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Das betriebliche Rechnungswesen hat es in sich - und das gleich in zweierlei Hinsicht: das externe Rechnungswesen mit Buchführung und Bilanzierung und das interne Rechnungswesen mit der Kosten- und Leistungsrechnung. Dieses Buch führt Sie von der Pike auf in diese beiden Rechenwelten ein: Die Autoren erklären die Aufgaben und Spielregeln von Buchführung und Bilanzierung, von den Kontenrahmen über die Buchungs- und Gewinnermittlungsarten bis zur aktiven und passiven Bilanzierung und der Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanzanalyse. Tauchen Sie ein in die Kosten- und Leistungsrechnung und schon bald verlieren Begriffe wie Fixkostendeckungsrechnung und Kostenträgerzeitrechnung ihren Schrecken.
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Rechnungswesen für Dummies
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Die Webseite des Autors dieses Buches bietet regelmäßig Neuigkeiten zum Thema Kostenrechnung und Controlling. Wer nicht nur lesen möchte, kann sich die Themen auch im zugehörigen Podcast anhören.
Willkommen im externen Rechnungswesen. Erträge sind alle Wertzuwächse eines Abrechnungszeitraums, erbracht etwa mithilfe von produzierten Gütern und Dienstleistungen oder auch Wertsteigerungen. Aufwendungen sind alle in einer Periode, meist ein Geschäftsjahr, verbrauchten Güter und Dienstleistungen sowie Abnutzung von Anlagen und Wertminderungen. Natürlich alles immer in harten Euros oder Schweizer Franken bewertet, nicht in gefühlten Einheiten oder Muscheln.
Vorhang auf für die Kosten- und Leistungsrechnung. Leistungen beziehungsweise Erlöse sind die in Geld bewerteten, sachbezogenen Güter- und Leistungsentstehungen einer Abrechnungsperiode. Erlöse entstehen, wenn Produkte oder Dienstleistungen erstellt werden. Kosten sind der in Geld bewertete, sachbezogene Güter- und Leistungsverbrauch einer Abrechnungsperiode. Sie entstehen also, wenn Produkte oder Dienstleistungen verbraucht werden.
Die Finanzbuchhaltung, also das externe Rechnungswesen, ermittelt das Unternehmensergebnis, indem sie sämtliche Geschäftsfälle einer Periode erfasst, also auch alle Geschäftsfälle mit externen Partnern. Die Betriebsbuchhaltung – auch als internes Rechnungswesen bekannt – erfasst dagegen nur innerbetriebliche Vorgänge, die mit dem eigentlichen Leistungsprozess des Unternehmens zusammenhängen.
Die Eigenkapitalquote sagt Ihnen, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Dazu dividieren Sie einfach das Eigenkapital durch das Gesamtkapital:
Die Eigenkapitalquote sollte idealerweise über 50 Prozent liegen. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto geringer das Risiko, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird.
Der ROI (Return on Investment) zeigt, wie lohnenswert es ist, Geld in das Unternehmen zu investieren. Je höher der ROI, desto schneller findet ein Unternehmer im Bedarfsfall neue Kapitalgeber. Sie ermitteln ihn, indem Sie den Gewinn durch das Gesamtkapital dividieren:
Die Liquidität 1. Grades (Barliquidität) setzt die flüssigen Mittel des Unternehmens mit dem kurzfristigen Fremdkapital in Relation. Sie besagt, wie hoch der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals ist, der mit den flüssigen Mitteln des Unternehmens theoretisch sofort bezahlt werden könnte:
Rechnungswesen for Dummies
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
3., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2024
© 2024 Wiley-VCH GmbH, Boschstraße 12, 69469 Weinheim, Germany
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Alle Rechte vorbehalten inklusive des Rechtes auf Reproduktion im Ganzen oder in Teilen und in jeglicher Form.
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Wiley, die Bezeichnung »Für Dummies«, das Dummies-Mann-Logo und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.
Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.
Coverfoto: © Мария Гисина / stock.adobe.comAbdruck des IKR-Kontenplans im Anhang des Buches mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbands Deutsche Industrie e.V.Korrektur: Frauke Wilkens, München
Print ISBN: 978-3-527-72198-6ePub ISBN: 978-3-527-84775-4
Michael Griga, Diplom-Volkswirt, studierte Volkswirtschaftslehre in Tübingen. Er ist heute Bereichscontroller in einem Technologiekonzern, der im Fortune Global 500 unter den 100 gröten Unternehmen weltweit gelistet ist. Davor hat er unter anderem als Referent im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gearbeitet. Michael Griga ist daneben nicht nur Bestseller-Autor der »für Dummies«-Buchreihe, sondern auch frischgebackener Vater einer kleinen Tochter. Im Buch Familienfinanzen für Dummies kombiniert er sein Expertenwissen bezüglich Finanzen mit dem Wissen darüber, was junge Eltern bezüglich der Finanzen beschäftigt.
Raymund Krauleidis, Diplom-Kaufmann, studierte Betriebswirtschaftslehre in Tübingen. Heute arbeitet er als Data Scientist in einem Energieunternehmen.
Die Autoren haben sich während ihrer gemeinsamen Zeit bei einem Telekommunikationsunternehmen kennengelernt und dort Pläne für gemeinsame Projekte ausgeheckt. Nach ihrem erfolgreichen Erstlingswerk Controlling für Dummies folgten unter anderem Kosten- und Leistungsrechnung für Dummies, Buchführung und Bilanzierung für Dummies, Bilanzen erstellen und lesen für Dummies und Jahresabschluss für Dummies.
Cover
Titelblatt
Impressum
Über die Autoren
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Über dieses Buch
Konventionen in diesem Buch
Törichte Annahmen über den Leser
Was Sie nicht lesen müssen
Wie dieses Buch aufgebaut ist
Symbole, die in diesem Buch verwendet werden
Wie es weitergeht
Teil I: Willkommen im externen Rechnungswesen
Kapitel 1: Die wunderbare Welt des Rechnungswesens
Die Unterarten des Rechnungswesens
Warum es zwei Rechenwelten gibt
Von Aufwendungen, Erträgen, Kosten und Leistungen
Nicht aus-, sondern abgegrenzt
Kapitel 2: Von Erbsenzählern und Buchhaltern
Kapitel 3: Spielregeln der Buchführung
Gesetzliche Grundlagen der Buchführung
Ordnung muss sein: Die ordnungsmäßige Buchführung
Das Prinzip der doppelten Buchführung
Über Belege, Bücher und Buchungen
Auf und zu: Bestandskonten eröffnen und abschließen
Teil II: Jetzt wird gebucht
Kapitel 4: Alles über Kontenrahmen
Der Rahmen macht das Bild
Aufbau eines Kontenrahmens
Die wichtigsten Kontenrahmen
Kapitel 5: Buchungen im Anlagevermögen
Großeinkauf: Kauf von Anlagegütern
Selbst ist der Mann oder die Frau
Unterschiedliche Anlagegüter
Linear, sofort und degressiv: Abschreibungen
Schlussverkauf: Das Anlagevermögen muss raus
Kapitel 6: Jetzt wird geleast
Lease das
Kapitel 7: Buchungen im Umlaufvermögen
Ein Kommen und Gehen: Wareneinkäufe und -verkäufe verbuchen
Verbraucht: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Kapitel 8: Ganz persönlich: Die Privatkonten
Qual der Wahl: Die Rechtsform des Unternehmens
Kapitel 9: Personalbuchungen
Vielfältig: Entgeltarten
Brutto und Netto: Wie gewonnen so zerronnen
Verbuchen der Entgeltabrechnung
Sondervergütungen und vermögenswirksame Leistungen
Verbuchung von Vorschüssen
Verbuchung von Sachleistungen
Kapitel 10: Buchungen im Finanzbereich
Risiko: Verbuchung von Wertpapieren
Erträge aus Finanzanlagen
Sind Sie flüssig? Liquide Mittel
Anzahlungen
Steuern
Teil III: Der Jahresabschluss: Bilanzieren und bewerten
Kapitel 11: Alles meins: Das Inventar
Jahresabschluss und Inventur
Jetzt wird gezählt: Die Inventurverfahren
Aufgelistet: Das Inventar
Erfolgsermittlung per Eigenkapitalvergleich
Kapitel 12: Das Ende naht: Vorbereitende Buchungen zum Jahresabschluss
Mehr oder weniger: Bestandsveränderungen
Forderungen bewerten und abschreiben
Über Zeit und Geld: Zeitliche Abgrenzungen
Rückstellungen
Kapitel 13: Gewinnermittlungsarten
Gewinnermittlung per Bestandsvergleich
Gewinnermittlung per Überschussrechnung
Die Aufzeichnungspflichten
Wechsel der Gewinnermittlungsart
Kapitel 14: Rahmen und Bedingungen: Auf bau der Bilanz
Vielfältig: Bilanzarten
Sinn und Zweck der Bilanz
Die rechtlichen Grundlagen der Bilanz
Der Aufbau der Bilanz
Und nun: Vorhang auf für die Bilanz
Kapitel 15: MfG, HGB, EStG und IFRS: Unterschiedliche Bewertungsvorschriften
Maßgeblich: Handels- und Steuerbilanz
Internationale Rechnungslegungsvorschriften: IFRS und US-GAAP
Kapitel 16: Aktiv bilanzieren
Ende, Aus: Bestandskonten abschließen
Bilanzierung des Anlagevermögens
Bilanzierung des Umlaufvermögens
Kapitel 17: Passiv bilanzieren
Alles meins: Das Eigenkapital
Die hohe Kante: Rückstellungen
Haste mal 'nen Euro: Verbindlichkeiten
Kapitel 18: Er folg gehabt: Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Vorschriften für die Erfolgsrechnung
Qual der Wahl: Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren
Jetzt geht's los: Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren
Zum Vergleich: Das Gesamtkostenverfahren
Umstellung vom Gesamt- auf das Umsatzkostenverfahren
Kapitel 19: Last, but not least: Anhang und Lagebericht
Jetzt wird es interessant: Der Anhang
Der Lagebericht
Teil IV: Mit kritischem Blick: Die Bilanzanalyse
Kapitel 20: Ziele und Ar ten der Bilanzanalyse
Ziele der Bilanzanalyse
Disziplinen der Bilanzanalyse
Kapitel 21: Aufbereitung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Aufbereitung der GuV-Positionen
Axt anlegen: Die Erfolgsspaltung
Eine Struktur-GuV erstellen
Kapitel 22: Woher und wohin? Finanzierungs- und Investitionsanalyse
Wohin? Die Investitionsanalyse
Woher? Die Finanzierungsanalyse
Kapitel 23: Immer flüssig: Die Liquiditätsanalyse
Unterschiedliche Liquiditätsgrade
Die Cashflow-Analyse
Kapitalflussrechnung analysieren
Kapitel 24: Gut gelaufen oder Pech gehabt: Die Erfolgsanalyse
Ergebnisanalyse: Was hinter den Zahlen steckt
Die Ergebnisstruktur in Kennzahlen
Renditedruck: Die Rentabilitätsanalyse
Teil V: Die Basics der Kosten- und Leistungsrechnung
Kapitel 25: Eingeordnet – die Kosten- und Leistungsrechnung
Intern und extern
Die Kosten- und Leistungsrechnung
Kapitel 26: Acht Schlüsselbegriffe
Nur Bares ist Wahres: Ein- und Auszahlungen
Geldvermögen: Einnahmen und Ausgaben
Ertrag und Aufwand: Willkommen in der Buchhaltung
Jetzt geht die Party richtig los: Kosten und Leistungen
Kapitel 27: Charakterfrage – die unterschiedlichen Kostenbegriffe und Kostenrechnungssysteme
Die unterschiedlichen Kostenbegriffe
Überblick über die Systeme der Kosten- und Leistungsrechnung
Kapitel 28: Basis schaffen – Konten-, Kostenstellen- und Kostenträgerpläne erstellen
Der Kontenplan, Heimat der Kostenarten
Ortsbezeichnungen – der Kostenstellenplan
Kostenträger definieren
Teil VI: Im Ist ganz traditionell: Die Kosten- und Leistungsrechnung
Kapitel 29: Woher kommt's? Die Kosten- und Leistungsartenrechnung
Aufgaben und Grundsätze der Kosten- und Leistungsartenrechnung
Mammutaufgabe – Kosten richtig erfassen
Auch das noch: Leistungen erfassen
Kapitel 30: Verteilen – die Kostenstellenrechnung
Aufgaben der Kostenstellenrechnung
Ordnung muss sein – Kostenstellenpläne
BAB-Routenplaner – der Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens
Verwirrende Vielfalt – Verfahren zur Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen
Die Gemeinkostenzuschlagssätze ermitteln
Kapitel 31: Interne Hochspannung – die Verrechnungspreise
Die Aufgaben der Verrechnungspreise
Die verschiedenen Arten von Verrechnungspreisen
Kapitel 32: Knallhart kalkuliert – die Kostenträgerstückrechnung
Prinzipien der Kostenverteilung
Ganz einfach – die Divisionskalkulation
In Serie gehen mit der Zuschlagskalkulation
Bei Automatisierung gefragt – die Maschinensatzkalkulation
Die Kalkulation von Kuppelprodukten
Kapitel 33: Die Kostenträgerzeitrechnung oder Betriebsergebnisrechnung
Abgrenzung – der erste Schritt vom Unternehmens- zum Betriebsergebnis
Erfolgsrechnung mit dem Gesamtkostenverfahren
Erfolgsrechnung mit dem Umsatzkostenverfahren
Teil VII: Glaskugel: Plankosten- und Planleistungsrechnung
Kapitel 34: Warum überhaupt geplant wird
Ohne Ziel nix los
Unterschiedliche Planungshorizonte
Unterjährige Planung – die Isterwartung
Wie die Kosten- und Leistungsrechnung die Planung unterstützt
Kapitel 35: Starr oder flexibel? Die Plankostenrechnung
So funktioniert die starre Plankostenrechnung
Die flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis
Kapitel 36: Teilsicht – Direct Costing oder die Grenzplankostenrechnung
Garantiert proportional – die Grenzplankostenrechnung
Die Kostenplanung in der Grenzplankostenrechnung
Die Kostenträgerrechnung mit Teilkosten
Kosten- und Erlöskontrolle und Abweichungsanalyse
Break-even-Analysen, Preispolitik und Portfolioentscheidungen
Kapitel 37: Mehrstufig – die Fixkostendeckungsrechnung
Auf teilung der Fixkosten nach der Zurechenbarkeit
Erfolgsrechnung in der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung
Retrograd und progressiv kalkulieren
Kapitel 38: ABC ganz anders – die Prozesskostenrechnung
Der Zeitpuls fliegt, die Kostenrechnung rennt hinterher
Kurzer Prozess
Die Kostenprozessrechnung
Auswirkungen auf die Kostenträgerrechnung
Teil VIII: Der Top-Ten-Teil
Kapitel 39: Zehn praktische Internetsites
Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
ieconomics.de
Controller Verein
Gruenderlexikon
Wikipedia
Rechnungswesen-Portal
Handelsblatt
Dejure
Rechtsinformationssystem Österreich
Website der »Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft«
Kapitel 40: Zehn Begriffe, die Sie zumindest einmal gehört haben sollten
Sale-and-Lease-Back
Factoring
Segmentberichterstattung
Working Capital Management
Buchhalternase
Windowdressing
Fast Close
Leverage-Effekt
Business Case
Opportunitätskosten
Anhang: Der Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Eine kleine Geschichte des IKR
Anhang: Lösungen zu den Aufgaben
Stichwortverzeichnis
End User License Agreement
Kapitel 5
Tabelle 5.1: Anschaffungskosten mit Autoradio in Euro
Tabelle 5.2: Anschaffungskosten ermitteln
Tabelle 5.3: Die Rechnung des Bäckermeisters
Tabelle 5.4: Die Rechnung für die Tankfüllung
Tabelle 5.5: So sieht der Anlagespiegel aus.
Tabelle 5.6: Abschätzung der Flugstunden
Tabelle 5.7: Lineare Abschreibung Ihres Hubschraubers
Tabelle 5.8: Degressive Abschreibung Ihres Hubschraubers
Tabelle 5.9: Der Abschreibungsplan für den Lieferwagen
Tabelle 5.10: Verkauf von Anlagevermögen
Kapitel 6
Tabelle 6.1:Meins oder Deins
Kapitel 7
Tabelle 7.1: Umsatzsteuersätze
Tabelle 7.2:Wareneinkauf und Wareneinsatz
Kapitel 9
Tabelle 9.1: Die Abrechnung von Herrn Hurtig
Tabelle 9.2: Abrechnung inklusive Urlaubsgeld
Kapitel 11
Tabelle 11.1: Inventurstichtag 30.11
Tabelle 11.2: Inventurstichtag 31.01
Tabelle 11.3: Inventar für den Zoo
Tabelle 11.4: Eigenkapital 31.12.
Kapitel 12
Tabelle 12.1: Warenbestand am 2.1. des Vorjahres
Tabelle 12.2: Warenbestand am 2.1. dieses Jahres
Kapitel 13
Tabelle 13.1: Betriebsvermögen zum 31.12. des Vorjahres
Tabelle 13.2: Betriebsvermögen zum 31.12. im Folgejahr
Tabelle 13.3: Veränderung Betriebsvermögen
Tabelle 13.4: Gewinn 2020
Kapitel 16
Tabelle 16.1: Lieferungen in der zeitlichen Reihenfolge
Tabelle 16.2: Lieferungen in der umgekehrten zeitlichen Reihenfolge
Tabelle 16.3: Ergebnis der unterschiedlichen Verfahren
Kapitel 18
Tabelle 18.1: Die Erfolgsrechnung von Strike nach dem Gesamtkostenverfahren
Tabelle 18.2: Die Erfolgsrechnung von Strike nach dem Umsatzkostenverfahren
Tabelle 18.3: Die Umsatzerlöse von Strike im Überblick
Tabelle 18.4: Die Herstellungskosten von Strike im Überblick
Tabelle 18.5: Die Erfolgsrechnung von Strike bis zum Punkt »Betriebsergebnis«
Tabelle 18.6: Endlich: Die fertige Erfolgsrechnung von Strike
Tabelle 18.7: Die Erfolgsrechnung von Strike nach dem Gesamtkostenverfahren
Kapitel 21
Tabelle 21.1: Neutrales Ergebnis
Tabelle 21.2: Mit der Axt an die GuV der Strike AG
Tabelle 21.3: Das Gerippe einer Struktur-GuV
Kapitel 23
Tabelle 23.1: Cashflow-Ermittlung
Tabelle 23.2: Der Cashflow bei der Kritzel AG
Tabelle 23.3:Summe der drei Cashflows
Tabelle 23.4:Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Berichtspe...
Tabelle 23.5:Cashflow betriebliche Tätigkeit nach der indirekten Methode (IAS 7...
Tabelle 23.6:Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit mit der direkten Methode
Tabelle 23.7:Cashflow Investitionstätigkeit (IAS 7)
Tabelle 23.8:Cashflow Finanzierungstätigkeit (IAS 7)
Kapitel 24
Tabelle 24.1: Die GuV der Eisenbahngesellschaft
Tabelle 24.2: Die sonstigen betrieblichen Erträge der Eisenbahn im Detail
Tabelle 24.3: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Eisenbahn
Tabelle 24.4: Die Struktur-GuV ist fertig
Tabelle 24.5: Bereinigen hilft oft, den Durchblick zu behalten
Kapitel 25
Tabelle 25.1: Aufgaben und Interessengruppe des internen und des externen Rechnu...
Kapitel 27
Tabelle 27.1: Proportionaler Kostenverlauf
Tabelle 27.2: Degressiver Kostenverlauf
Tabelle 27.3: Progressiver Kostenverlauf
Tabelle 27.4: Mathematische Methode
Kapitel 28
Tabelle 28.1: Kostenträgerplan
Kapitel 29
Tabelle 29.1: Materialzugänge und -abgänge bei Strike
Tabelle 29.2: Gleitende Durchschnittspreise bei Strike
Tabelle 29.3: Nachträglicher Durchschnittspreis bei Strike
Tabelle 29.4: Zugänge nach »last in – first out«
Tabelle 29.5: Zugänge nach »highest in – first out«
Tabelle 29.6: Vergleich der Verfahren
Tabelle 29.7: Lineare Abschreibung
Tabelle 29.8: Degressive Abschreibung
Tabelle 29.9: Leistungsabhängige Abschreibung
Kapitel 30
Tabelle 30.1: Der Betriebsabrechnungsbogen, kurz BAB
Tabelle 30.2: BAB mit Primärkosten in Tausend Euro
Tabelle 30.3: Abbildung der Leistungsverflechtung
Tabelle 30.4: BAB mit dem Anbauverfahren
Tabelle 30.5: BAB mit dem Stufenleiterverfahren
Tabelle 30.6: Abbildung der Leistungsverflechtung
Tabelle 30.7: BAB mit dem Gleichungsverfahren
Tabelle 30.8: Iteratives Verfahren
Tabelle 30.9: Abbildung der Soll- und Istleistungsverflechtung
Tabelle 30.10: Deckungsumlage bei der Arbeit
Tabelle 30.11: Kostenstellenergebnis für V 1
Tabelle 30.12: Kostenstellenergebnis für V 2
Kapitel 33
Tabelle 33.1: Aufwendungen und Erträge von Rudi Rübe im Monat August
Tabelle 33.2: Werte aus dem externen Rechnungswesen
Tabelle 33.3: Betriebsfremder Erfolg
Tabelle 33.4: Außerordentlicher Erfolg
Tabelle 33.5: Kostenrechnerische Korrekturen
Tabelle 33.6: Gesamtkostenverfahren
Tabelle 33.7: Beispiel Gesamtkostenverfahren
Tabelle 33.8: Umsatzkostenverfahren
Tabelle 33.9: Umsatzkostenverfahren
Kapitel 35
Tabelle 35.1: Den Istpreis ermitteln
Kapitel 36
Tabelle 36.1: Ermittlung der variablen Stückkosten
Tabelle 36.2: Ermittlung des Stückdeckungsbeitrags
Tabelle 36.3: Ermittlung des Betriebsergebnisses ohne Bestandsveränderungen
Tabelle 36.4: Gesamtkostenverfahren in der Grenzplankostenrechnung
Tabelle 36.5: Gesamtkostenverfahren bei der Willi Sahnig AG
Tabelle 36.6: Umsatzkostenverfahren in der Grenzplankostenrechnung
Tabelle 36.7: Umsatzkostenverfahren bei der Willi Sahnig AG
Tabelle 36.8: Portfoliorangfolge ermitteln
Tabelle 36.9: Optimaler Deckungsbeitrag
Tabelle 36.10: Kein optimaler Deckungsbeitrag
Tabelle 36.11: Unterschiedliche Deckungsbeiträge
Kapitel 37
Tabelle 37.1: Ermittlung Betriebsergebnis mit mehrstufiger Deckungsbeitragsrechn...
Tabelle 37.2: Retrograde Ermittlung des Stückerfolgs
Tabelle 37.3: Sahnetorten-Stückerfolg
Tabelle 37.4: Progressive Ermittlung der Stückselbstkosten
Tabelle 37.5: Sahnetorten-Selbstkosten
Kapitel 38
Tabelle 38.1: Kostentreiber
Tabelle 38.2: Prozesskostensätze
Tabelle 38.3: Kostenträgerrechnung
Kapitel 1
Abbildung 1.1: Aufwendungen und Kosten
Abbildung 1.2: Erträge und Leistungen
Abbildung 1.3: Die beiden Rechnungskreise
Abbildung 1.4: Von der Finanzbuchhaltung zur Kostenrechnung
Kapitel 3
Abbildung 3.1: Die T-Form
Abbildung 3.2: T-Konten des Buchungssatzes
Abbildung 3.3: Der Aufbau einer Bilanz
Abbildung 3.4: Aktive und passive Bestandskonten
Abbildung 3.5: Erfolgskonten
Abbildung 3.6: Belegarten
Abbildung 3.7: Eröffnungsbilanz
Abbildung 3.8: Eröffnungsbilanzkonto
Abbildung 3.9: Schlussbilanzkonto
Abbildung 3.10: Schlussbilanz
Kapitel 4
Abbildung 4.1: Kontenklassen im IKR
Abbildung 4.2: Schema: Aufbau eines Kontenrahmens
Kapitel 5
Abbildung 5.1: Ermittlung der Anschaffungskosten
Abbildung 5.2: Ermittlung der Herstellungskosten
Abbildung 5.3: Aktivierungsvoraussetzungen für selbst erstellte immaterielle Wer...
Abbildung 5.4: Abnutzbare und nicht abnutzbare Güter
Abbildung 5.5: Auszug aus der amtlichen AfA-Tabelle (Deutschland)
Kapitel 7
Abbildung 7.1: Der Schuhkauf und die Umsatzsteuer
Abbildung 7.2: Konto »Warenbestand«
Abbildung 7.3: Erfolgskonten
Kapitel 8
Abbildung 8.1: Privatkonten und Eigenkapitalkonto
Kapitel 9
Abbildung 9.1: Entgeltarten
Kapitel 10
Abbildung 10.1: Verbuchung von lang- und kurzfristigen Finanzanlagen
Abbildung 10.2: Unterteilung von Steuern
Abbildung 10.3: Unterteilung der abzugsfähigen Betriebssteuern
Kapitel 12
Abbildung 12.1: Bestandsminderung
Abbildung 12.2: Kontenabschluss bei Bestandsminderung
Abbildung 12.3: Bestandserhöhung
Abbildung 12.4: Kontenabschluss bei Bestandserhöhung
Abbildung 12.5: Zeit und Geld: die vier möglichen Fälle
Kapitel 14
Abbildung 14.1: Rückstellungen nach § 249 HGB
Abbildung 14.2: Die fertige Bilanz
Kapitel 15
Abbildung 15.1: Zusammenhänge zwischen den Abschlüssen
Kapitel 16
Abbildung 16.1: Niederstwertprinzip
Kapitel 17
Abbildung 17.1: Abschluss des Privat- und Eigenkapitalkontos
Abbildung 17.2: Buchungen bei Herrn Rot
Abbildung 17.3: Buchungen bei Herrn Weiß
Kapitel 18
Abbildung 18.1: Bestandteile der Herstellungskosten
Kapitel 20
Abbildung 20.1: Arten der Bilanzanalyse
Abbildung 20.2: Disziplinen der Bilanzanalyse
Kapitel 21
Abbildung 21.1: Aufteilung des Ergebnisses
Abbildung 21.2: Ordentliches Finanzergebnis
Kapitel 22
Abbildung 22.1: Kapitalherkunft und -verwendung
Kapitel 24
Abbildung 24.1: Umsatzentwicklung der Geschäftsfelder
Abbildung 24.2: Entwicklung EBIT
Kapitel 26
Abbildung 26.1: Einzahlungen und Einnahmen
Abbildung 26.2: Verschiedene Aufwandsarten
Kapitel 27
Abbildung 27.1: Unterschiedliche Kostenverläufe
Kapitel 29
Abbildung 29.1: Unterschiedliche Abschreibungsbeträge
Kapitel 30
Abbildung 30.1: Kostenstellenplan der Willi Sahnig AG
Abbildung 30.2: Auszug aus einem Organigramm und Einfügung einer neuen Kostenste...
Kapitel 31
Abbildung 31.1: Arten von Verrechnungspreisen
Abbildung 31.2: Geteilte Verrechnungspreise
Kapitel 33
Abbildung 33.1: Fertige Abgrenzung
Kapitel 34
Abbildung 34.1: Die drei Planungshorizonte
Abbildung 34.2: Die Isterwartung: dreimal geplant
Kapitel 35
Abbildung 35.1: Kostenabweichung
Abbildung 35.2: Sollkosten und verrechnete Plankosten
Abbildung 35.3: Verbrauchs- und Beschäftigungsabweichung
Abbildung 35.4: Teilkostenfunktionen
Kapitel 36
Abbildung 38.1: Bildung von Hauptprozessen
Abbildung 38.2: Schema der Prozesskostenrechnung
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Impressum
Über die Autoren
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Fangen Sie an zu lesen
Anhang: Der Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Anhang: Lösungen zu den Aufgaben
Stichwortverzeichnis
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Viele Menschen halten das Rechnungswesen für neumodisches Teufelszeug. Doch das ist weit gefehlt. Zum einen fand man Soll und Haben bereits auf Papyrusrollen der alten Ägypter, die aus dem Jahr 3.000 v. Chr. datiert sind, zum anderen waren es insbesondere Kirchen und Klöster, die ab dem 7. Jahrhundert die Ursprünge des heutigen Rechnungswesens begründeten.
Seither hat sich auf diesem Gebiet natürlich einiges getan. Beispielsweise werden Geschäftsvorfälle heute in Geldeinheiten erfasst und nicht wie bei den alten Ägyptern in Gemüse oder Fächer. Auch ist die Darstellung der Zahlen in römischen Ziffern nicht mehr ganz so hip wie vor 1.400 Jahren. Wäre bei der Bilanzsumme von Apple (über 350 Milliarden US-Dollar) auch eine ganz schöne Papierverschwendung.
Aber nun genug der Vergangenheit. Ab geht's in die Gegenwart. Und da Sie dieses Buch just in diesem Moment in Ihren Händen halten, gehen wir davon aus, dass Sie schon riesig gespannt sind, was Sie auf den kommenden Seiten erwartet. Eines sei schon einmal verraten: Sie werden sehen, dass das Thema Rechnungswesen gar nicht so schlimm ist wie sein Ruf. Zudem verwenden wir auch bestimmt keine Hieroglyphen. Versprochen!
In diesem Buch finden Sie alle Grundlagen zum internen und externen Rechnungswesen. Langatmige Theorieabhandlungen und unappetitliche Formeln gibt es nicht. Denn was Sie gerade in den Händen halten ist ein praxisorientierter und gut verständlicher Überblick über die wunderbare Welt des Rechnungswesens, gespickt mit Tipps und ein paar Anekdoten.
Erfahren Sie unter anderem,
wie sich das Betriebsergebnis vom Unternehmensergebnis unterscheidet.
was es mit der doppelten Buchführung auf sich hat.
wie Sie eine Bilanz und eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung analysieren.
wie eine traditionelle Vollkostenrechnung und die Teilkostenrechnung funktionieren.
Keine Sorge: In diesem Buch verlangt niemand von Ihnen, dass Sie irgendetwas eingeben, mitschreiben oder ausschneiden sollen. Somit gibt es hier nichts weiter zu beachten. Und falls Sie jetzt aus uns unerfindlichen Gründen doch an diesem Buch herumschnippeln sollten, denken Sie vorher bitte an die Kosten …
Wir gehen davon aus, dass Sie keine Vorkenntnisse besitzen, wenn Sie dieses Buch lesen. Ein gewisses Grundinteresse für das Thema Rechnungswesen unterstellen wir Ihnen aber, da Sie sich ansonsten beim Buchhändler Ihres Vertrauens sicherlich für einen Krimi oder für einen netten Roman entschieden hätten. Dieses Grundinteresse, sei es freiwillig oder gezwungenermaßen vorhanden, ist die Mindestanforderung, die wir an Sie haben.
Zudem gehen wir davon aus, dass noch mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Sie müssen sich von Berufs wegen mit dem Rechnungswesen beschäftigen.
Sie wollen endlich einmal wissen, wie man einen Jahresabschluss und/oder eine Kosten- und Leistungsrechnung erstellt.
Sie müssen sich in der Ausbildung oder im Studium mit der Materie herumschlagen.
Sie sind ein vielseitig interessierter Mensch, aber die besagten Themen gehörten zu den wenigen Dingen, bei denen Sie bisher nur Bahnhof verstanden haben.
Sie dürfen das, was auf Sie zutrifft, übrigens auch gerne ankreuzen – es ist ja schließlich Ihr Buch.
Ab und zu werden Sie beim Lesen auf einen Kasten im Text stoßen. Diese Kästen enthalten entweder theoretische Hintergrundinformationen oder banale Anekdoten aus dem Rechnungswesen. Beide haben eines gemeinsam: Sie müssen sie nicht unbedingt lesen, um das Thema zu verstehen. Wenn es also mal schnell gehen muss, können Sie die Kästen ohne schlechtes Gewissen überspringen. Wir sagen es auch niemandem weiter, versprochen!
Das Buch ist in acht Teile gegliedert, die originellerweise fortlaufend nummeriert sind. In den acht Teilen finden Sie folgende Inhalte:
Hier bekommen Sie zunächst einen ersten Grobüberblick über die Aufgaben, die im externen Rechnungswesen anfallen. Außerdem machen wir Sie mit verschiedenen Rechenwelten bekannt und weihen Sie in die Geheimnisse der doppelten Buchführung ein.
Nachdem wir Sie hier zunächst mit den unterschiedlichen Kontenrahmen vertraut machen, wird endlich gebucht. Sie buchen munter im Anlage- und Umlaufvermögen herum, leasen nebenher und beglücken schließlich sowohl die Anteilseigner als auch Ihre Kollegen mit Privat- und Personalbuchungen. Das große Finale dieses Teils bilden dann die Buchungen im Finanzbereich. Sie werden sehen: Alles halb so schlimm! Buchen kann sogar Spaß machen.
Kinder, wie die Zeit vergeht. Schon wieder ist ein Jahr vorbei und das heißt für den Buchhalter: Jahresabschluss. Bei der Inventur werden wir mit Ihnen gemeinsam zählen, schätzen und wiegen. Und wie alles im Leben will auch ein Jahresabschluss gut vorbereitet sein. Was Sie dabei alles beachten müssen, erfahren Sie ebenfalls in diesem Teil. Neben der Gewinn-und-Verlust-Rechnung stellen wir Ihnen dann noch die Königsdisziplin der Buchhaltung vor: die Bilanz. Und zwar mit allem Drum und Dran.
Neben einem bunten Strauß hübscher Analysemöglichkeiten einer Bilanz zeigen wir Ihnen hier, wie Sie sich eine Struktur-GuV basteln können. Werkzeug benötigen Sie dazu übrigens keins (außer Ihrem Kopf). Dann wird kräftig analysiert: die Finanzierungs- und Investitionsanalyse, die Liquiditätsanalyse und die Erfolgsanalyse warten schon auf Sie.
Hier bekommen Sie zunächst einen ersten Einblick in die Welt der Kosten- und Leistungsrechnung. Außerdem lernen Sie alle wichtigen Begriffe rund um die Kosten- und Leistungsrechnung kennen und erfahren, wie Kostenpläne und Kostenrahmen entstehen.
Jetzt geht es zur Sache. Im Kapitel zur Kostenartenrechnung erfahren Sie, wie die Kostenarten erfasst und kalkulatorische Kosten ermittelt werden. Danach geht es in der Kostenstellenrechnung mithilfe des Betriebsabrechnungsbogens, kurz BAB, an die Verteilung der Kosten und an die Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen. Abschließend geht es an die Kostenträgerrechnung, danach folgt die Zeitrechnung, also die Erfolgsrechnung.
Werfen Sie einen Blick in die Zukunft. Plankostenrechnungen auf der Grundlage von Vollkosten und auf Basis von Teilkosten buhlen um Ihre Gunst. Die relative Einzelkostenrechnung ist das konsequenteste System, aber zugleich wohl auch das komplexeste. Danach geht es zum ABC, zur Prozesskostenrechnung.
Für den versierten … für Dummies-Leser ist dieser Teil nichts Neues. Hier lernen Sie zunächst einmal zehn Websites rund um das Thema Rechnungswesen kennen. Dann folgen zehn wichtige Begriffe, die Ihnen hier und da über den Weg laufen können.
In diesem Buch werden einige Symbole verwendet, um bestimmte Arten von Informationen zu kennzeichnen:
Dieses Symbol markiert einen praktischen Tipp, der Ihnen einiges erleichtern kann.
Hier handelt es sich um zusätzliche Erklärungen und Hinweise, die etwaige Unklarheiten beseitigen können.
Hinter diesem Symbol versteckt sich die Erklärung oder die Definition von neu eingeführten Fachbegriffen.
Dreimal dürfen Sie raten, was Sie bei diesem Symbol erwartet – richtig, ein Beispiel zum jeweiligen Thema.
Hier gibt es noch theoretisches Hintergrundwissen. Wenn Sie etwas, das mit diesem Symbol versehen ist, nicht lesen, tut das dem Verständnis keinen Abbruch.
Das Buch ist so aufgebaut, dass Sie es nicht zwingend wie einen Roman von vorn nach hinten durchlesen müssen, um alles zu verstehen. Wollen Sie sich mal eben über Rückstellungen informieren, können Sie ohne Umwege das Kapitel 17 aufschlagen. Sie werden dort grundsätzlich alles verstehen, auch ohne die Kapitel 1 bis 16 gelesen zu haben. Wenn Sie das Buch aber dennoch von vorn bis hinten durchlesen möchten, sind wir Ihnen auch nicht böse. Wie und in welcher Reihenfolge Sie was, warum und weshalb lesen, können Sie somit frei entscheiden.
Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und Erfolg!
Teil I
IN DIESEM TEIL …
Lernen Sie den Unterschied zwischen externem und dem internem Rechnungswesen kennen.
Schauen Sie hinter die Kulissen des externen Rechnungswesens.
Erfahren Sie alles Wissenswerte über die Spielregeln der Buchführung.
Kapitel 1
IN DIESEM KAPITEL
Der Unterschied zwischen internem und externem RechnungswesenAlles über Erträge, Aufwendungen, Kosten und LeistungenWas Abgrenzung bedeutetZu Beginn möchten wir gerne ein Gerücht aus dem Weg räumen: Beim Rechnungswesen handelt es sich nicht um ein grausames Fabeltier, das vorwiegend in Schulen und Universitäten sein Unwesen treibt, um dort mit sinnloser Komplexität für Angst und Verwirrung zu sorgen. In Wahrheit ist das Rechnungswesen ein äußerst hilfsbereiter und schlauer Zeitgenosse, der Ihnen selbstlos dabei hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen und damit noch erfolgreicher zu sein. Trotz allem ist das Rechnungswesen aber lange nicht perfekt und hat – wie jeder von uns – seine Ecken und Kanten. Wie Sie mit diesen umgehen, warum manche vermeintlichen Macken bei genauerem Hinsehen gar keine sind, welche Rolle der Gesetzgeber für den Ruf des Rechnungswesens spielt und noch vieles, vieles mehr über diese faszinierende Kreatur erzählen wir Ihnen auf den folgenden Seiten. Und sollte es Sie wider Erwarten trotzdem einmal kurzzeitig verwirren – seien Sie bitte nachsichtig! Schließlich ist das Rechnungswesen irgendwie ja auch nur ein Mensch …
Das Rechnungswesen existiert natürlich nicht zum Spaß – oder um Menschen denselben zu verderben. Vielmehr dient es dazu, alles, was in einem Unternehmen passiert und sich in Geld oder Mengen ausdrücken lässt,
zu erfassen,
zu überwachen und
auszuwerten.
Das ermöglicht zum einen, Außenstehenden – wie beispielsweise den Aktionären – Rechenschaft darüber ablegen zu können, was mit ihrem Geld passiert ist, zum anderen macht es ein Unternehmen überhaupt erst steuerbar und überlebensfähig.
Sie kommen auf die glorreiche Idee, Bleistifte herzustellen und zu verkaufen und setzen pro Stift einen Verkaufspreis von 30 Cent an. Allerdings haben Sie es nicht so mit Zahlen und bemerken deshalb nicht, dass es Sie stattliche 50 Cent kostet, einen einzigen Stift zu produzieren. Zwar verkauft Ihr Unternehmen dann in ziemlich kurzer Zeit wahrscheinlich ziemlich viele Bleistifte, geht aber unter Garantie in einigen Monaten ebenfalls stiften.
Rechnungswesen ist aber leider nicht gleich Rechnungswesen. Wäre ja auch zu einfach! In erster Linie unterscheidet man zwischen
dem externen Rechnungswesen und
dem internen Rechnungswesen.
Zunächst konfrontieren wir Sie mit den knallharten Fakten zum externen Rechnungswesen – gerne auch als »Finanzbuchhaltung« oder »Geschäftsbuchhaltung« bezeichnet. Dieses wird von
Aufwendungen und
Erträgen
regiert.
Die Finanzbuchhaltung ist die Basis für die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Im internen Rechnungswesen, auch »Kostenrechnung« oder »Betriebsbuchhaltung« genannt, geben hingegen
Kosten und
Leistungen
den Ton an.
Das interne Rechnungswesen mündet in der Kostenarten-, der Kostenstellen- und der Kostenträgerrechnung.
Wie so oft im Leben liegt der Unterschied zwischen Kosten und Aufwendungen einerseits sowie Leistungen und Erträgen andererseits im Detail. Und dieses Detail nennt sich recht unspektakulär Betriebszweck. Der Betriebszweck ist einfach ausgedrückt das eigentliche Kerngeschäft Ihres Unternehmens und alles, was damit im Zusammenhang steht.
Betreiben Sie beispielsweise eine Zoohandlung, so ist dem Betriebszweck all das dienlich, was mit dem Verkauf von Kaninchen, Kanarienvögeln und Goldfischen zu tun hat. Sei es die Miete für Ihr Geschäft, das Futter für die Tiere, die Ladenausstattung und so weiter. Kaufen Sie nun jedoch im Namen der Zoohandlung am Finanzmarkt Obligationsscheine, hat das nichts mit dem eigentlichen Sinn und Zweck des Unternehmens zu tun. Es sei denn, Sie haben die Optionsscheine erworben, um damit die Goldfische zu füttern.
Streng genommen gehören auch noch die sogenannte Betriebsstatistik sowie die Planungsrechnung zum weitreichenden Themenfeld Rechnungswesen. Während in der Betriebsstatistik die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung sowie der Kostenrechnung verdichtet und detailliert analysiert werden, schaut man in der Planungsrechnung nach vorn und versucht, insbesondere auf Basis der Ergebnisse aus der Betriebsstatistik, die künftige Entwicklung des Unternehmens zu prognostizieren. Mehr zu diesen beiden spannenden Unterdisziplinen des Rechnungswesens finden Sie im Buch Controlling für Dummies.
Der Grund für die Existenz der beiden Rechenwelten liegt darin, dass jeweils unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Das interne Rechnungswesen, also die Kostenrechnung, dient rein innerbetrieblichen Zielen, während das externe Rechnungswesen, die Finanzbuchhaltung, hauptsächlich Außenstehende informieren und schützen soll.
Aber der Reihe nach:
Das interne Rechnungswesen erfüllt hauptsächlich folgende Zwecke:
Hilfe bei der Preisbestimmung: Zu welchem Preis bieten Sie ein Produkt am besten an?
Hilfe bei Entscheidungen: Wann immer mehrere Alternativen zur Auswahl stehen, die denselben Nutzen bringen, entscheiden Sie sich normalerweise für die Variante mit den geringsten Kosten.
Kontrollfunktion: Sie vergleichen die geplanten Kosten mit den tatsächlichen und freuen sich hoffentlich über geringe Abweichungen und eine gelungene Planung.
Die wichtigsten Aufgaben des externen Rechnungswesens sind hingegen:
Rechenschaftslegung gegenüber den Anteilseignern des Unternehmens: Wer Geld investiert, will auch wissen, was genau damit passiert.
Grundlage für die Besteuerung: Aus der Finanzbuchhaltung ergibt sich, was Ihr Unternehmen an den Fiskus abdrücken muss.
Gläubigerschutz: Wenn ein Unternehmen Geld braucht, ist ziemlich sicher, dass die Bank die Kreditwürdigkeit der Firma anhand von Finanzbuchhaltungskennzahlen beurteilen wird.
Während eine Finanzbuchhaltung gemäß dem Handelsgesetzbuch zwingend vorgeschrieben wird, ist die Kostenrechnung eine rein freiwillige Sache. Man kann sie haben—muss aber nicht.
Nachdem wir Sie eben schon grob mit den vier Begriffen bekannt gemacht haben, stellen wir sie Ihnen nun noch etwas näher vor.
Aufwendungen und Erträge gehören zum externen Rechnungswesen und münden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Die beiden Größen umfassen alles, was dem Unternehmen an Werten zu- und abfließt. Sie entscheiden also, wie der Gewinn in einem bestimmten Zeitraum ausfallen wird. Und das muss nicht unbedingt mit den Produkten und dem eigentlichen Zweck des Unternehmens zu tun haben. Aufwand ist beispielsweise auch die Spende an den lokalen Kinderchor, was in der Regel überhaupt nichts mit der eigentlichen Tätigkeit des Unternehmens zu tun haben dürfte.
Wichtig ist hierbei, dass die Aufwendungen und Erträge auch der Abrechnungs-periode zugeschrieben werden, in der sie verursacht wurden. Das nennt man auch Periodengerechtigkeit. Wenn die Kunden Ihrer Bäckerei Ende Dezember anschreiben lassen und Sie das Geld erst im Januar bekommen, werden die Erträge dennoch dem Vorjahr zugeschrieben, denn dort wurden sie ja verursacht. Wann letztendlich die Zahlung erfolgt, spielt bei Aufwendungen und Erträgen zunächst keine Rolle.
Kosten und Leistungen beziehen sich auf den eigentlichen Betriebszweck, das heißt auf die tollen Produkte des Unternehmens im betrachteten Zeitraum, zum Beispiel die Erdbeersahnetorte der Konditorei. Kosten und Leistungen sind somit durch den Betriebszweck verursachte Aufwendungen beziehungsweise Erträge.
Kosten sind nichts anderes als das, was an Geld anfällt, wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen erstellen. Leistungen sind das Gegenteil, nämlich das, was an Geld anfällt, wenn Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen. Um die Kosten und Leistungen zu bestimmen, braucht man zwei Angaben: die Menge und den dazugehörigen Preis. Die Menge kann bei Rohstoffen beispielsweise in verbrauchten Stückzahlen, Kilogramm oder Liter ausgedrückt werden. Bei Maschinenlaufzeiten rechnet man meist mit Stunden. Multipliziert man diese Mengen mit den dazugehörigen Preisen (oder Stundensätzen), erhält man die jeweiligen Kosten.
Zwischen Kosten und Aufwendungen einerseits sowie Leistungen und Erträgen andererseits bestehen also unmittelbare Verbindungen. Für Kosten und Aufwendungen etwa gilt:
Viele Aufwendungen sind zugleich auch Kosten. Und zwar die, die mit dem Betriebs-zweck zu tun haben. Diese Schnittmenge nennt man auch
Grundkosten
.
Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, wie eben die besagte Spende der Bäckerei an den Kinderchor oder deren Kauf von Optionsscheinen, nennt man
neutrale Aufwendungen
.
Neben Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, den sogenannten betriebsfremden Aufwendungen, fließen auch Aufwendungen aus anderen Abrechnungszeiträumen in das Töpfchen der neutralen Aufwendungen. Die nennt man periodenfremde Aufwendungen. Beispiele hierfür wären etwa Steuernachzahlungen für Vorjahre oder Mietvorauszahlungen für die nächsten fünf Jahre. Außerdem sind auch außerordentliche Aufwendungen sowie sonstige neu-trale Aufwendungen per Definition neutral.
Kosten, die keinen Aufwand darstellen, heißen hingegen
Zusatzkosten
. Das sind in der Regel kalkulatorische Größen wie zum Beispiel der kalkulatorische Unternehmerlohn.
Aufwendungen, die zwar Kosten sind, jedoch in beiden Rechenwelten mit unterschied-lichen Werten angesetzt werden, sind sogenannte
Anderskosten
. So können Abschrei-bungen in der Kostenrechnung mit anderen Beträgen angesetzt werden als mit den gesetzlich zulässigen Werten aus der Finanzbuchhaltung.
Um einer etwaigen Verwirrung aufgrund der vielen Begrifflichkeiten entgegenzuwirken, fasst Abbildung 1.1 das Ganze noch mal zusammen.
Abbildung 1.1: Aufwendungen und Kosten
Analog gilt die ganze Systematik auch für Leistungen und Erträge:
Viele Erträge sind zugleich auch Leistungen. Und zwar die, die mit dem Betriebszweck zu tun haben. Diese Schnittmenge nennt man auch
Grundleistungen
.
Erträge, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, wie die Gewinne, die die Bäckerei durch den Verkauf von Optionsscheinen erzielt, nennt man
neutrale Erträge
.
Neben den betriebsfremden Erträgen zählen auch Erträge aus anderen Abrechnungszeiträumen, die periodenfremden Erträge, zu den neutralen Erträgen. Ein Beispiel hierfür wären Steuerrückerstattungen aus Vorjahren. Außerdem sind auch sogenannte außerordentliche Erträge und sonstige neutrale Erträge per Definition neutral.
Leistungen, die keine Erträge sind, heißen – Sie ahnen es schon –
Zusatzleistungen
. Ein Beispiel hierfür wären die täglichen Gratisbrötchen für die Angestellten Ihrer Bäckerei.
Leistungen, die Erträge sind, jedoch in anderer Höhe, heißen
Andersleistungen
.
Abbildung 1.2 fasst das alles nochmals zusammen.
Abbildung 1.2: Erträge und Leistungen
Das interne und das externe Rechnungswesen bilden zusammen das betriebliche Rechnungswesen.
Die meisten der gängigen Kontenrahmen haben deshalb zwei getrennte Rechnungskreise – einen für das externe Rechnungswesen, die Finanzbuchhaltung, und einen für die Kostenrechnung, also das interne Rechnungswesen. Diese beiden Rechnungskreise können allerdings auf magische Weise miteinander verbunden werden. Das Zauberwort hierfür heißt Abgrenzung. Aber der Reihe nach …
Die Finanzbuchhaltung, oftmals auch kurz und liebevoll FiBu genannt, bildet innerhalb der beiden Rechenwelten den sogenannten Rechnungskreis I. Im Rechnungskreis I werden alle Geschäftsvorgänge mit den gesetzlich vorgeschriebenen Methoden der Buchführung dokumentiert und auf Bestands- oder Erfolgskonten verbucht. Abbildung 1.3 zeigt Ihnen, was das Zweikreissystem aufgebaut ist.
Abbildung 1.3: Die beiden Rechnungskreise
Bei den Bestandskonten werden Veränderungen des Vermögens- und des Kapitalbestands erfasst. Der Kauf eines neuen Lieferwagens für eine Bäckerei ist ein Beispiel dafür. Die Bestandskonten bilden die Basis für die Bilanz. Erfolgskonten hingegen werden bebucht, sobald das Eigenkapital verändert wird. Sprich, sobald ein Geschäftsvorfall direkt den Gewinn oder einen möglichen Verlust beeinflusst. Hier landen somit die Aufwendungen und die Erträge, aus denen später die Gewinn-und-Verlust-Rechnung gebastelt wird. Sind die Erträge in einer betrachteten Periode höher als die Aufwendungen, gibt es Gewinn, im umgekehrten Fall Verlust.
Am Ende wird hieraus die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellt. Das Resultat der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, also der Gewinn in guten sowie der Verlust in schlechten Zeiten, heißt auch Unternehmensergebnis.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Finanzbuchhaltung finden Sie in Deutschland im HGB und in Österreich im UGB (Unternehmensgesetzbuch). In der Schweiz wird das Ganze innerhalb des Obligationenrechts, kurz OR, geregelt.
Da sich Aufwendungen und Kosten sowie Erträge und Leistungen teilweise überschneiden, wie zum Beispiel bei den Grundkosten und den Grundleistungen, überschneiden sich logischerweise auch die beiden Rechnungskreise.
Das interne Rechnungswesen, also die Kostenrechnung, bildet den Rechnungskreis II. Wir entschuldigen uns für die nicht besonders kreative Namensgebung, können aber persönlich auch nichts dafür.
Pedanten bezeichnen die Kostenrechnung auch als Kosten- und Leistungsrechnung. Ist ja auch irgendwie sinnvoll. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung heißt ja auch nicht nur »Verlustrechnung«.
Da sich die Finanzbuchhaltung nun einmal an die gesetzlichen Bestimmungen halten muss, sind die Ergebnisse für innerbetriebliche Entscheidungen oftmals nicht aussagefähig genug. Deshalb werden die Ergebnisse im Rechnungskreis II entsprechend angepasst.
Neutrale Aufwendungen und Erträge aus dem Rechnungskreis I werden dabei herausgerechnet und im Gegenzug Zusatzkosten und Zusatzleistungen berücksichtigt. Anderskosten und Andersleistungen werden außerdem mit von der Finanzbuchhaltung abweichenden Beträgen angesetzt. Durch diese Korrekturen wird aus dem Ergebnis der Finanzbuchhaltung, also dem Rechnungskreis I, die Kostenrechnung hergeleitet. Das Ganze hat auch einen Namen: Abgrenzung. Abbildung 1.4 zeigt die Überleitung vom Rechnungskreis I zum Rechnungskreis II.
Abbildung 1.4: Von der Finanzbuchhaltung zur Kostenrechnung
Abzugrenzende Kosten, die nicht mit den tatsächlichen Geldströmen übereinstimmen, nennt man auch kalkulatorische Kosten.
Sie besitzen eine Maschinenbaufirma und verfügen über eine seit Jahren nicht mehr genutzte Lagerhalle, sodass Sie diese Halle verkaufen wollen. Laut Bilanz ist die Halle 750.000 Euro wert. Sie finden einen Interessenten, der Ihnen die Halle für exakt 750.000 Euro abkauft. Um was für Erträge handelt es sich?
Kapitel 2
IN DIESEM KAPITEL
Wozu es die Buchführung gibtDie Werkzeuge der BuchführungVorurteile und RealitätNachdem wir Sie mit den ersten Geheimnissen des Rechnungswesens vertraut gemacht haben, beginnt der Ausflug in die Tiefen der Finanzbuchhaltung mit einer geschichtlichen Frage: Was haben die Buchführung, eine Mailänder WG und die Renaissance miteinander zu tun? Nichts, denken Sie? Weit gefehlt.
Im Jahr 1494 verfasste der Mathematiker Luca Pacioli ein Buch mit dem Titel »Summa de arithmetica, geometria, proportioni et proportinalita«. Der Titel lässt erahnen, dass es sich hierbei nicht um einen spannenden Abenteuerroman handelt, sondern um ein nüchternes Sachbuch. In dieses Buch hat Pacioli das gesamte mathematische Wissen seiner Zeit gepackt. Zusätzlich hat er in diesem Buch so nebenbei auch noch eine Abhandlung über die doppelte Buchführung geschrieben.
Luca Pacioli hat die doppelte Buchführung damit zwar nicht erfunden. Er war aber der Erste, der sie schriftlich darstellte. Die zweite Besonderheit: Dieses Buch war nicht in Latein, sondern in Italienisch geschrieben, damit es auch von den Kaufleuten gelesen werden konnte. Schlappe 429 Jahre nach der Erstveröffentlichung übersetzte Dr. Balduin Penndorf den Buchhaltungsteil ins Deutsche.
Ach ja, und was hat die Buchhaltung nun mit einer Mailänder WG zu tun? Luca Pacioli war mit Leonardo da Vinci befreundet und lebte mit ihm in Mailand in einer WG. Luca machte Leonardo während dieser Zeit mit der Mathematik vertraut. Luca Pacioli begründete auch, warum er in seine Abhandlung einen Buchhaltungsteil eingebaut hatte: Wenn die Kaufleute alle Geschäftsfälle erfassen, haben sie jederzeit einen Überblick über ihre Schulden und Guthaben und damit ein sorgenfreieres Leben.
Die doppelte Buchführung gilt als eine Voraussetzung für die Entwicklung des Kapitalismus. Die dadurch ermöglichte Erfolgskontrolle ließ erst die Entwicklung und Führung großer Unternehmen zu.
Die Buchführung wird häufig als lästiges Übel betrachtet, die nur für den Fiskus gemacht werden müsse. Dem ist ganz und gar nicht so. Sie erfüllt für ein Unternehmen ein paar überlebenswichtige Aufgaben:
Informationsinstrument:
Die Buchführung dient der Unternehmensleitung als wichtiges Informationsinstrument. Nur mit ihrer Hilfe kann sie den Überblick über die wirtschaftliche Situation behalten.
Ermittlungsfunktion:
Mit den Daten aus der Buchführung werden die Steuerbemessungsgrundlage und die Gewinnausschüttungen ermittelt.
Planungsfunktion:
Mit den Istzahlen aus der Buchführung können Entwicklungen der vergangenen Jahre erkannt und auch für die Zukunft geplant werden.
Kontrollfunktion:
Wenn Sie eine funktionierende Buchführung besitzen und zusätzlich auch noch eine Planung gemacht haben, können Sie später einmal die Istwerte aus der Buchhaltung mit Ihren Planzahlen vergleichen.
Dokumentationsfunktion:
Die Buchhaltung dokumentiert alle Geschäftsfälle des Unternehmens. So können Sie dort zum Beispiel jederzeit nachschauen, ob Rechnungen bezahlt wurden oder nicht.
Um diese ganzen Aufgaben bewältigen zu können, hat man im Laufe der Zeit mehrere Werkzeuge erfunden. So unter anderem:
Die doppelte Buchführung
:
Das Originelle der doppelten Buchführung ist, dass immer auf zwei Konten gebucht wird. Einmal auf ein Konto im Soll und einmal auf ein Konto im Haben. Im Soll steht, wofür das Geld verwendet wird beziehungsweise wohin das Geld fließt. Im Haben steht, woher das Geld stammt.
Der Kontenrahmen
ist eine Auflistung aller Konten, die Sie für die Verbuchung Ihrer Geschäftsvorfälle benötigen.
Buchungssätze
legen fest, welche Beträge auf welchen Konten verbucht werden sollen. Sie werden entweder schriftlich oder in digitaler Form festgehalten, damit man auch alles schön nachvollziehen kann.
Inventur und Inventar:
Bei einer Inventur müssen Sie all Ihre Vermögenswerte zu einem bestimmten Stichtag in einer Liste festhalten. Diese Bestandsliste heißt auch Inventar.
Die Bilanz
ist eine Auflistung aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Diese werden in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt. Zum Anlagevermögen zählt alles, was Ihr Unternehmen dauerhaft benötigt, um seine Aufgaben erledigen zu können. Ins Umlaufvermögen kommen die durchlaufenden Posten, die in der Regel nicht lange im Unternehmen bleiben. Zusätzlich beinhaltet die Bilanz auch noch Informationen darüber, wie diese Vermögensgegenstände finanziert wurden.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung:
Hier erscheinen alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres. Das Ergebnis ist dann der Gewinn. In schlechten Zeiten heißt dieser leider auch einmal Verlust. Zusammen mit der Bilanz bildet die Gewinn-und-Verlust-Rechnung das Kernstück des Jahresabschlusses.
Kaum jemand sagt oder schreibt »Gewinn-und-Verlust-Rechnung«. Jeder sagt einfach »G und V« und schreibt »GuV«.
Der Anhang
ist ein weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses. Hier werden die Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung verbal erläutert und um qualitative Angaben ergänzt.
Der Lagebericht
gehört ebenfalls zum Jahresabschluss. Hier gehen Sie auf die aktuelle und künftige Situation des Unternehmens ein und stellen Chancen und Risiken für das Unternehmen dar.
Die Kapitalflussrechnung
zeigt zusätzlich zur Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung noch den Geldfluss des Unternehmens in einer bestimmten Periode auf. Denn nur Bares ist bekanntlich Wahres.
Berichte:
Zusätzlich zum Lagebericht können Sie auf freiwilliger Basis auch noch beliebig viele andere Berichte erstellen, die einen tieferen Einblick in die Situation des Un-ternehmens geben.
Teilweise gehören diese Werkzeuge zum buchhalterischen Pflichtprogramm, teilweise sind sie freiwillig. Dies hängt hauptsächlich davon ab, welche Rechtsform das Unternehmen hat und gemäß welchen Standards Sie bilanzieren.
In den nationalen Gesetzen und Standards, also dem HGB in Deutschland, dem UGB in Österreich und dem Obligationenrecht und Swiss GAAP FER in der Schweiz, gelten teilweise andere Regeln als im internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS oder im US-GAAP.
Das täglich Brot eines Buchhalters ist also sowohl von der Bandbreite der Aufgaben als auch von den Rahmenbedingungen her sehr facettenreich. Doch keine Panik: Alles Wissenswerte hierüber erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Buches.
Der Internetnachrichtendienst »The Inquirer« schrieb: »Softwarefirma sucht aufregende Buchhalter«, und stellte die Frage, ob dies nicht ein Widerspruch an sich sei. Es ging um die Stellenannonce einer englischen Softwarefirma. Gesucht war nicht das Klischee: grau, langweilig und spießig. Nein, es sollte ein aufregender, charismatischer Buchhalter sein. Der Artikel endet mit: »Böse Zungen berichten, dass der momentane Favorit tatsächlich einen lila Taschenrechner besitzt, dicht gefolgt von einer Buchhalterin, die nachweislich schon mal ein gutes Lied gehört haben soll.«
Klar, ein Buchhalter hat mit Sicherheit nicht so kreative Entfaltungsmöglichkeiten wie ein Werbetexter. Aber auch ein Texter ist bestimmten Restriktionen unterworfen. Zum Beispiel den Erwartungen seiner Kunden. Ein Buchhalter muss sich dagegen bei seiner Arbeit an eine Vielzahl von Vorschriften und Rechnungslegungsstandards halten. Und dort gibt es jede Menge Handlungs- und Ermessensspielräume. Innerhalb dieser muss sich der Buchhalter bewegen und deshalb oftmals auch Wünsche des Managements ablehnen. So ist dann und wann auch für ein wenig Adrenalin in diesem Job gesorgt.
Und wenn Ihnen die Zahlenwelt rund um die Buchhaltung dennoch einmal eintönig werden sollte oder Sie gar mit dem Vorurteil des grauen Buchhalters konfrontiert wurden: Denken Sie dann doch daran, dass Leonardo da Vinci seinen WG-Genossen Luca Pacioli wegen seiner mathematischen Künste als Maestro bezeichnete.
Was versteht man unter der Ermittlungsfunktion der Buchhaltung?
Kapitel 3
IN DIESEM KAPITEL
Ein Überblick über die Handels- und SteuergesetzeInformationen zur Buchführungs- und AufbewahrungspflichtErläuterung der Grundsätze der ordnungsmäßigen BuchführungIm Jahre 795 n. Chr. erließ Karl der Große eine Verordnung über die Krongüter und die Reichshöfe. Darin wurde den Gütern unter anderem auch ein Jahresabschluss vorgeschrieben. Hierzu wurden von der königlichen Kanzlei sogar Musterformulare entwickelt. Die Zeit verging und die Entwicklung schritt voran. Im Jahre 1794 gab es in Preußen dann eine gesetzliche Bilanzierungspflicht.
Heute gibt es viele gesetzliche Bestimmungen und Grundsätze, die in der Buchhaltung zu beachten sind. Da niemand bei der Ausübung seiner alltäglichen Arbeit mit einem Bein im Gefängnis stehen möchte, empfiehlt es sich, sich mit diesen Regeln auseinanderzusetzen.
Der Gesetzgeber ist auf dem Gebiet der Buchführung nicht aus Lust an der Laune so umtriebig gewesen, sondern um bestimmte Interessen zu schützen:
Gläubigerschutz
Schutz des Unternehmers vor seiner eigenen Schlamperei
Schutz der Gesellschafter, die nicht in der Unternehmensführung sitzen Und wie macht er das? Mit Gesetzen natürlich.
In diesem Abschnitt finden Sie die Regelungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz im Überblick. Vorhang auf für die in Deutschland geltenden Gesetze.
In Deutschland finden Sie die gesetzlichen Regelungen im Handels- und Steuerrecht. Im Handelsgesetzbuch (kurz HGB) stehen in den §§ 238 bis 263 allgemeine Vorschriften, die für alle Kaufleute gelten.
Die §§ 264 bis 289f HGB beinhalten ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und werden für Sie erst dann interessant, wenn Sie zum Beispiel in einer Kapitalgesellschaft arbeiten sollten oder in der glücklichen Lage (oder auch unglücklichen Lage) sein sollten, eine Kapitalgesellschaft im Wesentlichen allein zu besitzen, und die gesetzlichen Regelungen ein wenig kennenlernen wollen.
Das Wichtigste aus den für die Buchführung maßgeblichen §§ 238 und 239 HGB haben wir für Sie hier zusammengefasst; denn Zeit ist ja bekanntlich Geld, wie die reichste Ente der Welt stets behauptet:
§ 238 Buchführungspflicht:
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen.
Darin müssen die Handelsgeschäfte und die Vermögenslage nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung dargestellt werden.
Dritte müssen in angemessener Zeit die Bücher verstehen können.
§ 239 Führung der Handelsbücher:
Die Bücher sind in einer lebenden Sprache zu führen. Latein scheidet also aus.
Verwendete Abkürzungen, Symbole, Ziffern und so weiter müssen eindeutig sein.
Die Eintragungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein.
Finger weg von Radierungen und so weiter! Die ursprüngliche Aufzeichnung darf niemals unkenntlich gemacht werden.
Der § 238 HGB bestimmt also, dass jeder Kaufmann Bücher führen muss. Sind Sie ein Kaufmann oder nicht, das ist hier die Frage. Der § 1 HGB gibt die Antwort:
»
§ 1 Istkaufmann (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
«
Demnach ist jeder Gewerbetreibende ein Kaufmann und damit zur Buchführung verpflichtet. Ausnahme: Das Gewerbe erfordert nach Art und Umfang keinen kaufmännischen Betrieb. Dann genügt eine einfache Einnahmenüberschussrechnung. Was heißt das konkret? Das Steuerrecht definiert in der Abgabenordnung (kurz AO) in den §§ 140 und 141, ob Sie um eine Buchführung nicht herumkommen. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet in § 141 AO all jene zur Buchführung, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die
mehr als 600.000 Euro Umsatz im Jahr machen,
selbst bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mindestens 25.000 Euro haben,
mindestens 60.000 Euro Gewinn pro Jahr machen.
Die Wertgrenzen sind in Diskussion. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Autoren unter: https://www.ieconomics.de/bücher-hinweise/
Wenn Sie trotzdem weiterhin auf einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung beharren sollten, werden Sie sehr wahrscheinlich eine intensivere Begegnung mit Ihrem zuständigen Finanzamt durchleben dürfen.
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, selbstständige Steuerberater oder Künstler sind grundsätzlich von der Buchführungspflicht befreit. Sie betreiben ja auch kein Gewerbe. Wenn es für einen Freiberufler aber von Vorteil ist, kann er natürlich auch auf die doppelte Buchführung und Bilanzierung umsteigen.
Wenn Sie fleißig Buch führen, stellt sich irgendwann die Frage, wie lange Sie den ganzen Papierkram überhaupt aufbewahren müssen. Der § 257 HGB regelt dies:
§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, folgende Unterlagen aufzubewahren:
Zehn Jahre: Handelsbücher, Bilanzen, Inventare, interne Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen
Sechs Jahre: empfangene Geschäftsbriefe
Sechs Jahre: Kopien versendeter Geschäftsbriefe
Zehn Jahre: Buchungsbelege
Der Fiskus geht in der Abgabenordnung (kurz AO) mit viel Liebe zum Detail noch ausführlicher auf die Aufzeichnungs-, Ordnungs- und Aufbewahrungspflichten ein. Die entsprechenden §§ 142 bis 147 AO für Sie hier kurz im Überblick:
§ 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte: Neben der normalen Buchführung muss ein Anbauverzeichnis geführt werden.
§ 143 Aufzeichnung des Wareneingangs: Pflicht ist die Aufzeichnung des Datums, des Lieferanten, der Warenbezeichnung, des Preises und ein Buchungsbeleg.
§ 144 Aufzeichnung des Warenausgangs: Die Pflichtangaben entsprechen denen des § 143.
§ 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnung: Ein Dritter muss damit einen Überblick über das Unternehmen erhalten können.
§ 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen: Die Buchungen und Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kassenbewegungen sollen täglich festgehalten werden. Alle Buchungen und Aufzeichnungen dürfen niemals so verändert werden, dass deren ursprünglicher Inhalt unleser-lich wird! § 146 a regelt die Anforderungen an digitale Aufzeichnungen und § 146 b die Kassennachschau.
§ 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen:
Zehn Jahre aufbewahren müssen Sie folgende Unterlagen:
Bücher (Ihre ganzen Kontenaufstellungen)
Aufzeichnungen
Inventare (Ihre Aufzeichnungen der Inventur)
Jahresabschlüsse (die Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie die Bilanz)
Lageberichte
Eröffnungsbilanz
Arbeitsanweisungen
Buchungsbelege
Unterlagen zur Zollmeldung
Sechs Jahre sollten Sie Folgendes nicht wegschmeißen:
Empfangene Briefe und Kopien versendeter Briefe
sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind
In Österreich gibt es seit 2007 kein HGB mehr. Es wurde damals durch das Unternehmensgesetzbuch (kurz UGB) ersetzt. Hinter der Namensänderung steckt ein Philosophiewechsel. Anders als im deutschen Handelsrecht und im ehemaligen österreichischen Handelsrecht ist nun die Rede vom »Unternehmer« und nicht mehr vom in die Jahre gekommenen »Kaufmann«. Damit wurde nicht nur ein veralteter Begriff abgeschafft, sondern zugleich auch die oftmals etwas diffizile Abgrenzungsdiskussion darüber beendet, wer nun ein Kaufmann sei. Jeder, der eine auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit betreibt, ist seitdem ein Unternehmer. Ganz egal, ob er Gewinn erzielen möchte oder nicht. Besonders Letzteres ist sehr oft eine Frage des individuellen Blickwinkels. Einen kleinen Haken hat die damalige Reform jedoch: An Land- und Forstwirte und an die freien Berufe hat man sich dann doch nicht herangetraut. Diese Berufsgruppen gelten nicht als Unternehmer, obwohl sie dies oftmals sind.
Der § 189 des österreichischen UGB legt fest, wer den Vorschriften des UGB zur Rechnungslegung (Drittes Buch des UGB) unterliegt:
Die Vorschriften des UGB zur Rechnungslegung gelten für Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften (ohne persönlich haftende natürliche Gesellschafter) ohne Ausnahme.
Den Vorschriften unterliegen nicht:
Freiberufler
Land- und Forstwirte
Unternehmer, deren Einkünfte mit der Einnahmenüberschussrechnung nach § 2 Abs. 4 Z 2 EStG ermittelt werden.
Für alle anderen Unternehmer gelten diese Vorschriften nur, wenn sie mehr als 700.000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen.
Nachdem im § 189 UGB geklärt wurde, für wen die Vorschriften überhaupt gelten, wird in § 190 UGB Grundlegendes zur Buchführungspflicht geregelt.