingt ausgehen will) gleichmäßig verteilt: Dumme wählen entweder gar nicht, oder links, oder rechts oder die Mitte – eine Wahlverfälschung durch ungebildete Menschen ist also nicht möglich, da sich die Stimmen ja in etwa aufheben. Man kann nicht sagen, daß „Dumme“ immer nur eine ganz bestimmte Partei wählen, vielmehr wählen sie alle Parteien gleichmäßig und fallen somit nicht weiter ins Gewicht. Die Dummheit ist also gleichmäßig auf alle politischen Lager und Richtungen verteilt. Nur die Anhänger einer Partei am politischen Rande bezeichnen die Wähler, die eine Partei des jeweiligen anderen Randes gewählt haben, als „dumm“. Aber niemand hat die Wahrheit oder die Weisheit gepachtet, und die Wähler einer Partei, die einem selbst nicht in den Kram paßt als „dumm“ zu bezeichnen, offenbart ein bedenkliches Demokratieverständnis. Auch Dumme gehören zum Volk und dürfen wählen, was sie wollen. Wenn nur Intelligente wählen dürften, wäre das System keine Demokratie.

Natürlich darf nicht gegen Angehörige von bestimmten Gruppen, wie sie im Volksverhetzungs-Paragraphen definiert sind, gehetzt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie aufgerufen werden. Aber hier reichen die vorhandenen Gesetze völlig aus: Wer zu einer Straftat aufruft, der wäre auch ohne den § 130 straffällig, nämlich nach § 111, wer beleidigt, der macht sich nach § 185 strafbar. Deswegen sollte der demokratiefeindliche und überflüssige Volksverhetzungs-Paragraph schleunigst abgeschafft werden, zumal er heute immer häufiger genutzt wird, um den politischen Gegner zu diskreditieren oder um Menschen daran zu hindern, ihre Meinung offen zu äußern. So liest man inzwischen häufiger groß in den Medien, daß irgendeine Partei oder ein Politiker dieser Partei Anzeige gegen einen Politiker einer anderen Partei stellte, wegen „Volksverhetzung“. Das klingt erst einmal schlimm, und viele Menschen wähnen, der Politiker oder die Partei, gegen die Anzeige erstattet wurde, seien schlimme Demagogen. Wenn dann Wochen später das Verfahren eingestellt wurde, findet man die Meldung darüber sehr klein irgendwo in der Text-Bleiwüste der Zeitung. Der Paragraph wird also in der politischen Auseinandersetzung tatsächlich mißbraucht, und auch das ist nicht demokratisch. Eine Anzeige gegen eine unliebsame Meinung ersetzt nicht ein einziges Argument.

Dazu kommt, daß sich dieser Paragraph derzeit hauptsächlich gegen Politiker oder Bürger richtet, die sich z. B. gegen weitere Migration aussprechen. Aber wie sollen Bürger ihre Ängste und Befürchtungen äußern, wenn sie damit Gefahr laufen, sich strafbar zu machen? So ein Paragraph trägt also dazu bei, daß Menschen sich nicht mehr trauen, ihre Meinung frei zu äußern, was tödlich für eine Demokratie ist und was wir bereits aus dem 3. Reich und der Zeit der „DDR“ kennen.

Genaugenommen verbietet dieser Paragraph sogar die bekannten „Blondinen-“ oder „Ostfriesenwitze“. Auch diese fallen unter den Absatz 2 des Paragraphen:

»Wer … die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet ...«

Blondinen oder Ostfriesen sind Teile der Bevölkerung, und sie in Witzen als „dumm“ darzustellen macht sie sicher verächtlich. Aber haben Sie, lieber Leser, je gehört, daß jemand wegen des Erzählens von Blondinenwitzen oder Ostfriesenwitzen usw. wegen Volksverhetzung angezeigt oder gar verurteilt wurde? Blondinen sind ja (so sie naturblond sind) wie Ostfriesen eher im Norden zu finden und eher Germanen. Man stelle sich vor, es gäbe entsprechende Witze über Neger (ich benutze dieses Wort wertneutral aus Tradition und verbinde damit keinerlei Diskriminierung oder Beleidigung) aus Afrika, dann wäre längst ein Exempel statuiert. Übrigens schützt der Paragraph unser eigenes Volk nicht, denn als ein Vorstandsmitglied des „Türkischen Elternbundes Hamburg“ die Deutschen pauschal als „Köterrasse“ beleidigte, stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft 2017 das Verfahren ein mit der Begründung,

»Beim Straftatbestand der Volksverhetzung müsse es sich „um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt“, und das sei bei „allen Deutschen“ nicht der Fall.«

Als wenn die „Deutschen“ nicht eine klar definierte Gruppe innerhalb der Bevölkerung der Bundesrepublik bilden würden. Was ist das für ein Gesetz, welches Beleidigungen von Deutschen erlaubt? Und wie kommt so eine willkürliche Behandlung beim Bürger an? Gesetze müssen klar sein, was hier nicht der Fall ist: Wie maximal groß oder minimal klein muß eine Gruppe sein, um dem Gesetz zu entsprechen? Ist eine Gruppe von 7 Millionen Moslems schon zu groß? Oder sind erst 60 Millionen „Bio-Deutsche“ zu groß, um unter diesen Paragraphen zu fallen? Und wann liegt der bezeichnete Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens vor? Sind dazu regelrechte Aufstände der Betroffenen nötig? Lag dieser Tatbestand nicht im Falle der dänischen Anti-Mohammed-Karikaturen vor? Oder im Falle Jan Böhmermanns, als er Erdogan mit dümmsten anti-türkischen Klischees beleidigte? Oder gilt der Paragraph nur gegen die Äußerungen von „Rechten“? Wenn Menschen, die politisch rechts stehen, unterstellt wird, sie befürworteten den Mord an Juden oder Ausländern oder träten für Diktatur und gegen Demokratie ein? Ist es „Volksverhetzung“, wenn Menschen pauschal über alle Migranten behaupten, sie seien kriminell, weil sie illegal eingereist sind? Aber ist dann nicht das Gegenteil, alle Migranten seien eine „Bereicherung“, nicht auch volksverhetzend? Wenn Politiker hinter Transparenten herlaufen mit der Aufschrift „Nie wieder Deutschland“ und wo „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ skandiert wird, wie es Claudia Roth (Grüne) in Hannover getan hatte?

Dieser unklare, die Redefreiheit einschränkende Paragraph muß also unbedingt fortfallen, wenn wir in Deutschland wirklich endlich eine richtige Demokratie werden wollen.

Es hätte vollauf gereicht, wenn man den Paragraphen 130 in seiner Urfassung von 1871 belassen hätte. Diese lautete:

»Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.«

Hier geht es klar um Anstachelung zur Gewalt, nicht um Ablehnung dieser Gruppen aus irgendwelchen politischen Gründen, z. B. auch nur wegen eigener Vorurteile.

Bezeichnend ist auch, daß der Paragraph, seit er besteht, stetig erweitert wurde. Immer mehr Tatbestände kamen hinzu; inzwischen ist es schon eine recht umfangreiche Liste. Anders gesagt: Immer mehr Meinungen werden mit diesem Paragraphen unter Strafe gestellt. Man hat den Eindruck, daß bald alles, was den „Herrschenden“ nicht gefällt, hier aufgezählt werden wird. Wenn es so weitergeht, sind bald alle Meinungen, die nicht dem entsprechen, was die Regierung will, „Volksverhetzung“.

Kapitel 2

Das Volk

Obwohl der Begriff „das Deutsche Volk“ im Grundgesetz und vielen anderen Gesetzen vorkommt, scheinen einige Menschen damit ein Problem zu haben. Der Anfang des Grundgesetzes, Präambel und Artikel 1 (2), in der heute gültigen Fassung lautet:

»Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk (...)

Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.«

Auch über dem Reichstag finden wir die Façadeninschrift „Dem Deutschen Volke“. Bleibt also die Frage, wer zum Deutschen Vol­ke gehört und wer nicht. Es werden in Politik und Medien in unzulässiger Weise die Begriffe Volkszugehörigkeit und Staatszugehörigkeit vermischt. Dabei müßte doch völlig klar sein, daß eine Staatsangehörigkeit noch lange nichts mit einer Volkszugehörigkeit zu tun haben muß. Die Staatsangehörigkeit kann ein Fremder z. B. durch Heirat erwerben, ohne daß er ein einziges Wort deutsch sprechen kann. Er ist dann Kraft Gesetz zwar deutscher Staatsangehöriger, gehört deswegen aber nicht zum Deutschen Volk. Das Deutsche Volk lebte immer in vielen Staaten; früher gab es hunderte von Kleinstaaten. Heute lebt unser Volk auch noch in mehreren Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz, Polen, Frankreich usw.). Ein Bio-Österreicher ist natürlich ein Teil des Deutschen Volkes; er spricht ja auch deutsch, trotzdem ist er unbestritten österreichischer Staatsangehöriger. Die Koppelung der Volkszugehörigkeit an die Staatsangehörigkeit ist ein Fehler, den Politiker absichtlich machen. In Wahrheit sind sie sich durchaus bewußt, daß die Menschen in Deutschland nur teilweise zum „Deutschen Volk“ gehören, denn ansonsten hätten sie nicht im Jahre 2000 im Hofe des Reichstages die Schrift „Der Bevölkerung“ des Künstlers Hans Haacke installiert, die das „Dem Deutschen Volke“ außen am Reichstag relativieren soll. Und Frau Merkel sprach kürzlich im Zusammenhang mit der Trump-Wahl davon, daß sie für die „Menschen in Deutschland“ zuständig sei, statt zu sagen, sie sei für die „Deutschen“ zuständig. Da wird also durchaus zwischen Einwohnern bzw. bloßen Staatsangehörigen und dem Deutschen Volk differenziert.

Bis zum Jahre 2000 galt im deutschen Recht das Abstammungsprinzip, d. h. Deutscher ist, wer von deutschen Eltern stammt. In den USA gilt dagegen das Geburtsprinzip, d. h. man wird Amerikaner, wenn man in Amerika geboren ist, ganz gleich, aus welcher Kultur die Familie stammt.

„Amerika“ wurde nach dem Entdecker Amerigo Vespucci (14511512) benannt. Der Name ist also der Name eines Kontinentes, nicht eines Landes und auch nicht der eines Volkes oder Stammes. Deswegen kann sich jeder Bewohner dieses Kontinentes mit gutem Gewissen „Amerikaner“ nennen, und jeder Einwanderer kann sich damit identifizieren, zumal selbst die indianischen Ureinwohner einst über die Behringstraße selbst eingewandert sind.

Die im Reichstags-Lichthof installierte Schrift „Der Bevölkerung“ verdient aber noch eine weitere Würdigung im Vergleich mit der Original-Inschrift „Dem Deutschen Volke“. Im Begriff „Bevölkerung“ ist das Wort „Volk“ enthalten; eigentlich sind beide Begriffe (Volk, Bevölkerung) sehr ähnlich und austauschbar. Tauschen wir sie aber einmal gegeneinander aus, ergeben sich die Bezeichnungen: „Dem Volke“ (im Lichthof) und „Der deutschen Bevölkerung“ (außen an der Façade). Wir stellen zuerst fest, daß das Wort „deutsch“ verschwunden ist. Offenbar legten die Politiker (die schon 1998 die Installation beschlossen hatten) im Zusammenspiel mit dem Künstler Haacke auf diese Bezeichnung unseres Landes und Volkes keinen Wert. Und dann erkennen wir bei Betrachtung des Begriffs „Bevölkerung“ auch noch, daß hier das Wort „Volk“ in der Mehrzahl steht: „Völker“ (Be-Völker-ung). Da wurde also der Boden dafür bereitet, daß Deutschland offenbar ein Land vieler Völker werden soll. Die Vorsilbe „Be-“ ist dann auch noch eine Silbe der Tat: „Siedeln“ bedeutet, irgendwo wohnen. „Be-siedeln“ bedeutet, irgendwo hinzuziehen; es ist der Zeitpunkt, wo eine Siedlung neu errichtet werden soll; es ist die Tat, die man ausführt. So bedeuten „Völker“, daß da verschiedene Ethnien vorhanden sind, „Be-Völkern“ aber bedeutet, daß Ethnien hinzukommen, einwandern. Wenn ein bisher unbewohnter Ort besiedelt werden soll, dann spricht man von „bevölkern“, wenn der Ort bereits bewohnt wird, spricht man nicht mehr von „bevölkern“ weil der Ort ja schon bevölkert ist. In der Lichthofinstallation des Reichstages, „Der Bevölkerung“, die zeitgleich mit der Abschaffung des Abstammungsprinzips im Staatsangehörigkeitsrecht im Jahre 2000 eröffnet wurde, ist also schon der Gedanke der Einwanderung anderer Völker enthalten. Da sollten sich Politiker nicht wundern, wenn Bürger dahinter die Absicht, das Deutsche Volk gegen andere Völker austauschen zu wollen, vermuten.

Im Jahre 2015 betrug die Anzahl der Migranten in Deutschland 23,3 Millionen, also ca. 25 % der Gesamtbevölkerung, 1,8 Millio­nen Flüchtlinge kamen seitdem noch ab 2015 hinzu. Dabei hat ein Mensch dann Migrationshintergrund, wenn er selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Ich zähle offenbar auch dazu, da mein Vater zwar eine deutschstämmige Mutter hatte, aber dennoch mit ungarischer Staatsangehörigkeit geboren wurde. Allerdings wurde ich nie in irgendeiner Statistik über Migrationshintergrund erfaßt. Umgekehrt gilt das Kind eines in Deutschland geborenen Sohnes türkischer Eltern als „deutsch“, obwohl es keine deutsche Abstammung hat. Die Definition, wer Migrant oder Einwohner mit Migrationshintergrund ist, ist also fraglich, und wenn man hier korrekt nach dem Abstammungsprinzip vorgehen würde, läge der Anteil der Migranten viel höher. Das aber liegt nicht im Interesse der Politiker, denn sie wollen die Zahlen der Migranten kleiner halten, da sie wissen oder ahnen, daß ihre Pläne zur „demographischen Umwandlung“ des Deutschen Volkes beim Bürger nicht so gut ankommen. Der Wähler, der diese Pläne durchschaut hat, könnte geneigt sein, verantwortliche Politiker abzuwählen und ihnen damit einen Strich durch die Rechnung machen. Die Kritik an den Einwanderern und der Einwanderungspolitik wird ja durch den „Volksverhetzungsparagraphen“ eingeschränkt oder ganz verboten, wie ich schon aufgezeigt hatte.

Wir sehen, hier geschieht nichts „zufällig“; es scheinen regelrechte Planungen vorzuliegen, das Deutsche Volk, das für bestimmte Kreise als unbelehrbares „Tätervolk“ gilt, durch Zuzug Fremder so lange zu „verdünnen“, bis von ihm nicht mehr viel übriggeblieben ist. Im Mai 2020 sendete die Berliner Abendschau eine Meldung, daß der Name „Mohammed“ (einschließlich seiner Schreibvarianten) der häufigste Vorname für männliche Neugeborene in Berlin ist. Das sagt sehr viel aus über die Zukunft der „Bevölkerung“ in Deutschland.

Vergessen wird meist, daß nicht nur die Bio-Deutschen (Angela Merkel nannte sie „die hier schon länger sind“), sondern auch die Zuwanderer betroffen sind. Auch die Migranten wollen ihre Kultur und ihre Volkszugehörigkeit nicht aufgeben, was sie aber müßten, wenn sie zu „Deutschen“ werden sollen. Und wenn wir einmal unseren Blick über Deutschland hinaus richten, erkennen wir, daß fast alle andern Länder die Volkszugehörigkeit von der Staatsangehörigkeit trennen. Die Katalanen wollen keine Spanier sein, obwohl sie spanische Staatsangehörigkeiten haben, und linke Aktivisten in Deutschland unterstützen sie in ihrem Kampf um Unabhängigkeit, anstatt sie als Teil eines multikulturellen Spaniens zu integrieren. Die Kurden in der Türkei sehen sich als Kurden und nicht als Türken, obwohl auch sie türkische Staatsangehörigkeiten besitzen und sich in einem multi-ethnischen Staat „Türkei“ doch wohlfühlen könnten, und die Palästinenser in Israel wollen keine Israelis sein. Da spricht niemand davon, daß sie sich in einen multikulturellen israelischen Staat integrieren müßten. Die Schotten denken über Unabhängigkeit von Großbritannien nach, und auch die Bewohner Nord-Irlands scheinen sich im „multikulturellen UK“ nicht wohlzufühlen. Überall kämpfen Völker um ihre Selbstbestimmung, und kein deutscher Politiker spricht ihnen dieses Recht ab; selbst den Sorben in Brandenburg billigt man zu, einem anderen (nicht-deutschen) Volke anzugehören, trotz deutscher Staatsangehörigkeit. Da geht man tatsächlich allein nach der Volkszugehörigkeit und interessiert sich nicht für die Staatsangehörigkeiten; ganz anders, als bei uns Deutschen, wo die Volkszugehörigkeit offenbar kein Thema sein darf. Da, wo es politisch gewollt ist, interessiert es wiederum nicht, wie sich die Bewohner einer Region fühlen und wozu sie sich zuordnen; in der Ost-Ukraine sprachen sich die Bewohner für eine Zugehörigkeit zu Rußland aus, was der Westen (d. h. die EU) nicht anerkennt. Was man Sorben oder Catalanen zubilligt, hat für Ost-Ukrainer keine Gültigkeit.

Im Sport achtet man genauestens darauf, daß sich unter den Spielern möglichst einige mit Migrationshintergrund finden. Insbesondere fällt auf, daß die Spieler mit Migrationshintergrund im Fußball gerne im Sturm plaziert werden, so daß sie die Tore schießen und den Ruhm dafür erhalten. So will man bei den Fans die Migranten beliebt machen und versteckt für mehr Einwanderung werben; auch Fans mit Migrationshintergrund sollen so animiert werden, sich mit der „deutschen“ Mannschaft zu identifizieren. Als die ersten Schwarzen in deutsche Fußballmanschaften aufgenommen wurden, gab es im „Stern“ die Schlagzeile: »Meine Neger gegen deine Neger«. Inzwischen scheint sich niemand mehr daran zu stören, daß sich in der Nationalmannschaft eines Landes oft mehr Angehörige fremder Nationen befinden als von der Nation, für die sie spielen. Fußball-Länderspiele sind inzwischen nicht mehr Wettkämpfe zwischen Spielern des einen Volkes gegen die des anderen, sondern lassen im Namen des jeweiligen Landes auf der ganzen Welt eingekaufte Spieler gegeneinander antreten. Wer mehr Geld hat, kann die besseren Spieler kaufen und hat höhere Chancen, zu gewinnen. Aber dann hat nicht das Land gewonnen, sondern das Geld. Warum erinnert mich das an die römischen Gladiatorenkämpfe, wo man die Kämpfer aus dem ganzen Reich zusammensuchte, ohne Rücksicht auf deren Volkszugehörigkeiten?

In Deutschland war es so, daß man unbedingt auch türkischstämmige Spieler in der Nationalmannschaft sehen wollte, denn man wollte auf diese Weise erreichen, daß sich auch die türkischstämmigen Migranten in Deutschland mit der deutschen Nationalmannschaft und damit mit Deutschland identifizieren. Ob es da regelrechte Anweisungen des DFB oder der Politik gab, wissen wir nicht; vermutlich werden solche Dinge nur mündlich besprochen, denn in der Öffentlichkeit gäbe es wohl kein Verständnis dafür, daß aus politischen Gründen auch schlechtere Spieler genommen werden müssen, nur weil sie Migrationshintergrund haben.

Hier waren Mesut Özil und Ilkan Gündogan gute Beispiele. Ich erinnere mich an viele Fußballspiele mit Mesut Özil, in denen er von den Kommentatoren hochgelobt wurde, während ich nur einen Fehlpaß nach dem anderen sah. Özil ist ein Musterbeispiel dafür, wie ein nur durchschnittlicher Spieler von den Medien gehyped wurde, nur weil man einen türkischstämmigen Migranten in der Mannschaft wollte. Aber Özil und Gündogan wurden den Integrationsverfechtern zum Eigentor: Sie betrachten den türkischen Staatschef als „ihren Präsidenten“, trotz ihrer Geburt in Deutschland, und zeigten dies mit entsprechenden Photos. Der Aufschrei war groß, denn Mesut Özil hatte damit gesagt bzw. gezeigt, daß er sich weiterhin als Angehöriger des Türkischen Volkes sieht, also nicht als Angehöriger des Deutschen Volkes. So konnten viele „Deutsch-Türken“ ihn als Vorbild sehen und sich auch weiterhin als Angehörige des Türkischen Volkes fühlen. Ich mache Özil, Gündogan oder andern türkischstämmigen Deutschen keinen Vorwurf, sondern gebe ihnen sogar Recht: Die Zugehörigkeit zu einem Volk oder Volksstamm wird (wie der Name schon sagt) durch die Ab-Stamm-ung bestimmt, nicht durch ein Papier, welches ein Staat ausstellt. Der Fehler liegt bei denen, die glauben, derartige Dinge ignorieren zu können.