Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung – Band 1 - Jens-Uwe Strandmann - E-Book

Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung – Band 1 E-Book

Jens-Uwe Strandmann

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Beschreibung

Mit "Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung" erhalten Sie exklusive Muster für Anfechtungsprofis, verbunden mit einer Anweisung zu deren Handhabung. Damit lassen sich in kürzester Zeit ausführliche, hochqualitative Anfechtungsschreiben/Klageschriften formulieren, indem man die Muster an den farblichen Markierungen auf das spezielle Mandat anpasst. Der Wert liegt vor allem im großen Zeitgewinn. Bei wiederholten Anfechtungen erweist sich dies als riesiger Vorteil, ohne den man nie mehr arbeiten möchte. Durch den Bonusblock "Muster für eine Anfechtungsklage" lässt sich aus dem Anspruchsschreiben mit wenigen Handgriffen die vollständige Klageschrift erstellen. Der nun bereits in 2. Auflage (2019) vorliegende Band 1 beinhaltet die Anfechtung "gegenüber privaten Gläubigern" und "nach Druckantrag". Diese Auflage berücksichtigt den Stand der Rechtsprechung nach dem "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" vom 29. März 2017 (Bundesgesetzblatt Teil I 2017 Nr. 16 vom 04.04.2017 = BGBl. I S. 654). Jeder Band beinhaltet einen Passwort-geschützten Download der im Band enthaltenen Dokumente im WORD-Format. Ergänzt wird die Reihe durch Band 2 (Rückführung der ungekündigten KK-Linie, Lastschriften) und die Bände 3 (Anfechtung ggü. Krankenkasse u. Finanzamt, Bargeschäft) und 4 (Anfechtung gemäß § 132 InsO und § 134 InsO). Kurz: Die perfekte "Arbeitswaffe" für jeden Anfechtungsprofi!

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Uwe Strandmann

Arbeitspapiere für Insolvenz-Profis

Eine Reihe praxiserprobter Mustervorlagen

für hochspezialisierte Rechtsanwälte

auf dem Gebiet der Insolvenzanfechtung

Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung – Band 1

Modul I: Anfechtung gegenüber „privaten“ Gläubigern

ModulII: Anfechtung nach Druckantrag (z.B. durch das Finanzamt) inklusive Bonusblock „Muster für eine Anfechtungsklage“

2. Auflage – 2019

Herausgegeben von

UWE STRANDMANN*

Rechtsanwalt,

Halle (Saale)

*Der Autor ist Gesellschafter/GF der Anwaltskanzlei STRANDMANN DITTMANN RECHTSANWÄLTE in Halle (Saale). Er verfügt über umfangreiche und langjährige Erfahrungen auf den Gebieten des Insolvenzrechts, der Unternehmenssanierung, des Gesellschaftsrechts und publizierte in der einschlägigen Fachpresse mehrfach zum Bank-, Kredit- und Insolvenzrecht.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen

Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über

http://dnb.d-nb.de abrufbar

Zitiervorschlag:

Strandmann, in: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung, Band 1, 2. Auflage 2019, Kap. A., S. 1

Copyright by Uwe Strandmann SCG© Strandmann Consult 2019

Alle Rechte, auch das des auszugsweisen Nachdruckes, der auszugsweisen oder vollständigen Wiedergabe, der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen und der Übersetzung, vorbehalten.

Verlag & Druck: tredition GmbH, Hamburg

ISBN – Nummern:

978-3-7469-9674-5 (Paperback)

978-3-7469-9675-2 (Hardcover)

978-3-7469-9676-9 (e-Book)

SCG© Strandmann Consult • Streiberstr. 18, 06110 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 / 298446-0 • Telefax: +49 345 / 298446-25

E-Mail: [email protected]

Vorwort

Mit „Arbeitspapiere für Insolvenz-Profis“ liegt eine ganz besonders wertvolle Arbeitsgrundlage für Rechtsanwälte vor, die sich auf die Insolvenzanfechtung spezialisiert haben.

Zu meinem Bedauern dauerte die Veröffentlichung der 2. Auflage von Band 1 sowie der Bände 2 bis 4 aufgrund des enormen Arbeitsaufkommens in der letzten Zeit länger, als ursprünglich von mir geplant. Doch nun ist es gelungen, diese Reihe durch den 4. und letzten Band komplettieren zu können.

In den mittlerweile ca. 20 Jahren Tätigkeit für diverse Insolvenzverwalter, Unternehmen, Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts, insbesondere auf dem Gebiet des Insolvenzrechts entstanden Mustervorlagen und -schreiben, welche sich als äußerst effektives Mittel zur überaus erfolgreichen Durchsetzung von Insolvenzanfechtungen erwiesen.

Die hohe Qualität der umfangreichen Ausformulierungen unter Einbindung einschlägiger Rechtsprechung und Literatur fand Anerkennung sowohl bei Gerichten, Insolvenzverwaltern als auch im Kollegenkreis. Dabei wurde die Bitte geäußert, dies als Publikation dem spezialisierten Kollegenkreis zur Verfügung zu stellen. Nach anfänglichen Bedenken, ein über Jahre hinweg erarbeitetes Know-How zugänglich zu machen, komme ich nun dieser Bitte nach.

Durch Updates und redaktionelle Ergänzungen der geplanten Neuauflagen (in einem regelmäßigen Abstand) soll die Aktualität von Rechtsprechung und Literatur auch in Zukunft beibehalten werden.

So ist zum Beispiel in dieser 2. Auflage zu Band 1 die Rechtsprechung und Literatur bis einschließlich Juli 2017 wie auch die letzte Reform der Insolvenzordnung durch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzeröffnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ berücksichtigt, welches zum 5. April 2017 in Kraft trat.

Die meisten der durch diese Gesetzesnovellierung getroffenen Regelungen betreffen die Anfechtung nach § 133 InsO, die Anfechtung von gezahlten Arbeitsentgelten bzw. die Frage, ob eventuell Bargeschäfte vorliegen und somit einer Anfechtung entgegenstehen.

So wurde im § 133 Abs. 2 InsO nun geregelt, dass die Deckungshandlungen nur noch innerhalb von vier Jahren angefochten werden können. Im § 133 Abs. 3 Satz 1 InsO wird klargestellt, dass die Vermutung im Hinblick auf den Benachteiligungsvorsatz bei kongruenten Sicherungen oder Befriedigungen erst bei bestehender Zahlungsunfähigkeit greift. Die drohende Zahlungsunfähigkeit genügt nur noch bei Anfechtungen nach Absatz 1 (unzulässigen Vermögensverschiebungen) bzw. bei inkongruenten Sicherungen oder Befriedigungen. Hierdurch soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Ob dies tatsächlich gelungen ist, bleibt abzuwarten. Auswirkungen auf die Geschäftspraxis hat auch der neue § 133 Abs. 3 Satz 2 InsO. Danach wird bei Zahlungsvereinbarungen oder Zahlungserleichterungen vermutet, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte.

All diese Regelungen gelten grundsätzlich nur für Insolvenzverfahren, die ab dem 5. April 2017 eröffnet wurden.

Aber eine Regelung aus dem Novellierungsgesetz gilt ausnahmsweise auch schon für Insolvenzverfahren, die vor diesem Termin eröffnet wurden. Während die Neuregelungen grundsätzlich nur für Insolvenzverfahren gelten, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eröffnet werden, wurde in Art. 103 EGInsO ein neuer Absatz 2 eingefügt. Die Regelung des § 143 Abs. 1 S. 3 InsO tritt danach auch für Altverfahren sofort in Kraft.

Diese Regelung betrifft die Zinsen auf den Anfechtungsanspruch und legt fest, dass der Beginn des Zinslaufs auf den vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Anfechtungsanspruch nicht (wie bisher) ohne weitere Voraussetzungen bereits mit dem Tag der Insolvenzeröffnung beginnt, sondern hierzu entweder der Verzug des Anfechtungsgegners oder aber die Rechtshängigkeit einer entsprechenden Anfechtungsklage gegeben sein muss.

Es ist also für den Insolvenzverwalter erforderlich, den Anfechtungsgegner (möglichst kurz nach Insolvenzeröffnung) mit dem Anfechtungsanspruch zu konfrontieren und unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern, wenn man einen möglichst frühzeitigen Beginn des Zinslaufs erreichen möchte.

Die alleinige Eröffnung des Insolvenzverfahrens genügt hierfür nun nicht mehr.

Mit der Reihe „Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung“ stehen nun exklusive Muster für das spezialisierte und interessierte Fachkollegium zur Verfügung, verbunden mit einer leicht verständlichen Anweisung zu deren Handhabung. Klar strukturiert und gegliedert, versehen mit entsprechenden Markierungen, lassen sich in kürzester Zeit sehr ausführliche, juristisch hochqualitativ begründete Anfechtungsschreiben oder auch Klageschriften formulieren, indem man das Muster auf den eigenen Mandatsfall anpasst.

Der Wert dieser – immer wieder verwendbaren – Materialien begründet sich vor allem im großen Zeitgewinn bei der Fertigstellung der Anspruchsschreiben bzw. Klageschriften. Sie werden nach kürzester Eingewöhnung ein ca. 20-25 Seiten umfassendes Anfechtungsschreiben innerhalb von ca. 10 min. ausfertigungsreif „diktiert“ haben. Für Kollegen, die von „ihren“ Verwaltern mit einer großen Vielzahl von Anfechtungsmandaten betraut werden, erweist sich dies als riesiger Praxisvorteil, ohne den man zukünftig nicht mehr arbeiten möchte.

In der hier vorliegenden 2. Auflage zu Band 1 der Reihe „Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung“ sind enthalten:

Modul  I – Die Anfechtung gegenüber „privaten“ Gläubigern und

Modul II – Die Anfechtung nach Druckantrag

Zeitgleich hierzu erscheinen

Band 2

Modul III – Anfechtung gegenüber Banken (Rückführung der ungekündigten KK-Linie)

Modul IV – Anfechtung wegen Lastschriften

Band 3

Modul  V – Anfechtung ggü. Krankenkasse u. Finanzamt

Modul VI – Anfechtung bei Argumentation mit Bargeschäft

Band 4

Modul  VII – Anfechtung gemäß § 132 InsO

Modul VIII – Anfechtung gemäß § 134 InsO

Zudem lassen sich durch den jedem Band beigefügten Bonusblock „Muster für eine Anfechtungsklage“ aus dem zuvor gefertigten Anspruchsschreiben mit wenigen Handgriffen vollständig ausgefertigte, einreichungsfähige Klageschriften erstellen.

Die ergänzenden Module berücksichtigen

- entweder spezielle Anfechtungsthematiken gegenüber besonderen Gläubigern (wie z.B. Finanzämtern, Krankenkassen, Kreditinstituten u.ä.),

- oder aber spezielle Anfechtungsgründe, Argumente oder Sachverhalte (wie z.B. die Anfechtung wegen Druckanträgen, wegen der Rückführung ungekündigter Kontokorrentlinien, wegen erfolgten Lastschriften oder aber der Abwehr des Gegenarguments des Bargeschäftscharakters).

Dabei wird sich nicht lange mit der Vorrede aufgehalten und auf ausführliche Definitionen und Darlegungen der gesetzgeberischen Intentionen und Fachtermini verzichtet (dies alles kann und muss vom hochspezialisierten Insolvenz-Profi vorausgesetzt werden), sondern sogleich das für den Anwender wichtige Musterschreiben zum hauptsächlichen Inhalt gemacht.

Durch Erläuterungen anhand der Mustervorlagen wird erklärt, wie der Anwender anhand der farblich markierten Passagen für den jeweiligen speziellen Mandatsfall vorgehen sollte, um die Vorlage hierfür anzupassen.

Um die einfache Handhabung im täglichen Gebrauch der anwaltlichen Praxis zu erleichtern, wurde daher auch das DIN A4 gewählt, somit entfällt ein umständliches Umformatieren bzw. Konvertieren von den ansonsten bei Fachpublikationen häufig verwandten Formaten (wie z.B. DIN A5 etc.).

Hier finden Sie die Dokumente als download:

Für Band 1

Link:                https://www.strandmann.com/index.php/insolvenzanfechtung-band-1

Password:        D31P03f19d69B1#JUS

Alles in allem hoffe ich, dass Sie durch die Anwendung der Mustervorlagen zur Erkenntnis gelangen:

Dies ist die perfekte „Arbeitswaffe“ für jeden Anfechtungsprofi!

Halle (Saale), 2019

GLIEDERUNG:

A. Zielrichtung der Mustervorlagen Modul I und II

B. Zum Umgang mit den Mustervorlagen

C. Die speziellen Anmerkungen zu den jeweiligen Textpassagen in Modul I und II

D. Literaturverzeichnis

Anlagen

Anlage 0 

Der Gesetzestext

Anlage 1 

Die Mustervorlage Modul I

Anlage 2 

Die Mustervorlage Modul II

Anlage 3 

BonusBlock - Muster für eine Anfechtungsklage zu Modul I

Anlage 3a    

BonusBlock - Muster für eine Anfechtungsklage zu Modul II

A. Zielrichtung der Mustervorlagen Modul I und II

Die Mustervorlage in Modul I ist gedacht für die Anfechtung nach den §§ 129, 130, 131 und 133 InsO gegenüber den sogenannten normalen oder auch privaten Gläubigern, also gegenüber Unternehmen, juristischen und natürlichen Personen. Diese unterscheiden sich in einigen Punkten von der Argumentation einer Anfechtung gegenüber den sogenannten professionellen Gläubigern wie etwa Finanzämtern, Krankenkassen, Banken u.ä.

Die Mustervorlage in Modul II impliziert die speziell zum Anfechtungsgrund eines gestellten Druckantrages veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur auf gleiche Art und Weise.

Sowohl Modul I als auch Modul II verstehen sich aufgrund ihrer vollständigen Ausformulierung aller Tatbestandsmerkmale der jeweils einschlägigen Anfechtungsnorm als Basismodule der Reihe. Die weiteren Module werden demgegenüber zusammengefasst nur die speziell auf die jeweilige Anfechtungsproblematik zugeschnittene Argumentation aus Rechtsprechung und Literatur aufweisen, versehen mit Hinweisen, wie diese in die mit Modul I vorliegende Basisvorlage einzuarbeiten sind.

B. Zum Umgang mit den Mustervorlagen

Die Anpassung der jeweiligen Mustervorlage auf den vom Anwender zu bearbeitenden speziellen Mandatsfall gestaltet sich sehr unkompliziert durch die farblichen Markierungen im Mustertext.

Neben dem allgemeinen Textkörper (automatische Textfarbe: schwarz) finden sich rot formatierte Textpassagen in der Vorlage, an deren jeweiliger Stelle der Sachverhalt, die Daten, Adressen etc. dem speziellen Mandatsfall anzupassen sind.

Die blau formatierten Textpassagen stellen entweder Kommentierungen des Autors oder aber ergänzende – für den Einzelfall nicht immer unbedingt notwendige – Anfechtungsargumente dar und können vom Anwender entsprechend gelöscht (soweit es Kommentierungen sind) beziehungsweise ebenfalls verwandt werden (soweit es sich um zusätzliche Anfechtungsargumente handelt). Ist die Überschrift blau formatiert, ist der gesamte unter diese Überschrift gesetzte Textkörper gemeint bis zur nächsten Überschrift.

C. Die speziellen Anmerkungen zu den jeweiligen Textpassagen in Modul I und II

Wie bereits dargelegt, sind an den rot formatierten Textstellen entsprechende Anpassungen auf den von Ihnen speziell bearbeitenden Fall vorzunehmen. Die farbliche Markierung macht es dabei Ihrem Sekretariatsbereich einfacher, die von Ihnen gegebenen Anweisungen einzuarbeiten. Dabei hat es sich bewährt, im Sekretariatsbereich das Musterschreiben für die Schreibkräfte abgespeichert bereitzuhalten, dieses im jeweiligen Anfechtungsfall per Diktat aufzurufen und nur bezüglich der zu ändernden Passagen die entsprechenden Anweisungen zu geben. Sie werden nach kürzester Eingewöhnung ein ca. 20 Seiten umfassendes Anfechtungsschreiben innerhalb von ca. 10 min. ausfertigungsreif diktiert haben.

In den einleitenden Absätzen ist der Anfechtungsgegner, das Verfahren mit Geschäftszeichen, der Name des Verwalters, das Insolvenzgericht nebst Datum des Eröffnungsbeschlusses sowie die Höhe des angefochtenen Betrages mit Zahlungsfrist und Bankverbindung anzugeben.

Einleitungssatz in der Begründung

Hier müssen Sie nur auswählen, welche der Anfechtungsnorm einschlägig ist und die anderen streichen. Sodann ist unter

A. Antragstellung und B. Anfechtungszeiträume

Hier ist nur noch zu ergänzen, ob es sich um einen Eigen- oder Fremdantrag (Datum einfügen) handelt und auf welchen Zeitraum sich die entsprechenden Monate vor Antragstellung beziehen.

C. Chronologischer Sachverhalt

1. Wirtschaftliche Kenndaten der Insolvenzschuldnerin

Sodann fügen Sie ein, welche betriebswirtschaftlichen Auswertungen/Jahresabschlüsse etc. zur Verfügung standen und sollten die sich aus diesen Auswertungen ergebenden Kenndaten in die auf Seite 2/3 des Musters vorbereitete Tabelle einfügen.

2. Angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren

Hilfreich war es in der Praxis, dem Anfechtungsgegner die Liste der angemeldeten Forderungen mit Prüfungs- und Berichtigungsvermerk als Anlage beizufügen ebenso wie die Aufstellung der bestrittenen Forderungen. Insofern müssen Sie nur die jeweils zutreffenden Beträge und den Namen des Geschäftsführers von Ihrem Sekretariat einfügen lassen.

3. Anfechtbare Vorgänge / Zahlungen (Modul I) bzw. Ihr Insolvenzantrag nebst Zahlungen (Modul II)

Hier liegt im Prinzip die hauptsächliche Ergänzungsarbeit, welche Sie als Bearbeiter noch zu erledigen haben. Hier haben Sie die Fakten und Daten der anzufechtenden Rechtshandlungen ausformuliert anzufügen. Naturgemäß kann aufgrund der speziellen Gegebenheiten eines jeden Falls dies in einem Muster noch nicht vorbereitet werden.

Der nächste Arbeitsschritt ergibt sich erst bei der entsprechenden Korrektur unter

D. 3. (Zusammenfassend zur Entbehrlichkeit der Liquiditätsstichtagsbilanz)1

Hier ist zu prüfen, welcher Zeitraum in Ihrem Fall der entsprechende ist und ob es ggf. von der Insolvenzschuldnerin gegenüber dem Anfechtungsgegner schon eine schriftliche Stundungsbitte bzw. Bitte um Ratenzahlung gegeben hat.

Die weiter unten in blau formatierte Passage stellt sich für den anfechtenden Anwalt als Option dar2. Es empfiehlt sich in Modul I, die dortige Anlage 6 (Auflistung der angemeldeten Forderungen nebst Fälligkeitsterminen) durch die Insolvenzsachbearbeiter (Gläubigerabteilung) erarbeiten zu lassen. Gerade dieses Hilfsmittel führt in der praktischen Erfahrung dazu, dass der jeweilige Anfechtungsgegner auf Grundlage der Argumentation des BGH-Urteils vom 12.10.20063 den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit als nachgewiesen ansieht bzw. ansehen könnte. Insofern entfällt dann häufig die Notwendigkeit der Erstellung einer Liquiditätsstichtagsbilanz. Bekanntermaßen ist diese für einen Steuerberatungsbzw. Wirtschaftsprüferunternehmen mit immensem Zeit- und Sachaufwand verbunden.

Insofern ist zur Komplettierung der in der blau markierten Passage vorgesehenen Tabelle eine Zusammenfasssung der Anlage 6 vorzunehmen, um der mit der Anfechtung angegriffenen Gegenseite die Argumentationsgrundlage des Urteils des BGH vom 12.10.2006 anhand des Falls belegen zu können.

In der Praxis hat sich hier sehr bewährt, als Anlage 6 eine Excel-Tabelle zu erstellen, in welcher die Gläubiger wie folgt erfasst sind:

Die ergänzenden Module berücksichtigen

Sobald die jeweiligen Gläubiger mit ihrer laufenden Nummer der Insolvenztabelle, den angemeldeten, anerkannten und gegebenenfalls davon sogar titulierten Beträgen nebst Fälligkeitsdatum in diese Tabelle eingegeben sind, lässt sich durch Sortieren der Daten mit aufsteigender Fälligkeit die unten vorgesehene Zusammenfassung der im jeweiligen Monat vor Antragstellung fälligen Gesamtbeträge bestens summarisch erfassen. Hieraus lässt sich auf Grundlage des Urteils des BGH vom 12.10.2006 eine schon sehr verlässliche (meistens auch schon ohne Liquiditätsstichtagsbilanz die erkennenden Gerichte überzeugende) Grundlage für die Festlegung finden, wann bei der Insolvenzschuldnerin die Zahlungsunfähigkeit eintrat bzw. drohte.

Diese Zusammenfassung findet sich dann im Anfechtungsschreiben (der bisherigen blauen Tabelle) wieder und bildet ein starkes Indiz für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Daher kann nur empfohlen werden, diese Passage auszuarbeiten.

Um die darin enthaltenen speziellen Ausführungen zu den Rückständen gegenüber Sozialversicherungsträgern bzw. dem Finanzamt mit wenig Zeitaufwand beziffern zu können, empfiehlt es sich, in der Excel-Tabelle diese Gläubiger für sich selbst zur besseren Anschaulichkeit farblich zu markieren und dann mit Hilfe der in Excel zur Verfügung stehenden Funktionen deren Summe zu deren jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten zu bilden und dann an den vorgesehenen Stellen einzufügen.

Ebenso lassen sich in der Schlusspassage auf gleichem Wege die dort einzufügenden Summen der (z.B. ein Jahr) vor Antragstellung fälligen und unbeglichenen Verbindlichkeiten nebst dem titulierten Anteil einfügen wie auch die Erhöhungsdifferenz zum Zeitpunkt der im jeweils speziellen Mandatsfall erfolgten Zahlungen.

E. Gläubigerbenachteiligung

An dieser Stelle ist – dem von Ihnen bearbeitenden Fall entsprechend – die Art und Weise der an den Anfechtungsgegner geflossenen Zahlung (vom Geschäftskonto/in bar/durch Übergabe von Schecks) anzupassen.

F. Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit und Gläubigerbenachteiligung