Buchführung und Bilanzierung für Dummies - Michael Griga - E-Book

Buchführung und Bilanzierung für Dummies E-Book

Michael Griga

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Beschreibung

Soll oder Haben, das ist hier die Frage

Ist Buchführung für Sie ein Buch mit sieben Siegeln? Auf bewährt lockere und humorvolle Art gelingt es Michael Griga und Raymund Krauleidis, selbst so trockene Themen wie Kontenarten, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bewertungsprinzipien und Abschreibungen anschaulich und verständlich zu erklären. Von den unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten über die Besonderheiten der E-Bilanz bis zur doppelten Buchführung erfahren Sie alles über die Welt der Buchführung und Bilanzierung. Und schon bald werden Ihnen Begriffe wie Sales-and-lease-Back, Leverage Effekt oder Windowdressing locker über die Lippen kommen.

Sie erfahren

  • Was es mit dem internen und dem externen Rechnungswesen auf sich hat
  • Was sich hinter Begriffen wie Rückstellung, Abschreibung und Bewertung verbirgt
  • Was alles in einen Jahresabschluss gehört
  • Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt

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Seitenzahl: 514

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Buchführung und Bilanzierung für Dummies

Schummelseite

GRUNDLEGENDE BEGRIFFE

Kosten sind das, was an Geld anfällt, wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen erstellen. Leistungen hingegen entstehen, wenn Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen.Das Unternehmensergebnis ist das Endergebnis der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Das entsprechende Gegenstück aus der Kostenrechnung schimpft sich hingegen Betriebsergebnis.In der doppelten Buchführung wird immer auf zwei Konten gebucht: einmal auf ein Konto im Soll und einmal auf ein Konto im Haben. Im Soll steht, wofür das Geld verwendet wird beziehungsweise wohin das Geld fließt. Im Haben steht, woher das Geld stammt.Bestandskonten halten Vorfälle fest, die mit dem Bestand des Vermögens oder des Kapitals zu tun haben. Sie bilden die Basis für die Bilanz. Auf Erfolgskonten hingegen verbuchen Sie alles, was mit dem Eigenkapital zu tun hat. Daraus entsteht dann die Gewinn-und-Verlust-Rechnung.Die Differenz zwischen der Soll- und der Habenseite eines Kontos heißt Saldo. Steht mehr im Soll als im Haben, so entsteht ein Sollsaldo, andersherum ein Habensaldo.Bei Konten spricht man von Soll und Haben. Bei einer Bilanz heißen die beiden Seiten hingegen Aktiva und Passiva. Auf der Aktivseite erscheinen die Vermögensgegenstände des Unternehmens, auf der Passivseite steht, wie das alles finanziert wurde.IAS bedeutet International Accounting Standards. Diese Bilanzierungsregeln sind EU-weit für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen Pflicht. IFRS (International Financial Reporting Standards) wurde durch die EU-Kommission zum Standard erhoben.Die Anschaffungskosten für Anlagegüter werden nicht sofort als Aufwand verbucht. Der Aufwand wird vielmehr über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Das nennt man auch Abschreibung.Bei einer Inventur müssen Sie all Ihre Vermögenswerte in einer Liste festhalten. Diese Bestandsliste wird Inventar genannt.Zum Anlagevermögen zählt alles, was Ihr Unternehmen dauerhaft benötigt, um seine Aufgaben erledigen zu können. Ins Umlaufvermögen kommen die durchlaufenden Posten, die in der Regel nicht lange im Unternehmen bleiben.

DREI HILFREICHE WEBSITES FÜR BUCHHALTER

www.ieconomics.de

Die Webseite glänzt duch einen sehr informativen Blog, der Sie regelmäßig mit Neuigkeiten und interessanten Beiträgen aus den Themenfeldern »Buchführung und Bilanzierung« versorgt. Wer nicht nur lesen möchte, kommt hier ebenfalls auf seine Kosten. ieconomics bietet nämlich neben einem Podcast-Kanal zum Thema auch einen YouTube-Kanal. Betrieben wird die Seite übrigens von Michael Griga, einem der Autoren dieses Buchs.

www.rechnungswesen-portal.de

Auf der sehr ansprechend und übersichtlich gestalteten Seite finden Sie neben zahlreichen Fachartikeln und aktuellen Nachrichten auch einen Stellenmarkt für Buchhalter und Bilanzbuchhalter.

eu-ifrs.de

Auf dieser Seite finden Sie alle IFRS-Standards im Detail. Verantwortlich für die Webseite ist die Hochschule Düsseldorf, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.

DREI WICHTIGE KENNZAHLEN AUS BILANZ UND GUV

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote sagt Ihnen, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Um diese zu erhalten, dividieren Sie einfach das Eigenkapital durch das Gesamtkapital:

Die Eigenkapitalquote sollte idealerweise über 50 Prozent liegen. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer ist die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit.

Return on Investment

Der ROI (Return on Investment) zeigt, wie lohnenswert es ist, Geld in das Unternehmen zu investieren. Je höher der ROI, desto schneller findet ein Unternehmer im Bedarfsfall neue Kapitalgeber. Sie ermitteln ihn, indem Sie den Gewinn durch das Gesamtkapital dividieren:

Liquidität 1. Grades

Die Liquidität 1. Grades (Barliquidität) setzt die flüssigen Mittel des Unternehmens mit dem kurzfristigen Fremdkapital in Relation. Sie besagt, wie hoch der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals ist, der mit den flüssigen Mitteln des Unternehmens theoretisch sofort bezahlt werden könnte:

 

Buchführung und Bilanzierung für Dummies

Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

9., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2024© 2024 Wiley-VCH GmbH, Boschstraße 12, 69469 Weinheim, Germany.

All rights reserved including the right of reproduction in whole or in part in any form.

Alle Rechte vorbehalten inklusive des Rechtes auf Reproduktion im Ganzen oder in Teilen und in jeglicher Form.

Wiley, the Wiley logo, Für Dummies, the Dummies Man logo, and related trademarks and trade dress are trademarks or registered trademarks of John Wiley & Sons, Inc. and/or its affiliates, in the United States and other countries. Used by permission.

Wiley, die Bezeichnung »Für Dummies«, das Dummies-Mann-Logo und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.

Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.

Coverfoto: © stokkete / stock.adobe.comKorrektur: Petra Heubach-Erdmann, Düsseldorf

Print ISBN: 978-3-527-72040-8ePub ISBN: 978-3-527-84138-7

Über die Autoren

Michael Griga, Diplom-Volkswirt, studierte Volkswirtschaftslehre in Tübingen.Er ist heute Bereichscontroller in einem Technologiekonzern, der im Fortune Global 500 unter den 100 größten Unternehmen weltweit gelistet ist. Davor hat er unter anderem als Referent im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gearbeitet. Michael Griga ist daneben nicht nur Bestseller-Autor der »für Dummies«-Buchreihe, sondern auch frischgebackener Vater einer kleinen Tochter. Im Buch Familienfinanzen für Dummies kombiniert er sein Expertenwissen bezüglich Finanzen mit dem Wissen darüber, was junge Eltern bezüglich der Finanzen beschäftigt.

Raymund Krauleidis, Diplom-Kaufmann, studierte Betriebswirtschaftslehre in Tübingen. Heute arbeitet er als Data Scientist bei einem Energieunternehmen.

Die Autoren haben sich während Ihrer gemeinsamen Zeit bei einem Telekommunikationsunternehmen kennengelernt und dort Pläne für gemeinsame Projekte ausgeheckt. Nach ihrem erfolgreichen Erstlingswerk Controlling für Dummies folgten unter anderem Buchführung und Bilanzierung für Dummies, Bilanzen erstellen und lesen für Dummies, Jahresabschluss für Dummies und Rechnungswesen für Dummies.

Inhaltsverzeichnis

Cover

Titelblatt

Impressum

Über die Autoren

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Über dieses Buch

Konventionen in diesem Buch

Törichte Annahmen über den Leser

Was Sie nicht lesen müssen

Wie dieses Buch aufgebaut ist

Symbole, die in diesem Buch verwendet werden

Wie es weitergeht

Teil I: Willkommen in der Buchhaltung

Kapitel 1: Von Erbsenzählern und Buchhaltern

Die Aufgaben der Buchführung

Werkzeuge der Buchführung

Klischee und Wahrheit

Kapitel 2: Verschiedene Rechenwelten

Warum es überhaupt zwei Rechenwelten gibt

Die Welt der FiBu

Die Welt der Kostenrechnung

Was die Kostenrechnung kann

Kostenrechnungssysteme

Kapitel 3: Rahmenbedingungen der Buchführung

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Ordnung muss sein: Die ordnungsgemäße Buchführung

Kapitel 4: Doppelt hält besser

Das Prinzip der doppelten Buchführung

Über Belege, Bücher und Buchungen

Auf und zu: Bestandskonten eröffnen und abschließen

Teil II: Jetzt wird gebucht

Kapitel 5: Kontenrahmen

Alles im Rahmen

Aufbau eines Kontenrahmens

Die wichtigsten Kontenrahmen

Kapitel 6: Wir grenzen uns ab

Vom Unternehmensergebnis zum Betriebsergebnis

Kalkulatorische Kosten

Kapitel 7: Buchungen im Anlagevermögen

Großeinkauf: Kauf von Anlagegütern

Selbst ist der Mann oder die Frau

Unterschiedliche Anlagegüter

Linear, sofort und degressiv: Abschreibungen

Schlussverkauf: Das Anlagevermögen muss raus

Kapitel 8: Jetzt wird geleast

Leasing

Kapitel 9: Buchungen im Umlaufvermögen

Indirekt bezahlt: Vorsteuer, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer

Ein Kommen und Gehen: Wareneinkäufe und -verkäufe verbuchen

Verbraucht: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

In Kommission

Kapitel 10: Ganz persönlich: Die Privatkonten

Qual der Wahl: Die Rechtsform des Unternehmens

Privates verbuchen

Kapitel 11: Personalbuchungen

Vielfältig: Entgeltarten

Individuell: Stamm- und Bewegungsdaten

Verbuchen der Entgeltabrechnung

Sondervergütungen und vermögenswirksame Leistungen

Verbuchung von Vorschüssen

Verbuchung von Abschlagszahlungen

Verbuchung von Sachleistungen

Kapitel 12: Buchungen im Finanzbereich

Risiko: Verbuchung von Finanzanlagen

Erträge aus Finanzanlagen

Sind Sie flüssig? Liquide Mittel

Schuldschein de luxe: Der Wechsel

Anzahlungen

Steuern

Investitionszuschüsse

Teil III: Der Jahresabschluss: Bilanzieren und bewerten

Kapitel 13: Über das Inventar und die Inventur

Jetzt wird gezählt: Die Inventurverfahren

Aufgelistet: Das Inventar

Erfolgsermittlung per Eigenkapitalvergleich

Kapitel 14: Das Ende naht: Vorbereitende Buchungen zum Jahresabschluss

Mehr oder weniger: Bestandsveränderungen

Forderungen bewerten und abschreiben

Über Zeit und Geld: Zeitliche Abgrenzungen

Rückstellungen

Kapitel 15: Gewinnermittlungsarten

Gewinnermittlung per Bestandsvergleich

Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschussrechnung

Die Aufzeichnungspflichten

Wechsel der Gewinnermittlungsart

Kapitel 16: Breitband: Aufbau der Bilanz

Vielfältig: Bilanzarten

Sinn und Zweck der Bilanz

Die rechtlichen Grundlagen der Bilanz

Der Aufbau der Bilanz

Kapitel 17: Relativ: Unterschiedliche Bewertungen

Maßgeblich: Handels- und Steuerbilanz

Internationale Rechnungslegungsvorschriften: IFRS und US-GAAP

Kapitel 18: Die E-Bilanz

Für wen ist die E-Bilanz Pflicht?

Die Vor- und Nachteile der E-Bilanz

Die Taxonomie: Der Kontenrahmen der E-Bilanz

Die E-Bilanz in Österreich und in der Schweiz

Internationaler Datenaustausch mit XBRL

Kapitel 19: Aktiv bilanzieren

Ende, Aus: Bestandskonten abschließen

Bilanzierung des Anlagevermögens

Bilanzierung des Umlaufvermögens

Kapitel 20: Passiv bilanzieren

Alles meins: Das Eigenkapital

Die hohe Kante: Rückstellungen

Haste mal 'nen Euro: Verbindlichkeiten

Kapitel 21: Hopp oder Topp: Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Die Spielregeln für die Erfolgsrechnung

Wahlrecht: Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren

Zur Sache: Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

Nur zur Übung: Das Gesamtkostenverfahren

Teil IV: Der Jahresabschluss: Konzernabschluss und Berichte

Kapitel 22: Last, but not least: Anhang und Lagebericht

Jetzt wird es interessant: Der Anhang

Der Lagebericht

Kapitel 23: Die Kapitalflussrechnung

Der Cashflow

Die Kapitalflussrechnung

Kapitel 24: Ganz groß: Der Konzernabschluss

Expansion: Der Konzern

Konsolidiert: Der Konzernabschluss

Die Zwischenergebniseliminierung

Kapitel 25: Berichterstattung und Abschlussprüfung

Das externe Berichtswesen

Die Zwischenberichterstattung

Prüfungsstress

Teil V: Der Top-Ten-Teil

Kapitel 26: Zehn Webseiten für Buchhalter

Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter

Wikipedia

ieconomics.de

ChatGPT

DATEV

Gruenderlexikon

Podcast.de

Dejure

Rechtsinformationssystem Österreich

Website der »Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft«

Kapitel 27: Zehn Bilanzierungsskandale

WorldCom: Die Scott-and-Bernie-Show

Enron: New Criminality

Merck: Co-Payment

Parmalat und der 11.11.

Deutsche Coop AG: Erst die Bilanz machen, dann buchen

EM.TV: Kapitalvernichtung mit Kermit

Der Berliner Bankenskandal

Der Fall Wirecard

Hypo-Bank: Sorgen um Bankenplatz München

BCCI: Geheimdienstgeschichten

Kapitel 28: Zehn Begriffe, die Ihnen über den Weg laufen könnten

Sale-and-Lease-Back

Factoring

Segmentberichterstattung

Working Capital Management

Buchhalternase

Windowdressing

Fast Close

Leverage-Effekt

Business Case

Opportunitätskosten

Kapitel 29: Zehn Kennzahlen

Die Eigenkapitalrentabilität

Die Gesamtkapitalrentabilität

Die Umsatzrentabilität

Die Liquidität

Das Working Capital

Die Eigenkapitalquote

Die Fremdkapitalquote

Die Verschuldungsquote

Die Anlagenintensität

Der Return on Investment

Anhang: Lösungen zu den Übungen

Stichwortverzeichnis

End User License Agreement

Tabellenverzeichnis

Kapitel 2

Tabelle 2.1: Gemeinkosten auf dem Betriebsabrechnungsbogen

Tabelle 2.2: Kalkulationsschema

Kapitel 7

Tabelle 7.1: Anschaffungskosten mit Autoradio

Tabelle 7.2: Anschaffungskosten ermitteln

Tabelle 7.3: Die Rechnung für das Fahrzeug

Tabelle 7.4: Die Rechnung für die Tankfüllung

Tabelle 7.5: Kapitalwerttabelle

Tabelle 7.6: So sieht der Anlagespiegel aus.

Tabelle 7.7: Auszug aus der amtlichen AfA-Tabelle (Deutschland)

Tabelle 7.8: Abschätzung der Flugstunden

Tabelle 7.9: Lineare Abschreibung Ihres Hubschraubers

Tabelle 7.10: Degressive Abschreibung Ihres Hubschraubers

Tabelle 7.11: Der Abschreibungsplan für den Lieferwagen

Tabelle 7.12: Verkauf von Anlagevermögen

Kapitel 8

Tabelle 8.1: Meins oder Deins

Kapitel 9

Tabelle 9.1: Umsatzsteuersätze

Tabelle 9.2: Wareneinkauf und Wareneinsatz

Kapitel 11

Tabelle 11.1: Die Abrechnung von Herrn Müller

Tabelle 11.2: Die Rechnung des Zeitungsverlags

Tabelle 11.3: Abrechnung inklusive Urlaubsgeld

Kapitel 13

Tabelle 13.1: Inventur am 30.11.

Tabelle 13.2: Inventur am 31.01.

Tabelle 13.3: Bestandsverzeichnis des Stausees

Tabelle 13.4: Eigenkapitalvergleich

Kapitel 14

Tabelle 14.1: Warenbestand am 2.1. des Vorjahrs

Tabelle 14.2: Warenbestand am 2.1. dieses Jahres

Kapitel 19

Tabelle 19.1: Lieferungen in der zeitlichen Reihenfolge

Tabelle 19.2: Lieferungen in der umgekehrten zeitlichen Reihenfolge

Tabelle 19.3: Ergebnis der unterschiedlichen Verfahren

Kapitel 21

Tabelle 21.1: Gliederung Gesamtkostenverfahren nach § 275 HGB

Tabelle 21.2: Gliederung Umsatzkostenverfahren nach § 275 HGB

Tabelle 21.3: Erfolgsrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren

Tabelle 21.4: Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

Tabelle 21.5: Umsatzerlöse

Tabelle 21.6: Herstellungskosten

Tabelle 21.7: Erfolgsrechnung bei B&R nach dem Gesamtkostenverfahren

Kapitel 23

Tabelle 23.1: Ermittlung des Cashflows

Tabelle 23.2: Berechnung des Cashflows

Tabelle 23.3: Summe der drei Cashflows

Tabelle 23.4: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Berichtsp...

Tabelle 23.5: Cashflow betriebliche Tätigkeit nach der indirekten Methode (IAS 7...

Tabelle 23.6: Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit mit der direkten Methode

Tabelle 23.7: Cashflow Investitionstätigkeit (IAS 7)

Tabelle 23.8: Cashflow Finanzierungstätigkeit (IAS 7)

Kapitel 25

Tabelle 25.1: Die Größenkriterien für Kapitalgesellschaften

Tabelle 25.2: Umfang der Offenlegungspflicht

Anhang

Tabelle A.1: Die Werte am Bilanzstichtag 31.01.

Illustrationsverzeichnis

Kapitel 2

Abbildung 2.1: Aufwendungen und Kosten

Abbildung 2.2: Erträge und Leistungen

Abbildung 2.3: Die beiden Rechnungskreise

Abbildung 2.4: Von der Finanzbuchhaltung zur Kostenrechnung

Abbildung 2.5: Kostenarten und Kostenartengruppen

Kapitel 4

Abbildung 4.1: Die T-Form

Abbildung 4.2: T-Konten

Abbildung 4.3: Aufbau der Bilanz

Abbildung 4.4: Aktive und passive Bestandskonten

Abbildung 4.5: Erfolgskonten

Abbildung 4.6: Belegarten

Abbildung 4.7: Eröffnungsbilanz

Abbildung 4.8: Eröffnungsbilanzkonto

Abbildung 4.9: Schlussbilanzkonto

Abbildung 4.10: Schlussbilanz

Kapitel 5

Abbildung 5.1: Kontenklassen im IKR

Abbildung 5.2: Schema: Aufbau eines Kontenrahmens

Abbildung 5.3: Aufbau des DATEV-Kontenrahmens SKR 03

Kapitel 6

Abbildung 6.1: Schema zur Abgrenzung

Abbildung 6.2: Abgrenzungsschema mit Werten aus den Erfolgskonten

Abbildung 6.3: Abgrenzungsschema mit unternehmensbezogenen Abgrenzu...

Abbildung 6.4: Abgrenzungsschema mit kostenrechnerischen Korrekture...

Abbildung 6.5: Fertige Abgrenzung

Kapitel 10

Abbildung 10.1: Privatkonten und Eigenkapitalkonto

Kapitel 11

Abbildung 11.1: Entgeltarten

Abbildung 11.2: Stammdaten

Abbildung 11.3: Herrn Müllers Stammdaten

Kapitel 12

Abbildung 12.1: Verbuchung von lang- und kurzfristigen Finanzanlag...

Abbildung 12.2: Unterscheidung von Finanzanlagen nach Möglichkeite...

Abbildung 12.3: Wechselgeschäft

Abbildung 12.4: Unterteilung von Steuern

Abbildung 12.5: Abzugsfähige Betriebssteuern

Kapitel 14

Abbildung 14.1: Bestandsminderung

Abbildung 14.2: Kontenabschluss bei Bestandsminderung

Abbildung 14.3: Bestandserhöhung

Abbildung 14.4: Kontenabschluss bei Bestandserhöhung

Abbildung 14.5: Zeit und Geld: Die vier möglichen Fälle

Kapitel 16

Abbildung 16.1: Aufbau einer Bilanz

Abbildung 16.2: Zusammensetzung des Anlagevermögens

Abbildung 16.3: Zusammensetzung des Umlaufvermögens

Abbildung 16.4: Zusammensetzung des Eigenkapitals

Abbildung 16.5: Rückstellungen nach § 249 HGB

Abbildung 16.6: Verbindlichkeiten

Abbildung 16.7: Die fertige Bilanz

Kapitel 17

Abbildung 17.1: Wesentliche Unterschiede

Abbildung 17.2: Zusammenhänge zwischen den Abschlüssen

Kapitel 19

Abbildung 19.1: Niederstwertprinzip

Kapitel 20

Abbildung 20.1: Abschluss des Privat- und Eigenkapitalkontos

Abbildung 20.2: Buchungen bei Herrn Rot

Abbildung 20.3: Buchungen bei Herrn Weiß

Kapitel 21

Abbildung 21.1: GuV-Mindestbestandteile nach IFRS

Abbildung 21.2: Bestandteile der Herstellungskosten

Abbildung 21.3: Bruttoergebnis vom Umsatz

Abbildung 21.4: Betriebsergebnis nach dem Umsatzkostenverfahren

Kapitel 22

Abbildung 22.1: Deutsche Post: Umsatz und EBIT nach Segmenten

Abbildung 22.2: Marktanteil Briefgeschäft

Abbildung 22.3: Ölpreis und Wechselkursentwicklung

Abbildung 22.4: Kennzahlen

Kapitel 24

Abbildung 24.1: Konzernstruktur

Abbildung 24.2: Handelsbilanz II

Abbildung 24.3: Kapitalkonsolidierung

Abbildung 24.4: Schuldverhältnisse

Kapitel 27

Abbildung 27.1: Scheck des WorldCom Victim Trust

Kapitel 28

Abbildung 28.1: Die Buchhalternase

Abbildung 28.2: Business Case

Orientierungspunkte

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Titelblatt

Impressum

Über die Autoren

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Fangen Sie an zu lesen

Stichwortverzeichnis

End User License Agreement

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Einführung

Sicherlich haben Sie den Spruch »Der sieht aus wie ein Buchhalter« auch schon mal gehört. Selten ist hierbei jedoch etwas Positives gemeint. Gemäß gängigen Klischees ist der Buchhalter an sich nämlich ebenso trocken, unscheinbar und langweilig wie sein Themengebiet.

Doch wie so viele Klischees entspricht auch das eben Erwähnte nicht wirklich der Wahrheit. Zum einen gibt es tatsächlich Buchhalter mit hippen Klamotten und modischen Frisuren, zum anderen ist das Thema Buchhaltung und Bilanzierung nicht einmal halb so trocken und langweilig wie sein Ruf.

Im Gegenteil: Es lieferte schon genügend Stoff für zahlreiche packende Romane oder Filme, wie zum Beispiel den Thriller »The Accountant« mit Ben Affleck. Zugegeben, wir arbeiten momentan noch daran, mit unseren Fähigkeiten Christian Wolff, the Accountant, annähernd das Wasser reichen zu können. Den Film empfehlen wir Ihnen als passende Abendunterhaltung ergänzend zum Buch schon mal auf jeden Fall.

Da Sie dieses Buch aber gerade in Ihren Händen halten, gehen wir davon aus, dass Sie sich von den gängigen Klischees nicht abschrecken lassen und sich zumindest ein klein wenig für die Themen Buchhaltung und Bilanzierung interessieren.

Eine gute Entscheidung. Denn wir sind uns sicher, dass Sie auf den kommenden gut 400 Seiten viel Spaß haben werden. Das Thema ist gar nicht so schlimm wie sein Ruf.

Treten Sie also unbesorgt ein in die wunderbare Welt der Buchhaltung und Bilanzierung.

Über dieses Buch

Falls Sie ein mit Theorie und unappetitlichen Formeln vollgepacktes Lehrbuch erwarten, sind Sie hier mit Sicherheit falsch.

Denn was Sie gerade vor sich haben, ist ein praxisorientierter und gut verständlicher Überblick über die Welt der Bilanzierung und Buchhaltung, gespickt mit praxisorientierten Tipps und netten Anekdoten rund um den Buchhalter-Alltag.

Erfahren Sie unter anderem:

was es mit der doppelten Buchführung genau auf sich hat

wie Sie die wichtigsten Dinge verbuchen

wie Sie richtig bilanzieren und was in einen Jahresabschluss hineingehört

welche Rolle Leonardo da Vinci bei der Entstehungsgeschichte der Buchhaltung gespielt hat

Konventionen in diesem Buch

Keine Sorge: In diesem Buch verlangen wir an keiner Stelle von Ihnen, dass Sie irgendetwas eingeben, mitschreiben oder ausschneiden sollen. Somit gibt es hier nichts weiter zu beachten.

Törichte Annahmen über den Leser

Wir unterstellen Ihnen an dieser Stelle einfach einmal ein gewisses Grundinteresse für die Themen Buchführung und Bilanzierung. Dieses Grundinteresse, sei es freiwillig oder gezwungenermaßen vorhanden, ist die Mindestanforderung, die wir an Sie haben.

Zudem gehen wir einmal davon aus, dass noch mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft.

Sie sind in der Buchhaltung oder im Finance-Bereich tätig oder arbeiten eng mit Buchhaltern zusammen.

Sie wollen endlich einmal wissen, was Ihre Kollegen in der Buchhaltung so den ganzen Tag treiben.

Sie müssen sich in der Ausbildung oder im Studium mit der Materie herumschlagen.

Sie sind ein vielseitig interessierter Mensch, aber die besagten Themen gehören zu den wenigen Dingen, bei denen Sie bisher nur Bahnhof verstanden haben.

Sie haben

Controlling für Dummies

oder eins unserer zahlreichen anderen

…für Dummies

Bücher gelesen und wollen nun wissen, was wir hier so alles verzapfen.

Sie dürfen das, was auf Sie zutrifft, übrigens auch gerne ankreuzen – es ist ja schließlich Ihr Buch. Sie finden übrigens bei jedem Kapitel am Ende eine Übungsaufgabe. Hier können Sie testen, ob ein wenig hängen blieb. Die Lösungen zu den Übungsaufgaben finden Sie im Anhang. Sollten Ihnen die Kostproben gefallen haben, sollten Sie sich das Übungsbuch Buchführung für Dummies besorgen, mit dem Sie tiefer in die Übungen einsteigen können.

Was Sie nicht lesen müssen

Ab und zu werden Sie beim Lesen auf einen Kasten im laufenden Text stoßen. Diese Kästen enthalten entweder theoretische Hintergrundinformationen oder banale Anekdoten aus dem Buchhalter-Alltag. Beide haben eines gemeinsam: Sie müssen sie nicht unbedingt lesen, um das Thema zu verstehen. Wenn es also mal schnell gehen muss, können Sie die Kästen ohne schlechtes Gewissen überspringen. Wir sagen's auch niemandem weiter, versprochen!

Wie dieses Buch aufgebaut ist

Das Buch gliedert sich in fünf Teile (und den besagten Anhang mit den Lösungen zu den Übungsaufgaben), die der Einfachheit halber fortlaufend nummeriert und inhaltlich zusammenhängend sind. In den jeweiligen Teilen finden Sie folgende Inhalte:

Teil I: Willkommen in der Buchhaltung

Hier bekommen Sie zunächst einen ersten Grobüberblick über die Aufgaben, die in der Buchhaltung anfallen.

Außerdem machen wir Sie mit verschiedenen Rechenwelten bekannt und weihen Sie in die Geheimnisse der doppelten Buchführung ein.

Teil II: Jetzt wird gebucht

Und los geht's! Nachdem wir Sie hier zunächst mit den unterschiedlichen Kontenrahmen und den vermeintlich ominösen Abgrenzungen vertraut machen, wird endlich gebucht.

Sie buchen munter im Anlage- und Umlaufvermögen herum, leasen nebenher und beglücken schließlich sowohl die Anteilseigner als auch Ihre Kollegen mit Privat- und Personalbuchungen. Das große Finale dieses Teils bilden dann die Buchungen im Finanzbereich.

Sie werden sehen: Alles halb so schlimm! Buchen kann sogar Spaß machen.

Teil III: Der Jahresabschluss: Bilanzieren und bewerten

Kinder, wie die Zeit vergeht. Schon wieder ist ein Jahr vorbei und das heißt für den Buchhalter: Jahresabschluss.

Bei der Inventur werden wir mit Ihnen gemeinsam zählen, schätzen und wiegen. Und wie alles im Leben will auch ein Jahresabschluss gut vorbereitet sein. Was Sie dabei alles beachten müssen, erfahren Sie ebenfalls in diesem Teil.

Neben der Gewinn-und-Verlust-Rechnung stellen wir Ihnen dann noch die Königsdisziplinen der Buchhaltung vor: die Bilanz. Und zwar mit allem Drum und Dran – inklusive der E-Bilanz.

Teil IV: Der Jahresabschluss: Konzernabschluss und Berichte

Doch das war noch längst nicht alles. Alles Wichtige über den Anhang, den Lagebericht, die Kapitalflussrechnung und die Berichterstattung finden Sie in diesem Teil. Auch diese schönen Sachen gehören zu einem Jahresabschluss – vor allem bei Konzernen.

Teil V: Der Top-Ten-Teil

Für den versierten für Dummies-Leser ist dieser Teil nichts Neues. Hier erfahren Sie zuerst einmal mehr über die zehn unserer Meinung nach besten Websites für Buchhalter.

Dann wird's kriminell: Es folgen nämlich die zehn größten Bilanzierungsskandale. Damit Sie immer und überall mitreden können, erklären wir Ihnen schließlich noch zehn Begriffe, die Ihnen über den Weg laufen könnten, und beglücken Sie zum Abschluss noch mit ein paar netten Kennzahlen, die Sie aus der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung bilden können.

Symbole, die in diesem Buch verwendet werden

Sie finden über das ganze Buch verteilt verschiedene Symbole, über deren Bedeutung wir Sie hier kurz aufklären:

Wenn Sie dieses Symbol sehen, heißt das, dass es sich hier um einen praktischen Tipp handelt, der Ihnen einiges erleichtern kann.

Hier handelt es sich um wichtige Hinweise, die Sie vor Stolperfallen, zum Beispiel in Form von Gesetzen, warnen oder etwaige Unklarheiten beseitigen.

Hier gibt es noch theoretisches Hintergrundwissen. Wenn Sie etwas, das mit diesem Symbol versehen ist, nicht lesen, tut das dem Verständnis keinen Abbruch.

Hinter diesem Symbol versteckt sich eine Erklärung oder eine Definition von neu eingeführten Fachbegriffen.

Dreimal dürfen Sie raten, was Sie bei diesem Icon erwartet: richtig, ein übersichtliches Beispiel zum jeweiligen Thema.

Wie es weitergeht

Das Buch ist so aufgebaut, dass Sie es nicht zwingend wie einen Roman von vorne nach hinten durchlesen müssen, um alles zu verstehen.

Wollen Sie sich zum Beispiel mal eben über die Einnahmen-Überschussrechnung informieren, können Sie direkt und ohne Umwege das Kapitel 15 aufschlagen. Sie werden dort alles verstehen, auch ohne die Kapitel 1 bis 14 gelesen zu haben.

Wenn Sie das Buch aber dennoch von vorne bis hinten durchlesen möchten, sind wir Ihnen auch nicht böse.

Wie und in welcher Reihenfolge Sie was, warum und weshalb lesen, können Sie somit frei entscheiden.

Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und Erfolg! Vorhang auf …

Teil I

Willkommen in der Buchhaltung

IN DIESEM TEIL …

Auch die Buchhaltung fiel nicht vom Himmel. Deshalb erzählen wir Ihnen hier erst mal eine kleine Geschichte der Buchhaltung. Erfahren Sie, wem Sie das Themengebiet unter anderem zu verdanken haben und was ein Buchhalter den ganzen Tag so macht.

Dann geht's um die unterschiedlichen Rechenwelten: Die Kosten- und Leistungsrechnung sowie das externe Rechnungswesen, sprich: die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Da im Leben nun mal alles seine Ordnung hat, machen wir Sie danach gleich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der ordnungsgemäßen Buchführung vertraut.

Den krönenden Abschluss von Teil I bildet die doppelte Buchführung. Wie diese genau funktioniert und was es mit Belegen und Buchungssätzen auf sich hat, erfahren Sie hier.

Kapitel 1

Von Erbsenzählern und Buchhaltern

IN DIESEM KAPITEL

Wozu es die Buchführung gibtDie Werkzeuge der BuchführungVorurteile und Realität

Was haben die Buchführung, eine Mailänder WG und die Renaissance miteinander zu tun? Eine blöde Frage, denken Sie? Aber diese Dinge haben mehr miteinander gemeinsam, als Sie glauben.

Im Jahr 1494 verfasste der Mathematiker Luca Pacioli ein Buch mit dem Titel »Summa de arithmetica, geometria, proportioni et proportinalità«. Der Titel lässt erahnen, dass es sich hierbei nicht um einen spannenden Abenteuerroman handelt, zum Beispiel über die zwei Jahre zurückliegende Entdeckung Amerikas, sondern um ein nüchternes Sachbuch. In dieses Buch hat Pacioli das gesamte mathematische Wissen seiner Zeit gepackt. Zusätzlich hat er in diesem Buch so nebenbei auch noch eine Abhandlung über die doppelte Buchführung geschrieben.

Luca Pacioli hat die doppelte Buchführung damit zwar nicht erfunden. Er war aber der Erste, der sie schriftlich darstellte. Die zweite Besonderheit: Dieses Buch war nicht in Latein, sondern in Italienisch geschrieben, damit es auch von den Kaufleuten gelesen werden konnte. Das Buch wurde zum Klassiker. 429 Jahre nach der Erstveröffentlichung übersetzte Dr. Balduin Penndorf den Buchhaltungsteil ins Deutsche.

Falls Sie sich für den Urahn unseres für Dummies-Buches interessieren; als Reprint ist es auch heute noch erhältlich: »Abhandlung über die Buchhaltung« von Luca Pacioli und Balduin Penndorf.

Ach ja, und was hat die Buchhaltung nun mit einer Mailänder WG zu tun? Luca Pacioli war mit Leonardo da Vinci befreundet und lebte mit ihm in Mailand in einer WG. Luca machte Leonardo während dieser Zeit mit der Mathematik vertraut.

Luca Pacioli begründete auch, warum er in seine Abhandlung einen Buchhaltungsteil eingebaut hatte: Wenn die Kaufleute alle Geschäftsfälle erfassen, haben sie jederzeit einen Überblick über ihre Schulden und Guthaben und damit ein sorgenfreieres Leben.

Die doppelte Buchführung gilt als eine Voraussetzung für die Entwicklung des Kapitalismus. Die dadurch ermöglichte Erfolgskontrolle ließ erst die Entwicklung und Führung großer Unternehmen zu.

Jakob Fugger brachte die doppelte Buchführung von seinem Italien-Aufenthalt als Reisepräsent mit nach Deutschland und erfand bei dieser Gelegenheit auch gleich noch die Sachkonten.

Die Aufgaben der Buchführung

Die Buchführung wird häufig als lästiges Übel betrachtet, die nur für den Fiskus gemacht werden müsse. Dem ist ganz und gar nicht so. Sie erfüllt für ein Unternehmen ein paar überlebenswichtige Aufgaben:

Informationsinstrument:

Die Buchführung dient der Unternehmensleitung als wichtiges Informationsinstrument. Nur mit ihrer Hilfe kann sie den Überblick über die wirtschaftliche Situation behalten.

Ermittlungsfunktion:

Mit den Daten aus der Buchführung werden die Steuerbemes-sungsgrundlage und die Gewinnausschüttungen ermittelt.

Planungsfunktion:

Mit den Ist-Zahlen aus der Buchführung können Entwicklungen der vergangenen Jahre erkannt und auch für die Zukunft geplant werden.

Kontrollfunktion:

Wenn Sie eine funktionierende Buchführung besitzen und zusätzlich auch noch eine Planung gemacht haben, können Sie später einmal die Istwerte aus der Buchhaltung mit Ihren Planzahlen vergleichen.

Dokumentationsfunktion:

Die Buchhaltung dokumentiert alle Geschäftsfälle des Unternehmens. So können Sie dort zum Beispiel jederzeit nachschauen, ob Rechnungen bezahlt wurden oder nicht.

Werkzeuge der Buchführung

Um diese ganzen Aufgaben bewältigen zu können, hat man im Laufe der Zeit mehrere Werkzeuge erfunden. So unter anderem:

Die doppelte Buchführung:

Das Originelle der doppelten Buchführung ist, dass immer auf zwei Konten gebucht wird. Einmal auf ein Konto im Soll und einmal auf ein Konto im Haben. Im Soll steht, wofür das Geld verwendet wird beziehungsweise wohin das Geld fließt. Im Haben steht, woher das Geld stammt.

Der Kontenrahmen

ist eine Auflistung aller Konten, die Sie für die Verbuchung Ihrer Geschäftsvorfälle benötigen.

Buchungssätze

legen fest, welche Beträge auf welchen Konten verbucht werden sollen. Sie werden entweder schriftlich oder in digitaler Form festgehalten, damit man auch alles schön nachvollziehen kann.

Inventur und Inventar:

Bei einer Inventur müssen Sie all Ihre Vermögenswerte zu einem bestimmten Stichtag in einer Liste festhalten. Diese Bestandsliste heißt auch Inventar.

Die Bilanz

ist eine Auflistung aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Diese werden in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt. Zum Anlagevermögen zählt alles, was Ihr Unternehmen dauerhaft benötigt, um seine Aufgaben erledigen zu können. Ins Umlaufvermögen kommen die durchlaufenden Posten, die in der Regel nicht lange im Unternehmen bleiben. Zusätzlich beinhaltet die Bilanz auch noch Informationen darüber, wie diese Vermögensgegenstände finanziert wurden.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung: Hier erscheinen alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres. Das Ergebnis ist dann der Gewinn. In schlechten Zeiten heißt dieser leider auch einmal Verlust. Zusammen mit der Bilanz bildet die Gewinn-und-Verlust-Rechnung das Kernstück des Jahresabschlusses.

Kaum jemand sagt oder schreibt »Gewinn-und-Verlust-Rechnung«. Jeder sagt einfach »G und V« und schreibt »GuV«.

Der Anhang

ist ein weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses. Hier werden die Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung verbal erläutert und um qualitative Angaben ergänzt.

Der Lagebericht

gehört ebenfalls zum Jahresabschluss. Hier gehen Sie auf die aktuelle und künftige Situation des Unternehmens ein und stellen Chancen und Risiken für das Unternehmen dar.

Die Kapitalflussrechnung

zeigt zusätzlich zur Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung noch den Geldfluss des Unternehmens in einer bestimmten Periode auf. Denn nur Bares ist bekanntlich Wahres.

Berichte:

Zusätzlich zum Lagebericht können Sie auf freiwilliger Basis auch noch beliebig viele andere Berichte erstellen, die einen tieferen Einblick in die Situation des Unternehmens geben.

Teilweise gehören diese Werkzeuge zum buchhalterischen Pflichtprogramm, teilweise sind sie freiwillig. Dies hängt hauptsächlich davon ab, welche Rechtsform das Unternehmen hat und gemäß welchen Standards Sie bilanzieren.

In den nationalen Gesetzen und Standards, also dem HGB in Deutschland, dem UGB in Österreich und dem Obligationenrecht und Swiss GAAP FER in der Schweiz, gelten teilweise andere Regeln als im internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS oder im US-GAAP.

Das täglich' Brot eines Buchhalters ist also sowohl von der Bandbreite der Aufgaben als auch von den Rahmenbedingungen her sehr facettenreich. Doch keine Panik: Alles Wissenswerte hierüber erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Buches.

Klischee und Wahrheit

Der Internetnachrichtendienst »The Inquirer« schrieb: »Softwarefirma sucht aufregende Buchhalter«, und stellte die Frage, ob dies nicht ein Widerspruch an sich sei. Es ging um die Stellenannonce einer englischen Softwarefirma. Gesucht war nicht das Klischee: grau, langweilig und spießig. Nein, es sollte ein aufregender, charismatischer Buchhalter sein. Der Artikel endet mit:

»Böse Zungen berichten, dass der momentane Favorit tatsächlich ein lila Smartphone besitzt, dicht gefolgt von einer Buchhalterin, die nachweislich schon mal ein gutes Lied gehört haben soll.«

Klar, ein Buchhalter hat mit Sicherheit nicht so kreative Entfaltungsmöglichkeiten wie ein Werbetexter. Aber auch ein Texter ist bestimmten Restriktionen unterworfen. Zum Beispiel den Erwartungen seiner Kunden. Ein Buchhalter muss sich dagegen bei seiner Arbeit an eine Vielzahl von Vorschriften und Rechnungslegungsstandards halten. Und dort gibt es jede Menge Handlungs- und Ermessensspielräume. Innerhalb dieser muss sich der Buchhalter bewegen und deshalb oftmals auch Wünsche des Managements ablehnen. So ist dann und wann auch für ein wenig Adrenalin in diesem Job gesorgt.

Und wenn Ihnen die Zahlenwelt rund um die Buchhaltung dennoch einmal eintönig werden sollte oder Sie gar mit dem Vorurteil des grauen Buchhalters konfrontiert wurden: Denken Sie dann doch daran, dass Leonardo da Vinci seinen WG-Genossen Luca Pacioli wegen seiner mathematischen Künste als Maestro bezeichnete. Und spätestens wenn Sie den Filmklassiker »The Accountant« mit Ben Affleck gesehen haben, werden Sie die Buchhaltung nie wieder als langweilig empfinden.

Aufgabe 1

Was versteht man unter der Ermittlungsfunktion der Buchhaltung?

Kapitel 2

Verschiedene Rechenwelten

IN DIESEM KAPITEL

Der Unterschied zwischen Finanzbuchhaltung und KostenrechnungAlles über Erträge, Aufwendungen, Kosten und LeistungenWas die Kostenrechnung alles kann

Was haben die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung gemeinsam? Beide verbreiten oftmals Angst und Schrecken bei denjenigen Menschen, die sich mit diesen nicht unbedingt als aufregend und sexy geltenden Themenfeldern herumärgern müssen. Warum, ist uns auch nicht ganz klar – nicht dass wir die Kostenrechnung und die Finanzbuchhaltung wirklich aufregend und sexy finden, aber verängstigen und erschrecken lassen müssen Sie sich davon nun wirklich nicht. Und beide beißen übrigens auch nicht.

Doch das ist nicht die einzige Gemeinsamkeit. Welche es noch gibt und wo zum Henker dann die Unterschiede der beiden Rechenwerke liegen, erfahren Sie auf den nächsten, hoffentlich spannenden und wenig Furcht einflößenden Seiten.

Warum es überhaupt zwei Rechenwelten gibt

Zunächst konfrontieren wir Sie erst einmal knallhart mit den wesentlichen Begrifflichkeiten: Die Welt der Finanzbuchhaltung besteht aus

Aufwendungen und

Erträgen

während in der Kostenrechnung von

Kosten und

Leistungen

die Rede ist.

Die Finanzbuchhaltung kann Ihnen auch unter dem Namen Geschäftsbuchhaltung über den Weg laufen. Die Kostenrechnung heißt mitunter auch Betriebsbuchhaltung.

In manchen angestaubten Lehrbüchern können Sie statt Leistungen auch auf den Begriff Erlöse stoßen. Es ist hierbei dasselbe gemeint. Nicht nur Namen von Schokoriegeln können sich im Laufe der Jahre ändern – auch profane Fachbegriffe tun das mitunter.

Da gemäß eines bekannten Zitats eines ehemaligen Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland »wichtig ist, was hinten rauskommt«, wollen wir Ihnen auch nicht verschweigen, worin die beiden genannten Rechenwelten münden:

Die Kostenrechnung beinhaltet die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-rechnung.

Die Finanzbuchhaltung ist die Basis für die Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Wie so oft im Leben liegt der Unterschied zwischen Kosten und Aufwendungen einerseits sowie Leistungen und Erträgen andererseits im Detail. Und dieses Detail nennt sich recht unspektakulär Betriebszweck.

Der Betriebszweck ist einfach ausgedrückt das eigentliche Kerngeschäft Ihres Unternehmens und alles, was damit im Zusammenhang steht.

Der Grund für die Unterscheidung ist, dass die beiden Rechenwerke unterschiedliche Ziele verfolgen.

Aber der Reihe nach:

Die Finanzbuchhaltung erfüllt hauptsächlich folgende Zwecke:

Rechenschaftslegung gegenüber den Anteilseignern des Unternehmens: Wer Geld investiert, will auch wissen, was genau damit passiert.

Besteuerungsgrundlage: Aus der Finanzbuchhaltung ergibt sich, was Ihr Unternehmen an den Fiskus abdrücken muss.

Gläubigerschutz: Wenn ein Unternehmen Geld braucht, ist ziemlich sicher, dass die Bank die Kreditwürdigkeit der Firma anhand von Finanzbuchhaltungskennzahlen beurteilen wird.

Die wichtigsten Aufgaben der Kostenrechnung sind hingegen:

Hilfe bei der Preisbestimmung: Zu welchem Preis bieten Sie ein Produkt am besten an?

Hilfe bei Entscheidungen: Wann immer mehrere Alternativen zur Auswahl stehen, die denselben Nutzen bringen, entscheiden Sie sich normalerweise für die Variante mit den geringsten Kosten.

Kontrollfunktion: Sie vergleichen die geplanten Kosten mit den tatsächlichen und freuen sich hoffentlich über geringe Abweichungen und eine gelungene Planung.

Eine Kostenrechnung dient also rein innerbetrieblichen Zwecken, während die Finanzbuchhaltung hauptsächlich Außenstehende informieren und schützen soll.

Für die Beantwortung der Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoller ist, wenn Ihre Gärtnerei die Rosen selbst züchtet, statt sie wie bisher vom Großhändler zu beziehen, spielt es nun wirklich keine Rolle, ob das Unternehmen Wertpapiere in seinem Besitz hält oder nicht.

Für das Finanzamt zum Beispiel ist es aber durchaus wichtig zu wissen, was sich alles im Unternehmensbesitz befindet und besteuert werden muss. Dafür dürfte das Finanzamt im Gegenzug aber wohl weniger Interesse daran haben, woher Sie Ihre Rosen denn nun genau beziehen.

Während eine Finanzbuchhaltung gemäß dem Handelsgesetzbuch zwingend vorgeschrieben wird, ist die Kostenrechnung eine rein freiwillige Sache. Man kann sie haben – muss aber nicht.

Lasst Blumen sprechen

Betreiben Sie beispielsweise eine Großgärtnerei, so ist dem Betriebszweck alles das dienlich, was mit dem Verkaufen von Pflanzen und Blumen zu tun hat. Sei es das Gewächshaus, die Samen, die Ladenausstattung und so weiter.

Kaufen Sie nun jedoch im Namen der Gärtnerei Wertpapiere, so hat das nichts mit dem eigentlichen Sinn und Zweck des Unternehmens als Gärtnerei zu tun. Es sei denn, Sie haben die Wertpapiere dazu erworben, um Ihre mühsam gezüchteten Rosen damit einzupacken, was aber wohl eher ein theoretischer Fall sein dürfte.

Apropos: Wann haben Sie Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner eigentlich das letzte Mal Rosen mitgebracht? Dies dient, außer in besonders verfahrenen Fällen, dem Betriebszweck einer Partnerschaft – aber das nur am Rande.

Von Aufwendungen, Erträgen, Kosten und Leistungen

Nachdem wir Sie eben schon grob mit den vier Begriffen bekannt gemacht haben, stellen wir sie Ihnen nun noch etwas näher vor.

Aufwendungen und Erträge gehören zur Finanzbuchhaltung und münden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Die beiden Größen umfassen alles, was dem Unternehmen an Werten zu- und abfließt. Sie entscheiden also, wie der Gewinn in einem bestimmten Zeitraum ausfallen wird. Und das muss nicht unbedingt mit den Produkten und dem eigentlichen Zweck des Unternehmens zu tun haben. Aufwand ist beispielsweise auch die Spende an den lokalen Sportverein, was nun wirklich überhaupt nichts mit der eigentlichen Tätigkeit des Unternehmens zu tun hat.

Wichtig ist hierbei, dass die Aufwendungen und Erträge auch der Abrechnungsperiode zugeschrieben werden, in der sie verursacht wurden. Das nennt man auch Periodengerechtigkeit. Wenn Sie beispielsweise in Ihrer Gärtnerei Ende Dezember Rosen auf Pump verkaufen und das Geld dafür erst im Januar bekommen, werden die Erträge dennoch dem Vorjahr zugeschrieben, denn dort wurden sie ja verursacht. Wann letztendlich die Zahlung erfolgt, spielt bei Aufwendungen und Erträgen im ersten Schritt keine Rolle.

Kosten und Leistungen beziehen sich auf den eigentlichen Betriebszweck, das heißt auf die tollen Produkte des Unternehmens im betrachteten Zeitraum. Kosten und Leistungen sind somit durch den Betriebszweck verursachte Aufwendungen beziehungsweise Erträge.

Kosten sind nichts anderes als das, was an Geld anfällt, wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen erstellen. Leistungen sind das Gegenteil, nämlich das, was an Geld anfällt, wenn Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen.

Um die Kosten und Leistungen zu bestimmen, braucht man zwei Angaben: die Menge und den dazugehörigen Preis. Die Menge kann bei Rohstoffen beispielsweise in verbrauchten Stückzahlen, Kilogramm oder Litern ausgedrückt werden. Bei Maschinenlaufzeiten rechnet man meist mit Stunden. Multipliziert man diese Mengen mit den dazugehörigen Preisen (oder Stundensätzen), erhält man die jeweiligen Kosten.

Zwischen Kosten und Aufwendungen einerseits sowie Leistungen und Erträgen andererseits bestehen also unmittelbare Verbindungen. Für Kosten und Aufwendungen etwa gilt:

Viele Aufwendungen sind zugleich auch Kosten. Und zwar die, die mit dem Betriebszweck zu tun haben. Diese Schnittmenge nennt man auch

Grundkosten

.

Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben wie eben die besagte Spende an den Sportverein oder der Kauf von Wertpapieren der Gärtnerei, nennt man

Neutrale Aufwendungen

.

Neben Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, den sogenannten betriebsfremden Aufwendungen, fließen auch Aufwendungen aus anderen Abrechnungszeiträumen in das Töpfchen der neutralen Aufwendungen. Die nennt man periodenfremde Aufwendungen. Beispiele hierfür wären etwa Steuernachzahlungen für Vorjahre oder Mietvorauszahlungen für die nächsten fünf Jahre. Außerdem sind auch Außerordentliche Aufwendungen sowie Sonstige neutrale Aufwendungen per Definition neutral.

Kosten, die keinen Aufwand darstellen, heißen hingegen

Zusatzkosten

. Das sind in der Regel kalkulatorische Größen wie zum Beispiel der kalkulatorische Unternehmerlohn.

Aufwendungen, die zwar Kosten sind, jedoch in beiden Rechenwelten mit unterschiedlichen Werten angesetzt werden, sind sogenannte

Anderskosten

. So können beispielsweise Abschreibungen in der Kostenrechnung mit anderen Beträgen angesetzt werden als mit den gesetzlich zulässigen Werten aus der Finanzbuchhaltung.

Um einer etwaigen Verwirrung aufgrund der vielen Begrifflichkeiten entgegenzuwirken, atmen wir einmal tief durch und fassen das Ganze in einer wunderhübschen Abbildung zusammen, nämlich Abbildung 2.1.

Analog gilt die ganze Systematik auch für Leistungen und Erträge:

Viele Erträge sind zugleich auch Leistungen. Und zwar die, die mit dem Betriebszweck zu tun haben. Diese Schnittmenge nennt man auch

Grundleistungen

.

Erträge, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben wie eben ein Gewinn durch den Verkauf von Wertpapieren einer Gärtnerei, nennt man

Neutrale Erträge

.

Abbildung 2.1: Aufwendungen und Kosten

Neben den betriebsfremden Erträgen zählen auch Erträge aus anderen Abrechnungszeiträumen, die periodenfremden Erträge, zu den neutralen Erträgen. Ein Beispiel hierfür wären Steuerrückerstattungen aus Vorjahren. Außerdem sind auch sogenannte Außerordentliche Erträge und Sonstige neutrale Erträge per Definition neutral.

Leistungen, die keine Erträge sind, heißen – Sie ahnen es:

Zusatzleistungen

. Ein Beispiel hierfür wäre der wöchentliche Gratis-Haustrank einer Brauerei an ihre Mitarbeiter.

Leistungen, die Erlöse sind, jedoch in anderer Höhe, heißen

Andersleistungen

.

Abbildung 2.2 fasst das alles nochmals anschaulich zusammen.

Abbildung 2.2: Erträge und Leistungen

Die Welt der FiBu

Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung bilden als jeweils unterschiedliche Disziplinen zusammen das Betriebliche Rechnungswesen.

Die meisten der gängigen Kontenrahmen beinhalten zwei getrennte Rechnungskreise – einen für die Finanzbuchhaltung und einen für die Kostenrechnung. Die Finanzbuchhaltung, oftmals auch kurz und liebevoll FiBu genannt, bildet innerhalb der beiden Rechenwelten den sogenannten Rechnungskreis I. Abbildung 2.3 verdeutlicht dieses Zweikreissystem.

Im Industriekontenrahmen (kurz: IKR) beispielsweise bilden die Kontenklassen 0 bis 8 den Rechnungskreis I. Die Konten der Klassen 5, 6 und 7 im Speziellen umfassen die Aufwands- und Ertragskonten und sind somit die Basis der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Im Rechnungskreis I werden alle Geschäftsvorgänge mit den gesetzlich vorgeschriebenen Methoden der Buchführung dokumentiert und auf Bestands- oder Erfolgskonten verbucht.

Bestandskonten dienen dazu, Veränderungen des Vermögens- und des Kapitalbestands festzuhalten. Der Kauf eines neuen Lieferwagens für eine Gärtnerei wäre ein Beispiel dafür. Bestandskonten bilden die Basis für die Bilanz.

Erfolgskonten hingegen werden bebucht, sobald das Eigenkapital verändert wird. Sprich, sobald ein Geschäftsvorfall direkt den Gewinn oder einen möglichen Verlust beeinflusst. Hier landen somit die Aufwendungen und die Erträge, aus denen später die Gewinn-und-Verlust-Rechnung gebastelt wird. Sind die Erträge in einer betrachteten Periode höher als die Aufwendungen, gibt es Gewinn, im umgekehrten Fall Verlust.

Abbildung 2.3: Die beiden Rechnungskreise

Am Ende werden aus diesen Daten die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellt. Das Resultat der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, also der Gewinn in guten sowie der Verlust in schlechten Zeiten heißt auch Unternehmensergebnis.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Finanzbuchhaltung finden Sie in Deutschland im HGB und in Österreich im UGB. In der Schweiz wird das Ganze innerhalb des Obligationenrechts geregelt.

Da sich Aufwendungen und Kosten sowie Erträge und Leistungen teilweise überlappen – bei den Grundkosten und den Grundleistungen nämlich –, überschneiden sich logischerweise auch die beiden Rechnungskreise.

Die Welt der Kostenrechnung

Die Kostenrechnung bildet den Rechnungskreis II. Wir entschuldigen uns für die unkreative Namensgebung, können aber persönlich auch nichts dafür.

Gesprächige Zeitgenossen bezeichnen die Kostenrechnung auch als Kosten- und Leistungsrechnung. Macht ja auch irgendwie Sinn. Die Gewinn-und-Verlust- Rechnung heißt ja auch nicht nur »Verlustrechnung«.

Da die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung, die sich nun einmal an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten hat, für innerbetriebliche Entscheidungen oftmals nicht aussagefähig genug sind, werden im Rechnungskreis II die Ergebnisse aus der Finanzbuchhaltung entsprechend angepasst.

Neutrale Aufwendungen und Erträge aus dem Rechnungskreis I werden hierbei herausgerechnet und im Gegenzug Zusatzkosten und Zusatzerlöse berücksichtigt. Anderskosten und Andersleistungen werden außerdem mit von der Finanzbuchhaltung abweichenden Beträgen angesetzt.

Viele der gängigen Kontenrahmen bieten für diesen Übergang von der Finanzbuchhaltung zur Kostenrechnung eigene Kontenklassen an. Im IKR ist dies zum Beispiel die Kontenklasse 9, im Standardkontenrahmen 03 der DATEV (SKR03) sind hingegen die Kontenklassen 5 und 6 für das Thema Kostenrechnung reserviert.

Während in der Finanzbuchhaltung die Kontenform zwingend vorgeschrieben ist, können Sie eine Kostenrechnung darstellen, wie Sie wollen.

Durch diese Korrekturen wird aus den Ergebnissen der Finanzbuchhaltung, also dem Rechnungskreis I, die Kostenrechnung hergeleitet. Das Ganze hat auch einen Namen: Abgrenzung. Abbildung 2.4 zeigt nochmals das Prinzip der Überleitung vom Rechnungskreis I zum Rechnungskreis II.

Abbildung 2.4: Von der Finanzbuchhaltung zur Kostenrechnung

Was die Kostenrechnung kann

Ziel der Kostenrechnung ist es, die anfallenden Kosten möglichst exakt auf jede einzelne Produkteinheit zu verteilen. Dadurch können Sie die Preise Ihrer Produkte besser bestimmen, leichter Entscheidungen treffen und haben die Kostensituation stets voll im Blick.

Um das hinzubekommen, werden Kosten erst einmal unterteilt:

nach schuldigem Produkt:

Können Sie ein Produkt dingfest machen, das einzig und allein die Entstehung von Kosten zu verantworten hat, spricht man von

Einzelkosten

. Ohne dieses bestimmte Produkt wären die Kosten nicht entstanden. Rohstoffkosten für ein bestimmtes Produkt bezeichnet man als Einzelkosten.

Werden die Kosten von unterschiedlichen Produkten verursacht, haben Sie es mit

Gemeinkosten

zu tun. Gemeinkosten sind etwa Gehälter in der Verwaltung, sofern im Unternehmen mehrere Produkte gefertigt werden.

nach Mengenabhängigkeit:

Kosten, die immer gleich sind, unabhängig davon, ob null oder sieben Millionen Exemplare eines Produktes gefertigt werden, sind

fixe Kosten

. Fix sind beispielsweise Mieten für Gebäude.

Werden die Kosten mit jeder mehr produzierten Einheit höher, sind es

variable Kosten

. Variabel ist etwa der Rohstoffverbrauch.

Die komplette Kostenrechnung teilt sich insgesamt in drei Disziplinen auf:

Die Kostenartenrechnung: Welche Kosten fallen an?

Die Kostenstellenrechnung: Wo fallen die Kosten an?

Die Kostenträgerrechnung: Wofür fallen Kosten an?

Die Kostenartenrechnung

In der Kostenartenrechnung werden die anfallenden Kosten zu Kostenarten zusammengefasst.

Kostenarten sind thematische »Schubladen«, in denen Sie gleichartige Kosten zusammenfassen. Beispielsweise sind Löhne, Rohstoffkosten oder Energiekosten Kostenarten.

Diese Kostenarten können wiederum zu Kostenartengruppen zusammengefasst werden, um das Ganze übersichtlicher zu gestalten. Wie das aussehen kann, zeigt Abbildung 2.5.

Abbildung 2.5: Kostenarten und Kostenartengruppen

Können Sie bereits Einzelkosten ausfindig machen, dürfen Sie diese schon jetzt direkt den einzelnen Produkteinheiten zuordnen. Alle Gemeinkosten müssen für diese Zuordnung noch durch die Kostenstellenrechnung.

Die Kostenstellenrechnung

In der Kostenstellenrechnung werden die Gemeinkosten auf diejenigen Stellen verteilt, in denen sie entstanden sind. Eine Kostenstelle ist ein kleiner wirtschaftlicher Mikrokosmos innerhalb eines Unternehmens – meist nach Funktionen gegliedert.

Besorgen Sie sich am besten einmal einen aktuellen Kostenstellenplan Ihres Unternehmens. Hier finden Sie die potenziellen Schuldigen der Gemeinkostenverursachung. Auch bei Buchungen muss die Kostenstelleninformation – meist in Form von Nummern – oftmals mitgegeben werden.

Es wird zwischen zwei Arten von Kostenstellen unterschieden:

Hilfskostenstellen

beglücken lediglich andere Kostenstellen mit ihren Diensten und machen sonst nix. Raum- und Energiekostenstellen oder das Lohnbüro sind Beispiele hierfür.

Hauptkostenstellen

sind Stellen, die diese Dienste in Anspruch nehmen und die ansonsten direkt für die Produkte des Unternehmens arbeiten. Material-, Fertigungs-, Vertriebs- und Verwaltungskostenstellen sind somit Hauptkostenstellen.

Damit alles gerecht verteilt wird, muss das, was auf Hilfskostenstellen läuft, umverteilt werden, und zwar auf die Kostenstellen, die die Leistungen in Anspruch nehmen. Das Ganze noch möglichst genau, zum Beispiel nach der Quadratmeter-Zahl Ihres Büros oder nach von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden. Das nennt man dann innerbetriebliche Leistungsverrechnung.

Hierfür gibt es ein schickes Instrument: den Betriebsabrechnungsbogen – auch BAB genannt. Damit Sie einen solchen einmal gesehen haben, erschrecken wir Sie nun mit Tabelle 2.1.

Tabelle 2.1: Gemeinkosten auf dem Betriebsabrechnungsbogen

Zunächst werden im oberen Teil des BAB die Kostenarten der verschiedenen Kostenstellen eingetragen. Die Kostenstellen »Gebäude« und »Strom« sind Hilfskostenstellen. Das heißt, die Kosten, die in den beiden Bereichen anfallen, müssen auf die Hauptkostenstellen umgelegt werden. Dieses Prozedere nennt man auch »Verteilung der sekundären Kostenstellenkosten«:

Die Gebäudekosten werden anteilig nach der Quadratmeteranzahl der jeweiligen Kostenstellen verteilt. Da das Stromaggregat auch ein klein wenig Platz beansprucht, wird auch der Kostenstelle »Strom« ein Teil der Gebäudekosten zugeschlagen.

Die Kosten der Kostenstelle »Strom« (inklusive der zugeschlagenen Gebäudekosten) werden nach den jeweils in den Hauptkostenstellen verbrauchten Kilowattstunden verteilt.

So erhalten Sie die gesamten Gemeinkosten der Hauptkostenstellen – einschließlich der verteilten Kosten der Hilfskostenstellen.

Diese können Sie nun in der Kostenträgerrechnung auf die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen herunterbrechen.

Die Kostenträgerrechnung

Angenommen, Ihr Unternehmen stellt zwei Produkte her: künstliche Rosen und Kunst-Tulpen. Die jeweiligen Einzelkosten konnten gemäß ihrer Eigenschaft als Einzelkosten bereits eindeutig einem der beiden Produkte zugeordnet werden. Diese Einzelkosten brauchen Sie nun auf Kostenstellenebene, um die Gemeinkosten auf die beiden Produkte zu verteilen.

Beispielsweise fielen für die künstlichen Rosen neben den Gemeinkosten aus Tabelle 2.1 zusätzlich noch

100.000 € Einzelkosten in der Kostenstelle »Material« sowie

120.000 € Einzelkosten in der Kostenstelle »Produktion« an.

Um nun die Kostenstellengemeinkosten auf die einzelnen Produkte zu verteilen, müssen Sie zunächst einmal die Gemeinkosten durch die Einzelkosten auf Kostenstellenebene dividieren. Diese Quotienten heißen Kalkulationszuschlagssätze.

Doch hoppla: Es gibt gemeine Kostenstellen, die ausschließlich Gemeinkosten produzieren. Hierzu zählt der Vertrieb oder die Verwaltung. Wenn Sie hier die Gemeinkosten durch die nicht vorhandenen Einzelkosten dividieren, dreht sich jeder Mathe-Lehrer im Grab um: Durch null sollte man nämlich nicht unbedingt dividieren. Bei diesen Kostenstellen dividieren Sie die Gemeinkosten deshalb durch alle entstandenen Einzel- und Gemeinkosten – außer den Gemeinkosten des Vertriebs und der Verwaltung selbst.

Mit den Werten aus Tabelle 2.1 führt das zu folgendem Ergebnis: Gemeinkosten Gesamt: 197.150 € + Einzelkosten Gesamt: 220.000 € – Gemeinkosten Vertrieb: 25.500 € – Gemeinkosten Verwaltung: 33.650 € = 358.000 €.

Somit hätten Sie alle Informationen für die Bildung der Kalkulationszuschlagssätze beisammen:

Kalkulationszuschlagssatz Material: 48.900 €/100.000 € = 48,90%

Kalkulationszuschlagssatz Produktion: 89.100 €/120.000 € = 74,25%

Kalkulationszuschlagssatz Vertrieb: 25.500 €/358.000 € = 7,12%

Kalkulationszuschlagssatz Verwaltung: 33.650 €/358.000 € = 9,40%

Nun haben Sie also viele schöne Prozent-Werte. Doch was tun damit? Jetzt geht's endlich an die Produkte! Das Ganze nennt man Kalkulation – oder wenn Sie einmal sehr gesprächig sind: Zuschlagskalkulation – und funktioniert so:

Sie kennen bereits die Einzelkosten Ihrer Produkte und dazu auch noch die passenden Kostenarten beziehungsweise Kostenstellen. Außerdem wissen Sie, wie viele Einheiten davon hergestellt wurden. Sie können sich dieses Wissen zunutze machen und je Kostenart die Produkt-Einzelkosten errechnen. Und wie? Einfach, indem Sie diese Kosten durch die Anzahl gefertigter Produkte dividieren.

Jetzt kommen die Kalkulationszuschlagssätze ins Spiel. Je Kostenart beziehungsweise Kostenstelle gibt es einen solchen. Dieser Prozentwert wird nun mit den Einzelkosten multipliziert. Heraus kommt der jeweilige Gemeinkostenanteil:

Die Gesamtkosten je Kostenart und Stück erhalten Sie, wenn Sie den Gemeinkostenanteil je Kostenart und Stück zu den Einzelkosten je Kostenart und Stück hinzuaddieren:

Nun gliedern Sie die verschiedenen Kostenarten mit ihren Einzel- und Gemeinkostenanteilen noch sauber. Die Materialkosten und die Fertigungskosten bilden zusammen die Herstellkosten. Addiert man zu diesen noch die Vertriebs- und Verwaltungskosten hinzu, erhält man die sogenannten Selbstkosten. Tabelle 2.2 stellt das anschaulich dar.

Materialeinzelkosten

+ Materialgemeinkosten

= Materialkosten

+ Fertigungsgemeinkosten

+ Fertigungsgemeinkosten

= Herstellkosten

+ eventuelle Vertriebseinzelkosten

+ Vertriebsgemeinkosten

+ Verwaltungsgemeinkosten

= Selbstkosten

Tabelle 2.2: Kalkulationsschema

Beispiel: Zuschlagskalkulation

Sie produzieren im betrachteten Monat 100.000 künstliche Rosen. Mit den Daten aus Tabelle 2.1 sieht die Produktkalkulation wie folgt aus:

Materialeinzelkosten je Produkt: 100.000 € / 100.000 Stück = 1,00 €+ Materialgemeinkosten: 48,90 % × 1,– € = 0,49 €= Materialkosten: = 1,49 €+ Fertigungseinzelkosten: 120.000 € / 100.000 Stück = 1,20 €+ Fertigungsgemeinkosten: 74,25 % × 1,20 € = 0,89 €= Herstellkosten: = 3,58 €+ Vertriebskosten: 7,12 % × 3,58 € = 0,26 €+ Verwaltungskosten: 9,40 % × 3,58 € = 0,34 €= Selbstkosten: = 4,18 €

Jetzt kennen Sie also die Kosten für Ihr Produkt. Dieses Wissen kann sehr hilfreich für die Preisbestimmung sein. Für jedes Produkt muss der Verkaufspreis natürlich über den Selbstkosten liegen, damit Sie einen Gewinn erzielen. In diesem Beispiel müssen Sie also mindestens 4,18 € für eine künstliche Rose verlangen, um überhaupt wirtschaftlich zu arbeiten. Dafür erhalten Sie bereits einen ganzen Strauß fair gehandelter Biorosen. Ob die Kundschaft trotzdem zur künstlichen Rose greift, ist also eher fraglich.

Kostenrechnungssysteme

Wie Sie die Kostenrechnung im Detail durchführen und aufbauen, bleibt Ihnen überlassen. Hierfür gibt es nämlich eine ganze Reihe von sogenannten »Kostenrechnungssystemen«.

Ein Kostenrechnungssystem definiert bestimmte Regeln, nach denen die anfallenden Kosten erfasst und ausgewertet werden.

In erster Linie unterscheidet man die unterschiedlichen Kostenrechnungssysteme nach zwei Kriterien:

dem

Zeitbezug

der Kosten: Schauen Sie in die Zukunft oder in die Vergangenheit?

dem

Sachbezug

der Kosten: Werden alle Kosten berücksichtigt oder nur die variablen Anteile?

Bezüglich des Zeitbezugs sollten Sie schon einmal von folgenden Kostenrechnungssystemen gehört haben:

Istkostenrechnung:

Hier erfassen Sie die Kosten rückwirkend – blicken also in die Vergangenheit. Die Istkostenrechnung sagt Ihnen somit, welche tatsächlichen Kosten in einem abgelaufenen Zeitraum angefallen sind. Dies bringt Sie bezüglich aktueller Perioden allerdings nur bedingt weiter …

Normalkostenrechnung:

Die Normalkostenrechnung versucht, die Ergebnisse vergangener Perioden auf die aktuelle zu übertragen. Dies geschieht beispielsweise durch die Bildung von Durchschnittswerten über mehrere Zeiträume hinweg.

Plankostenrechnung:

Bei der Plankostenrechnung schauen Sie in die Zukunft. Die hierfür benötigten Werte werden entweder geschätzt oder unter Zuhilfenahme mehr oder weniger hochkomplexer Berechnungen ermittelt. Im Notfall tut's aber auch eine handelsübliche Glaskugel. Zusätzlich unterscheidet man hier noch zwischen der

starren

und der

flexiblen

Plankostenrechnung. Während bei der ersten Variante alle Einflussgrößen als starr angesehen werden, lässt die flexible Plankostenrechnung immerhin Veränderungen bei der Kapazitätsauslastung – häufig auch »Beschäftigung« genannt – zu. Immerhin …

Hinsichtlich des Sachbezugs unterscheidet man natürlich ebenfalls. Und zwar zwischen der Vollkosten- und der Teilkostenrechnung.

Bei der

Vollkostenrechnung

werden alle Einzel- und Gemeinkosten – egal ob fix oder variabel – berücksichtigt.

Bei der

Teilkostenrechnung

betrachten Sie hingegen lediglich den variablen Kostenanteil. Wichtigste Vertreter sind dabei die einstufige Deckungsbeitragsrechnung (auch als »Direct Costing« bekannt) sowie die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung (»Fixkostendeckungsrechnung«).

So weit der kleine Exkurs in die wunderbare Welt der Kostenrechnung, ehe wir im Folgenden wieder versuchen, Sie voll und ganz von der Finanzbuchhaltung zu begeistern!

Weitaus mehr über die Kostenrechnung sowie über angrenzende Themengebiete wie etwa die »Prozesskostenrechnung« erfahren Sie im Buch Kosten- und Leis- tungsrechnung für Dummies.

Aufgabe 2

Was sind die wichtigsten Zwecke der Finanzbuchhaltung? Was die der Kostenrechnung?

Kapitel 3

Rahmenbedingungen der Buchführung

IN DIESEM KAPITEL

Ein Überblick über die Handels- und SteuergesetzeInformationen zur Buchführungs- und AufbewahrungspflichtErläuterung der ordnungsgemäßen Buchführung

Im Jahre 795 n. Chr. erließ Karl der Große eine Verordnung über die Krongüter und die Reichshöfe. Darin wurde den Gütern unter anderem auch ein Jahresabschluss vorgeschrieben. Hierzu wurden von der königlichen Kanzlei sogar Musterformulare entwickelt. Die Zeit verging und die Entwicklung schritt voran. Im Jahre 1794 gab es in Preußen dann eine gesetzliche Bilanzierungspflicht.

Heute gibt es viele gesetzliche Bestimmungen und Grundsätze, die in der Buchhaltung zu beachten sind. Da niemand bei der Ausübung seiner alltäglichen Arbeit mit einem Bein im Gefängnis stehen möchte, empfiehlt es sich, sich mit diesen Regeln auseinanderzusetzen.

Der Gesetzgeber ist auf dem Gebiet der Buchführung nicht aus Lust an der Laune so umtriebig gewesen, sondern um bestimmte Interessen zu schützen:

Gläubigerschutz

Schutz des Unternehmers vor seiner eigenen Schlamperei

Schutz der Gesellschafter, die nicht in der Unternehmensführung sitzen

Und wie macht er das? Mit Gesetzen natürlich.

Bestimmung des Preußischen Allgemeinen Landrechtes aus dem Jahre 1794

»Ein Kaufmann, welcher entweder gar keine ordentliche Bücher führt, oder die Balance seines Vermögens, wenigstens alljährlich einmal zu ziehen unterlässt, und sich dadurch in Ungewissheit über die Lage seiner Umstände erhält, wird bei ausbrechendem Zahlungsunvermögen als fahrlässiger Bankrotteur bestraft.«

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

In diesem Abschnitt finden Sie die Regelungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz im Überblick. Vorhang auf für die in Deutschland geltenden Gesetze.

Die deutschen Gesetze

In Deutschland finden Sie die gesetzlichen Regelungen im Handels- und Steuerrecht. Im Handelsgesetzbuch (kurz HGB) stehen in den §§ 238 bis 263 allgemeine Vorschriften, die für alle Kaufleute gelten.

Die §§ 264 bis 289f HGB beinhalten ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und werden für Sie erst dann interessant, wenn Sie zum Beispiel in einer Kapitalgesellschaft arbeiten sollten oder in der glücklichen Lage (oder auch unglücklichen Lage) sein sollten, eine Kapitalgesellschaft im Wesentlichen alleine zu besitzen und die gesetzlichen Regelungen ein wenig kennenlernen wollen.

Das Wichtigste aus den für die Buchführung maßgeblichen §§ 238 und 239 HGB haben wir für Sie hier zusammengefasst; denn Zeit ist ja bekanntlich Geld, wie die reichste Ente der Welt stets behauptet:

§ 238 Buchführungspflicht:

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen.

Darin müssen die Handelsgeschäfte und die Vermögenslage nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung dargestellt werden.

Dritte müssen in angemessener Zeit die Bücher verstehen können.

§ 239 Führung der Handelsbücher:

Die Bücher sind in einer lebenden Sprache zu führen. Latein scheidet also aus.

Verwendete Abkürzungen, Symbole, Ziffern und so weiter müssen eindeutig sein.

Die Eintragungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein.

Finger weg von Radierungen und so weiter! Die ursprüngliche Aufzeichnung darf niemals unkenntlich gemacht werden.

Nicht freiwillig und nicht für alle: Buchführungspflicht

Der § 238 HGB bestimmt also, dass jeder Kaufmann Bücher führen muss. Sind Sie ein Kaufmann oder nicht, das ist hier die Frage. Der § 1 HGB gibt die Antwort:

Ȥ1 Istkaufmann (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.«