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Auch Band 3 unseres beliebten Burgenführers für die Harzregion schließt sich nahtlos an Band 1 und 2 an. In diesem Band werden Ihnen 46 Burgen und Schlösser vorgestellt, die Bestandteil der Geschichte der Harzregion sind. Wieder werden die textlichen Ausführungen von Bernd Sternal ergänzt durch Rekonstruktionszeichnungen von Wolfgang Braun, sowie Grundrissen und Zeichnungen von Lisa Berg. Erneut haben wir für Sie auch seltene, alte Stiche aus den Archiven ausgegraben und als attraktive Ergänzung eingefügt. In diesem 3. Band, sowie auch in dem noch folgenden 4. Band, haben wir nun auch Burgen und Schlösser aufgenommen, die nicht direkt der Harzregion zugerechnet werden können, die aber geschichtlich eng mit der Harzregion verwurzelt sind. Denn wer geschichtliche Zusammenhänge verstehen will, muss mitunter über den eigenen Tellerrand hinausblicken, zumal viele dieser alten Burgen und Schlösser von nicht unwesentlicher Bedeutung für die Entwicklung des gesamten mitteldeutschen Raumes waren. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und noch mehr beim Erkunden dieser Bauwerke aus alter Zeit. Das Buch ist mit einer farbigen Übersichtskarte, 23 Rekonstruktionszeichnungen, 51 Karten und Grundrissen sowie 14 weiteren Illustrationen bebildert.
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Seitenzahl: 149
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Einführung
Die Burg Wippra
1
Die Homburg und die Homburgwarte
2
Die Riddagsburg bei Gorenzen
3
Jagdhof Bodfeld
4
Die Roßtrappe aus archäologischer Sicht
5
Schloss Wallhausen
6
Die Stecklenburg bei Kissenbrück
7
Die Alteburg bei Gernrode
8
Burg Neuhaus – Hausberg
9
Burg Wolfsberg
10
Die Kalkburg bei Herzberg
11
Schloss Stecklenberg
12
Wallburg und Königspfalz Pöhlde
13
Die Burgruine Burgörner
14
Burg Lichtenberg
15
Die Schnabelsburg bei Nordhausen
16
Schloss Ermsleben
17
Burg Gatersleben
18
Ruine Güntersburg
19
Schloss Emersleben
20
Die Harburg bei Haynrode
21
Die Heinrichsburg bei Neustadt
22
Die Hindenburg bei Badenhausen
23
Die Burg auf dem Steinberg bei Goslar
24
Die Ilburg bei llfeld
25
Die Burg Geronisroth in Gernrode
26
Die Burg Kelbra
27
Burg Freckleben
28
Die Harburg bei Wernigerode
29
Burg Hardenberg
30
Wasserburg und Schloss Hoym
31
Burg Querfurt
32
Die Bösenburg bei Gerbstedt
33
Burg Hanstein bei Bornhagen
34
Burg Plesse
35
Burg Wohlenstein
36
Burg Bornstedt
37
Burg Langenstein
38
Burg Wiedelah
39
Die Hornburg
40
Burg Hettstedt
41
Die Elmsburg
42
Schloss Niedergebra
43
Die Allerburg bei Bockelnhagen
44
Schloss Seeburg
45
Schloss Heringen
46
Literaturverzeichnis
Burgen und Schlösser der Harzregion Band 1, 2 und 3 in alphabetischer Folge
Burgen und Mittelalter nennt man in der Harzregion in einem Atemzug. Wobei die Sachsen erst zu Beginn des 10. Jahrhunderts damit begannen Steinburgen zu erbauen. Zuvor waren es nur Fliehburgen aus Holz und Erde. Die Baukunst, gewaltige Burganlagen aus Stein zu errichten, hatten die Franken eingeführt, diese wiederum hatten sie von den Römern übernommen.
Aber nicht jeder Adelsherr, der Ländereien besaß hatte auch das Recht Burganlagen zu errichten. Um für die Sicherheit des Landes durch die nötigen Befestigungsanlagen zu sorgen, hatte einzig der König das Recht, den Heerbann und auch den Burgbann auszurufen. Ein Erlass, genannt „Edictum Pistense“, von König Karl dem Kahlen aus dem Jahr 864, dokumentiert das alte Burgenrecht des Königs klar und eindeutig. Der König befiehlt: „Bis zum 1. August sollen alle ohne königliche Genehmigung angelegten Burgen, Befestigungen und Verhaue, weil sie die Umgebung bedrücken, zerstört werden. Wird der Befehl nicht befolgt, so sollen die Grafen, in deren Grafschaften die Befestigungen liegen, die Zerstörung ausführen. Wird ihnen Widerstand geleistet, so ist der König sofort zu benachrichtigen. Entsprechen die Grafen dem königlichen Befehle nicht, so werden sie abgesetzt.“
Dieses Zitat verdeutlicht zweifelsfrei: Nur der König hatte für den Frieden des Landes zu sorgen. Er allein bestimmte wo Burgen gebaut wurden, die gegen den äußeren Feind gerichtet waren. Er verhinderte und beseitigte aber auch die Burgen, die im Inneren des Landes zu Unfrieden führten.
Für Sachsen ist der Begriff „Burgbann“ erstmals in einem Erlass von König Otto I. aus dem Jahr 940 nachgewiesen. Darin gestattete er dem Abt des Klosters Corvey dessen Befestigung und trat ihm dazu sein Recht des Burgbannes ab. Dieses Recht gestattete, die Umwohnenden zur Erbauung der betreffenden Befestigungsanlage heranzuziehen. Im Falle des Klosters Corvey waren dies die Bewohner der drei Nachbargaue: Auga, Netga und Huetiga. Auch war es das Recht der Burgenbauer, nachher Zufluchtsrechte in der Befestigung in Anspruch nehmen zu können.
In der Harzregion blieb es unter den ottonischen Herrschern nicht bei einzelnen Fällen, sondern alle Gerichtsherren, also Grafen und Vögte, bekamen das Recht zum Burgenbau und für den Burgbann übertragen. Damals, im 10. und 11. Jahrhundert, waren die Grafen und Vögte noch vom König eingesetzte Beamte, die an Königs statt die militärische und juristische Hoheit ausübten.
In jener Zeit, als die Genehmigungen des Königs zum Burgenbau eingeholt wurden, gehörten auch alle Burgen dem König, es waren Reichsburgen. Er hatte das sogenannte „Öffnungsrecht“ für eine jede, das heißt das Recht, jederzeit seine eigene Besatzung in die Burg zu legen.
Begonnen hatte diese Entwicklung mit dem Königtum von Heinrich I. und seinem Aufruf zum Burgenbau gegen die Ungarn und Slawen. Dazu berichtet der Chronist Widukind von Corvey: Als Heinrich von den Ungarn auf zwei Jahre Frieden erlangt hatte, ordnete er an, dass jeder neunte der landsässigen Ritter auf einer Burg wohnen und für seine acht Genossen Behausungen bereithalten sollte. Die anderen acht aber sollten die Felder bestellen und für den Neunten die Arbeit mit besorgen. Von der ganzen Ernte sollte der Neunte auf der Burg den dritten Teil erhalten und verwahren. Auch sollten alle Beratungen, Zusammenkünfte und Feste hinter den Burgmauern abgehalten werden.
Die königlichen Beamten agierten jedoch zunehmend auf eigene Rechnung, betrachteten das ihnen zur Verwaltung übergebene Land als ihr Eigentum und begannen Erbschaftsrechte abzuleiten und in Anspruch zu nehmen. Im ausgehenden 11. Jahrhundert war dann das Reich stark zersplittert und dem Königtum viel Gut abhandengekommen, was unter anderem ein Grund für die aufflammenden Sachsenkriege zwischen dem sächsischen Adel und Kaiser Heinrich IV. war. Die adligen Herren machten die Burgen zu ihren Verwaltungssitzen und nahmen die Güter, die ursprünglich die Hauptsache waren, als Zubehör zur Burg. Aus den einstigen königlichen Beamten wurden Herren, die Burg und Güter als ihr Eigentum betrachteten. Durch Heirat oder auch Erbteilung entstanden fortlaufend neue „Gütergebilde“. Auch begannen sich die Burgherren vielfach nach ihrer Burg zu benennen.
Aber von Anfang an waren Burgenbau und Burgbann wohl vom Keim des Eigennutzes infiziert, von dem sich die königlichen Beamten, aber auch die kirchlichen Herren anstecken ließen. Hinzu kam sicherlich auch die Dankbarkeit des Königs für dieses monumentale Aufbauwerk in reichsgefährdeten Zeiten. So baute Bischof Bernward von Hildesheim im Jahre 995 die Mundburg an der Einmündung der Oker in die Aller gegen die Wenden, wofür ihm Kaiser Otto III. als Dank die Grafschaft in jener Gegend übertrug. Dann aber, nach den Siegen gegen die Ungarn und Slawen verloren die Burganlagen ihre Außenbedeutung zunehmend. Mit der „Aneignung“ des Erbrechts der Grafen und adligen Herren entglitt dem König zunehmend das Befestigungsrecht. Im 12. Jahrhundert wurden die meisten Burgen schon ohne königliche Erlaubnis errichtet, der Eigenbesitz, der eigentlich keiner war, genügte für diese Freiheiten.
In dieser Zeit begannen sich auch die Städte herauszubilden. Diese gewannen schnell an Bedeutung und bekamen starken Zulauf aus den offenen ländlichen Siedlungen. Als diese Städte dann besondere Privilegien wie Marktrecht und Münzrecht erhielten, wurde es notwendig, sie durch feste Mauern zu schützen. Bald schon wurden auch Türme und andere Befestigungen innerhalb der Stadt erforderlich, die aber noch besonderer königlicher Genehmigungen bedurften; dann jedoch begannen die aufstrebenden und machtvollen Städte sich von dieser Abhängigkeit frei zu machen.
Die starke Zersplitterung des Reiches und der enorme Verlust an Königsgut hatten das Königreich stark geschwächt. Schon der Salier Heinrich IV. hatte versucht, abhanden gekommenes Königsgut wieder zurück zu holen. Das Ergebnis waren die Sachsenkriege. Auch die Hohenstaufen hatten ihre Klugheit und ihren Weitblick dafür eingesetzt, diese Entwicklung aufzuhalten. Allen voran hatte Friedrich Barbarossa versucht, durch die Rückgewinnung von Machtbesitz, die Königsmacht zu stärken. Damals hatten besonders die Welfen, als sächsisches Herzogtum, ihren Machtbereich in kurzer Zeit über ganz Norddeutschland ausgedehnt. Kaiser Friedrich I. nahm Herzog Heinrich dem Löwen und dessen Verbündeten nach und nach über dreihundertfünfzig Burgen im Reich wieder ab.
Als der Kaiser 1180 über Heinrich den Löwen die Acht verhängte und dessen sächsisches Herzogtum aufteilte, entstanden die Grafschaften Holstein und Oldenburg. Aber die bereits bedeutenden Handelsstädte Bremen, Hamburg und Lübeck sind reichsunmittelbar geworden.
Auch die Hohenstaufen scheiterten letztendlich im Hochmittelalter mit ihren Versuchen der Zentralisierung. In jener Zeit vom Ende des 11. bis Mitte des 13. Jahrhunderts wurden in der Harzregion hunderte von Burgen erbaut – aber auch hunderte wurden zerstört – die wir heute nur noch als Ruinen oder Burgenstandorte kennen. Mit dem Beginn des Spätmittelalters in Deutschland erreichte die Zersplitterung des Reiches ihren Höhepunkt. Das Land wurde in immer kleinere Lehen zergliedert – durch die Vererbung und das Selbstständigwerden dieser Lehen kam es schließlich zu den grauenhaften Zuständen des hohen Mittelalters in Deutschland. Die adligen Herren, die Grafen und Herzöge verloren die Bodenhaftung unter den Füßen, weil jeder Landesherr – ob klein, ob groß – sein eigenes Ego hatte und es mit allen Mitteln durchzusetzen versuchte.
Trotzdem haben das Mittelalter und der Burgenbau die Harzregion geprägt, auch weil der Burgenbau in direktem Zusammenhang mit dem Bergbau stand. Diesen dadurch erzielten Reichtum zu sichern, war auch eine entscheidende Aufgabe der Festen in der Harzregion. Abschließend möchte ich auch in diesem Band, wie zuvor schon in den zwei vorangegangenen, dem Burgenkenner Dr. Detlef Schünemann für seine uneingeschränkte und umfassende Unterstützung danken.
Bernd Sternal im August 2012
Der Ort Wippra zählt zu den ältesten urkundlich erwähnten Siedlungen im Harz. Bereits im Jahr 840 ist Wippra im Hersfelder Zehntverzeichnis als „Uuipparacha“ genannt. Auch das Wippraer Grafengeschlecht gehörte zu den ältesten Grundherrschaften im Harz. Derzeit geht die Wissenschaft allerdings davon aus, dass die Siedlung Wippra älter ist als die Burg. Deren Entstehung wird in das 11. Jahrhundert datiert. Erstmals genannt wurde das Grafengeschlecht im Jahr 1040. Für diese Zeit, in denen die Grafen Poppo und Cuno der Ältere von Wippra die Grundherren waren, wird auch die Erbauung der Burg angenommen. Nach Friedrich Stolberg ist aber nicht auszuschließen, dass es eine oder mehrere Vorgängerburgen in der Nähe gab.
Die Burg stand unmittelbar nördlich von Wippra auf einer 310 Meter über Normalnull hohen, vorspringenden Bergnase über dem linken Ufer des Flusses Wipper. Diese Höhenburg muss einst ein gewaltiges Harzbollwerk gewesen sein. Die ovale 65 x 125 Meter große Hauptburg wurde von einer gewaltigen Ringmauer umgeben. An der Südseite befand sich der Torzwinger und an der Nordseite der 15 x 15 Meter große Bergfried, welcher in die Ringmauer eingefügt war. Vom Mauerwerk sind nur noch spärliche Reste erhalten. Die gesamte Hauptburg war von einem tiefen Graben sowie einem Vorwall umgeben. Von der Vorburg, welche ursprünglich 50 x 120 Meter in den Ausmaßen hatte, sind keine Spuren des Mauerwerkes mehr vorhanden.
Sehr lange hatte das Geschlecht der Grafen von Wippra keine Freude an ihrem Herrschaftssitz, denn um das Jahr 1175 starb es bereits aus. Die Herrschaft ging an die Herren von Hackeborn, welche die Burg im Jahr 1328 an das Erzbistum Magdeburg veräußerten.
Nun folgten wechselnde Besitzer: die Grafen von Hohnstein, die Grafen von Querfurt, die Grafen von Mansfeld, die Grafen von Stolberg und die Herren von Hoym.
Im Jahr 1448 kam die Burg endgültig an die Grafen von Mansfeld. Graf Albrecht von Mansfeld-Hinterort verband dann die Herrschaft Wippra mit der von Rammelburg.
Von diesem Zeitpunkt an tritt die Bezeichnung „Schloss und Herrschaft Wippra“ nicht mehr auf. Die Burg war etwa um 1500 noch Amtssitz, dann blieben die Nachrichten aus. Im Jahr 1579 kam Wippra dann an ChurSachsen. Ob zu jener Zeit die Burg noch bewohnt war ist nicht bekannt, auch wann Aufgabe und Verfall einsetzten. Da eine Zerstörung der Burganlage nicht bekannt ist, kann davon ausgegangen werden, dass sie als Baumaterial abgetragen wurde.
Die Bode-Ebene sowie die einstigen Bode-Auen waren schon in vorgeschichtlicher Zeit von Angehörigen germanischer Stämme, in älteren Schriften werden mitunter Cherusker genannt, bewohnt. Etwas später, in der Völkerwanderungszeit, haben wahrscheinlich die Sueben dort gesiedelt. Überliefert ist, dass am 31. Dezember 406 ein Stamm namens Suebi den Rheinübergang bei Mainz überquerte. Von den Römern bekamen die Suebi im Jahr 409 im Nordwesten von Hispanien Land zugeteilt – das heutige Asturien. Sie gründeten das suebische Königreich und benannten nach ihrer alten Heimat im Bodetal einen Fluss, Siedlungen sowie Personen mit dem Namen „Bode“. Anders sind die Bode-Namen in Asturien kaum erklärbar.
Das Bodetal diente diesen Bewohnern ab der Bronze- und Eisenzeit, über die Römer- und Völkerwanderungszeit, wohl bis ins Mittelalter als Rückzugsgebiet vor Feinden und Eindringlingen. Die steilen Hänge boten natürlichen Schutz und die Hochplateaus und Bergsporne waren ideale Stellen für den Bau von Fluchtburgen.
So auch am Homburgfelsen, wenig unterhalb des Hexentanzplatzes, etwa 250 Meter nordöstlich des Harzer Bergtheaters Thale.
Mühsam haben dort unsere germanischen Vorfahren eine mächtige Wallanlage aus Steinen und Erde errichtet, die diesen Standort vom Tal her uneinnehmbar machte. Die anderen Seiten der Fluchtburg wurden durch die natürlichen Gegebenheiten der steilen Felsen geschützt. Vom Homburgfelsen hatte man außerdem die Möglichkeit, die gesamte Ebene zu überblicken. Funde deuten darauf hin, dass diese Fluchtburg zwischen 750 und 350 v. Chr. errichtet wurde. Der Name des Berges Homberg, dem wohl die Burg ihren Namen verdankte, wurde schon im Mittelalter des Öfteren, insbesondere in den Lehnsbüchern der Grafen von Regenstein, genannt.
Wälle und Gräben sind noch heute in ihrer ganzen Ausdehnung unschwer nachzuvollziehen. Auf der breiten Zugangsseite im Süden liegt zwischen Hexentanzplatz und Walpurgishalle ein in West-Ostrichtung nahezu geradlinig verlaufender Langwall.
Auf der Grundlage der Ausgrabungen Schuchhardts im Jahr 1897 wissen wir, dass er eine aus unbehauenen Felsklötzen ohne Mörtel gefügte Mauer bildete. Eine leichte Böschung bildend, hat die Steinmauer eine Höhe von 2 Meter und eine Breite von 4 Meter unten und 3,25 Meter oben. Durch ihren Zusammenfall erscheint sie heute als 2 Meter hoher und 7,5 Meter breiter Steinwall. Das Gelände dahinter ist wohl als Vorburg anzusehen.
Nördlich des Bergtheaters leitet eine breite Senke zur eigentlichen Hauptburg über. Auch dort zieht sich eine zusammengestürzte und schlecht erhaltene Blocksteinmauer als Abschnittswall in West-Ostrichtung entlang. An der Westseite ist er an eine Felsklippe angelehnt. Ein Durchbruch muss als Tor angesprochen werden. Dicht östlich davon zieht sich ein kleiner Vorwall, mit vorgelegtem Graben, in südsüdöstliche Richtung noch ein Stück hangabwärts.
Forschungen haben ergeben, dass dort noch lange nach der Christianisierung durch die Franken heidnische Bräuche gepflegt wurden. So wurde im Jahr 1901 beim Bau einer Aussichtswarte durch den Harzklub ein Opferstein mit Mulde und Sonnensymbol in Form eines Radkreuzes gefunden. Auch wurden in der näheren Umgebung Schatz- und Einzelfunde gemacht, die allerdings keine Zeitbestimmung für die Anlage zulassen.
Durch die Wirren der zwei Weltkriege verfiel der Aussichtsturm und konnte nicht mehr betreten werden. Erst im Jahr 1993 wurde er neu aufgebaut und ist heute als Homburgswarte ein beliebter Aussichtspunkt mit wunderbarem Panoramablick ins nordöstliche Harzvorland.
Von der Riddagsburg, auch Ritzeburg oder Rigdagsburg genannten Anlage, welche etwa 3,1 Kilometer östlich von Gorenzen und 0,7 Kilometer südwestlich von Möllendorf liegt, sind heute keine Befestigungsreste mehr auffindbar. Die Burganlage liegt auf einem 260 Meter hohen, nach Osten abfallenden Bergrücken und nur noch mörtelführende Schichten deuten auf die Mauern der einstigen Burg hin.
Es wird davon ausgegangen, dass die Riddagsburg von Rigdag von Meißen vor dem Jahr 985 erbaut wurde, denn Rigdag verstarb um 985/86 in Gerbstedt. Vom Jahre 978 bis zu seinem Tod war Rigdag Markgraf von Meißen, Merseburg und Zeitz, Gaugraf im Schwabengau sowie Gaugraf in zwei westlichen Slavengauen. Rigdag war zu jener Zeit einer der mächtigsten Herrscher im Heiligen Römischen Reich. Erstmals genannt wurde er in Zusammenhang mit einem im Jahr 969 am Merseburger Königshof stattfindenden Turnier, dessen Ausrichter er war. Graf Rigdag wird als Wettiner und als Herr von Friedeburg, Seeburg sowie weiterer Güter im Mansfeldischen genannt.
Er hatte auch im Schwabengau sowie im angrenzenden nördlichen Hassegau umfangreichen Grundbesitz. Es wird davon ausgegangen, dass die Riddagsburg dem Grafen für diese Güter als Sitz und Verwaltungszentrum diente. Die Ursprünge des Dorfes Ritzgerode werden einem Vorwerk der Burg zugeordnet, welches im Jahr 1046 als „Rihdagesrot“ erstmals erwähnt wurde.
Die nächsten Nachrichten von der Riddagsburg kommen aus den Jahren 1121 und 1137. In dieser Zeit gehörte die Burg dem Kloster Gerbstedt, welches ebenfalls durch den Grafen Rigdag als Nonnenkloster gegründet worden war. Um das Jahr 1270 ging die Burg dann in den Besitz der Mansfelder Grafen über.
Im 15. Jahrhundert verlor die Riddagsburg ihre vormalige strategische Bedeutung endgültig und wurde aufgegeben. Im Jahr 1558 beschreibt noch einmal Cyriacus Spangenberg die Burgruine, die heute vollständig verschwunden ist. Im Acker sind jedoch mörtelführende Streifen erkennbar und im Westen eine breite flache Senke als möglicher Rest eines Halsgrabens.
Heute wissen wir mit erheblicher Sicherheit, dass das Harzgebirge bis ins Mittelalter von germanischen Völkern nicht bewohnt war. Sie suchten das Gebirge nur auf, wenn es zwingend erforderlich war. Das konnte sein, wenn sie sich vor Feinden verbargen, oder aber wenn Lebensnotwendiges beschafft werden musste. Ihre Siedlungen, Äcker und auch Fluchtburgen hatten die Bewohner im flachen Vorland. Das Harzgebirge war somit besitzerlos! Das änderte sich erst in karolingischer Zeit. Die Karolinger beanspruchten alles besitzlose Land als Königsgut, diese Strategie war Teil ihrer Reichsphilosophie. Der herrenlose Harz wurde Fiscalgebiet, die Waldwildnis – zuvor Völkerscheide – wurde in Forste eingeteilt und beaufsichtigt.
Die Nutzung durch Jagd, Fischfang, Weide, Holzgewinnung und Bergbau stand allein dem König zu. So entstanden die ersten dünnen Besiedlungsstrukturen durch die Gründung von Jagdhöfen. Diese bekamen eine ähnliche Funktion wie die königlichen Wirtschaftshöfe und hatten wie diese ihren Beitrag zur königlichen Hofhaltung und zum Heeresunterhalt zu leisten. So ist überliefert, dass im Jahr 937 Otto I. die Jagdhöfe Bodfeld und Siptenfelde per Erlass anwies, den Zehnten ihrer Jagderträge an das Stift Quedlinburg abzuliefern.
Erkennen können wir diese frühen Jagdhöfe an ihren Namen, die zum Teil bis heute als Ortschaften oder Forste fortleben. Die Namen dieser Jagdhöfe setzten sich zusammen aus dem Grundwort Feld und einem Bestimmungswort, das den Namen des benachbarten Wassers beinhaltet. Davon gab es zahlreiche im Harz und auch wenn sie nie namentlich erwähnt wurden, allein die Namen lassen darauf schließen, dass es sie gegeben hat und dass sie zu den ältesten Siedlungsstellen zählten.
Von allen diesen königlichen Jagdhöfen ist keiner so bekannt geworden wie Bodfeld. Die Geschichtsquellen nennen uns insgesamt siebzehn Aufenthalte von Kaisern und Königen, die von Heinrich I. bis zu Heinrich IV. reichen, also vom beginnenden 10. Jahrhundert bis zum Jahr 1056. In jenem Jahr verstarb Kaiser Heinrich III. während eines Aufenthalts auf Bodfeld und sein Sohn Heinrich IV. wurde dort zum deutschen König erhoben.