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Das vorliegende Werk gibt in kompakter einen Überblick zu Grundlagen, Methoden und Fallbeispielen in der Unternehmensbewertung: - Einzelbewertungsverfahren: Liquidations- und Substanzwertverfahren - Gesamtbewertungsverfahren: Multiplikatormethode, Ertragswertverfahren, Discounted Cash-Flow-Verfahren - Mischverfahren: Übergewinnverfahren (Stuttgarter Verfahren), Mittelwertverfahren
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Seitenzahl: 58
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Einleitung
Historische Entwicklung
Überblick über die Bewertungsverfahren
Einzelbewertungsverfahren
Liquidationswertverfahren
Substanzwertverfahren
Gesamtbewertungsverfahren
Marktorientiertes Verfahren: Multiplikatormethode
Ertragswertverfahren
Vereinfachtes Beispiel für die Durchführung einer Ertragswertberechnung
Fallbeispiel 1 für die Durchführung einer Ertragswertberechnung
Fallbeispiel 2 für die Durchführung einer Ertragswertberechnung
Discounted Cash-Flow-Verfahren
Fallbeispiel für die Anwendung DCF-Verfahren
Kombination verschiedener Gesamtbewertungsverfahren
Grundlagen für die Gesamtbewertungsverfahren
Vorgehensweise zur Ermittlung eines Unternehmenswertes
Wesentliche Anhaltspunkte für einen aussagekräftigen Unternehmenswert
Mischverfahren
Übergewinnverfahren (Stuttgarter Verfahren)
Mittelwertverfahren
Literaturverzeichnis
Herausgeber und Autor
Unter dem Begriff der Unternehmensbewertung versteht man die verschiedenen Verfahren zur Wertermittlung von Unternehmen als Ganzes. Für die Ableitung von Unternehmenswerten haben sich heute folgende Methoden herauskristallisiert, die in der Praxis anerkannt sind und üblicherweise angewendet werden:
Verfahren von Unternehmensbewertungen
Allen Verfahren verbindet dabei die gesuchte Größe des Verfahrens: Der Marktwert des Eigenkapitals. Dabei ist folgendes wichtig: Es gibt nicht das „richtige“ Bewertungsverfahren. Jeder Bewertende muss für sich entscheiden welches Verfahren er nutzen will. Dabei ist eine Unternehmensbewertung ist ein vielschichtiger Prozess:
Ziel und Rahmenbedingungen bestimmen die Wahl des Bewertungsverfahrens
Objektiv feststehende Faktoren aber auch „Einschätzungen“ haben Einfluss auf die Wertermittlung
Risikofaktoren und Abschläge „subjektivieren“ objektive Verfahren
Ertragswertverfahren bilden den wirtschaftlich nachhaltigen Unternehmenswert ab
Abschließend ist der Wert eines Unternehmens Einschätzungssache
Aufgrund der vielen Einsatzmöglichkeiten und der großen Bedeutung in der Praxis zählt die Unternehmensbewertung zu den wohl komplexesten und am kontroversesten diskutierten Gebieten der Wirtschaftswissenschaften.
In den 50er-Jahren wurde versucht einen sogenannten objektiven Unternehmenswert zu ermitteln. Dabei sollte es sich um einen einzigen für jedermann gültigen Wert handeln, der unabhängig von sämtlicher Subjektivität für eine Bewertung bestimmt werden kann. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass zwei potenzielle Investoren für ein und dasselbe Unternehmen auch zwei unterschiedliche Verwertungsmöglichkeiten verfolgen können: Entweder das Unternehmen fortzuführen oder zu zerschlagen bzw. zu liquideren.
Ebenso wurde nicht berücksichtigt, dass potenzielle Investoren neben der Investitionsmöglichkeit n das bewertete Unternehmen auch in alternative Anlagen investieren können, die sich z. B. aufgrund einer persönlichen Risikobereitschaft voneinander unterscheiden können.
Dabei werden der Verkäufer eines Unternehmens und ein potentieller Investor (Käufer) stets unterschiedliche Vorstellungen vom Kaufpreis haben. Der Verkäufer möchte einen möglichst hohen Preis erzielen, der Käufer einen möglichst fairen Preis.
Diese Überlegungen zeigen, dass Bewertungen meist von den persönlichen Wertvorstellungen der beteiligten Parteien abhängten. Somit ist es kaum möglich, einen allgemeingültigen objektiven Unternehmenswert zu ermitteln.
In den 60er-Jahren griff die subjektive Bewertungslehre die Kritik an der objektiven Bewertungslehre auf. Man erkannte, dass der Unternehmenswert von den persönlichen Präferenzen des Bewertenden abhängt: Treffen Verkäufer und potentieller Käufer aufeinander, so kann man sich nicht auf einen Pries einigen, da die einzelnen Sichten auf das Bewertungsobjekt bzw. einzelne Komponenten und die persönlichen Interessen entscheidend voneinander abweichen.
In den 70er-Jahren wurden die Grundlagen für die bis heute gültige funktionale Bewertungslehre entwickelt. Wesentliche Elemente aus beiden vorangegangenen Bewertungslehren wurden miteinander kombiniert und die Unternehmensbewertung davon abhängig gemacht, welche Funktion der Bewertende wahrnimmt.
Ist der Bewertende etwa ein externer Gutachter und soll einen Unternehmenswert bestimmen, der unabhängig von den individuellen Wertvorstellungen einzelner Parteien ist, so liefert er im Rahmen eines Bewertungsprozess Argumente, die anschließend in die Preisverhandlungen einbezogen.
Einen funktionalen Bewertungsansatz verfolgt auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und sieht den Bewertenden als neutralen Gutachter, „der mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens – den objektivierten Unternehmenswert – ermittelt“ (IDW S1 Textziffer 12).
Seit den 90er-Jahren wird die Unternehmensbewertung mehr und mehr von einer Marktorientierung geprägt. Es stehen nun nicht mehr nur zwei Parteien (z.B. Käufer und Verkäufer) im Mittelpunkt, sondern grundsätzlich alle potenziellen Investoren sowie deren Anlagealternativen. Auf diese Weise wird versucht, einen Unternehmenswert zu ermitteln, der durch alle Kapitalmarktteilnehmer bestätigt wird. Hierzu werden vor allem die Erkenntnisse aus der Finanzierungs- und der Kapitalmarkttheorie herangezogen.
Der Ursprung der Unternehmensbewertung liegt in der Ermittlung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen im Rahmen von Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen, auch heute noch die wichtigsten Bewertungsanlässe. Daneben sind im Laufe der Zeit zahlreiche weitere Situationen entwickelt, bei denen eine Unternehmensbewertung zu einem zentralen Aspekt geworden ist.
So sind vor allem bei Kapitalmarkttransaktionen Unternehmensbewertungen durchzuführen, z B. bei Börseneinführungen (Initial Public Offerings) oder erzwungenen Übertragungen von Aktien gegen eine (Bar- ) Abfindung (sogenannte Squeeze-outs, §§ 327a ff. AktG).
Darüber hinaus ist eine Unternehmensbewertung die Basis für die Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens bzw. zur Anteilsbewertung im Falle eines Ausschlusses oder Ausscheidens von Gesellschaftern oftmals sogar satzungsmäßig vorgeschrieben. Einen weiteren Bewertungsanlass bildet die Nachfolgeplanung im Unternehmen, die bekanntlich insbesondere für (mittelständische) Familienunternehmen von zentraler Bedeutung ist.
Außerdem wird auf Methoden der Unternehmensbewertung auch in der Rechnungslegung zurückgegriffen: z.B. bei einem Impairment-Test, den in den meisten Rechnungslegungsvorschriften erforderlichen Werthaltigkeitsprüfungen von Unternehmensanteilen, zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder einzelnen Vermögenswerten (z.B. § 253 HGB, IAS 36 und ebenso US-GAAP). Für letztere kommt den Werthaltigkeitsprüfungen des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) eine besonders große Bedeutung zu.
In jüngster Zeit greifen darüber hinaus vor allem Banken, Finanzdienstleister und sogar die Unternehmen selbst, auf Methoden der Unternehmensbewertung zurück, um die Kreditwürdigkeit ihrer Schuldner und Geschäftspartner zu überprüfen.
Auch für eine wertorientierte Unternehmensführung (Shareholder Value Approach) ergeben sich regelmäßig Anlässe für Unternehmensbewertungen, etwa im Rahmen des Beteiligungscontrollings oder der strategischen Beteiligungsplanung.
Im Rahmen der Unternehmensbewertung sind mit den Einzelbewertungsverfahren und den Gesamtbewertungsverfahren grundsätzlich zwei Verfahren voneinander zu unterscheiden.
Substanzwert- und Liquidationswertverfahren orientieren sich als Einzelbewertungsverfahren am Schema der Bilanz des Bewertungsobjekts und bewerten jeweils einzeln Vermögenswerte und Schulden. Die Summe der ermittelten Einzelwerte bildet schließlich den Unternehmenswert.
Dabei wird nur das Ist zum Abschlussstichtag abgebildet, die künftige Entwicklung des Unternehmens wird nicht berücksichtigt. Die einzige zu beantwortende Frage ist, ob das Unternehmen fortgeführt wird oder nicht. Unerheblich ist dagegen, wie sich die Zukunft des Unternehmens im Falle einer Fortführung konkret gestaltet.
Bei den Gesamtbewertungsverfahren, dem Discounted-Cashflow- und dem Ertragswertverfahren, erfolgt keine Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und Schulden, sondern die Ermittlung der finanziellen Vorteile, die sich für den Eigentümer des Unternehmens ergeben.
Das Unternehmen wird als Investition betrachtet, das dem Eigentümer einen Mittelzufluss in Form von Cashflows bzw. Erträgen) zukommen lässt. Diese Mittelzuflüsse kann der Eigentümer wiederum für den eigenen Konsum verwenden.
Das Ertragswertverfahren und das Discounted Cashflow-Verfahren sind sogenannte Zukunftserfolgswertmethoden. Das bedeutet, dass sich der Wert eines Unternehmens aus seinen zukünftig erwirtschafteten Zahlungsströmen ableitet. Diese prognostizierten Zahlungsströme werden mit einem geeigneten Kapitalisierungszins auf den Bewertungsstichtag diskontiert und der Unternehmenswert als Barwert ermittelt. Der Erfolg der zu bewertenden Gesellschaft in der Vergangenheit fließt damit nicht unmittelbar in den Wert ein. Vielmehr bildet die Vergangenheit die Basis, um das zukünftige Potential des zu bewertenden Unternehmens zu erfassen.
Ertragswertverfahren und Discounted Cashflow-Verfahren sind beide gleichermaßen anerkannt, wobei in Deutschland häufiger das Ertragswertverfahren herangezogen wird, im internationalen Umfeld eher das Discounted Cashflow-Verfahren.
Bei Unterstellung einer unendlichen Lebensdauer des Unternehmens (sogenannte Going-Concern-Prämisse) handelt es sich dabei um eine unendliche Anzahl von Perioden. Durch Unterstellung der Going-Concern-Prämisse wird die grundsätzliche Zukunftsorientierung deutlich.