Lernwörterbuch - Wilfried F. W. Oppermann - E-Book

Lernwörterbuch E-Book

Wilfried F.W. Oppermann

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Beschreibung

Das -Lernwörterbuch Juristische Abkürzungen- ist kein Nachschlagwerk im klassischen Sinne, sondern listet die in etwa 600 am häufigsten vorkommenden Abkürzungen der Behörden- und Rechtssprache zusammen mit den entsprechenden englischen Übersetzungen auf. Das vorliegende Verzeichnis ist also kein konventionelles Nachschlagwerk, sondern ein "Lernwörterbuch" und wendet sich ganz speziell an Übersetzer/Dolmetscher/Juristen, die am Anfang ihres Studiums oder Berufslebens stehen, aber auch an Auszubildende in den Rechtsberufen, die die Grundlagen für ihren Beruf erst noch erwerben müssen. Zu diesen Grundlagen gehören auch die allgegenwärtigen fachsprachlichen Abkürzungen in der Rechts- und Behördensprache, die später, wenn man erst einmal im Beruf tätig ist, keine Schwierigkeiten mehr bereiten, weil sie einfach zum Handwerkszeug dazugehören. Aber erst einmal muss man sie lernen. Irgendwie alternativlos, leider.

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Vorwort

Das „Lernwörterbuch Juristische Abkürzungen“ ist kein Nachschlagwerk im klassischen Sinne. So etwas gibt es nämlich schon, sogar eine Vielzahl davon, sowohl in gedruckter als auch digitaler Form, und viele davon wesentlich umfassender als dieser Zwerg unter den Wörterbüchern.

Dieses Wörterbuch wendet sich ganz speziell an Übersetzer/Dolmetscher/Juristen, die am Anfang ihres Studiums oder Berufslebens stehen, aber auch an Auszubildende in den Rechtsberufen, die die Grundlagen für ihren Beruf erst noch erwerben müssen.

Zu diesen Grundlagen gehören auch die allgegenwärtigen fachsprachlichen Abkürzungen in der Rechts- und Behördensprache, die später, wenn man erst einmal im Beruf tätig ist, kaum mehr Schwierigkeiten bereiten.

Dieses Wörterbuch listet die in etwa 600 am häufigsten vorkommenden Abkürzungen zusammen mit den entsprechenden englischen Übersetzungen auf, deren Bedeutung erfahrene Übersetzer/Dolmetscher/Juristen kennen. Das vorliegende Verzeichnis erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist somit kein konventionelles Nachschlagwerk, sondern ein „Lernwörterbuch“.

Winsen, August 2022

Wilfried F. W. Oppermann

Inhaltsverzeichnis

Korrekte Schreibweise von Abkürzungen

Das Verzeichnis

Zeichen und deren Sprechweise

Abkürzungen

Unternehmensformen und deren Übertragung in die englische Sprache

Korrekte Schreibweise von Abkürzungen

Glücklicherweise ist in Deutschland so ziemlich alles geregelt, so auch die Schreibweise von Abkürzungen - nämlich in der DIN 5008. Diese DIN ist eine Regelung im Sinne von Empfehlung. Ebenso verhält es sich auch mit der Rechtschreibung nach Duden. Eine Empfehlung, keine Forderung. Im Prinzip kann also jeder so schreiben, wie er oder sie es will. Angefangen in der Schule, wird davon auch reichlich Gebrauch gemacht. Mit anderen Worten: paradiesische Verhältnisse für alle des Schreibens Unkundige.

Wen das stört, an dieser Stelle einige allgemeine Regeln zur Rechtschreibung von Abkürzungen, an die sich eben nicht alle halten, oft auch Fachautoren und oft wissentlich. Daher kommt es in der Praxis häufig zu unterschiedlichen Schreibweisen.

Regel 1:

Abkürzungen, die so gelesen werden, als wären sie nicht abgekürzt, erhalten einen Punkt am Ende.

Beispiel: evtl. Gelesen eventuell, daher ein Punkt!

Regel 2:

Mehrere abgekürzte Wörter hintereinander werden mit einem Leerzeichen voneinander getrennt.

Beispiel: i. A. (im Auftrag). Das sind zwei Wörter, deshalb ein Leerzeichen zwischen dem „i.“ und dem „A.“.

Natürlich nichts ohne Ausnahme: „usw.“ und „usf.“ werden nicht mit Leerzeichen geschrieben.

Regel 3:

Abkürzungen, die zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören und selten in ihrer Langform ausgesprochen werden, erhalten weder ein Leerzeichen zwischen den Wörtern noch einen Punkt am Ende.

Beispiel: GmbH

Regel 4:

Physikalische Größen (z. B. km, mA), Währungen (z. B. EUR), Himmelsrichtungen (z. B. SW) und chemische Elemente (z. B. Fe) werden ohne Punkt geschrieben.

Regel 5:

Bei Gesetzen/Verordnungen werden Abkürzungen ohne Punkte und Leerzeichen geschrieben. Binnenversalien können vorkommen (UStG).

Zugegeben, eine ziemlich geraffte Darstellung. Eine umfassende Erklärung der Regeln einschließlich der richtigen Schreibweise von Abkürzungen findet man unter anderem im „Wörterbuch für Abkürzungen“ von Duden.

Zeichen und deren Sprechweise

/

Das „/“ taucht in Aktenzeichen auf.

200/15 liest sich „zweihundert aus fünfzehn“, wobei 200 die laufende Nummer und 15 das entsprechende Jahr ist.

./.

gegen

im Rubrum Im Englischen „versus“, meist abgekürzt „vs.“

§

gelesen: Paragraf geschrieben: §

Im Englischen wird das Paragrafenzeichen als „section sign“ oder „section symbol“ bezeichnet. „§“ wird im Englischen im Allgemeinen mit „section“ übersetzt und auch so gelesen.

§§

Paragrafen Beispiel: gem. §§ 1741 ff. →ff Gelesen: gemäß den Paragrafen 1741 und folgende

Abkürzungen

a. A.

anderer Ansicht, anderer Auffassung

different view, different opinion

AAK

Atemalkoholkonzentration

breath alcohol concentration (BrAC)

a. a. O.

am angegebenen Ort

unter derselben Fundstelle

→ebd.

loco citato (loc. cit.)

at the place cited

ABH

→ALB

abl.

ablehnend

gegenüber einer zuvor zitierten Lehrmeinung

disagreeing

with an opinion just used

ABl.

Amtsbl.

Abs.

Absatz

eines Gesetzes/Paragrafen

subsection, paragraph (par., para.)

Plural: paras (ohne Punkt)

Absender

sender (SNDR)

Abschn.

Abschnitt

eines Gesetzes

section

abs.

absolut

absolute

abw.

abweichend

von einer zuvor zitierten Lehrmeinung

in derogation of, notwithstanding

a. D.

außer Dienst

retired (retd)

a. d. D.

auf dem Dienstweg

through official channels

AE

Aufenthaltserlaubnis

residence permit

Abfindungserklärung

acceptance of lumb-sum settlement

a. E.

am Ende

einer Fundstelle

at the end

a. F.

alte Fassung

einer Vorschrift

original version, unamended version

AG

Amtsgericht

local court GB ähnlich: county court US ähnlich: municipal court

Ausführungsgesetz

Implementation Act

Ag.

Antragsgegner

respondent

ÄG

→ÄndG

AGB

allgemeine Geschäftsbedingungen

general terms and conditions (GTC)