Familienfinanzen für Dummies - Michael Griga - E-Book

Familienfinanzen für Dummies E-Book

Michael Griga

0,0
15,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Eltern oder werdenden Eltern lastet plötzlich eine völlig neue Verantwortung auf den Schultern. Es gilt weit mehr zu beachten als nur die laufenden Kosten im Zaum zu halten. Aber keine Sorge, Michael Griga erklärt Ihnen in diesem Buch, was Sie zu Eltern- und Kindergeld, Freibeträgen, Versicherungsschutz, Geldanlage und Co. wissen sollten. Dabei geht er auf die Probleme verschiedenere Familienmodelle ein - egal ob klassisch, gleichgeschlechtlich, alleinerziehend, Patchwork oder Pflegefamilie, hier wird jedem geholfen. So haben Sie den Kopf bald frei für die Familie.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern

Seitenzahl: 457

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Familienfinanzen für Dummies

Schummelseite

HILFREICHE INTERNETSEITEN RUND UM DIE FAMILIENFINANZEN

Familienportal: www.familienportal.de

Die Website Familienportal wird vom deutschen Familienministerium angeboten. Sie finden hier aktuelle Informationen zu allen Familienleistungen. Daneben gibt es hier auch einige Rechner wie etwa den Elterngeldrechner und nötige Antragsformulare.

Österreichs »Digitales Amt«: www.oesterreich.gv.at

Auf dem »Digitalen Amt« finden Sie Services und Informationen rund um die Familie. Viele Anträge können Sie von hier aus online erledigen und sparen sich so Ämtergänge. Zusätzlich gibt es auf der Website aktuelle Meldungen.

Steuern-easy: www.steuern-easy.ch

Die Schweizer Plattform Steuern-easy wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bereitgestellt und bietet Steuerwissen. Hier gibt es Anleitungen, um seine Steuererklärung auszufüllen und viele Steuerthemen werden verständlich erklärt.

WICHTIGE BEGRIFFE

Ehevertrag: Einen Ehevertrag können Sie vor oder während der Ehe beim Notar abschließen. Grundsätzlich gilt, dass Sie in einem Ehevertrag alles regeln können bis auf den Kindesunterhalt. Hier darf von den gesetzlichen Regelungen nicht abgewichen werden. Wird ein Ehepartner im Ehevertrag jedoch einseitig benachteiligt oder ist die Regelung sittenwidrig, ist sie unwirksam. Anders als in Deutschland ist es in Österreich nicht möglich, im Ehevertrag einen Unterhaltsverzicht festzulegen. Dasselbe gilt für die Obsorge.Mutterschutz: Während der Schwangerschaft und Stillzeit sind Sie durch die Mutterschutzbestimmungen besonders geschützt, damit Sie und Ihr Kind keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden. In Deutschland und Österreich regeln das Mutterschutzgesetz und einige weitere Gesetze und Verordnungen den Mutterschutz. In der Schweiz sind es im Wesentlichen die Mutterschutzverordnung und das Arbeitsgesetz.Elternzeit, Karenz: In Deutschland können Sie als berufstätige Eltern ganz oder teilweise in Elternzeit gehen, um mehr Zeit für Ihre Kinder zu haben. Gehen Sie in Elternzeit, haben Sie für die neu gewonnene Zeit jedoch keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt, da Ihr Arbeitsverhältnis währenddessen ruht. Als Ersatz können Sie Elterngeld beantragen. In Österreich haben Sie die Möglichkeit entweder in Karenz oder Elternteilzeit zu gehen. Während der Karenz werden Sie von Ihrem Arbeitsverhältnis freigestellt und Ihre Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis entfallen währenddessen. Anstatt in Karenz können Sie auch in Elternteilzeit gehen oder wahlweise nach der Karenz Elternteilzeit in Anspruch nehmen.Kindergeld, Familienbeihilfe, Kinderzulage: In Deutschland soll das Kindergeld das Existenzminimum und damit den Mindestbedarf für ein Kind abdecken. Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag, der mit dem Kindergeld verrechnet wird. Das Finanzamt führt für Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung durch. Es prüft dabei, ob Sie mit dem Kindergeld oder mit dem Kinderfreibetrag besser fahren. In Österreich haben Eltern mit Kindern im Haushalt Anspruch auf eine monatliche Familienbeihilfe. In der Schweiz gibt es die monatliche Kinderzulage, die jedoch zum steuerbaren Einkommen zählt.BAföG: Hinter der Abkürzung BAföG versteckt sich das deutsche Bundesausbildungsförderungsgesetz. In dem Gesetz wird die staatliche Unterstützung für Schüler und Studierende in Deutschland geregelt. Das Geld, das es für Schüler und Studierende gibt, wird deshalb oft schlicht als BAföG bezeichnet. In Österreich gibt es für Schüler die Schulbeihilfe und für Studierende die Studienbeihilfe. In der Schweiz haben Schüler und Studierende bei einem geringen Einkommen der Eltern ein Anrecht auf ein staatliches Stipendium.Freistellungsauftrag, Sparer-Pauschbetrag in Deutschland: Damit Ihre Bank den Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt, müssen Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Jede Bank hält dafür einen entsprechenden Antrag bereit. Die Kapitaleinkünfte sind bei zusammen veranlagten Ehepartnern bis 2.000 Euro steuerfrei. Für jedes Kind gibt es weitere 1.000 Euro, falls es ein eigenes Konto oder Depot hat. Das ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag.Kindererziehungszeit: Sie bekommen für jedes Kind in Deutschland drei Jahre Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung anerkannt. Und das sogar unabhängig davon, ob Sie nach dem Mutterschutz daheimbleiben oder wieder arbeiten gehen. In Österreich zählen zur Versicherungszeit auch Zeiten der Kindererziehung mit bis zu 48 Monaten ab der Geburt des Kindes. In der Schweiz bekommen Sie für Kinder eine Erziehungsgutschrift. Die Erziehungsgutschrift entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs.Entgeltumwandlung: Zahlen Sie als Arbeitnehmer in Deutschland Beiträge in die betriebliche Altersversorgung, werden Ihnen diese nicht vom Nettogehalt abgezogen. Es erfolgt stattdessen die sogenannte Entgeltumwandlung, da die Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden. Die Entgeltumwandlung ist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Familienfinanzen für Dummies

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Auflage 2023

© 2023 Wiley-VCH GmbH, Boschstraße 12, 69469 Weinheim, Germany

Wiley, the Wiley logo, Für Dummies, the Dummies Man logo, and related trademarks and trade dress are trademarks or registered trademarks of John Wiley & Sons, Inc. and/or its affiliates, in the United States and other countries. Used by permission.

Wiley, die Bezeichnung »Für Dummies«, das Dummies-Mann-Logo und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.

Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.

Print ISBN: 978-3-527-71902-0ePub ISBN: 978-3-527-83604-8

Coverfoto: © Jenny Sturm/stock.adobe.comKorrektur: Johanna Rupp

Über den Autor

Michael Griga, Diplom-Volkswirt, studierte Volkswirtschaftslehre an der Universität Tübingen. Er ist heute Bereichscontroller in einem Technologiekonzern, der im Fortune Global 500 unter den 100 größten Unternehmen weltweit gelistet ist. Davor hat er unter anderem als Referent im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gearbeitet.

Michael Griga ist daneben nicht nur Bestsellerautor der »für Dummies«-Buchreihe, sondern auch frischgebackener Vater einer kleinen Tochter. Hier kombiniert er sein Expertenwissen bezüglich Finanzen mit dem Wissen darüber, was junge Eltern bezüglich der Finanzen beschäftigt.

Inhaltsverzeichnis

Cover

Titelblatt

Impressum

Über den Autor

Einführung

Über dieses Buch

Konventionen in diesem Buch

Törichte Annahmen über den Leser

Was Sie nicht lesen müssen

Wie dieses Buch aufgebaut ist

Symbole, die in diesem Buch verwendet werden

Wie es weitergeht

Teil I: Bevor das Kind da ist

Kapitel 1: Vor der Geburt

Die große Anmeldeprozedur

Anschaffungen vor und nach der Geburt

Kapitel 2: Der Familienstand

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Die Vorteile einer Heirat

Die Stief- oder Patchworkfamilie

Kapitel 3: Adoption und Pflegefamilie

Ein Kind adoptieren

Die Pflegefamilie

Kapitel 4: Mutterschaft und das liebe Geld

Arbeitsrechtliche Regelungen, die Sie kennen sollten

Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss in Deutschland

Der Kündigungsschutz

Wochengeld in Österreich und Mutterschaftsentschädigung in der Schweiz

Was es für den Papa gibt

Kapitel 5: Elternzeit, Elterngeld und Karenz

Auszeit für die Familie: Elternzeit

Elterngeld in Deutschland

Karenz und Elternteilzeit in Österreich

Kinderbetreuungsgeld in Österreich

Teil II: Das Kind ist da

Kapitel 6: Gelder für das Kind

Kindergeld und Kinderfreibetrag in Deutschland

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag in Österreich

Familienzulagen und Steuererleichterungen in der Schweiz

Weitere Entlastungen und Unterstützungen

Kapitel 7: Familie und Beruf vereinbaren

Voll- oder Teilzeit

Die Kleinkindbetreuung

Berufstätige mit krankem Kind

Kapitel 8: Der Versicherungsschutz

Die Krankenversicherung

Weitere wichtige Versicherungen

Kapitel 9: Die laufenden Kosten

Ernährung, Kleidung, Spielzeug und Events

Ausflüge und ab in den Urlaub

Das Taschengeld und selbst verdientes Geld

Kapitel 10: Vom Kindergarten bis zur Uni

Im Kindergarten fangen alle mal an

Die Schule ruft

Steuererleichterungen für die Ausbildung, Schule und das Studium

Kapitel 11: BAföG, Beihilfen, Stipendien und Bildungsdarlehen

Die Kosten für ein Studium

Deutschland: BAföG für Schüler und Studenten

Österreich: Schulbeihilfe und Studienbeihilfe

Schweiz: Stipendien und Bildungsdarlehen

Kapitel 12: Schmerz lass nach: Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung

Unterhaltsanspruch und Höhe

Teil III: Familiäre Vorsorge und Geldanlage

Kapitel 13: Risikovorsorge treffen

Die Risikolebensversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Testament und Erbschaftsteuer

Kapitel 14: Für das Kind finanziell vorsorgen

Die lieben Steuern

Vielfältige Geldanlagemöglichkeiten

Schenkung und Nießbrauchsrecht

Kapitel 15: Die eigene Altersversorgung

Die staatliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung

Die private Altersvorsorge

Teil IV: Der Top-Ten-Teil

Kapitel 16: Zehn nützliche Internetseiten

Familienportal

Familienministerium

Bundesagentur für Arbeit

Deutsche Rentenversicherung

Österreichs »Digitales Amt«

Gesundheitskasse

Eidgenössische Steuerverwaltung

Steuern-easy

ieconomics Familienfinanzen

Listen Notes

Kapitel 17: Zehn praktische Checklisten

Checkliste während der Schwangerschaft

Checkliste nach der Geburt

Checkliste Erstausstattung Baby

Checkliste kindersicheres Zuhause

Hochzeits-Checkliste

Checkliste Urlaub mit Kindern

Checkliste Teilzeit

Checkliste Versicherungen

Checkliste für Kapitalanleger

Checkliste Prüfung Altersvorsorge

Stichwortverzeichnis

End User License Agreement

Tabellenverzeichnis

Kapitel 2

Tabelle 2.1: Ermittlung des Zugewinns – alle Werte in Euro

Tabelle 2.2: Ermittlung des Zugewinnausgleichs – alle Werte in Euro

Kapitel 4

Tabelle 4.1: Berechnung kalendertägliches Nettoentgelt bei schwankendem Einkommen

Kapitel 5

Tabelle 5.1: Basiselterngeld mit und ohne Teilzeitarbeit in Euro

Tabelle 5.2: Basiselterngeld und ElterngeldPlus mit Teilzeitarbeit in Euro im Ver...

Tabelle 5.3: Basiselterngeld und ElterngeldPlus mit Teilzeitarbeit in Euro im Ver...

Kapitel 6

Tabelle 6.1: Erforderliche Nachweise für den Kindergeldbezug ab 18 Jahren

Tabelle 6.2: Familienbeihilfe in Euro je Kind

Tabelle 6.3: Erhöhte Familienbeihilfe in Euro bei zwei oder mehr Kindern

Tabelle 6.4: Kinder- und Ausbildungszulage nach Kantonen in Franken

Tabelle 6.5: Geburts- und Adoptionszulage nach Kantonen in Franken

Tabelle 6.6: Zumutbare Belastung

Tabelle 6.7: Berechnung zumutbare Belastung

Tabelle 6.8: Staffelung Behinderten-Pauschbetrag

Tabelle 6.9: Jahresfreibetrag in Euro nach Grad der Behinderung

Kapitel 7

Tabelle 7.1: Gebührenbeispiel für die Kleinkinderbetreuung in Euro

Kapitel 9

Tabelle 9.1: Taschengeldempfehlungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Kapitel 10

Tabelle 10.1: Besuchs- und Angebotspflicht nach Schweizer Kantonen

Kapitel 11

Tabelle 11.1: Übersicht über die Bedarfssätze in Euro Stand, August 2022

Tabelle 11.2: Berechnung anrechenbares Einkommen pro Monat in Euro

Tabelle 11.3: Berechnungsbeispiel Studienbeihilfe in Euro

Kapitel 12

Tabelle 12.1: Prozentsätze für den Kindesunterhalt

Kapitel 14

Tabelle 14.1: Einkommensteuer Splittingtabelle

Orientierungspunkte

Cover

Titelblatt

Impressum

Über den Autor

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Fangen Sie an zu lesen

Stichwortverzeichnis

End User License Agreement

Seitenliste

1

2

5

6

7

17

18

19

20

21

23

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

35

36

37

38

39

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

61

62

63

64

65

66

67

68

69

70

71

72

73

74

75

76

77

78

79

80

81

82

83

84

85

86

87

88

89

90

91

92

93

94

95

96

97

98

99

100

101

102

103

104

105

106

107

108

109

110

111

112

113

114

115

116

117

118

119

120

121

122

123

124

125

126

127

128

129

130

131

132

133

134

135

136

137

138

139

140

141

142

143

144

145

146

147

148

149

150

151

152

153

154

155

156

157

158

159

160

161

162

163

164

165

166

167

168

169

170

171

172

173

174

175

176

177

178

179

180

181

182

183

184

185

186

187

188

189

190

191

192

193

195

196

197

198

199

200

201

202

203

204

205

206

207

208

209

210

211

212

213

214

215

216

217

218

219

220

221

222

223

224

225

227

228

229

230

231

232

233

234

235

236

237

239

240

241

242

243

244

245

246

247

248

249

251

252

253

254

255

256

257

258

259

260

261

262

263

264

265

266

267

268

269

270

271

273

274

275

276

277

278

279

280

281

282

283

284

Einführung

Familie und Finanzen ist ja schon eine spannende Themenkombination. Die Einzelinteressen könnten unterschiedlicher nicht sein. Und die liebe Verwandtschaft vereinfacht die Lage nicht unbedingt. Dazu kommen die vielen Regelungen rund um die staatliche Förderung der Familie. Die Auswirkungen der Pandemie und des Kriegs in Europa wirken da wie ein Zeitraffer, die Regelungen werden in immer kürzeren Zeitabständen an die aktuelle Situation angepasst. Umso schwieriger ist es, sich im Dschungel der vielen Finanzhilfen zurechtzufinden. Das Buch unterstützt Sie dabei und zeigt darüber hinaus, was Sie selbst unternehmen können, um finanziell besser aufgestellt zu sein.

Da Sie das Buch Familienfinanzen gerade lesen, gehe ich davon aus, dass Sie sich aktiv um die finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Aspekte Ihres Familienlebens kümmern. Das Spannende daran ist ja, dass Sie alle paar Jahre je nach Situation in der Familie sich völlig anderen Themen widmen müssen. Sie werden damit darin Experte, um nicht unnötig Geld zu verschenken oder in der Kinderarztpraxis nicht um Termine betteln zu müssen. Langweilig wird es nicht.

Das Buch übersetzt für Sie all die Regelungen, damit Sie keine Chance auslassen und auch ein paar Meter über den Tellerrand hinausdenken. Von der Geburt Ihres Kindes, über die Krippe, den Kindergarten, die Schule und die Ausbildung und das Studium, hier sind Sie im Bilde, was Ihnen zusteht und was Sie dafür unternehmen müssen. Dasselbe gilt für Sie selbst als Eltern bei wichtigen Entscheidungen zum Familienstand, im Beruf, bei den Versicherungen oder zur Altersvorsorge.

Nachdem Sie das Buch gelesen haben, müssen Sie hoffentlich nicht wie der Hauptmann von Köpenick die nächstgelegene Stadtkasse beschlagnahmen, um mit Ihrer Familie finanziell über die Runden zu kommen. Die Familie des Autors dieses Buchs hier stammt übrigens aus dem gleichen, nur wenige Köpfe zählenden, Dorf wie der historische Hauptmann von Köpenick. Ich habe es tatsächlich geschafft, die Stadtkasse meiner Stadt nicht klassisch nach dieser alten Tradition zu leeren, sondern alle legalen Mittel zu nutzen. Seien Sie sich versichert: Das ist deutlich entspannter, nachhaltiger und sogar finanziell lukrativer. Das Buch ist damit eine Art Ratgeber Köpenick 2.0. Wobei ich den derzeitigen Bürgermeister noch nie besucht habe …

Über dieses Buch

In diesem Buch finden Sie einen Überblick über die Familienfinanzen und dazu noch viele organisatorische und rechtliche Hinweise und Tipps für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Inklusive der gesonderten Regelungen der 16 deutschen Bundesländer, der neun österreichischen Bundesländer und der 26 Schweizer Kantone. Langatmige Gesetzestexte mit komplizierten Kommentierungen gibt es hier trotzdem nicht. Denn was Sie gerade in Händen halten, ist ein praktischer und gut verständlicher Ratgeber über Familienfinanzen, gespickt mit vielen Tipps, damit Sie nicht unnötig Geld verschenken und die finanzielle Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Erfahren Sie unter anderem,

was Sie bereits während der Schwangerschaft alles organisieren und beantragen müssen und was danach

was Sie rund um die Elternzeit und das Elterngeld in Deutschland und die Karenz und Elternteilzeit in Österreich alles beachten müssen. In der Schweiz gibt es das übrigens bis dato nicht.

wie Sie Familie und Beruf vereinbaren können

welche Versicherung und welche Risikovorsorge sinnvoll ist

was auf Sie finanziell auf der Reise Ihrer Kinder von der Kinderkrippe bis zur Ausbildung beziehungsweise Studium zukommt und welche Fördermöglichkeiten es gibt

wie Sie für Ihr Kind und für sich selbst finanziell vorsorgen können

Im Buch werden für die Schweizer Kantone oft Abkürzungen verwendet, um übersichtlicher zu bleiben. Da nicht alle Leser die Abkürzungen kennen, hier das Abkürzungsverzeichnis für die 26 Schweizer Kantone zum Nachschlagen:

ZH: Zürich

BE: Bern

LU: Luzern

UR: Uri

SZ: Schwyz

OW: Obwalden

NW: Nidwalden

GL: Glarus

ZG: Zug

FR: Freiburg

SO: Solothurn

BS: Basel-Stadt

BL: Basel-Landschaft

SH: Schaffhausen

AR: Appenzell Ausserrhoden

AI: Appenzell Innerrhoden

SG: St. Gallen

GR: Graubünden

AG: Aargau

TG: Thurgau

TI: Tessin

VD: Waadt

VS: Wallis

NE: Neuenburg

GE: Genf

JU: Jura

Ein deutsches und österreichisches Abkürzungsverzeichnis für die Bundesländer gibt es hier nicht, da im Buch die Bundesländer immer ausgeschrieben werden Nur damit jetzt kein Neid aufkommt.

Konventionen in diesem Buch

Die wichtigste Nachricht zuerst: Es gibt keine Konventionen in diesem Buch. Sie können das Buch ohne Informationsverlust so lesen wie Sie es gerade brauchen. Das Buch von vorne bis hinten komplett verschlingen oder gezielt Sachen lesen, die gerade für Sie wichtig sind. Das Buch ist so aufgebaut, dass beides möglich ist. Querverweise gibt es nicht, damit Sie nicht unnötig hin und her blättern müssen. Es gibt lediglich Hinweise auf andere Kapitel, falls ein größeres Thema in einem anderen Kapitel bereits ausführlich behandelt wird, damit Sie es nicht doppelt im Buch vorfinden.

Was Ihr Kind mit seinen Büchern macht, können Sie auch: Kritzeln Sie das Buch hier komplett voll, reißen Sie Seiten, die Ihnen wichtig erscheinen, einfach raus und benutzen Sie den Rest zum Bauen von Papierfliegern oder Schiffchen, falls es in Ihrer Verwandtschaft oder Ihrem Bekanntenkreis gerade niemanden gibt, der sich auch über Familienfinanzen informieren möchte.

Törichte Annahmen über den Leser

Ich gehe davon aus, dass Sie Familienfinanzen für Dummies gekauft haben, weil Sie sich aktiv um Ihre Finanzen kümmern wollen. Dass Sie das Buch mit einem spannenden Krimi oder einem Liebesroman verwechselt haben, halte ich eher für unwahrscheinlich.

Außerdem nehme ich an, dass mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

Sie streben die finanzielle Unabhängigkeit für Ihre Familie an und wollen richtig investieren und vorsorgen.

Sie gründen gerade eine Familie und möchten wissen, worauf Sie beim Thema Finanzen achten sollten.

Sie wollen wissen, was es finanziell und rechtlich bedeutet, wenn Sie in Teilzeit gehen.

Sie wollen erfahren, welche finanziellen Förderungen Sie in welchen Lebenssituationen erhalten können.

Sie fanden das Format oder das Cover des Buchs ganz nett.

Sie sind ein vielseitig interessierter Mensch, aber Finanzen waren bisher nicht so Ihr Ding.

Sollte wider Erwarten keiner der Punkte auf Sie zutreffen, dürfen Sie selbstverständlich trotzdem weiterlesen.

Was Sie nicht lesen müssen

Gelegentlich werden Sie beim Lesen auf einen Kasten im Text stoßen. Diese Kästen enthalten meist Informationen für Österreich und die Schweiz. Deutsche Leser müssen Sie nicht zwingend lesen, um das Thema zu verstehen.

Wie dieses Buch aufgebaut ist

Das Buch ist in vier Teile gegliedert, die fortlaufend nummeriert sind. Das erwartet Sie in den jeweiligen Teilen:

Teil I: Bevor das Kind da ist

Im ersten Teil geht um alle organisatorischen Themen vor der Geburt und die Erstausstattung für Ihr Baby sowie um den Familienstand. Und falls für Sie eine Heirat oder eingetragene Partnerschaft nicht infrage kommt, müssen Sie sich um Fragen der Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht kümmern. Alle, die sich mit dem Gedanken einer Adoption tragen oder Pflegeeltern werden wollen, finden in diesem Teil ebenfalls wichtige Informationen. Finanziell und rechtlich interessant wird es mit den Mutterschaftsleistungen und der Elternzeit und dem Elterngeld. In Österreich entsprechend bei der Karenz und Elternteilzeit.

Teil II: Das Kind ist da

Kaum ist das Kind da, müssen Sie sich um viele Dinge kümmern. Das Kindergeld gibt es in Deutschland nicht automatisch. In Österreich erhalten Sie die entsprechende Familienbeihilfe in aller Regel automatisch und in der Schweiz kümmert sich der Arbeitgeber um die Antragstellung für die Kinderzulage. Selbstständige müssen den Antrag selbst stellen. Ist das Kind da, stellt sich die Frage, ob einer der Partner in Teilzeit gehen soll. Hier ist es gut, die Auswirkungen und die Rahmenbedingungen zu kennen. Und wenn das Kind krank wird, muss man im Job oftmals alles stehen und liegen lassen. Wie Sie das handhaben und welche Versicherungs- oder Arbeitgeberleistungen es dabei gibt, ist ebenfalls Thema in diesem Teil. Dasselbe gilt für den Versicherungsschutz für die ganze Familie, angefangen bei der Krankenversicherung bis hin zu allen weiteren sinnvollen Versicherungen. Soll das Kind betreut sein, kostet das ebenfalls Geld. Bald startet Ihr Kind karrieretechnisch durch, besucht den Kindergarten, die Schule und die Hochschule oder macht eine Ausbildung. Was das alles kostet und welche Förderungen es gibt, erfahren Sie hier.

Teil III: Familiäre Vorsorge und Geldanlage

Da Sie das Buch gekauft haben, ist davon auszugehen, dass Sie nicht von der Hand in den Mund leben wollen, sondern finanziell vorausschauend handeln wollen. Bei der finanziellen Vorsorge für das Kind kann man viel falsch, aber auch viel richtig machen. Dasselbe gilt für die eigene Altersvorsorge und die Risikovorsorge.

Teil IV: Der Top-Ten-Teil

Wer schon einmal einen …für Dummies-Band gelesen hat, weiß, was jetzt kommt. Im Top-Ten-Teil dieses Buchs zeige ich Ihnen zuerst zehn Websites, auf denen Sie zu speziellen Fragen Antworten erhalten, Weiterbildungsmöglichkeiten entdecken oder nach brandaktuellen Informationen suchen können. Dazu habe ich Ihnen noch zehn wichtige Checklisten rund um das Thema Familienfinanzen zusammengestellt.

Symbole, die in diesem Buch verwendet werden

In diesem Buch werden einige Symbole verwendet, um bestimmte Arten von Informationen zu kennzeichnen.

Wenn Sie dieses Symbol sehen, wird ein kurz zuvor genannter Begriff näher erklärt oder ein neuer Fachbegriff definiert.

Bei diesem Symbol erwartet Sie ein praktischer Tipp, der Ihnen das Leben erleichtern kann.

Mit dem Symbol Erinnerung werden Sie an etwas Wichtiges erinnert, dass Sie sich gerne merken können.

Hier heißt es aufgepasst, das Symbol warnt Sie vor möglichen Gefahren.

Wenn Sie dieses Symbol entdecken, ist Vorsicht angesagt. Zum Beispiel, weil irgendwo Fallstricke lauern.

Wie es weitergeht

Das Buch ist so aufgebaut, dass Sie es nicht zwingend wie einen Roman von vorn nach hinten durchlesen müssen. Wollen Sie sich mal eben über die Teilzeit informieren, können Sie ohne Umwege das entsprechende Kapitel aufschlagen. Sie werden dort grundsätzlich alles verstehen, auch ohne die vorherigen Kapitel gelesen zu haben. Wenn Sie das Buch aber dennoch von vorn bis hinten durchlesen möchten, ist das natürlich auch möglich.

Teil I

Bevor das Kind da ist

IN DIESEM TEIL …

… geht es um die wohl spannendste Phase. Die Vorfreude auf die Geburt und kaum ist das Baby da, müssen unglaublich viele Dinge beachtet und geregelt werden. Das Kinderzimmer muss eingerichtet, die Hebamme organisiert werden und Fragen zum Familienstand spielen nun auch eine Rolle. Wer seine Ansprüche rund um den Mutterschutz und die Elternzeit beziehungsweise Karenz kennt, ist da klar im Vorteil.

Kapitel 1

Vor der Geburt

IN DIESEM KAPITEL

Frauenarzt und GeburtsklinikHebamme und WochenbettbetreuungNötige Anschaffungen vor der Geburt

Keine Angst, Sie müssen Ihr Kind nicht schon vor der Schwangerschaft in der Kita anmelden. Sind Sie schwanger, geht aber die große Anmeldeprozedur los, denn Hebammen, Geburtskliniken und Kinderärzte warten nicht auf Ihr Baby. Und die Planung und Anschaffung vieler Dinge für Ihr neues Familienmitglied steht nun auch an.

Die große Anmeldeprozedur

Spätestens zu Beginn der Schwangerschaft sollten Sie sich um die passende medizinische Versorgung für sich und Ihr Baby kümmern. Natürlich müssen Sie sich nicht überall neun Monate vor dem Geburtstermin anmelden, manches hat auch noch etwas Zeit. Die Anmeldung bei der Geburtsklinik kann noch ein bisschen warten. Suchen Sie sich

eine Frauenarztpraxis, sofern Sie noch nicht Patientin in einer Praxis sind,

eine Hebamme für den Geburtsvorbereitungskurs und viel wichtiger, für die Wochenbettbetreuung,

eine Kinderarztpraxis und

die passende Geburtsklinik

und melden Sie sich dort an.

Vom Mutterpass bis zur Wochenbettbetreuung

Erst während der Schwangerschaft auf gut Glück Frauenarztpraxen anzurufen und um Untersuchungstermine zu bitten, kann gehörig schiefgehen, falls Sie dort nicht bereits Patientin sind. Viele Praxen lehnen ab, da sie bereits zu viele Patienten haben. Falls Sie noch nicht Patientin in einer Frauenarztpraxis sind, sollten Sie sich eine Gynäkologin suchen, sobald Sie einen Babywunsch hegen.

In Deutschland und Österreich bekommen Sie während der Schwangerschaft von Ihrer Frauenarztpraxis oder Hebamme einen Mutterpass beziehungsweise Mutter-Kind-Pass. In der Schweiz gibt es keinen offiziellen Mutterpass, viele Ärzte stellen dennoch einen aus, entweder in Papierform oder digital.

Der Mutterpass ist das Untersuchungsheft, in dem die Befunde der einzelnen Untersuchungen im Verlaufe der Schwangerschaft eingetragen werden. Das Heft sollten Schwangere immer mit sich führen, damit Ärzte oder Hebammen sich im Notfall sofort einen Überblick über den bisherigen Schwangerschaftsverlauf und die Befunde verschaffen können. Letzteres sind vor allem die Gesundheitsdaten der Mutter, der Zustand des Ungeborenen und der errechnete Geburtstermin.

Paare, die in Deutschland eine Kinderwunschbehandlung machen wollen, erhalten von den Krankenversicherungen Unterstützung, wenn sie die geforderten Bedingungen erfüllen. Da es in Deutschland Leistungsunterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gibt, lohnt es, sich über die Leistungen der einzelnen Kassen zu informieren und gegebenenfalls zu wechseln. Privatversicherte sollten sich ebenso über die Leistungen informieren und bei Bedarf ihren Vertrag anpassen lassen. Daneben gibt es in einigen Bundesländern weitere Unterstützung. Sie finden die Informationen dazu auf dem Portal www.informationsportal-kinderwunsch.de. Sie können versuchen, alle Kosten, auf denen Sie am Ende sitzen bleiben, von der Steuer abzusetzen. In Kapitel 6 finden Sie die zugehörigen Informationen über die »außergewöhnlichen Belastungen«.

In Österreich regelt das IVF-Fonds-Gesetz die Förderung. Das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert mit Broschüren über die aktuell geltenden Regelungen.

In der Schweiz übernimmt die Krankenversicherung ebenfalls Kosten bei der Kinderwunschbehandlung.

Nach Feststellung der Schwangerschaft sollten Sie nicht zögern und so schnell wie möglich eine Hebamme in Ihrer Umgebung kontaktieren. Fast alle Hebammen sind frühzeitig ausgebucht, sodass Ihre Anmeldung nicht früh genug erfolgen kann. Hebammen betreuen Sie während Ihrer Schwangerschaft sowie in der ersten Zeit nach der Geburt und sind Ansprechpartner für eine Vielzahl von Fragen wie etwa zur richtigen Lebensweise und Ernährung während der Schwangerschaft. Häufig geht es werdenden Eltern um

den Geburtsvorbereitungskurs

:

Idealerweise beginnen Sie den Kurs zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche. Sie werden darin von der Hebamme unter anderem mit Körper- und Entspannungsübungen auf die Geburt vorbereitet.

In Deutschland übernehmen die Krankenversicherungen die Kurskosten. Nur für die eine Sitzung mit dem Partner wird eine Partnergebühr von rund 50 Euro fällig.

In Österreich zahlt die Sozialversicherung den Geburtsvorbereitungskurs nicht. Lediglich einige private Krankenversicherungen zahlen bei bestimmten Tarifen. Ein Kurs kostet je nach Umfang zwischen 70 und knapp 200 Euro.

In der Schweiz bezuschussen die Krankenkassen von Hebammen durchgeführte Geburtsvorbereitungskurse mit 100 Schweizer Franken.

die Wochenbettbetreuung

:

In den ersten Wochen nach der Geburt ist die Betreuung durch eine Hebamme wichtig, besonders beim ersten Baby. Bis zum zehnten Tag nach der Geburt schaut die Hebamme auf Wunsch täglich bei Ihnen vorbei. Zusätzlich können Sie Ihre Hebamme bis zu 16-mal um Hilfe oder einfach auch mal nur um Rat bitten, bis Ihr Kind zwölf Wochen alt ist.

In Deutschland übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten für die Wochenbettbetreuung.

In Österreich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Wochenbettbetreuung, einen täglichen Hausbesuch in den ersten fünf Tagen nach der Geburt und danach sieben weitere Hebammenbesuche beziehungsweise Sprechstunden bis zur achten Woche.

In der Schweiz wird die Wochenbettbetreuung durch die Krankenkassen bezahlt. In der Regel sind es hier 16 Hausbesuche in den ersten acht Wochen. Beim zweiten Kind gibt es in der Regel noch zehn Besuche.

die Rückbildungsgymnastik

:

Nach der Geburt geht es ab auf die Matte, um den Körper wieder in Form zu bringen und insbesondere den von Schwangerschaft und Geburt ziemlich in Mitleidenschaft gezogenen Beckenboden zu trainieren.

In Deutschland übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten für einen Kurs, wenn Sie ihn spätestens neun Monate nach der Geburt beenden. Vorsicht, teilweise müssen Sie für gebuchte Termine die Sie verpassen selbst aufkommen.

In Österreich und in der Schweiz werden die Kosten dafür nicht von den Krankenkassen übernommen.

Anmeldung bei der Geburtsklinik und Tasche packen

Haben Sie sich für eine Entbindungsklinik entschieden, sollten Sie sich zwischen der 32. und 34. Schwangerschaftswoche dort melden. Eine Anmeldung zur Entbindung ist meist zwar nicht zwingend, aber hilfreich. Denn so haben Sie alle Formalitäten schon erledigt und müssen sich nicht kurz vor der Geburt noch darum kümmern. Viele Kliniken lassen Sie dazu einen Anamnesebogen ausfüllen. Darin geht es um den Verlauf der Schwangerschaft und der Gesundheit der Schwangeren.

Viele Kliniken bieten Familienzimmer an. Leider ist in aller Regel vorab keine Reservierung möglich. Den Wunsch sollten Sie jedoch stets frühzeitig äußern. Bei der Aufnahme zur Entbindung wiederholen Sie dann Ihren Unterbringungswunsch und drücken sich selbst dabei ganz fest die Daumen. Für ein Familienzimmer müssen Sie mit etwa 90 Euro pro Tag rechnen.

Bei Ihrer Auswahl der Geburtsklinik sollte der medizinische Aspekt selbstredend Vorrang haben. Bei einer Risikoschwangerschaft empfiehlt sich zum Beispiel eine Klinik mit Perinatalzentrum Level 1, der höchsten Versorgungsstufe, also mit einer angebundenen Neugeborenen-Intensivstation, damit im Ernstfall keine Zeit für einen Transport verschwendet werden muss.

Normalerweise sind Sie über die Geburtskliniken in Ihrer Umgebung durch Verwandte, Bekannte oder Kollegen bestens informiert und haben so schon die Qual der Wahl. Zusätzlich finden Sie auf www.rund-ums-baby.de/geburtskliniken.htm eine Übersicht für Deutschland, Österreich und die Schweiz, die zwar nicht alle, aber doch eine Vielzahl von Kliniken mit Adresse und Link übersichtlich auflistet.

Wenn Ihr Geburtstermin näher rückt, wird es Zeit die Kliniktasche zu packen. Es gibt eine Reihe von Youtube-Videos, die sich mit dem Thema in epischer Breite auseinandersetzen. Natürlich sollten Sie das Thema nicht überbewerten, aber falls Sie während der Schwangerschaft Zeit und Lust haben, sollten Sie sich doch die beliebtesten Videos dazu einmal anschauen. Vielleicht finden Sie dabei das eine oder andere hilfreiche Detail. In eine Kliniktasche muss auf jeden Fall die Wäsche für die Mama und für das Baby rein. Zudem sollten Sie beim Packen den Papierkram nicht vergessen.

Die Mindestpackliste für die Mama:

große Nachthemden mit weitem Verschluss (Stillnachthemden)

offene Hausschuhe

ein Bademantel und Handtücher

zwei Still-BHs mit Vorderverschluss

Duschgel, Shampoo, Zahnbürste und Zahnpasta, Deo et cetera

Die Mindestpackliste für Ihr Baby:

eine kleine Strampelhose

ein Mützchen und ein Hemdchen

ein Jäckchen und eine Wolljacke

eine Wolldecke

In aller Regel benötigen Sie die Sachen für Ihr Baby erst am Entlassungstag. Von der Geburt bis zur Entlassung wird Ihr Baby normalerweise von der Klinik rundum gepampert und ausgestattet.

Am Entlassungstag gehen Sie zusammen mit Ihrem Baby erstmals auf Reisen. Unabhängig davon, ob es sich um wenige Hundert Meter oder um mehrere Kilometer Heimweg handelt, müssen Sie sich vor der Geburt um den sicheren Transport Ihres Babys Gedanken machen. Für die Fahrt mit dem Auto nach Hause haben Sie sich dabei selbstredend bereits eine passende Babyschalebesorgt. Schön, dass Sie nicht alles neu kaufen müssen. Hören Sie sich rechtzeitig im Bekannten- und Kollegenkreis um, ob dort gerade eine Babyschale überflüssig geworden ist. Neu geht es bei 50 Euro los und reicht bis etwas über 200 Euro.

Vergessen Sie beim Packen der Kliniktasche nicht den Papierkram, damit Sie in den Genuss des Klinikservices zur Anmeldung beim Standesamt kommen und nicht extra nach der Entlassung zum Standesamt fahren müssen.

Durch die standesamtliche Meldung direkt in der Klinik verlieren Sie auch nicht unnötig Zeit bis zum Erhalt der Geburtsurkunde, denn ohne Geburtsurkunde können Sie Ihre Anträge auf Elterngeld oder Kindergeld nicht abschließen. Und das Ausstellen der Geburtsurkunde kann je nach personeller Situation beim jeweiligen Standesamt mehrere Wochen dauern.

Damit Sie die Geburtsurkunde deutlich vor Erlangung der Volljährigkeit Ihres Babys erhalten, nehmen Sie folgende Unterlagen mit in die Klinik:

die Eheurkunde oder das Familienstammbuch, wenn Sie verheiratet sind

die Geburtsurkunden der Eltern

Ihren Personalausweis oder Reisepass

Falls es mit dem Familienzimmer geklappt hat, muss der zukünftige Papa auch eine Tasche packen. Die Mindestpackliste:

Handtücher

bequeme Hose oder Jogginghose

bequeme Shirts

Hausschuhe

das Übliche zum Wechseln

Hygieneartikel für das Badezimmer

Anschaffungen vor und nach der Geburt

Falls es sich um Ihr erstes Kind handelt, müssen Sie in den letzten Monaten vor der Geburt ganz schön viel besorgen und einrichten. Jetzt müssen Sie sich zum Beispiel mit der Wiege, dem Kinderwagen, der Erstausstattung für Ihr Baby und der Einrichtung des Kinderzimmers auseinandersetzen.

Sie müssen nicht alles neu kaufen. Verwandte, Bekannte oder Kollegen werden Ihnen Kleidung und Babyausstattung, aus denen ihr eigener Nachwuchs herausgewachsen ist, bestimmt gerne preiswert überlassen.

Bauen Sie ruhig auf die Empfehlungen in Ihrem Umfeld und nehmen Sie entsprechende Angebote dankbar an. Vieles brauchen Sie außerdem nicht gleich von Anfang an, zum Beispiel müssen Sie nicht bereits vor der Geburt daheim alles mit Kindersicherungen versehen. Das hat wirklich noch Zeit. Babys sind am Anfang bekanntlich noch nicht mobil. Teilen Sie sich die Aufgaben ruhig ein, damit Sie die Schwangerschaft, Geburt und Ihr Baby genießen können und nicht im Organisationsstress versinken.

Baby-Fotoshooting

Immer beliebter werden professionell gemachte Neugeborenenfotos. Die Kosten für ein solches Fotoshooting hängen natürlich vom gewünschten Umfang ab. Los geht es bei seriösen und guten Fotoateliers mit knapp 200 Euro.

Babys erste Kleidung und Ernährung

Viele Eltern fragen sich vor der Geburt, welche Größen ihr Neugeborenes am Anfang benötigt. Aufgrund des Verlaufs der Schwangerschaft und dem voraussichtlichen Geburtsgewicht können Sie das meist ganz gut abschätzen. Bei manchen Kleidungsstücken können Sie aber trotzdem falschliegen. Ein paar Fehlkäufe gehören einfach ab und an dazu. Ihr Baby benötigt für den Anfang etwa

zwei Mützchen, die die Öhrchen gut bedecken. Im Video »Das Öhrchen« in der Serie »Alarm für Mutti 11« von Martina Hill können Sie die dramatischen Konsequenzen eines schlecht sitzenden Mützchens begutachten.

sechs Bodys mit Druckknöpfen mit kurzen oder langen Ärmeln. Achten Sie darauf, dass man sie einfach an- und ausziehen kann, und sechs Strampler, wahlweise mit oder ohne Füßchen. Viele bevorzugen anfangs Strampler mit Füßchen.

sechs Oberteile und Hosen als Alternative zum Strampler, je nach Jahreszeit mit kurzen oder langen Ärmeln

drei Strumpfhosen und vier paar Babysocken

drei einteilige Schlafanzüge und zwei Babyschlafsäcke

eine dünne Jacke und eine dicke Jacke

zwei Babydeckchen und einen Winteranzug und Fäustlinge, sofern der Winter ins Haus steht

Zum Baden Ihres Lieblings benötigen Sie

zwei Babyhandtücher mit Kapuze, wobei die Einhornversion nicht Pflicht ist

zwei oder drei Waschlappen

eine weiche Babyhaarbürste

ein Badethermometer

Babyöl für die Pflege nach dem Bad

Bleibt noch die Frage, worin Sie Ihr Baby baden sollen. Hier gibt es ja umfangreiche Badesysteme mit Abwasserschlauch und Wägelchen. Bedenken Sie vor dem Kauf, dass Sie die Babybadewanne nur wenige Wochen benutzen werden. Meist genügt eine einfache Wanne für wenige Euro. Nach kurzer Zeit steigen Sie sowieso meist auf die Bade- oder Duschwanne um.

Über Badeenten freut sich Ihr Baby. Dummerweise nisten sich in den Badeenten schnell Bakterien und Pilze ein. Wer sich Badeentenwasser ins Gesicht spritzt, kann eine unangenehme Augeninfektion oder Durchfall bekommen. Entleeren Sie die Enten also nach jedem Bad so gut wie möglich. Die richtige Quetsch- und Spritztechnik haben Sie sicher schnell raus. Zusätzlich wird empfohlen, Badeenten regelmäßig abzukochen. Oder Sie kaufen sich einfach Badeenten ohne Loch, auch wenn die etwas teurer sein sollten.

Vor der Geburt kaufen Sie etwa vier bis sechs Babyflaschen, die Sie zum Beispiel in Drogeriemärkten finden. Zur Reinigung der Fläschchen benötigen Sie eine Flaschenbürste, Spülmittel und falls Sie nicht umständlich manuell sterilisieren wollen, einen elektrischen Dampfsterilisator. Zudem empfiehlt sich ein Trockenständer für die Fläschchen.

Möchten Sie Ihrem Kind einen Schnuller geben, werden Sie vielleicht erstaunt sein, wie viele verschiedene Schnullerarten es gibt. Ihr Baby wird Ihnen die Entscheidung zwischen den verschiedenen Arten später sicher abnehmen. Nur bei der Schnullerkette dürfen Sie auswählen. Kaufen Sie also nicht zu viele Schnuller vorab. Daneben sollten Sie sich locker sechs Spucktücher besorgen.

Wer stillt, benötigt Still-BHs, gute Stilleinlagen und eine Pflegesalbe. Benötigen Sie eine Milchpumpe, fackeln Sie nicht lange rum und besorgen sich ein Rezept von Ihrer Frauenarztpraxis oder wahlweise von der Kinderarztpraxis. Mit dem Rezept gehen Sie zu Ihrer Apotheke und leihen sich eine Milchpumpe aus. Denken Sie daran, dass die Apotheken nicht immer Milchpumpen vorrätig haben und es unter Umständen ein paar Tage dauern kann, bis Sie eine erhalten. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig darum.

In Deutschland bezahlen die Krankenkassen bei Vorlage des Rezepts die Mietkosten für eine Milchpumpe, Sie müssen nur wenig selbst bezahlen, wie etwa die Brusthauben. In der Schweiz bezahlt die Krankenkasse den größten Teil der Miete auf Rezept. In Österreich verhält es sich ähnlich wie in der Schweiz. Mit einem Rezept beziehungsweise Verordnungsschein kann ein Teil der Mietkosten mit der Krankenkasse verrechnet werden.

In aller Regel ist bei Bedarf und Vorliegen eines Rezepts die Miete einer professionellen Milchpumpe die beste und zugleich günstigste Lösung. Die kleineren, zum Kauf angebotenen Milchpumpen leisten erheblich weniger und belasten oftmals nur unnötig Ihre Finanzen.

Einrichten und reisen

Im ersten Jahr sind Kinder sehr genügsam und Sie brauchen deutlich weniger als Ihnen die Werbung glauben machen will. Ein Wickeltisch oder besser eine Wickelkommode mit passender Wickelauflage ist neben einem Schrank für die Babykleidung zunächst das wichtigste Mobiliar. Auf die Wickelauflage können Sie entweder Einwegunterlagen oder ein normales Handtuch legen. Für die Umwelt und den Geldbeutel sind Handtücher eindeutig die bessere Wahl. Zudem läuft Ihre Mülltonne dann auch nicht so schnell über. Neben die Wickelkommode sollten Sie einen Wickeleimer stellen. Die griffbereite Wundsalbe darf auf der Wickelkommode natürlich nicht fehlen.

Beim Bett haben Sie die Qual der Wahl zwischen Wiege, Stubenwagen, Beistellbett oder Gitterbett. Viele Eltern stellen das Bett zumindest bis zum ersten Geburtstag ins Schlafzimmer. Nachts ist man so immer sofort im Bilde und einsatzbereit. Schnell werden Sie merken, dass ein Stubenwagen oder womöglich gar eine Wiege nur für die allerersten Monate geeignet ist. Im Stubenwagen kann Ihr Neugeborenes auch im Wohnzimmer seinen Mittagsschlaf genießen. Und abends fahren Sie den Stubenwagen ins Schlafzimmer. Für den Anfang also praktisch. Vielleicht haben Sie ja Glück, dass im Umfeld Ihnen jemand gerade so etwas weiterreicht oder ausleiht.

Richtig praktisch ist ein Beistell- beziehungsweise Anstellbett. Viele Geburtsstationen verwenden solche praktischen Bettchen mit einer Liegefläche von etwa 50 auf 90 Zentimeter. Da das Bettchen auf Rollen leicht bewegbar ist und auf einer Seite das Gitter heruntergelassen werden kann, ist es besonders vielseitig. Achten Sie beim Kauf neben den Rollen auch auf die Höhenverstellbarkeit, damit Sie es an die Liegehöhe Ihres eigenen Betts anpassen können. Bei einem Neukauf müssen Sie mit knapp 150 Euro rechnen.

Einige Monate später wird dann ein Gitterbett mit einer Liegefläche von 70 auf 140 Zentimeter fällig. Sinnvoll sind hier die flexiblen Ausführungen, bei denen Sie die Matratze tiefer legen können, sobald Ihr Baby anfängt, sich an den Gittern hochzuziehen. So laufen Sie nicht Gefahr, dass es nachts aus dem Bett klettert oder plumpst. Später sollte bei dem Bett das Vordergitter durch ein normales Brett unterhalb der Matratze ausgetauscht werden können, sodass es dann auch als Kinderbett dient. Üblicherweise ist das im Lieferumfang bereits enthalten. Ein solches variables Gitterbett bekommen Sie ab 150 Euro.

Mit dem Stubenwagen, Beistellbett oder Gitterbett ist es nicht getan. Sie benötigen dazu noch eine passende Matratze, und sofern nicht schon dabei, einen Babymatratzenschoner, und mehrere passende Spannbettlaken. Insbesondere bei der Matratze lohnt ein Blick in einschlägige Tests, damit Sie am Ende nicht eine völlig unbrauchbare Matratze für viel Geld kaufen. Für das Gitterbett empfiehlt sich eine puffernde Stoffumrandung, auch »Nestchen« genannt, die Sie an den Gittern fixieren können, damit sich Ihr Schatz mit steigender Mobilität nicht zu oft den Kopf anhaut.

Ein Babyfon® ist nicht zwingend nötig, aber extrem hilfreich. Videoüberwachung muss aber nicht sein, außer Sie wollen Ihren kleinen Schatz den lieben langen Abend anhimmeln. Am sichersten arbeiten die herkömmlichen Babyfone®, bei denen das Mikrofon an der Steckdose hängt und der Empfänger in der Ladestation sitzt und bei Bedarf entnommen werden kann. Die Stiftung Warentest veröffentlicht dazu regelmäßig Tests, damit Sie das beste und günstigste Modell kaufen können. Alternativ können Sie auch mit Apps am Tablet und Smartphone arbeiten. Die Apps sind günstiger als ein Babyfon®, aber schnell hat man mal das eine oder andere Gerät vergessen zu laden oder das Gerät oder die App hat sich aufgehängt. Wundern Sie sich dann nicht, wenn Ihr Nachbar klingelt oder bei Ihnen anruft und Sie darauf aufmerksam macht, dass Ihr Schatz seit zwanzig Minuten herzzerreißend brüllt.

Falls Sie es bisher in einer Einzimmerwohnung zu zweit supergemütlich fanden, steht womöglich auch noch ein Umzug oder gar Immobilienkauf an. Im Buch Immobilienkauf für Dummies finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Immobilienkauf auf rund 350 Seiten.

Als Familie oder Alleinerziehende können Sie in Deutschland und Österreich direkte Förderungen beim Immobilienkauf in Anspruch nehmen. In Deutschland bieten die Bundesländer unterschiedliche Wohnbauförderungen an. Beim derzeitigen Preisniveau sollten Sie nicht wegen der Förderung eine Immobilie kaufen, da die Förderungen nur eine kleine Hilfe sind. In Deutschland legt das Wohnraumförderungsgesetz, kurz WoFG, die Einkommensgrenzen in § 9 WoFG fest. Eine Familie mit einem Kind kann bis zu einem Jahreseinkommen von 22.100 Euro förderberechtigt sein. In einzelnen Bundesländern darf es auch etwas mehr sein. Das hohe Preisniveau in Verbindung mit steigenden Zinsen lässt eine tragbare Finanzierung letztlich nur dann zu, wenn Sie sehr viel Eigenkapital aufbringen können oder eine große Erbschaft gemacht haben.

In Österreich ist die Einkommensgrenze für die Wohnbauförderung je nach Bundesland unterschiedlich hoch und liegt zum Beispiel in Wien bei einem Dreipersonenhaushalt bei 93.200 Euro. Die Förderung gibt es zum Beispiel in Form von Zuschüssen oder niedrigen Zinsen.

In der Schweiz können Sie als Familie in der Regel keine direkte Förderung mehr erhalten. Staatliche Mittel gibt es stattdessen für die Wohnbaugenossenschaften.

Kapitel 2

Der Familienstand

IN DIESEM KAPITEL

Die Vaterschaftsanerkennung und das SorgerechtFinanzielle und rechtliche Vor- und Nachteile einer HeiratDie Stief- oder Patchworkfamilie

Sicher haben Sie sich schon Gedanken um Ihren Familienstand gemacht. Welche rechtlichen und finanziellen Auswirkungen haben Ihre Entscheidungen? Sich nicht um die Fragen zu kümmern, ist meist keine gute Entscheidung. Wichtige Fristen könnten verstreichen und im Ernstfall haben Sie keine oder nur wenige Ansprüche. Nehmen Sie deshalb Ihr Leben selbst in die Hand. Falls Sie nicht heiraten wollen, sollten Sie sich um die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht kümmern. Ob eine Heirat für Sie neben den rechtlichen auch steuerliche Vorteile mit sich bringt oder ob Sie gar eine Heiratsstrafe zahlen müssen, erfahren Sie hier in diesem Kapitel.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Sind Sie glücklich verheiratet, können Sie diesen Teil überblättern, da Sie sich hier um nichts kümmern müssen:

Beide Ehepartner haben automatisch das Sorgerecht und

der Ehemann ist der rechtliche Vater des Kindes.

Unverheirateten Paare, die kein Kind haben und auch keins erwarten, können ebenfalls weiterblättern. Leben Sie als unverheiratetes Paar zusammen und erwarten ein Kind oder haben schon eins, sollten Sie sich mit den Themen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht unbedingt vertraut machen.

Die Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden

Sind Sie mit Ihrem Partner bei der Geburt des Babys verheiratet, müssen Sie sich nicht um eine Vaterschaftsanerkennung kümmern, da der Ehemann in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei der Geburt automatisch der rechtliche Vater wird.

Unverheiratete können bereits während der Schwangerschaft die Vaterschaft anerkennen und öffentlich beurkunden lassen.

Voraussetzung für die Vaterschaftsanerkennung ist immer die Zustimmung der Mutter. Sind oder werden Sie Eltern und sind jünger als 18 Jahre, müssen auch Ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter dem Antrag auf Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Das sind in aller Regel Ihre Eltern.

Stimmt die Mutter des Babys der Vaterschaftsanerkennung nicht zu, kann der Vater die Vaterschaftsanerkennung auch gerichtlich mittels Antrag beim Familiengericht feststellen lassen.

Auch bei komplizierten Beziehungsverhältnissen müssen Sie nicht verzagen. Ist die Frau nicht vom Ehemann schwanger und die Scheidung erfolgt erst nach der Geburt des Babys, wird der Noch-Ehemann der rechtliche Vater. Erkennt der leibliche Vater die Vaterschaft an und stimmen die Mutter und der irgendwann geschiedene Ex-Mann dem zu, geht die Vaterschaft auf den leiblichen Vater über. In Deutschland haben Sie für den Antrag bis zu ein Jahr nach der Scheidung Zeit. In Österreich hat man damit bis zu zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände Zeit. In der Schweiz muss der Noch-Ehemann in diesem Fall die Vaterschaft anfechten und klagen. Zeit hat er dafür bis zu einem Jahr nach der Geburt beziehungsweise ab dem Zeitpunkt, an dem er es erfahren hat.

Gründe für eine Vaterschaftsanerkennung

Sollten Sie als unverheiratetes Paar ein Kind bekommen und nichts unternehmen, wird das Jugendamt sich bei Ihnen melden. Es bietet Ihnen dann eine Beratung an und unterstützt Sie auf Wunsch bei der Vaterschaftsanerkennung. Das Jugendamt ist hier deshalb hinterher, da die Vaterschaftsanerkennung wichtig ist für die Klärung des Verwandtschaftsverhältnisses und damit für

den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Vater

das Erbrecht

die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

den Betreuungsunterhalt der Mutter in den ersten drei Lebensjahren

das Umgangsrecht

das Namensrecht

Sie sehen, an der Vaterschaftsanerkennung hängt ein ganzer Rattenschwanz an formalen und finanziellen Dingen. Daneben ist es für Ihr Kind natürlich auch bedeutend, seinen Vater zu kennen.

Die zuständigen Behörden

Den Antrag auf Vaterschaftsanerkennung können Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes stellen. Sollten Sie das versäumt haben, ist das jedoch kein Beinbruch, da Sie den Antrag jederzeit, also auch nach der Geburt stellen können. Stellen Sie den Antrag bereits vor der Geburt, wird der Vater auch gleich in die Geburtsurkunde eingetragen. Stellen Sie den Antrag nach der Geburt, muss anschließend eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Die Vaterschaftsanerkennung können Sie beim örtlichen Standesamt oder Jugendamt beantragen und beurkunden lassen. Oder auch beim Notar, hier ist es aber kostenpflichtig. In einigen Bundesländern können Sie den Antrag auch beim Amtsgericht stellen.

Für die Beantragung der Vaterschaftsanerkennung benötigen Sie die folgenden Unterlagen, falls Sie gemeinsam zum Amt gehen:

jeweils Ihren Personalausweis oder Reisepass und manchmal auch die eigene Geburtsurkunde

bei Antrag vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums, zum Beispiel mittels Mutterpass (in Österreich mittels Mutter-Kind-Pass)

bei Antrag nach der Geburt: Geburtsurkunde

Kontaktieren Sie einfach vorher Ihre zuständige Stelle und besprechen den Ablauf. Dabei erfahren Sie, ob Sie für Ihren individuellen Fall auch noch weitere Dokumente benötigen und wann Sie diese abgeben sollen. Dann kann nichts schiefgehen.

In Österreich und in der Schweiz sind die Voraussetzungen und der Ablauf für eine Vaterschaftsanerkennung wie in Deutschland.

In Österreich sind die zuständigen Stellen das Standesamt, die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise der Magistrat als Kinder- und Jugendhilfeträger, die Bezirksgerichte und Notare.

In der Schweiz können Sie den Antrag beim Zivilstandsamt am Geburtsort oder Wohnsitz des Kindes stellen. Sie benötigen für die Beantragung einen Identitätsausweis sowie eine Wohnsitzbescheinigung.

Das Sorgerecht

Natürlich sorgen Sie als Eltern für Ihr Kind. Der Gesetzgeber will aber auf Nummer sicher gehen und verpflichtet die Eltern für ihr minderjähriges Kind zu sorgen.

Wenn Sie vor oder nach der Geburt heiraten, üben Sie das Sorgerecht als Eltern gemeinsam aus.

Falls Sie künftig auch zu dritt unverheiratet zusammenleben, können Sie mittels einer Sorgeerklärung das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam wahrnehmen. Andernfalls hat die Mutter, aber nicht der Vater das Sorgerecht.

Durch das Sorgerecht sollen minderjährige Kinder geschützt und ihnen eine Chance für eine gute Entwicklung gegeben werden. Das ist leider nicht immer selbstverständlich.

Das Sorgerecht gilt für

das Kind selbst, indem Sie auf das Wohl Ihres Kindes achten, zum Beispiel regelmäßig alle Untersuchungen beim Kinderarzt machen lassen, es fördern, über die Kita oder Schule entscheiden und liebevoll mit ihm umgehen.

das Vermögen Ihres Kindes. Hat Ihr Kind Vermögen, dürfen sie das nicht verprassen.

die rechtliche Vertretung Ihres Kindes. Behauptet ein Nachbar, Ihr Kind hätte seine Fensterscheibe mit dem Fußball beschädigt, obwohl Ihr Kind steif und fest behauptet unschuldig zu sein, müssen Sie sich mit den Streitigkeiten rumschlagen, Ihr Kind kann so lange weiter Fußball oder vielleicht doch besser Fangen spielen.

Die Sorgeerklärung können Sie in Deutschland beim Jugendamt oder Notar öffentlich beurkunden lassen. In Österreich beantragen Sie die gemeinsame Obsorge beim Standesamt. In der Schweiz wenden Sie sich als unverheiratete Eltern an das Zivilstandsamt.

Eine Sorgeerklärung abgeben

Sie möchten eine Sorgeerklärung abgeben, damit neben der Mutter auch der nichteheliche Vater das Sorgerecht ausüben kann? Dann kontaktieren Sie im ersten Schritt Ihr örtliches Jugendamt. Voraussetzung für Ihren Antrag ist eine rechtswirksam anerkannte Vaterschaft. Die Sorgeerklärung müssen Sie persönlich abgeben. Die Mitarbeiterin des Amtes prüft daraufhin Ihre Unterlagen und beurkundet sie. Sie müssen dazu Folgendes mitbringen:

einen Ausweis zur Identifizierung

die Geburtsurkunde oder der Mutterpass, falls der Antrag vor der Geburt gestellt wird

Kontaktieren Sie vor der Antragstellung einfach Ihr zuständiges Amt und fragen, welche Unterlagen benötigt werden. So gehen Sie sicher, alle erforderlichen Unterlagen dabeizuhaben und nicht noch mal antanzen zu müssen.

Sorgerecht bei Trennung oder Tod

Was passiert mit dem Sorgerecht, wenn Sie sich trennen? Trennen sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, hat das keine Auswirkungen auf das Sorgerecht. Beide sind weiterhin sorgeberechtigt. Viele Paare belassen es auch dabei, da es für das Kind meist das Beste ist.

Kommt es bei der Trennung und Scheidung jedoch zum Rosenkrieg und einer der beiden Partner will das Sorgerecht für sich allein haben, muss er das bei Gericht beantragen. Sie können dabei auch nur Teile des Sorgerechts wie etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht einfordern.

Hat Ihr Kind bereits das 14. Lebensjahr vollendet, kann es dem Antrag widersprechen, genauso wie Ihr ehemalige Partner. Das Gericht orientiert sich dann bei seiner Entscheidung stets am Kindeswohl und hört auch immer das Kind an.

Verstirbt der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hatte, überträgt das Gericht das Sorgerecht auf den überlebenden Partner, sofern es nicht dem Kindeswohl widerspricht. Widerspricht es dem Kindeswohl, erhält das Kind einen Vormund.

Das Umgangsrecht

Durch das Umgangsrecht soll Ihr Kind Kontakt zu bestimmten Personen erhalten. Das sind zuallererst einmal Sie als Eltern. Unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind oder ein Sorgerecht besteht, haben beide Elternteile das Recht auf den Umgang mit ihrem Kind. Mehr noch, sie sind sogar dazu verpflichtet. Neben den rechtlichen Eltern haben folgende Personen ein Recht auf Umgang mit dem Kind:

Oma und Opa

Schwestern und Brüder

enge Bezugspersonen, die Verantwortung für das Kind tragen

der leibliche, nicht rechtliche Vater

In der Schweiz wird zwischen der Obhut und dem persönlichen Verkehr unterschieden. Lebt das Kind zum Beispiel bei der Mama, hat sie die Obhut und der Vater ein Recht auf persönlichen Verkehr. Unter persönlichem Verkehr versteht man die Zeit, die das Kind mit dem Vater verbringt. In Österreich ist das Kontakt- beziehungsweise Besuchsrecht ähnlich wie in der Schweiz und Deutschland geregelt.

Über die genaue Ausgestaltung des Umgangs macht das Gesetz keine Vorgaben. Sie als Umgangsberechtigte organisieren das so, wie es für Sie am besten passt. Können Sie sich mit Ihrem Partner jedoch nicht einigen, da jeder samstags das Kind haben will, unterstützt das Amt bei der Lösungsfindung. Hilft auch das nichts, geht es im schlimmsten Fall vor Gericht. Hier wird nochmals versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hilft alles nichts, muss der Richter das Kasperletheater beenden und bestimmen, wer an welchen Samstagen das Kind bekommt.

Das Gericht kann das Umgangsrecht einschränken, falls es dem Wohle des Kindes dient. Meist geht ein Elternteil vor Gericht, wenn das Kind unter dem Kontakt mit dem anderen Elternteil leidet. Spricht sich das Kind gegen den Umgang mit einem Elternteil aus, wird das Gericht nicht gleich das Umgangsrecht einschränken. Hier wird das Wohl des Kindes, dessen Alter und das Interesse des berechtigten Elternteils abgewogen. Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind, desto mehr Gewicht hat seine Meinung.

Die Vorteile einer Heirat

Falls Sie und Ihr Partner hin- und hergerissen sind, ob Sie heiraten sollen oder nicht, hier für Sie ein paar schlagende Argumente für die Ehe. Doch zuerst zu den Nachteilen. Damit die Hochzeitsbranche das Buch nicht als geschäftsschädigend empfindet, belasse ich es bei einem von Dr. Eckart von Hirschhausen erzählten Witz über die Ehe: »Leben Verheiratete länger, oder kommt es denen nur so vor?«

Bevor es gleich zu den Vorteilen geht, für Sie zuerst noch die wichtigsten Rahmenbedingungen und mögliche Güterstände, damit Sie Ihren Gestaltungsspielraum kennen.

Rahmenbedingungen der Ehe

Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, kann jedoch durch eine Scheidung auch vorher beendet werden. Sie sind als Ehepartner in der Ehe verpflichtet, mittels Arbeit oder mit Ihrem Vermögen für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Zum Unterhalt zählt alles, für das Sie üblicherweise Ihr Geld ausgeben, also für Lebensmittel, Miete, Bankdarlehen, Bekleidung, Reisen und Ausflüge oder diverse Anschaffungen. Falls gewollt, kann sich ein Ehepartner auch komplett um den Haushalt und die Betreuung des Kindes kümmern. Eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit gibt es nicht. Der andere Ehepartner, der das Geld ins Haus bringt, muss in einem solchen Fall den haushaltsführenden Ehepartner mit Wirtschaftsgeld versorgen. Sonst darf er oder sie sich nicht wundern, wenn der Kühlschrank auch mal leer ist. Über das Wirtschaftsgeld hinaus muss der Ehepartner auch einen angemessenen Geldbetrag für seine eigene Lebensführung vom anderen Ehepartner erhalten.

Getrennt oder gemeinsam: die Güterstände

Wenn Sie heiraten, treffen Sie auch eine Entscheidung darüber, wie das Vermögen, das jeder Partner in die Ehe einbringt, und das Vermögen, das während einer Ehe erwirtschaftet wird, rechtlich behandelt werden soll. Sie haben die Qual der Wahl zwischen vier möglichen Güterständen:

Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung

Gütergemeinschaft

Wahl-Zugewinngemeinschaft

Bei allen Güterständen geht es um die Frage, wem wann was gehört.

Die Zugewinngemeinschaft

Wenn Sie mehr oder weniger liebestrunken beim Standesamt geheiratet und sich daneben höchstens noch um die spätere Hochzeitsfeier gekümmert haben, landen Sie automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Deshalb ist es besonders wichtig, die Regeln hierfür gut zu kennen.

Bei der Zugewinngemeinschaft gilt das Prinzip der Gütertrennung während der Ehe und des Zugewinnausgleichs bei Scheidung oder Tod. Jeder Ehepartner behält sein in die Ehe eingebrachtes Vermögen und auch das in der Ehe erworbene Vermögen bis zum Ende der Ehe. Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod erfolgt der sogenannte Zugewinnausgleich.

Frau Müller und Herr Meier waren so nett und haben geheiratet, damit Sie die Auswirkungen der Zugewinngemeinschaft an ihrem Beispiel sehen können. Frau Müller hat sich vor der Eheschließung von ihren Ersparnissen eine Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro gekauft (Zeile 1 in Tabelle 2.1). Herr Müller verfügt auf seinem Bankkonto über ein Vermögen von 50.000 Euro (Zeile 2). Bei der Berechnung gibt es für das Vermögen, das beide in die Ehe eingebracht haben, einen Kaufkraftausgleich (Zeile 4). Hier wird das Anfangsvermögen inflationsbereinigt berechnet. Im Beispiel sind das der Einfachheit halber 10 Prozent. Eine Woche nach der Hochzeit gewinnen die beiden im Lotto 500.000 Euro und kaufen davon ein Haus (Zeile 5).