Urheberrecht in der Bildungspraxis - Thomas Hartmann - E-Book

Urheberrecht in der Bildungspraxis E-Book

Thomas Hartmann

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Beschreibung

Texte, Dateien, Bilder, Musik: Medien spielen auch in vielen Weiterbildungsangeboten eine wichtige Rolle. Welche Urheberrechte müssen bei der Nutzung von Medien beachtet werden? Der Band informiert über die urheberrechtlichen Grundlagen und Fallstricke. Das Themenspektrum reicht von den urheberrechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Inhalten und Bildern über Rahmenvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften bis zum Umgang mit Open Educational Resources und Creative-Commons-Lizenzen.

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Seitenzahl: 131

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Thomas Hartmann

Urheberrecht in der Bildungspraxis

Leitfaden für Lehrende und Bildungseinrichtungen

Perspektive Praxis

Eine Buchreihe des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen

Die grüne Reihe des DIE stellt Fachkräften in der Erwachsenenbildung bewährtes Handlungswissen, aktuelle Themen und in anderen Bereichen erprobte, didaktische Methoden vor. Die Bände sind aus der Perspektive des Handlungsfelds konzipiert, vermitteln verwendungsbezogenes Wissen und setzen Handlungsstandards, die sich am Stand der Forschung orientieren. Sie sollen somit zur Kompetenz- und Qualitätsentwicklung in der Erwachsenenbildung beitragen.

Wissenschaftliche Betreuung der Reihe am DIE: Dr. Thomas Jung

Bisher in der Reihe Perspektive Praxis erschienene Titel (Auswahl):

Julia Franz

Intergenerationelle Bildung

Bielefeld 2014, ISBN 978-3-7639-5365-3

Frank Schröder, Peter Schlögl

Weiterbildungsberatung

Bielefeld 2014, ISBN 978-3-7639-5367-7

Horst Siebert, Ekkehard Nuissl

Lehren an der VHS

Bielefeld 2013, ISBN 978-3-7639-5169-7

Joachim Ludwig (Hg.)

Lernberatung und Diagnostik

Bielefeld 2012, ISBN 978-3-7639-5065-2

Alexandra Bergedick, Dirk Rohr,

Anja Wegener

Bilden mit Bildern

Bielefeld 2011, ISBN 978-3-7639-4865-9

Wolf-Peter Szepansky

Souverän Seminare leiten

2., akt. und überarbeitete Auflage,

Bielefeld 2010, ISBN 978-3-7639-1798-3

Horst Siebert

Methoden für die Bildungsarbeit

4., akt. und überarbeitete Auflage,

Bielefeld 2010, ISBN 978-3-7639-1993-2

Stefanie Jütten, Ewelina Mania, Anne Strauch

Kompetenzerfassung in der Weiterbildung

Bielefeld 2009, ISBN 978-3-7639-1974-1

Angela Venth, Jürgen Budde

Genderkompetenz für lebenslanges Lernen

Bielefeld 2009, ISBN 978-3-7639-1978-9

Jörg Knoll

Lern- und Bildungsberatung

Bielefeld 2009, ISBN 978-3-7639-1956-7

Beate Braun, Janine Hengst, Ingmar Petersohn

Existenzgründung in der Weiterbildung

Bielefeld 2008, ISBN 978-3-7639-1959-8

Klaus Pehl

Strategische Nutzung statistischer

Weiterbildungsdaten

Bielefeld 2007, ISBN 978-3-7639-1925-3

Weitere Informationen zur Reihe unter

www.die-bonn.de/pp

Bestellungen unter

wbv.de

Perspektive Praxis

Thomas Hartmann

Urheberrecht in der Bildungspraxis

Leitfaden für Lehrende und Bildungseinrichtungen

Herausgebende Institution

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen

Das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung (DIE) ist eine Einrichtung der Leibniz-Gemeinschaft und wird von Bund und Ländern gemeinsam gefördert. Das DIE vermittelt zwischen Wissenschaft und Praxis der Erwachsenenbildung und unterstützt sie durch Serviceleistungen.

Lektorat: Manuela Hentschel/Christiane Barth

Wie gefällt Ihnen diese Veröffentlichung? Wenn Sie möchten, können Sie dem DIE unter www.die-bonn.de ein Feedback zukommen lassen. Geben Sie einfach den Webkey 43/0046 ein. Von Ihrer Einschätzung profitieren künftige Interessent/inn/en.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Verlag:

W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG

Postfach 10 06 33

33506 Bielefeld

Telefon: (0521) 9 11 01-11

Telefax: (0521) 9 11 01-19

E-Mail: [email protected]

Internet: wbv.de

Bestell-Nr.: 43/0046

© 2014 W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld

Umschlagfoto: JohnFoxx/Thinkstock

Umschlaggestaltung und Satz: Christiane Zay, Potsdam

Herstellung: W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld

ISBN 978-3-7639-5441-4 (Print)

ISBN 978-3-7639-5442-1 (E-Book)

Das Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autor, Herausgeber und Verlag keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler.

eBook-Herstellung und Auslieferung: readbox publishing, Dortmundwww.readbox.net

Inhalt

Vorbemerkungen

Einleitung

1. Welche Rechte hat der Ersteller eines Werkes? Verwertungsrechte und Nutzungen – Einführung in das Urheberrecht

1.1 Schutzbereiche – Was ist geschützt?

Geistiges Eigentum

Werkschutz nach Urheberrechtsgesetz – Was ist ein „Werk“?

Dauer des Werkschutzes

Spezieller Leistungsschutz nach Urheberrechtsgesetz

1.2 Urheberrechte – Was sind die wichtigsten Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte?

Urheberpersönlichkeitsrechte

Veröffentlichungsrecht

Recht auf Anerkennung der Urheberschaft

Entstellungsverbot

Verwertungsrechte

Kopieren

Verbreiten

Online-Stellen

Bearbeiten

Vortragen, Auf- und Vorführen

Öffentlich Wiedergeben

Weitere Verwertungsrechte

1.3 Rechteinhaber – Wer hat die Rechte?

Lehrende und Bildungseinrichtungen

Verlage und Autoren

Mehrere Urheber

2. Was muss der Nutzer beachten? Nutzungen und deren Handhabung in der Weiterbildungspraxis

2.1 Lizenzierung

Formfreiheit

Inhaltlicher Umfang der Rechteeinräumung

Regionale Beschränkungen

Zeitliche Beschränkungen

Exklusivität der Lizenzierung

Angemessene Vergütung

Lizenznehmer und Sublizenzierung

Rechtswahl

2.2 Rahmenverträge der Bildungseinrichtungen

2.3 Schrankenregeln allgemein

Welche praktische Bedeutung ergibt sich?

Vergütung

Überblick über bildungsrelevante Schrankenregeln

Schulen und Einrichtungen der Aus-, Weiter- und Berufsbildung gemäß Urheberrechtsgesetz

2.4 Schrankenregeln konkret

Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch (§ 46 Urheberrechtsgesetz)

Schulfunksendungen (§ 47 Urheberrechtsgesetz)

Zitate (§ 51 Urheberrechtsgesetz)

Öffentliche Wiedergabe bei Schulveranstaltungen (§ 52 Urheberrechtsgesetz)

E-Learning-Plattformen (§ 52a Urheberrechtsgesetz)

Kopien zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz)

Kopien zur Veranschaulichung des Unterrichts (§ 53 Abs. 3 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz)

Kopien für Prüfungen (§ 53 Abs. 3 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz)

2.5 Materialien von Schulbuchverlagen

2.6 Musiknoten

2.7 Veranstaltungsbilder

3. Neue Medien – freier Zugang? Open Access, Open Educational Resources und „freie” Lizenzen

3.1 Open Access

3.2 Creative Commons

3.3 Golden Road und Green Road

3.4 Neue Green-Open-Access-Regel im deutschen Urheberrecht (Zweitveröffentlichungsrecht)

3.5 Open Educational Resources

Glossar

Auszugsweiser Abdruck von Gesetzestexten

Literatur

Ansprechpartner und Quellen

Abbildungen und Tabellen

Autorenportrait

Zusammenfassung/Abstract

Vorbemerkungen

Dieses Buch betritt Neuland. Angesichts immer neuer digitaler Medien und mobiler Endgeräte, die für alle und jeden erschwinglich geworden sind, und in Anbetracht eines zuweilen unbesorgten Umgangs der digital natives mit Nutzungsrechten in alltäglichen Kontexten (vor allem in den sogenannten Sozialen Netzwerken und auf Filesharing-Plattformen), sind Bildungseinrichtungen und die hier Tätigen – insbesondere die Lehrenden – gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen des eigenen Handelns zu reflektieren, wann immer es darum geht, eigene und vor allem fremde Texte, Bilder und Töne, ja selbst Ideen zu verwenden. Das Buch beleuchtet dies aus mehreren Perspektiven. Im Mittelpunkt stehen selbstredend die Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen. Denn es geht ums Lehren und Lernen, es geht darum, die Teilnehmenden in Veranstaltungen und Kursen für Bildung und Kultur zu begeistern. Dafür wird die Nutzung von Lehrmaterialien in Form von Kopien, von Zeitungsartikeln, von Musik, von Filmen und nicht zuletzt von Online-Portalen (z.B. in Kurs-Communities) notwendig. Die Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen sollten sich dabei immer ihrer Doppelrolle bewusst sein. Sie nutzen urheberrechtlich geschützte Materialien und geben diese weiter. Zugleich sind sie aber häufig selbst auch Urheber und Rechteinhaber. Lehrkräfte erstellen mit Fachexpertise, didaktischem Geschick und Medienkompetenz vielfältige Materialien. Bildungseinrichtungen – häufig als Auftraggeber solcher Lehrmaterialien – bewahren einen reichhaltigen Fundus an Bildungsressourcen. Damit stehen die Akteure im Bildungsbereich in besonderer Verantwortung, fremde Leistungen anzuerkennen und die entsprechenden Urheberrechte einzuhalten. Erwachsenen- und Weiterbildung und Urheberrecht haben also vielfältige Berührungspunkte.

Gesetzestexte ändern sich. Die Rechtsprechung ist ein weites Feld. So war es eine große Herausforderung für den Autor eines solchen Buches, sich zu einer eindeutigen Aussage, ja, zu einer verbindlichen Handlungsempfehlung zu bekennen. Er hat den Text mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch kann aufgrund der sich stetig ändernden Rechtsprechung und Gesetzesnovellierungen für die Richtigkeit der Aussagen keine Haftung übernommen werden. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. So enthält der Ratgeber nur mehr allgemeine Hinweise für den Umgang mit rechtlichen Fragen rund ums Urheberrecht.

Das Buch wird also eine individuelle Rechtsberatung im Ernstfall, wenn er denn doch eingetreten sein sollte, nicht ersetzen. Es kann aber dank seiner systematischen Aufbereitung von Grundlagenwissen das kritische Bewusstsein für urheberrechtliche Fragen schärfen und damit – wie es dem Auftrag des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE) entspricht – einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung des in der Weiterbildung tätigen Personals leisten.

Die in diesem Buch verwendeten Tätigkeits- und Berufsbezeichnungen sind, soweit gebräuchlich, geschlechtsneutral bzw. stehen in der maskulinen Form; sie schließen jedoch, auch wenn das grammatische Geschlecht Anderes signalisiert, immer beide Geschlechter mit ein. Dies dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit.

Abschließend sei auf die Checklisten dieses Buches hingewiesen, die wie in dieser Reihe üblich, auf den Webseiten des DIE und des W. Bertelsmann Verlags zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt werden www.die-bonn.de/pp) und (➜wbv.de/artikel/43---0046). Darüber hinaus finden sich im Service-Teil des Buches zahlreiche Empfehlungen für eine weiterführende Lektüre.

Thomas Jung

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung

– Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen

Einleitung

Was hat Weiterbildung mit Urheberrecht zu tun? Was ist „Urheberrecht“ eigentlich? Dies wird sich der eine oder andere Leser fragen, wenn er den Titel des vorliegenden Buches liest. Doch für Lehrende und Bildungseinrichtungen gehört das Urheberrecht zum Alltag. Lehren und Lernen sind immer auch Handlungen, die urheberrechtliche Rahmenbedingungen im Blick haben müssen: Materialien für den Kurs werden kopiert und an die Teilnehmenden verteilt, Auszüge aus Fachbüchern werden eingescannt, Begleitunterlagen in elektronischen Lernplattformen zum Abruf eingestellt, in Skripte werden Grafiken eingebunden, bei Veranstaltungen ist Musik zu hören, daneben werden Bilder und Filme präsentiert. All dies sind Tätigkeiten, die urheberrechtliche Relevanz besitzen und bei Nicht-Beachtung der gesetzlichen Rahmungen erhebliche Unannehmlichkeiten nach sich ziehen können. Nicht zuletzt kann eine Urheberrechtsverletzung kostenintensive Folgen haben – für den Lehrenden an der Volkshochschule oder jeder anderen (Weiter-)Bildungseinrichtung, der etwa Kopien aus Lehrmaterialien an die Kursteilnehmenden verteilt, oder für die Bildungseinrichtung selbst. Möchten Lehrende bzw. Bildungseinrichtungen bestimmte Materialien und Medien nutzen, müssen sie sich bewusst machen, welche konkreten Rechte sie für diese Nutzungen benötigen. Worauf also – und das ist der Fokus des vorliegenden Bandes – müssen (Weiter-) Bildungseinrichtungen und Lehrende im Unterrichtsalltag achten, um sich nicht eines Tages dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt zu sehen?

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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